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1. Die Weltgeschichte - S. 3

1835 - Mainz : Kupferberg
u e b e r s i ch t. 5 Einfälle der Normäimer und Ungarn von aussen suchen die Herrscher- Familien ihre Throne zu sichern, und werden bald mehr, bald weniger abhängig von der päbstlichen Macht. 3. Dritte Periode, von 1096 bis 1517 n. Ch. G., zu der Reformation. Zeitalter der K r e u z z ü g e u n d der wichtigsten Entdeckungen. Ritterthum, Dichtkunst. Buchdruckerkunst. Amerika. Sinken der päbstlichen Macht, — Concile. Türken. * Schwärmerische Frömmigkeit und ritterlicher Thatendrang auf der einen, Eitelkeit, Gewinn - und Herrschsucht auf der andern Seite führen zu den Kreuzzügen ins Morgenland, welche unberechenbare Folgen für die geistige und physische Cultur zweier Welttheile Hervorrufen, während die päbstliche Macht sich in ihren glänzenden Erwartungen getäuscht sieht, und die freie Entwickelung des Geistes, besonders nach der Eroberung Konstantinopels durch die Türken, alle hemmende Schranken durchbricht. C. Neuere Geschichte, von 1517 bis 1815 n. Ch. G., dem zweiten Pariser Frieden. 1. Erste Periode, von 1517 bis 1648, zu dem westphä- lischen Frieden. Zeitalter der Reformation, — Luther. Schm al- kaldischer Krieg. Karl V. Franz I. Soliman Ii. Dreißig- jähriger Krieg. Gustav Adolph. Wallenstein. * Das Habsburg - österreichische Hans behauptet seine Größe gegen Frankreich wie gegen die Türken; und die Reformation führt nach lang dauernden, blutigen Kämpfen, worin Schweden und Frankreich im Uebergewicht erscheinen, endlich eine Ausgleichung der Parteien herbei, die wenigstens in Deutschland immer festeren Bestand gewinnt. 2. Zweite Periode, von 1648 bis 1701, zu dem spani- schen Erbfolgekrieg. Französisches Zeitalter. * Ludwig Xiv., durch die ihm von allen Seiten günstigen Umstände verlockt, strebt eitel und eroberungssüchtig, alle Schranken des Rechts mit Füßen tretend, nach einer europäischen Universalmonarchic. Die Niederlande, Spanien, Deutschland, Dänemark und die Ranbstaaten

2. Die Weltgeschichte - S. 47

1835 - Mainz : Kupferberg
S o l o n. 47 das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t. tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi- menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver- boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be- schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa bezwungen. Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die Demokratie, drohen mit Aufruhr. Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592. durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt, und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz- gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie an den Gerichten selbst Thcil erhält: 1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital- zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person zu borgen. 2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande: ») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten des Bürgerthums. 1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver- treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen. «) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken. 3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai, Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß, und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der

3. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

4. Neuere Geschichte - S. 10

1869 - Mainz : Kunze
10 Das Reich unter Maximilian ohne Kriegsrnhm, ohne fest ein- gelebte Rechtsformen, ohne Eintracht zwischen dem antoritätslosen Haupt und den fast unabhängigen Gliedern, voller Gährnngsstoffe! ""Namentlich auf dem Reichstag zu Mainz 1517 allseitige Klagen über diese Nothstände. Ii. Bewegungen in den übrigen Ständen: Fürstenthnm, Reichsadel, Stadtgemeinden, Bauernschaften. Umge- kehrte Entwicklung Frankreichs und Deutschlands; dort gerade am Ansgang des Mittelalters Unterordnung der großen Vasallen unter die Krone, hier allmähliche Ausbildung des Reichs-Fürst en- thnms bis zur Landeshoheit; Streben der Fürsten, die reichsnn- mittelbaren Stände in ihren Territorien zu unterdrücken. Ein- führung der Nachfolge nach dem Erstgebnrtsrechte. — Der reichs - unmittelbare Adel, besonders insüdwestdentschland zahlreich, znm Theil verarmt, kriegslustig und doch ohne die alte Bedeutung des Reiterdienstes, znm Theil in Rittergesellschaften gegen die Uebergriffe der Fürsten geeinigt, nach Verstärkung der Kaiserge- walt und einer Umformung der Reichsverfassnng' strebend. Dem Landfrieden und dem Reichskamlstergericht znm Trotz in häufigen Fehden gegen Fürsten und Städte; die Unsicherheit der Straßen und des Verkehrs ärger wie je. Götz von Berlichingen, Hans Selbitz, Franz v. Sickingen (geb. 1481). Seine Fehde mit Worms 1515 und 1516. Die Städte (fast 100 freie Städte im Reich, in Schwaben allein über 30) in großem Aufschwung durch den Handelsverkehr über Venedig mit der Levante und die beginnende Theilnahme am oft- und westindischen Handel; ihre Vertheidignngskämpfe gegen Fürsten und Adel; Bedeutung Lübecks, des Hansahanptes, in Niederdentschland, (sein Seekrieg gegen König Johann voll Dänemark, Sieg bei Bornholm), in Ober- dentschland vor allen Nürnbergs materielle und geistige Blüthe (Albrecht Dürer, Hans Sachs, Wilibald Pirckheimer Senator, Humanist, Heerführer; Regiomontan, Konrad Celtes u. a.). Im Innern der Städte vielfache Gährnngen nnb Kämpfe; der bischöflichen Städte gegen die bischöfliche Gewalt, sonst Widerstreit zwischen Rath and Gemeinen; ein vorherrschend demokratischer Geist. Bewegungen im Bauernstand. Nur in den Alpen (Schweiz) und an der Nordsee (Ditmarschen) noch Reste altgermanischer Banern- sreiheit; sonst Steuerdruck und Hörigkeit. Durch die dem Bauern- stand entnommenen Landsknechte erwachte das Gefühl der Kraft. Geheime Bündnisse zur Beschränkung ter Geistlichkeit, Selbstbe-

5. Neuere Geschichte - S. 7

1869 - Mainz : Kunze
I. Die Reformation in Deutschland. 1317 — 1335. Geographisches Bild von Deutschland. Vorbereitende Bewegungen. A. Politisch-Weltliche: I. Das K aiserthum liegt im Wendepunkt des Mittelalters und der Neuzeit in den Händen des Habsburgers Maximilian I, der, schon 1486 zum römischen König gewählt, von 1493 — 1519 regiert, seit 1508 mit dem Kaisertiteh, doch ohne päbstliche Krönung. Zwei noch ungelöste Aufgaben des Kaiserthums erbt Maxi- milian von seinen Vorgängern: die Reform der Kirche und des Reiches. Die erstere wird nicht von Oben, die andre nur unvoll- kommen gelöst. a. Persönliches und Hausmacht: Ein volksthümlicher Fürst von ritterlich hohem, aber unstetem Geiste, in dem noch ein- mal die Idee des römischen Kaiserthums deutscher Nation auf- leuchtet: ins Weite strebend, für das Nahe und Nächste ohne die nöthige Ausdauer, kein schöpfrischer Staatsmann. Kühner Jäger, glänzender Turnierheld, tapfrer und erfindrischer Kriegsmann, doch kein großer Feldherr; Sprachenkenner, Schriftsteller, den neuen Humanitätsstudien zugethan. — Er vereinigt noch bei Lebzeiten seines Vaters die Territorien der Steierschen und Tirolschen Linie des Hauses Habsburg, gewinnt Oesterreich wieder den Ungarn ab, erhält von-dem Ungarnkönig Wladislaus Ii 14911491 die Anwartschaft auf dessen Gesammtbesitz (Ungarn und Böhmen mit seinen Nebenlündern) zugesichert. Vor allem aber gründet

6. Alte Geschichte - S. 7

1869 - Mainz : Kunze
Das Land. I. Name, Lage, Gestalt. Griechenland (jemccç, Graecia) der südlichste Theil der illyrischen oder Hämos- (Balkan-) Halbinsel, der westlichsten unter den drei südeuropäischen Halbinseln, vom 40. bis 36. Grad nördlicher Breite sich erstreckend. Die Gestalt des Landes ein mit der Spitze südlich gekehrtes gleichseitiges Dreieck. Die ganze Halbinsel hat ihre (150 geographische Meilen) breite Basis in der Hämoskette, welche wie eine Scheidewand alles südliche Land vom Norden, den Donauländerw abschließt, nach Süden, auf die See hinweist. Allgemeiner Charakter des Landes: 1) Auflösung in Halbinseln, Inseln, Landzungen, ungewöhn- liche Küstenentwickelnng mit zahllosen Hasenbuchten, je mehr nach Süden, desto reicher und mannigfaltiger. Im Peloponnes auf 3 Hi M. 1 Meile Küste. 2) Theilung des Landes in eine Menge kleiner Cantone durch die zahlreichen Gebirgszüge. Die Westfeite geographisch geringer ausgestattet, für die Geschichte daher ohne höhere Bedeutung: mit Ausnahme zweier Buchten und des Korinthischen Golfs durch Klippenküsten oder Lagunen entstellt, einförmig, flach, hafenlos, ungesund. Die Ostseite, nach dem Aegäischen Meer und Vorderasien hingekehrt, die bevorzugte: regelmäßige Gebirgsgliederung Hand in Hand mit der reichen Küstenbildung, anbaufähige Flnßthäler, Ebenen, zur Stüdtegründung und Seefahrt geschaffen. Alle griechischen Hauptstaaten liegen auf dieser Seite, dem Schauplatz der Geschichte; Berührungen mit den westasiatischen Küstenländern, der anderen Seite des Aegäischen Meeres. Die Inseln dieses Meeres sind nur Fortsetzungen der orientalischen Gebirgszüge,

7. Alte Geschichte - S. 41

1869 - Mainz : Kunze
41 Eleusis, aber auch die erstere nur dürrer und steiniger Kalk- . boden, nur durch Kunst und Fleiß ergiebig. Der Getreideertrag nicht ausreichend, bedeutender Oel- und Feigenbau. Mangel an größeren Flüssen, der Kephissos und Jlissos wasserarm. Herrliches Klima, reine Luft, mildernder Einsluß der Meeres- nähe. — Lage, Gestalt und Natur des Landes weist die Be- wohner auf die See hin, das Element des ionischen Stammes und die Wiege von Athens Größe. A. Bis Zolon. 1) Die Königszeit: Die Zeit vor Theseus, die pelas- gische Periode, gehört ganz der Mythologie an. Der Landes- heros Kekrops, s. S. 20. Die Bewohner glaubten an ihre Autochthonie. Theseus galt als Gründer des ionischen Staates, der die einheimische Bevölkerung zugleich frei machte von den Einflüssen und dem Druck der meerbeherrschenden Phöniker. Einigung der 12 Gemeinden des Landes um die Kekropia und das Prytaneivn von Athen (ovvonuo/uog, övvouict, llava&/jvaia). Aus uralter Zeit stammen die vier ionischen Phylen (Geleontes, Hopletes, Aigikoreis, Argadeis), ä 3 Phratrien, ä 30 ysvrj. Von der Zugehörigkeit zu diesen Abtheilungen war das Bürgerrecht abhängig. Innerhalb der Phylen drej Stände (ß&vij), auf Theseus zurückgeführt: Eupatriden (Adelstand), Geomoren (Bauern- stand), Demiurgen (Handarbeiter und Gewerbtreibende). Bon den Stürmen der Völkerwandrung blieb Attika ver- schont. Der letzte Theside Thymötas wurde um diese Zeit wegen Feigheit gegen eindringende Böotier unter Aanthos entsetzt, auf einer Stelle wird der aus Pylos durch die Dorier vertriebene Nelide Melanthos König von Attika. Mit seinem Sohne Kodros (vgl. S. 26), der sich im Kampf gegen die aus Argos und Korinth vordringendeu Dorier auf Grund eines Orakel- spruchs geopfert, eudigt das Königthum 1066. Megaris aber mss von Attika losgerisfeu. 2) Die Adels Herrschaft: 'Schritt für Schritt zerstört der Adel die Königsgewalt, zuerst den Namen und die Unver- antwortlichkeit, das eigentliche Wesen des Königthums. Der jüngere Kodride Ne lens führt die ionischen Kolonien nach Klein- asien (s. S. 28), ¡jeüt älterer Bruder Medon erster Archont. Dies Amt lebenslänglich, erblich, aber den Eupatriden verant-

8. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.

9. Alte Geschichte - S. 33

1869 - Mainz : Kunze
33 2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr- hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie, die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter) liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung, die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem delphischen Orakel in engster Verbindung. 3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De- mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter- lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und politische Gleichstellung. Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr- hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher, neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver- bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber- gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt. Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels- herrschaft kehrt nicht wieder. Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.) 3

10. Alte Geschichte - S. 44

1869 - Mainz : Kunze
44 b. Schutzverwandte (justomoi , c, 10000 erwachsene in der Blüthezeit), Handel- und gewerbtreibende Fremde, ohne das Recht, Grundbesitz zu erwerben. Abgabe {[¿trouiov), Gewerbe- und Kriegssteuer, kriegsdienstpflichtig. Vor Gericht vertrat sie ein nqootarrjg. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich gleich- gestellt (loottlrjq) oder sogar Vollbürger werden. e. Sclaven (c. 400000 Köpfe) entweder Söhne von Selaven oder gekauft, für Acker- und Bergbau, Gewerbe und häusliche Dienste; im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mißhandlung bestraft. Zuflucht im Thefeion; das Recht, den Verkauf an einen andern Herrn zu verlangen. ^Politische Rechte und Staatsämter. a. Zur Volksversammlung bei welcher sich die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Im Jahr 4 regelmäßige Versammlungen unter Leitung des ersten Archonten und dem Vorsitz der jedesmaligen Prytanen. Geschäfts- kreis : Wahlen, Rechenschaftsabnahme der Beamten (to rag up/cig aiqtio&ui aal iv&vvnv Arist. Pol.), die wichtigsten politischen Ent- scheidungen. Abstimmung meist burcf) /ugoroviu. b. Der Rath (ßovxrj) aus 400 über 30 Jahre alten Bür- gern der 3 obersten Klassen (100 aus jeder Phyle) zusammen- gesetzt. Vorbereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegen- heiten {nqoßovltvi-ia). Ein Viertheil des Rathes, die Prytanen, permanent im Prytaneion, phylenweise von Vierteljahr zu Viertel- jahr wechselnd. c. Das Archont enamt blieb bestehen, doch war es nur der ersten Klasse zugänglich. 4. Der Areopag (r) h> \4otm nayw ßovxfj), uraltes Blut- gericht, feit Solon aus gewesenen Archonten nach tadelloser Amts- führung auf Lebenszeit gebildet. Neben seiner Gerichtsbarkeit erhält es eine censorische Gewalt als Wächter über Gesetz und Sitte, ein Veto gegen staatsgefährliche Beschlüsse des Rathes und der Volksversammlung; — ein Gegengewicht gegen die Demokratie. Die Solonischen Gesetze wurden auf hölzerne Tafeln (a^ovtg, xvpßeig) geschrieben. Schwur des Volks, sie 10 Jahre laug un- verändert zu lassen. Solon verläßt bald daraus Athen und, nach längeren Reisen im Orient, soll er achtzigjährig (wahrscheinlich auf Kypros, nach andern in Athen) um 559 gestorben sein.
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