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1. Alte Geschichte - S. 122

1869 - Mainz : Kunze
122 4 Roms älteste Verfassung. Die Patricier sahen sich den Plebejern gegenüber als eine geschlossene, den Göttern näher stehende Caste an mit bestimmten Vorrechten (iu8 gentilicium, iura gentium); sie hatten kein Conubium mit den Plebejern, waren allein im Besitze der Auspi- cien und Priesterämter, der königlichen Würde, später des Con- sulats, der Kenntniß des Rechtes u. s. w. Das patricische Volk war nach Stämmen, Curien und Ge- schlechtern gegliedert. Die Ramnes, Tities und Lnceres machten je ein Drittel des Gesammtstaates, eine Tribns (Dreistamm) aus. Jede Tribus zerfiel in 10 Curien*), zu Staatszwecken abgegrenzte Genossenschaften, die, weil ihnen der Begriff einer erweiterten Familie zu Grunde lag, unter dem Schutz der Juno Curitis, der Schutzgöttin der Ehen und Familien, standen. Die Curie zerfiel in 10 gentes, demnach ergeben sich 30 Cu- rien, 300 gente8. Eine gens bezeichnte nicht etwa eine Familie, sondern wahrscheinlich einen Complex von 10 nicht verwandten Haushaltungen, die nur den Namen der gen3 (Namensvetterschaft) gemeinschaftlich hatten. Der Vorsteher der gen8 hieß Decurio, der der Curie Curio. Religiöse Bed eutung dieser Gliederung. In jeder Curie war behufs gemeinschaftlicher Opfer (sacra gentilicia) ein Opfertisch aufgestellt, jede Curie hatte ferner einen gemeinschaft- lichen Heerd und Speisesaal, worin an Festtagen die Mitglieder ein gemeinschaftliches Mahl hielten. Politische Bedeutung dieser Gliederung. In dem oben angegebenen Organismus waren die Patricier als die voll- berechtigten Bürger mit Ausschluß aller andern gegliedert. Sie übten allein politische Rechte aus. Die Curien wählten den König (rex). Der König war 1) Oberpriester, er verkehrte für das Volk mit den Göttern (auspicia publica); er ernannte alle Priester. 2) War der König oberster Richter, er richtet über alle Verbrechen, hat Macht über Leben und Tod; die quaestores parricidii, „die Spürer des argen Mordes", waren seine Ge- hülfen. 3) War er oberster Kriegsherr, er beruft das Volk zum Kriege und führt es im Felde an. *) curia == coviria (Männerverein) wie prudens — providens. Schwegler. Mommsen bringt das Wort mit curare zusammen, so daß es eine Pflegschaft bezeichnet.

2. Alte Geschichte - S. 123

1869 - Mainz : Kunze
123 Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300 Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen (rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be- folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein Mittel, seinen Willen durchzusetzen. Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge- sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend abstimmten (comitia curiata). Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*) ernannten Jnterrex geleitet. Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar- wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam. Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß- soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand. Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er- obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w. Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie, *) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl. **) Plebs (pleo) — ot nouot,

3. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

4. Alte Geschichte - S. 125

1869 - Mainz : Kunze
125 dieses Verhältnisses. Servius traf eine neue Eintheilung: a. des Territoriums, b. des Gesammtvolkes und zwar nach dem Vermögen. a. Räumlich wurde das römische Territorium in 30 Tribus getheilt, deren 4 aus die Stadt (tribus urbanae), 16 aus das Land kamen (tribus rusticae). Die tribus urbanae zerfielen in viel, die tribuo rusticae in pagi. Die Aushebung der Soldaten und die Erhebung der Steuern (des Tributums) geschah nach Tribus. Ob die Tribus bloß eine Eintheilung der bisher un- organisirten Plebs enthalten oder ob sie das Gesammtvolk mit Einschluß der Patricier und.clienten in sich gefaßt haben, ist zweifelhaft. b. Centurienversassung. Servius theilte das Gesammtvolk nach dem Vermögen ein und maß darnach den Heerdienst und die politische Berechtigung. Er theilte das Volk in 5 Klassen: 1. Klasse. Vermögen wenigstens 100,000 Aß 80 Centurien. 2. Klaffe. „ „ 75,000 „ 20 „ 3. Klasse. „ „ 50,000 „ 20 „ 4. Klasse. „ „ 25,000 „ to o 5. Klasse. „ „ 11,000 „ o co Dazu kamen 18 Centurien Ritter. Dann bildeten die Werk- leute im Heere (fabri) 2, die Ersatzmänner und Spielleute (ac- censi, cornicines, tubicines) 3, und diejenigen, deren Vermögen nicht an den Census der 5. Klasse reichte, noch eine (vom Kriegs- dienste befreite) Centurie, so daß im Ganzen 194 Centurien her- auskommen *). Militärische Bedeutung dieser Eintheilung. Das Heer zerfiel zunächst in Ritter (Reiter) und Fußvolk. Das Ver- mögen der Ritter ging in dieser Zeit nicht über das der ersten Klasse hinaus, sie wurden nach Maßgabe ihrer persönlichen Ver- dienste ausgewählt. Roß und Ausstattung stellten Wittwen und unverheirathete Frauenzimmer. Die erste Klasse stellte das schwerste Fußvolk mit der kost- spieligsten Ausrüstung. Die Soldaten dieser Klasse waren mit Helm, rundem Schild, Beinschienen, Brustharnisch, Lanze und Schwert bewaffnet. Die Ausrüstung der übrigen Heerhaufen nahm mit dem Vermögen ab. *) Die Centurienversassung des Dionysius weicht im Einzelnen von der obigen des Livius ab. Die Lermögcnssätze sind einer viel späteren Zeit ent- nommen.

5. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

6. Alte Geschichte - S. 115

1870 - Mainz : Kunze
115 Aus den Geschlechtern (Zentes) wählt sich der König 300 Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen (rogationes), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be- folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein Mittel, seinen Willen durchzusetzen. Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge- summte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend abstimmten (comitia curiata). Wenn der König starb, so fiel die Staatsgewalt an das Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*) ernannten Jnterrex geleitet. Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar- wesen. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren eins auf jede Curie fiel. Das Loos der Curie zerfiel wieder m zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam. Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder gens wurde 1 Reiter und 10 Fußsoldaten genommen, so daß das älteste römische Heer aus 300 Reitern (oeler^) und 3mo Fuß- soldaten (railit68, Tausendgänger) bestand. Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er- obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der Töchter, bei der Loskaufung aus der Gefangenschaft u. s. w. Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus Martins). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie, *) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p, 61, 2. Aufl. **) Plebs (pleo) — ol noilot. 8*

7. Alte Geschichte - S. 117

1870 - Mainz : Kunze
117 dieses Verhältnisses. Servius traf eine neue Einteilung: a. des Territoriums, b. des Gesammtvolkes und zwar nach dem Vermögen. a. Räumlich wurde das römische Territorium in 30 Tribus getheilt, deren 4 auf die Stadt (tribus urbanae), 16 auf das Land kamen (tribus rustieae). Die tribus urbauae zerfielen in vici, die tribus rustieae in pagi. Die Aushebung der Soldaten und die Erhebung der Steuern (des Tributums) geschah nach Tribus. Ob die Tribus bloß eine Eintheilung der bisher un- organisirten Plebs enthalten oder ob sie das Gesammtvolk mit Einschluß der Patricier und Clienten in sich gefaßt haben, ist zweifelhaft. b. Centurienverfassung: Servius theilte das Gesammtvolk nach dem Vermögen ein und maß darnach den Heerdienst und die politische Berechtigung. Er theilte das Volk in 5 Klassen: 1. Klasse. Vermögen wenigstens 100,000 Aß 80 Centurien. 2. Klasse. „ „ 75,000 „ 20 „ 3. Klasse. „ „ 50,000 „ 20 „ 4. Klasse. „ „ 25,000 „ 20 „ 5. Klaffe. „ „ 11,000 „ 30 ., Dazu kamen 18 Centurien Ritter. Dann bildeten die Werk- leute im Heere (labri) 2, die Ersatzmänner und Spielleute (ac- censi, cornicines, tubicines) 3, und diejenigen, deren Vermögen nicht an den Census der 5. Klasse reichte, noch eine (vom Kriegs- dienste befreite) Centurie, so daß im Ganzen 194 Centurien her- anskommen*). Militärische Bedeutung dieser Eintheilung. Das Heer zerfiel zunächst in Ritter (Reiter) und Fußvolk. Das Ver- mögen der Ritter ging in dieser Zeit nicht über das der ersten Klasse hinaus, sie wurden nach Maßgabe ihrer persönlichen Ver- dienste ausgewählt. Roß und Ausstattung stellten Wittwen und unverheirathete Frauenzimmer. Die erste Klasse stellte das schwerste Fußvolk mit der kost- spieligsten Ausrüstung. Die Soldaten dieser Klasse waren mit Helm, rundem Schild, Beinschienen, Brustharnisch, Lanze und Schwert bewaffnet. Die Ausrüstung der übrigen Heerhaufen nahm mit dem Vermögen ab. *) Die Centurienverfassnng des Dionysius weicht im Einzelnen von der obigen des Livius ab. Die Vermögenssätze sind einer viel späteren Zeit ent- nommen.

8. Alte Geschichte - S. 71

1870 - Mainz : Kunze
71 meinten, unterhält er sich mit Jedem, zieht Freunde an sich und sucht mit ihnen — selbst bedürfnislos, und ohne Lohn — ein wahres begriffsmäßiges Wissen aufzuerbauen im Gegen- satz gegen die nur von der Oberfläche der Dinge geschöpften Vor- stellungen : seine Gespräche vorzugsweise aus Erkenntniß des Menschen und seiner Pflichten (das „Lerne dich selbst kennen" des delphischen Tempels), nicht aus Naturphilosophie gerichtet; sein Satz, daß die Tugend ein Wissen sei. Ohne sich mit dem Volksglauben in Widerspruch zu setzen, entfaltet er so eine heilsam- anregende Thütigkeit, leistet dem Staat seine Pflichten pünktlich, kämpft bei Potidäa, Delion, Amphipolis, widersteht allein dem Un- recht beim Arginusenprozeß (s. S. 67), ebenso beit 30 Tyrannen, ohne weitere Anfechtung (außer den „Wolken" des Aristophanes 424), bis er in seinem 70. Jahr angeklagt wird, „daß er die Jugend verderbe, an die Götter des Staats nicht glaube, andre neue Gottheiten einführe." Bertheidigungsrede vor dem Heliastengericht, welche in der Form, die ihr sein Schüler Plato gegeben, das erhabenste Denkmal ejnes reinen Gottesbewußtseins, das wir aus dem Alterthum besitzen, ebendeßwegen seinen Richtern unverständ- lich bleibt. Dennoch nur mit sehr geringer Mehrheit schuldig ge- sprochen, reizt er das Gericht durch seinen Gegenstrafantrag, „ihm als Staatswohlthäter einen Platz im Prytaneion zu geben"; wird zum Tode verurtheilt. Kurzer Aufschub, während das Schiff mit der Festgesandtschafl nach Delos geht. Zurückweisung eines Fluchtantrags (Critou), weil man den Gesetzen auch wo sie Unrecht haben gehorchen müsse: nach Gesprächen mit seinen Freunden über die Unsterblichkeit der Seele trinkt er den Gift- becher und leidet so den Tod, den er mit seinen letzten Worten („dem Heilgotte schulden wir einen Hahn, vergeßt nicht ihn zu opfern") als eine Genesung bezeichnet. 3. Der Zug des jüngeren Cyrus, der Rückzug der Zehn- tau s en d uu d die Verw icklun gen mit den Persent (401—394). a. Auf Darms Ii. folgt im Jahr 404 Artaxerxes Ii. Mnemon, dessen jüngerer Bruder Cyrus mit Lysander int Bunde dett Spartanern zum Sieg im peloponnesischen Kriege verholfen hat. Ehrgeizige Plane des Fürsten, unterstützt von seiner Mutter Parysatts; mit Hülse seiner Verbindungen in Griechenland, mittelbar (durch Lysanders Einfluß) von Sparta unterstützt, sammelt er neben zahlreichen barbarischen Truppen eine griechische Söldnermacht von 13000 Mann unter verschiedenen Führern, deren bedeutendster

9. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

10. Alte Geschichte - S. 114

1870 - Mainz : Kunze
114 4. Roms älteste Verfassung. Die Patricier sahen sich den Plebejern gegenüber als eine geschlossene, den Göttern näher stehende Caste an mit bestimmten Vorrechten (ins gentilieiurn, iura gentium); sie hatten kein Connbium mit den Plebejern, waren allein im Besitze der Auspi- cien und Priesterämter, der königlichen Würde, später des Con- sulats, der Kenntniß.des Rechtes u. s. w. Das patrccische Volk war nach Stämmen, Curien und Ge- schlechtern gegliedert. Die Ramnes, Tities und Luceres machten je ein Drittel des Gesammtstaates, eine Tribns (Dreistamm) aus. Jede Tribus zerfiel in 10 Curien*), zu Staatszwecken abgegrenzte Genossenschaften, die, weil ihnen Iw Begriff einer erweiterten Familie zu Grunde lag, unter dem Schutz der Juno Curitis, der Schutzgöttin der Ehen und Familien, standen. Die Curie zerfiel in 10 gsntes, demnach ergeben sich 30 Cn- rien, 3oo gentes. Eine gens bezeichnete nicht etwa eine Familie, sondern wahrscheinlich einen Complex von 10 nicht verwandten Haushaltungen, die nur den Namen der gens (Namensvetterschaft) gemeinschaftlich hatten. Der Vorsteher der gens hieß Decurio, der der Curie Curio. Religiöse Bedeutung dieser Gliederung. Jnjeder Curie war behufs gemeinschaftlicher Opfer (saora gentilicia) ein Opfertisch aufgestellt, jede Curie hatte ferner einen gemeinschaft- lichen Heerd und Speisesaal, worin an Festtagen die Mitglieder ein gemeinschaftliches Mahl hielten. Politische Bedeutung dieser Gliederung. In dem oben angegebenen Organismus waren die Patricier als die voll- berechtigten Bürger mit Ausschluß aller andern gegliedert. Sie übten allein politische Rechte aus. Die Curien wählten den König (rex). Der König war 1) Oberpriester, er verkehrte für das Volk mit den Göttern (auspicia publica); er ernannte alle Priester. 2) War der König oberster Richter, er richtet über alle Verbrechen, hat Macht über Leben und Tod; die quaestores parricidii, „die Spürer des argen Mordes", waren seine Ge- hülfen. 3) War er oberster Kriegsherr, er beruft das Volk zum Kriege und führt es im Felde an. *) curia — coviria (Münnerverein) wie prudena — providens. Schwegler. Mommsen bringt das Wort mit curare zusammen, so daß es eine Pflegschaft bezeichnet.
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