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1. Geschichte des Mittelalters - S. 4

1870 - Mainz : Kunze
Vorgeschichte. I. Die Leiten. a, Ursprung, Wohnsitze, ©itten: Die Celten kamen als das erste Volk des indogermanischen Sprachstamms aus Asien nach Europa, wo sie iberische und finnische Stämme vorfanden. Ihre Wohnsitze vor Einwandrung der Germanen durch ganz West- europa diesseits der Alpen, auch in Deutschland; später ihre Hauptsitze in Gallien und Britannien, in der pyrenäischen Halb- insel mit den iberischen Völkern um die Herrschaft ringend. Städteleben ans der einen, Hirtenleben ans der andern Seite ; Ackerbau und Heimatsgefühl treten zurück gegen die Wanderlust. Stände: 1) die Druiden, ein hochangesehener Priesterstand, zugleich Lehrer und Richter des Volks, von Kriegsdienst und Steuerzahlung frei; 2) ein übermächtiger Adel (egnites) mit zahlreichem Dienstgcfolge (ambacti); 3) ein machtloses Volk; kein erblicher Sclavenstand. — Ueber ihre Götterlehre und ihren Glauben an eine Seelenwandrung vergl. Cac«. bell. Gail. Vi. 14 und 17. Die Celten, ursprünglich von hoher kriegerischer Tüchtigkeit, doch streit- und neueruugssüchtig, ohne die nachhal- tige Kraft und den sittlichen Kern der Germanen, daher bis auf geringe Reste (in Hochschottland, Irland, Niederbretagne, Wales) aus der Geschichte verschwunden. b. Celten und Römer: Die ersten Wanderungen der /. Celten nach Oberitalien unter Bellovesus zur „Reit des Tarquinius 1 P^riscus; die Waudersage bei Liv. V. 34. Dann Niederlassungen im Pothal, Gründung von Mediolanum; Zug gegen Rom unters Prennus 39<ö v. Chr., dies Alliensis. Durch den Sieg der Römer

2. Alte Geschichte - S. 30

1870 - Mainz : Kunze
30 Iii. Das Königthu in blieb in seiner Zweiheit und Schwächung bestehen. Seine Befugnisse: a. p riest erliche ; Verwaltung des Zeus-Gottesdienstes, Verrichtung der Staats- vpfer; b. sind sie Oberfeldherrn, später mehrfach beschränkt; e. führen sie deir Vorsitz im Rat he der Alten (der Gerusia), doch nur mit einer Stimme bei Abstimmungen; Jurisdiction in Fragen des Familienrechtes. Ehrenrechte: ein Drittheil der Kriegsbeute, Einkünfte vom Periökenlande, Opfergaben u. f. w. Iv. Die Gerusia, der Senat Spartas, aus 28 über 60 Jahre alten Spartiaten gebildet, durch Zuruf aus der Zahl der Be- werber von der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt. Sie ist der Mittel- und Schwerpunkt des Staates, zwischen den Königen und der Volksgemeinde. Ihre Functionen: a. oberste Leitung der politischen Angelegenheiten und Vorberathung der Vorlagen für die Volksversammlungen, b. die peinliche Rechtspflege. V. Volksversammlung aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern bestehend, allmonatlich (zur Vollmondszeit) im Freien unter Leitung der Könige zusammenkommend, mit dem Recht der Abstimmung über die Vorlagen des Rathes, ohne Debatte. Zu ihrer Entscheidung gehörten: Beamtenwahl, Gesetze, Krieg und Frieden, Verträge; — zugleich erschien die Versammlung als Heerschau vor den: Kriegsherrn. Vi. Die Erziehung und bürgerliche Zucht wurde vom Staate selbst gehandhabt und auf alle Lebensverhält- nisse ausgedehnt. Mehr noch als die dorische Geburt galt die Theilnahme an dieser standesgemäßen Erziehung als Zeichen eines vollen Spartiaten. Kindheit: Aussetzung schwächlicher Kinder. Vom 7—18. Jahre öffentliche Erziehung der Knaben unter der Aufsicht von Beamten. Körperliche Abhärtung, jährliche Geiselung, Zurück- treten der geistigen Bildung. Zweck und Ziel der spartanischen Erziehung: Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit. Jünglingsalter: Vom 18—20. Jahre wurden die Jüng- linge nur zu militärischen Zwecken im Jnlande verwandt, mit dem 20. die volle Dienstpflicht. Mannes alt er: Strenge Ueberwachung des Privatlebens. In Haus, Tracht, Speise ist die größte Einfachheit Vorschrift und Sitte. Die ,Syssitiew, aus gemeinsamen Beiträgen für alle über 20 Jahre alten Spartiaten, die sich in geschlossenen Tisch- gesellschaften einigten; die schwarze Suppe. Diese gesellige Ge- meinschaft übertrug sich auch auf die Heereseintheilung. — Ber-

3. Alte Geschichte - S. 37

1870 - Mainz : Kunze
37 Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach den Jahres- einkünften des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes. Die letzte Klasse steuerfrei. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. b. Schutzverwandte (Metöken, o. 10000 erwachsene in der Blüthezeit), Handel- und gewerbtreibende Fremde, ohne das Recht, Grundbesitz zu erwerben. Abgabe eines Schutzgeldes, Gewerbe- mtb Kriegssteuer, kriegsdienstpflichtig. Vor Gericht vertrat sie ein Bürger. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich gleichgestellt oder sogar Vollbürger werden. e. Sclaven (e. 40000 Köpfe) entweder Söhne von Sclaven oder gekauft, für Acker- und Bergbau, Gewerbe und häusliche Dienste; im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mißhandlung bestraft. Zuflucht nn Thesenstempel; das Recht, den Verkauf an einen andern Herrn zu verlangen. 2. Politische Rechte und Staatsämter. a. Zur Volksversammlung, bei welcher sich die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Jrn Jahr 4 regel- mäßige Versammlungen unter Leitung des ersten Archonten und dem Vorsitz der jedesmaligen Prytanen. Geschäftskreis: Wahlen, Rechenschaftsabnahme der Beamten, die wichtigsten politischen Ent- scheidungen. Abstimmung meist durch Handanfheben. b. Der Rath aus 400 über 30 Jahre alten Bürgern der 3 obersten Klassen (100 aus jeder Phyle) zusammengesetzt. Vor- bereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegenheiten. Ein Viertheil des Rathes, die Prytanen, permanent im Prytanenm, phylenweise von Vierteljahr zu Vierteljahr wechselnd. 6. Das Archontenamt blieb bestehen, doch war es nur der ersten Klasse Zugänglich. ä. Der Areopag, uraltes Blutgericht, seit Solon aus ge- wesenen Archonten nach tadelloser Amtsführung auf Lebenszeit gebildet. Neben seiner Gerichtsbarkeit erhält es eine censorische Gewalt als Wächter über Gesetz und Sitte, ein Veto gegen staatsgeführliche Beschlüsse des Rathes und der Volksversammlung; ■— ein Gegengewicht gegen die Demokratie.

4. Alte Geschichte - S. 157

1870 - Mainz : Kunze
157 einschreiben lassen, ähnlich den Freigelassenen, die sich nur in 4 Tribus einschreiben durften; daher große Unzufriedenheit. Des- halb stellte der gewandte Volkstribun P. Sulpicius 88 den An- trag, daß die Freigelassenen sowohl als die neuen Bürger in die sämmtlichen 35 Tribus ausgenommen werden sollten (nt novi cives libertinique distribuerentur in tribus). Die Zahl stimmfähiger Bürger, wozu auch der städtische Pöbel gehörte, wuchs dadurch in's Ungeheure, so daß den demagogischen Umtrieben das weiteste Feld eröffnet wurde. Mit der Aufnahme der Italiker in das römische Bürgerrecht sowie mit dem Eingreifen des Heeres, das bald aufhörte ein Bürgerheer zu sein, in politische Verhältnisse, war der erste Schritt zur Monarchie gethan. Veränderung der Stellung Roms, das, nachdem die römischen Vollbürger über einen großen Theil Italiens vertheilt waren, nicht mehr Haupt Italiens im alten Sinne des Wortes war. Zweiter Abschnitt. Vom Ende des Bund esaenossenkrieges bis zum Tode Sulla's. 88—78. 1. Bürgerkrieg bis zu Sulla's Rückkehr. (88—83). C. Marius, geboren 156 im Dorfe Cereatä bei Arpinum von armen Eltern, wuchs ohne wissenschaftliche Erziehung unter harten Entbehrungen und schwerer Arbeit auf. Er diente in Spanien unter dem jüngern Scipio, dessen Aufmerksamkeit er auf sich zog, 119 Volkstribun, darauf Prätor, zeichnet sich aus im jugurthi- nischen Kriege, wo er als Legat dem Metellus zur Seite stand, dann als Oberfeldherr den Jugurtha besiegte, hochgefeiert wegen seiner Siege über die Cimbern und Teutonen. Er war sieben Mal Consnl: 107, 104—100 und 86. Tapferer und geschickter Soldat, von kolossaler martialischer Gestalt, aber ohne politische Begabung, derb und heftig. L. Cornelius Sulla, 138 geboren, dem höchsten Adel, der Familie der Cornelier angehörend, ein Mann von feinster Bildung und überlegenem Geist, gab sich früh den Wissenschaften hi::, die er bis an sein Ende hochschützte, 107 Quästor, begleitet den Marius im jugurthinischen Krieg, leitet die Unterhandlungen wegen Aus-/ lieferung des Jugurtha, dient ferner unter Marius in dem cimbrisch-teutonischen Kriege; 93 Prätor, 92 Proprätor in Cilicien. In dem Bundesgenossenkriege überstrahlt er den Marius, was den Grund der Eifersucht zwischen beiden legt. Dadurch, daß

5. Alte Geschichte - S. 115

1870 - Mainz : Kunze
115 Aus den Geschlechtern (Zentes) wählt sich der König 300 Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen (rogationes), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be- folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein Mittel, seinen Willen durchzusetzen. Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge- summte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend abstimmten (comitia curiata). Wenn der König starb, so fiel die Staatsgewalt an das Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*) ernannten Jnterrex geleitet. Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar- wesen. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren eins auf jede Curie fiel. Das Loos der Curie zerfiel wieder m zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam. Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder gens wurde 1 Reiter und 10 Fußsoldaten genommen, so daß das älteste römische Heer aus 300 Reitern (oeler^) und 3mo Fuß- soldaten (railit68, Tausendgänger) bestand. Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er- obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der Töchter, bei der Loskaufung aus der Gefangenschaft u. s. w. Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus Martins). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie, *) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p, 61, 2. Aufl. **) Plebs (pleo) — ol noilot. 8*

6. Alte Geschichte - S. uncounted

1870 - Mainz : Kunze
_< • froc.t. Hü'ndre-ult bcni Peñ/air "A ¿ ; Aür den acoarapíjiídieji Unlerrichl • ' / . Pl / i Lehrbuch der Geographie alter Md neuer Zeit mit besonderer Riicksicht auf politische und Kulturgeschichte. Vcm l)r. 'Ilitzmoe Seliucllt Cbevjlut atvati) in Daru'.stad!-). Achte . Auslage« voll- ständig neu bearbeitet von Dr. Wilhelm Rohmeder '!> München I. 9)lil vi.e Karten, >rci Figúrenla-^ und :: X r?' " z:. ■ 7/} ' , c Dal selbe er,checnt im Jahr 1872 in 12 Lieferungen, ch'ie in Zeiträumen von .3—! Wochen aufeinander folgen. Jede Lieferung enthält 5—6 Bogen nebst den dazu gehörigen harten und' Tafeln. Das letzte He/k"briygt das Portrait des Beriafsers. ' Prech einer jeden Lieferung 7'/- Lgr. — 27 k\. rheim ; • '—7i &?:: £ lchacht's Lehrbuch Vet Geoli^schie umufu den Lanzen alter und neuer Zeit An-Dtzeichtim^ndueberffhttuhkeit dä:Misteñch^wird es ebensowenig von eiueru ähnliches Haubh<kch^«rreicht,> als ne Ansehung 'der Füllemnd Zuverlässigkeit feines Inhalts. A i e^gviprrlch'burch gefährte Verbindung des geographischen Elementes mit Per politischen und Äultnrgcfchrchtc beseelt gleichsam den Stoff und muffchlmert nicht lveniger das Studium, als sie dessen Früchte vervielfältigt. Gurk und et in Anlage und .Aussührung ebensaseb'- de» er» abrenen ochuiinunn h>k Le., scha c fli mi ige^Gelch^, e>>. Und wenn dies Werk sch u durch Kurl Stitier umälexaudrr dou Hulndoldi oto ein Ereignis in der g ogro.mischen Lttrarur bezeichnet wurde, so ist dasselbe inkwischen auch'durch den Beifall und d.e Liebe des' Vaterlag:dewñisgezeichi:ch und über die Grenzen Besselbeu--hinaus"-.als mn tnchtches Wert deutschen Fhs.,;es und deutscher Gediegenheit geehrt worden. In H lsicht.auf Einzelheiteil veralten 'geographische Bücher rasch uu' nmchen deshalb mit, dein erweiterten Horizonte dess-Wissens und-Schaffens ichpmr Tage, mit dem «Wechsel politischer und anderer hier einschlagender Bemlchngen und Verhältnisse immer wieder Ilingestaltniigen nothmcndig. Da aber der Hauplwerth i, dieses Werkes in der Durchführung bestimmter Grundgedanke^ und in der m e th o- - ischen Behandlung des Gegenstandes liegt, ein llmstand, der das L-.'ch na- mentlich für Gc»gram?!chrer jeder Schule z» einem unentbehrlichen l-änfter-- und Handbuche gemacht.hat: so können bei jeder Neubearbeitung die Grundlagen des- selben stets nnverrückt beibehazen werden, und die Aenderungen können sich auf Eintragung der Resultate der rastlos fortschreitenden Forschung und die Unigestal- tttngen, welche.die Zetiereigl'.isse selbst nothwendig gemacht haben, beschränke::. Die vorliegel.d 8. Anhlnge, mit großer Sorgfalt und, Pietät ansgefichrt, eine Frnchc inchrjnlwig n Flhch nffdzm^Hriger Beschäligtrng rr \ : , : jelbft, erscheint n.pl >'swa al-: ?ibe Uepprarberrnng der jäheren, so-tdebn alsllr. arbcitniig derschben, ivelche man gröaeutheils eine ganz neue %r müßte, wenn nicht nberaü de: nrssirüngliche Plan konsequent sestgehalten Le. So dürfen, wir'hasten, wird das Werk auch fernerhin den Anjpr '.chen von Schule, Haus nffd Leben oollstcnidig genügen und seinen hervorragenden P atz unter den.geographischen Lehrbüchern zu behaupten sorffahren. , .. Verlag von Ls. G. ,Kiuyr> Nachfolgkr in Main). K Mch * ? ' V\ ■ „yht ;

7. Alte Geschichte - S. 35

1870 - Mainz : Kunze
35 geführt: Eupatriden (Adelstand), Geomoren (Bauernstand), Demiurgen (Handarbeiter und Gewerbtreibende). Von den Stürmen der Völkerwandrung blieb Attica ver- schont. Der letzte Theside Thymötas wurde um diese Zeit wegen Feigheit gegen eindringende Böotier unter Tanthus entsetzt, an seiner Stelle wird der ans Pylos durch die Dorier vertriebene Nelide Melanthus König von Attiea. Mit seinem Sohne Codrus (vgl. S. 22), der sich im Kampf gegen die ans Argos und Korinth vordringenden Dorier auf Grund eines Orakel- spruchs geopfert, endigt das Königthum 1066. Megaris aber von Attiea losgerissen. 2) Die Adels Herr schüft: Schritt für Schritt zerstört der Adel die Königsgewalt, zuerst den Namen und die Unver- antwortlichkeit, das eigentliche Wesen des Königthums. Der jüngere Kodride Ne lens führt die ionischen Kolonien nach Klein- asien (s. S. 24), sein älterer Bruder Medon erster Archont. Dies Amt lebenslänglich, erblich, aber den Eupatriden verant- wortlich. Seit 752 zehnjährig, 713 das Vorrecht der Neliden aufgehoben, 683 jährlich O Archonten aus den Eupatriden als oberste Regierungsbehörde gewählt. Vollendung der Aristokratie. Das Verlangen nach geschriebenen Gesetzen führte zu einer Aufzeichnung der Rechtsgewohnheiten, zunächst des Blutrechtes in den überstrengen und politisch unbefriedigenden Satzungen des Archonten Dracon um 620. Der Eupatride Cylon benutzt die innere Verstimmung und Gährung, um mit Hülfe seines Schwiegervaters, des Tyrannen Theagenes von Megara sich der Tyrannis zu bemächtigen, und besetzt die Akropolis 612. Vom Volk und Adel belagert, rettet sich Cylon; seine Anhänger an den Götteraltären, besonders aus Betrieb des Alkmäoniden Megacles getvdtet. Verbannung der Alkmüoniden wegen dieser Blutschuld, Entsühnung der Stadt durch Epimenides aus Creta. Der Druck der Adelsherrschast, die Verarmung und Ver- schuldung des Volks, das harte, vielleicht seit Dracon verschärfte Schnldrecht, dieser ganze sociale und politische Nothstand ließ ohne gesetzliche Abhülse eine Revolution befürchten. Der Retter wird Solo n.

8. Alte Geschichte - S. 151

1870 - Mainz : Kunze
151 Die Provinzialstcidte hatten verschiedenen Rang, fte zerfielen in zwei Klassen, in a. privilegirte, b. nicht privilegirte Stadte. Zur ersten Klasse gehorten: 1) die civitates liberae, die zwar unabhangig, aber zu Abgaben verpflichtet, 2) eivitates liberae et immunes, solche, die unabhangig und steuerfrei waren; 3) eivitates 1'oecleratae, deren Verhciltnih durch em Biindnist sestgestellt wurde. Die nicht privilegirten Provinzialen hatten zwar eigenes stadtisches Gemeinwesen, aber sie waren in der Verwaltung ganz abhangig von dem Statthalter, der anch die Gerichtsbarkeit ausubte. Dritte Abtheilung. Das Zeitalter der Bürgerkriege. (133 —31 v. Chr.) Erster Abschnitt. Von dem Tribnnat des Tiberius Graechus bis znm Ende des Bnndesgenossenkrieges 133—88. 1. Tiberius Sempronius Gracchus. Zustände zu und vor der Zeit der Gracchen: dem Volke waren im Laufe der Zeit verschiedene Vergünstigungen zu Theil ge- worden, durch Landanweisungen, durch Colonisationen, durch eine Um- änderung der Centurienverfassung, wornach alle fünf Klassen gleich- viel (70) Stimmen hatten, durch die faktische Beseitigung der Diktatur*) und anderes; aber das Alles konnte das Volk nicht schlitzen gegen die ungeheilern Mißbräuche der neuen Aristokratie. An die Stelle der Geburtsaristokratie war eine neue die Amts- aristokratie, der Amtsadel (nobiles, nobilitas) getreten. Oecu- pation der curulischen Aemter durch denselben; die lex Villia 180 setzt die Zulässigkeit zu denselben fest (quot annos nati quemque magistratum peterent caperentque). Die Aristokratie führt'eine Cliquenregierung dilrch Mißbräuche aller Art herbei, durch Käuf- lichkeit der Stimmen (lex cie ambitu), Bestechlichkeit der Beamten, so wie ailch des Senates (Ausspruch Jugnrtha's **). Auch das *) Der Seuctt bekleidete die Consuln mir diltatorischer Gewalt durch den Beschluh: videant consules, ne quid respublica detrimenti capiat. **) Sallust. bell, jugurth. 85. Jugurtha postquam Roma egressus est, fertur saepe eo tacitus respiciens postremo dixisse: urbem venalem et mature perituram, si emptorem invenerit.

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. II

1878 - Mainz : Kunze
pädagogischer Kahresöericht von Air. A. Lüöen: „Unter den speciell für das weibliche Geschlecht bestimmten Darstellungen der Weltgeschichte ist die vorliegende eine der bebeutenbsten. Während einzelne solcher Darstellungen die Bezeichnung „für Töchterschulen" ober „für das weibliche Geschlecht" rein umsonst tragen, und ihre besondere Berechtigung dazu auch dem schärfsten Blick nicht verrathen, während umgekehrt andere die ganze Geschichte in Geschichtchen und Anekdötchen auslösen und bieselben in gemüthlicher Breite erzählen, hält das vorliegenbe Lehrbuch den gaben bcr wirklichen Geschichte ernstlich fest, und behält feine besondere Bestimmung doch stets im Auge, indem es überall das Persönliche sehr hervortreten läßt, der Anekdote, wenn anders sie eine Persönlichkeit gut charaftcrifirt, vor allem aber der Sage einen breiten Platz einräumt, und sich eines, wenn auch ernsten, doch leichten und angenehmen Tones der Erzählung befleißigt" Allgemeiner literarischer Anzeiger für das ev. Deutschland: „Die in weiteren Kreisen bekannte und beliebte Weltgeschichte Cassian's hat an dem neuen Bearbeiter einen tüchtigen, feiner Aufgabe gewachsenen Herausgeber gefunden. Es galt hier, wie der Titel anzeigt, keineswegs eine quellenmäßige Darstellung der Geschichte zu liefern,' fonbern eine kurze, angenehm zu lefenbe und die Hauptsachen hervor-ljebenbe Erzählung. Diese Aufgabe ist hier in durchaus anziehender Weise gelöst, so daß das Buch seinem Zwecke in vollem Maße entspricht und besonders sehr geeignet ist zur anregenden Privatlectüre für heran-wachfenbe Mäbchen. Auch als Sehrbuch in der Hand der vielen Gouvernanten, bereu unsere allgemeinerer und besserer Bilbung zustrebenbe Zeit bedarf, kann das vorliegende Buch in vorzüglicher Weise dienen. Wer den Unterricht in der neueren Geschichte ertheilt hat, der weiß, wie ungemein schwierig für den noch nicht genügend erfahrenen Lehrer die richtige Auswahl des überreichen Stoffes ist. Das hier angezeigte Ibcif bietet hierzu eilte treffliche Handhabe, inbem es geschickt sichtet und das Wesentliche anfprechenb erzählt." Verlag von C. G. Knnze's Nachfolger in Mainz.

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 33

1878 - Mainz : Kunze
- 33 — aristokratischen Grundsätze, wie sie in der Einrichtung des Areio-pag sich aussprechen. Zarter wie sein Vorgänger hat er es meisterhaft verstanden, Frauencharaktere zu malen. Euripides endlich ist schon ganz ein Kind der Demokratie und der irreligiösen Sophistik. Der Komiker Aristo ph an es kämpft mit scharfen Waffen gegen das Demagogentum und die Prozeßsucht der Athener; ihm ist das Wirrsal des peloponnesischen Krieges in tiefster Seele zuwider; auch möchte er gern die wahre Götterfurcht zurückführen, aber indem er als Beförderer des Atheismus den Sokrates zur Zielscheibe seines Witzes macht, begeht er einen schweren Mis-griff. Von seinen Nachfolgern in der Komödie, die seit dem Untergang der athenischen Macht aufhört politisch zu sein und sich auf Straße und Haus beschränkt, ist uns wenig hinterlassen. Geschichte schrieb zuerst der Kleinasiate Herodot, den man deshalb den Vater der Geschichte nennt. Gegenstand seines anmutigen Werkes sind die Perserkriege, doch werden in umfangreichen Episoden die Völker des Orients hineingezogen. Ein tiefer sittlicher Ernst geht durch seine ganze Schilderung, wenn auch seine Ansicht vom Neide der Götter der christlichen Anschauung widerstrebt. Der Athener Thukydides beschrieb den größeren Theil des peloponnesischen Krieges, in welchem er als Feldherr mitgekämpft hatte. Von seinen Landsleuten wegen eines erlittenen Mißgeschicks verbannt, benutzte er die unfreiwillige Muße zur Abfassung seines Werkes, das er mit Recht einen „Besitz für immer" nennt. Ihm folgte sein Mitbürger Xenophort, der nicht nur den von ihm geleiteten Rückzug der Zehntausend der Vergessenheit entriß sondern auch den peloponnesischen Krieg seines Vorgängers fortsetzte und die griechische Geschichte bis zur Schlacht bei Mantineia weiterführte. Als Freund spartanischer Politik und Sitte hat er den Agesilaos verherrlicht. Unter den Rednern ist zuerst der Löwe P e r i k l e s zu nennen, hochgefeiert von Thukydides, deffen Ideal er war. Nach der Zeit der Dreißig that sich der Metöke Lysias als Sach- Eben, Geschichtsabriß. 3
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