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1. Die Weltgeschichte - S. 71

1835 - Mainz : Kupferberg
V /V , Königs Herrschaft. Si o m u l u ü. (Aee» Lsrellti»), setzen den verdrängten Numltor wieder aufv.6 den Thron, und gründen Rom auf dem palatinischen Hügel. 75 Remus erschlagen. ^ ^ I. Königsherrschaft. Von Rom's Erbauung bis zur Vertreibung der Könige, von 75 i bis 510 v. Ch. G. 244 n. R. E. Mythen dauern fort*). * Der aus drei verschiedenen Stämmen gebrìdete römische Staat vergrößert sich schnell durch bezwungene Völker; aber die alten Patricier behaupten sich in ihren Vorrechten. Tyranneie» de6 Königsgeschlechtes fuhren mit dem Sturze desselben eine neue Verfassung herbei. 1. Iiornalus mit dreihundert Celeres und Victoren (Fasccs). Rom — Asyl. (Senat (Patres), Patricier, Ple- bejer (?). Patrone, Clienten. Drei Tribns (Ortsstämme, Districte), dreißig Cnrien (Geschlechtsstämme, jeder mit zehn Geschlechtern). Raub der Sabinerinnen. Die Sabiner unter Titus Tatius erobern den saturnischen (capitolini- schen) Berg (Tarpeja), und nachdem sie sich mit den Römern ausgeglichen, bauen sie diesen mit dem qnirinalischen Berge , an, — Quirite», Tatius Mitregent, alsbald erschlagen; auch Romulus verschwindet — tzuiriuus. *) Die Römer rechneten vor dem Augustus gewöhnlich nach Consnln, oder nach der Verbannung der Könige; erst zur Zeit des Augustns wurde die Zeitrechnung nach Gründung der Stadt allgemein. Diese wird aber von den Alten verschieden angegeben. Ihre Bestimmung hängt ab von der Zeit der Einnahme Roms durch die Gallier, welche bald Ol. 98,1, oder 2, bald nach Varro Ol. 97,2. angeseyt wird, von wo man dann Z6o oder 364 Jahre bis zur Erbauung Roms zurück- rechnete. Also: Ol. 97,2 — 386, und 386 von 776 — 390, und 590 + 364 — 754 v. Ch. G. — Ol. 6,3, d. h. im dritten Jahre der sechsten Olympiade, so daß zwei volle Jahre dieser Olympiade ver- flossen waren. Nach Cato war es Ol. 7,1; nach Fabius Ol. 8,1. Die Uebertragung auf unsere Zeitrechnung bleibt immer mit Einem Jahre schwankend, da der Monat April, als Gründungsmonat der Stadt, eine spätere unhistorische Bestimmung ist, und wir somit ebensowohl von 777 als von 776 abziehen können.

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

4. Alte Geschichte - S. 64

1872 - Mainz : Kunze
64 eibet, in einzelne nadh 93ebürfniß mehr ober weniger ga^Ireic^ $u= fammengefe^te ©erid^tspfe ixrth.itt, nadf) Anhörung oon 5lnflage* und 23erthetbigung§reb,n, ^cugcnauäfagen u« !• rc* *hr &rbift g den „nadttben ®cfefeen und worüber feine ©efe&ejinb, nadfj <jered|te£ter. ©ejinnung". 2lußerorbentlicf)e 3una*>mc &cr *Pro8#f &a mannen der Ssunbeägenoffen die eigene ©erid)t3burfeit genommen. 2lußer= dem §adfjgericf)te: Äriegä« und £anbel£>gcrid(jte u. a. 2) §inan§s und jtriegsoerwaltung. $ür die erfterc, roeld^e eine -äftenge oon Beamten befdfjäftigte, barunter den gegen bas fonft für die Beamten gcitcnbe ^ßringip einjähriger 2lmt§= , bauer auf 4 3a^re gezahlten (Spimeleteg der öffentlichen ©infünfte (fficrifteg befleibet biefcä einflußreiche 2lmt regelmäßig) ist ju mer!en: 1) daß die Saften (yogoi) bcr S3unbe3genoffan jefct auf 600 (einmal 1200) Talente jährlich geftiegen waren, 2) neben der außergewöhnlichen ^ermögcnsfteuer (daepogd), bcn gewöhnlichen (Steuern und (Itnlunften, 2j£arft=, Hafenzöllen u. f. w. die reget« mäßigen Seitur^ieen ober (^brenleiftungcn bcrjtejd^en, ©. die (5horegievluiftattung_be§ ©jorä für die- theatralifffen Sluffufc rungen, die Xricr ar djie, 'ilusrüftung und Sefcjiigung eimsßri.gss fdjip, wogu der Staat üiumpf, sdzaft, Sotb bcr 3)£amtfd(jafi lie= ferte. £)ie oberfte Jriegerijc^e Seßürbe befleibcn die 10 jä^rltd^ gewählten Strategen; allgemeine und itahegu lebenslängliche 2bcbr« pflicht; mit dem 18. beginnt 2i&6rioe %rofcmaeit als ^cri= polos» §u ?poften= und ffieftungäbienft im £anbe; die athcnijdfye 2anbma<f)t circa 29,000 £opliten, wogu leichte Sölbnertruppen, tftüter, ä3ogenfcf)ü§en; die Seemacht minheftenä 300 frieren.{£ Bj^anbel und (£rwerb, $)er smerbau tritt mehr und mehr in den ^intergrunb; der ©roßhanbel (s^uoq/u) bebtngt baä attifche fieben, biftimmt namentlich den (Sharaftcr der §af.nftabt 5peiräeuä; unter den auö bcr ganzen Totelmeerwclt juftrömen« den ^ßrobuften oon befonberer Sbicfitigfett das> ©etreibe und die Seejjjä-L.ber portt^en^egenbat, daher der 23efi£ der 2baffer= ftraßen bcs> 23ojporof und Jpehtspont eine Scbcnsfrage.für Sitten; der $ftarft (uyopu) gu säthen lpauptpta& für den ©ciailoerfauf (die (xcmrjxtiu), zugleich der tägliche Serfammlungsort der Toßigen (geifbeftimmung dyoqüq nxtjdovotjq 2c.); die ^anbetäintcrefjcn bilben ein wichtige^ Moment für die ^olitif b.s Staate, ,Spafin= unk ^arftjötte eine wichtige ginan^quelle: daher mannigfache äkgünfti« gungen b.§ §anbi3, rafche ©rlibigung bcr einfdpgig>n ^rogeffe, ftrenge ‘Djlarfk und §afenpo%i. Sdie ^nbruftrie im ©roßen burefj

5. Alte Geschichte - S. 133

1870 - Mainz : Kunze
133 Gesetz des Ognlnius zu den Priesterstellen.*) Das Amt des rox sab'i-ifieulus so wie das der drei flamines blieb den Patriziern Vorbehalten. Im Jahre 326 wurde die Schuldhaft aufge- hoben; die Person des Schuldners wurde unangreifbar und der Gläubiger war nur auf dessen Vermögen angewiesen?*) Der Censor Appius Claudius nahm 312 Männer vom nied- rigsten Stande in den Senat auf und reihte Freigelassene und besitzlose Leute in die Tribus ein; 304 wurden aber die letztern auf die vier städtischen Tribus beschränkt, die dadurch an Bedeu- tung und Ansehen viel verloren. Nachdem die Kämpfe der Patrizier und Plebejer in der po- litischen Gleichstellung um die Mitte des vierten Jahrhunderts ihr Ende gefunden, bildet sich an der Stelle des Patriciats die Oligarchie des Amtsadels, der regierenden Familien aus; ihre Uebermacht und Willkür dem regierten Volke gegenüber führt allmählich diejenigen Mißverhältnisse herbei, welche wir zur Zeit der Graechen vorfinden. Die Tribunen treten, nachdem die Plebs ihres Schutzes nicht mehr bedurfte, in den Dienst des groß- ßen unterdrückten Volkes und gewinnen ungemein an Bedeutung. Dritter Abschnitt. Von der politischen Gleichstellung der Plebejer (An- fang der Demokratie) und den Samniterkriegen bis zur Unterwerfung Italiens. 366 resp. 342—266. 1. Erster Samniterkrieg (342—340) und letzter Latinerkrieg (340—337). Nachdem die etruskische Macht gebrochen, begannen die Rö- mer den Krieg mit dem zweiten Hauptfeinde, den Samnitern, welche Etrusker und Griechen in Campanien unterdrückt hatten und vom tyrrhenischen bis zum adriatischen Meere herrschten. Die Römer waren im Vortheil durch größere Centralisation ihres Staatswesens. Die staatlichen Einrichtungen der Sabeller mehr eine lose Föderation als ein geschlossener Organismus. Dies gilt namentlich auch von den Sammlern, welche in ihren schwer zugänglichen Bergen offene Ortschaften bewohnten und zur Bil- dung eines städtischen Bürgerthums ntd)t vorschritten. Mit einer *) **) *) Lex Ogulnia: ut quum quatuor augures, quator pontifices ea tem- pestate essent placeretque augeri sacerdotum numerum, quatuor ponti- fices, quinque augures de plebe omnes allegerentur. **) Livius Viii. 28: plebi Bomanae velut aliud initium libertatis fac- tum est, quod necti desierunt,

6. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

7. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

8. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. VII

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
Vorrede zur dritten Auflage. Vii ersten Auflagen aufgenommen haben, hofft aber auch jetzt ein Werk dargeboten zu haben, welches einen dauernden Wert besitzt. Mit der zweiten Auflage wurde zugleich der Leitfaden ohne Anmerkungen ausgegeben, was Beifall gefunden hat. Auch von dieser Auflage erscheint deshalb eine Ausgabe ohne Anmerkungen, welche Schülern in die Hand gegeben werden kann. Ich möchte dabei nur die Herren Lehrer und Lehrerinnen bitten, den Schülern, welche das Entlaffungs-alter erreicht haben, die Ausgabe mit Anmerkungen zu empfehlen, damit der in der Vorrede zur ersten Auslage angestrebte Zweck erreicht werde. Ebenso bitte ich alle, denen die Verbreitung einer unparteiischen Geschichtsauffassung am Herzen liegt, in ihren Kreisen meine Weltgeschichte bekanntzumachen und mitzuteilen, wodurch sie mich zum innigsten Danke verpflichten und der guten Sache nützen würden. Und so möge denn auch diese dritte Auslage von Gottes Segen begleitet sein! Sasbach am Kaiserstuhl, 21. Oktober 1881. Dr. Hermann Kolfns.

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 169

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 61. Die Zeit zwischen dem ersten und zweiten pnnischen Kriege. 166 schwören müssen. Um .diesem Eidschwur nachzukommen, entschloß sich Haunibal, den Krieg gegen die Römer selbst herbeizuführen. Er zog deshalb gegen Sagn nt und eroberte es, konnte sich aber des Besitzes nicht erfreuen, denn die Sagunter zündeten die Stadt an und verbrannten sich mit ihren Weibern, Kindern und Schätzen in ihren eigenen Häusern. Die Römer ließen alsbald durch Qu intus Fabius Maximus die Auslieferung Hanni-bals verlangen, und als der Senat in Karthago diese ver- ^ weigerte, wurde der Krieg erklärt. bl Gl,r' Anmerkungen. 1. Telamon, h. Telcmione, im früheren Toskana am Tyrrhenischen Meere; Gades, H. Cadix; Neu-K ar t h a g o, H. Carthagena; S a-g und lag am Mittelländischen Meere, in der Gegend, wo Valencia lieqt also noch herwärts des Ebro, heute Murviedro. 2. Der^erste illyrische Krieg dauerte von 230—228 v. Chr. und hatte zur Folge, daß Demetrius von Pharos, der Statthalter von Ja0ict)ici (j?orfu), welcher diese Alltel Quslieseite, von den Mömern sie wie-der .als Eigentum und zugleich die Statthalterschaft über Jllyrien erhielt, topater ober trieb er Seeräubern und wollte von Rom sich uuabhäuaiq machen. Der römische Konsul Amilius nahm ihm deshalb die ^nsel Pharos, wo er residierte, und alle feine Besitzungen weg und nötigte ihn, nach Makedonien zu fliehen (219 v. Chr.). Illyrieu ward Provinz.^ Die Griechen gestatteten fortan aus Dankbarkeit den Römern den Zutritt zu den Olympischen und zu den Jsthmischen Spielen 3. Den Galliern kamen die Gäsäten unter dem Könige Viri-d.omar zu Hilfe. Dieser bot dem Konsul M. Claudius Marcellus einen Zweikampf an, der angenommen und in welchem der Gallier besiegt wurde. Dies wirkte entmutigend auf die Gallier. Die Gäsaten gogen frd) zurück. Die Römer gingen das erste Mal über den Po, nahmen Je ed to (aitum und andere gallische Städte ein, und legten an der Grenze von Mittelitalien die Kolonien Placentia (Piacenza), Mit-n ua_ (Modena) und 6 r emo na an und führten die Flaminische Straße, welche von Rom bis Ariminnm (Rimini) sich rog, von da an unter dem Namen Amilische Straße bis nach Placeutia fort. 4. Spamen war zur Zeit Hannibals im Innern von Kelten, an der Küste von Renern bewohnt; nach letzteren nannten die Auswärtigen das ßand Serien Seit der Vermischung beider Völker nannte man tue Einwohner Keltiberer. Die Hauptflüsse sind der Jberus (Ebro) der Sduerus (Duero), Tajus (Tajo), Auas (Guadiana) und Bätis (Guadalquivir). Der Ebro fließt in das Mittelländische, die anderen Flusse tu das Atlantische Meer. Außer den bereits genannten Stadien Gades, Hispalis, Neu-Karthago sind noch zu bemerken: Bar-etno (Sarceuono), Toledum (Toledo), Tarraco (Tarragoua), Portus Eale (Oporto), Numantia, das in Trümmern liegt, und ?!? den vielen einzelnen Völkerschaften sind hervorzuheben: die Gallier im Nordwesten; die Vasconen (Basken), die !1 ^utierttn Norden und die Susi tan er im Westen. Das Land hatte mcht nur Überfluß an Produkten aus dem Pflanzen-reiche, sondern auch an Metallen. Gold und Silber fand man nicht Rolfus, Weltgeschichte. 3. Auff. o
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