u e b e r s i ch t.
5
Einfälle der Normäimer und Ungarn von aussen suchen die Herrscher-
Familien ihre Throne zu sichern, und werden bald mehr, bald weniger
abhängig von der päbstlichen Macht.
3. Dritte Periode, von 1096 bis 1517 n. Ch. G., zu
der Reformation.
Zeitalter der K r e u z z ü g e u n d der wichtigsten
Entdeckungen. Ritterthum, Dichtkunst. Buchdruckerkunst.
Amerika. Sinken der päbstlichen Macht, — Concile. Türken.
* Schwärmerische Frömmigkeit und ritterlicher Thatendrang auf der
einen, Eitelkeit, Gewinn - und Herrschsucht auf der andern Seite führen
zu den Kreuzzügen ins Morgenland, welche unberechenbare Folgen für
die geistige und physische Cultur zweier Welttheile Hervorrufen, während
die päbstliche Macht sich in ihren glänzenden Erwartungen getäuscht sieht,
und die freie Entwickelung des Geistes, besonders nach der Eroberung
Konstantinopels durch die Türken, alle hemmende Schranken durchbricht.
C. Neuere Geschichte,
von 1517 bis 1815 n. Ch. G., dem zweiten Pariser Frieden.
1. Erste Periode, von 1517 bis 1648, zu dem westphä-
lischen Frieden.
Zeitalter der Reformation, — Luther. Schm al-
kaldischer Krieg. Karl V. Franz I. Soliman Ii. Dreißig-
jähriger Krieg. Gustav Adolph. Wallenstein.
* Das Habsburg - österreichische Hans behauptet seine Größe gegen
Frankreich wie gegen die Türken; und die Reformation führt nach lang
dauernden, blutigen Kämpfen, worin Schweden und Frankreich im
Uebergewicht erscheinen, endlich eine Ausgleichung der Parteien herbei,
die wenigstens in Deutschland immer festeren Bestand gewinnt.
2. Zweite Periode, von 1648 bis 1701, zu dem spani-
schen Erbfolgekrieg.
Französisches Zeitalter.
* Ludwig Xiv., durch die ihm von allen Seiten günstigen Umstände
verlockt, strebt eitel und eroberungssüchtig, alle Schranken des Rechts
mit Füßen tretend, nach einer europäischen Universalmonarchic. Die
Niederlande, Spanien, Deutschland, Dänemark und die Ranbstaaten
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T96: [Ludwig Karl König Frankreich Kaiser Xiv Napoleon Krieg Franz Italien], T90: [Luther Kirche Lehre Schrift Wittenberg Papst Kaiser Reformation Jahr Konzil], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein]]
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Extrahierte Personennamen: Concile C. Karl_V. Franz_I. Soliman_Ii Gustav_Adolph Gustav Hans Ludwig_Xiv. Ludwig_Xiv.
Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Amerika Morgenland Habsburg Frankreich Frankreich Deutschland Niederlande Spanien Deutschland
S o l o n.
47
das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t.
tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch
vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger
gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi-
menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis
vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver-
boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be-
schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa
bezwungen.
Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer
höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die
andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die
Demokratie, drohen mit Aufruhr.
Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592.
durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen
Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt,
und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem
Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz-
gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie
an den Gerichten selbst Thcil erhält:
1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und
ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital-
zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person
zu borgen.
2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande:
») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten
des Bürgerthums.
1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der
Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver-
treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen.
«) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der
Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung
zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken.
3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten
Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai,
Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das
Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß,
und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der
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u
L y k u r g o s.
2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die
Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich
über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc.
3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht
und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese-
nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem
Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc.
4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich
Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe-
nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks-
vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit
der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver-
hältnissen rc.
5. Eintheilung des Volkes:
«) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht
aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend
gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an
den Volksversammlungen.
Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem
Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im
Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und
Kriegsdienstpflichtig dem Staate.
c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar;
— Krypteia, Heilotenjagd.
Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der
Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche
alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten
zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu
untergraben.
Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate,
den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet.
Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G.
Ol. 9,2 —Ol. 14,1.
Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem
gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der
verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde
Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die
Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.
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10
Das Reich unter Maximilian ohne Kriegsrnhm, ohne fest ein-
gelebte Rechtsformen, ohne Eintracht zwischen dem antoritätslosen
Haupt und den fast unabhängigen Gliedern, voller Gährnngsstoffe!
""Namentlich auf dem Reichstag zu Mainz 1517 allseitige Klagen
über diese Nothstände.
Ii. Bewegungen in den übrigen Ständen: Fürstenthnm,
Reichsadel, Stadtgemeinden, Bauernschaften. Umge-
kehrte Entwicklung Frankreichs und Deutschlands; dort gerade am
Ansgang des Mittelalters Unterordnung der großen Vasallen unter
die Krone, hier allmähliche Ausbildung des Reichs-Fürst en-
thnms bis zur Landeshoheit; Streben der Fürsten, die reichsnn-
mittelbaren Stände in ihren Territorien zu unterdrücken. Ein-
führung der Nachfolge nach dem Erstgebnrtsrechte. — Der reichs -
unmittelbare Adel, besonders insüdwestdentschland zahlreich,
znm Theil verarmt, kriegslustig und doch ohne die alte Bedeutung
des Reiterdienstes, znm Theil in Rittergesellschaften gegen die
Uebergriffe der Fürsten geeinigt, nach Verstärkung der Kaiserge-
walt und einer Umformung der Reichsverfassnng' strebend. Dem
Landfrieden und dem Reichskamlstergericht znm Trotz in häufigen
Fehden gegen Fürsten und Städte; die Unsicherheit der Straßen
und des Verkehrs ärger wie je. Götz von Berlichingen, Hans
Selbitz, Franz v. Sickingen (geb. 1481). Seine Fehde mit
Worms 1515 und 1516. Die Städte (fast 100 freie Städte
im Reich, in Schwaben allein über 30) in großem Aufschwung
durch den Handelsverkehr über Venedig mit der Levante und die
beginnende Theilnahme am oft- und westindischen Handel; ihre
Vertheidignngskämpfe gegen Fürsten und Adel; Bedeutung Lübecks,
des Hansahanptes, in Niederdentschland, (sein Seekrieg gegen
König Johann voll Dänemark, Sieg bei Bornholm), in Ober-
dentschland vor allen Nürnbergs materielle und geistige Blüthe
(Albrecht Dürer, Hans Sachs, Wilibald Pirckheimer Senator,
Humanist, Heerführer; Regiomontan, Konrad Celtes u. a.).
Im Innern der Städte vielfache Gährnngen nnb Kämpfe; der
bischöflichen Städte gegen die bischöfliche Gewalt, sonst Widerstreit
zwischen Rath and Gemeinen; ein vorherrschend demokratischer Geist.
Bewegungen im Bauernstand. Nur in den Alpen (Schweiz) und
an der Nordsee (Ditmarschen) noch Reste altgermanischer Banern-
sreiheit; sonst Steuerdruck und Hörigkeit. Durch die dem Bauern-
stand entnommenen Landsknechte erwachte das Gefühl der Kraft.
Geheime Bündnisse zur Beschränkung ter Geistlichkeit, Selbstbe-
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Extrahierte Personennamen: Maximilian Maximilian Götz_von_Berlichingen Hans
Selbitz Franz_v Franz Johann Albrecht_Dürer Albrecht Hans_Sachs Konrad_Celtes Konrad
I. Die Reformation in Deutschland.
1317 — 1335.
Geographisches Bild von Deutschland.
Vorbereitende Bewegungen.
A. Politisch-Weltliche:
I. Das K aiserthum liegt im Wendepunkt des Mittelalters
und der Neuzeit in den Händen des Habsburgers Maximilian I,
der, schon 1486 zum römischen König gewählt, von 1493 — 1519
regiert, seit 1508 mit dem Kaisertiteh, doch ohne päbstliche
Krönung.
Zwei noch ungelöste Aufgaben des Kaiserthums erbt Maxi-
milian von seinen Vorgängern: die Reform der Kirche und des
Reiches. Die erstere wird nicht von Oben, die andre nur unvoll-
kommen gelöst.
a. Persönliches und Hausmacht: Ein volksthümlicher
Fürst von ritterlich hohem, aber unstetem Geiste, in dem noch ein-
mal die Idee des römischen Kaiserthums deutscher Nation auf-
leuchtet: ins Weite strebend, für das Nahe und Nächste ohne die
nöthige Ausdauer, kein schöpfrischer Staatsmann. Kühner Jäger,
glänzender Turnierheld, tapfrer und erfindrischer Kriegsmann, doch
kein großer Feldherr; Sprachenkenner, Schriftsteller, den neuen
Humanitätsstudien zugethan. — Er vereinigt noch bei Lebzeiten
seines Vaters die Territorien der Steierschen und Tirolschen
Linie des Hauses Habsburg, gewinnt Oesterreich wieder den
Ungarn ab, erhält von-dem Ungarnkönig Wladislaus Ii 14911491
die Anwartschaft auf dessen Gesammtbesitz (Ungarn und Böhmen
mit seinen Nebenlündern) zugesichert. Vor allem aber gründet
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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Extrahierte Personennamen: Maximilian_I Maximilian
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschland Oesterreich Ungarn Ungarn
Das Land.
I. Name, Lage, Gestalt.
Griechenland (jemccç, Graecia) der südlichste Theil der illyrischen
oder Hämos- (Balkan-) Halbinsel, der westlichsten unter den drei
südeuropäischen Halbinseln, vom 40. bis 36. Grad nördlicher
Breite sich erstreckend. Die Gestalt des Landes ein mit der Spitze
südlich gekehrtes gleichseitiges Dreieck. Die ganze Halbinsel hat
ihre (150 geographische Meilen) breite Basis in der Hämoskette,
welche wie eine Scheidewand alles südliche Land vom Norden,
den Donauländerw abschließt, nach Süden, auf die See hinweist.
Allgemeiner Charakter des Landes:
1) Auflösung in Halbinseln, Inseln, Landzungen, ungewöhn-
liche Küstenentwickelnng mit zahllosen Hasenbuchten, je mehr nach
Süden, desto reicher und mannigfaltiger. Im Peloponnes auf
3 Hi M. 1 Meile Küste. 2) Theilung des Landes in eine
Menge kleiner Cantone durch die zahlreichen Gebirgszüge.
Die Westfeite geographisch geringer ausgestattet, für die
Geschichte daher ohne höhere Bedeutung: mit Ausnahme zweier
Buchten und des Korinthischen Golfs durch Klippenküsten oder
Lagunen entstellt, einförmig, flach, hafenlos, ungesund. Die
Ostseite, nach dem Aegäischen Meer und Vorderasien hingekehrt,
die bevorzugte: regelmäßige Gebirgsgliederung Hand in Hand
mit der reichen Küstenbildung, anbaufähige Flnßthäler, Ebenen,
zur Stüdtegründung und Seefahrt geschaffen. Alle griechischen
Hauptstaaten liegen auf dieser Seite, dem Schauplatz der
Geschichte; Berührungen mit den westasiatischen Küstenländern,
der anderen Seite des Aegäischen Meeres. Die Inseln dieses
Meeres sind nur Fortsetzungen der orientalischen Gebirgszüge,
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TM Hauptwörter (200): [T193: [Meer Halbinsel Gebirge Norden Süden Osten Westen Küste Insel Europa]]
41
Eleusis, aber auch die erstere nur dürrer und steiniger Kalk-
. boden, nur durch Kunst und Fleiß ergiebig. Der Getreideertrag
nicht ausreichend, bedeutender Oel- und Feigenbau. Mangel an
größeren Flüssen, der Kephissos und Jlissos wasserarm.
Herrliches Klima, reine Luft, mildernder Einsluß der Meeres-
nähe. — Lage, Gestalt und Natur des Landes weist die Be-
wohner auf die See hin, das Element des ionischen Stammes
und die Wiege von Athens Größe.
A. Bis Zolon.
1) Die Königszeit: Die Zeit vor Theseus, die pelas-
gische Periode, gehört ganz der Mythologie an. Der Landes-
heros Kekrops, s. S. 20. Die Bewohner glaubten an ihre
Autochthonie. Theseus galt als Gründer des ionischen
Staates, der die einheimische Bevölkerung zugleich frei machte
von den Einflüssen und dem Druck der meerbeherrschenden Phöniker.
Einigung der 12 Gemeinden des Landes um die Kekropia und
das Prytaneivn von Athen (ovvonuo/uog, övvouict, llava&/jvaia).
Aus uralter Zeit stammen die vier ionischen Phylen
(Geleontes, Hopletes, Aigikoreis, Argadeis), ä 3 Phratrien, ä 30
ysvrj. Von der Zugehörigkeit zu diesen Abtheilungen war das
Bürgerrecht abhängig.
Innerhalb der Phylen drej Stände (ß&vij), auf Theseus
zurückgeführt: Eupatriden (Adelstand), Geomoren (Bauern-
stand), Demiurgen (Handarbeiter und Gewerbtreibende).
Bon den Stürmen der Völkerwandrung blieb Attika ver-
schont. Der letzte Theside Thymötas wurde um diese Zeit
wegen Feigheit gegen eindringende Böotier unter Aanthos entsetzt,
auf einer Stelle wird der aus Pylos durch die Dorier vertriebene
Nelide Melanthos König von Attika. Mit seinem Sohne
Kodros (vgl. S. 26), der sich im Kampf gegen die aus Argos
und Korinth vordringendeu Dorier auf Grund eines Orakel-
spruchs geopfert, eudigt das Königthum 1066. Megaris aber mss
von Attika losgerisfeu.
2) Die Adels Herrschaft: 'Schritt für Schritt zerstört
der Adel die Königsgewalt, zuerst den Namen und die Unver-
antwortlichkeit, das eigentliche Wesen des Königthums. Der
jüngere Kodride Ne lens führt die ionischen Kolonien nach Klein-
asien (s. S. 28), ¡jeüt älterer Bruder Medon erster Archont.
Dies Amt lebenslänglich, erblich, aber den Eupatriden verant-
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43
der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund-
besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er,
der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk,
das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen
des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine
Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke:
jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen
an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen
Lebens für Athen.
1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks.
a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000
erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung
aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin.
Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer
Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die
Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks-
versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich
(ätjflotcoltjtot).
Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private.
Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die
Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün-
digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die
Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben-
eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend.
Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern
zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes
(dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen
an beit Staat eintreteu.
Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres-
einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und
des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen
Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500
Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300—
150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei.
Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja,
yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei
ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst.
*) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl.
Curtius Gr. Etym. 229.
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33
2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr-
hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie,
die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig
geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum
Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich
das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich
zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter)
liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung,
die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem
delphischen Orakel in engster Verbindung.
3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung
schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie
immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De-
mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige
Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit
der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter-
lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe
zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und
politische Gleichstellung.
Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die
Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr-
hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst
von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer
Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher,
neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung
des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung
der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung
des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver-
bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische
Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber-
gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur
ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich
durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt.
Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels-
herrschaft kehrt nicht wieder.
Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.)
3
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44
b. Schutzverwandte (justomoi , c, 10000 erwachsene in
der Blüthezeit), Handel- und gewerbtreibende Fremde, ohne das
Recht, Grundbesitz zu erwerben. Abgabe {[¿trouiov), Gewerbe-
und Kriegssteuer, kriegsdienstpflichtig. Vor Gericht vertrat sie
ein nqootarrjg. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich gleich-
gestellt (loottlrjq) oder sogar Vollbürger werden.
e. Sclaven (c. 400000 Köpfe) entweder Söhne von
Selaven oder gekauft, für Acker- und Bergbau, Gewerbe und
häusliche Dienste; im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch
unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mißhandlung bestraft.
Zuflucht im Thefeion; das Recht, den Verkauf an einen andern
Herrn zu verlangen.
^Politische Rechte und Staatsämter.
a. Zur Volksversammlung bei welcher sich
die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Im
Jahr 4 regelmäßige Versammlungen unter Leitung des ersten
Archonten und dem Vorsitz der jedesmaligen Prytanen. Geschäfts-
kreis : Wahlen, Rechenschaftsabnahme der Beamten (to rag up/cig
aiqtio&ui aal iv&vvnv Arist. Pol.), die wichtigsten politischen Ent-
scheidungen. Abstimmung meist burcf) /ugoroviu.
b. Der Rath (ßovxrj) aus 400 über 30 Jahre alten Bür-
gern der 3 obersten Klassen (100 aus jeder Phyle) zusammen-
gesetzt. Vorbereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegen-
heiten {nqoßovltvi-ia). Ein Viertheil des Rathes, die Prytanen,
permanent im Prytaneion, phylenweise von Vierteljahr zu Viertel-
jahr wechselnd.
c. Das Archont enamt blieb bestehen, doch war es nur
der ersten Klasse zugänglich.
4. Der Areopag (r) h> \4otm nayw ßovxfj), uraltes Blut-
gericht, feit Solon aus gewesenen Archonten nach tadelloser Amts-
führung auf Lebenszeit gebildet. Neben seiner Gerichtsbarkeit
erhält es eine censorische Gewalt als Wächter über Gesetz und
Sitte, ein Veto gegen staatsgefährliche Beschlüsse des Rathes und
der Volksversammlung; — ein Gegengewicht gegen die Demokratie.
Die Solonischen Gesetze wurden auf hölzerne Tafeln (a^ovtg,
xvpßeig) geschrieben. Schwur des Volks, sie 10 Jahre laug un-
verändert zu lassen. Solon verläßt bald daraus Athen und, nach
längeren Reisen im Orient, soll er achtzigjährig (wahrscheinlich
auf Kypros, nach andern in Athen) um 559 gestorben sein.
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