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1. Geschichte des Altertums - S. 29

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
gypten. Geschichte. 29 damit zugleich der Wohlstand des Landes. Der Ha eines gegen die mem-phitischen Könige sich erhebenden Herrschergeschlechts hat blind gegen deren Denkmale gewtet. Das ist alles, was sich erkennen lt aus dem dichten Dunkel, welches die Geschichte der nchsten Epoche verhllt, bis aus diesem der Glanz der neuen Sonne sich heranhob. b. Das mittlere Reich. In der Zeit der Wirren gelang es einem Adeligen, in Theben eine un-abhngige Herrschaft zu begrnden, die seine Nachfolger, die 11. Dynastie, allmhlich der ganz gypten ausdehnten. Unter den Herrschern der 12. Dynastie, smtlich des Namens Amenemhat und Usertesen, erlebte gypten durch die feste Ordnung des Lehensstaates, die Trennung von Justiz und Verwaltung, die Sicherung und Erweiterung der Landesgrenzen, die Hebung des Handels und die Pflege von Kunst und Litteratur eine zweite 200jhrige, ja seine hchste Blteperiode. Wie Amenemhat I. das rote Land", das Gtterland" im Osten gyptens unterwarf und kolonisierte und mit dem Wunderlande Punt, d. i. Sdarabien, vornehmlich des hochgeschtzten Weihrauchs wegen direkte Handelsverbindung zur See anknpfte, so vollendete Usertesen Iii. die von seinen Vorgngern begonnene Eroberung des gold-reichen Nubiens (Uauat und Kusch) bis zum Lande Heha und sicherte sie durch Anlage einer Grenzfeste oberhalb des zweiten Kataraktes an der Stelle, wo heute das Dorf Semne liegt. Von den westlichen Oasen war sicher die groe von Kenemt, jetzt El Charge, dem Könige untorthan. Die neuen Er-Werbungen und gute Verwaltung vermehrten nicht nur die Einknfte der Krone, sondern hoben auch den Wohlstand des Volkes, das sich, wenn man den Grabschriften mehrerer Beamten, besonders des hohen Oberschatzmeisters und des Veziers, trauen darf, unter der krftigen, aber gerechten und ein-sichtigen Regierung glcklich fhlte. Die Beseitigung der straffen Eentralisation des alten Reiches hatte zur Folge, da die einzelnen Gaue sich grerer Selb-stndigkeit erfreuten und freier entwickelten. Einen bedeutenden Gegensatz zur Vergangenheit zeigen die Verhltnisse des Mittelstandes. Was einst die hchsten Kreise als ihr ausschlieliches Vorrecht betrachteten, sich der Osirislehre zufolge nach dem Tode ein Wiederaufleben zu verschaffen und fr das Jenseits ein recht festes Haus der Ewigkeit" zu bauen, das wird mit der Verbreitung dieser Geheimlehre allgemein Sitte: wer nur irgend kann, trifft fr sein knf-tiges Dasein Frsorge; daher stammen die vielen Mumien aus der Zeit des Mittlern Reiches und die Menge von Grbern, namentlich in der Osirisstadt Abydos. Aus den Inschriften ergiebt sich, da neben den Leibeigenen auch ein freier, gewerbe- und ackerbautreibender Mittelstand vorhanden war und da der Sohn den Beruf des Vaters zu ergreifen pflegte, da es nicht wie

2. Geschichte des Altertums - S. 143

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
Sparta. Die lykurgische Verfassung. 143 gesunden blieben unter Obhut der Mutter bis zum siebenten Lebensjahre. Dann kamen sie in die Erziehungshuser, wo sie, in Riegen und Rotten (Agelai oder Buai und Ilm) geteilt, unter Aufsicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst, Klte fr nichts achten und bten sich im Ringen, Schwimmen, Wersen u. s. w. Vom zwlften Jahre an trugen sie kein Untergewand mehr und schliefen auf bloem Eurotasschils. Zum Beweis ihrer Ausdauer in Ertragung krperlicher Schmerzen lieen sich alljhrlich 15- oder 16jhrige Knaben am Altare der Artemis bis aufs Blut peitschen; wer am lngsten aushielt, war der Bomomkes, d. i. Altarsieger. Vom 18. bis zum 20. Jahre lagen die Jnglinge hauptschlich Waffen-bungen ob und leisteten z. B. bei der Kryptia militrische Dienste, durften auch zu bestimmten Zeiten Jagd als eine Vorbung fr den Krieg betreiben. Auch listiger Diebstahl von Lebensmitteln war als Vorschule zu Kriegslisten gestattet; den entdeckten oder ertappten Schelm aber traf empfindliche Strafe. Bescheidenheit und Besonnenheit sowie Krze im Reden, Gehorsam und Ehr-furcht gegen Obere und Greise waren die zu erstrebenden Tugenden. Die Ausbildung fr den Beruf des Kriegers lie keine Beschftigung mit Knsten und Wissenschaften zu, sie mten denn gerade wieder dem hphern Zweck der Wahrhaftigkeit und Vaterlandsliebe gedient haben. Daher lernten Knaben und Jnglinge die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte der Ahnen und in Lobgesngen den Preis der Götter. Mit dem 20. Jahre begann die Verpflichtung zum Kriegsdienst, die bis zum 60. dauerte; zugleich trat der junge Krieger in eine Zeltgenossenschaft ein, nahm also an den erwhnten Svssitien. oder Pheiditien teil, fr die er seinen Beitrag an Naturalien und Geld zu liefern hatte. Das Hauptgericht war die Bapha oder Haimatia, eine Art Schweineschwarzsauer, Schweinefleisch mit Blut, Essig und Salz gekocht, dazu gab es einen Becher Wein und Gerstenbrot. Auer der berhmten schwarzen Suppe" gab es aber auch fters ein gespendetes Sondergericht von Wildbret oder von einem Opfertier, auch Nachtisch von Kse, Feigen und Oliven. So mager war also die Kost nicht. Die Opfermahl-zeiten gewhrten Abwechslung und neben geistiger Erhebung durch Gesnge und Festzge auch leiblichen Genu. Die Wohnungen waren Blockhuser; nur Axt und Sge durften bei ihrem Bau gebraucht werden. Jede Familie hatte ein Staatslehen (Kleros), das unveruerlich und unteilbar war. Kein Kleros durfte durch Heirat einer Erbtochter mit einem andern Kleros vereint werden; daher sorgte das Gesetz fr die Verheiratung der Erbtchter und kinderlosen Witwen. Kein Spartiate bebaute sein Feld selbst oder trieb ein Gewerbe. Dafr waren die Heloten oder Periken da. In Kriegszeiten wurden zwar, wie angedeutet, auch diese beiden Bevlkerungsklassen als Leicht-

3. Geschichte des Altertums - S. 301

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kriege mit den Latinern und Samnitern. 301 Behandlung sich erfreute, Cum, Fundi, Privernum, Formi, Suessula sanken zu Municipien, eivitates sine suffragio, zu rmischen Provinzialstdten mit kommunaler Selbstverwaltung ohne Prfekten herab; sie behielten ihre decem-viri, aediles, censores etc., waren aber peregrini (Nichtrmer) mit der Pflicht der Grund- und Vermgenssteuer und des Legionsdienstes. Roms Gebiet und Kraft hatte sich verdoppelt. Es war die strkste Macht in Italien, die bedrohlich fr die brigen Stmme werden mute, zunchst fr die benachbarten Samniter. Diese hatten, unklug genug, eher mitgeholfen an der Unterwerfung der schwchern Staaten, als dieselbe gehindert; dann waren sie im Sden un-mittelbar bedroht und muten die Dinge im Norden gehen lassen wie sie wollten. Der Molosserknig Alexander, der Oheim Alexanders d. Gr., hatte als Bundesgenosse der Tarentiner die sditalischen Vlkerstmme mehrmals geschlagen und stand im Begriffe, eine epirotische Herrschaft in Italien zu grnden, da siel er durch Mrderhand. Sein Tod rettete Italien vor der halbgriechischen Herrschaft. Um so ungehinderter waren die Rmer, die an Alexander erst einen Bundesgenossen hatten, in der Zukunft aber einen gefhrlichen Gegner gefunden htten, in der Verfolgung ihrer Plne. Seit sie Latium berschritten hatten und die unmittelbaren Nachbarn der Samniter geworden waren, fehlte es nicht an Reibungen. Die Rmer befestigten das von den Samnitern zerstrte campanische Fregell am Liris und besetzten es mit rmischen Kolonisten, schoben also einen Waffenplatz bis Samnium vor. Die Kolonie blieb eine Gemeinde rmischer Brger mit Municipalverfassnng. Der Kolonist blieb rmischer Brger, konnte aber von seinem Stimmrechte in der Regel keinen Gebrauch machen. Er bezahlte Kopf- und Grundsteuer fr das ihm vom Staat berwiesene Gut, wenn die Kolonie nicht ausdrcklich Steuerfreiheit geno (das ius italicum gewhrte Befreiung von der Grundsteuer, das ius immunitatis gnzliche Steuerfreiheit), konnte aber nur dann rmische Staatsmter bekleiden, wenn er freien Grundbesitz in Italien hatte. Die Kolonien waren ein Hauptmittel, durch welches das republikanische Rom rmische Sprache, Sitte und Recht verbreitete und seine Er-oberungen festhielt. Diese Grndung und die Besetzung von Neapolis, einer Tochterstadt von Cum, durch die von den Demokraten gerufenen S amniter gab den Anla zum Krieg um die Herrschaft der Italien. Der erste Samniter-krieg (326304) begann mit der Eroberung von Neapolis durch den Konsul Q. Publilius Philo, dem zum erstenmal nach Ablauf seines Amts-jahres das Kommando verlngert wurde, den ersten Prokonsul, und der-lief anfnglich, wie es scheint, durch das Einrcken der konsularischen Heere in Samnium gnstig fr die Rmer. Dann aber emprten sich latinische Gemeinden, Tusculum, Fundi, Privernum und Velitr, die man durch Ver-

4. Geschichte des Altertums - S. 286

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
286 Das Altertum. Die Rmer. Das Bestreben der sptern Zeit, alle socialpolitischen Forderungen als uralt nachzuweisen, hat auch die Entstehung der groen Streitfrage wegen des Anteils der Plebejer und selbst der Latiner am Staatsackerland in die ersten Jahrzehnte der Republik hinaufgerckt. Der Konsul Spurius Cas-sius soll nach Besiegung der mit Rom im Bndnis stehenden! Her-niker das erste Ackergesetz (lex agraria) beantragt haben (486), nach welchem das eroberte Gebiet zum Teil an die Plebejer, zum Teil an die Latiner der-teilt, ein dritter Teil aber gegen Grundzins verpachtet werden solle. Aus Neid gegen die mitbedachten Latiner htten die Plebejer den Antragsteller des Strebens nach der Alleinherrschaft angeklagt. Geschah wirklich ein Versuch gegen die bestehende Verfassung und das ist mglich , dann haben ihn die Patricier vereitelt. Sie haben den Sp. Cassius angeklagt und beseitigt, sein Geschlecht ausgetrieben. Einen wesentlichen Fortschritt im Kampf um die Gleichberechtigung be-deutet die lex Publilia 471. Der Tribun Publilius Volero schlo durch dieses Gesetz die Patricier von den plebejischen Tributkomitien aus, hinderte also deren Mitwirkung bei der Wahl der plebejischen Magistrate, der Volks-tribunen und dilen, sicherte das freie Versammlnngs- und Beschlurecht der Plebs und bahnte die Anerkennung der Plebiscite als allgemein verbindliche Beschlsse an, wenn sie vom Senat gebilligt wurden. Erhielten selbst die Beschlsse nicht Gesetzeskraft, so war es doch schon wichtig, da die Plebejer-gemeinde ihre Willensmeinung unzweideutig aussprechen konnte. Was wollten Patricier und Senat auf die Dauer anfangen, wenn der die gleiche Frage die gleiche Antwort wiederholt erfolgte? Sie mute vor den Senat, vor die Centuriatkomitien kommen. So wirkte schon mittelbar die Plebs auf die Gesetzgebung ein, wie die nchste Zeit bewies, und zwar um so erfolgreicher, je weniger revolutionr an sich ihre nchste Forderung war, die auf die schriftliche Festsetzung des bestehenden Rechts ging. Iii. ic Decemmralgtschgelmng und dir ilalerisch-Horazischen Gesetze (451449). Wie anderwrts, z. B. in Athen, so herrschte auch in Rom zunchst das Gewohnheitsrecht, das nur dem Adel bekannt war und willkrlich gedeutet und ausgebt werden konnte. Wie konnte der Plebejer wissen, was Recht sei, worauf sollte der Tribun seinen Einspruch grnden, solange dasselbe nicht geschrieben, allgemein bekannt und anerkannt war? Gerade die ausschlieliche Kenntnis des Rechtes war ein unberechtigtes Vorrecht des Adels, gerade darum aber um so hartnckiger gehtet. Vergeblich schlug daher 462 der Tribun C. (= Gaius) Terentilius Arsa vor, da fnf Männer zur Aufzeichnung des gltigen Rechtes gewhlt wrden; vergeblich erneuerten seine Nachfolger

5. Geschichte des Altertums - S. 350

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
350 Das Altertum. Die Rmer. Ritt erstnde angehrigen Pchtern (publicani) eine reiche Geldquelle, fr die Provinzen ein stetiger Aderla. Zu diesen ritterlichen Blutegeln gesellten sich noch die wuchernden Bankiers und Wechsler (negociatores), die wie heutzutage auch zu gemeinsamen Geschften societates grndeten. Mit dem errafften Mammon erkauften die Bewerber um ein Amt durch Geldspenden, Austeilung von Lebensmitteln oder Darbietung von Vergngungen, wie Schauspiele u. dgl., die feilen Stimmen der Menge in Rom, während die brigen Brger der ganz Italien zerstreut waren und ihr Stimmrecht nicht ausbten. Bei der migen Stadtbevlkerung griff der Gedanke rasch und tief Wurzel, da der Rmer zu etwas Besserem da sei, als Karst und Grabscheit zu führen, wenn er eben das Schwert aus der Hand gelegt habe. Seit der Staat Unterthanen hatte, griff man auch zu diesem nicht mehr, sondern wlzte die Last des Kriegsdienstes hauptschlich den Bundes-genossen zu, ohne diesen im vollen Brgerrecht ein quivalent fr die Leistung zuzuwenden. So schwand einerseits die alte Wehrkraft, anderseits steigerte sich in den Belasteten die Mistimmung, die schlielich zum Kriege ausbrechen mute. Je mehr der gemeine Mann in Rom den Reichtum und die Pracht der Vornehmen anschwellen sah, desto weniger hielt auch er an der alten ein-fachen Sitte fest, forderte wie diese an der Beute seinen Anteil und hielt es fr billig, auf Kosten der eroberten Welt zu leben. Was die obern Zehn-tausend spendeten, stillte nicht den Hunger und reizte nur den Appetit; man nahm es als hingeworfene Brocken von dem groen Schmause, den der welt-gebietende Staat dem ganzen Volke schuldete und den einstweilen die Vor-nehmen allein verzehrten. Neid, Unzufriedenheit, Groll wuchsen mit der zu-nehmenden Habsucht und Verschwendung, jene in den untern Schichten, diese in den obern; sittliche Fulnis durchdrang beide. Die Provinzen standen unter einem Statthalter, einem Konsul oder Prtor nach Ablauf des Amtsjahres, einem Prokonsul mit einem Heere, einem Proprtor, gewhnlich ohne Heer. Diese herrschten als Leiter der allgemeinen Angelegenheiten, Militrgouverneure und Oberrichter, wie Könige, nur dem Senate verantwortlich. Die Rechte der Provinzialstdte waren verschieden: die privilegierten zerfielen in Bundesstdte (civitates foederatae), die hnlich den italischen Bundesgenossen anstatt Steuern ge-wohnlich Truppen oder Schiffe stellten, und Freistdte, von denen die liberae Selbstverwaltung, aber Abgabenpflicht besaen, die liberae et immunes Selbstverwaltung und Steuerfreiheit genossen. Die nichtprivi-legierten Städte, in nichtgriechischen und nichtphnikischen Lndern erst durch die Rmer als Kolonien, Municipien und Städte mit latinischem Rechte eingerichtet, erhielten die Verfassung der italischen Unterthan-Stdte, unter-

6. Geschichte des Altertums - S. 352

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
352 Das Altertum. Die Rmer. schied waren Gebude errichtet, es waren Schulden auf die Grundstcke kon-trahiert worden: kurz man hatte allmhlich den Grundbesitz als Privateigen-tum berhaupt behandelt. In jedem Falle bedeutete das Gesetz bei aller Frsorge fr den Besitzlosen eine schwere Schdigung des Adels, der durch die Schmlerung des Grundbesitzes mit der Zeit verarmen mute, da das Entschdigungskapital zerstckelt, verloren oder verschleudert werden konnte, was bei Grundbesitz nicht so leicht mglich ist. Der Adel betrachtete also den Kampf gegen das Gesetz als einen Kampf fr seine Existenz und bot deshalb alle Mittel auf, um dasselbe zu verhindern. Zuerst gingen beide Teile auf gesetzlichem Wege. Ein Tribun M. O c-tavius setzte dem Antrag sein Veto entgegen und lie sich weder durch Bitten noch durch Drohungen umstimmen, während Gracchus durch seine Ein-sprche den Gerichtsgang hinderte und die Schatzkammer versiegelte. Durch den Widerstand erbittert, lie er bei dem zweiten Vorschlag die Klauseln zu Gunsten der Inhaber von Staatsland weg; Octavius hinderte die Abstim-mnng. Als die Aufregung des Volkes in bedrohlicher Weise sich steigerte, begab sich Gracchus in den Senat, um mit demselben die ntigen Maregeln zur Aufrechthaltung der Ruhe zu beraten; der Senat aber hrte ihn gar nicht an. Infolgedessen setzte Gracchus beim Volke die Amtsentsetzung des Octavius durch, weil er das ihm vom Volke anvertraute Amt zu dessen Nachteile mibrauche. Damit war der Verfassungsbruch geschehen. Erst durch diesen ging das Ackergesetz durch, da nun von weit und breit die brgerliche Landbevlkerung zur Abstimmung herbeigeeilt war. Gracchus selbst, sein jngerer Bruder Gaius und sein Schwiegervater Appius Claudius bildeten die Ausscheidungskommission (tres viri agro dividundo). Um zur Vollendung seines Werkes frs nchste Jahr (132) wieder gewhlt zu werden, suchte Gracchus sich durch ein weiteres Gesetz die Stimmen zu sichern. Der König Atta los Iii. von Pergamum hatte angeblich bei seinem Tode (133) die Rmer zu seinen Erben eingesetzt. Da verlangte der Tribun, die Schtze sollten nicht dem Senate, sondern dem Volke zufallen, damit die neuen Bauern zum Anfange ihrer Wirtschaft ein Betriebskapital empfingen. Die neue Wahl fhrte zu heftigen Auftritten in der Volks-Versammlung; hier verbreitete sich die Nachricht, die Gegenpartei habe im Sinne, die Wahl mit Gewalt zu stren, und jetzt ging es auf die anwesenden Gegner des Gracchus los. Als man dies im Senate erfuhr, forderte P. Scipio Nasica den Konsul Mucius Scvola auf, die Ordnung wiederherzustellen, d. h. mit andern Worten, an die Spitze der Gegenpartei zu treten, und nannte diesen auf seine Weigerung einen Verrter. Darauf stellte er sich selbst an die Spitze seiner Gesinnungsgenossen und strmte mit ihnen auf das Capitol, wohin sich Gracchus mit seinen Anhngern begeben hatte. Gracchus und

7. Geschichte des Altertums - S. 348

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
348 Das Altertum. Die Rmer. anzugeben; nach niedrig gegriffener Schtzung standen hier 650 000 Freien ebenso viele, nach andern sogar anderthalbmal oder doppelt so viele Sklaven gegenber. Vornehme zhlten solche nach Tausenden. Befanden sich unter den zum traurigen Lose der Knechtschaft entwrdigten Griechen gewi viele hochgebildete, vielleicht auch sittlich reine Männer, die als Erzieher tiefen bildenden Einflu auf die Kinder ihrer Herren ausben konnten, so gab es unter der Unmasse jener Schreiber, Kche, Toilettenknstler doch auch ganz verkommene Wichte, deren Lehren und Beispiel bei der vornehmen rmischen Jugend fruchtbaren Boden fanden. Der Zuwachs des Sklaventums schdigte aber ebensosehr das wirtschaftliche Leben. Einst bebaute der Rmer sein kleines Gut selbst oder durch seinen Klienten. Sein Haus war beschrnkt: eine Art Flur (vestibulum) fhrte in den Haupt-rum (atrium, penetralia), den Versammlungsort der Familie, d. h. der Angehrigen und des Gesindes; der dem Mittelpunkte, dem heiligen Herde, jedoch schrg gegen ihn gestellt, befand sich im Dache ein Lichtloch, durch welches zugleich der Rauch abzog (impluvium); das Regenwasser sammelte sich in einer Einsenkung des Fubodens (compluvium). Vom atrium fhrten Thren in die Nebengemcher (conclavia). Eine solche Einrichtung bezeugt, wie innig das alte rmische Familienleben war, und wie der Hausherr und die Hausfrau die ganze Haushaltung berwachen wollten. Man vergleiche ein osnabrckisches Bauernhaus, wie es I. Mser beschreibt. Ein solches Haus war nicht fr ein starkes Gesinde berechnet, pate auch nicht mehr fr die rmischen Groen. Seit sie der Reiche triumphieren konnten, seit sie sich an der ungeheuern Kriegsbeute, an den Geschenken, an der Verwaltung der Provinzen bereicherten, bauten sie sich prchtige Landhuser und statteten sie aus. Gegen die berhandnehmende Prunksucht, den Luxus, richteten Ge-setze (leges sumptuariae) wenig aus. Die riesig angewachsenen Land-gter, auf denen seit der massenhaften Einfuhr des Getreides mehr Plantagenbau von Wein und l oder Weidewirtschaft betrieben wurde, er-forderten die Verwendung billigster Arbeitskrfte, der Sklaven, lebendiger Maschinen, deren oft unmenschliche Behandlung bald zu gefhrlichen Auf-stnden (in Sicilien 134132, 10299, in Italien 7371) fhrte, deren Verwendung aber den Stand der freien Arbeiter schwer be-eintrchtigte. Auch die Gewerbe wurden meist in Fabriken durch Sklaven ausgebt. Mit dem billigern Preise des berseeischen Getreides vermochte der Klein-bauer nicht zu konkurrieren. In den Kriegen verarmte er. Denn Kriegsbeute macht den gemeinen Soldaten nie reich, hchstens verschwenderisch und arbeits-unlustig; wenn er aus einem vieljhrigen Kriegsleben zurckkommt, befreundet er sich selten mehr mit den Geschften des Landbaues und der Werksttte. So trat auch der Arme ungern aus dem flottern Kriegsleben in das arm-

8. Geschichte des Altertums - S. 142

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
142 Das Altertum. Die Griechen. anlaste, derselben in der demokratischen Institution des Ephorats ein Gegengewicht zu schaffen. Der Stifter fiel durch Mrderhand. Ursprnglich wohl eine der brgerliche Flle richtende Behrde, fnf an der Zahl, vom König ernannt auf einjhrige Amtsdauer, benutzten die Ephoren (d. i. Auf-sehet) die Zeiten innerer Unruhen zu bedeutender Erweiterung ihrer Macht. Nachdem sie ihre Wahl aus dem Volke durch das Volk erreicht hatten, eroberten sie ein knigliches Recht nach dem andern, so da sie seit dem 5. Jahrhundert als die eigentlichen Machthaber erscheinen, ja als Tyrannen-kolleg. Sie leiteten Gerusia und Apella und fhrten die Beschlsse derselben aus, urteilten mit den Geronten der Kriminalverbrechen und konnten jeden Beamten wegen seiner Amtsfhrung vor Gericht fordern, selbst die Könige zur Rechenschaft ziehen, mit den Geronten zu einem Gericht vereinigt der jeden Beamten das Todesurteil fllen, die Könige in Haft nehmen bis zur gerichtlichen Entscheidung; fr sich allein durften sie Verhaftungen und Geld-ben ansetzen. Sie bten als Sittenrichter die Aufsicht der jeden Privat-mann, besonders der die Jugenderziehung, der die Periken und Heloten und besaen gegen letztere in der Kryptia diskretionre Gewalt. Sie allem durften neue Gesetze vorschlagen und konnten in dringenden Fllen sogar Beamte in der Verrichtung ihres Amtes einstellen; spter wurden sie auch Schatzmeister und hatten demnach unbestritten die hchste und gefhrlichste Gewalt in Hnden. Alle neun Jahre beobachteten sie in einer sternenhellen Nacht den Himmel: eine fallende Sternschnuppe war das Zeichen, da die Könige einen religisen Versto gemacht hatten; bis zu einer aus Delphi oder Olympia eingeholten Entscheidung muten die Könige sich jeder amtlichen Thtigkeit enthalten. Ein monatlicher Eid auf die Verfassung vor den Ephoren, das steht wohl ziemlich einzig in der Weltgeschichte da. Das Ephorat leitete schlielich die ganze innere und uere Politik. c. ffentliche Erziehung. Da die Eroberer sich gegenber der alten Bevlkerung des Landes in der Minderzahl befanden, sahen sie sich zu steter Kriegsbereitschaft gezwungen. Ihre Lage ntigte sie zu der fast ausschlielich kriegerischen Ausbildung, welche Sparta seinen eigenartigen Charakter aufprgt, den eines Feldlagers selbst im Frieden. Spartas Existenz hing von seiner Wehrkraft ab. Diese zu erhalten war der Zweck der strengen Zucht, die das ganze Leben der Spar-tarier regelte. Damit der Spartiate ein gehorsamer, nchterner Brger und im Felde ein unberwindlicher Krieger werde, berwachte der Staat die ganze Heranbildung des jungen Geschlechts. Die neugeborenen Kinder wurden von den ltesten der Phyle auf ihre krperliche Tauglichkeit untersucht, die ge-birechlichen in einer Felsenschlucht des Taygetos ausgesetzt. Die krftigen und

9. Geschichte des Altertums - S. 310

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
310 Das Altertum. Die Rmer. Die Lyrische Kolonie Karthago (Neustadt) verdankte ihre Blte der gnstigen Lage unweit der alten Mndung des Bagradas in fruchtbarer Landschaft, hinter dem besten Hafen Nordafrikas, dem Golfe von Tunis. Frhe von Tyrus unabhngig und dieses berflgelnd, ward es die erste Handels- und Seemacht im Westen des Mittelmeeres und gegen die Griechen, besonders in der Kyrenaika, erst Schutz und Vorort der liby-phnikischen Städte Utika, Gro- und Klein-Leptis, Hadrumetum, Hippo u. a., dann Be-Herrscherin derselben, wie es noch berall geschehen ist, wo der Schwache sich an den Mchtigen lehnte. Auerdem legte Karthago von der kyrenischen Grenze bis nach Mauretanien viele hundert Städte an, die in strenger Unter-thnigkeit gehalten wurden. In diesen Kolonien vereinigte es die libyschen Eingeborenen und schickte denselben aus seiner rmern Brgerschaft einen phnikischen Grundstock, den es mit Landbesitz ausstattete und mit der Magi-stratur oder dem Ehrenrechte bekleidete; dadurch erreichte es einen doppelten Zweck: 1. es entledigte sich armer Brger und machte sie reich, 2. diese muten der Mutterstadt treu bleiben, wenn sie sich in ihrem Besitz und Vor-recht erhalten wollten. Ein Teil der Libyer vermischte sich nicht mit den Phnikern und trieb Ackerbau, ein anderer fhrte, landeinwrts gedrngt, ein unabhngiges Nomadenleben (Numider), hielt sich jedoch von dem Einflsse der Karthager in keiner Weise frei; denn die Fürsten und Huptlinge der Libyer vertauschten das Zelt mit festen Stdten und Burgen, heirateten adelige Tchter aus Karthago und gerieten in eine der Untertnigkeit verwandte Bundesgenossenschaft. Diese Stmme waren Abnehmer karthagischer Fabrikate, lieferten Pro-dukte ihrer Jagd und Viehzucht; ihre Karawanen vermittelten den Handel Karthagos nach dem innern Afrika, welches hinwiederum seine Schtze an die Ksten lieferte: Goldstaub, Elfenbein, Gummi, Ebenholz und Sklaven. Besonders war es der Stamm der Nasamonen, der im Dienste des kartha-gischen Handels die Sahara durchzog und vielleicht bis an den Niger vor-drang. Die Kultur der Nigerlnder, von welcher am Ende des vorigen Jahr-Hunderts der Reisende Mungo Park berrascht war, geht vermutlich auf diesen alten lebhaften Verkehr zurck. Den Hauptvorteil aber zog immer Karthago. Die Libyer und Libyphniker lieferten ihm Fuvolk, mit denen die karthagischen Feldherren die Soldtruppen zu zgeln im stnde waren; die Numider stellten leichte Reiterei. Die unterworfenen Orte und Land-schaften entrichteten in Naturalien und Geld hohe Abgaben, welche die Herr-schende Stadt in bedrngten Zeiten bis zur Hlfte des Ertrags steigerte. Bei der rationellen Bewirtschaftung des Bodens, welche die Karthager be-trieben die lateinische Bearbeitung der Schrift des Mago der die Acker-Wirtschaft wurde vom rmischen Senate den italischen Landwirten empfohlen,

10. Geschichte des Altertums - S. 318

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
318 Das Altertum. Die Rmer. denen freilich eine kurzsichtige Kriegspartei wieder zu weitgehende Forderungen stellen wollte, einen verhltnismig gnstigen Frieden, den der unber-wundene Hamilkar vermitteln mute und mit vieler Klugheit vereinbarte unter folgenden Bedingungen: 1. Die Karthager treten Sicilien ab und zahlen fr die abziehenden Truppen auf den Kopf das Lsegeld von 18 De-naren (12 Mark); 2. sie entrichten eine Kriegsentschdigung von 1000 Ta-lenten sogleich und von 2200 Talenten (im ganzen = 16 500 000 Mark) in zehn Jahresraten. Ferner muten sie, wie natrlich, die rmischen Gefangenen ohne Lsegeld freigeben; dagegen blieb ihnen die geforderte Auslieferung der Waffen und berlufer erlassen, und in dem gegenseitigen Versprechen, die Bundesgenossen weder anzugreifen noch dem Bundeshaupt abspenstig zu machen, lag die Anerkennung der politischen Unabhngigkeit Karthagos. <1. Ergebnisse des Krieges. ) Sicilien wurde, auer dem Gebiete Hierons, die erste rmische Provinz (provincia pro vincia anstatt des Festlandes, nmlich Italien; vgl. pro consule). In einem solchen aueritalischen Verwaltungsbezirk leitete die brgerlichen und militrischen Geschfte ein Stellvertreter des Konsuls, ein Prokonsul oder ein Prtor (seit 227 gab es vier Prtoren). Fr die Finanzen, stand ihm ein Oustor zur Seite. Die Städte erhielten eine Municipalverfaffung; aus den allein zu den mtern fhigen vermgenden Brgern entstand der sptere Provinzialadel. brigens besaen auch einzelne Städte in den Provinzen das latinische Recht oder Kolonialrechte, sowie das ius italicum (s. oben S. 301). ) In die Zeit nach dem Kriege fllt wohl auch die weitere Demokra-tisierung der Centuriatkomitien, die mit der Tribusordnung in der Weise in Verbindung gesetzt werden, da alle Klassen gleiche Stimmenzahl erhalten und jede 70 Centurien umfat, 35 iuniores und 35 seniores. Die Prrogative wird durch das Los bestimmt. r) Gegenseitige Verluste während des Krieges. Der Krieg hatte beide Staaten auerordentliche Opfer gekostet an Geld, Menschen und Schiffen, ungerechnet die Verluste durch Verwstung. Die Zahl der- Menschenopfer lt sich nicht bemessen. An Schiffen waren den Rmern 600 groe Linienschiffe, ihren Gegnern 500 zu Grunde gegangen. Und was war das Endergebnis der gewaltigen Anstrengungen? Beide Städte haten sich aufs bitterste; beide wuten, da dieser Krieg die Entscheidung nicht herbeigefhrt hatte und ein zweiter, noch grerer bevorstehe; es kam feit-dem darauf an, welche Republik am besten gerstet auf den Kampfplatz treten werde.
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