i8. Jan. 1701
42 Preussische Monarchie. — § 14. Preussens Erhebung zum Königreich.
Königstitel auch Sachsen mit Annahme der Krone Polen zustehend; Aussicht des 1692 zur Kurwürde erhobenen Hannoverschen Fürstenhauses auf den englischen Königsthron.
Die Anerkennung als „König in Preussen“ erlangt Friedrich vom Kaiser (erst nach längeren Unterhandlungen) 1700 gegen Zusicherung der Unterstützung bei dem Kampfe um Gewinnung des spanischen Erbes (§ 11, V. Urteil Prinz Eugens: „die Minister sind des Henkers wert, die Kaiserl. Maj. solches geraten“).
Am 18. Januar 1701 setzt sich Friedrich im Schlosse zu Königsberg, umstanden von den Grossen seines Reiches, selbst die Krone auf und ergreift das Zepter zum Zeichen, „dass er seine königliche Würde keinem auf Erden zu danken, sondern solche vielmehr sich selbst gegeben habe“. Darauf Krönung seiner Gemahlin durch ihn und seine feierliche Salbung in der Schlosskirche.
[Am Tage vorher Stiftung des Schwarzen Adlerordens mit der Devise „Suura cuique.“]
Urteil Friedrichs des Grossen: „Er sprach dadurch zu seinen Nachfolgern: „„Ich habe euch einen Titel
erworben, macht euch dessen würdig; ich habe den Grund zu eurer Grösse gelegt, ihr müsst das Werk vollenden ““
V. Länderzuwachs. Bei dem Tode Wilhelms Iii. von Oranien erbt Friedrich 1702 Mörs (Grafschaft am linken Rheinufer im heutigen Rgbz. Düsseldorf) und Lin gen (Grafschaft am rechten Emsufer in dem heutigen Rgbz. Osnabrück). Das gleichfalls an ihn vererbte Neufchätel und Valeng in (Grafschaft nw. vom Neufchäteler See) wird ihm anfangs von Ludwig Xiv. bestritten, aber 1707 durch die Landstände zugesprochen. Zu gleicher Zeit wird Tecklen-burg (Grafschaft am nw. Abhang des Teutoburger Waldes) durch Kauf erworben.
Vi. Fortschritte im Innern, i) Das Gewerbe wird durch Aufnahme von Ausländern (auch Friedrich gleich seinem Vater Schutzherr der Evangelischen) gefördert. 2) Das Heer wird bis auf 40,000 M. vermehrt, eine Art Landsturm (die „Miliz“) aus der Landbevölkerung gebildet. 3) Förderung von Wissenschaft und Kunst, a) 1692 Gründung der Universität Halle. (Der Rechtslehrer Christian Thomas i u s , von der Universität Leipzig durch Engherzigkeit
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Eugens Eugens Friedrich Friedrich Friedrichs Wilhelms Wilhelms Friedrich_1702_Mörs Friedrich Ludwig_Xiv Ludwig Friedrich Friedrich Christian_Thomas_i
48 Preussische Monarchie. — § 16. Regierungsantritt Friedrichs d. Gr.
1730 bei Mannheim entflohen, wird er ergriffen und als Deserteur zu Köpenick vor ein Kriegsgericht gestellt. Dieses weigert sich, über einen königlichen Prinzen ein Urteil zu sprechen, verurteilt aber Lieutenant Katte, Friedrichs Genossen auf der Flucht, zu langjähriger Gefängnisstrafe. Änderung des Urteils durch den König selbst. Friedrich wird in das Gefängnis zu Küstrin geworfen, Katte enthauptet (Major v. Buddenbrocks Entschlossenheit wendet das Todesurteil von Friedrich ab). Auf günstige Berichte des Feldpredigers Müller Milderung der Haft. Die Arbeit bei der neumärkischen Kriegs- und Domänenkammer zu Küstrin, die ihm jetzt übertragen wird, lehrt Friedrich das Verwaltungswesen gründlicher kennen. Durch Besichtigung der benachbarten Güter gewinnt er Anschauung von der Betreibung der Landwirtschaft. Zur Vermählung seiner Schwester Wilhelmine mit dem Erbprinzen von Bayreuth nach Berlin beschieden, erlangt er Verzeihung. Nach seiner (vom Vater gewünschten) Verheiratung mit der Prinzessin Elisabeth von Braunschweig-Bevern wird er Oberst eines Regiments zu Ruppin, Der Vater schenkt ihm das benachbarte Rheinsberg, wo er sich ein Schloss bauen lässt. Zeit glücklicher Müsse, aber auch ernster Studien (Kriegskunde, Philosophie). Sein Aufenthalt im Heerlager Prinz Eugens 1734. S. § -i5, V. 3. Briefwechsel mit berühmten Zeitgenossen, wie Voltairel Erste litterarische Arbeiten. Sein „Antimacchiaveil“, gegen den Kardina. Fleury , den französischen Ministerpräsidenten, gerichtet, ein Fürstenspiegel! Nach und nach vollständige Aussöhnung mit seinem Vater, der den Sohn immer mehr schätzen lernt.]
Ii. Zeitumstände, i) Grosser Länderzuwachs Österreichs unter Kaiser Karl Vi. (1711 —- 1740). a) Vom spanischen Erbe: Belgien, Neapel, (Sardinien) Sizilien, (§ 11, X. 2). b) Ein 1716— 1718 in Gemeinschaft mit Venedig* geführter Türkenkrieg bringt durch die Siege Prinz Eugens (1716 Peterwar dein, 17 17 Belgrad) das Banat, Kroatien, das nördliche Serbien mit Belgrad und die Walachei hinzu (Friede zu Passarowitz), Länder, die freilich in einem später in Gemeinschaft mit Russland unternommenen Türkenkriege (1736 — 1739) bis auf das Banat wieder preisgegeben werden.
2) Für den grossen Länderbesitz kein männlicher Erbe! Um den Besitzstand ungeteilt zu erhalten, bestimmt Karl Vi. durch ein Hausgesetz, die sogenannte pragmatische Sanktion, dass nach seinem Tode seine Tochter Maria Theresia ihm als Erbin der Gesamtmonarchie folgen solle, und sucht die Mächte für Anerkennung dieser Sanktion zu gewinnen. (Die Töchter Josephs I., vermählt, die eine mit dem Kurprinzen von Sachsen, die andere mit dem von Bayern, verzichten auf Erbansprüche.) Daher Nachgiebigkeit des Kaisers in den meisten politischen Fragen. (So in der pol-
1715 hatte Venedig Morea an die Türken verloren. Im Frieden von Passarowitz erhält ts dafür Ersatz in Albanien und Dalmatien.
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Napoleons Weltherrschaft. — § 43. Der Krieg von 1815. 133
endet nach sechsjähriger Gefangenschaft am 5. Mai 1821 zu 1821 St. Helena.
e) Paris ergiebt sich am 3. Juli. Der 2. Pariser Friede (Nov. 1815) beschränkt Frankreich auf die Grenzen von 1790. Saarbrücken und Saarlouis kommen an Preussen. Die geraubten Kunstschätze werden zurückgegeben. Bis zur Zahlung der 700 Millionen Francs Kriegsentschädigung bleibt eine Besatzung unter Wellington in Frankreich.
Iv. N eugestaltung Europas. Der Wiener Kongress bestimmt:
1) Österreich erhält Tirol, Steiermark, Icärnthen, Ivrain, Galizien und Mailand zurück, dazu das im Frieden von Campo Formio ihm überlassene Venetien (letztere beide das „Lombardo - venetianische Königreich“ bildend), Dalmatien und Salzburg, giebt aber Belgien und den Breisgau auf.
2) Preussen erhält (vgl. § 45, I.) die Rheinlande mit Jülich, Berg und dem ehemals geistlichen Besitz der Erzbistümer Köln und Trier, das Herzogtum Westfalen, die nördliche Hälfte von Sachsen. Von den polnischen Erwerbungen behält es den Netzedistrikt und einen Teil von Grosspolen (Provinz Posen, s. § 45, Ii.) Es verliert Ostfriesland, Dingen, Hildesheim und Osnabrück an Hannover, erhält aber Lauenburg, das es gegen Schwedisch-Pom-mern an Dänemark (vgl. § 42, Iv. d) abtritt. Die fränkischen Herzogtümer (Ansbach-Bayreuth) bleiben bei Bayern.
3) Holland wird mit Belgien zu einem „Königreich der vereinigten Niederlande“ unter dem Zepter der Oranier vereint.
4) Russland erhält den grössten Teil des Grossherzogtums Warschau als „Königreich Polen“. Krakau wird Freistaat.
5) England erhält das Kap und die Inseln Malta und Helgoland. Die jonischen Inseln werden als Freistaat seiner Schutzherrschaft unterstellt.
6) Norwegen wird als selbständiges Königreich der Krone Schweden zugelegt.
7) Die Schweiz wird durch die Kantone Genf, Wallis, Neufchäte 1 vergrössert und erhält Neutralität zugesichert.
Die von Napoleon entthronten Fürsten werden in ihre Herrschaft wieder eingesetzt.
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Napoleons Weltherrschaft. — § 34. Der dritte Koalitionskrieg. 105
führer werden zu ,,Marschällen“ ernannt. Ein Neuadel wird gestiftet und in die Umgebung des Thrones gezogen.
Der Wille Napoleons das oberste Gesetz!
Iv. Vicekönigtum. Aus der italienischen Republik wird unter Einverleibung Liguriens, Parmas, Piacenzas und Guastallas 1805 ein Königreich Italien. Krönung Napo- 1805 leons mit der ,,eisernen Krone“ zu Mailand. Eugen Beauharnais, Stiefsohn Napoleons, Vicekönig von Italien.
V. Folgen. Aufschwung Frankreichs. Anlage von Strassen, Kanälen u. a., Hebung von Gewerbe und Handel, Förderung von Wissenschaft und Kunst (die Kunstschätze im Louvre), Abfassung eines bürgerlichen Gesetzbuches (der code Napoleon, vollendet 1814).
§ 34- Der dritte Koalitionskrieg.
1805.
I. Vorspiel. Neue Spannung zwischen Frankreich und England. Unzufriedenheit mit den ungünstigen Bedingungen des Friedens von Amiens in England. Heftige Pressfehde in beiden Ländern. Malta und das Cap werden trotz der Friedensbestimmungen von den Engländern nicht geräumt. Napoleon besetzt 1803 Hannover, das von dem dort herrschenden adligen Geheimratskollegium trotz des Murrens der Bevölkerung preisgegeben wird, und macht grosse Rüstungen zu einem Seekrieg (Boulogne). Pitt tritt 1804 wieder in das Ministerium, und England schliesst ein Bündnis mit Russland (Alexander I.). 1805 treten Österreich, Schweden (Gustav Iv. Adolf), und nach Ankunft einer russisch - englischen b lotte an der süditalischen Küste auch Neapel bei.
Ii. Der Krieg. i) Napoleon gewinnt die süddeutschen Fürsten (Baden, Würtemberg, Bayern, Hessen, Nassau) und zieht den in Bayern einrückenden Österreichern entgegen. Bernadotte nimmt von Hannover aus unter Verletzung der preussischen Neutralität den Weg durch Ansbach und vereinigt sich an der Donau mit dem Napoleonischen Heer und den süddeutschen Verbündeten. Der österreichische Oberbefehlshaber Mack wird, von seinen Waffengenossen abgeschnitten, in der Festung Ulm eingeschlossen und giebt (I7) °kt sich (17. Oktober 1805) mit einem Heere von über 23 000 M. , l8°5n, kriegsgefangen, 2) Wenige Tage (21. Oktober) nach diesem Ysos
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Zeit der Rückströmung. —
45. Wiederausrichtung Preussens. 137
Verschiedenartigkeit der Bestandteile. Neu hinzugekommen im W.: Jülich- Berg, Kurtrier, Kurköln, das (ehemals kurkölnische) Herzogtum Westfalen, die Westhälfte des Bistums Münster und kleinere Erwerbungen, wie die Reichsstädte Köln, Wetzlar, Aachen, endlich S a a r 1 o u i s und Saarbrücken; im O.: Niederlausitz, Oberlausitz, der Wittenberger und Thüringer Kreis (Abtretungen Sachsens), Ne u vor pommern mit Rügen (ehemals schwedisch). Von den ehemals preussischpolnischen Besitzungen blieb nur Kulme r land, Thorn-der Netzedistrikt, das westliche Stück des ehemaligen Südpreussens und Danzig der Krone Preussen. Wiedergewonnen wurde Neufchäte 1.
Ii. Ausgestaltung der Landesteile zu einem Staatsganzen durch Fleiss und Pflichttreue preussischer Beamten unter dem Staatskanzler v. Hardenberg. Schwierigkeit bei innerlicher Verschiedenheit der Staatsglieder. Wahlspruch: „Preussen über alles, wenn es will“. Das goldene Zeitalter preussischen Beamtentums. A. Verwaltung.
а) Einteilung in 8 Provinzen und 25 Regierungsbezirke. 1) Preussen (Rgbz. Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marienwerder). 2) Pommern (Rgb. Stettin, Köslin und für die ehemals schwedischen Teile Rgbz. Stralsund). 3) Posen (Rgbz. Posen, Bromberg). Sonderstellung der Polen. Ehrung durch den Titel ,,Grossherzogtum Posen“. 4) Schlesien (Rgbz. Breslau, Oppeln, Liegnitz). 5) Brandenburg (Rgbz. Potsdam, Frankfurt. Berlin erhält Ausnahmestellung).
б) Sachsen (Rgbz. Magdeburg, Merseburg, Erfurt). Zusammenlegung von ehemals kursächsischen Gebietsteilen, auch geistlichen Stiftern (Merseburg, Naumburg) mit Erwerbungen aus dem Reichsdeputationshauptschluss und dem ältesten Unterthanengebiet Preussens, der Altmark! 7) Westfalen (Rgbz. Münster, Minden, Arnsberg). Viel ehemals geistliches Gebiet neben den alten Erwerbungen (Minden, Mark, Ravensberg). 8) Rheinprovinz (Rgbz. Köln, Düsseldorf, Koblenz, Trier, Aachen). Neben den älteren Besitzungen Kleve, Obergeldern, Mörs, das Grossherzogtum Jülich-Berg, aber auch zu grossem Teile ehemals erzbischöfliches Gebiet. Hier vielfach Hinneigung zu Frankreich.
An der Spitze der Provinz ein Oberpräsident, des Regierungsbezirkes ein Regierungspräsident.
1») Neuordnung des Ministeriums. Scheidung von Finanz-
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Zeit der Rückströmung. — § 46. Der deutsche Bund. 139
landsgefühl. Verklingen von Arndts Liede: „Was ist des Deutschen Vaterland?“ Das Preussenlied „Borussia“ (mit der Musik des Italieners Spontini!)
§ 46. Der deutsche Bund.
I. Neueinigung. * Das Bedürfnis nationaler Einigung wird allgemein gefühlt. Unklare Ideale von einem römischen Kaisertum deutscher Nation einerseits, Mangel an Opferwilligkeit im Aufgeben von Sonderrechten andererseits hindern einen starken Neubau. Der Gedanke einer Zweiteilung (Preussen, Österreich) scheitert, ebenso wie der einer Dreiteilung (die beiden Grossmächte und die süddeutschen Mittelstaaten), an der Eifersucht der Mittel - und Kleinstaaten.
Nach langen Verhandlungen endlich
1815 (8. Juni) Abschluss einer Bundesakte. „Der (8 Juni) deutsche Bund“ ein Staatenbund (kein Bundesstaat!), 1815 dem 38 Staaten beitreten (Hessen - Homburg tritt erst später als 39. bei; durch Ländervereinigung vermindert sich die Zahl auf 35); Österreich unter Ausschluss seiner jenseits der Leitha gelegenen Länder, Preussen unter Ausschluss seiner Provinzen Posen und Preussen. Zum Bunde gehörig auch der König (Prinzregent) von England für das zum Königreich erhobene Hannover, der König von Holland für Luxemburg, der König von Dänemark für Holstein. „Das deutsche Bunt“ (Ausdruck Jahns). Der Bund ohne starke Centralgewalt, ohne gemeinsames Recht, ohne einheitliches Verkehrsgebiet, ohne Münz-, Mass- und Gewichtseinheit, endlich ohne einheitliche Wehrverfassung! Die einzelnen Staaten stellen nur „Kontingente“ für das (300000 Mann starke) Bundesheer. 3 (später 6) Bundesfestungen werden eingerichtet.
Ii. Der Bundestag Leiter des Bundes unter demehren-vorsitz Österreichs. Versammlung der Bundestagsgesandten zu Frankfurt a. M. a) im „Plenum“. Jeder Staat hat mindestens i Stimme, die 6 grössten (Österreich, Preussen, Bayern, Hannover, Sachsen, Würtemberg) je 4, einige Mittelstaaten (Baden, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Holstein und Lauen-burg, Luxemburg und Limburg) je 3, andere (Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin und Nassau) je 2, im Ganzen 70. Abstimmung nur über die wichtigsten Angelegenheiten wie Krieg
* Deutschland nach Einziehung geistlichen und weltlichen Reichsgebietes ein Land von 39 unabhängigen Staaten.
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Extrahierte Personennamen: Arndts Jahns
Extrahierte Ortsnamen: Preussen Hessen Homburg Preussen Preussen England Hannover Holland Luxemburg Holstein Frankfurt_a._M. Preussen Bayern Hannover Sachsen Würtemberg Baden Kurhessen Hessen-Darmstadt Holstein Luxemburg Limburg Braunschweig Mecklenburg-Schwerin Nassau Deutschland
Napoleons Weltherrschaft. — § 35. Preussens Fall.
1795 erworbenen polnischen Landesteile ab, b) erkennt die Napoleonischen Könige auf den europäischen Thronen an, c) zahlt Kriegsentschädigung (anfangs auf 140 Mill. Francs festgesetzt, aber durch allerlei Nachrechnungen bis zur Unerschwinglichkeit gesteigert) und hat d) auf seine Kosten französische Besatzungen in mehreren Festungen zu unterhalten, e) Die Stärke des preussischen Friedensheeres wird auf 42 000 M. festgesetzt..— Preussen somit auf die 4 Provinzen Brandenburg, Pommern, Preussen, Schlesien beschränkt.
V. Neuordnungen, i) Aus den westlichen Provinzen Preussens wird ein „Königreich Westfalen“ gebildet, das Napoleons jüngster Bruder Jerome* erhält. Residenz Kassel (der Kurfürst von Hessen wird wegen zweideutiger Haltung abgesetzt, auch der Herzog v. Braunschweig aus dem Lande getrieben). 2) Die polnischen Landesteile werden als ,, Grossherzogtum Warschau“ an den Kurfürsten von Sachsen gegeben, der den Königstitel erhält und dem Rheinbünde beitritt.
Vi. Nachspiel. Gustav Iv. von Schweden tritt dem Frieden zu Tilsit nicht bei. Besetzung von Schwedisch-Vorpommern durch die Franzosen. England, dessen Handel durch die von Berlin aus verhängte „Kontinentalsperre“ vernichtet wird, will Dänemark behufs Sicherung gegen Sperrung des Sundes zum Bündnis und zur Auslieferung seiner Flotte zwingen. Treuloser Überfall Kopenhagens; Bombardement der Stadt und Fortführung der dänischen Hotte durch die Engländer. Bund Dänemarks mit Napoleon. Der Krieg spielt sich so nach dem Norden über.
Die Russen fallen in Finnland ein; Dänen (durch spanische Hilfstruppen verstärkt) bedrohen Schwedens Westgrenze. Gustav Iv., starrsinnig jede Friedensvermittelung ablehnend, wird 180g von seinen Reichsständen abgesetzt.** Schweden 1809 schliesst Frieden und tritt gegen Rückgabe von Pommern Finnland an Russland ab. Gustavs Iv. Nachfolger Karl Xiii. nimmt den mit Napoleon verfeindeten Marschall Be rnadotte an Sohnes Statt an.
* „Immer lustik“.
Die Macht des Adels, der teils zu Russland teils zu Frankreich hinneigte, hatte sein Vater Gustav Iii. durch Änderung der Verfassung zu brechen gesucht. Dieser hatte auch den Krieg gegen Frankreich vorbereitet, war aber auf einem Maskenballe durch Ankarström ermordet worden.
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158
Zeit der Stürme. — § 53. Sturmjahre 1848 49.
(n-ö. von Arad) die Waffen, Klapka übergiebt Komorn. Der russische General Paskiewitsch meldet dem Zaren: ,,Ungarn liegt besiegt zu den Füssen Ew. Majestät“.
[Ein furchtbares Strafgericht wird durch den österreichischen General Haynau vollzogen.]
Gleichzeitig mit der Eröffnung des Krieges gegen die Herbst Ungarn (Herbst 1848) Ausbruch neuer Unruhen in Wien.
^48 [Der angeblich ungarfeindliche Kriegsminister wird in scheusslicher Weise
ermordet. Volksführer und Studentenlegionen („die Aula“) schlagen eine Willkürherrschaft auf. Die aufständische Hauptstadt wird durch Auersperg, Jellachich, Windischgrätz belagert. Die Belagerten beginnen zu unterhandeln, schon werden die Waffen gestreckt. Der Ruf „die Ungarn kommen treibt die Aufständischen noch einmal unter die Waffen. Die heranziehenden magyarischen Hilfstruppen werden von Jellachich zurückgeschlagen.]
Ende Oktober 1848 Übergabe Wiens.
[Das Standrecht wird in ausgiebigster Weise geübt*.]
Der Kaiser Ferdinand dankt (Dez. 1848) ab, sein Neffe Franz Joseph folgt.
2) In Preussen, a) Berlin im März 1848 Sammelpunkt unruhiger Köpfe, unter denen auch Italiener, Franzosen und Polen. Wohlgesinnte Bürger halten mit Mühe 18. März die Ordnung aufrecht. Am 18. März Erscheinen eines Kgl.
1848 Erlasses, der die Einrichtung einer landständischen Verfassung, Reform des deutschen Bundes, Pressfreiheit und baldige Berufung des vereinigten Landtages zusagt. Trotz der Erfüllung dieser ,, Volks wünsche“ rufen die mit dem friedlichen Ausgang der Wirren unzufriedenen Unruhestifter neue Unruhen hervor. Das zufällige Losgehen zweier Schüsse beim Volksgedränge vor dem Schlosse wird als verräterisches Schiessen auf das Volk gedeutet**. Das erregte Berlin baut Barrikaden. Einstellung des Kampfes erst am Morgen des 19. März. Die Truppen verlassen Berlin; die schnell eingerichtete Bürgerwehr übernimmt den Schutz des Königs und die Bewachung der Hauptstadt. Eine freigewählte „Nationalversammlung“ tritt zusammen, bedroht aber in ihren mass-losen Beschlüssen die Ordnung und Sicherheit des Staates. Die aufgewiegelten Arbeitermassen beunruhigen die Hauptstadt und plündern endlich sogar das Zeughaus (14. Juni). Murren bei allen Ordnungsliebenden, auch in den Provinzen.
* Der Führer der deutschen Demokratie, Robert Blum, der sich, obwohl Nichtösterreicher, am Kampfe beteiligt hatte, wird trotz der Berufung auf seine Eigenschaft als deutscher Volksvertreter erschossen. Julius Frobel, der Begründer der Kindergärten, wird geschont.
** Nachahmung eines ganz ähnlichen Vorganges bei der Pariser Februarrevolution.
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Extrahierte Ortsnamen: Arad Klapka Ungarn Wien Ungarn Wiens Preussen Berlin Polen Berlin Berlin
Zeit erneuter Rückströmung. — § 54. Wiederherstellung d. Bundestags. 101
schreiten Preussens fordert die Nationalversammlung die Centralgewalt zum Kampf gegen Preussen auf. Die gemässigteren Mitglieder treten aus der Versammlung aus; ein „Rumpfparlament“ tagt weiter und wird endlich in Stuttgart, wohin es seinen Sitz verlegt, wegen Begünstigung der Aufstände durch die würtembergische Regierung auseinandergejagt. Die Aufstände werden mit Preussens Hilfe niedergeworfen, der in der Rheinpfalz und Baden durch den Prinzen Wilhelm von Preussen.
§ 54- Die Wiederherstellung des Bundestages.
I Die Union. Nach dem Scheitern der Einigungspläne des deutschen Parlaments sucht Friedrich Wilhelm Iv. durch Vereinbarung mit den Fürsten einen neuen Bund herzustellen. Abschluss des sogenannten Dreikönigsbündnisses (Mai 184g) mit Sachsen und Hannover. 28 Regierungen treten der ,,Union“ bei. Ein Parlament zu Erfurt nimmt (März 1850) den durch v. Rad owitz im Aufträge des Königs vorgelegten Varfassungsentwurf an. Ein Fürstentag zu Berlin (Mai 1850) setzt zwar ein Fürstenkollegium als vorläufige Centralgewalt ein, gelangt aber bei den Gegenbestrebungen der Feinde Preussens nicht zum endgiltigen Abschluss einer Bundesverfassung.
Ii. Der Gegenbund. Österreich, der Aufstände inzwischen Herr geworden, sucht unter dem Staatskanzler Fürsten Schwarzenberg Preussen aus dem Sattel zu heben. Bayern und Würtemberg treten auf seine Seite und ziehen auch Sachsen und Hannover von der Union ab. (Sogenannter ,,Vierkönigsbund“ *). Noch im Sommer 1850 Wiedereinberufung des alten Bundestages durch Schwarzenberg. Die Versammlung wird ausser von Gegnern Preussens auch von einzelnen Mitgliedern der Union beschickt. Der Zwiespalt spitzt sich zu durch die Zusammenkunft Kaiser Franz Josephs mit den Königen von Bayern und Würtemberg (Okt. 1850), die bewaffnete Unterstützung der kaiserlichen Politik zusagen. So zwei Heerlager in Deutschland, Zusammenstoss bei der Lage der Dinge in Kurhessen und Schleswig - Holstein unvermeidlich.
Iii. Kurhessen. Willkürherrschaft des Kurfürsten und seines Ministers Hassenpflug. Der Landtag, der die
Hannover tritt aus Furcht vor Preussen dem Bunde nicht öffentlich bei.
Schultz , Neuere und neueste Geschichte. 11
1850
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Extrahierte Ortsnamen: Stuttgart Rheinpfalz Baden Preussen Sachsen Hannover Berlin Würtemberg Sachsen Schwarzenberg Würtemberg Deutschland Kurhessen Schleswig Holstein Kurhessen
1 i 6 Zeit gemässigten Fortschrittes. -— § 59. Der österreichische Krieg.
bis anwesend, deren Verlust die Vortrefflichkeit des von Moltke entworfenen Schlachtplanes gerade durch seine Nichtbeachtung deutlich vor Augen stellt. 1839 wieder Mitglied des Grossen Generalstabes in Berlin, 1855—1859 Adjutant des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, den er nach St. Petersburg, London und Paris begleitet (Urteil der Kaiserin Eugenie über ihn). 1858 Chef des Grossen Generalstabes. Die grossen Heerführer der folgenden Kriege aus seiner Schule. Vorbereitung und Ordnung aller Heereszweige bereits im Frieden so, dass sie bei Ausbruch des Krieges sofort in Wirksamkeit treten können. Sein strategischer Grundsatz: „Getrennt marschieren, vereint schlagen!“ Ziel seiner Pläne, den Feind nicht sowohl in offener Schlacht zu schlagen, als durch Flankenbewegungen zu umstellen. Schnelligkeit in der Auffassung der augenblicklichen Verhältnisse und feine psychologische Beurteilung der Feinde zeichnen ihn im Felde, grosse Bescheidenheit und Wortkargheit („der grosse Schweiger“) neben Beweisen feiner innerer Bildung im geselligen Verkehr aus.]
Preussen von drei Seiten bedroht. Die Feinde an Zahl überlegen, Nachteile, die nur durch schnelle Verhinderung einer Vereinigung auszugleichen sind. Erster Angriff Preussens gegen die norddeutschen Feinde, welche die Verbindung der östlichen und westlichen Landesteile zu hindern vermögen, zu unternehmen, Hauptkraft aber gegen Böhmen zu richten. Gegen Böhmen Bildung dreier Armeen: Die I. unter Prinz Friedrich Karl aus drei Armeekorps* bestehend, die Ii. unter dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm, aus vier Armeekorps bestehend** und die sogenannte Elbarmee unter Herwarth von Bittenfeld, aus anderthalb Armeekorps bestehend,*** zusammen etwa 260000 Mann, den sieben Armeekorps der Österreicher in Böhmen an Zahl ungefähr gleich. Die I. sollte von der Lausitz aus in Böhmen eindringen, um sich dort mit der flussaufwärts marschierenden Elbarmee zu verbünden, die Ii. von Schlesien aus vordringen. Alle drei sollten sich im nördlichen Böhmen (etwa bei Gitschin zwischen der Iser und Oberelbe) vereinigen. Das 6. Armeekorps sollte von Neisse aus, um den Feind zu täuschen, nach Olmütz zu vorrücken. Eine Reserve von 24300 Landwehrmännern folgte der I. Armee im Rücken.
D. Kriegführung. Der Kampf 1) gegen die norddeutschen Feinde, a) Einrücken in Sachsen. Das sächsische
* Dem 2. (Pommern), dem 3. (Brandenburg), dem 4. (Sachsen) mit den Divisionen Horn und Franseck y.
-* Dem Gardekorps, dem l. (Preussen), dem 5- (Posen und Nieder-Schlesien) und dem 6. Korps (Oberschlesien).
*** Dem 8. Korps (Rheinländer) und der 14. Division des 7. Korps (Westfalen).
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Extrahierte Personennamen: Moltke Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Eugenie Friedrich_Karl Friedrich Karl Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Herwarth_von_Bittenfeld
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