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1. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 161

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
Iii. Die Habsburgische Weltmacht und Frankreich. 161 gewicht wiederherzustellen. Der Papst entband den Franzosenkönig von den beim Friedensschlüsse geleisteten Eiden, und eine Versammlung der französischen Großen erklärte die Friedensbedingungen für null und nichtig; trotzdem dürfe der König nicht etwa in die Gefangenschaft des Kaisers zurückkehren, obgleich er den Friedensvertrag nicht ausführen könne; denn er sei nach göttlichem und menschlichem Rechte verpflichtet, bei seinem Volke zu bleiben und es zu führen und zu beschützen. Die „Staatsraison" stellt sich hier über die ritterliche Moral des Mittelalters. Bald standen die Verbündeten dem Kaiser wieder im Felde gegenüber. Durch diese neuen Kämpfe wurde Karl so stark in Anspruch genommen, daß er vorläufig auf die Durchführung des für die Reformation ungünstigen Wormser Reichstagsabschiedes verzichten mußte. Solange er in den Kämpfen gegen seine äußeren Feinde auf die Äilfe der Reichsstände angewiesen war, von denen einige der bedeutendsten auf Luthers Seite standen, konnte er überhaupt an die Ausrottung der Ketzerei in Deutschland nicht denken, und die Ausführung des Speierer Beschlusses von 1529, gegen den die evangelischen Stände protestiert hatten, wurde durch die Türkennot unmöglich. So versprach denn der Kaiser in dem Ausschreiben, das die Stände zum Besuche des Augsburger Reichstages von 1530 aufforderte, aufs neue „eines jeglichen Meinung und Opinion in Liebe zu hören". Es wäre ein Wunder gewesen, wenn seine auswärtigen Feinde und die Protestanten im Innern des Reiches, die sich durch ihn bedroht fühlten, sich nicht schließlich gegen ihn verbündet hätten. Doch geschah das erst nach Luthers Tode, als Karl durch seine Erfolge im Schmalkaldischen Kriege die Protestanten in schwere Bedrängnis brachte und zur Unterwerfung unter die Beschlüsse des Tridentiner Konzils zwingen wollte. Da suchte Kurfürst Moritz, als er sich zum Abfall vom Kaiser anschickte, das Bündnis des Königs von Frankreich. Denn nur mit auswärtiger ioilfe glaubten er und feine fürstlichen Bundesgenossen ihre politische Unabhängigkeit und ihre religiöse Freiheit schützen zu können. Für diese Hilfeleistung gab er die lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun den Franzosen preis. Die fürstliche Gewalt, an die sich die lutherische Reformation hatte anschließen müssen, war also nicht imstande, sich und ihren Glauben gegen die spanische Fremdherrschaft zu schützen. So mußte für die Bundeshilfe deutsches Gebiet geopfert werden. Karl hatte seine Ziele nicht erreicht. Weder war er der Äerr aller Könige auf Erden geworden, noch hatte er gewaltsam die Glaubenseinheit wiederherstellen können. Beide Bemühungen waren Kästner und Brunner, Geschichte. Ii. B. 11

2. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 180

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
180 Vi. Der Dreißigjährige Krieg. und Brandenburg suchten sich 1635 den Kriegsgreueln zu entziehen durch einen Sonderfrieden mit dem Kaiser, der auf die Durchführung des Nestitutionsediktes verzichtete; aber sie vermochten ihre Neutralität nach keiner Seite hin zu schützen. Jetzt griff auch Frankreich mit eigenen Truppen am Rhein in den Krieg ein. Damit trat der konfessionelle Charakter des großen Ringens ganz in den Hintergrund. Es handelte sich nicht mehr um die Erhaltung des Protestantismus; die Fragen der politischen Macht nahmen die erste Stelle ein. Deutschland wurde das Schlachtfeld, auf dem fast alle europäischen Staaten ihre Sonderinterefsen verfochten. 4. Der Westfälische Frieden. Jahrelang hatten die Gesandten der beteiligten Staaten in Münster und Osnabrück verhandelt, bis endlich „das edle Fried- und Freudenwort" erschallen konnte. Da keine der Parteien das entscheidende Übergewicht erlangt hatte, kam es auf allen Gebieten zu Kompromissen. Von katholisch-kaiserlicher Seite verzichtete man auf die Durchführung der Gegenreformation und gab die Forderungen des Nestitutionsedikts preis. Die Protestanten beider Richtungen erhielten die reichsrechtliche Gleichstellung mit den Anhängern der alten Kirche, und ihre Fürsten konnten die säkularisierten Gebiete in ihrem Besitz behalten. Äber den Einspruch des Papstes gegen diese Abmachungen ging man einfach zur Tagesordnung über. Schwieriger waren die Verhandlungen über die Neuregelung der politischen Verhältnisse. Den vertriebenen Fürsten wurde ihr Besitz zurückgegeben, dem Pfalzgrafen auch die Kurwürde. Für Bayern wurde eine neue Kur, die achte, geschaffen. Auch die auswärtigen Mächte wollten für ihr Eingreifen entschädigt sein. 3n französischen Besitz kamen die bisher österreichische Landgrafschaft im Elsaß und eine Reihe anderer Reichsrechte in diesen Gebieten, die an sich noch keine Landesherrschaft bedeuteten, sich aber bei der Macht des französischen Königtums leicht dazu ausbauen ließen. Schweden erhielt die Bistümer Bremen und Verben sowie [Vorpommern mit den Oderinseln. Auf dieses Land hatte zwar der Kurfürst von Branbenburg einen Erb-anspruch, ba die pommerfchen Äerzöge 1637 ausgestorben waren. Man billigte ihm aber nur Sinterpommern zu und entfchäbigte ihn für den an Schweden fallenben Teil der Erbschaft in Mittelbeutfch--Icmb durch die Stifter Äalberstabt und Minben und die Anwartschaft auf Magbeburg. Auch anbere Reichsfürsten erhielten als Ersatz für verlorenen Besitz geistliches Gebiet.

3. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 47

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
I. Das Iheokratische Weltreich Karls des Großen. 47 auch die Zehntpflicht, die bei der Abneigung des freien Germanen gegen Steuerzahlung natürlich auf schweren Widerstand stieß. „Die Zehnten brachen die Treue der Sachsen," bemerkt ein Zeitgenosse. Auf jeden Widerstand gegen staatliche wie kirchliche Gebote setzte das Capitulare von Paderborn (774?) die Todesstrafe; immerhin waren manche Bestimmungen nicht härter als die herkömmlichen Satzungen der Sachsen. Alsbald wurde in dem eroberten Lande die fränkische Grafschaftsverfassung eingeführt; die Grafen mußten bei der Befriedung und Bekehrung des Sachsenlandes mit den Bischöfen der neu eingerichteten Bistümer Land in Äand gehen. Der Erfolg zeigte sich bald. Nachdem die Unterwerfung einmal erzwungen war, faßte die Kirche schnell festen Fuß; schon nach einem Menschenalter entstand in Sachsen der „Äeliand". Die friesischen Gebiete wurden nun ebenfalls dem Reiche langsam angegliedert. Auch Bayern verleibte Karl dem Frankenreich völlig ein. Obgleich schon längere Zeit in Abhängigkeit, hatte der Bajuvaren-stamm doch sein eigenes Herzogtum behalten. Beziehungen des letzten Bayernherzogs, des kraftvollen Tassilo, zu den Erben des entthronten Langobardenkönigs nötigten Karl jedoch, die Selbständigkeit Bayerns völlig aufzuheben. Tassilo wurde ohne Widerstand des Volkes abgesetzt und in ein Kloster verwiesen. Damit war die letzte der stammesherzoglichen Gewalten beseitigt. Sie wurden überall durch Grafen ersetzt, die Karl selbst ernannte. Er entnahm sie allen Stämmen seines weiten Reiches, ohne sich bei ihrer Wahl immer an vornehmen Stand zu binden. Nur die Tüchtigkeit sollte für die Auswahl auch der hohen Beamten entscheidend sein. Der Graf war oberster Gerichtsbeamter; er hatte die Verkehrspolizei; er mußte für die Instandhaltung der Wege und Brücken durch Fronden der Anlieger sorgen, die Abgaben und Steuern eintreiben und im Kriege das Aufgebot seines Gaues führen. Bei der Ausdehnung des Reiches war freilich eine wirksame Überwachung der gräflichen Amtsführung schwierig. Sie wurde durch Königsboten ausgeübt, die zu zweien, jeweils ein Geistlicher und ein Laie, alljährlich im Aufträge und an Stelle des Königs die Landesteile besuchen, in politischer wie kirchlicher Beziehung nach dem Rechten sehen und die Untertanen vor Mißbrauch der gräflichen Gewalt schützen mußten. Diese Reichseinrichtung, eine der fruchtbarsten Ordnungen karolingischer Lerrschergabe, ist später langsam verfallen. Der Los hatte keine ständige Residenz, zog vielmehr von einer Königspfalz zur andern. Die wichtigsten Pfalzen waren: Lüttich, Äeristal, Ingelheim, Worms, Schlettstadt, Regensburg. Die Reichsteile, in denen er sich gerade aufhielt, hatten nach bestimmten

4. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 92

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
92 I. Das deutsche Städtewesen im Mittelalter. so erhielten diese Orte von den sächsischen und fränkischen Kaisern das Marktrecht, wonach ein solcher Verkehr sich nur an den mit diesem Vorrecht ausgestatteten Plätzen abspielen durfte. Dafür waren an den König oder an den von ihm belehnten Grundherrn für die Benutzung der Markteinrichtungen Zölle und Abgaben zu zahlen. Seit den Lohenstaufen erfolgte die Verleihung des Marktrechts nur noch durch den Landesfürsten. Zum Schutze des Handels wurde eine Mauer um den Marktort gezogen. So nahm die Stadt selber das Aussehen einer großen »burc* an, und dadurch war die städtische Anlage völlig bedingt. Außerdem ist für die mittelalterliche Stadt die Tatsache bezeichnend, daß sie einen eigenen Gerichtsbezirk bildet; auch regelten die Bürger ihre Gemeindeangelegenheiten mit größerer Selbständigkeit als die Dorfbewohner auf dem platten Lande. Alle Lerrschaftsrechte wurden anfangs durch Ministerialen des Grundherrn (Vögte) ausgeübt. Alle diese Merkmale müssen zusammentreffen, wenn ein Ort als Stadt im mittelalterlichen Sinne gelten soll. Sie sind, mit privatrechtlichen Bestimmungen vereinigt, im Stadtrechte zusammengefaßt, und die mittelalterlichen Ratsstuben sind die „Brunnstuben" der modernen Verfassungen in Stadt und Reich geworden. Man hat die Rolandsäulen mit diesen Verhältnissen in Zusammenhang gebracht, aber ihr Sinn ist in Dunkel gehüllt. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts gelang es den Bürgern, dem Stadtherrn die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten mehr oder minder aus der Äand zu nehmen. Sie wurden einem Rate übertragen, der aus den Angehörigen alteingesessener Familien, den „Geschlechter n", bestand. Der Rat brachte mit der Zeit auch die Gerichtsbarkeit, meistens sogar die höhere, d. H. die über Leben und Tod, den „Blutbann", an sich. Den meistens handeltteibenden Geschlechtern stehen die in Zünften organisierten Gewerbetreibenden gegenüber, denen durch kaiserliche und landesherrliche „Privilegien", wie sie in der „Zunftrolle" aufgezeichnet wurden, der Alleinbetrieb ihres Land-werks innerhalb der oft recht ausgedehnten „Bannmeile" zugestanden war. Sie hielten daher sorgfältig darauf, daß niemand auf dem Lande, kein „Bönhafe", einen unerwünschten Wettbewerb ausübte. Je nachdem, ob die Gründung und Rechtsausstattung der Stadt vom König oder von einem Landesfürsten ausgegangen war, unterschied man Reichs- und Landstädte. Zu jenen gehörten Frankfurt a. M., Aachen, Nürnberg, Augsburg, £llm u. a.; auch Köln, Straßburg, Worms, Speier, Regensburg, Basel entzogen sich im Laufe des 13. Jahrhunderts völlig der Herrschaft ihres bischöflichen, Lübeck, Hamburg, Bern u. a. der ihres weltlichen Stadtherrn. Landsässig blieben z. B. Trier, Magdeburg, Mainz, Würzburg, erfreuten

5. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Kassel (Kurhessen) - S. 51

1905 - Frankfurt a. M. Leipzig : Neumann Kesselring
— 51 — Kreise Schlensingen eingeschlossen. Die Nachbarstädte Meiningen und Gotha (mit 35000 Einwohnern) sind Haupt- und Residenzstädte der ge- nannren Staaten. Der Kreis Schleusingen gehört zur Provinz Sachsen. In demselben liegt Suhl, der Hauptsitz der thüringischen Eisenindustrie, berühmt durch seine Gewehrfabriken. Der Kreis Rinteln ist von den preußischen Provinzen Hannover und Westfalen sowie den Fürstentümern Lippe und Schaumburg-Lippe umgeben. Hannoversche Nachbarstädte sind: Hannover a. d. Leine mit 250000 Einwohnern, Hauptstadt der Provinz und des früheren Königreichs Hannover und Hameln a. d. Weser, bekannt durch die Sage vom Ratten- säuger. Zu Westfalen gehört Minden a. d. Weser mit 24000 Ein- wohnern. Südlich davon bildet die Westfälische Pforte den Eingang zu Westfalen. Hier steht auf dem Bergpfeiler an der linken Stromseite, dem Wittekiudsberge das von der Provinz Westfalen Wilhelm I. errichtete mächtige Kaiserdenkmal. Gegenüber steigt der Jakobsberg auf. Das kleine Fürsten- tum Schaumburg-Lippe machte früher mit dem Kreise Rinteln die alte Grafschaft Schaumburg aus. Die Residenz ist Bückeburg. 13. Geschichtliches. Die Geschichte unseres heimatlichen Bezirks reicht bis in die Zeit der Geburt Christi. Damals war Deutschland oder Germanien ein wüstes und rauhes Land mit großen Wäldern und Sümpfen. Städte und Dörfer gab es noch nicht. Das Land war von den alten Deutschen oder Germanen, einem großen, kräftigen Menschenschläge, bewohnt. Die Germanen beschäftigten sich mit Viehzucht, Feldbau, Jagd und Krieg. Sie zerfielen in viele Stämme, welche häufig einander bekämpften. In Niederhessen, an der oberen Lahn und in der Wetterau wohuten die Chatten. Man rühmt ihre Treue und ihre Ausdauer und Tapferkeit im Kriege. Der Hauptort der Chatten war Mattium an der Eder. Nördlich von den Chatten wohnten an der Diemel Sachsen, östlich an der Werra Her- mnndnren (Thüringer). Unsere Vorfahren waren Heiden. Sie verehrten ihre Götter in heiligen Hainen und auf Bergen. Das Chattenland war ein Hauptsitz des Götzendienstes der alten Deutschen. Als höchster Gott galt Wodan oder Odin. Er wurde auf dem Wodansberge bei Gudensberg verehrt. Dem Donnergotte Donar oder Thor war die uralte Eiche bei Geismar geweiht. Der Göttin Hulda oder Frau Holle diente man am Meißner. Deutsche Überreste aus der Zeit der Germanen sollen die Hügel- oder Hünengräber sein. Kämpfe der Germanen gegen die Römer. Um die Zeit der Geburt Christi kamen die mächtigen Römer über den Rhein her, um Germanien zu erobern. Sie dehnten ihre Herrschast bis zum 4*

6. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Kassel (Kurhessen) - S. 20

1905 - Frankfurt a. M. Leipzig : Neumann Kesselring
- 20 — In einer fruchtbaren Ebene gelegen ist das Dorf Wabern, wo die Bahn über Fritzlar abzweigt. Hier ist eine Bessernngs- und Erziehnngs- anstalt. Am Fuße des Kellerwaldes erwähnen wir den Amtsort ^Jesberg. Nordöstlich von Fritzlar inmitten fruchtbarer Gefilde liegt die Stadt Gudensberg. Über derselben erhebt sich der Gudensberg, eine kegelförmige Basaltkuppe mit Burgtrümmern. Die Gegend von Gudensberg bildet das Herz des alten Hessenlandes. Bei Gudensberg war der Hauptsitz der alten Hessen oder Chatten, der Sammel- platz ihrer Macht. Die Römer nannten ihn Mattium. Dieses war keine geschlossene Stadt, sondern eine dichtbevölkerte Gegend, die damals vielmehr Wohnorte auswies als heute. An Mattium erinnern die Namen zweier Dörfer der dortigen Gegend: Metze (nördlich von Gudensberg) und Maden (südlich von Gudensberg). Bei Maden ist die Maderheide mit dem steilen Felsen Maderstein. Hier war der Versammlungs- ort des chattischen Volkes, wo die wichtigsten Angelegenheiten beraten und Gericht ab- gehalten wurde. Die umliegenden Berge trugen feste Wohnsitze der Fürsten und Herren oder waren den Göttern geweiht. Als höchsten Gott verehrte man den Wodan oder Odin. Ihm war der Wodansberg geweiht; dieser war der Gudensberg oder der nördlich von ihm gelegene Odenberg. Auch später, zu christlichen Zeiten, war Maden noch lange die oberste Gerichts- oder Malstätte des Hessengaues. Daß hier der Herzpunkt des alten Hessen war, daran erinnert der alte Spruch; „Dissen, Deute, Haldorf, Ritte, Banne, Besse, das sind der Hessendörfer alle sesse (sechse)." Die Fruchtbarkeit der Gegend rühmt das Sprüchwort: „Dorla, Werkel, Lohne, Hessenlandes Krone." *Der treue Burgmann Eckbrecht von Grifte. Es war im Jahre 1370, als der Erzbischof von Mainz ins Hessische einfiel, um zuerst Gudensberg zu erobern. Schon war ihm das untere Schloß, die Wenigenburg, übergeben, und sicherlich wäre die ganze Stadt in seine Hände gefallen, hätte ihm nicht der tapfere Verteidiger der Oberburg, Eckbrecht von Grifte, entgegen gestanden. Mit heldenmütiger Tapferkeit schlug dieser alle Angriffe der Mainzer ab, bot allen Ausforderungen zur Übergabe der Burg Trotz und erhielt diese so seinem Herrn, dem Landgrafen Hermann. Um weiteres Blutvergießen zu verhüten, erschien die Gemahlin des Landgrafen selbst vor der Burg und forderte Eckbrecht auf, sich zu ergeben. Aber der wackere Hauptmann gab ihr zur Antwort: „Gnädige Frau, hebt euch hinweg also- bald, oder ich werde auf euch einwerfen als auf den Feind! Und käme mein gnädiger Herr selbst, er sollte in dieser Not nicht herauf. Ich getraue zu Gott, dieses Schloß meinem Herrn wohl zu erhalten, bis es Friede wird. Alsdann will ich es wie ein Biedermann und nicht eher verlassen." Da zog der Feind, durch solchen Mut er- schreckt, wieder ab. Mit gleichem Mute verteidigte der tapfere Eckrecht von Grifte die- selbe Stadt 1387 gegen eine große Heeresmacht. Der einem Riesengrabe ähnliche ^Odenberg nördlich von Gudensberg ist reich an Sagen von Karl dem Großen. "Kaiser Karl und sein Heer im Odenberg. Kaiser Karl hatte einst in der Nähe des Odenberges einen langen und schweren Kampf mit den heidnischen Sachsen. Am Ende mußte er vor der Übermacht weichen, und als ihm nun die Feinde auf den Fersen folgten, da rief er in seiner Not Gott

7. Heimatkunde vom preußischen Regierungsbezirk Kassel (Kurhessen) - S. 44

1905 - Frankfurt a. M. Leipzig : Neumann Kesselring
— 44 — sie nun dort oben in der Einsamkeit Trost zu suchen in ihrem Kummer. Und was sie da bliesen, das klang ganz anders wie die tolle Kirmesmusik. Es war der Choral: „Wer nur den lieben Gott läßt walten", dessen Klänge sie als Gebet hinausschickten gen Himmel. Und siehe, alsbald öffnete sich der Berg bei den frommen Klängen des Chorals, und einer der vielen Berggeister, die da unten wohnen und die Erze des Schmalkalder Ländchens bewachen, lud sie freundlich zur Einkehr. Sie folgten seiner Führung bei Ampelschein, und nun ging es durch eine Wölbung, da lagen ganze Fässer voll des edelsten Weines, und dann tat sich eine prächtige Halle auf, dastand eine Tafel reich besetzt mit köstlichen Speisen und Getränken. Da haben es sich denn die armen Musikanten trefflich schmecken lassen, und sie sind dann sanft eingeschlafen^ und als sie aufwachten nach süßen Träumen, da saßen sie wieder oben auf der Bergeshöhe. Und als sie sich wieder auf den Weg machten, da fand jeder ein Goldstück als Zehrpfennig für die Heimreise in der Tasche. Das „Nun danket alle Gott", welches sie zum Abschied bliesen, kam so recht aus dem Herzen, Seit der Zeit ziehen die Oberschönauer singend und jubilierend oft auf den großen Hermannsberg, und der Berg nimmt sie noch immer gastfreundlich auf, wenn er ihnen auch seine Wunderkeller nicht mehr öffnet. 24. Kreis Rinteln. Der Kreis oder die Grafschaft Rinteln ist ungefähr 55 km (11 Stunden) nordwärts vom Nordende (Karlshafen) unseres Bezirks gelegen. Er gehört zu den fruchtbarsten und wohlhabendsten Gegenden Hessens. Obwohl dieser Kreis schon am Saume des großen norddeutschen Flach- landes liegt, besitzt er doch alle Schönheiten einer Gebirgslandschaft. Wir finden in demselben die schönen Bergketten des Süntels, Deisters, Bücke- bergs und Wefergebirgs. Südlich von denselben durchfließt die Weser in weitem, schönem Tale den Kreis. Hier liegt an dem Strome, den an dieser Stelle eine Brücke überspannt, die Kreisstadt Niuteln. Ihre Be- wohner treiben Schiffahrt und Handel. Anstatt der früheren Universität hat die Stadt jetzt ein Gymnasium. Östlich von Rinteln erhebt sich auf den Weserbergen das alte, schön gelegene Schloß Schaumburg, welches der Grafschaft ihren Namen gab. Es war der Stammsitz der Grafen von Schaumburg. Nach deren Aussterben fiel die Hälfte der alten Grafschaft Schaumburg an Hessen. Die andere Hälfte bildet jetzt das benachbarte Fürstentum Schaumburg-Lippe. Die nahe aussichtsreiche Paschenburg ist merkwürdig durch ihre Felsen und Höhlen, welche im Volksmärchen für Wohnungen der Zwerge (Wichtelmännchen) gelten. Talaufwärts von Rinteln merken wir uns unweit der Weser das Städtchen "'Oldendorf und in dessen Nähe Fischbeck, Dorf und ehemaliges Kloster. Wunderbar ist die Sage über den Ursprung des letzteren. Entstehung dek Klosters Fischbeck (Sage). Auf einer Burg an der Weser wohnte einst Gras Richbert mit seiner tugend- haften Gemahlin Helmburg. Der Graf glaubte, seine Gattin wäre ihm untreu. Als er von einem Kriegszuge schwer krank heimkehrte, pflegte ihn Helmburg mit der größten Aufopferung, Sie hatte einst von einem frommen Pilger ein Tränklein erhalten.

8. Erdkunde für Volks- und Mittelschulen - S. 44

1908 - Frankfurt a. M. Leipzig : Neumann
— 44 — Erst die Verwüstung des Waldes rief die Unfruchtbarkeit und Öde des Landes hervor. Neuerdings werden wieder große Strecken aufgeforstet, wodurch es möglich ist, dem Heideboden reicheren Ertrag abzugewinnen. § 58. Flüsse. Das Westdeutsche Tiefland wird von der Weser und der Ems durchflössen. Die Ems kommt vom Teutoburger Walde und durchfließt das Tieflaud in einem Bogen. Sie mündet in den Dbllart, der im 13. Jahrhundert durch den Untergang eines fruchtbaren, dicht bevölkerten Landstrichs entstanden ist. § 59. Staatliche Einteilung. Das Westdeutsche Tiefland verteilt sich auf die Provinz Hannover und das Großherzogtum Oldenburg, das von Hannover ringsum eingeschlossen ist. "§ 60. Die Provinz Hannover umfaßt den größten Teil des Westdeutschen Tieflandes zwischen Elbe und Ems. Im Süden greift sie in das mitteldeutsche Bergland ein und hat hier Anteil an den Weserketten, dem Oberharz und dem Eichsfeld. Fruchtbar sind nur die Fluß- und Seemarschen; die Moore und das Geestland (die Lüneburger Heide) sind öde und unfruchtbar. Die Beschäftigung der Bewohner be- steht vorzugsweise in Ackerbau und Viehzucht; tm Harz blüht der Bergbau, die Industrie beschränkt sich ans die Städte Hannover und Hildesheim. Die Provinz zählt sechs Regierungsbezirke: Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück und Aurich. Die Hauptstadt ist Hannover, 803000 ©hm, an der Leine gelegen. Sie hat ihren Namen von hoen over, d- h. hohes Ufer; denn die Leine hat hier tat- sächlich ein hohes Ufer. Bis 1866 war die Stadt die Residenz der Könige von Hannover. In neuester Zeit herrscht hier eine lebhaste Fabriktätigkeit, die durch ine Steinkohlenlager im nahen Deister hervorgerufen ist. Aufwärts an der Leine liegt Göttinnen, eiue alte, berühmte Universitätsstadt, An einem Nebenflüßchen der Leine Hildesheim mit einem ehrwürdigen Dom; -an demselben zeigt man einen Rosenstock, der 1000 Jahre alt sein soll. Die Lünebnrger Heide ist dünn be- völkert; die wichtigsten Städte sind Lünelmrg und Celle. An der Elbe liegen am Rande fetter Elbmarschen Harburg und Stade; Harburg ist auch eiu bedeutender Flußhafen. In Ostfriesland sind die größten Städte: Altrich, große Vieh- markte, Emden, Herinqsfischerei, Osnabrück, Westfälischer Friede 1648. In Olden- bürg am Jadebusen Willielmshaven, bedeuteuder Kricgshafeu an der Nordsee. Im Harz sind die Bergstädte (Boslar, Klanstal und Zetterfeld erwähnenswert. §61. Das Großherzogtum Oldenburg besteht' aus drei Teilen: 1. aus dem Hauptland an der Weser, von Hannover um- schlössen, 2. aus dem Fürstentum Lübeck in der Nähe von Lübeck, und 3. aus dein Fürstentum Birkenfeld an der Nahe. Die Hauptstadt :st Oldenburg im Haupt- land. In Birkenfeld liegt Oberstem mit berühmten Achatschleifereien. § 62. Die größten Städte des Westdeutschen Tieflandes sind die beiden Freien Städte Hamburg und Bremen. Hamburg, .813000 Einw., ist durch seine günstige Lage die größte Seehandels- stadt des europäischen Festlandes geworden. Obwohl es 100 lcm von der Küste entfernt ist, steht es dnrch die Elbmündung doch in unmittelbarer Verbindung mit dem Meere; selbst die größten Seeschiffe können während der Flut bis zur Stadt ge- langen. Hamburg kann deshalb mit allen Ländern der Erde zur See Handel treiben; am bequemsten ist die Verbindung mit England und Amerika, mit denen seine Bezie- Hungen anch am lebhaftesten sind. Ein weiterer großer Vorteil für Hamburg ist, daß es seine Waren auf der Elbe und ihren Nebenflüssen bis tief in das Innere Deutsch- lands, ja bis nach Böhmen versenden kann; auf dem gleichen Wege können ihm

9. Vom Regierungsantritt Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 3

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
I. Das Lheokratische Weltreich Karls des Großen. 3 auch die Zehntpflicht, die bei der Abneigung des freien Germanen gegen Steuerzahlung natürlich auf schweren Widerstand stieß. „Die Zehnten brachen die Treue der Sachsen," bemerkt ein Zeitgenosse. Auf jeden Widerstand gegen staatliche wie kirchliche Gebote setzte das Capitulare von Paderborn (774?) die Todesstrafe; immerhin waren manche Bestimmungen nicht härter als die herkömmlichen Satzungen der Sachsen. Alsbald wurde in dem eroberten Lande die fränkische Grafschaftsverfassung eingeführt; die Grafen mußten bei der Befriedung und Bekehrung des Sachsenlandes mit den Bischöfen der neu eingerichteten Bistümer Land in Äand gehen. Der Erfolg zeigte sich bald. Nachdem die Unterwerfung einmal erzwungen war, faßte die Kirche schnell festen Fuß; schon nach einem Menschenalter entstand in Sachsen der „Seliand". Die friesischen Gebiete wurden nun ebenfalls dem Reiche langsam angegliedert. Auch Bayern verleibte Karl dem Frankenreich völlig ein. Obgleich schon längere Zeit in Abhängigkeit, hatte der Bajuvaren-stamm doch sein eigenes Herzogtum behalten. Beziehungen des letzten Bayernherzogs, des kraftvollen Tassilo, zu den Erben des entthronten Langobardenkönigs nötigten Karl jedoch, die Selbständigkeit Bayerns völlig aufzuheben. Tassilo •wurde ohne Widerstand des Volkes abgesetzt und in ein Kloster verwiesen. Damit war die letzte der stammesherzoglichen Gewalten beseitigt. Sie wurden überall durch Grafen ersetzt, die Karl selbst ernannte. Er entnahm sie allen Stämmen seines weiten Reiches, ohne sich bei ihrer Wahl immer an vornehmen Stand zu binden. Nur die Tüchtigkeit sollte für die Auswahl auch der hohen Beamten entscheidend sein. Der Gras war oberster Gerichtsbeamter; er hatte die Verkehrspolizei; er mußte für die Instandhaltung der Wege und Brücken durch Fronden der Anlieger sorgen, die Abgaben und Steuern eintreiben und im Kriege das Aufgebot seines Gaues führen. Bei der Ausdehnung des Reiches war freilich eine wirksame Überwachung der gräflichen Amtsführung schwierig. Sie wurde durch Königsboten ausgeübt, die zu zweien, jeweils ein Geistlicher und ein Laie, alljährlich im Aufträge und an Stelle des Königs die Landesteile besuchen, in politischer wie kirchlicher Beziehung nach dem Rechten sehen und die Untertanen vor Mißbrauch der gräflichen Gewalt schützen mußten. Diese Reichseinrichtung, eine der fruchtbarsten Ordnungen karolingischer Äerrschergabe, ist später langsam verfallen. Der Äof hatte keine ständige Residenz, zog vielmehr von einer Königspfalz zur andern. Die wichtigsten Pfalzen waren : Lüttich, ioeristal, Ingelheim, Worms, Schlettstadt, Regensburg. Die Reichsteile, in denen er sich gerade aufhielt, hatten nach bestimmten 1*

10. Vom Regierungsantritt Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 48

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
48 I. Das deutsche Städtewesen im Mittelalter. so erhielten diese Orte von den sächsischen und fränkischen Kaisern das Marktrecht, wonach ein solcher Verkehr sich nur an den mit diesem Vorrecht ausgestatteten Plätzen abspielen durfte. Dafür waren an den König oder an den von ihm belehnten Grundherrn für die Benutzung der Markteinrichtungen Zölle und Abgaben zu zahlen. Seit den Lohenstaufen erfolgte die Verleihung des Marktrechts nur noch durch den Landesfürsten. Zum Schutze des Landels wurde eine Mauer um den Marktort gezogen. So nahm die Stadt selber das Aussehen einer großen »burc« an, und dadurch war die städtische Anlage völlig bedingt. Außerdem ist für die mittelalterliche Stadt die Tatsache bezeichnend, daß sie einen eigenen Gerichtsbezirk bildet; auch regelten die Bürger ihre Gemeindeangelegenheiten mit größerer Selbständigkeit als die Dorfbewohner auf dem platten Lande. Alle Lerrschaftsrechte wurden anfangs durch Ministerialen des Grundherrn (Vögte) ausgeübt. Alle diese Merkmale müssen zusammentreffen, wenn ein Ort als Stadt im mittelalterlichen Sinne gelten soll. Sie sind, mit privatrechtlichen Bestimmungen vereinigt, im Stadtrechte zusammengefaßt, und die mittelalterlichen Ratsstuben sind die „Brunnstuben" der modernen Verfassungen in Stadt und Reich geworden. Man hat die Rolandsäulen mit diesen Verhältnissen in Zusammenhang gebracht, aber ihr Sinn ist in Dunkel gehüllt. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts gelang es den Bürgern, dem Stadtherrn die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten mehr oder minder aus der Land zu nehmen. Sie wurden einem Rate übertragen, der aus den Angehörigen alteingesessener Familien, den „Geschlechter n", bestand. Der Rat brachte mit der Zeit auch die Gerichtsbarkeit, meistens sogar die höhere, d. H. die über Leben und Tod, den „Blutbann", an sich. Den meistens handeltreibenden Geschlechtern stehen die in Zünften organisierten Gewerbetreibenden gegenüber, denen durch kaiserliche und landesherrliche „Privilegien", wie sie in der „Zunftrolle" aufgezeichnet wurden, der Alleinbetrieb ihres Land-werks innerhalb der oft recht ausgedehnten „Bannmeile" zugestanden war. Sie hielten daher sorgfältig darauf, daß niemand auf dem Lande, kein „Bönhafe", einen unerwünschten Wettbewerb ausübte. Je nachdem, ob die Gründung und Rechtsausstattung der Stadt vom König oder von einem Landesfürsten ausgegangen war, unterschied man Reichs- und Landstädte. Zu jenen gehörten Frankfurt a. M., Aachen, Nürnberg, Augsburg, Lllm u. a.; auch Köln, Straßburg, Worms, Speier, Regensburg, Basel entzogen sich im Laufe des 13. Jahrhunderts völlig der Lerrschaft ihres bischöflichen, Lübeck, Lamburg, Bern u. a. der ihres weltlichen Stadtherrn. Landsässig blieben z. B. Trier, Magdeburg, Mainz, Würzburg, erfreuten
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