122
4 Roms älteste Verfassung.
Die Patricier sahen sich den Plebejern gegenüber als eine
geschlossene, den Göttern näher stehende Caste an mit bestimmten
Vorrechten (iu8 gentilicium, iura gentium); sie hatten kein
Conubium mit den Plebejern, waren allein im Besitze der Auspi-
cien und Priesterämter, der königlichen Würde, später des Con-
sulats, der Kenntniß des Rechtes u. s. w.
Das patricische Volk war nach Stämmen, Curien und Ge-
schlechtern gegliedert. Die Ramnes, Tities und Lnceres machten
je ein Drittel des Gesammtstaates, eine Tribns (Dreistamm) aus.
Jede Tribus zerfiel in 10 Curien*), zu Staatszwecken abgegrenzte
Genossenschaften, die, weil ihnen der Begriff einer erweiterten
Familie zu Grunde lag, unter dem Schutz der Juno Curitis,
der Schutzgöttin der Ehen und Familien, standen.
Die Curie zerfiel in 10 gentes, demnach ergeben sich 30 Cu-
rien, 300 gente8. Eine gens bezeichnte nicht etwa eine Familie,
sondern wahrscheinlich einen Complex von 10 nicht verwandten
Haushaltungen, die nur den Namen der gen3 (Namensvetterschaft)
gemeinschaftlich hatten. Der Vorsteher der gen8 hieß Decurio,
der der Curie Curio.
Religiöse Bed eutung dieser Gliederung. In jeder
Curie war behufs gemeinschaftlicher Opfer (sacra gentilicia) ein
Opfertisch aufgestellt, jede Curie hatte ferner einen gemeinschaft-
lichen Heerd und Speisesaal, worin an Festtagen die Mitglieder
ein gemeinschaftliches Mahl hielten.
Politische Bedeutung dieser Gliederung. In dem
oben angegebenen Organismus waren die Patricier als die voll-
berechtigten Bürger mit Ausschluß aller andern gegliedert. Sie
übten allein politische Rechte aus. Die Curien wählten den
König (rex). Der König war 1) Oberpriester, er verkehrte für
das Volk mit den Göttern (auspicia publica); er ernannte alle
Priester. 2) War der König oberster Richter, er richtet über
alle Verbrechen, hat Macht über Leben und Tod; die quaestores
parricidii, „die Spürer des argen Mordes", waren seine Ge-
hülfen. 3) War er oberster Kriegsherr, er beruft das Volk zum
Kriege und führt es im Felde an.
*) curia == coviria (Männerverein) wie prudens — providens. Schwegler.
Mommsen bringt das Wort mit curare zusammen, so daß es eine Pflegschaft
bezeichnet.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
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123
Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300
Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich
nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen
(rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be-
folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein
Mittel, seinen Willen durchzusetzen.
Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er
ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge-
sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach
Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend
abstimmten (comitia curiata).
Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das
Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die
Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*)
ernannten Jnterrex geleitet.
Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar-
wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren
eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder
in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam.
Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder
geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das
älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß-
soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand.
Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen
der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die
Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er-
obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war
unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn
als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen
Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der
Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als
Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem
Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm
in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der
Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w.
Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus
Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie,
*) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl.
**) Plebs (pleo) — ot nouot,
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147
1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem-
lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd-
lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen
Bollbürgergenieinden zerstreut.
2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit
standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen:
a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich
(in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge-
meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver-
waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die
Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger.
b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von
Rom bestellter Präfekt Recht sprach.
e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts,
die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be-
sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen.
Zweite Abteilung.
Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe-
rungen 264—133 v. Ehr.
Erster Abschnitt.
Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.)
1. Der erste pmüsche Krieg (264—241).
Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam-
mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk,
Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff
bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt,
beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und
theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein-
lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo-
von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten
Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se-
nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf
der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur-
sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem
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Extrahierte Ortsnamen: Latium Etrurien Rom Sardinien Corsika
125
dieses Verhältnisses. Servius traf eine neue Eintheilung: a. des
Territoriums, b. des Gesammtvolkes und zwar nach dem Vermögen.
a. Räumlich wurde das römische Territorium in 30 Tribus
getheilt, deren 4 aus die Stadt (tribus urbanae), 16 aus das
Land kamen (tribus rusticae). Die tribus urbanae zerfielen in
viel, die tribuo rusticae in pagi. Die Aushebung der Soldaten
und die Erhebung der Steuern (des Tributums) geschah nach
Tribus. Ob die Tribus bloß eine Eintheilung der bisher un-
organisirten Plebs enthalten oder ob sie das Gesammtvolk mit
Einschluß der Patricier und.clienten in sich gefaßt haben, ist
zweifelhaft.
b. Centurienversassung. Servius theilte das Gesammtvolk
nach dem Vermögen ein und maß darnach den Heerdienst und die
politische Berechtigung. Er theilte das Volk in 5 Klassen:
1. Klasse. Vermögen wenigstens 100,000 Aß 80 Centurien.
2. Klaffe. „ „ 75,000 „ 20 „
3. Klasse. „ „ 50,000 „ 20 „
4. Klasse. „ „ 25,000 „ to o
5. Klasse. „ „ 11,000 „ o co
Dazu kamen 18 Centurien Ritter. Dann bildeten die Werk-
leute im Heere (fabri) 2, die Ersatzmänner und Spielleute (ac-
censi, cornicines, tubicines) 3, und diejenigen, deren Vermögen
nicht an den Census der 5. Klasse reichte, noch eine (vom Kriegs-
dienste befreite) Centurie, so daß im Ganzen 194 Centurien her-
auskommen *).
Militärische Bedeutung dieser Eintheilung. Das
Heer zerfiel zunächst in Ritter (Reiter) und Fußvolk. Das Ver-
mögen der Ritter ging in dieser Zeit nicht über das der ersten
Klasse hinaus, sie wurden nach Maßgabe ihrer persönlichen Ver-
dienste ausgewählt. Roß und Ausstattung stellten Wittwen und
unverheirathete Frauenzimmer.
Die erste Klasse stellte das schwerste Fußvolk mit der kost-
spieligsten Ausrüstung. Die Soldaten dieser Klasse waren mit
Helm, rundem Schild, Beinschienen, Brustharnisch, Lanze und
Schwert bewaffnet. Die Ausrüstung der übrigen Heerhaufen
nahm mit dem Vermögen ab.
*) Die Centurienversassung des Dionysius weicht im Einzelnen von der
obigen des Livius ab. Die Lermögcnssätze sind einer viel späteren Zeit ent-
nommen.
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115
Aus den Geschlechtern (Zentes) wählt sich der König 300
Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich
nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen
(rogationes), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be-
folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein
Mittel, seinen Willen durchzusetzen.
Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er
ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge-
summte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach
Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend
abstimmten (comitia curiata).
Wenn der König starb, so fiel die Staatsgewalt an das
Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die
Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*)
ernannten Jnterrex geleitet.
Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar-
wesen. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren
eins auf jede Curie fiel. Das Loos der Curie zerfiel wieder
m zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam.
Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder
gens wurde 1 Reiter und 10 Fußsoldaten genommen, so daß das
älteste römische Heer aus 300 Reitern (oeler^) und 3mo Fuß-
soldaten (railit68, Tausendgänger) bestand.
Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen
der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die
Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er-
obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war
unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn
als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen
Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der
Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als
Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem
Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm
in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der
Töchter, bei der Loskaufung aus der Gefangenschaft u. s. w.
Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus
Martins). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie,
*) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p, 61, 2. Aufl.
**) Plebs (pleo) — ol noilot.
8*
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117
dieses Verhältnisses. Servius traf eine neue Einteilung: a. des
Territoriums, b. des Gesammtvolkes und zwar nach dem Vermögen.
a. Räumlich wurde das römische Territorium in 30 Tribus
getheilt, deren 4 auf die Stadt (tribus urbanae), 16 auf das
Land kamen (tribus rustieae). Die tribus urbauae zerfielen in
vici, die tribus rustieae in pagi. Die Aushebung der Soldaten
und die Erhebung der Steuern (des Tributums) geschah nach
Tribus. Ob die Tribus bloß eine Eintheilung der bisher un-
organisirten Plebs enthalten oder ob sie das Gesammtvolk mit
Einschluß der Patricier und Clienten in sich gefaßt haben, ist
zweifelhaft.
b. Centurienverfassung: Servius theilte das Gesammtvolk
nach dem Vermögen ein und maß darnach den Heerdienst und die
politische Berechtigung. Er theilte das Volk in 5 Klassen:
1. Klasse. Vermögen wenigstens 100,000 Aß 80 Centurien.
2. Klasse. „ „ 75,000 „ 20 „
3. Klasse. „ „ 50,000 „ 20 „
4. Klasse. „ „ 25,000 „ 20 „
5. Klaffe. „ „ 11,000 „ 30 .,
Dazu kamen 18 Centurien Ritter. Dann bildeten die Werk-
leute im Heere (labri) 2, die Ersatzmänner und Spielleute (ac-
censi, cornicines, tubicines) 3, und diejenigen, deren Vermögen
nicht an den Census der 5. Klasse reichte, noch eine (vom Kriegs-
dienste befreite) Centurie, so daß im Ganzen 194 Centurien her-
anskommen*).
Militärische Bedeutung dieser Eintheilung. Das
Heer zerfiel zunächst in Ritter (Reiter) und Fußvolk. Das Ver-
mögen der Ritter ging in dieser Zeit nicht über das der ersten
Klasse hinaus, sie wurden nach Maßgabe ihrer persönlichen Ver-
dienste ausgewählt. Roß und Ausstattung stellten Wittwen und
unverheirathete Frauenzimmer.
Die erste Klasse stellte das schwerste Fußvolk mit der kost-
spieligsten Ausrüstung. Die Soldaten dieser Klasse waren mit
Helm, rundem Schild, Beinschienen, Brustharnisch, Lanze und
Schwert bewaffnet. Die Ausrüstung der übrigen Heerhaufen
nahm mit dem Vermögen ab.
*) Die Centurienverfassnng des Dionysius weicht im Einzelnen von der
obigen des Livius ab. Die Vermögenssätze sind einer viel späteren Zeit ent-
nommen.
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71
meinten, unterhält er sich mit Jedem, zieht Freunde an sich und
sucht mit ihnen — selbst bedürfnislos, und ohne Lohn — ein
wahres begriffsmäßiges Wissen aufzuerbauen im Gegen-
satz gegen die nur von der Oberfläche der Dinge geschöpften Vor-
stellungen : seine Gespräche vorzugsweise aus Erkenntniß des
Menschen und seiner Pflichten (das „Lerne dich selbst kennen"
des delphischen Tempels), nicht aus Naturphilosophie gerichtet;
sein Satz, daß die Tugend ein Wissen sei. Ohne sich mit dem
Volksglauben in Widerspruch zu setzen, entfaltet er so eine heilsam-
anregende Thütigkeit, leistet dem Staat seine Pflichten pünktlich,
kämpft bei Potidäa, Delion, Amphipolis, widersteht allein dem Un-
recht beim Arginusenprozeß (s. S. 67), ebenso beit 30 Tyrannen, ohne
weitere Anfechtung (außer den „Wolken" des Aristophanes 424),
bis er in seinem 70. Jahr angeklagt wird, „daß er die Jugend
verderbe, an die Götter des Staats nicht glaube, andre neue
Gottheiten einführe." Bertheidigungsrede vor dem Heliastengericht,
welche in der Form, die ihr sein Schüler Plato gegeben, das
erhabenste Denkmal ejnes reinen Gottesbewußtseins, das wir aus
dem Alterthum besitzen, ebendeßwegen seinen Richtern unverständ-
lich bleibt. Dennoch nur mit sehr geringer Mehrheit schuldig ge-
sprochen, reizt er das Gericht durch seinen Gegenstrafantrag, „ihm
als Staatswohlthäter einen Platz im Prytaneion zu geben";
wird zum Tode verurtheilt. Kurzer Aufschub, während das
Schiff mit der Festgesandtschafl nach Delos geht. Zurückweisung
eines Fluchtantrags (Critou), weil man den Gesetzen auch wo
sie Unrecht haben gehorchen müsse: nach Gesprächen mit seinen
Freunden über die Unsterblichkeit der Seele trinkt er den Gift-
becher und leidet so den Tod, den er mit seinen letzten Worten
(„dem Heilgotte schulden wir einen Hahn, vergeßt nicht ihn zu
opfern") als eine Genesung bezeichnet.
3. Der Zug des jüngeren Cyrus, der Rückzug der Zehn-
tau s en d uu d die Verw icklun gen mit den Persent (401—394).
a. Auf Darms Ii. folgt im Jahr 404 Artaxerxes Ii. Mnemon,
dessen jüngerer Bruder Cyrus mit Lysander int Bunde dett Spartanern
zum Sieg im peloponnesischen Kriege verholfen hat. Ehrgeizige
Plane des Fürsten, unterstützt von seiner Mutter Parysatts; mit
Hülse seiner Verbindungen in Griechenland, mittelbar (durch
Lysanders Einfluß) von Sparta unterstützt, sammelt er neben
zahlreichen barbarischen Truppen eine griechische Söldnermacht
von 13000 Mann unter verschiedenen Führern, deren bedeutendster
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Extrahierte Personennamen: Potidäa Amphipolis Cyrus Cyrus Artaxerxes Mnemon Cyrus Cyrus
139
1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem-
lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd-
lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen
Vollbürgergemeinden zerstreut.
2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit
standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen:
a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich
(in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge-
meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver-
waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die
Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger.
d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von
Rom bestellter Präfekt Recht sprach.
e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts,
die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be-
sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen.
Zweite Abtheilung.
Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe-
rungen 264 -133 v. Ehr.
Erster Abschnitt.
Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.)
t. Der erste punische Krieg (264—241).
Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam-
mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk,
Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff
bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt,
beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und
theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein-
lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo-
von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten
Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se-
nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf
der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur-
sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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Extrahierte Personennamen: Carthago
Extrahierte Ortsnamen: Latium Etrurien Rom Rom Sardinien Corsika
114
4. Roms älteste Verfassung.
Die Patricier sahen sich den Plebejern gegenüber als eine
geschlossene, den Göttern näher stehende Caste an mit bestimmten
Vorrechten (ins gentilieiurn, iura gentium); sie hatten kein
Connbium mit den Plebejern, waren allein im Besitze der Auspi-
cien und Priesterämter, der königlichen Würde, später des Con-
sulats, der Kenntniß.des Rechtes u. s. w.
Das patrccische Volk war nach Stämmen, Curien und Ge-
schlechtern gegliedert. Die Ramnes, Tities und Luceres machten
je ein Drittel des Gesammtstaates, eine Tribns (Dreistamm) aus.
Jede Tribus zerfiel in 10 Curien*), zu Staatszwecken abgegrenzte
Genossenschaften, die, weil ihnen Iw Begriff einer erweiterten
Familie zu Grunde lag, unter dem Schutz der Juno Curitis,
der Schutzgöttin der Ehen und Familien, standen.
Die Curie zerfiel in 10 gsntes, demnach ergeben sich 30 Cn-
rien, 3oo gentes. Eine gens bezeichnete nicht etwa eine Familie,
sondern wahrscheinlich einen Complex von 10 nicht verwandten
Haushaltungen, die nur den Namen der gens (Namensvetterschaft)
gemeinschaftlich hatten. Der Vorsteher der gens hieß Decurio,
der der Curie Curio.
Religiöse Bedeutung dieser Gliederung. Jnjeder
Curie war behufs gemeinschaftlicher Opfer (saora gentilicia) ein
Opfertisch aufgestellt, jede Curie hatte ferner einen gemeinschaft-
lichen Heerd und Speisesaal, worin an Festtagen die Mitglieder
ein gemeinschaftliches Mahl hielten.
Politische Bedeutung dieser Gliederung. In dem
oben angegebenen Organismus waren die Patricier als die voll-
berechtigten Bürger mit Ausschluß aller andern gegliedert. Sie
übten allein politische Rechte aus. Die Curien wählten den
König (rex). Der König war 1) Oberpriester, er verkehrte für
das Volk mit den Göttern (auspicia publica); er ernannte alle
Priester. 2) War der König oberster Richter, er richtet über
alle Verbrechen, hat Macht über Leben und Tod; die quaestores
parricidii, „die Spürer des argen Mordes", waren seine Ge-
hülfen. 3) War er oberster Kriegsherr, er beruft das Volk zum
Kriege und führt es im Felde an.
*) curia — coviria (Münnerverein) wie prudena — providens. Schwegler.
Mommsen bringt das Wort mit curare zusammen, so daß es eine Pflegschaft
bezeichnet.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]