S o l o n.
47
das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t.
tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch
vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger
gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi-
menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis
vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver-
boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be-
schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa
bezwungen.
Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer
höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die
andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die
Demokratie, drohen mit Aufruhr.
Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592.
durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen
Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt,
und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem
Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz-
gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie
an den Gerichten selbst Thcil erhält:
1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und
ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital-
zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person
zu borgen.
2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande:
») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten
des Bürgerthums.
1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der
Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver-
treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen.
«) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der
Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung
zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken.
3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten
Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai,
Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das
Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß,
und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der
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u
L y k u r g o s.
2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die
Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich
über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc.
3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht
und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese-
nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem
Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc.
4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich
Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe-
nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks-
vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit
der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver-
hältnissen rc.
5. Eintheilung des Volkes:
«) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht
aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend
gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an
den Volksversammlungen.
Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem
Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im
Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und
Kriegsdienstpflichtig dem Staate.
c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar;
— Krypteia, Heilotenjagd.
Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der
Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche
alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten
zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu
untergraben.
Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate,
den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet.
Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G.
Ol. 9,2 —Ol. 14,1.
Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem
gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der
verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde
Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die
Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.
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36
geworden, die Liga, endlich der Kaiser, waren besonders aus
religiösen Gründen dagegen. Erzherzog Leopold, des Kaisers
Vetter, wird hingesandt, um die Territorien als erledigtes Reichs-
lehn einzuziehen, durch den spanischen General Marchese Ambrosio
Spin ola von den südlichen Niederlanden her unterstützt. Aber
mío Frankreich, mit dem sich die Union in Schwäbisch-Hall 1610
förmlich verbunden, schickte auch nach Heinrichs Iv Ermordung
Hülfstruppen; ebenso Moritz von Oranien und England. Sv
durch niederländisch-englisch-französische und unierte Waffen Wieder-
eroberung der durch Leopold besetzten Festung Jülich. Bald
darauf Waffenstillstand zwischen Union und Liga.
Nach der Entzweiung des Kurfürsten von Brandenburg mit
dem jungen Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und dem Uebertritt
des ersteren zur reformierten (1613), des letzteren zur katholischen
Kirche (und Vermählung mit einer Schwester Maximilians von
Baiern) 1614 bekriegten sich beide, durch die unierten Niederlande
einer-, Spanien andererseits unterstützt, am Niederrhein bis zum
Theilungsvertrag zu Vanten 1614, dem der Düssel-
dorfer 1629 folgte. Die definitive Theilung, durch die Bran-
denburg Cleve, Mark, Ravensberg, die Pfalz Jülich und Berg
erhielt, erst 1666. Brandenburg faßt somit Fuß in den
Westmarken des Vaterlandes.
3. Vorgänge in Böhmen. An Stelle des unfähigen
Rudolf Ii suchten die Erzherzöge dessen Bruder Matthias zum
1608 Oberhaupt des Hauses Oesterreich zu erheben. Rudolf, durch
den heranziehenden Matthias schon in Prag bedroht, verspricht
den protestantischen Ständen Böhmens religiöse Duldung und
findet sich mit seinem Bruder durch Abtretung Ungarns und
Oesterreichs (unter der Ens), sowie durch Zusicherung der Nach-
folge in Böhmen ab.. Die drohende Haltung der böhmischen
1609 Stände nöthigt ihm 1609 den Mas estätsbrief ab. Ein aber-
mals ausgebrochener Bruderzwist zwischen Rudolf und Matthias
brachte dem letzteren auch die Krone Böhmens. Rudolf starb als
i6i2 allgeniein verlassener Schattenkaiser.
Matthias (1612—1619), selbst kinderlos, verschafft seinem
Vetter Ferdinand von Steiermark die Nachfolge in Böhmen
(1617) und Ungarn (1618) trotz dem Einspruch der protestan-
tischen Stände des ersteren Landes.
Ferdinand geboren 1578, in Ingolstadt gleichzeitig mit seinem späteren
Schwager Maximilian von Baiern gebildet, tritt 1596 die Regierung seiner
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Extrahierte Personennamen: Leopold Leopold Ambrosio
Spin Heinrichs Heinrichs Moritz_von_Oranien Leopold Leopold Wolfgang_Wilhelm Wilhelm Maximilians Rudolf_Ii Rudolf Matthias Rudolf Rudolf Matthias Rudolf Rudolf Matthias Rudolf Rudolf Matthias_( Ferdinand_von_Steiermark Ferdinand Ferdinand Maximilian_von_Baiern Maximilian
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Schwäbisch-Hall England Brandenburg Baiern Niederlande Spanien Düssel- Ravensberg Berg Brandenburg Oesterreich Prag Ungarns Oesterreichs Ungarn Ingolstadt
66
d. Ludwig erhebt nach dem Aussterben des Hauses Pfalz-
Simmern Ansprüche auf den kurpfälzischen Allodialbesitz für seine
Schwägerin, die Schwester des verstorbenen Kurfürsten, Charlotte
Elisabeth (zweite Gemahlin des Herzogs von Orleans) trotz
deren früherer Verzichtleistung. Der neue Kurfürst von der
Pfalz, des Kaisers Schwiegervater*), betreibt besonders
e. das Augsburgerbündniß 1686, vom Kaiser, Spanien,
Schweden, mehreren Reichsständen, worunter auch der große
Kurfürst von Brandenburg**), gegen Frankreich geschlossen.
f. Wegen Nichlbestätigung des unter französischem Einfluß
zum Erzbischof von Köln gewählten Cardinal-Coadjutors Wil-
h e l m Ego n von Für st e n b e r g (auch Bischof von Straßburg) *
1688 durch Kaiser und Pabst, erklärt Frankreich dem Kaiser, dann
nucf) Holland den Krieg. Auch Victor Amadeus Ii, Herzog von
Savoyen, schließt sich den Augsburger Verbündeten an. Der
Krieg zeigte das deutsche Reich in großer, lange nicht gesehener
Eintracht, doch kam Schwung und Kraft in die Kriegführung erst
1689 durch die Theilnahme Wilhelms von Oranien, des
neuen Kölligs von Großbritannien, dessen entthronter Schwieger-
vater in Frankreich ein Asyl und Schutz seiner Ansprüche ge-
funden hatte (s. ob. S. 57).
Kriegsschauplatz: die Rheinlinie, Spanien und seine Nieder-
lande, Italien und Irland.
1689 Die teuflische Verwüstung der Pfalz durch Melacs Mord-
banden, auf Louvois' Anordnung***); Sprengung des Heidel-
berger Schlosses, Schändung der Speirer Kaisergräber; Ver-
pflanzung der heimatlosen Bewohner auf französischen Boden.
Landung Jakobs Ii in Irland, das ihn als König aner-
kannte, seine Niederlage am Boynefluß 1690. Seesieg der
Engländer beim Vorgebirge La Hogue 1692.
Landsiege der Franzosen unter dem Herzog von Luxemburg,
Ludwigs damaligem Hauptfeldherrn, bei Fleurus 1690, (gegen
den Fürsten von Waldeck), Steenkerken 1692 und Neer-
winden 1693 (beide gegen Wilhelm Iii).
*) Von seiner dritten Gemahlin.
**) Schon 1681 hatten sich Schweden, Holland, Spanien und der Kaiser
zur Aufrcchtcrhaltung des Westfälischen und Nymweger Friedens verbunden und
wollten sogleich losschlagen. Der große Kurfürst aber, bei dem ungerüsteten
Zustand des Reichs und verstimmt über den Frieden von Nymwcgen und St.
Germain, schloß sich aus und zeitweise an Frankreich an.
**.*) Der Grund dieser unerhörten Grausamkeit war die Unmöglichkeit, alle
eingenommenen festen Plätze besetzen zu können , die doch auch dem Feind nicht
in die Hände fallen sollten.
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Extrahierte Personennamen: Ludwig Ludwig Charlotte
Elisabeth Pabst Victor_Amadeus Wilhelms_von_Oranien Wilhelms Jakobs Ludwigs Ludwigs Wilhelm Germain
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Schweden Frankreich Frankreich Holland Frankreich Spanien Italien Irland Heidel- Irland Boynefluß La_Hogue Luxemburg Holland Spanien Westfälischen Frankreich
41
Eleusis, aber auch die erstere nur dürrer und steiniger Kalk-
. boden, nur durch Kunst und Fleiß ergiebig. Der Getreideertrag
nicht ausreichend, bedeutender Oel- und Feigenbau. Mangel an
größeren Flüssen, der Kephissos und Jlissos wasserarm.
Herrliches Klima, reine Luft, mildernder Einsluß der Meeres-
nähe. — Lage, Gestalt und Natur des Landes weist die Be-
wohner auf die See hin, das Element des ionischen Stammes
und die Wiege von Athens Größe.
A. Bis Zolon.
1) Die Königszeit: Die Zeit vor Theseus, die pelas-
gische Periode, gehört ganz der Mythologie an. Der Landes-
heros Kekrops, s. S. 20. Die Bewohner glaubten an ihre
Autochthonie. Theseus galt als Gründer des ionischen
Staates, der die einheimische Bevölkerung zugleich frei machte
von den Einflüssen und dem Druck der meerbeherrschenden Phöniker.
Einigung der 12 Gemeinden des Landes um die Kekropia und
das Prytaneivn von Athen (ovvonuo/uog, övvouict, llava&/jvaia).
Aus uralter Zeit stammen die vier ionischen Phylen
(Geleontes, Hopletes, Aigikoreis, Argadeis), ä 3 Phratrien, ä 30
ysvrj. Von der Zugehörigkeit zu diesen Abtheilungen war das
Bürgerrecht abhängig.
Innerhalb der Phylen drej Stände (ß&vij), auf Theseus
zurückgeführt: Eupatriden (Adelstand), Geomoren (Bauern-
stand), Demiurgen (Handarbeiter und Gewerbtreibende).
Bon den Stürmen der Völkerwandrung blieb Attika ver-
schont. Der letzte Theside Thymötas wurde um diese Zeit
wegen Feigheit gegen eindringende Böotier unter Aanthos entsetzt,
auf einer Stelle wird der aus Pylos durch die Dorier vertriebene
Nelide Melanthos König von Attika. Mit seinem Sohne
Kodros (vgl. S. 26), der sich im Kampf gegen die aus Argos
und Korinth vordringendeu Dorier auf Grund eines Orakel-
spruchs geopfert, eudigt das Königthum 1066. Megaris aber mss
von Attika losgerisfeu.
2) Die Adels Herrschaft: 'Schritt für Schritt zerstört
der Adel die Königsgewalt, zuerst den Namen und die Unver-
antwortlichkeit, das eigentliche Wesen des Königthums. Der
jüngere Kodride Ne lens führt die ionischen Kolonien nach Klein-
asien (s. S. 28), ¡jeüt älterer Bruder Medon erster Archont.
Dies Amt lebenslänglich, erblich, aber den Eupatriden verant-
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43
der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund-
besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er,
der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk,
das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen
des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine
Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke:
jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen
an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen
Lebens für Athen.
1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks.
a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000
erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung
aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin.
Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer
Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die
Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks-
versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich
(ätjflotcoltjtot).
Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private.
Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die
Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün-
digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die
Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben-
eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend.
Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern
zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes
(dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen
an beit Staat eintreteu.
Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres-
einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und
des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen
Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500
Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300—
150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei.
Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja,
yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei
ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst.
*) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl.
Curtius Gr. Etym. 229.
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33
2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr-
hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie,
die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig
geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum
Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich
das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich
zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter)
liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung,
die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem
delphischen Orakel in engster Verbindung.
3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung
schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie
immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De-
mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige
Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit
der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter-
lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe
zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und
politische Gleichstellung.
Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die
Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr-
hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst
von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer
Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher,
neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung
des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung
der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung
des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver-
bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische
Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber-
gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur
ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich
durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt.
Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels-
herrschaft kehrt nicht wieder.
Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.)
3
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b. Schutzverwandte (justomoi , c, 10000 erwachsene in
der Blüthezeit), Handel- und gewerbtreibende Fremde, ohne das
Recht, Grundbesitz zu erwerben. Abgabe {[¿trouiov), Gewerbe-
und Kriegssteuer, kriegsdienstpflichtig. Vor Gericht vertrat sie
ein nqootarrjg. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich gleich-
gestellt (loottlrjq) oder sogar Vollbürger werden.
e. Sclaven (c. 400000 Köpfe) entweder Söhne von
Selaven oder gekauft, für Acker- und Bergbau, Gewerbe und
häusliche Dienste; im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch
unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mißhandlung bestraft.
Zuflucht im Thefeion; das Recht, den Verkauf an einen andern
Herrn zu verlangen.
^Politische Rechte und Staatsämter.
a. Zur Volksversammlung bei welcher sich
die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Im
Jahr 4 regelmäßige Versammlungen unter Leitung des ersten
Archonten und dem Vorsitz der jedesmaligen Prytanen. Geschäfts-
kreis : Wahlen, Rechenschaftsabnahme der Beamten (to rag up/cig
aiqtio&ui aal iv&vvnv Arist. Pol.), die wichtigsten politischen Ent-
scheidungen. Abstimmung meist burcf) /ugoroviu.
b. Der Rath (ßovxrj) aus 400 über 30 Jahre alten Bür-
gern der 3 obersten Klassen (100 aus jeder Phyle) zusammen-
gesetzt. Vorbereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegen-
heiten {nqoßovltvi-ia). Ein Viertheil des Rathes, die Prytanen,
permanent im Prytaneion, phylenweise von Vierteljahr zu Viertel-
jahr wechselnd.
c. Das Archont enamt blieb bestehen, doch war es nur
der ersten Klasse zugänglich.
4. Der Areopag (r) h> \4otm nayw ßovxfj), uraltes Blut-
gericht, feit Solon aus gewesenen Archonten nach tadelloser Amts-
führung auf Lebenszeit gebildet. Neben seiner Gerichtsbarkeit
erhält es eine censorische Gewalt als Wächter über Gesetz und
Sitte, ein Veto gegen staatsgefährliche Beschlüsse des Rathes und
der Volksversammlung; — ein Gegengewicht gegen die Demokratie.
Die Solonischen Gesetze wurden auf hölzerne Tafeln (a^ovtg,
xvpßeig) geschrieben. Schwur des Volks, sie 10 Jahre laug un-
verändert zu lassen. Solon verläßt bald daraus Athen und, nach
längeren Reisen im Orient, soll er achtzigjährig (wahrscheinlich
auf Kypros, nach andern in Athen) um 559 gestorben sein.
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Die Ostseite ist schmal, von dürftiger Strombildung (der
Aufidus, j. Ofanto, der bedeutendste Fluß), dazu ziemlich gerad-
linig abgeschnitten, ohne Küstenentwicklung; die östliche Küste des
nördlichen Italiens bildet eine Reihe von Sümpfen und Lagunen.
Die Westseite dagegen ist reicher und mannichfaltiger aus-
gestattet. Sie bat mehr Küstenentwicklung, ist von Inseln um-
geben und bildet ein breiteres Gebiet, das durch größere Ströme
(Arnus, Tiber, Vulturnus) und durch frühere vulkanische Thätig-
keit zu der mannichfacksten Thal- und Hügelbildung entwickelt
ist. Die Westseite war daher zu größerer historischer Be-
deutung bestimmt als die Ostseite, die auch das adriatische Meer
ohne nahe Inseln und die gegenüber liegenden unfruchtbaren
Küftenlandschasten «licht zur Thätigkeit und zum Verkehr anregten.
Die westlichen Laudschastell Etrurien, Latillni und Campanien
waren zu einer Rolle berufen, welche die Natur Apulien und
Messapien versagt hat. Italien war auf den Westen hingewiesen
wie Griechenland auf kn Osten.
Italien hat stark ausgeprägte Natur grenzen; die eigentliche
Halbinsel ist auf drei Seiten vom Meere umgeben; um das nörd-
liche Italien legt sich im Halbkreise eine ungeheure Scheidewand,
die Alpen. Die Westalpen, am ligustischen Meerbusen aufsteigend,
nach Westen gegen das Thal der Rhone (Rhvdanus), nach Osten
gegeli die Poebene abfallend, trennen es von Gallien. Mit dem
Mont blaue begimit der höchste und mächtigste Theil der Alpen,
die Centralalpen, die Italien gegen Helvetien und Germanien
abschließen; die dritte und östliche Abtheilnng, mit dem Groß-
glockner beginnend, ist niedriger, legt sich aber breiter durchs
Land und zieht sich bis znm adriatischen Meere.
Italien hat uatrlrgenläß vier Theile: 1) Oberitalien; L)
Mittelitatiell,. den eigentlichen Stanrm der Halbinsel; 3) Unter-
italieu, aus dell beiden Halbinseln bestehend und 4) die. Inseln.
1) O b e r i t a l i e n oder der evntineutacke Theil Italiens von
den Alpen bis zum Macra und Rubieon reichend; dazu gehört
vor Allem die lombardische Tiefebene, von dem Po (Padus) der
ganzen Länge nach durchzogen, in Dreiecksgestalt zwischen den
Alpen und den Apenninen sich ausdehnend; eine Linie zwischen
Parma, Mutina, Bononia und Arüninum bezeichnet die südliche
Grenze. Oberitalien umfaßt : a. Gailia cisalpiua, togata (im
Gegensatz zu Gailia braccata), durch den Po in Gailia trau>.-
TM Hauptwörter (50): [T44: [Alpen See Stadt Schweiz Italien Meer Berg Insel Fuß Inn], T49: [Land Klima Europa Meer Lage Asien Winter Insel Afrika Zone]]
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123
Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300
Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich
nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen
(rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be-
folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein
Mittel, seinen Willen durchzusetzen.
Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er
ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge-
sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach
Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend
abstimmten (comitia curiata).
Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das
Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die
Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*)
ernannten Jnterrex geleitet.
Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar-
wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren
eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder
in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam.
Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder
geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das
älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß-
soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand.
Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen
der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die
Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er-
obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war
unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn
als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen
Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der
Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als
Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem
Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm
in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der
Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w.
Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus
Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie,
*) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl.
**) Plebs (pleo) — ot nouot,
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment]]