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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 166

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 166 — führte die Verwaltung. Sie gliederten sich in 9 Rangstufen und mußten, um die Befähigung zur Anstellung zu erlangen, langwierige Prüfungen ablegen. Ihr Einkommen war aber gering, und sie waren beim Volke als betrügerisch und bestechlich verrufen. Jetzt hat man einen Freistaat nach amerikanischem Muster mit einem Präsidenten an der Spitze eingerichtet. Doch ist dem Kaiser die Stellung als religiöses Oberhaupt belassen worden. Die Anfänge des chinesischen Staates reichen bis ins S. Jahrtausend v. Chr. zurück. Die abgeschlossene Lage des Landes ermöglichte eine lange ungestörte Entwicklung. Als dann später kriegerische Mongolenstämme von der Wüste Gobi her räuberische Einfälle machten, baute man zum Schutze des Landes die Große Mauer, die ganz China gegen N. abschließt. Sie ist das gewaltigste Bauwerk der Erde, 2430 km lang, 16 m hoch und mit mächtigen Türmen, Zinnen und Schießscharten versehen. Die Anfänge der Mauer stammen aus dem 3. Jahrhundert v. Chr., in ihrer jetzigen Gestalt ist sie aber erst im späteren Mittelalter gebaut worden. Große Teile sind noch wohl erhalten, andre verfallen. Aber die gewaltige Landwehr vermochte das Land doch nicht dauernd zu schützen. Um 1280 wurde es von Kublai, dem Enkel des großen Mongolenfürsten Dfchingiskhan, erobert. Etwa hundert Jahre dauerte die Fremdherrschaft. Den wichtigsten Abschnitt in der Geschichte des Reiches bildet indessen die Eroberung des Landes durch die Mandschu um 1644. Diese zwangen die Chinesen, als Zeichen der Knechtschaft den Zopf zu tragen, der dann feste Landessitte geworden ist. Trotz zahlreicher Erhebungen haben die Mandschu, denen auch die meisten Beamten angehören, ihre Herrschaft bis zum Jahre 1912 aufrecht erhalten. Die Berührung mit den fremden Kulturvölkern aber mehrte im Lande die Unzufriedenheit mit der bisherigen Regierung. Viele gebildete Chinesen haben in Europa und Nordamerika studiert und von dort neue Anschauungen über die Regierung und die Staatsverwaltung mitgebracht. Sie erblickten in der bisherigen Regierungsweise die Ursache der Rückständigkeit Chinas. So wuchs mehr und mehr die Unzufriedenheit, und obwohl die Herrscherfamilie schon viel zur Befferung der Verhältnisse getan hatte und Neuerungen durchaus nicht abgeneigt war, richtete sich der Haß doch vornehmlich gegen die Mandschuherrschast. So brach denn 1911 ein fast das ganze Land ergreifender Aufstand aus, der mit dem Siege der Empörer endete und die Einrichtung eines Freistaates nach dem Muster der Vereinigten Staaten von Nordamerika zur Folge hatte. Doch ist bis jetzt noch keine Ruhe im Lande eingetreten, und wie sich die Verhältnisse im einzelnen gestalten werden, ist noch ungewiß. Wirtschaftliche Zustände. Chinas Wirtschaftsleben beruht ganz ans dem Ackerbau. Welche Bedeutung man diesem beimißt, erhellt aus dem Umstände, daß der Bauer im Range über dem Handwerker und Kaufmann steht, und daß der Kaiser, um den Beruf zu ehren, jedes Jahr eigenhändig ein Ackerstück um- pflügte. Alles Kulturland ist Eigentum der Krone und wird in kleinen Gütern an die Bauern als Lehen verteilt. Jeder Inhaber behält sein Landstück so lange, wie er es bearbeitet und die darauf ruhenden Abgaben zahlt (3—14 Mk. für 1 lia). Bei seinem Tode geht es an den ältesten Sohn über. Der meist über- aus fruchtbare Boden wird mit großer Sorgfalt bebaut. Daher liefert der Ackerbau auch so überaus reiche Erträge, daß China trotz seiner sehr dichten Bevölkerung bis in die neuste Zeit imstande war, fast seinen ganzen Bedarf an Nahrungsstoffen mit den Erzeugnissen des eignen Landes zu decken.

2. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 278

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 278 — der Spitze eines jeden stand ein von der englischen Regierung ernannter Statthalter, dessen Machtbefugnis aber durch eine von den Kolonisten gewählte Volksvertretung sehr ein- geschränkt wurde. Wirtschaftlich dagegen suchte England die Kolonien gründlich für sich auszunutzen. Ein- und Ausfuhr durfte nur von englischen Schiffen besorgt werden, und um die Industrie des Mutterlandes zu heben, wurde in den Kolonien zwar die Erzeugung von Rohstoffen begünstigt, aber die Anlage von Fabriken verboten. Nach dem langen Kriege mit Frankreich, der viel Geld gekostet hatte, suchte dann England die Kolonien zu Staatslasten heranzuziehen, indem es verschiedene Handelsgegenstände mit Zöllen belegte und verfügte, daß alle Urkunden, kaufmännischen Abschlüsse und die Zeitungen durch Ver- Wendung von Stempelpapier besteuert werden sollten. Die Amerikaner betrachteten das als einen Eingriff in ihre Freiheit, und da ihre Vorstellungen ohne Erfolg blieben, erklärten sich die 13 Kolonien am 4. Juli 1776 für unabhängig. Nach achtjährigem erfolglosem Kampfe sahen sich die Engländer gezwungen, die Unabhängigkeit der „Vereinigten Staaten Abb. 54. Farmhaus im Süden der Vereinigten Staaten. von Nordamerika" öffentlich anzuerkennen. Zum ersten Präsidenten des neuen Staatswesens wurde Georg Washington gewählt, der sich nebst Benjamin Franklin das größte Verdienst um die Befreiung des Landes erworben hatte. Seit jener Zeit ist die Bevölkerung der V. St., die damals 3 Mill. betrug, durch Vermehrung im Lande, besonders aber durch Einwanderung aus Europa stetig und rasch gewachsen. Immer neue Gebiete wurden besiedelt, Besitzungen fremder Staaten, wie Louisiana, das den Franzosen, Florida, das den Spaniern gehörte, durch Kauf erworben oder wie Texas, Neumexiko und Kalifornien, die mexikanischer Besitz waren, im Kriege erobert, bis endlich 1859, wo der 49. Breitenkreis als Grenze gegen Britisch-Nord- amerika festgelegt wurde, das Gebiet seinen heutigen Umfang erreichte. Später wurden auch noch auswärtige Besitzungen erworben: 1867 Alaska durch Kauf von Rußland, 1898 die Hawaiiuseln und im selben Jahre durch den siegreichen Krieg gegen Spanien die Philippinen, die Marianeninsel Guam, Portoriko und die Schutzherrschaft über Kuba, 1966 endlich die beiden ö. Samoainseln. Die innere Entwicklung des jungen Staatswesens vollzog sich nicht immer friedlich. Von Anfang An bestand ein Gegensatz zwischen den Südstaaten, die überwiegend von reichen

3. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 106

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 106 — schwierig, weil das Bett des Jordans wie das der meisten seiner Zuflüsse zu tief liegt. Doch wird der Fluß selbst von einem dichten, aus immergrünen Bäumen und Sträuchern bestehenden Waldstreifen begleitet. Auch gibt es einzelne fruchtbare Oasen, wie die von Jericho. Hier gedeihen tropische Gewächse, vor allem die Dattelpalme. Im Altertum waren weit größere Gebiete angebaut, doch lag außer Jericho keine größere Stadt im Tale. Th. Fischer macht darauf aufmerksam, daß das Ghor sich zum größten Teile in einen Garten verwandeln ließe. Der Stand des Tiberiassees sei durch ein großes Stauwerk zu regeln, und an den Nebenflüssen des Jordans, die allenthalben aus Engtälern heraustreten, könnten leicht Talsperren errichtet werden, deren Wasser zur Berieselung und für elektrische Abb. 19. Das Ostufer des Toten Meeres. Anlagen ausreiche. So könne man dem Ghor in wirtschaftlicher Beziehung eine Zukunft voraussagen, die die Blütezeit des Altertums übertreffe. Das Tote Meer ist fast doppelt so groß wie der Bodensee, 76 km lang und bis 16 km breit. Sein Spiegel liegt 396 m unter dem des Mittelmeeres, und feme Tiefe beträgt 406 m. Es ist ohne Abfluß. Die Waffermaffen, die ihm der Jordan und andere Flüsse zuführen, verdunsten in der heißen und trockenen Lust. Sein Wasser enthält etwa 25 °/0 verschiedener Salze und ist so schwer, daß ein Mensch darin nicht untersinkt. Kein Fisch oder anderes Wesen vermag darin zu leben. Auch in der Umgebung des Sees findet sich Salz. Zudem ist die Gegend reich an Erdpech (Asphalt), und bei Erdbeben werden oft große Schollen vom Boden des Sees losgerissen und treiben dann auf der Oberfläche. Jni O. und W. ist das Tote Meer von hohen, kahlen, bis 1000 m ansteigenden Felsbergen begrenzt (Abb. 19). Die ganze Landschaft ist öde und unbelebt. Doch gibt es

4. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 46

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 46 — sein Reichtum, denn um so mehr Ackerstücke kann er bebauen. Die Frau hat bei den meisten Stämmen eine durchaus untergeordnete Stellung. Ihr allein liegt die Feldarbeit ob, sie hat die Lebensmittel zu beschaffen und zuzubereiten, häusig muß sie auch die Hütten bauen. Die Religion der Neger, soweit sie nicht schon Mohammedaner oder Christen sind, besteht in dem Glauben an gute und böse Geister, die den Menschen auf mannigfache Weise beeinflussen können, in der Verehrung der Ahnen, gewisser Tiere, wie z. B. der Schlangen, usw. Weitverbreitet ist der Fetisch dien st. Unter Fetisch (abgeleitet vom portugiesischen Worte Zauberei) versteht man irgend einen Gegenstand, einen Baum, einen Strauch, einen Stein, ein Stiick Holz, einen Knochen, ein Tier oder auch ein Götzenbild, von dem man glaubt, daß er die Wohnstätte eines Geistes sei und dem man darum Verehrung ent- gegenbringt. Vielfach baut man den Fetischen eigne Hütten und bringt ihnen Weihegeschenke und Opfer. Eine große Rolle im religiösen Leben der Neger spielen die Zauberer. Sie gelten als die Vermittler zwischen den Geistern und den Menschen; durch ihre Weihe wird ein Gegenstand zum Fetisch; sie sind Regenmacher und Ärzte, und vor Beginn eines Krieges werden sie über den Ausgang befragt. Da man die Krankheiten auf Behexung zurückführt, so wird von ihnen verlangt, daß sie den Urheber der Krankheit ausfindig machen. Diese Art ihrer Tätigkeit verleiht ihnen große Macht, weil sie leicht ihnen mißliebige Personen ins Verderben bringen können. Doch ist ihr Amt auch für sie selbst nicht ohne Gefahr. Haben sie mit ihren Voraussagungen öfter Unglück, sind sie außerstande, die verlangte Hilfe zu bringen, so fallen sie nicht selten der Volkswut zum Opfer. Das staatliche Leben ist bei den Negern im allgemeinen noch wenig entwickelt. Die Völker gliedern sich in Stämme, an deren Spitze je ein Häuptling steht, der meist unumschränkte Gewalt besitzt. Doch haben es die Neger auch hin und wieder, besonders im Sudan, zu wirklichen Staatsbildungen gebracht. Aber nur selten hat ein solcher Staat längeren Bestand. Er wird gewöhnlich durch einen ungemein kräftigen Häuptling gegründet, der dann seine Herrschaft über die Nachbarstämme ausbreitet. Nach seinem Tode entstehen in der Regel Thronstreitigkeiten, die bald zum Verfall des Staatswesens führen und neuen Gründungen Platz machen. So fehlt es an aller geschichtlichen Ent- Wicklung, umfomehr, als ja die Neger auch keine Schrift besitzen, durch die geschichtliche Ereignisse der Nachwelt überliefert werden können. Der Ostsudan bildet eine riesige flache Mulde von mehr als der dreifachen Größe des Deutschen Reiches. Vom Mittelsudan wird er durch die Gebirgs- landschast Darfur (1830 in) getrennt. Der Nil durchfließt das Becken von L ado (5° n. Br.) bis Khartum (16"). Sein Gefälle ist hier außerordentlich schwach und beträgt auf der ganzen Strecke, die der Rheinlänge gleichkommt, nur 80 m. Der Fluß ist daher sehr breit; mehrfach entsendet er Arme, die sich später wieder mit ihm vereinigen, und die meist sumpfigen Ufer sind mit Wald oder Schilf- und Rohrdickichten bestanden. An Nebenflüssen empfängt der Nil von rechts aus Abessinien den Sobat, von links den Gazellenfluß (.Bachr el Ghasal), dem strahlenförmig von S. und W. eine ganze Menge von Wasser- lausen zuströmt. Diese Flüsse bilden in ihrem Unterlaufe ein gewaltiges, 60000 qkm umfassendes Sumpfland. Der Gazellenfluß wie auch der Nil sind auf weite Strecken ganz von Grasbarren oder Sedds erfüllt, fest zusammenhängenden Geweben von Papyrus u. a. Sumpfpflanzen, die die Schiff-

5. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 119

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 119 — Die Perser, die Nachkommen der alten Perser und Meder, haben schöne, regelmäßige Gesichtszüge und eine braune Hautfarbe. Sie legen großen Wert auf feine, verschwenderische Kleidung. Kennzeichnend ist die hohe schwarze Lammfellmütze (Abb. 23). Die Perser sind geistig regsam und das gebildetste Volk Vorderasiens. Sie haben Sinn für Dichtung, Musik und Gesang, fassen rasch auf und verstehen es, mit geschickter Hand europäische Fabrikate nachzumachen. Aber es fehlt ihnen die Erfindungsgabe und die Ausdauer bei der Arbeit. Wenig schmeichelhaft äußern sich die Reisenden über die sittlichen Eigenschaften der Perser. Man rühmt ihnen allerdings große Höflichkeit nach und hat sie wohl als die Franzosen des Morgenlandes bezeichnet. „Sie sind höchst liebenswürdig im Umgange, redselig, geschwätzig, zungenfertig; ihre Rede duftet von poetischen Blumen, ist aber zugleich voller Übertreibung und Unwahrhastigkeit." Sie gelten in hohem Grade als lügnerisch, unzuverlässig, eitel und feig, katzbuckelnd nach oben, herrisch nach unten. Insbesondere werden die Beamten als bestechlich geschildert. Vielleicht sind die schlimmen Eigenschaften eine Folge der langen Knechtung des Volkes; denn ihren Vorfahren, den alten Persern, wurden hohe Tugenden nachgerühmt. Noch bis jetzt haben sich Reste dieses Volkes, die Parsen oder Gebern (Feueranbeter), unvermischt erhalten und dienen noch in alter Weise dem Lichtgott Zarathustra. Sie halten sich abgesondert von der andern Bevölkerung und verehren ihren Gott unter dem Sinnbilde des heiligen Feuers, das beständig in ihren Tempeln brennt. Sie verabscheuen gleich ihren Vorfahren die Lüge und führen als fleißige Ackerbauer ein zurückgezogenes Leben. Geschichtliches. Im Altertums war Iran das Stammland des durch Cyrus (f 525 v. Chr.) gegründeten großen Perserreiches, das ganz Vorderasien und Ägypten umfaßte. Von den großen Städten jener Zeit, Egbatana, Susa, Persöpolis, sind heute noch die Trümmer vorhanden. Durch Alexander den Großen (-j- 323 v. Chr.) kam Iran unter mazedonische Herrschaft, und nach seinem Tode wurde es ein Teil des syrischen Staates der Seleuziden. Dann folgten das Parthifche und das Neupersische Reich (226—642 n. Chr.) mit der glänzenden Hauptstadt Ktesiphon am Euphrat. 642 kam dieses unter arabische Herrschaft und wurde ein Teil des großen Kalifenreiches. Nach dessen Zerfall war Iran lange Zeit eine Beute wilder Mongolenhorden, bis um 1500 das jetzige Persische Reich entstand, das anfangs ganz Iran umfaßte. Innere Unruhen führten später zur Lostrennung von Afghanistan und Belutschistan. a) Das Persische Reich. (1650000 qkm, 3 mal D. R., 9 Mill. E., 6 auf 1 qkm.) Der Staat. Persien umsaßt die Westhälfte Irans nebst einem Teil Ar- meniens (S. 94). Der Herrscher führt den Titel Schah und besaß früher un- umschränkte Macht. Die Wittkürherrschaft und namentlich auch die Habsucht der Beamten führten 1906 zu einer Empörung, die die Einrichtung einer Verfassung und Volksvertretung zur Folge hatte. Die innern Unruhen dauern aber noch fort und haben Russen und Engländern Gelegenheit zur Einmischung gegeben. Die wirtschaftlichen Zustände find sehr rückständig. Der größte Teil des Landes besteht aus Wüsten, kahlen Gebirgen und Steppen. Eine sehr fruchtbare, reich bewässerte Landschaft ist Mafenderan am Kafpifchen Meere, die u. a. große Mengen von Reis, Seide, Baumwolle und Tabak erzeugt. Sonst beschränkt sich der Ackerbau auf die Oasen in den Mulden und Gebirgstälern.

6. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 131

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 131 — Fürsten angehören, bilden den Schwertadel, den Rittern des Mittelalters vergleichbar. Sie sind im Besitz großer Güter und führen jetzt ein sorgenfreies Dasein, da die innern Kriege ziemlich ausgehört haben, seit das Land im Besitz der Engländer ist. Die Waisja, die Ackerbauer und Gewerbetreibenden, machen die große Masse der Bevölkerung aus. Als Handwerker und Kaufleute besitzen sie oft große Reichtümer, aber da ihnen ein Aufsteigen in höhere Kasten versagt ist, bleiben sie von dem höheren Geistesleben ausgeschlossen. Zur Kaste der Sudras gehören außer der nichtarischen Bevölkerung auch alle aus den oberen Klassen Verstoßenen. Sie sind von der religiösen Gemeinschaft ausgeschlossen und werden allgemein verachtet. Sie erwerben sich ihren Unterhalt meist als Dienstboten. Am ver- achtetsten sind die Tschandala und Parias, denen u. a. das Geschäft der Leichen- Verbrennung und der Hinrichtung obliegt. Sie wohnen abgesondert in kleinen Dörfern; j was sie berühren, gilt als unrein, selbst Wasser, das durch ihren Schatten gelausen ist. Reden sie mit einem Hindu, so müssen sie die Hand vor den Mund halten;» vor einem Brahmanen müssen sie die Flucht ergreifen, denn schon ihr bloßer Anblick verunreinigt diesen. Doch hat sich ihr Los wesentlich gebessert, seit die Engländer Indien in Besitz haben, wie sich denn überhaupt unter dem Einfluß der Europäer, insbesondere auch der christlichen Mission, der starre Kastengeist zu lockern beginnt. Für Europäer macht das Kastenwesen das Halten einer großen Dienerschaft nötig, weil jeder nur die Arbeiten seiner Kaste ver- richten darf., So sehr nun auch diese Standesgliederung — die von der Bevölkerung als etwas Selbstverständliches und Unabänderliches angesehen wird —, indem sie die Berufe erblich macht, gewiß viel zur Förderung des Ackerbaus und Gewerbes beigetragen hat, so bildet sie doch jetzt einen Hemmschuh für jede freie Entfaltung der Volkskräfte und hält die Be- völkerung in den altgewohnten Bahnen des Lebens fest. Zu den Schattenseiten des indischen Volkslebens gehört die Stellung der Frau. Sie ist vom öffentlichen, gesellschaftlichen Leben völlig ausgeschlossen und führt ein Sklaven- dasein. „Jahrelang", schreibt Dalton, „kommt die Frau nicht aus ihrer Zeuana, dem Frauen- gemach, heraus; glaubwürdige Missionarinnen haben mir versichert, Unglückliche getroffen zu haben, die noch keinen blühenden Baum gesehen hatten. In dieser Unwissenheit verbringt sie ihre Tage und Jahre. Auf der Straße kann man wohl ab und zu Träger sehen, die eisenden Schrittes auf ihren Schultern ein Ding tragen, nicht unähnlich einem mit Teppichen dicht verhüllten Hühnerkorb. Darin kauert mit untergeschlagenen Beinen eine Frau, die vielleicht nur über die Straße eine Leidensgenossin besucht oder im heiligen Strom eine Waschung vollziehen will". Die Frauen der untern Stände sind übrigens besser daran. Sie gehen mit aufs Feld, auf die Straße und helfen mit zum Lebenserwerb. Besonders hart ist das Los der Witwen. In früherer Zeit wurden sie vielfach mit der Leiche des Mannes verbrannt. Die Engländer haben aber diesen Greueln ein Ende gemacht. Die Witwe fällt der tiefsten Verachtung anheim. Sie gilt als von den Göttern gestraft, weil sie in einem früheren Leben schwere Schuld auf sich geladen habe. Nicht selten wird sie Hülflos und mittellos auf die Straße gestoßen. Doppelt schwer trifft das Geschick kleine Kinder. Denn schon in der Wiege wird das Mädchen verheiratet. Stirbt nun der Ver- lobte, so gilt das Kind als Witwe und ist für zeitlebens geächtet. Man schert ihm das Haupthaar ab, legt ihm Trauerkleider an, entzieht ihm allen Schmuck, alle wohlschmeckenden Speisen und Näschereien, läßt es fasten usw., ohne daß es selbst weiß, warum ihm das alles widerfährt. Erst im Alter von 11 Jahren wird ihm Aufklärung über sein trauriges Los gegeben. Viele der indischen Witwen verkommen im Elend oder machen ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende. Die Inder haben schon sehr früh eine hohe Kultur entwickelt. Nicht nur Ackerbau, Gewerbe und Handel blühten, sondern auch Kunst und Wissenschaft wurden gepflegt. Sie 9*

7. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 223

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
sich diese zu einem Staatenbund zusammengeschlossen, zu dem außer dem Festlande auch die Insel Tasmanien, der britische Anteil von Neu-Guinea und einige kleinere Inselgruppen an der Ostseite des Erdteils gehören (Norfolk- Inseln u. a.). An der Spitze steht ein vom Könige von England ernannter Statthalter (General-Gouverneur); im übrigen aber ist Australien ein durchaus unabhängiges Gemeinwesen, das alle seine Angelegenheiten selbst ordnet. Von den heute bestehenden 6 Staaten sind drei als besondere Kolonien von England aus gegründet worden: Neu-Südwales 1788, Westaustralien 1829 und Südaustralien 1836. Neu-Südwales umfaßte ursprünglich den ganzen O. des Erdteils nebst Tasmanien. Die mit der Zeit immer mehr hervortretende Verschiedenheit der wirtschaftlichen Interessen sowie die Schwierigkeiten, die sich bei der großen Ausdehnung des Landes für die Verwaltung ergaben, bewirkten aber, daß sich nach und nach einzelne Gebiete abtrennten: 1825 Tas- manien, 1851 Viktoria, 1859 Queensland. Die Kolonien waren anfänglich ganz vom Mutterlande abhängig und wurden von Gouverneuren verwaltet, die mit großer Macht ausgestattet waren. Nach und nach aber erlangten sie größere Freiheit und wurden zu fast selbständigen Staaten. Jede Kolonie erhielt ihre eigne, der englischen nachgebildete Ver- fassung. Untereinander hatten sie keinerlei staatsrechtlichen Zusammenhang, ja der Gegen- satz der wirtschaftlichen Interessen führte sogar dahin, daß sie sich durch hohe Zollschranken gegeneinander abschlössen. Mit der Zeit machte sich jedoch das Gefühl der Zusammen- gehörigkeit mehr und mehr geltend, und nach langen, mehrmals unterbrochenen Verhand- lungen führten die Einheitsbestrebungen, die vom Mutterlande lebhast unterstützt wurden, zum Ziele. Mit dem 1. Januar 1901 ist der Australische Staatenbund (Common- welth of Australia d. h. Gemeinwohl, Gemeinwesen von Australien) ins Leben getreten, und die ehemaligen Kolonien führen seitdem die Bezeichnung Staaten. Die Verfassung ist der von Kanada nachgebildet. Dem von England ernannten General-Gouverneur zur Seite steht ein Ober- und ein Unterhaus. Der Bundesregierung unterstehen nur die gemeinsamen Angelegenheiten: das Zollwesen, Post und Telegraphie, Ein-und Auswanderungs- Wesen, die Landesverteidigung usw. Von den Einnahmen darf nur ein Viertel für die Zwecke des Bundes verwendet werden; der Rest steht den Einzelstaaten zu und dient als Ersatz sür den Ausfall an Zöllen, die früher von diesen erhoben wurden. Um die Emp- sindlichkeit der einzelnen Staaten zu schonen, hat man als Bundeshauptstadt keine der jetzt bestehenden Regierungshauptstädte gewählt, sondern nach langen Verhandlungen 1908 die Gründung einer neuen Stadt im Jaß-Kantarrabezirk, im sö. Winkel von Neu-Südwales, beschlossen. Im März 1913 wurde unter großen Feierlichkeiten der Grundstein gelegt und der bis dahin geheim gehaltene Name, Kanberra, verkündigt. Die Stadt wird eine eigne Verwaltung erhalten und keinem Staate angehören. Der Platz, eine von Hügeln umrahmte Hochebene, ist günstig gewählt und bietet W besten Voraussetzungen für eine mustergültige Stadtanlage. Die Einzelstaaten. 1. Queensland (kwiensländ), d. h. Königinnenland, (1,7 Mill. qkm, 615000 E., 0,3 auf 1 qkm) umfaßt den N-.-O. des Erdteils mit der Halb- insel Jork. Es hat die dreifache Größe Deutschlands, aber nicht mehr Ein- wohner als München. Im tropischen N. sind der Zuckerrohr- und der Bananen- bau von Bedeutung. Das trockene Innere dient der Viehzucht, in der Queensland alle andern Bundesstaaten übertrifft. Der S.-O. erzeugt Weizen,

8. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 182

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 182 — Geschichtliches. Die einigermaßen beglaubigte Geschichte Japans reicht bis 660 v. Chr. zurück. In diesem Jahre, dem ersten der japanischen Zeitrechnung, soll das jetzige Kaiserhaus zur Regierung gekommen sein. Im Mittelalter entwickelte sich Japan zu einem Lehnsreiche, ähnlich den damals in Europa bestehenden Lehnsstaaten. Die Kaisermacht sank, während sich die Lehnsfürsten allmählich fast alle Gewalt aneigneten. Unter diesen erlangte mit der Zeit eine Familie eine ähnliche Stellung wie die Pippiniden im Mero- wingerreiche. Wie hier der Hausmeier, so besaß dort der Schogun (= der die Barbaren unterwerfende große General) die eigentliche Regierungsgewalt, während dem Mikado der Hauptsache nach nur die Würde des geistlichen Oberhauptes verblieb. Der Schogun stützte seine Macht hauptsächlich auf den Schwertadel, die Ritter oder Samurai, die er mit Vor- rechten und Lehnsgütern ausstattete. Der Mikado wurde in seinem Palaste fast wie ein Gefangener gehalten. Er sei zu heilig und zu erhaben, als daß er mit der Welt in Be- rührung treten dürfe. Nur von seinen Frauen, von Priestern und Hosbeamten war er umgeben. Selbst seine Verwandten durfte er nur einmal im Jahre sehen, und bei Audienzen, die nur selten vorkamen, saß er hinter einem Vorhang. Einmal im Jahre durste auch das Volk ihm nahen. Der Kaiser ging in einem Räume auf und ab, dessen Fußboden kleine Löcher hatte, und durch diese durften die Untertanen bewundernd und verehrend seine Fußsohlen anschauen. Das Land wurde nach außen vollständig abgeschlossen, das Christentum, das int 16. Jahrhundert viele Anhänger gesunden hatte, völlig ausgerottet (S. 177), alle Fremden wurden vertrieben. Nur die Holländer erhielten unter sehr demütigenden Bedingungen die Erbanbnis, sich auf einer kleinen Insel niederzulassen und Handel zu treiben. Sie blieben bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts die einzigen Ver- mittler des Handels zwischen Japan und Europa. 1854 aber gelang es den Nordameri- kanern, mit Japan einen Handelsvertrag zu erzwingen, und bald wurden Häfen auch für andere Völker geöffnet. So drangen fremde Einflüsse ins Land. 1868 brach ein Aufstand aus, der zur Beseitigung des Schogunats und zur Wiedereinsetzung des Mikados in die volle Regierungsgewalt führte. Nach niancherlei inneren Unruhen erfolgte dann 1889 die Einführung der jetzt bestehenden Verfassung. Der „ruhmreiche" Abschnitt der japanischen Geschichte seit 1868 hat eine völlige Um- gestaltung des Staatswesens und Volkslebens herbeigeführt und steht in der Geschichte wohl einzig da. Eine der ersten großen Taten des Kaisers Mutsuhito (f 1912) war die völlige Beseitigung des Lehnswesens. 1870 begann man mit dem Bau von Eisenbahnen; 1871 wurde das Münzwesen nach amerikanischem Muster umgestaltet, 1872 die allgemeine Wehr- Pflicht eingeführt und das ganze Heerwesen nach deutschem Vorbilde eingerichtet. Dann folgte die Einführung der allgemeinen Schulpflicht und die Gründung von Hochschulen, an die man deutsche u. a. Gelehrte berief. 1873 wurde der Gregorianische Kalender eingeführt und der Sonntcig als Ruhetag festgesetzt. Es folgten Bestimmungen über die öffentliche Gesundheitspflege, ein Jmpfgefetz wurde erlassen, die Niederlassung von Fremden geregelt, völlige Religionsfreiheit gewährt usw. Mit diesem innern Aufschwung ging Hand in Hand eine Ausbreitung der Macht nach außen. 1894—95 trug Japan einen leichten Sieg über das volkreiche China davon und nahm diesem die wertvolle Insel Formosa ab, und 1905 bezwang es sogar das mächtige Rußland und vernichtete dessen Flotte (S. 172), wodurch es halb Sachalin und Einfluß auf Korea erlangte, das es sich dann 1910 einverleibte. V. Hlordasien. Übersicht. Nordasien erstreckt sich von den Nandgebirgen Hochasiens und Irans bis zum Nördlichen Eismeer und vom Kaspischen See und Uralgebirge

9. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 243

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 243 — S. stark zugespitzten Dreiecks, dessen rechter Winkel nach O. gerichtet ist. Bei beiden zieht an der Westküste jiit hohes Faltengebirge entlang, an das sich nach O. große, von Riesen- strömen durchzogene Tiesländer anschließen, die durch niedrigere Bergländer voneinander getrennt sind. Trotz dieser mehr äußerlichen Ähnlichkeiten bestehen aber zwischen Nord- und Südamerika tiefgreifende Unterschiede und Gegensätze im Klima, in der Tier- und Pflanzen- welt, in der Bevölkerung und den wirtschaftlichen und staatlichen Zuständen, so daß, abge- sehen von der räumlichen Trennung, auch aus diesen Gründen beide als eigne Erdteile dastehen. Name. Es ist bekannt, daß Kolumbus bis zu seinem Tode glaubte, daß die von ihm entdeckten Länder zu Indien gehörten. Da man sie auf dem Wege nach W. gefunden hatte, nannte man sie „die Westlichen Indien" (las Indias occidentales). Der Name blieb, auch als man den Irrtum erkannt hatte, und wurde auf den ganzen Erdteil übertragen, schließlich aber auf das heutige „Westindien" eingeschränkt. Der Name „Amerika" stammt von dem deutschen Schulmann Waltzemüller zu St. Die in Lothringen. Dieser gab 1507 eine Kosmographie und als Anhang dazu die Reiseberichte des Italieners Amsrigo Vespucci (-Putschi) heraus, der 1498—1504 in spanischen und portugiesischen Diensten das ö. und n. Südamerika bereist hatte. Waltzemüller machte den Vorschlag, die Neue Welt nach dem Vornamen dieses ihres ersten Beschreibet „Amerika" zu nennen, wobei er zugleich darauf hinwies, daß die Bezeichnung sich im Klange den Namen der andern Erdteile gut anschließe. Trotz der wenig stichhaltigen Begründung fand der Name rasch Verbreitung, wurde aber anfangs nur für Südamerika gebraucht, bis er gegen Ende des 16. Jahrhunderts auch auf Nordamerika übertragen wurde und im folgenden Jahrhundert die andern Bezeichnungen ganz verdrängte. Nordamerika. I. Übersicht. Lage. Nordamerika liegt ganz auf der Nördlichen Halbkugel. Über 4/5 seiner Landmasse gehören der gemäßigten Zone an, nur ein kleiner Teil der heißen, ein größerer Teil der kalten Zone. Die Lage entspricht also mehr der von Asien als Europa, das in beträchtlicher Entfernung vom Wendekreis bleibt. Nordamerika reicht aber um 4—5 Breitengrade weiter nach N., um 26 weniger weit nach S. als Asien. Ein Vergleich mit Südamerika ergibt, daß es bedeutend mehr nach W. liegt. Der 80. Meridian, der den vorgeschobensten Teil der Westküste Südamerikas berührt, schneidet von Nordamerika nur ein Verhältnis- mäßig kleines Stück im O. ab. Gliederung. Im Gegensatze zu den einförmigen Umrissen Südamerikas zeigt Nordamerika eine reiche Küstengliederung. Am günstigsten gestaltet ist die atlantische Seite. Von S.-O. her greift der große Busen von Mexiko, im O. durch die Halbinsel Florida begrenzt, halbkreisförmig in den Erdteil ein. Weiter n. zeigt die Küste zahlreiche Einschnitte, Buchten, trichterförmige Flußmündungen und Landvorsprünge. Durch den St. Lorenzbusen, dem die Insel Neufund- land vorgelagert ist, wird die Halbinsel Neuschottland, durch die große, von N. her eingreifende Hudson(hödsn)-bai die Riesenhalbinsel Labrador abgegliedert. Die Eismeerküste ist ebenfalls buchtenreich und bildet zwei größere Halbinseln, 16*

10. Römische Geschichte - S. 18

1896 - Dresden : Höckner
— 18 7. Der Vater (pater familias) herrscht allein und unumschränkt, nur den Göttern verantwortlich und gebunden nur durch Religion und Sitte (fas), nicht durch Rechtssatzungen (ins), über die Familie, auch über die verheirateten Söhne (patria potestas); neben ihm schaltet die ihm in heiliger Ehe (confarreatio) verbundene Frau (matrona) sittsam und thätig als Herrin im Haus. Zur Familie gehören auch die Sklaven (servi, famuli), welche freigelassen werden konnten (libertini), und die Schutzgeuoffen (cli-entes), welche der Hausherr als patronus vertritt (S. 15). 8. Den Grundzug der römischen Religiosität bildet die Furcht vor unbekanntem göttlichen Walten. Von der Geburt bis zum Tode fühlt sich der fromme Bauer in allen Regungen des Lebens umgeben und beeinflußt von einer zahllosen Schar das All durchdringender göttlicher Wesen. Und wie jeder einzelne, so steht jede Familie und Geschlechtsgemeinschaft, die Gemeinde, das ganze Volk unter der Obhut seines Genius. Nach echt bäurischer Art besteht eine Art gegenseitiger Verpflichtung zwischen Menschen und Göttern, welche dem Menschen die Sorge für die gewissenhafteste Erfüllung aller Verbindlichkeiten auferlegt (religio) und zwar unter peinlichster Beobachtung aller von alters her vorgeschriebenen gottesdienstlichen Formen (cerimoniae) und aller Zeichen des Götterwillens (omina, prodigia); daher die Abhängigkeit von den Priestern, welche allein im vollen Besitz der hierzu nötigen Kunde sind. Ii. Die Zeit der Republik. 509—31 v. Chr. J. Von dev Gründung dev Republik bis pm Beginn dev punifchen Rviege: Wevfusiungsenlwickelung und Vvwevbnng dev Pevvschsfl übev Italien. 509- 264 v. Chr. 1* Ständekampf und Aufsteigen Noms zur Vormacht Mlttelitaliens 509-366 (358). 1. Aas Mngen der Wteös um wirtschaftliche und rechtliche Sicherung bis zum Sturz des Decemvirats 509—449. 1 Die Begründung der Republik, a) Konsulat und Diktatur. 1. Das Ergebnis des Sturzes des Königtums war nicht sowohl ein Umsturz der bisherigen Berfassung, als vielmehr eine Umbildung derselben zur patrieischen Aristokratie. Die höchste Gewalt wird beibehalten, aber unter Formen, die ihren Mißbrauch ausschließen: an Stelle des monarchischen Prinzipes tritt dasjenige der Kollegialität. Träger der königlichen Gewalt werden mit denselben Insignien zwei alljährlich in den Centnriatkomitien aus den Patriciern zu wählende und völlig gleichberechtigte Konsuln als oberste magi-
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