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1. Die Weltgeschichte - S. 95

1835 - Mainz : Kupferberg
Valens. T h e o d o s i u s. 9l seinem Zuge gegen die Quaden; ihm folgt im Abendland seinn.ñ.g. Sohn Gratianus, der seinem Bruder Valentinianus Ii. Italien abtritt. 44) Valens laßt die an der Donau erscheinenden Wcstgo-- 375. then nach Thracien übersetzen, — Anfang der Völker- wanderung, fallt im Kampfe gegen die Barbaren bei Adrian opel. 378. 45) Gratianus > der indessen gegen die Alemannen ge- kämpft, ernennt Theodosius zum Augustus des Orients, welcher die Barbaren zu beruhigen versteht. 46) Maximus stürzt den schwelgenden Gratianus, — 383. Britannien den Pikten und Skoten preisgegeben; Britten nach Gallien — Bretagne. 47) Theodosius unterdrückt das Hcidenthum, schlägt den 386. Marimus und führt den vertriebenen Valentinian wieder nach Italien; auch den Franken Arbogastes mit seinem Kaiser Eugen ins bezwingt er nach der Ermordung Valentinian's, und stirbt, nachdem er die Theilung des Reichs zu Mai- 395. laúd vorgenommen. H o n o r i n s erhält unter Stilicho's Leitung das Abendland, und Arcadins unter des Rufiüns Leitung das Morgenland. Die Verfassung batte sich immer mehr zu einem militärischen Des- poti'smns anögebildet; die Armeen waren stehend, und bedeutend durch Barbaren vermehrt, der Prael’ectus praetorio der erste Reichsbeamte nach dem Kaiser. Der erhöhte Sold der Soldaten mit den dazu gehö- renden Geschenken und die Kosten des verschwenderischen Hofhaltes erzeugten empörende Abgaben des Volkes; neben unermeßlichem Reichthum herrschte die drückendste Armulh. Das Streben einer Menschenbeglückung oder Veredlung wurde nirgends wahrgcnommcn, oder vermochte, wenn auch der Einzelne es im Auge hielt, bei der allgemeinen furchtbaren Entar- tung nicht durchzudringen. Die Religion war znm Gespötte herabge- sunken, und das Christenthum konnte in seiner Unterdrückung nur auf einen geringen Kreis wohlthärig wirken; auch es verlor seit Con- stantin durch das ihm eingemischte gottesdienstliche Gepränge, das immer weiter um sich griff, an innerem Gehalt; neben der Heidenverfolgung entwickelten sich die bittersten Streitigkeiten unter seinen kirchlichen Häuptern, welche die betrübendsten Spaltungen zur Folge hatten. —

2. Die Weltgeschichte - S. 91

1835 - Mainz : Kupferberg
T r a j a n u s. Com rii o d « s. 91 n.c.t. 13) M- V. Trajanus aus Spanien, von Nerva adoptirt, 97. gerecht und milde — Optinms, stellt das Ansehen des Senats und die Rechte der Bürger wieder der, sorgt sür die Stadt und Provinzen; aber Christenvcrfolgnng. Decébalas wird besiegt, Dacicn römische Provinz (Brücke über die Donau, 106. Columna Trajana), auch die Parthcr geschlagen, Babplon und Ktesiphon unterworfen (Brücke über den Tigris). Trasan stirbt zu Selinns in Cilicien (folieìor Angusto, melior 117. Trajano ). 14) Ael. Adrianus, für das Wohl des Staats besorgt; seine Fußreisew: nach Britannien (Pikten-Mauer), Gallien (Bauwerke rc.), Spanien, Griechenland, Afrika rc.; aber durch Ruhmsucht ungerecht (Artemidorns verbannt). Die von neuem empörten Juden durch Jul. Severus bezwungen, Aelia 135. Capitolina; Hadrian stirbt 138, begraben in der von ihm erbauten Engelsburg (moles). 15) A. Antoninus Pius, von Adriauus adoptirt, gerecht 138. und milde, unermüdet thätig für Nothleidende. Vater der Menschen. 16) ilf. Aurelias Philosnphus, von Antoninus adoptirt 161. init L. Verus', Die Parthcr glücklich besiegt (165) ; aber die Markomannen dringen wiederholt über die Donau (des Aure- lins Gefahr am Gran); er sucht Ordnung im Reiche hcrzu- stellen C feine Rechtspflege ), stirbt zu Sirmiuin. 170, 17) Gommo da s, des Aurelius Sohn , treibt unsinnige Tollheiten (Thierhetzen rc.) bei der Armseligkeit des Senats, ermordet. 102. 3. Soldaten- und Gegen kaiser bis zur T Hei- lung des Reichs, von 192—395. - S0 rote die Prätorianer, so reißen jetzt immer mehr die Legionen in den Provinzen das Recht an sieh, die Kaiser zu wählen, und die Bestätigung des römischen Senats bleibt nur eine leere Form. Das wankende Reich bat mit den Ant0ninen feine letzten Stützen verloren; es folgt eine selten unterbrochene Reihe von elenden Tyran- nen, die bei den sich wiederholenden inneren Unruhen und Kriegen, bei den immer nachdrücklicheren Einfällen der

3. Alte Geschichte - S. 192

1869 - Mainz : Kunze
192 in den Provinzen. Durch das eäietum perpetuum, ein aus den Edikten der Prätoren zusammengesetztes bürgerliches Gesetzbuch verbesserte er die Rechtspflege. Es folgt sein Adoptivsohn Antoninus Pius (138—161). Lebt mit der Einfachheit eines Privatmannes und regiert segensreich. Verbot der Christen- verfolgung. Er adoptirt den stoischen Philosopheil M. Aurelius Antoninus (161—180), sowie den wollü- stigen L. Berns (ß 169), die gemeinschaftlich regieren. Die Verfolgun- gen der Christen werden wieder ausgenommen, besonders in Klein- asien und Gallien (Lyon und Vienne). Justin und Polykarp (Bischof von Smyrna) und andere Märtyrer. Unter ihm werden die Grenzen des Reiches überfluthet, die Donau von den Marko- mannen (der Markomannenkrieg 166—180) der Rhein von den Chatten überschritten re. ; im Osten drangen die Parther über die Greiizen. Zweiter Abschnitt. Voni Tode desmarcusaurelius bis auf den Anfa11g der Regierung Diocletians. Verfall des Reiches. 180—284. Mit C o m m o d u s (180—192), Marc Aurels Sohn, beginnt wieder maßlose Grausamkeit und Militär-Herrschaft. Die Re- gierung in den Händen der Präfekten der Garde; er selbst über- bot als leidenschaftlicher Gladiator den Nero. Als seine Grau- samkeit seine vertrautesten Freunde bedrohte, wurde er erdrosselt. Nach der kurzen Regierung des wohlmeinenden P e r t i n a x und des Didius Julian ns kam der Anführer der illyrischen Legionen, der Afrikaner Septimius Severus (193—211) zur Regierung. Von Bedeutung ist es, daß seine Dynastie, freilich nicht ohne Unter- brechung, bis zum Jahre 235 regiert. Feldzug gegeu die Parther und Britannier. Auf ihn folgte sein grausamer Sohn Antoninus Caracalla (211—217) ermordet seinen Bruder in den Armen der Mutter und viele Tausende Männer, die diesem anhingen; um Geld zu erwerben, verkaufte er an die Provincialen das römische Bürgerrecht vermöge der eoustitutio Antoniana de eivitate. Macrinus (217), Heliogabalus (217—222). Einführung eines orientalischen Despotismus.

4. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

5. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

6. Alte Geschichte - S. 31

1872 - Mainz : Kunze
31 2) 2tn ©teile biefeä $önigtf)um§ tritt oom neunten = ljunbert an, namentlich aber im achten eine Slriftofratie, die burcf) die (Sroberung^üge der lebten ^afjrfjunberte mastig geraor= den, ftatt der früher nur berat^enben ©tellung jurn $ürftenf)au§ die Stljeilnaljme am Regiment erhalt, enblic^ baä Äönigtfjum gan§ oerbrängt und allein die Regierung an ftdj gieljt. $n den Rauben des> fjeeenifdfjen 2tbet§ (der ©efd^le^ter) liegt der größte ©runbbefi^, eine p^ere 23ilbmtg, Ärieg^erfa^rung, die Ölecfjtgfunbe, die ^ßriefterämter, babei fte|t berfelbe mit dem belpfjtfcfjen Orafet in engfter Sberbinbung« 3) 23efonbers> die Kolonien, in benen die politifd)e (Sntraicllung f crueller gel)t und rao ftatt der eigentlichen ©eburtäariftofratie immer 5£imofratie erfdfjeint, bereiten den Uebergang jur Sdemofratie üor. ©eeroefen, § anbet, beraeglidjer 33e[i^, ;gei[tige Ssilbung ent= roicfelten das> ©täbteteben und den 23ürgerftanb. ©eit der Glitte beä fiebenten $af)rf)unbert3 aucij im*3jhitterlanbe, befonberä in den Äüftenftaaten, erbitterte ^arteifämpfe groifc^en Stbel und Sboß um ftfirifttid)e ©efe|e, recf)tlice)e und potitifd^e ©leid^ftehung. Sden ©ieg erfämpft die Sdemofratie in der Siegel burc| die Uebergang^eit der grannig. ^m fiebenten und fecijften 3a^r= Jjunbert treten meift geiftrg bebeutenbe $üf)rer be§ $olf3, felbft t)on Slbel, an die ©piise des> 2$olfs> gegen die Steeinmadfjt i^rer ©tanbe§= genoffen. 2lu§ den 2sotf3fül)rern raerben Mein^err^er, neue ,be= mofratii^e Könige'. Sdurcfj sie gldngenbe ©ntraictlung be§ bürger= liefen Seben§, fömft und ^ßracf)ttiebe, 33egünftigung der ^ßoefte und der Anfänge der Sffiiffenjcfjaft, materielle Hebung des> ‘üjlittelftanbeä und der ärmeren Ssolmlaffen. (Snge Sserbinbung der ^ettenifd^en Scannen unter einanber, an barbarifc§e dürften angelernt ®ocf) ist die grannig nur eine norübergefienbe (Srfd^einung, o|ne tiefere Söurjeln im 2mmeben, nur augnafim§roeije jur ©rünbung non Sdpnaftien füfjrettb; enblido burcf) die ©efcfjtechter, of)ne 2öiber= ftanb be§ Sdemoä, geftürgt. 'Jtber die bürgerliche ©leidjljett mar burd) sie feftgefteut; die 31bels^err|c^aft fe^rt nictjt roieber.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 23

1870 - Mainz : Kunze
23 Anfangs auch religiöser Gegensatz der Sieger und Besiegten. Schonungslose Härte gegen die letzteren; Verlust ihrer politischen Rechte, des Grundeigenthnms, Abschaffung des römischen Rechtes. Heerverfassung der Langobarden: Herzöge, Schultheiße, De- cane, ursprünglich Militärbeamte, dann auch an der Spitze der Rechtspflege und Verwaltung. Das Reich ein Wahlreich, Erb- lichkeit der Herzogsgewalt. Allmähliche Verschmelzung der beiden Nationalitäten, beson- ders nach dem Uebertritt der arianischen Langobarden zum Katholi- eismus. Das herrschende Volk fügt sich in Glaube, Sprache, Bildung dem unterworfenen; seitdem Beginn einer höheren Cultur. — Unabhängigkeit und Machtbefestigung des römischen Stuhls in der früheren langobardischen Zeit. Gregor d. Gr. 590—604.

8. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

9. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 77

1877 - Altenburg : Pierer
Untergang des westrmischen Reichs. 77 Nachfolger des Honorius, Valentinian Iii. (423 455), ging noch Afrika an die Vandalen, Britannien an die Angeln und Sachsen verloren. Zwar vertheidigte der tapfere Astius 451 das Reich gegen die vordringenden Hunnen; er fiel aber bald darauf durch des Kaisers eigene Hand. Nach Valentinians Ermordung wurde Rom 455 von den Van-dalen unter Geiserich geplndert, und darauf rissen die Fhrer der deutschen Miethstrnppen in Italien die Herrschaft an sich. Sechzehn Jahre hindurch fhrte der Sueve Ricimer die Regierung, eine Zeit lang sogar ohne einen Angustns zu ernennen; Odoaker aber setzte 476 den letzten Kaiser Romulus Augustulus ab, und nannte sich König. So endete das westrmische Reich nach einer Dauer von 1230 Jahren. Der letzte Abschnitt der alten Geschichte zeigt ein trauriges Bild des sitt-lichen Zustandes, der auch durch das Christentum nur wenig verbessert wurde. Denn obgleich das Heidenthum zur Zeit der Vlkerwanderung fast berall im rmischen Reich verschwunden war, so waren doch die ffentlichen Zu-stnde noch so wenig vom Geist des Christenthums durchdrungen, da vielmehr die Parteiungen und Brgerkriege, welche die neue Religion hervorrief, die Verwirrung noch vermehrten und die rgsten Greuelthaten herbeifhrten. Wie geringen moralischen Einflu die christliche Lehre auf das entartete Ge-fchlecht ausbte, beweist eine lange Reihe von christlichen Kaisern, welche mit derselben Grausamkeit wtheten, wie ihre heidnischen Vorgnger. Erst in der germanischen Welt kam das christliche Princip zur vollen Anwendung, aber auch hier bedurfte es noch eines Jahrtausends, ehe der Staat und seine Gesetze nach dem Geist des Christenthums geordnet wurden. %

10. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 68

1877 - Altenburg : Pierer
68 Alte Geschichte. Vierter Abschnitt. Pompejus, der bisher das Meer und die Inseln beherrscht hatte, 36 durch Octavians Feldherrn Agrippa geschlagen, und in demselben Jahre mute auch Lepidus seine Provinz an Octavian abtreten. 4. Vierter Brgerkrieg 3130. Als Antonius die edle Octavia verstie und rmische Provinzen an die Cleopatra und ihre Shne verschenkte, wurde er fr einen Feind des Vaterlandes erklrt. In der Seeschlacht bei Actium 31 v. Chr. flohen Cleopatra und Antonius vor der Entscheidung; das Landheer ging zu Octavian der. Da dieser alle Friedensvorschlge verwarf, tdteten sich (30 v. Chr.) Antonius und Cleopatra. Aegypten wurde rmische Provinz; Octavianus, nun Csar Augustus genannt, kehrte als Alleinherrscher nach Rom zutif; der Janustempel wurde geschlossen. Die Reichthmer der vornehmen rmischen Familien waren durch die vielen Siege und durch die Erpressungen in den Provinzen aufs Unglaubliche angewachsen. Es gab Familien, welche 10,000 Sklaven hielten; Crassus be-sa Lndereien im Werthe von 7000 Talenten, Lentulus fast das Doppelte; der König von Cappadocien war dem Pompejus 8000 Talente schuldig. Manche Palste in Rom kosteten */a Million Thaler. M. Scaurus, Sullas Stiefsohn, baute auf einen Monat ein Theater fr 80,000 Zuschauer, das mit 3000 Bildsulen geschmckt war. Lucullus konnte jederzeit, ohne weitere Vorbereitung, eine Mahlzeit, welche 3000 Thaler kostete, auftragen lassen. Die Zahl der Verbrechen hatte so zugenommen, da in Italien in einem Jahre 3000 Personen wegen Giftmischerei hingerichtet wurden. Schwelgerei und Sittenlosigkeit herrschte in allen Provinzen, auch in den edelsten rmi-schen Familien, und während der religise Sinn erstarb, nahm orientalischer Aberglaube berhand. Bestechungen wurden ffentlich getrieben. Die rmeren Brger lebten von Koruaustheilungeu, den Geschenken der Reichen und dem Verkauf ihrer Stimmen, und hatten nur Sinn fr Schauspiele und Thier-gefechte (panem et circenses). Da mute die Republik untergehen. Fnfte Periode der rmischen Geschichte. Von Augustus bis zum Untergang des westrmischen Reiches. 30 v. Chr. 476 n. Chr. 33. Augustus. 30 v. Chr. 14 n. Chr. Octavianus Augustus erlangte dadurch die Alleinherrschaft, da er alle hheren republikanischen Wrden vereinigte. Als Augustus im August ^Sextilis) 29 nach Rom zurckkehrte, wurde ihm zuerst auf zehn, dann aber bald auf fnf. bald auf zehn Jahre die Wrde eines Imperators bertragen. Er verlegte darauf die Legionen in die Grenzprovinzen und behielt nur zehn prtorianische Gehrten in Rom. Als
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