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1. Die Weltgeschichte - S. 47

1835 - Mainz : Kupferberg
S o l o n. 47 das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t. tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi- menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver- boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be- schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa bezwungen. Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die Demokratie, drohen mit Aufruhr. Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592. durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt, und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz- gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie an den Gerichten selbst Thcil erhält: 1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital- zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person zu borgen. 2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande: ») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten des Bürgerthums. 1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver- treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen. «) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken. 3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai, Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß, und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der

2. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

3. Neuere Geschichte - S. 68

1869 - Mainz : Kunze
68 zum großartigsten Königsbau erweitert; die sandige morastige Umgebung zum prachtvollen Park umgeschaffen. Auch die Schlösser Marly und Trianon schuf des Königs leidenschaftliche Baulust, vergrößerte den Louvre, die Tuilerien, das Schloß zu Fontainebleau u. s. w. Die strengste Hofetikette, von Spanien überkommen, verbarg die tiefen sittlichen Gebrechen. I). Die Hauptpersonen bei Hofe: Ludwig Xiv selbst majestätisch in seiner äußeren Erscheinung, von großen natürlichen Herrschergaben, richtigem Verstand, gutem Gedächtniß, energischem Willen, aber in seiner Jugendbildung vernachlässigt; bei aller Prachtliebe und Genußsucht von der angestrengtesten Thätigkeit. Seine Gemahlin Maria Theresia von Spanien, geistig unbedeutend, aber sittlich achtungswerth und still-religiös ff 1683. Er vermählte sich zum zweitenmal mit der talentvollen Frau von Maintenon, der Wittwe des Dichters Scarron, durchs deren Einfluß der König und das Hofleben einen strengeren, äußerlich-religiösen Charakter erhielt. Der Dauphin Ludwig, streng erzogen und gründlich unterrichtet (die Klassiker in u8inn Delphini und Bossuets Ent- wurf der Weltgeschichte für ihn), aber unbegabt, dann mit einer bairischen Prinzeß 1680 vermählt, starb plötzlich 1711. Aus dieser Ehe der Duc de Bourgogne, geb. 1682, Fenelons begabter und edler Zögling, kenntnißreich, streng sittlich mitten in einem verderbten Hofe, aufrichtig religiös, voll hoch- herziger Pläne für eine Verbesserung des Staates. Auch er starb, fast gleichzeitig mit seiner Gemahlin, einer savvyischen Prinzeß, vor dem König 1712. Der einzige überlebende Sohn dieser Ehe und zugleich der einzige Thronerbe Ludwigs Xiv ist der spätere Ludwig Xv, beim Tode der Eltern ein zweijähriges Kind. Des Königs Bruder, Philipp Herzog von Orleans (ff 1701), der Stammvater dieser Nebenlinie, geistig unbedeutend, zuerst vermählt mit Henriette, der schönen und geistreichen Tochter- Karls I von England, dann mit der trefflichen Pfälzischen Prinzeß Charlotte Elisabeth. Aus dieser Ehe stammt der spätere Regent, Herzog Philipp Ii von Orleans. c. Durch den Einfluß des Hofes wird der alte, auf seine Unabhängigkeit stolze Volksadel zürn abhängigen und sittenlosen Hofadel. Viele der Großen des Reichs werden durch Geld-

4. Alte Geschichte - S. 41

1869 - Mainz : Kunze
41 Eleusis, aber auch die erstere nur dürrer und steiniger Kalk- . boden, nur durch Kunst und Fleiß ergiebig. Der Getreideertrag nicht ausreichend, bedeutender Oel- und Feigenbau. Mangel an größeren Flüssen, der Kephissos und Jlissos wasserarm. Herrliches Klima, reine Luft, mildernder Einsluß der Meeres- nähe. — Lage, Gestalt und Natur des Landes weist die Be- wohner auf die See hin, das Element des ionischen Stammes und die Wiege von Athens Größe. A. Bis Zolon. 1) Die Königszeit: Die Zeit vor Theseus, die pelas- gische Periode, gehört ganz der Mythologie an. Der Landes- heros Kekrops, s. S. 20. Die Bewohner glaubten an ihre Autochthonie. Theseus galt als Gründer des ionischen Staates, der die einheimische Bevölkerung zugleich frei machte von den Einflüssen und dem Druck der meerbeherrschenden Phöniker. Einigung der 12 Gemeinden des Landes um die Kekropia und das Prytaneivn von Athen (ovvonuo/uog, övvouict, llava&/jvaia). Aus uralter Zeit stammen die vier ionischen Phylen (Geleontes, Hopletes, Aigikoreis, Argadeis), ä 3 Phratrien, ä 30 ysvrj. Von der Zugehörigkeit zu diesen Abtheilungen war das Bürgerrecht abhängig. Innerhalb der Phylen drej Stände (ß&vij), auf Theseus zurückgeführt: Eupatriden (Adelstand), Geomoren (Bauern- stand), Demiurgen (Handarbeiter und Gewerbtreibende). Bon den Stürmen der Völkerwandrung blieb Attika ver- schont. Der letzte Theside Thymötas wurde um diese Zeit wegen Feigheit gegen eindringende Böotier unter Aanthos entsetzt, auf einer Stelle wird der aus Pylos durch die Dorier vertriebene Nelide Melanthos König von Attika. Mit seinem Sohne Kodros (vgl. S. 26), der sich im Kampf gegen die aus Argos und Korinth vordringendeu Dorier auf Grund eines Orakel- spruchs geopfert, eudigt das Königthum 1066. Megaris aber mss von Attika losgerisfeu. 2) Die Adels Herrschaft: 'Schritt für Schritt zerstört der Adel die Königsgewalt, zuerst den Namen und die Unver- antwortlichkeit, das eigentliche Wesen des Königthums. Der jüngere Kodride Ne lens führt die ionischen Kolonien nach Klein- asien (s. S. 28), ¡jeüt älterer Bruder Medon erster Archont. Dies Amt lebenslänglich, erblich, aber den Eupatriden verant-

5. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.

6. Alte Geschichte - S. 33

1869 - Mainz : Kunze
33 2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr- hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie, die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter) liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung, die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem delphischen Orakel in engster Verbindung. 3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De- mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter- lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und politische Gleichstellung. Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr- hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher, neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver- bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber- gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt. Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels- herrschaft kehrt nicht wieder. Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.) 3

7. Alte Geschichte - S. 44

1869 - Mainz : Kunze
44 b. Schutzverwandte (justomoi , c, 10000 erwachsene in der Blüthezeit), Handel- und gewerbtreibende Fremde, ohne das Recht, Grundbesitz zu erwerben. Abgabe {[¿trouiov), Gewerbe- und Kriegssteuer, kriegsdienstpflichtig. Vor Gericht vertrat sie ein nqootarrjg. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich gleich- gestellt (loottlrjq) oder sogar Vollbürger werden. e. Sclaven (c. 400000 Köpfe) entweder Söhne von Selaven oder gekauft, für Acker- und Bergbau, Gewerbe und häusliche Dienste; im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mißhandlung bestraft. Zuflucht im Thefeion; das Recht, den Verkauf an einen andern Herrn zu verlangen. ^Politische Rechte und Staatsämter. a. Zur Volksversammlung bei welcher sich die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Im Jahr 4 regelmäßige Versammlungen unter Leitung des ersten Archonten und dem Vorsitz der jedesmaligen Prytanen. Geschäfts- kreis : Wahlen, Rechenschaftsabnahme der Beamten (to rag up/cig aiqtio&ui aal iv&vvnv Arist. Pol.), die wichtigsten politischen Ent- scheidungen. Abstimmung meist burcf) /ugoroviu. b. Der Rath (ßovxrj) aus 400 über 30 Jahre alten Bür- gern der 3 obersten Klassen (100 aus jeder Phyle) zusammen- gesetzt. Vorbereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegen- heiten {nqoßovltvi-ia). Ein Viertheil des Rathes, die Prytanen, permanent im Prytaneion, phylenweise von Vierteljahr zu Viertel- jahr wechselnd. c. Das Archont enamt blieb bestehen, doch war es nur der ersten Klasse zugänglich. 4. Der Areopag (r) h> \4otm nayw ßovxfj), uraltes Blut- gericht, feit Solon aus gewesenen Archonten nach tadelloser Amts- führung auf Lebenszeit gebildet. Neben seiner Gerichtsbarkeit erhält es eine censorische Gewalt als Wächter über Gesetz und Sitte, ein Veto gegen staatsgefährliche Beschlüsse des Rathes und der Volksversammlung; — ein Gegengewicht gegen die Demokratie. Die Solonischen Gesetze wurden auf hölzerne Tafeln (a^ovtg, xvpßeig) geschrieben. Schwur des Volks, sie 10 Jahre laug un- verändert zu lassen. Solon verläßt bald daraus Athen und, nach längeren Reisen im Orient, soll er achtzigjährig (wahrscheinlich auf Kypros, nach andern in Athen) um 559 gestorben sein.

8. Alte Geschichte - S. 90

1869 - Mainz : Kunze
90 satz für die neue Zeit charakteristische Lebensrichtungeu darstellt: die durch wissenschaftliches Raffinement gesteigerte Genußliebe auf der einen, die affektirte Bedürfnislosigkeit und Weltver- achtung ans der andern Seite. Rege Thätigkeit auf dem Ge- biete der Gefchichtfchreibung: das größte historische Meister- werk des Alterthums (xr^w« dg ad), des Atheners Thuktzdides (471 bis c. 396) 8 Bb. vom peloponnesischen Krieg, auf Selbst- theilnahme und emsigster Forschung beruhend; tiefe Auffassung, großartige Unparteilichkeit, edle Darstellung; weit unter ihm, doch mit besonderen Vorzügen der Darstellung 3£ enoph on, Sokrates Schüler, eifriger Freund der Spartaner und Feind Thebens. Wichtigkeit der Darlegung persischer Zustände in seiner Ana- ba sis; seine Auffassung des Sokrates in den Memorabilien gegen- über der platonischen. Im Uebrigen dringt auch in. die Geschicht- schreibung die Rhetorik, eine Tochter der Sophistik, ein: kunst- reiche Entwicklung des Stils und der Rede, zuerst auf Sicilieu gepflegt, in Griechenland angeregt durch Gorgias von Leontinoi. Redeschule des Antiphon, Jsäus, Jsokrates: bedeutende Staats- und Gerichtsredner Kalliftratos, Lystas, Hyperides, Lykurgos, Aeschines, sämmtlich Athener; der größte Demosthenes, wo eine reiche und tiefe Naturanlage sich mit vielseitiger künstlerischer Ausbildung, ernstem und gewissenhaftem Studium, praktischer Erfahrung und idealer Auffassung der vaterländischen Pflichten verbindet; für Beurtheilung seiner Beredtsamkeit und Persönlichkeit gilt Quintilians: Oratorem autem instituimua eum perfectum, qui esse nisi vir bonus non potest: ideoque non dicendi modo eximiam in eo facultatem., sed omnes anirni virtutes exigimus. d. Diesen erfreulichen Erscheinungen gegenüber Ueberhand- uahme der Frivolität, Auflösung der alten Religiosität, auf dem von den Sophisten eingeschlagenen Wege; Sittenlosigkeit, haupt- sächlich befördert durch das S öl duerna es en, den giftigeg l Partei- Hader in den Städten, die unwürdige Stellung der Frauen und die Sklaverei: Uebel, für welche die Verfeinerung des Lebens, die reichere Entwicklung des Handels, der I n d u st r i e, jeder Art von Technik, auch des höhere n U u t e r- richts nur einen dürftigen Ersatz gibt. Uneigennützige Vater- landsliebe bei Wenigen; der alte städtische Lokalpatrivtismus hat sich überlebt; an feiner Stelle tritt allmälig der Stolz auf das Helleuenthu m gegenüber den Barba r e n mächtig hervor. (Vgl. Ren. Anab. 3, 2 die Rede Renvphons).

9. Alte Geschichte - S. 72

1869 - Mainz : Kunze
72 zum Frieden geneigt; Waffenstillstand (423), der aber in Thracien nicht durchgeführt werden kann: daher nochmaliger Ausbruch des Kriegs; Kleon dorthin gesandt; Kampf bei Amp hipo lis, Kleon und sein Besieger Brasidas fallen. Nach dem Tode dieser Beiden gewinnen Friedensgedanken die Oberhand: Führer der Friedens- partei zu Athen ist Nikias, nach ihm genannt der Friede des Nikias, welcher 421 zu Stande kommt: auf 50 Jahre; im Wesentlichen auf die Bedingung des Status quo ante bellum; alle Heiligthümer allen Hellenen wieder zugänglich, gegenseitige Rückgabe der Gefangenen u. s. w. 2) Bis zur Niederlage der Athener beim Afinaros und der Besetzung von Dekeleia durch die Spartaner (421 bis 413). Es war ein Friede ohne Vertrauen, der keines- wegs allgemein angenommen bei der Ausführung fast jeder ein- zelnen feiner Bedingungen auf Schwierigkeiten stieß. Eifersucht der mittleren und kleineren Staaten auf die beiden Großstädte, die ihn unter sich abgemacht, daher folgt förmliches Bündniß zwischen Athen und Sparta, ohne daß das Friedenswerk merklich dadurch gefördert wird. In dem lebhaften und verworrenen Jntriguenfpiel, das sofort, nachdem die Friedensfäulen aufgerichtet, beginnt, macht sich als Feind der Spartaner bemerklich Al li- bia des, Kleinias Sohn, der mit glänzenden Gaben des Geistes und Körpers ausgerüstet, aber den Launen einer zügellosen und eigenwilligen Natur zum Raube, weder von seinem Vormund Perikles noch von seinem Lehrer Sokrates gebändigt (liovxog oxv/uvog nennt ihn Aristophanes) die Ueberlegenheit des Genies nub die Hingabe des Volks mißbraucht, um die Kräfte des Staats den Planen feines gewissenlosen Ehrgeizes dienstbar zu machen. Unter seinem Einfluß Schutzbüudniß zwischen Argos, Mantineia (Arkadien), Elis, Athen (420): Stellung der Spartaner im Peloponnes dadurch erschüttert: sie stellen dieselbe durch die Schlacht bei Mantinea (418) wieder her, in welcher trotz formellen Fortbestehens sowohl des Friedens als des besonderen Bündnisses auch Athener gegen Sparta in Schlachtlinie stehen. Feindselige Stimmung auf beiden Seiten, Parteikämpfe, Revolution und Gegenrevolution in verschiedenen Städten (Argos) ; grausame Vergewaltigung der Insel Melos durch Athen (416). Völlige Unsicherheit aller Verhältnisse trotz aller Verträge: als (Frühling 416) eine Gesandtschaft der sicilischen Stadt Egesta gegen ihre Nachbarstadt Selinus Hülfe von Athen begehrt.

10. Alte Geschichte - S. 108

1869 - Mainz : Kunze
Die Ostseite ist schmal, von dürftiger Strombildung (der Aufidus, j. Ofanto, der bedeutendste Fluß), dazu ziemlich gerad- linig abgeschnitten, ohne Küstenentwicklung; die östliche Küste des nördlichen Italiens bildet eine Reihe von Sümpfen und Lagunen. Die Westseite dagegen ist reicher und mannichfaltiger aus- gestattet. Sie bat mehr Küstenentwicklung, ist von Inseln um- geben und bildet ein breiteres Gebiet, das durch größere Ströme (Arnus, Tiber, Vulturnus) und durch frühere vulkanische Thätig- keit zu der mannichfacksten Thal- und Hügelbildung entwickelt ist. Die Westseite war daher zu größerer historischer Be- deutung bestimmt als die Ostseite, die auch das adriatische Meer ohne nahe Inseln und die gegenüber liegenden unfruchtbaren Küftenlandschasten «licht zur Thätigkeit und zum Verkehr anregten. Die westlichen Laudschastell Etrurien, Latillni und Campanien waren zu einer Rolle berufen, welche die Natur Apulien und Messapien versagt hat. Italien war auf den Westen hingewiesen wie Griechenland auf kn Osten. Italien hat stark ausgeprägte Natur grenzen; die eigentliche Halbinsel ist auf drei Seiten vom Meere umgeben; um das nörd- liche Italien legt sich im Halbkreise eine ungeheure Scheidewand, die Alpen. Die Westalpen, am ligustischen Meerbusen aufsteigend, nach Westen gegen das Thal der Rhone (Rhvdanus), nach Osten gegeli die Poebene abfallend, trennen es von Gallien. Mit dem Mont blaue begimit der höchste und mächtigste Theil der Alpen, die Centralalpen, die Italien gegen Helvetien und Germanien abschließen; die dritte und östliche Abtheilnng, mit dem Groß- glockner beginnend, ist niedriger, legt sich aber breiter durchs Land und zieht sich bis znm adriatischen Meere. Italien hat uatrlrgenläß vier Theile: 1) Oberitalien; L) Mittelitatiell,. den eigentlichen Stanrm der Halbinsel; 3) Unter- italieu, aus dell beiden Halbinseln bestehend und 4) die. Inseln. 1) O b e r i t a l i e n oder der evntineutacke Theil Italiens von den Alpen bis zum Macra und Rubieon reichend; dazu gehört vor Allem die lombardische Tiefebene, von dem Po (Padus) der ganzen Länge nach durchzogen, in Dreiecksgestalt zwischen den Alpen und den Apenninen sich ausdehnend; eine Linie zwischen Parma, Mutina, Bononia und Arüninum bezeichnet die südliche Grenze. Oberitalien umfaßt : a. Gailia cisalpiua, togata (im Gegensatz zu Gailia braccata), durch den Po in Gailia trau>.-
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