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1. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 497

1855 - Mainz : Kirchheim
Anhang. Gcschichte und Gcogrnphic des Grosthnzomums Hesstn. 1. Das Gebiet des Großherzogthums Hessen wurde in uralter Zeit von verschiedenen deutschen Volksstämmen bewohnt. In Rhein- hessen wohnten Gallier und Vangionen, in Starkenburg Aleman- nen, in Oberhessen Chatten. Kurz vor Christi Geburt lernten die Römer, im Kampfe mit den Galliern begriffen, die Chatten oder Hessen kennen und schilderten sie als einen mächtigen, tapferen Volksstamm. Zweihundert Jahre nach Christi Geburt schloffen sich die Chatten dem mächtigen Frankenbund an, und ihr Land bildete lange Zeit einen Theil des Frankenreichs. Im achten Jahrhundert wur- den sie durch den heil. Bonifacius, den Apostel der Deutschen, zum Christenthum bekehrt. Bis in's zwölfte Jahrhundert gehorchten sie vielen Grafen und Rittern. 2. Vom Jahre 1130—1247 stand der größte Theil von Hessen unter der Botmäßigkeit der Landgrafen von Thüringen. In diese Zeit fällt das Leben der heil. Elisabeth, Landgräfin von Thüringen und Hessen. Rach dem Tode ihres Gemahls entsagte sie der Welt und brachte ihr Leben in Gebet, Bußübungen und in Werken der Barmherzigkeit zu. Sie starb zu Marburg, 1231. 3. Als 1247 der Mannsstamm der Thüringischen Landgrafen ausgestorben war, kam Hessen an Heinrich 1. von Brabant, genannt das Kind. Er war der Sohn eines Herzogs von Brabant und Sophiens, einer Tochter der heil. Elisabeth. Heinrich ist der erste Landgraf von Hessen und der Stammvater der hessischen Für- sten. — Der Landgraf Heinrich Iii. heirathete die Erbgräfin Anna von Katzenellenbogen und vermehrte durch die Erwerbung dieser mächtigen Grafschaft, wozu auch Darmstadt gehörre, die Macht der hessischen Landgrafen. 4. Philipp der Großmüthige, welcher 1567 starb, theilte die Landgrafschaft unter seine vier Söhne, von denen Wilhelm Iv. der Stifter von Hessen-Kassel, Georg !. aber Stammherr der Heffen-Darmstädtischen Landgrafen ist. Die beiden andern Brüder starben ohne Nachkommen und ihre Besitzungen kamen an Hessen- Kassel und Hessen-Darmstadt. 5. Die Landgrafen von Hessen-Darmstadt zeichneten sich durch Sparsamkeit im Staatshaushalt, durch Aufführung nützlicher Bau- ten , durch Gelehrsamkeit und Treue gegen das kaiserliche Haus Oesterreich aus. Georg I. verwandelte eine große Strecke öden Hepp. Vollständiges Lehr- und Lesebuch. 32

2. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 48

1855 - Mainz : Kirchheim
48 Mit Milch sängst du dein Leben an, Mit Wein kannst du es wohl beschließen; Doch fängst du mit dem Ende an, So wird das Ende dich verdrießen. Die Luft, Mensch, ist dein Element, Du lebest nicht von ihr getrennt; Drum täglich in das Freie geh’, Und besser noch auf Berges Höh’! Das zweite ist das Wasserreich, Es reinigt dich und stärkt zugleich; Drum wasche täglich deinen Leib Und bade oft zum Zeitvertreib! Dein Tisch sei stets einfacher Art, Sei Kraft mit Wohlgeschmack gepaart; Mischst du zusammen vielerlei, So wird’s für dich ein Hexenbrei. iss massig stets und ohne Hast, Dass du nie fühlst des Magens Last; Geniess es auch mit frohem Muth, So g'bt’s dir ein gesundes Blut. Fleisch nähret, stärket und macht warm, Die Pflanzenkost erschlafft den Darm; Sie kühlet und eröffnet gut Und macht dabei ein leichtes Blut. Das Obst ist wahre Gottesgab’, Es labt, erfrischt und kühlet ab; Doch über Allem steht das Brod, Zu jeder Nahrung thut es Noth. Das Fett verschleimt, verdaut sich schwer Salz macht scharf Blut und reizet sehr; Gewürze ganz dem Feuer gleicht, Es wärmet, aber zündet leicht. Willst du gedeihlich Fisch gemessen, Musst du ihn stets mit Wein begiessen. Den Käs iss nie zum Uebermaß; Mit Brod zu Nachtisch taucht er was.

3. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 385

1855 - Mainz : Kirchheim
385 Legionen zum römischen Kaiser ausgerufen. Doch mußte er noch lange blutige Kriege mit seinen fünf Mitregenten führen, bis er im Jahre 324 Alleinherrscher des großen Reiches wurde. Seine christ- liche, fromme Mutter Helena und sein dem Christenthum nicht ab- geneigter Vater Konstantius bewirkten auch in Konstantins Herzen eine Hinneigung zum Christenthum. Obschon noch Heide, gestattete er doch bei seinem Regierungsantritte den Christen freie Ausübung ihrer Religion. Sein völliger Uebertritt zum Christenthum wurde herbeigeführt durch eine außerordentliche Erscheinung am Himmel, als Konstantin wider seinen Gegenkaiser zu Felde zog. An einem Nachmittage sahen er und seine Soldaten am Himmel das Zeichen des Kreuzes mit der Umschrift: „Durch dieses wirst du siegen!" Dasselbe Kreuzzeichen und Christus erschienen in der darauf folgen- den Nacht dem Kaiser im Traume. Nun ließ Konstantin eine Fahne mit dem Kreuzzeichen verfertigen und dieselbe in den Schlachten vorantragen. Er wurde jetzt Christ, ließ sich im Christenthume unterrichten, aber erst kurz vor seinem Tode taufen, weil er fürch- tete, die Gnade zu verlieren, welche Gott in der Taufe mittheilt. 313 erließ Konstantin ein Gesetz, wonach ein jeder Unterthan seine Religion frei und ungehindert ausüben durfte. Viele andere Ge- setze ergingen, die das Christenthum zu heben und zu verbreiten suchten. Dahin gehören die Gesetze über eine würdige Sonntags- feier, das Verbot der Kreuzigung — aus Ehrfurcht gegen den Er- löser — und die Abschaffung der blutigen Fechterspiele. Die Geist- lichen wurden von den Steuern befreit, mit Geld unterstützt, ihnen die Freiheitserklärung der Sklaven und richterliche Gewalt bei Strei- tigkeiten übertragen; überall entstanden Kirchen, wie die prächtige Kirche des heiligen Grabes zu Jerusalem, die Apostelkirche zu Kon- stantinopel; auch gestattete er, Vermächtnisse und Schenkungen an Kirchen zu machen. Anders sah es im Morgenlande aus, wo der heidnische Kaiser Licinius herrschte. Seine Feindschaft gegen Konstantin verwandelte sich bald in eine heftige Abneigung gegen die Christen. Die Waffen sollten nun entscheiden, ob das Heidenthum oder das Christenthum untergehen sollte. Konstantin zog gegen Licinius zu Felde und besiegte ihn. Nun ließ er die zerstörten Kirchen im Morgenlande wieder aufbauen und begünstigte die Christen auf alle Weise. Mit seiner Alleinherrschaft im Morgen- und Abendlande hören die blutigen Verfolgungen der Christen auf. Im Jahre 325 erschien er selbst auf der ersten allgemeinen Kirchenver- sammlung zu Nicäa, welche er zusammenberufen hatte, um kirchliche Unruhen zu unterdrücken. Von dem immer n.och heidnisch gesinnten Rom verlegte er seine Residenz nach Byzanz, welches nach ihm Konstant in opel genannt wurde. Durch die Entfernung des kaiserlichen Hofes konnten nun die Bischöfe zu Rom freier und selbstständiger handeln. Konstantin starb gleich nach Empfang der Hepp. Vollständiger Lehr- und Lesebuch. £5

4. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 18

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
T 18 Die ältesten Völker bis zur Gründung der Persermonarchie. befruchtenden Einfluß auf die Erde offenbart. Erdbeben, Wasserfluchen, Mißwachs, Seuchen u. s. w. beweisen, daß die Ordnung des Himmels gestört ist, und diese Störung hat ihre Ursache darin, daß die Ordnung im Reiche gelitten hat und der Kaiser von ihr abgewichen ist, was nun sein Volk und er mit ihm büßen muß, bis die wohlthätige Ordnung des Himmels die Ordnung auf der chinesischen Erde wieder herstellt. Von dem Kaiser, dem Vater des ganzen Volkes, kommt diesem also alles Heil und Glück wie der einzelnen Familie durch den Familienvater, und eben deßwegen ist der unbedingteste Gehorsam gegen den Kaiser auch die erste Pflicht des ganzen Volkes. Unter dieser Verfassung mögen die Chinesen ihre glücklichen Perio- den gehabt haben (wie sie auch-wirklich viel von den langen und segens- reichen Negierungen ihrer alten Kaiser zu erzählen wissen), denn offen- bar mußte sie die Liebe zu Ackerbau und friedlichem Gewerbe außer- ordentlich pflegen; doch „die Himmelssöhne" störten die Ordnung oft genug und „die Kinder" zeigten sich alsdann nicht minder ausgeartet. Da sich aber die Wirkung chinesischer Revolutionen in den Jahrhunder- ten vor Christus auf China selbst beschrankt, so zählen wir die Reihen ihrer Dynastieen nicht auf, und nennen nur die der Tschin von 249—206 vor Christus, welche dem Reiche seinen heutigen Namen gegeben hat. Unter dieser Dynastie wurde die große Mauer gebaut, welche die Nord- gränzc gegen die Einfälle der Barbaren schützen sollte, die in zahllosen Schwärmen das Hochland Mittelasiens bewohnten und als Hiongnu ein mächtiges Reich gründeten. Die große Mauer, eines der größten Werke der menschlichen Hand (sie erstreckt sich 300 Meilen weit vom Meer- busen Rhu Hai bis an das Gebirge Kueulun und den Gebirgssee Si Hai oder Westmeer, aus welchen Gegenden die Chinesen herstammen), verhinderte aber den Einbruch der Barbaren nicht, der Hiongnu so wenig als später der Mongolenhorden, doch ermannten sich die Chine- sen immer wieder, vertrieben oder unterwarfen die Eindringlinge und verfolgten sie weit in das mittelasiatische Hochland. Die letzte einhei- mische Dynastie, die der Ming, unter welcher China seine größte Aus- dehnung erreicht hatte, unterlag 1644 den unausgesetzten Angriffen der Mandschu, denen die Dynastie der Tsching angehört, welche bis aus die neueste Zeit in China herrscht. Dieser tungusische Mamm ist. aber in den Chinesen aufgegangen, indem die Eroberer von ver ihnen weit über- legenen Kultur der Besiegten mehr und mehr annahmen. Der Man- dschu auf dem Throne in Peking nennt sich Himmelssohn wie seine Vorgänger aus den chinesischen Dynastieen, führt dieselbe väterliche Sprache und übt denselben unbeschränkten Despotismus. Ein zahlreicher Beamtenftand, in neun Rangstufen gesondert, durch Knöpfe und Federn ausgezeichnet, wacht über den Vollzug der unzähligen Gesetze und Ver-

5. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 316

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
316 Das Reich der Cäsaren. Augustus verlangte beides, allein die Abgaben und die Verwaltung waren geregelter, der Kriegsdienst ehrenvoller. Denn nun trat der Provin- ziale in die Legion ein, wodurch er dem gebornen Römer gleichgestellt wurde und mit diesem nicht nur die Beschwerden, sondern auch die Vor- theile des Soldatenlebens theilte. In kurzer Zeit wurden die Legionen fast ausschließlich aus den Provinzen geworben und da auf den Legio- nen die Macht des Reiches beruhte, so wurden die Söhne der Pro- vinzen die rechte Hand des Kaisers, die eigentlichen Römer. Aus den ausgedienten Legionen gingen aber auch rechtlich die neuen römischen Bürger hervor, indem die Kaiser (namentlich Augustus) durch sie neue Kolonieen gründeten oder alte Kolonieen auffrischten; der Kolonist war aber, wie wir wissen, römischer Bürger. Die Provinzialbevölkerung hatte ihre oppida (urbs hieß eigen- tümlich nur Rom) municipia, coloniae, praefecturae, fora, vici, conciliabula, castella. Die drei ersten waren nicht auf eine einzelne Stadt begränzt, sondern umfaßten einen ganzen Bezirk, dessen Einwohner in allen wichtigern Angelegenheiten dorthin als den Sitz ihrer Municipal- regierung angewiesen waren. Die conciliabula, vici, Ibra scheinen Orte gewesen zu sein, wo an bestimmten Tagen von den Duumvirn oder dem Präfekten der Bezirksstadt Gericht gehalten wurde; sie hatten wahrschein- lich keine höheren Magistrate und nur Dekurionen (Gemeinderäthe, zugleich Steuereinzieher). Die Munieipien hatten, wie früher gesagt worden ist, ihre Komitien, ihren Senat (decuriones), dessen Präsiden- ten die duumviri oder quinquennales, in den Präfekturen die prae- fecti waren; diese übten auch die Gerichtsbarkeit; die niederen Magistrate waren die aediles und quaestores. (Alle diese Titel finden sich häufig, wo Reste ehemaliger römischer Niederlassungen ausgegraben werden.) Ausbreitung der römischen Kultur; Vernichtung der Nationalitäten. Unter Augustus und dessen nächsten Nachfolgern wurden die Pro- vinzen des Westen und die nördliche Küste von Afrika (Aegypten und Kyrene ausgenommen) eigentlich römisch; sie gehorchten nicht bloß den von Rom ausgehenden Geboten des Eäsars, sondern ihr ganzes Wesen wurde in das römische aufgelöst: Religion, Sitte, Sprache, Lebens- weise, alles Nationale hörte auf. Die Völker in den helvetischen, rhätischen und norischen Alpenthälern, die Gallier, Hispanier, Britan- nen, Numidier und Punier widerstanden dem Andrange des römischen Wesens so wenig, als sie der römischen Waffenmacht sich hatten erweh- ren können. Auch in dieser Beziehung hat es kein Volk dem römischen gleich gethan; keines entwickelte aber auch die furchtbare Energie der Römer und nahm hinwieder gewisse fremde Elemente so in sich auf, als

6. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 357

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
P. Aelius Hadrianus. 357 In seiner Politik wich er von dem trajanischen Gange beträchtlich ab. Trajan hatte dem Senate wieder einige Rechte eingeräumt, so daß der Schriftsteller Tacitus sagen konnte, dieser Kaiser habe sonst unverträgliche Dinge, nämlich Herrschaft und Freiheit, mit einander geeiniget; Hadrian aber nahm dem Senate und den Prätoren ihren bisherigen Antheil an der Gesetzgebung, dem Gerichtswesen und der Verwaltung und schuf dafür eigene Aemter, deren Inhaber der Kaiser unmittelbar ernannte und dirigierte. Die Edikte der alten Prätoren ließ er sammeln, damit Lie Richter nach einer bestimmten Norm sprechen konnten; sein edictum perpetuum ist demnach das erste eigentliche Gesetzbuch der Römer, und von dieser Zeit an nimmt die Rechtsgelehrsamkeit einen merkwürdigen Aufschwung. Obgleich in der Kriegskunst nicht unerfahren, zog er den Frieden dem Kriege vor. Er gab den Parthern die trajanischen Eroberungen zurück und machte den Euphrat und die arabische Wüste zur Gränze des Reiches. In Britannien zog er den Piktenwall (von Tyne bis New- castle) gegen die kriegerischen Kaledonier, und im südwestlichen Deutsch- land verstärkte er die Gränzfesten durch zusammenhängende Werke (val- lum Hadriani). Er verwies die Römer also wieder auf den Verthei- digungskrieg, von welchem Trajan abgegangen war, und lieferte damit zugleich ein Zeugniß, daß es mit dem Römerthum zu Ende gehe. Unter ihm machten die Juden Ln Palästina noch einmal einen blutigen Auf- stand; Hadrian beschränkte sie nämlich in der öffentlichen Ausübung ihres Kultus und baute 126 n. Ehr. an die Stätte Jerusalems eine römische Kolonie und auf den Moriah einen Tempel des Jupiter Ka- pitolinus; dem Kaiser und dem Gotte zu Ehren hieß die neue Kolonie Aelia Kapitolina. Darüber geriethen die Juden in neue Wuth und unter einem falschen Propheten, der sich Bar Kochab, Sohn des Sterns nannte, versuchten sie noch einmal Gott und das Glück der Waffen (135 nach Ehr.). Die Römer metzelten über eine halbe Million nieder, zerstörten über 1000 Städte und Flecken und machten Judäa zur Einöde. Bei Todes- strafe durfte fortan kein Jude sich in Jerusalem sehen lassen; nur einmal im Jahre war es ihm gegen Erlegung einer Abgabe erlaubt, auf den Trümmern seiner Stadt zu weinen und die alten Klagelieder zu fingen. Hadrians Leben war nicht fleckenlos und er gab den durch Trajan verwöhnten Römern manchmal Anlaß zur Unzufriedenheit. Er war ihnen auch zu gelehrt und ging zu viel mit Gelehrten um, ließ sich zu viel von den Griechen schmeicheln und verweilte zu gerne in Athen und Alexandrien, wo ihm sein Liebling Antinous im Nil ertrank und darauf unter die Götter und die Gestirne versetzt wurde. Gegen das Ende seines Lebens wurde er gemüthskrank und argwöhnisch; vier Senatoren ließ er in dieser Stimmung willkürlich hinrichten. Indessen wurde er doch nach seinem 138 erfolgten Tode unter die Götter erhoben.

7. Viertehalb Jahrhunderte - S. 569

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
zu Ende des fünfzehnten und zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts. Zgg Gunsten seines Sohnes Ferdinand Ii. im Jahre 1495 die Regierung nieder; auch dieser konnte sich nicht halten und Karl zog in die Haupt- stadt ein. Das Gelingen weckte allenthalben Besorgniß vor den Fran- zosen. Ludwig Moro hatte die Verwirklichung der Absichten Ludwigs von Orleans zu fürchten; den Venetianern konnte es nur Bedenken erregen, die französische Macht an die Stelle der mailändischen treten zu sehen; den Papst schreckte der Gedanke an verdiente Strafe laster- haften Lebenswandels, zu deren Vollziehung eine so bedeutende neue Macht in Italien das Werkzeug werden konnte; der König Marimi- lian hatte die gänzliche Mißachtung des Reiches zu beklagen; der spa- nische Ferdinand mußte sich erinnern, daß die vertriebene Herrscher- familie eine Nebenlinie seines Hauses sei und daß, die französischen Ansprüche sich leicht auf das ihm gehörige Sicilicn ausdehnen konnten. So brachte Alexander, ein Meister staatskünstlerischer Rechnung, noch im Jahre 1495 ein Bündniß zwischen den fünf betheiligten Staaten gegen die Franzosen zu Stande. Die Franzosen wurden im Süden durch Mißhandlungen, Erpressungen und Ausschweifungen schnell verhaßt, und Karl fand es gerathen, mit Zurücklassung eines Statthalters nach Frank- reich zu eilen. Am Flusse Taro mußte er sich durch ein Heer der Mai- länder und Venetianer durchschlagen, und in Asti schloß er einen Frieden mit Ludwig Moro. Darauf vergaß er, der schon einem Sprößlinge der Paläologen, dem Neffen des letzten oströmischen Kaisers, sein Erbrecht auf das Kaiserthum abgekauft, sich in Italien aber durch Ausschweifungen aufgerieben hatte, in Frankreich über Vergnügungen die beabsichtigte Wiederholung des Unternehmens, und noch im Jahre 1496 war im Süden unter Mitwirkung spanischer Truppen die aragonische Herrschaft hergestellt, die nun statt des inzwischen gestorbenen Ferdinand sein Oheim Friedrich führte. Italien wäre beruhigt gewesen, hätte nicht Pisa, das durch Peters Vertrag mit Karl von der siorentinischen Herrschaft frei geworden, mit Florenz gekämpft. Diesen Krieg zu beendigen kam Maxi- milian mit geringer Macht über die Alpen, doch er kehrte, nachdem er Florenz durch Eroberung Livorno's von der See getrennt, unzufrieden mit der mangelhaften Unterstützung der Venetianer bald wieder heim, ohne Pisa gegen Florenz sicher gestellt zu haben. In Florenz endete, nicht lange nachdem in Frankreich Karl gestorben war, auch derjenige, der ihn als Retter verkündet hatte. War schon durch den Ausgang der französischen Unternehmung Savonarola's Ansehn erschüttert, so regte sich in Florenz auch eine Partei gegen ihn, die das Joch einer strengen Zucht fürchtete. Die Angriffe, die er in seinen Predigten gegen Papst Alexander wegen seines ärgerlichen Lebens richtete, zogen ihm eine Vor- ladung nach Rom zu, und da er, die Person und das Amt nicht unter- scheidend, den Gehorsam verweigerte, traf ihn die Ausschließung aus der 37*

8. Viertehalb Jahrhunderte - S. 572

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
572 Die Kriege in Italien und das deutsche Reich brap ein Friede zwischen Maximilian und Ludwig geschlossen, nachdem ein Abkömmling der Geldern'schen Herzoge, der sich Geldern und Züt- Phen hatte erstreiten wollen, von Frankreich unterstützt worden war. Maximilian hatte zum Kampfe mit den Venetianern besondern Antrieb durch die Begegnung erhalten, die ihm widerfahren war, als er im Jahre 1508 durch ihr Gebiet zum Empfange der Kaiserkrone nach Rom ziehen wollte. Ihre Einsprache gegen seinen Durchzug hatte seine Kai- serkrönung verhindert, und ihn veranlaßt, sich seitdem mit Genehmigung des Papstes erwählten römischen Kaiser zu nennen. Ein Krieg, den er auf der Grenze des östreichischen und des venetianischen Gebietes deshalb führte, wurde schnell aufgegeben. Da gewann er zu Cambray an Ludwig einen Bundesgenossen, der von der Bekämpfung Venedigs einen Zuwachs für sein mailändisches Gebiet hoffte. Ferdinand aber erwartete als Preis seiner Theilnahme mehrere von den Venetianern besetzte Hafenstädte an der adriatischen Küste des Reiches Neapel. Den Kampf eröffneten die Franzosen. Ihr Sieg bei Agnadello zwischen Lodi und Bergamo im Jahre 1509 war so entscheidend, daß nur wenige vene- tianische Plätze in Italien Widerstand leisteten. Der Papst, Ludwig und Ferdinand kamen in Besitz dessen, was der Vertrag ihnen im Falle des Gelingens zugesprochen. Maximilian allein war zu wenig gerüstet, um- Vortheil aus dem Kriege zu ziehen. Selbst als er durch Franzosen und Spanier verstärkt war, gelang ihm die Eroberung Padua's nicht, weil die französischen Ritter nicht mit den deutschen Söldnern stürmen wollten. Die Venetianer retteten sich vorzugsweise durch kluge Nach- giebigkeit gegen den Papst, der jetzt die Uebermacht der Franzosen als die größte Gefahr ansah und ihre Macht in Italien zu vernichten unter- nahm. Kurz vor der Schlacht bei Agnadello war Pisa, von Ferdinand und Ludwig preisgegeben und nur von der kleinen Republik Lucca noch unterstützt, durch die Florentiner wieder unterworfen worden. 6. Der Papst zog selbst zu Felde, hielt seine Herrschaft in dem unsichern Bologna aufrecht, bekriegte den Herzog Alphons von Este, eroberte Mirandola, das der Sitz einer kleinen selbstständigen Herrschaft war, schloß ein Bündniß zum Schutze der Kirche mit den Schweizern, und suchte Genua zum Aufstande gegen Frankreich zu bewegen. Ludwig ließ Bologna wegnehmen und der Familie Bentivoglio übergeben, und suchte den Papst auch dadurch einzuschüchtern, daß er mit Maximilian die Berufung eines allgemeinen Concils betrieb, welches im Jahre 1511 zu Pisa eröffnet werden sollte. Dagegen brachte'julius ein Bündniß mit Ferdinand und den Venetianern zu Stande, welches im Jahre 1511 in Rom als die heilige Liga bekannt gemacht wurde, während das Con- cil von Pisa zwar eröffnet wurde, aber zu gar keiner erheblichen Thätig- keit gelangte. Dem Kaiser und dem Könige Heinrich Viü. von England

9. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 88

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
r 88 Das römische Reich unter den Imperatoren. auch auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens geltend, da die verschiedenen Verhältnisse, welche die Kirche in beiden Theilen der weltlichen Gewalt gegenüber hatte, auch die Bedingungen ihrer Wirksamkeit verschieden gestaltete. Im Westen stand die Kirche arianischen und heidnischen Für- sten und Völkern gegenüber, und im Osten gehörten die sämmtliche Be- völkerung und die Herrscher ihr an. Dieser Unterschied war jedoch nicht unbedingt zu Gunsten der Kirche im Osten. Im Westen hatte die Kirche an den römischen Bewohnern des Reiches Bundesgenossen, mit- telst deren sie an der Bekehrung der noch nicht zu ihr Gehörigen ar- beiten konnte. Die Duldung und Achtung, welche mit Ausnahme der Vandalen die germanischen Fürsten gegen die Vorgefundenen Verhältnisse bewiesen, erstreckte sich auch auf die Kirche und eine gewisse Absonderung, in welcher sie sich den Unterworfenen gegenüber hielten, wirkte in dieser Beziehung förderlich. Schon die römischen Beherrscher des Westens hatten das Beispiel eines angemessenen Verhaltens gegen die Kirche gegeben. Im Jahre 445 hatte auf Veranlassung einer Entscheidung, die Papst Leo gegen Erzbischof Hilarius von Arelate getroffen, ein Er- laß Valentiuiaus die Bischöfe des Reiches angewiesen, sich in Allem dem Ansehen des römischen Stuhles zu fügen und auf jede Vorladung vor demselben zu erscheinen. Während so die Staatsgewalt die Handhabung der kirchlichen Ordnung sicherte, hielt sie sich fern von Streitigkeiten, die sich über die Lehre entspannen. Die seit Anfang des fünften Jahr- hunderts verbreitete Irrlehre des brittischen Mönches Pelagius, wodurch die Lehre von der göttlichen Gnade zu Gunsten der sittlichen Freiheit des Menschen verzerrt war, wurde ohne alles Zuthun der weltlichen Gewalt bekämpft und überwunden, und gerade, weil die weltliche Ge- walt an dem Kampfe keinen Theil nahm, erfolgte dessen Beendigung, um die der hl. Augustinus das größte Verdienst hat, mit großer Schnel- ligkeit. Im Osten hatte sich schon in der Zeit der arianischen Streitig- keiten Seitens der weltlichen Gewalt die Neigung gezeigt, entscheidend einzugreifen, und da sie ihren unbefugten Entscheidungen Nachdruck gegen die Bischöfe zu geben suchte, befanden sich diese in einer unsicheren und bedrohten Stellung, ohne daß das Einschreiten, wozu der Papst ver- möge seines Primates verpflichtet war, den gewünschten Erfolg hatte. Die ganze Negierung war dort despotischer und erstreckte ihren Des- potismus auch auf die Kirche. Gegenüber einer Unterwürfigkeit, wie sie Theodosius einst dem Erzbischöfe von Mediolanum bewiesen hatte, steht dort das Beispiel des heiligen Johannes Chrpsostomus, der wegen seines Eiferns gegen die in Constantinopel bei dem Volke und am Hofe ein- gerissene Lasterhaftigkeit durch die im Namen ihres Gatten Arkadius regierende Eudoria in die Verbannung geschickt wurde. Ein weites Feld zur Einmischung in kirchliche Angelegenheiten war durch die nestoria- >

10. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 167

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das Karolingische Reich. 167 des Königs zu machenden Forderungen zu halten har. Dieses Verhält- niß heißt Eremtion, das erimirte Gebiet Immunität und der Beamte, der das Gebiet oder dessen Herren und dessen Insassen vertritt, Advo- catus oder Vogt. Aehnlich einer solchen Vogtei oder Schirmherrschaft ist das Verhällniß, in welchem der Kaiser sowohl der ganzen Kirche, als den der besonder» Verwaltung des Kirchenoberhauptcs untergebenen Gebieten gegenüber steht. Das Verhältniß mußte nur dadurch oft ein schwieriges werden, daß die königliche Gewalt, welcher gegenüber dem- nach die Schirmherrschaft auszuüben war, sich mit der kaiserlichen, durch welche sie geübt wurde, in einer Person vereinigt fand. Es folgt hier- aus, daß für die Folge die Kaiserwürde nur durch die Krönung von Seiten des Papstes übertragen werden konnte, daß aber dieses keine Uebertragung der Herrschaft über das Reich, sondern eine Uebertragung des auf die Kirche bezüglichen Amtes war, und daß der Eid, den der Kaiser vor der Krönung dem Papste zu leisten hatte, nicht Unterwürfig- keit, sondern Ergebenheit und Ehrerbietung bezeichnete, die zugleich einem möglichen Ueberschreiten der Grenzen kaiserlicher Gewalt Vorbeugen sollte. Von der andern Seite war der Papst als weltlicher Regent eines besonderen Gebietes, des nachher sogenannten Kirchenstaates, keines- wegs dem Kaiser unterthan, da er die weltliche Herrschaft vor Erneue- rung des Kaiserthums gehabt hatte und eine Abtretung derselben nicht erfolgt war. Dennoch brachte die gemeinschaftliche Beziehung der kaiser- lichen und der päpstlichen Würde auf die Kirche es mit sich, daß der Kirchenstaat im Bereiche der kaiserlichen Macht lag, wenn er auch bei einer strengen Scheidung der kaiserlichen und der königlichen Macht nicht im Bereiche der königlichen gelegen haben würde. Vermöge seines kaiserlichen Amtes hatte der Kaiser, da dasselbe sich nicht bloß auf die Kirche im Ganzen, sondern auch auf das Gebiet der Kirche von Rom bezog, in diesem Gebiete namentlich auch Gerichtsbarkeit anszuüben. Es war aber auch die Erhebung zur päpstlichen Würde an eine Mitwirkung von Seiten des Kaisers geknüpft. Der Schutz, welchen dieser der Kirche zu gewähren hatte, umfaßte auch die Wahrung der Ordnung in dem Verfahren, wodurch die Kirche ihr jedesmaliges Ober- haupt erhielt. Ebenso mußte eine Quelle der Entscheidung für den Fall zwiespältiger Wahl vorhanden sein. Dieses Bedürfniß hat sogar den arianischen Oftgothenkönig Theodorich zum Schiedsrichter über Papst- wahl gemacht. Derselbe leitete daher den Anspruch auf das Recht der Einsetzung, und nach Zerstörung seines Reiches übten die oströmischen Kaiser ein Bestätignngsrecht. Nach der durch Erneuerung des Kaiser- thums begründeten Ordnung wurde es erforderlich, daß der Kaiser die Anerkennung dessen aussprach, der zur kirchlichen Regierung erhoben war, und mit welchem er gemeinschaftlich die Völker lenken sollte.
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