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zu suchen, der mittleren bet drei nach der linken Flußseite gelegenen Anhöhen, an welcher die ältesten Heiligtümer und Kulte der Römer hasteten (Abschaffung der Wände, Stadtmauer im Viereck am Fuße des 52 m hohen Hügels: ältestes pomoerium der Roma quadrata).
2. Die 4 ersten Könige: das aristokratische Königtum.
1. Die dunkle und widerspruchsvolle Überlieferung über die Königszeit ist zusammengesetzt aus einheimischen Sagen und Mythen und einer von Griechen und späteren Römern willkürlich konstruierten Geschichtserzählung, welche für eine Reihe tmrhnnbener uralter Einrichtungen des religiösen, staatlichen und privaten Lebens die geschichtliche Entwickelung sucht. Sie gruppierte alles, was mau über biefe älteste Zeit zu wissen glaubte, um die Lebensgeschichte von 7 Königen, als ob Rom sein gesamtes Dasein und Wesen selbständig aus sich selbst erzeugt und nicht schon eine gewisse politisch-religiöse Ausstattung aus altitalischer Zeit mitgebracht habe.
2. In den beiden ersten Königen, Romulus und Ruma Pompilius, hat die Überlieferung die beiben Grunbelemente römischen Wesens personificiert, den kriegerischen Geist der Nation und ihren religiösen Sinn. Die beiben folgenben Könige, Tullns Hostilius und Aucus Marcius, sind nur schwächere Abbilder der beiden ersten. Der kriegerische Latiner Tullus Hostilius erscheint als der Ökist der Luceres, der friedfertige Sabiner Anens Marcius als der Stifter der Plebs. Somit repräsentieren bte 4 ersten Könige die 4 Hanpt-bestanbteile der alten Bevölkerung Roms, die 3 Stammtribus samt bet Plebs.
3. Romulus ist der Begründer der Berfafsnng (Gliederung des populus in Tribus und Kurien, Einsetzung des Senates und der Kunatvomitien u. s. w.) und des Kriegswesens (300 Reiter, Legion von 3000 Fnßsolbaten). Die Art seines Austrittes (Apotheose, vgl. Herkules) und die Jben-tificierung des göttlich verehrten Quirinus, der obersten Gottheit der quiritischen Sabiner, mit Romulus, dem Heros epo-nymos der palatinischen Römer, erscheint als Ausdruck der Verschmelzung beider Stämme zu Einer Nation.
4. Dem Friedensfürsten und Stifter des religiösen Cere-ntouialgesetzes Numa Pompilius (aus dem sabinischen Cures, Schwiegersohn des Titus Tatius) schrieb die Sage außer der Ergänzung der Gründungen des Romulus (Orbnung des Gruub-
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besitzes, des bürgerlichen 10monatlichen Mondjahres zum ^monatlichen Sonnenjahr) zu: die Stiftung des Kultus der Vesta (Vestalinnen), der Herdgöttin, die Einführung der flamines, besonderer Opferpriester für die Kulte des Jupiter, Mars und Quirinus, der pontifices zur Leitung des ganzen Kultuswesens und Führung des Kalenders, der augures zur Beobachtung der Zeichen des Götterwillens, der fetiales zur Wahrung der Formen des Völkerrechts, der freien Genossenschaft der salii für den Dienst des Mars (ancilia).
5. Tullus Hostilius bereitet vor allem durch die Zerstörung Albalongas Noms Hegemonie über die latinische Landschaft vor (Horatier und Curiatier; Prozeß des Horatius, erstes Beispiel der Provokation; Mettius Fuffetius) und siedelt die Luceres, angeblich die Albaner (darunter die Geschlechter der Jnlier, Servilier, Quinctilier) als drittes Element des römischen populus auf dem Cälius an.
6. Ancus Marcius, der Tochtersohn des ihm gleich-gesinnten Nnma, gilt der Sage vor allem als der Begründer der römischen See- und Handelsmacht (vgl. jedoch S. 19), welcher das römische Gebiet bis zum Meere ausdehnte und die Hafenstadt Ostia (zugleich 1. Kolonie) baute. Dem Kriege abhold, unterwarf er doch die umliegenden latinischen Städte und verpflanzte ihre Bewohner angeblich als Plebejer nach Rom auf den Aventin (später die Plebejerstadt) und in das Thal zwischen diesem und dem Palatin (Murcia). Auf dem rechten Tiberufer befestigte er den Janiculus, zog ihn in den Bereich der Stadt und verband ihn mit derselben durch eine Pfahlbrücke (pons sublicius).
3. Hloms älteste Verfassung.
a) Das Königtum.
1. Das römische Königtum ist ein lebenslängliches und unverantwortliches Wahlkönigtum. Die Königsgewalt wird nach dem Tode des letzten Inhabers vom Senate in seiner Gesamtheit bewahrt (Interregnum). Der König ist Oberhaupt der Kultus g emeinde und ihr Vertreterden Göttern gegenüber (auspicia publica, Opfer, Tempelbauten, Feste), oberster Kriegsherr mit unbedingter und schrankenloser Gewalt (12 lictores: fasces mit Seilen), ob erster Richter mit unbeschränkter Strafgewalt über Leib, Leben und Freiheit der Bürger (quaestores parricidii); hierbei kann er der Berufung an das Volk stattgeben, ohne jedoch dazn verpflichtet zu sein. Der König hat ferner allein das Recht über öffentliche Angelegenheiten zum Senate und zum Volke zu reden, mit dem er die Gesetze in der von ihm einberufenen Volksversammlung vereinbart, und mit anderen Staaten zu verhandeln. Über die Staatsgelder und über das liegende Gut verfügt er
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Klienten gegenüber der noch mäßigen Anzahl wohlhabender und ehrgeiziger Plebejer noch lange das entscheidende Übergewicht.
Comitia curiata.
Die Kuriatkomitien wurden, seit sie ihre Hoheitsrechte an die Centnriatkomitien abtreten mußten, für das Staatsleben in Wirklichkeit völlig bedeutungslos, zumal da die wenigen ihnen verbliebenen politischen Rechte mit der Zeit immer mehr zu bloßen Formen herabsauken.
Demnach verblieb ihnen nur die Entscheidung über rein patricische Standesangelegenheiten: arrogatio eines Mündigen durch -einen Patricier, Ausschließung aus dem Verband der Kurien, Genehmigung der transitio ad plebem u. a. Abgestimmt wurde innerhalb jeder Kurie nach Köpfen und darnach der Gesamtwille durch die Mehrheit der Kuriatstimmen festgestellt.
d) Nene Tribuseinteilnng.
Mit der Neuordnung der politischen Volksgemeinde verband sich auch eine Umänderung der von Servius überkommenen Tribuseinteilnng. Die bisherigen 4 städtischen Tribus, an welche das ganze Landgebiet angeschlossen war, wurden auf die Stadt beschränkt (tribus urbanae) und das unterdessen durch Eroberung vermehrte Landgebiet für sich nach der Überlieferung in 17 Bezirke geteilt (tribus rusticae). Von den letzteren haben 16 die Namen patricischer Geschlechter, offenbar solcher, welche den bedeutendsten Besitz darin hatten; die 17. aber ist nach dem eroberten Crustumerium Oustu-mina benannt worden.
2. Die Befestigung der Republik nach außen.
1. Der vertriebene König Tar quin ins soll mehrere Versuche gemacht haben, seine Herrschaft in Rom wieder zu erlangen. Zuerst wird eine Verschwörung junger Patricier zu gnnsten des Königtums entdeckt (Hinrichtung auch der Söhne des Brutus). Die Königshabe wird dem Volke preisgegeben, das königliche Ackerland zwischen Kapitol und Tiber dem Kriegsgott geweiht und sortan daselbst die Heeresmusterung gehalten (campus Martins). Darnach bestimmt der König die etruskischen Städte Veji und Tarqninii zum Kriege gegen Rom: in der Schlacht am Walde Arsia fallen Ar uns, sein Sohn, und Brutus im Zweikampfe.
2. Ein zweiter Versuch des Tarquinius, mit Hilfe der Etrusker und zwar des Lars Porfena von Clnfinm, seine Wiederherstellung in Rom zu erzwingen, endet zwar mit einem Siege der Etrusker, doch ohue daß jene eingetreten wäre. Der Anlaß des Zuges ist daher vielmehr zu suchen in dem
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Extrahierte Personennamen: Servius Brutus Martins Brutus Lars_Porfena_von_Clnfinm
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Abschluß der Stadt zum septimontium (durch Hinzunahme des Viminalis und Esquilinus) durch den agger Servianus und als die dritte die Grundlegung der Hegemonie Roms über Latium durch einen neuen Bundesvertrag, nach dem der auf dem Aventin erbaute Dianatempel zu einem der lati-uischen Bundesheiligtümer wurde.
4. Tarquiuius Superbus vollendet die von Tar-quinius Priscus begonnenen Bauten (cloaca maxima und Jupitertempel auf dem Capitolinns) und befestigt die römische Hegemonie über Latium (latiuische Bundeskolonien Signia und Circeji); aber die Monarchie artet in absolute Gewaltherrschaft aus (Mißachtung der Servianischen Verfassung, von Gesetz und Sitte, Bedrückung des Volkes durch Fron- und Kriegsdienste, Leibwache, Verbindung mit Gewalthabern der Nachbarstaaten — vgl. die griechische Tyrannis). Deshalb unterliegt er einem Aufstande der patricischen Geschlechter (Sp. Lucretius, Vater der Lueretia) im Einvernehmen mit einer Partei innerhalb der eigenen Dynastie (Tarquiuius Collatiuus, L. Junius Brutus) und der Plebs, welcher wahrend der Belagerung der Latinerstadt Ardea in Rom ausbricht (regifugium 510). 510
5. Die Servianische Werfassmrg.
1. Die notwendige Erweiterung der militärischen Dienstpflicht erforderte zunächst eine das ganze Volk ohne Unterschied der Geburt umfassende Einteilung. Neben die alte Tribuseinteilung in 3 abgeschlossene Stammtri-bus mit 30 Kurien, welche fortbestand, trat deshalb eine andere in 4 lokale Tribus. Die Stadt und das angrenzende Landgebiet (z. Z. der Reform etwa 20 ^Meilen) wurde in 4 nach Stadtteilen benannte Bezirke oder Tribus geteilt, Suburbana, Palatina, Esquilina, Collina. Diese bildeten fortan bis in die spätesten Zeiten die tribus urbanae im Gegensatz zu den allmählich aus den ländlichen Gauen, den uralten pagi der Feldmark, erwachsenden tribus rusticae. Die Zugehörigkeit zu einer Tribus, d. h. die vererbliche Heimatsberechtigung in einem solchen Bezirke, verlieh alle politischen Rechte eines Vollbürgers und volle privatrechtliche Selbständigkeit. Dies setzt voraus, daß den in diese Einteilung cirt'bezogenen Plebejern das bisher nur widerruflich belassene Grundeigentum durchgängig, den Klienten das von der gens in Erbpacht gegebene Grundeigentum wenigstens vielfach als volles Eigentum überlassen wurde und zwar als Entgelt für die nunmehrige volle Heranziehung derselben zu den Lasten des Staates.
Nach dieser Tribuseinteilung wurde auch die in Zeiten der Not ausgeschriebene Kriegs st euer (tributum) erhoben; einer regelmäßigen Besteuerung aber waren die Bürger nicht unterworfen, sondern nur die Fremden, Klienten und Freigelassenen, welche nicht in den Tribuslisten verzeichnet waren (aerarii).
2. Die Teilnahme der neuen Bürgerschaft am Staate wurde geregelt nach einer von Zeit zu Zeit gesetzlich zu erneuernden Vermögensschät-
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staatliche Vereinigung galt in Latium der Gaubund von 30 latinischen Städten, an dessen Spitze die Stadt Alba-longa (unter der Höhe des Albanerbergs auf der Terrasse über dem Albanersee) stand. Die 30 Gemeinden brachten alljährlich auf dem Albanerberge an dem latinischen Feste (feriae Latinae) dem Jupiter Lati aris Opfer dar, und im Anschluß an dieses Buudessest sammelten sich die Vertreter der einzelnen Gemeinden zu gemeinsamer Beratung in der Nähe am Quell der Ferentina.
2. Die geschichtlichen Anfänge Roms sind in tiefes Dunkel gehüllt. Die erst um 200 v. Chr. zu allgemeiner Geltung gelangte Gründungssage, welche die Stadt von Änea s, dem Gründer von Lavinium, der Laren- und Penatenstadt des latinischen Bundes, ableitet, ist unter dem lebhaften Verkehr entstanden, in welchem die Römer mit den Griechen Unteritaliens, insbesondere mit Cuma, standen. Die italischen Städte und Stämme setzten infolgedessen vielfach eine Ehre darein, ihre dunklen Ursprünge an die strahlenden, vielbesungenen griechischen Heroen, vorzugsweise des wohlbekannten troischen Sagenkreises, zu knüpfen. Zum Gründer der latinischen Penatenstadt aber eignete sich kein anderer Held desselben besser als der gefeierte Retter der troischen Penaten (Nävins, Ennius, später Vergilius).
3. Für die römische Sage ist es bezeichnend, daß sie zwei eponyme Gründer Roms nennt, die Zwillingsbrüder Romulus und Remus. Remus heißt griechisch Romus, und Romulus ist der latinisierte Romus. Ihre angebliche Abstammung vom Kriegsgott Mars deutet auf Roms unvergleichliche kriegerische Kraft. Der Name der Mutter schwankt in den verschiedenen Berichten (Jlia, Silvia, Rea u. a.). Die Erzählung von den wunderbaren Schicksalen der Zwillinge bis zum Tode des Amulius, der Wiedereinsetzung des Numt-tor und der Gründung Roms (nach altitalischem Ritus) ist griechischen Ursprungs.
4. Nach der Gründung der Stadt (753) folgt in der Sage der Raub der Sabinerinnen (Sinnbild der Einführung des Conubium) und der Krieg gegen die Sabiner unter Titus Tatius und endlich die Vereinigung derselben mit den Römern zu einer Gemeinde (Qnirites) zunächst unter einem Doppelkönigtnm (die latinischen Ramnes auf dem Palatinns, die sabiuischen Tities auf dem Quiriualis). Der Ausgangspunkt städtischen Lebens ist sicher auf dem Palatinus
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Klienten durch das Erloschen patrieischer Geschlechter oder durch Freilassung seitens ihrer Patrone der Plebs zugeführt, die sich überdies fortwährend durch den Zuzug Fremder vermehrte.
4. Are 3 tetzlen Könige: das dynastische Königtum.
1. Die weitere Entwickelung des römischen Staates in der zweiten Hälfte des Königtums wird bezeichnet: durch die Erhebung eines aus der Fremde (aus Tarquiuii) eiugewan-derten (und angeblich von dem Bacchiaden Demaratns von Korinth abstammenden) Geschlechtshauptes Tarquinius Pris-cus zur Königswurde, die Behauptung seiner Familie in derselben (etruskische Fremdherrschaft) und durch das erste Einströmen griechischer Kultur in das römische Leben (Apollokult im Zusammenhang mit den sibyllinischen Weissagungen), durch die Einordnung der Plebs in die Gemeinde, den Ausbau der Stadt und durch den Anschluß des römischen Staates an den lati-nischen Bund.
2. Tarquinius Priscus erweitert die Stadt durch großartige Nutzbauten (Kloaken, durch welche die Niederungen zwischen den Stadthügelu: Forum, Velabrum, Cirkusthal, Sub-ura erst bewohnbar wurden, und Beginn der steinernen Ringmauer) und Prachtbauten (Grundlegung des Jupitertempels auf dem Capitolium, circus maximus in der Niederung zwischen Palatin und Aventin für die Wettkämpse und Wagenrennen beim jährlichen Stadtsest, ludi Romani oder maximi), die Landschaft nach dem Binnenlande zu durch siegreiche Kämpfe mit den Nachbarvölkern (Kolonie Collatia) und baut den Staat aus durch Vermehrung der Bürger innerhalb der bestehenden Tribus und aus den Plebejern (patres minorum gentium) und Verdoppelung der Rittercenturien (Ramnes, Tities, Lueeres primi et secundi — Vorbereitung der Servianischen Reform), sowie durch den Abschluß des Königtums in seiner Hoheit und äußeren Würde (Insignien: goldener Reif, Scepter, Thron, Purpurgewand, 12 Liktoren mit den Fasces).
3. Servins Tullius, nach der Sage der Sohn des in der Herdflamme erscheinenden Hauslaren der Königsburg und einer latinischen Sklavin, später Schwiegersohn des Königs Tarquinius, schwingt sich begünstigt durch dessen Gemahlin Tanaquil, wahrscheinlich nicht ohne eine gewaltsame Revolution (Ermordung des Tarquinius durch die vom väterlichen Throne verdrängten Söhne des Ancus Marcius) empor; er gilt vor allem als der Reformator der Verfassung im plebejischen Sinne (S. 17). Als die zweite Hauptthat desselben erscheint der
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§ I. Die Anfänge Roms.
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Älteste Gemeinde der Hausväter (patres-Patricier) aus 3 Stämmen, den Ramnes, Ti ties (vielleicht sabinisch) und den Luceres (wahrscheinlich die auf dem Cälius angesiedelten Albaner. S. u. Vi, a) bestehend. Jeder Stamm in io Kurien und jede Kurie wieder in io Geschlechter (gentes) geteilt. (Vgl. die attische Einteilung der jonischen Phylen in Phratrien und Geschlechter in Abt. I, S. 13).
Neben diesen Vollbürgern schon früh Schutzverwandte, die Klienten („Hörige“, doch nicht Leibeigene). Sie waren durch Pietät an ihren Schutzherrn (patronus) gebunden und wurden durch diesen vor Gericht vertreten, mussten ihm aber dafür bestimmte Dienste leisten, auch dem Geldbedürfnis des Herrn in bestimmten Fällen aufhelfen (Mitgift bei Verheiratung der Töchter u. a ). Sie trieben meist Gewerbe und Kleinhandel. Eine Aufnahme unter die Geschlechter war nicht ausgeschlossen; es gab „Hausväter geringerer Geschlechter“ (patres minorum gentium).
Zu den niederen Diensten in Feld und Haus wurden Sklaven verwandt, aus denen eine Klasse der „Freigelassenen“ hervorging.
Mit zunehmender Machterweiterung trat durch Hinzukommen der Bevölkerung unterworfener Gebietsteile und Einwanderung ein neuer Stand zu den alten Vollbürgern hinzu, die plebs. Die Plebejer zwar frei, auch zu den Staatslasten verpflichtet, doch ohne Anteil an der Stadtverwaltung. Auch Eheschliessung mit Patriciern nicht rechtsgültig. Sie sassen als Grundbesitzer auf Bauernhöfen oder waren in der Stadt als Handel- und Gewerbetreibende angesiedelt. (Vgl. die Periöken in Lacedämon).
V. Stadtverfassung. 1) Die Gemeindeversammlung der Hausväter, nach Kurien zusammentretend (comitia curiata), übt die Herrschaft (imperium) über die Stadt aus und überträgt deren Machtbefugnisse an die von ihr gewählten Beamten. 2) Die Gemeinde wählt sich durch Zwischenwahl (interrex) einen Leiter (rex), den „König“, dem die kriegsherrliche, priesterliche und richterliche Gewalt übertragen wird. Sagenhafte Geschichten dieser „Könige“. (Romulus, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Ancus Martius; Tarquinius Priscus, Servius Tullius, Tarquinius Superbus). An jeden von ihnen wird in der Sage etwas von der ältesten geschichtlichen Entwickelung der Stadt geknüpft. 3) Dem König zur Seite ein Rat der (Geschlechts-) Ältesten, der Senat. Aus jedem Geschlecht einer, daher 300 an Zahl.
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§ I. Die Anfänge Roms.
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als Heergemeinde in militärischen Dingen befragt, trat sie bald als Versammlung des Volkes (populus) auch in politischen Fragen in den Vordergrund. Da nach Centurien abgestimmt wurde, so hatte die erste Klasse mit 98 Stimmen das Übergewicht über die übrigen Klassen, die zusammen nur 96 Stimmen hatten.
Viii. Ausbau der Stadt. Mit der Gebietserweiterung vollzog sich ein Aufschwung in den Einrichtungen der Stadt. Die Niederung zwischen dem kapitolinischen und palatinischen Hügel wurde entwässert und die noch heute erhaltene cloaca maxima, ein mächtiger gewölbter Kanal, angelegt.
Zwischen Palatin und Aventin wurdeder „circus maxi-mus“ und auf dem Kapitolin der Jupitertempel erbaut, Werke, die man den beiden Tarquiniern zuschrieb. Auch eine starke Mauer, von der heute noch Reste vorhanden sind, wurde um die Siebenhügelstadt gezogen, angeblich ein Bau des Servius Tullius.
Ix. Gesittung. Der Hausvater in seinem Hause Herr über Leben und Tod Heiligkeit der Ehe (Eheschliessung unter religiösen Formen — die confarreatio). Ehrwürdigkeit der Mutter (matrona. Vgl. die Schätzung der Frau bei den Griechen). Ehrbares und arbeitsames Leben in ländlichen Beschäftigungen auf freien Bauernhöfen.
Griechischer Einfluss in der Einführung der Kulturpflanzen (s. o. Ii.) und der Gestaltung der Gottesvorstellungen, etruskischer im Gewölbebau und den Religionsgebräuchen erkennbar; das Geschlecht der Tarquinier von Etrurien hergeleitet.
Früh reger Handelsverkehr. Vertrag mit Karthago.
X. Religion, a) Götter des Himmels. Gemeinsames arisches Stammgut die Verehrung des Vater Jovis (Dies-piter — Jupiter) als Gottes des Himmels (pluvius, tonans, ful-
cloaca maxima.
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Vierter Zeitraum. — § 37. Die Nachfolger Augusts etc. 105
züge, Forderung göttlicher Verehrung, Narrheiten (sein Pferd zum Konsul ernannt), Hinrichtungen aus Laune und Geldgier. Er wird durch seine Leibwache auf Anstiften eines von ihm gehöhnten Tribunen ermordet.
3) Claudius, Oheim Caligulas, w7ird, aus dem Versteck, in das er sich bei dessen Ermordung verkrochen, hervorgezogen, von der kaiserlichen Leibwache auf den Thron erhoben, 41—54, ein schüchterner Mann mit verschrobenen gelehrten Liebhabereien. Anfangs nicht untüchtig: Aufhebung der Anklagen wegen Majestätsverbrechen, Begnadigungen. Ein Teil Britanniens wird (43) erobert, Mauretanien zur Provinz gemacht. Bald versinkt er in Schlaffheit. Seine Freigelassenen Narcissus, Pallas und seine Gemahlinnen herrschen. Die erste, die herrschsüchtige und grausame M e s s a 1 i n a (vgl. Wilbrandts Drama Arria und Messalina), wird nach schamlosem Ehebruch getötet; seine zweite, die nicht minder herrschsüchtige Agrippina Ii., seine Nichte, räumt ihren Gemahl durch Gift aus dem Wege, um ihrem Sohn Nero aus erster Ehe auf den Thron zu verhelfen.
4) (Claudius) Nero, unter Zurücksetzung des rechtmässigen Thronerben Britannicus von der Leibwache auf den Thron erhoben, 54 — 68. Sein Lehrer Seneca und der Oberste der Leibwache Burrus, anfänglich seine Leiter, bestimmen ihn zu guten Regierungsmassregeln. Bald im Gefühl unbeschränkter Macht zügellos sich seinen Leidenschaften hingebend: masslose
H’ Eitelkeit, närrische Sucht, sich als Sänger, Schauspieler, Wagenrenner zu zeigen (von den schlauen Griechen
)i-Claudischen Hauses.
rftfius.
Octavianus.
ptribonia. - Gem. 3. Livia.
i Gem. Tiberius Claudius Nero.
bgrippa. 3. Tiberius. Tiberius. Drusus.
[ ;________________________Gem. 1. Vipsania. 2. Julia. Gem. Antonia minor.
ijrar. Agrippina I. _________________________________________________
1 Gem. Germanicus. Drusus. Germanicus. Claudius.
Gem. Agrippina I Gem. Messalina.
Agrippina Ii. Caligula. Octavia. Britannicus. Gem. Cn. Domitius Gem Nero.
(s. diesen).
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Extrahierte Personennamen: Augusts Claudius Agrippina_Ii Claudius)_Nero Burrus Octavianus Livia Tiberius Claudius Nero Tiberius Tiberius Tiberius Drusus Vipsania Julia Antonia Germanicus Drusus Germanicus Claudius Agrippina Agrippina_Ii Caligula
Extrahierte Ortsnamen: Oheim_Caligulas Britanniens Mauretanien Pallas Britannicus Britannicus
Vierter Zeitraum. — § 38. Die flavischen Kaiser.
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Unter ihm wird der Aufstand der Juden (66—70) niedergeworfen. Judäa war nach Beseitigung des römischen Vasallenkönigtums der Idumäer aus dem Geschlecht des Herodes des Grossen von römischen Prokuratoren (der Landpfleger Pontius Pilatus) regiert. Leben, Lehren, Kreuzestod und Auferstehung Jesu Christi. Schwerer Druck der Römerherrschaft und fanatischer Glaubenseifer treibt das Volk zum Verzweiflungskampf. Vespasian, 66 von Nero mit der Niederwerfung des Aufstandes beauftragt, dämpft den Aufruhr im Lande.
Die Juden flüchten in die Hauptstadt.
Nach Vespasians Erhebung zum Kaiser Belagerung von Jerusalem durch dessen Sohn Titus. Furchtbare Bedrängnis bei unmenschlicher Kriegsführung (die Gefangenen ans Kreuz geschlagen) von aussen, Parteiwut und Glaübens-eifer (3 Parteien sich gegenseitig befehdend) bei Hunger und Seuchen von innen liefern trotz hartnäckigster Verteidigung 70 die unglückliche Stadt in die Hand des Belagerers. Der Tempel geht in Flammen auf, die Stadt wird zerstört, die Juden zerstreuen sich von neuem in alle Welt. Triumphbogen des Titus mit Darstellung der Schaubrottische und des siebenarmigen Leuchters. Jüdische Gefangene arbeiten an dem von Vespasian auf dem Grund und Boden des neronischen goldenen Hauses in Angriff genommenen Kolosseum.
Der nach Abzug der Legionen des Vitellius ausgebrochene Aufstand der Bataver unter Claudius Civilis 69—70, der von vielen Stämmen Germaniens unterstützt wurde (die Seherin Velleda), wird von dem kaiserlichen Feldherrn Cerealis beschwichtigt. Die unbezwungenen Bataver erhalten Tributfreiheit.
Mi
Titusbogen
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