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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

2. Alte Geschichte - S. 46

1869 - Mainz : Kunze
46 nischen Verfassung in demokratischem Sinn. Seine Reformen: 1) An die Stelle der vier ionischen Phylen, die aus ihren reli- giösen Zweck beschränkt werden, treten als politische Einteilung 10 geographische Phylen, nach Heroen benannt, jede wieder in 5 Naukrarien, jede von diesen wieder in 2 Demen ge- theilt. Also zuerst 100, später 174 Demen. Er bricht mit dieser Aenderung die Macht der Geschlechter, welche dieselben vermöge der alten ^Eintheilung ausübten. Auch nimmt er in die neuen Phylen Fremde und Metöken auf. 2) In Folge hiervon besteht nun die ßovh-] aus 500 Mitgliedern (je 50 aus jeder Phyle), durch das Loos gewählt und einer Prüfung (¿oy.i/zwoia) wie Rechenschaftsablage -(tvd-vvr)) unterworfen. Jede Phyle führte jetzt nur während eines Zehntheils des Jahres die Prytanie unter einem smaxüxrjg. Unter jeder Prytanie, also lomal im Jahre, regelmäßige Volksversammlungen. 3) Auch die, Volks- gerichte (^Xiaia) wohl von Kleisthenes eingeführt, doch erst unter Perikles völlig ausgebildet. 4) Das Scherbengericht (ootoayuo/Lioq) zur Verhütung persönlicher Uebergriffe einzelner Bürger gegen die Wiederkehr der Tyrannis und zum Schutz gegen die Gefahren, die von dem Kampfe zweier Parteihäupter drohten. Zur Verbaunung (gewöhnlich auf 10 Jahre) ohne Verlust an bürgerlicher Ehre oder Vermögen waren 6000 Stimmen erforderlich. Ü08 Jsagoras, der Führer der Eupatriden, 508 erster Archont, ries die Sparianer zur Vernichtung der Demokratie nach Attika. König Kleomenes fordert und erlangj die Entfernung des Kleisthenes. Aber seine Gewaltmaßregeln rufen einen Aufstand in Athen her- vor. Kleomenes übergibt die Burg. Rückkehr des Kleisthenes und seines Anhangs. Die weiteren Versuche der Spartaner, Böoter und Chalkidier gegen Athen scheitern an dem Widerspruch der Korinthier und dem Zwiespalt der beiden Könige (Kleomenes und Demaratos). Einnahme von Chalkis auf Euböa durch die Athener,, Vertheilung der Grundstücke des dortigen Adels an 4000 attische Bürger (y.fojqov/oi). Ein langjähriger Seekrieg gegen Aegina, die Bundesgenossin der Böoter, diente zur Ent- wicklung der attischen Seemacht und wurde s o eine Vorschule für die nahenden Perser kriege. So war der Athenische Staat gerüstet, in den drohenden Stürmen Vorkämpfer von Hellas, von Europa gegen die asiatischen Barbaren zu werden.

3. Alte Geschichte - S. 66

1869 - Mainz : Kunze
66 lung); 6000 jährlich aus den über 30 Jahre alten Bürgern erloost, welche nach abgelegter Prüfung (doxi/uaaiu) vereidet, in - einzelne nach Bedürfniß mehr oder weniger zahlreich zusammengesetzte Ge- richtshöfe vertheilt, nach Anhörung von Anklage- und Verthei- digungsreden, Zeugenaussagen n. f. w. ihr Verdikt geben ,.nach den Gesetzen und worüber keine Gesetze sind, nach gerechtester Ge- sinnung". Außerordentliche Zunahme der Prozesse, da manchen der Bundesgenossen die eigene Gerichtsbarkeit genommen. Außer- dem Fachgerichte: Kriegs- und Handelsgerichte u. a. 2) Finanz- und Kriegs verw al tung. Für die erstere, welche eine Menge von Beamten beschäftigte, darunter den gegen das sonst für die Beamten geltende Prinzip einjähriger Amtsdauer auf 4 Jahre gewählten Epimeletes der öffent- lichen Einkünfte (Perikles bekleidet dieses einflußreiche Amt regelmäßig) ist zu merken: 1) daß die Lasten (cpoqot) der Bundesgenossen jetzt auf 600 (einmal 1200) Talente jährlich ge- stiegen waren, 2) neben der außergewöhnlichen Vermögenssteuer (docpoqu), den gewöhnlichen Steuern und Einkünften, Markt-, Hafenzöllen u. s. w. die regelmäßigen Leiturgien oder Ehren- leistungen der Reichen, z. B. die Choregie, Ausstattung des Chors für die theatralischen Aufführungen, die Trierarchie, Ausrüstung und Befehligung eines Kriegsschiffs, wozu der Staat Rumpf, Mast, Sold der Mannschaft liefert. Die oberste kriege- rische Würde bekleiden die 10 jährlich gewählten Strategen; allgemeine und nahezu lebenslängliche Wehrpflicht; mit dem 18. Jahre beginnt 2jährige Präsenzzeit als Peripolos zu Posten- und Festungsdienst im Lande; die athenische Landmacht circa 29000 Hopliten, wozu leichte Söldnertruppen, Reiter, Bogenschützen; die Seemacht mindestens 300 Trieren. 3) H a n d e l und E r w er b. Der Ackerbau tritt mehr und mehr in den Hintergrund; der Großhandel (s/uno^id) bedingt das attische Leben, bestimmt namentlich den Charakter derhafenstadt P eirüeus; unter den aus der ganzen Mittelmeerwelt zuströmenden Produkten von besonderer Wichtigkeit das Getreide und die Seefische der pontischen Gegenden, daher der Besitz der Wasserstraßen des Bos- poros und Hellespont eine Lebensfrage für Athen; der Markt (ll/og«) zu Athen Hauptplatz für den Detailverkauf (die xunrjxtiu), zugleich der tägliche Versammlungsort der Müßigen (Zeitbestim- mung dyoyäg nlrj&ovarjg rc.): die Handelsinteressen bilden ein wichtiges Moment für die Politik des Staats, Hafen- und Markt- zölle eine wichtige Finanzquelle: daher mannigfache Begünstigungen

4. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

5. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

6. Alte Geschichte - S. 68

1872 - Mainz : Kunze
68 ©tabt ^otibärt. (®&alfibife) gum 3ibfati non Sitten (432): ftetten die ©adje atö gemeinfame Angelegenheit be§ petoponnefifdien 23un* be§ bar; auf jraei £agfa$ungen gu ©parta rairb nad) tigen Debatten und leibenfdjaftlicfjen Klagen gegen die „grämten* ftabt" {noxiv xvquwov) der ^rieg befcfjloffen, oon den 9uf)enent unter Leitung be3 ^ßerifleö nach Slbraeifung der fpartanifd)en §orbe= rungen (juerft ©turj beä ^erifles, dann Aufhebung der £anbel3= fperre gegen Negara, jule^t greigebung aller at§enif<$ett 33unbeä= 43! genoffen) angenommen (431). 2)er ftrieg oerldutt in brei ©tabien, be§eid)net burcb die 3a!)re 431, 421, 404. 431 1) 431—421. ^Bom 2lu3brud) big §um ^rieben be3 9rifia3. Kräfte der Parteien jiemüdj gleich gemogen; ;die at$e= nifdje 9ftad)t meitreidjenb, aber gerfplittert und nid)t unbebingt gu= oerläffig: /faft alle un*> ßüftenftabte be§ agdifdjen $fteeres, i ^latdd in »tien^Jtaupaftoä^orfyra und einige Srad&barinfeln, rslfarnanien,Einige tl>e[jali^e ©tdbte: entfliehen überlegen finb sie an ©elb- und ©eemadjt; wogegen ©parta an der topit^e der feftgefugten Sanbmadjt der peloponnefifcfjen 23unbe3ftdbte (auf$er= halb beä ^eloponnes hauptfdcpd) 23öotien) 60000 §opliten den 29000 athenifdjen gegenüber ju [teilen fyal <k syiod) oor dem völligen Abbruch der Unterljanblungen uerrd= therifdjer Einbruch der X^ebaner in Sßtat.ftft, der aber un= glücflid) enbet: §inrid)tung oon 180 tpanifdjen Gefangenen be= ginnt und bejeidjnet den wilben 6§arafter be3 Kriegs, ^erifleä ftriegsplan: ©tabt Sitten Hauptquartier und 2öaffenpla£; ba3 platte fianb oöllig preisgegeben, gefammte attifdje 33eoölferung nach Sitten; Singriffsbewegungen, ©ecfung der £ufuhren, Bewachung der ©unbesgenoffen burd) die flotte. Sdie ^eloponnefier oer= fudjen eine rafcfje (Sntföeibung jund# burdj 2lngripbewegungen gegen bag Zentrum der feinbtidjen ^adjt herbei§uführen: wieberholte (Sinfälle in 2111ifa und Verheerung beö ßanbeä. Slllein ^ßerifleä (loonfp vfcog xvßtqvtjrrjq Uvs/.10v y.uttövros iv nfxuyft, ölutvoi; w nüwu ?plutarcf)) gibt feine Gelegenheit gu einer ©d)lacf)t, pit fid; burd) ^lünberungsfa§rten der atheuifcf)en flotte un^ ^an=: bungen an den lüften bes Sßeloponneä fdjablos, weift burd) feine gewaltigen Dieben den -Jjiuth beä 33olfe§ aufrecht §u galten, der im ^weiten föriegäjahr burcf) die oon ^anbelöfdiiffen aus bent Orient eingefdjleppte s$eft auf eine fdjwere ^robe geftellt roirb. ©d)recf= lidje ,£>eimfud)ung, p^t)fifd)e und moralifdje Zerrüttung, 23efd)reibung bei $$utybibe3 2, 49 ff.; ^erifleä eigene ©tellung momentan er= fd;üttert, aber balb rcieber ^ergeftellt; er felbft oon der jl'ranffjeit

7. Alte Geschichte - S. 71

1870 - Mainz : Kunze
71 meinten, unterhält er sich mit Jedem, zieht Freunde an sich und sucht mit ihnen — selbst bedürfnislos, und ohne Lohn — ein wahres begriffsmäßiges Wissen aufzuerbauen im Gegen- satz gegen die nur von der Oberfläche der Dinge geschöpften Vor- stellungen : seine Gespräche vorzugsweise aus Erkenntniß des Menschen und seiner Pflichten (das „Lerne dich selbst kennen" des delphischen Tempels), nicht aus Naturphilosophie gerichtet; sein Satz, daß die Tugend ein Wissen sei. Ohne sich mit dem Volksglauben in Widerspruch zu setzen, entfaltet er so eine heilsam- anregende Thütigkeit, leistet dem Staat seine Pflichten pünktlich, kämpft bei Potidäa, Delion, Amphipolis, widersteht allein dem Un- recht beim Arginusenprozeß (s. S. 67), ebenso beit 30 Tyrannen, ohne weitere Anfechtung (außer den „Wolken" des Aristophanes 424), bis er in seinem 70. Jahr angeklagt wird, „daß er die Jugend verderbe, an die Götter des Staats nicht glaube, andre neue Gottheiten einführe." Bertheidigungsrede vor dem Heliastengericht, welche in der Form, die ihr sein Schüler Plato gegeben, das erhabenste Denkmal ejnes reinen Gottesbewußtseins, das wir aus dem Alterthum besitzen, ebendeßwegen seinen Richtern unverständ- lich bleibt. Dennoch nur mit sehr geringer Mehrheit schuldig ge- sprochen, reizt er das Gericht durch seinen Gegenstrafantrag, „ihm als Staatswohlthäter einen Platz im Prytaneion zu geben"; wird zum Tode verurtheilt. Kurzer Aufschub, während das Schiff mit der Festgesandtschafl nach Delos geht. Zurückweisung eines Fluchtantrags (Critou), weil man den Gesetzen auch wo sie Unrecht haben gehorchen müsse: nach Gesprächen mit seinen Freunden über die Unsterblichkeit der Seele trinkt er den Gift- becher und leidet so den Tod, den er mit seinen letzten Worten („dem Heilgotte schulden wir einen Hahn, vergeßt nicht ihn zu opfern") als eine Genesung bezeichnet. 3. Der Zug des jüngeren Cyrus, der Rückzug der Zehn- tau s en d uu d die Verw icklun gen mit den Persent (401—394). a. Auf Darms Ii. folgt im Jahr 404 Artaxerxes Ii. Mnemon, dessen jüngerer Bruder Cyrus mit Lysander int Bunde dett Spartanern zum Sieg im peloponnesischen Kriege verholfen hat. Ehrgeizige Plane des Fürsten, unterstützt von seiner Mutter Parysatts; mit Hülse seiner Verbindungen in Griechenland, mittelbar (durch Lysanders Einfluß) von Sparta unterstützt, sammelt er neben zahlreichen barbarischen Truppen eine griechische Söldnermacht von 13000 Mann unter verschiedenen Führern, deren bedeutendster

8. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

9. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 30

1877 - Altenburg : Pierer
30 Alte Geschichte. Zweiter Abschnitt. wurden aus den der dreiig Jahre alten Brgern der drei obersten Klassen durchsloos gewhlt. Dieprhtanen, im Prytaneion tagend, bildeten eine Art stndiger Kommission des Rathes, die alle Vierteljahre wechselte. Die ausbende Gewalt behielten die neun Archonten. Diese wurden jhrlich aus den Brgern der ersten Klasse durchs Loos bestimmt; drei der-selben Eponhmos, Basileus, Polemarchos) hatten besondere Verwaltung^ zweige, die brigen sechs (Thesmotheten) waren Vorsitzer in den Volksgerichten. Unter den Gerichten nahm der Areopagus die erste Stelle ein. Er be-stand aus lebenslnglichen Mitgliedern und zwar gewesenen Archonten, die ihr Amt tadellos verwaltet hatten, mute fr die Aufrechthaltung der be-stehenden Gesetze und der guten Sitten sorgen, und richtete Kapitalverbrechen. Er konnte ursprnglich die Maregeln der Volksversammlung und des Nathes, die ihm nachtheilig und gesetzwidrig erschienen, durch ein Veto verhindern, lieber alle anderen Klagen entschieden die Heliasten- oder Geschworenen-Gerichte, zu denen jhrlich 6000 Brger (600 aus jeder (fvxrj) aus allen vier Klassen durchs Loos bestimmt wurden. Sie hieen dixctarai oder rixinarac (von rjxiafcc, der grten Gerichtssttte in Athen), und zerfielen in 10 Abtheilungen zu je 500 mit einem Ueberschu von 1000 Ersatzmnnern. Jede dieser Abtheilungen bildete einen Gerichtshof, den Vorsitz hatten die Ar-chonten, die die Voruntersuchung gefhrt hatten. Seit Periklcs erhielt der Richter einen Obolos fr jede Sitzung, seit Kleon drei (r Tqiutoxov). Die Straferkenntnisse vollstreckten die Elfmnner (ot erdexa). Nach der freiwilligen Verbannung des Solon, der zu den sieben Weifen gezhlt und als Dichter und Volksfreund hoch geehrt wurde, warf sich Pifistratus zum Tyrannen von Athen auf (560528). Er befestigte, obwohl zweimal vertrieben, durch seine milde und gerechte Regierung die solouifche Verfassung, vergrerte die Flotte und den Handel, ordnete die attischen Religionsfeste, erweiterte die Stadt, lie Homers Gesnge sammeln, und gab dem Volke durch Befrderung der Cultur einen neuen geistigen Aufschwung. Von seinen Shnen folgte ihmhippias in der Herrschaft nach und regierte zu-nchst im Geiste des Vaters weiter, bis sein Bruder Hipparch (514) aus Privatrache von Verschworenen unter der Fhrung des Harmodius und Aristogiton, bei der Feier der Panathenen ermordet wurde. Hippias bte grausame Vergeltung, wurde aber 510 durch die ausgewanderten Adelsgeschlechter der Alkmoniden unter Leitung des Klisthenes in Verbindung mit einem spartanischen Hlfsheere unter Kleomenes vertrieben und floh mit seinen Schtzen zum Darms nach Persien. Als jetzt die Aristokraten unter Jsagoras die solonische Verfassung mit Hlfe der Spartaner abschaffen wollten, trat der Alkmonide Klisthenes an die Spitze der Volkspartei. Nachdem Jsagoras ent-flohen, seine Anhnger als Hochverrther zum Tode verurtheilt waren, bildete Klisthenes die Demokratie weiter aus. Die vier alten Phylen wurden aufgehoben, das Volk in zehn Phylen eingeteilt. Jede Phyle bestand aus zehn, keineswegs rtlich zusammengehrigen Ortsgemeinden

10. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 33

1877 - Altenburg : Pierer
Athens grter Glanz. 33 ohne vorhergegangenen Proce zu verbannen. Aristides erffnete sodann auch den Brgern der vierten Klasse den Zutritt zu den Staatsmtern, die nicht mehr durch Volkswahl, sondern durchs Loos aus der Zahl der Be-Werber besetzt wurden. Ter Loosung folgte aber noch eine Prfung der Wrdigkeit der Erwhlten. Gehoben durch das Gefhl seiner Groszthaten im Kampfe gegen die Perser, nahm der Staat einen schnellen Aufschwung, und die Brger wetteiferten in den edelsten Gesinnungen. . 14. Athens grter Glanz. 469431. Whrend (Simon, das Haupt der aristokratischen Partei, die Macht Athens durch Eroberungen vergrerte, gewann Pericles, des !anthippus Sohn, durch uneigenntzige Tugend, Geistesgre und unwiderstehliche Beredsamkeit einen immer greren Einflu auf das Volk. Whrend seiner Staatsverwaltung nherte sich die Hegemonie Athens einer vollkommenen Oberherrschaft, indem ein groer Theil der griechischen Inseln und der Ksten Thraciens und Klein-Asiens unter dem Namen von Beisteuern zur allgemeinen Kriegskasse (welche 461 von Delos nach Athen verlegt wurde) den Athenern Tribute Zahlen mute. Sparta war ans Eifersucht stets geneigt, die unzu-friedenen Bundesgenossen und die Feinde Athens zu untersttzen. Auf einige Zeit wurde die Eintracht zwischen den beiden Staaten dadurch wieder hergestellt, da die Athener den durch ein Erdbeben und einen Helotenaufstand (britten messenischen Krieg 464455) bedrngten Spartanern auf Simons Veranlassung 461 ein Hlfsheer schickten. Als die Spartaner die Hlfe zurckwiesen, wurde Eimon durch den Ostracismus verbannt; er kehrte indessen schon 456 nach Athen zurck. In demselben Jahre hatten die Athener die von Korinth und Epibamnus untersttzte Insel Aegina nach einem glnzenben Seesiege unterworfen. Als barauf in einem Streit der Phoker mit den Dorern die Spartaner und Thebaner fr die letzteren Partei ergriffen hatten, stellten sich die Athener den zurckkehrenben Spartanern 457 bei Tanagra entgegen, wrben aber geschlagen. Jeboch erfochten sie schon im folgenden Jahre einen Sieg der biebotier bei Oenophyt, woraus Botien, Phocis und das opuntische Locris dem athenischen Bunde beitraten. Eimon vermittelte, um den Krieg mit Persien zu erneuern, einen Waffenstillstanb mit Sparta, und starb 449 bei der Eroberung Eyperns. Nach seinem Tode unterwarf Pericles die Bundesstaaten wieder, welche das Joch der Athener, theilweise von Sparta untersttzt, abschtteln wollten (445 Euba und Megara, 440 Samos und Byzanz). und vermehrte die Beisteuern zum Kriege gegen Persien, als dieser selbst aufhrte. Whrend des Kampfes mit den Huptern der Aristokraten, namentlich mit Cimon und dem lteren Thucydides, hatte sich Pericles durch die Schwchung der Macht des Arcopagus, durch die Einfhrung des Richter- und Dielitz, Grundr. 3
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TM Hauptwörter (200)200

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