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1. Die Weltgeschichte - S. 22

1835 - Mainz : Kupferberg
22 Karthager. ^lassungen? und auf den Inseln des persischen Meerbusens: Tyros, Arados. Araber dienen ihnen als Matrosen. Die Maaren und Produkte der von ihnen besuchten Länder tauschen sie theils gegen einander, theils gegen die Erzeugnisse ihrer eigenen Industrie um , und so gewinnen sie durch ihren S e e h a n d e l in Spanien: Silber, Gold, Eisen, Blei und Südfrüchte; auf den Kassite- riden: Zinn; au den Küsten der Ostsee, der Mündung des Eridanos (Rhenus? Padus?): Bernstein (Elektron); an den Küsten des arabi- schen Meerbusens (Ophir — Südland?): Gold, Elfenbein, Ebenholz, Weihrauch; auf den, persischen Meerbusen von Vorder - Indien und der Insel Taprobane (Ieilon): Gewürze, Zimmt re. Ihr Landhandel durch Karawanen erstreckt sich: nach Palästina: Waizen, Rosinen, Oel, Balsam; nach Aegypten: Getraide, baumwollene und gestickte Zeuge; nach Syrier: Wein und Wolle; nach Babylon über Palmyra: Webereien; Arabien: Gewürze und Ranchwerk; Persien bis ins Innere von Asien: Zimmt, Elfenbein, Ebenholz; und über Armenien nach Vorder- und Nord-Asien: Kupfer, Pferde, Sklaven rc. * Ihre zahlreichen Fabriken und Mannfacturen bestehen in Purpnrfärbereien (aus dem Safte der Seemnscheln), Webereien (die beste Leinwand von Sidon), Glas (Sand, nitrum, im kleinen Flusse Belos), Spielsachen, Bearbeitung des Bernsteins, Elfenbeins, Goldes und anderer Metalle. Ihre Haupterfindungen sind: Schiffbau, Buchstabenschrift (durch Taaut? Kadmos bringt sie nach Vöotien?), Rechenkunst, Astronomie rc. Religion: Vielgötterei nnt Menschenopfern, — Vergötterung der Heroen und Naturkräfte: Herakles (sein Tempel in Alttyros, seine Wanderungen), Baal (Sonne oder Himmel, Kronos), Kabircn und Patäkcn, (Schutzgötter der Schiffe, Laren), Dagon und Derketo (Fischgottheiten) rc. Priester der einzelnen Götter. §. 9. Karthager (Karchedonier). I. Von der Entstehung des Staates bis zum An- fänge des fyrakufanifchen Krieges, von 888 bis 480 v. Eh. G. ^ Unsicherheit der wenigen Nachrichten. Schnelles Aufblühen des jugendlichen Staates. Kolonien führen zu Eroberungen.

2. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

3. Die Weltgeschichte - S. 28

1835 - Mainz : Kupferberg
» ' 28 Di e d e r. v.c.g. Nabonedos (^abynetos) weigert sich, den Bezwinger 536. Mediens, Kyros von Persien, anzucrkenncn, und wird von ihm bei der Eroberung Babylon's gefangen genommen,— Babylonien persische Provinz. Die Religion der Babylonier ist vorzüglich Verehrung der Himmelskörper: Bel (Sonne), Mylikta (Venns) rc.; vergötterte Heroen; Opfer mit Weihrauch, auch Menschenopfer (dem glühenden Moloch); Tempel. — Die chaldäischen Priester (Magier) allein im Besitze der Weisheit: Sternkunde, Traumdeutung, Mathematik rc. Von Künsten werden gerühmt ihre Gold - und Silber-Stickereien, Webereien (Gewänder) und Purpurfärbereien rc. Daher das V o l k in der letzteren Zeit unkriegerisch, verweichlicht, prachtliebend und üppig. Der Handel geht über Medien, Baktrien, Persien durch Karawanen bis Indien, zur See über den persischen Dnsen nach Arabien (von hier Räucherwerk, Gewürze rc.), Indien, Taprobane (Elfenbein, Zimmt, Perlen rc.); eben sö auf dem Euphrat westwärts nach Vorder - Asien. -1 - • ■ ^ §. 12. Meder. * Medien steht, gleichwie Babylonien, frühe unter assyrischen Satrapen, bis es sich unter Kyarares mit der Zerstörung Ninive'6 606 v. Ch. G. unabhängig macht, und 550 v. Ch. G. durch Kyros an Persien übergeht. 821. Arbakes unabhängig, König von Medien und Assyrien; aber seine Nachfolger schnell wieder Assyrien unterworfen, bis gegen 711 v. Ch. 700. Desokes vereint und beherrscht die sechs medischen Stamme, — seine Burg mit sieben Mauern in Ekbatana, Gerechtigkeitspflege rc. 647. Phraortes fällt in der Schlacht bei Ragau gegen den assyrischen Nabuchodonosor. 625. Kyarares erobert Vorder-Asien bis zum Halys, schlägt die Assyrier; muß aber vor den einbrechenden Scythen zurück- 606. weichen; darauf erobert und zerstört er, verbunden mit Nabo- polasar Ninive und unterwirft sich Assyrien; er vertreibt die Scythen aus Vorder-Asien, bezwingt die Pariher, kämpft

4. Neuere Geschichte - S. 23

1869 - Mainz : Kunze
23 d. Der Augsburger Religionsfriede mit dem ius 1555 reformandi in Bezug auf die römisch-katholische und Augsburgifche Confession, dem Auswandrungsrecht widerstrebender Unterthanen und dem protestantischer Seits nicht anerkannten reservatum ecclesiasticum, geschlossen unter dem Widerstand und Widerspruch Roms. Karl V, früh gealtert und verzweifelnd an dem Gelingen seines politischen und kirchlichen Lebensplanes, tritt der Reihe nach seine verschiedenen Gebiete ab: 1554 Neapel und Mailand, 1555 die Niederlande, 1556 Spanien mit den amerikanischen Neben- ländern an seinen Sohn Philipp Ii. Die deutsche Krone erhielt Ferdinand I 1558, (schon 1531 zum römischen König gewählt). Karls Lebensabend und Tod im Kloster St. Just in Estremadura, si 21. September 1558. 6. Innere Bekämpfung des Protestantismus. Während der äußere Kampf zwischen der katholischen Kirche und der Reformation ruhte, wird der innere principielle Gegen- satz geschärft durch den Jesuitenorden und die Beschlüsse des Tridentinums. a. Das Concil von Trient (1545-—1563), dort eröffnet, 1545-iss? dann nach Bologna verlegt, 1548 entlassen, von 1551—52 wieder in Trient (auch protestantische Abgesandte dabei), dann erst An- fang 1562 wieder dahin berufen durch Pins Iv (ohne Prote- stanten). Die Abstimmung geschah nicht nach Nationen, sondern nach Köpfen. Allmähliche, bedingte oder unbedingte Annahme der Beschlüsse in Italien, Portugal, Polen, Spanien und den spanischen Niederlanden, vom Kaiser, von Frankreich blos nach der dogma- tischen Seite. d. Entstehung des Jesuitenordens. Don Jnigo (Ignatius) Lopez de Recalde von Loyola (Name des Familien- schlosses) ans spanischem Landadel um das Jahr 1191 geboren, zeichnet sich im Kriegsdienst gegen die empörten spanischen Städte aus. Bei der Vertheidignng von Pampclona gegen die Franzosen schwer verwundet, aus dem Krankenlager mit dem Leben Christi und der Heiligen beschäftigt, entsagte er dann aller welt- lichen Ritterschaft; strenge Büßungen, Wallfahrt nach Rom und Venedig, nach Jerusalem 1523. Sein Plan, als Missionar unter den Mohamedancrn anf- zutreten, durch die Franziskaner vereitelt. Hcimgekehrt ergab er sich wissen-152? schaftlichen Studien auf den Universitäten Alcala, Salnmanca, Paris (seit 1529). Verbindung mit gleichgesinnten Freunden (worunter der Navarrese Franz Xaver). Ihre Absicht als Missionare nach dem heil. Lande zu gehen, durch den Türken-

5. Alte Geschichte - S. 35

1869 - Mainz : Kunze
35 Lykurgos der politische Reformator und eigentliche Gründer des spartanischen Staates, der durch ihn ein Kriegerstaat und Einheitsstaat wird; — Sohn des fünften Königs aus dem Hause des Prokles, Eunomos. Nach feines älteren Bruders Polydektes Tod als Vormund feines Neffen, des minderjührigen Thronerben Charilaos Verwalter der Königswürde. Seine Reisen; Kreta und sein religiös-politischer Einfluß auf Sparta. Unter der Sanction des delphischen Orakels trat die Lykurgifche Verfassung ins Leben, theils eine Wiederherstellung, theils eine Weiterentwicklung altdorischer Einrichtungen; q^tqui. I. Die Bewohner Lakoniens: 1) Spar traten (2nag- xiu.tui), 2)Periöken (ntqioty.oi), 3)Heloten (//Awrfsobertlldorui). Die Spartiaten find die dorischen Eroberer und Voll- bürger, der Zahl nach der schwächste Theil der Bevölkerung, im Besch der Stadt Sparta und des Kerns der Landschaft (s. oben S. 34), sie zerfallen in drei Stämme (cpvlai) Hylleer, Dymanen, Pamphylen, und 30 Oben (wßai). Seit Lykurg alle gleich- berechtigt (ofzoioi), von aller bürgerlichen Arbeit frei, nur für den Staatsdienst in Krieg und Frieden lebend. Später eine Sonderung der y.uxoi adyao'o-i oder yvcdgi/uoi von den vno/utioveg. Die Periöken (auch yluy.tduii.iovuh im engeren Sinn), Achäer, in den gebirgigen Theilen des Landes rings um Sparta herum wohnend; die ackerbau- und gewerbetreibende Bevölkerung des Landes, im Besitz des Handels und der Bergwerke; persön- lich frei, steuer- und kriegsdienstpflichtig, wahrscheinlich ohne actives Bürgerrecht. Zweifelhaft, ob sie der Volksversammlung beiwohnten. Die Heloten (von der Stadt Helos an der Eurotas- mündung oder 'Eylq ?), wohl die mit den Waffen in der Hand unterworfenen Landeseinwohner, ein dem Staate, als Gesammt- befitz der Gemeinde, leibeigner Bauernstand, der gegen bestimmte Abgaben vom Ertrage die Güter der Spartiaten bebaute; im Kriege Schildknappen der Spartiaten oder Leichtbewaffnete, auch Ruderknechte, später auch zu Hopliteu verwandt. — Das Ver- hältniß der herrschenden Klaffe zu dieser zahlreichsten Volksklaffe ein fortdauernder Kriegszustand; die xqvmtlu und ihre Entartung. — Später kommen indeß auch Erhebungen einzelner Heloten zum theilweifen Bürgerrechte vor (Mothaken, Neodamoden), aus ihnen zum Theil Spartas größte Feldherrn und Slaatsmänuer. Ii. Agrargesetzgebung: Neue Vertheilung des Landes in 9000 gleiche, unveräußerliche y.xuqoi (Majorate) für die

6. Alte Geschichte - S. 36

1869 - Mainz : Kunze
36 spartanischen Familien, ein zusammenhängendes Gebiet im Eu- rotasthal; — 30000 für die Periöken. Ob von Lykurg her- rührend ? oder die volle Zahl erst nach der messenischen Eroberung? Iii. Das Königthum blieb in seiner Zweiheit und Schwächung bestehen. Seine Befugnisse: a. priesterliche; Verwaltung des Zeus-Gottesdienstes, Verrichtung der Staats- opfer; b. sind sie Oberfeldhern, später mehrfach beschränkt; L. führen sie den Vo rsitz im Rat he d er Alten (yegovaia), nur mit einer Stimme bei Abstimmungen; Jurisdiction in Fragen des Familienrechtes. Ehrenrechte: ein Drittheil der Kriegsbeute, Einkünfte vom Periökenlande, Opfergaben u. s. w. Iv. Die yiqovoia, der Senat Spartas, aus 28 über 60 Jahre alten Spartiaten gebildet*), durch Zuruf aus der Zahl der Be- werber von der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt. Sie ist der Mittel- und Schwerpunkt des Staates, zwischen den Königen und der Vvlksgemeinde. Ihre Functionen: a. oberste Leitung der politischen Angelegenheiten und Vorberathung der Vorlagen für die Volksversammlungen, b. die peinliche Rechtspflege. V. Volksversammlung {dxla, zu ti'xco, i-ax-7]v, axig), aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern bestehend, allmonat- lich (zur Vollmondszeit) im Freien unter Leitung der Könige zusammenkommend, mit dem Recht der Abstimmung über die Vorlagen des Rathes, (später auch der Ephoren), ohne Debatte {ßofi y.ui ov xptjcpcp, Thuc.) Zu ihrer Entscheidung gehörten: Beamtenwahl, Gesetze, Krieg und Frieden, Verträge; — zugleich erschien die Versammlung als Heerschau vor dem Kriegsherrn. Vi. Die Erziehung und bürgerliche Zucht (äycoytj) wurde vom Staate selbst gehandhabt und auf alle Lebensverhält- nisse ausgedehnt. Mehr noch als die dorische Geburt galt die Theilnahme an ihr als Zeichen eines vollen Spartiaten. Kindheit: Aussetzung schwächlicher Kinder. Vom 7—18. Jahre öffentliche Erziehung der Knaben unter der Oberaufsicht des Tcaidovo/uog (ihm zur Seite die ßiöeoi oder ßiöiuiot — inspec- tores vom Stamm att. lövoi), in Abtheilungen (Jxou), deren mehrere eine dysxa oder ßova bildeten, unter Jlarchen oder Buagen. Körperliche Abhärtung (xaprf^m'), jährliche ¿la/uaorlyiooig, Zurücktreten der geistigen Bildung. Zweck und Ziel der spar- tanischen Erziehung: Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit. Jünglingsalter: Vom 18—20. Jahre wurden die Jüng- linge {/xixxtlqtvtg) nur zu militärischen Zwecken im Inlands ver- wandt, mit dem 20. (tiqtvtg) die volle Dienstpflicht. *) Ob ursprünglich die Häupter der Oben? Schömann.

7. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.

8. Alte Geschichte - S. 66

1869 - Mainz : Kunze
66 lung); 6000 jährlich aus den über 30 Jahre alten Bürgern erloost, welche nach abgelegter Prüfung (doxi/uaaiu) vereidet, in - einzelne nach Bedürfniß mehr oder weniger zahlreich zusammengesetzte Ge- richtshöfe vertheilt, nach Anhörung von Anklage- und Verthei- digungsreden, Zeugenaussagen n. f. w. ihr Verdikt geben ,.nach den Gesetzen und worüber keine Gesetze sind, nach gerechtester Ge- sinnung". Außerordentliche Zunahme der Prozesse, da manchen der Bundesgenossen die eigene Gerichtsbarkeit genommen. Außer- dem Fachgerichte: Kriegs- und Handelsgerichte u. a. 2) Finanz- und Kriegs verw al tung. Für die erstere, welche eine Menge von Beamten beschäftigte, darunter den gegen das sonst für die Beamten geltende Prinzip einjähriger Amtsdauer auf 4 Jahre gewählten Epimeletes der öffent- lichen Einkünfte (Perikles bekleidet dieses einflußreiche Amt regelmäßig) ist zu merken: 1) daß die Lasten (cpoqot) der Bundesgenossen jetzt auf 600 (einmal 1200) Talente jährlich ge- stiegen waren, 2) neben der außergewöhnlichen Vermögenssteuer (docpoqu), den gewöhnlichen Steuern und Einkünften, Markt-, Hafenzöllen u. s. w. die regelmäßigen Leiturgien oder Ehren- leistungen der Reichen, z. B. die Choregie, Ausstattung des Chors für die theatralischen Aufführungen, die Trierarchie, Ausrüstung und Befehligung eines Kriegsschiffs, wozu der Staat Rumpf, Mast, Sold der Mannschaft liefert. Die oberste kriege- rische Würde bekleiden die 10 jährlich gewählten Strategen; allgemeine und nahezu lebenslängliche Wehrpflicht; mit dem 18. Jahre beginnt 2jährige Präsenzzeit als Peripolos zu Posten- und Festungsdienst im Lande; die athenische Landmacht circa 29000 Hopliten, wozu leichte Söldnertruppen, Reiter, Bogenschützen; die Seemacht mindestens 300 Trieren. 3) H a n d e l und E r w er b. Der Ackerbau tritt mehr und mehr in den Hintergrund; der Großhandel (s/uno^id) bedingt das attische Leben, bestimmt namentlich den Charakter derhafenstadt P eirüeus; unter den aus der ganzen Mittelmeerwelt zuströmenden Produkten von besonderer Wichtigkeit das Getreide und die Seefische der pontischen Gegenden, daher der Besitz der Wasserstraßen des Bos- poros und Hellespont eine Lebensfrage für Athen; der Markt (ll/og«) zu Athen Hauptplatz für den Detailverkauf (die xunrjxtiu), zugleich der tägliche Versammlungsort der Müßigen (Zeitbestim- mung dyoyäg nlrj&ovarjg rc.): die Handelsinteressen bilden ein wichtiges Moment für die Politik des Staats, Hafen- und Markt- zölle eine wichtige Finanzquelle: daher mannigfache Begünstigungen

9. Alte Geschichte - S. 123

1869 - Mainz : Kunze
123 Aus den Geschlechtern (gsuteh wählt sich der König 300 Senatoren, aus jeder Zeus einen. Der Senat versammelt sich nur auf den Ruf des Königs und gibt Antwort auf die Fragen (rogation68), die ihm dieser vorlegt, mit Ja oder mit Nein. Be- folgt der König den Rath des Senates nicht, so hat dieser kein Mittel, seinen Willen durchzusetzen. Der König regierte nach herkömmlichen Gesetzen. Wollte er ein Gesetz ändern oder ein neues einführen, so berief er die ge- sammte waffenfähige Mannschaft des Patriciats, die dann nach Curien über die Vorschläge entweder bejahend oder verneinend abstimmten (comitia curiata). Wenn der König starb, so siel die Staatsgewalt an das Patriciat zurück. Die Wahl eines neuen Königs wurde durch die Curien vollzogen und durch einen wahrscheinlich vom Senate*) ernannten Jnterrex geleitet. Bedeutung obiger Gliederung für das Agrar- wes eu. Das Land war in dreißig Theile zerschnitten, deren eins auf jede Curie siel. Das Loos der Curie zerfiel wieder in zehn Theile, wovon einer auf jede gens kam. Bedeutung in militärischer Hinsicht. Aus jeder geu8 wurde 1 Reiter und Io Fußsoldaten genommen, so daß das älteste römische Heer aus 3oo Reitern (celeres) und 3000 Fuß- soldaten (milites, Tausendgäuger) bestand. Außer diesen Vollbürgern gab es noch zwei andere Klassen der Bevölkerung, die Clienten und die Plebejer**). Die Clienten waren wahrscheinlich die ursprünglichen von den er- obernden Latinern unterjochten Landesbewohner. Der Client war unmündig und unter den Schutz eines Patriciers gestellt, der ihn als Patron vor Gericht und in allen übrigen staatsbürgerlichen Beziehungen zu vertreten hatte. Er trieb gewöhnlich, wie der Freigelassene, ein Gewerbe, führte einen Kramladen oder saß als Erbpächter auf den Grundstücken der Patricier. Er mußte dem Herrn in Allem hold und gewärtig sein, seine Ehre fördern, ihm in jeder Geldverlegenheit aushelfen, bei der Ausstattung der Töchter, bei der Loskausung aus der Gefangenschaft u. s. w. Einen dritten Bestandtheil bildeten die Plebejer (s. Ancus Martius). Sie wohnten meist auf dem Lande und waren freie, *) Siehe darüber Peter, Gesch. Roms, I. p. Gl, 2. Aufl. **) Plebs (pleo) — ot nouot,

10. Alte Geschichte - S. 158

1869 - Mainz : Kunze
158 Hispania ulterior et citerior, d. h. etwa das jetzige Valencia, Katalonien und Andalusien. Das mittlere, nördliche und westliche 'Spanien (Lnsitanien) waren noch von freien Stämmen bewohnt, die fortwährend in das römische Spanien einsielen. Besondere Erfolge erfocht 195 M. Porcius Cato, und in dem Jahre 179 befestigte Tiberius Sempronius Gracchus durch Eroberungen und weise Maßregeln die Herrschaft der Römer. Aber die harte und habsüchtige römische Verwaltung rief immer wieder neue Aufstände hervor; namentlich führten die Lusitaner seit 149 unter Leitung des kühnen Viriathus (früher Hirt und Räuber) einen hartnäckigen und gefährlichen Krieg, bis dieser verrätherischer Weise durch seine "e eigenen Landsleute fiel 140. Der Krieg zog sich zuletzt um Numantia zusammen. Nachdem sich der Kampf um die eine Stadt viele Jahre hingeschleppt, ge- 133 lang es endlich im Jahre 133 dem Scipio Aemilinnus, dem Zer- störer Carthagos, dieselbe einzunehmen; sie wurde völlig zerstört. Scipio erhielt den zweiten Beinamen Numantinus. Ganz Spanien mit Ausschluß der Nordküste römische Provinz. 133 Im Jahre 133 erwarb Rom das pergamenische Reich durch ein (wahrscheinlich unächtes) Testament des Königs Attalus; Klein- asien wurde unter dem Namen Asien für eine römische Provinz erklärt. Die Herrschaft der Römer wurde im südlichen Frankreich be- hufs Verbindung mit Spanien hauptsächlich seit der Gründung 122 von Aquae Sextiae 122 ausgebreitet; die Balearen wurden ein 123 Jahr vorher (123) unterworfen. Reihenfolge der römischen Provinzen: Sicilien seit 241 zum Theil, seit 210 ganz. Sardinien und Kor- sika seit 238. Hispania eiterior et ulterior feit 206, ganz mit Ausschluß der Nordküste seit 133. Macedo- nien, Afrika und Griechenland seit 146. Asien seit 133. Die Provinzen wurden Anfangs von Prätoren verwaltet, deren Zahl allmählich auf 6 vermehrt wurde. Schon seit 247 waren zwei Prätoren, praetor urbanus et peregrinus, wovon der letztere bei Streitigkeiten der Fremden unter einander und mit Römern Recht sprach. Später verwalteten Proprätoren und Prm consuln die Provinzen. Die Verwaltung der Einkünfte der Provinzen geschah durch Quästoren, welche den Prätoren ?c. zur Seite standen. Publicani, negotiatores.
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