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1. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

2. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

3. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

4. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

5. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

6. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 536

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
536 Die neue Zeit. des jüngern Berustorff ist es, daß Dänemark durch eine bewaffnete Neutralität viele Jahre sich ungestörten Friedens erfreute. § 196. Nordamerika. Kampf der Vereinigten Staaten mit England. (1765—1783.) 539) Während diesseits des Oceans die alten Staaten in ihren Grundfesten erschüttert wurden, hatten sich im Norden Amerikas neue Staaten auf neuen Grundlagen gebildet und bestanden lange Zeit friedlich nebeneinander. Es waren dies die von Engländern gegründeten und mit Einwanderern ans allen Ländern bevölkerten Kolonien, welche voneinander unabhängig waren, aber alle die englische Oberhoheit anerkannten. Englische Statthalter waren über sie gesetzt, aber sie waren den Abgaben und Gesetzen des Mutterlandes nicht unterworfen. England hatte den großen politischen Fehler begangen, keine Vertreter dieser Staaten im Parlamente zuzulassen, und somit konnten die Amerikaner mit Recht behaupten, daß dessen Beschlüsse auf sie auch keine Anwendung fänden. Außer diesen Kolonien im Osten Nordamerikas 1758- hatten die Engländer auch noch in einem vierjährigen Seekrieg 1762- von Frankreich Kanada und von Spanien Florida sich erworben; aber die englische Staatsschuld war durch diesen Krieg von 74 auf 146 Millionen Pfund Sterling angewachsen. Da nun der Vorteil dieser Eroberungen hauptsächlich den englischen Kolonisten zugute kam, so hielten es die Engländer für billig, diese zur Tragung der Staatslasten beizuziehen. Aber anstatt mit den Amerikanern ein Übereinkommen zu treffen, erließ das 1765. Parlament eine Verordnung, durch welche bei Nechtsstreitigkeiten der Gebrauch des Stempelpapiers vorgeschrieben wurde (Stempelakte). 540) Gegen eine solche Besteuerung sträubte sich das Frei-heitsgesühl der Amerikaner, und sie umgingen die Abgabe dadurch, daß sie gar keine Prozesse führten, sondern ihre Streitigkeiten von Schiedsrichtern schlichten ließen. Die Stempelakte wurde nun freilich zurückgenommen, dagegen ein Zoll auf die Einfuhr von Thee, Glas, Papier und Malerfarben gelegt. Nun be- schlossen sämtliche Provinzen, diese Einfuhrartikel nicht mehr zu kaufen, ja in Boston drangen als Indianer verkleidete Männer auf ein englisches Theeschiss, welches im Hasen lag, und warfen die ganze Ladung (180 Zentner Thee) in das Wajser. Zur Strafe dafür wurde der Hafen von Boston von allein^ Verkehr 1773. abgeschnitten. Die Gegenvorstellungen wurden nicht gehört, und das Parlament erklärte die Nordamerikaner als Rebellen. Da

7. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 646

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
646 Unsre Zeit. eine so freisinnige Verfassung auf so friedlichem Wege dnrch-1789. geführt wurde. Nach dieser Verfassung von 1789 bildeten die 13 Provinzen, welche sich einander angeschlossen hatten, einen Bundesstaat unter einem Bundespräsidenten, dem ein Kongreß beigegeben ist, der ans einem Senate und einem Repräsentantenhause besteht. Der erste Präsident, Washington, hatte einen schweren Stand, denn er hatte nicht nur die Verwaltung und die Rechtspflege zu regeln, sondern auch für die Mittel zu sorgen, wodurch die Staatsschuld abgetragen werden sollte, und ein Staatseinkommen herzustellen. Allein der erste Präsident sowohl, als seine Nachfolger erleichterten sich ihren Stand durch die Aufrechthaltung einer strengen Neutralität in den Konflikten der europäischen Mächte. Diese Neutralität wurde Staatsgrundsatz. Dagegen stellte James Monroe (Monro), 1824. der fünfte Präsident, den Grundsatz auf, daß nicht nur keine europäische Macht sich in amerikanische Angelegenheiten mischen dürfe, sondern daß auch keine befugt sei, in Amerika neue Kolonien zu gründen ober die, welche sie bereits besitze, zu ertvei-1803. tern (Monroe-Doktrin). Durch den Ankauf von Louisiana wurde der Flüchenraum der Union beinahe verdoppelt. 644) Ungeachtet der Neutralität wurden die Vereinigten Staaten doch in die Streitigkeiten zwischen Frankreich und 1807. England verwickelt, und ihr Handel litt so sehr, daß sie 1807 die eigenen Häfen freiwillig sperrten, um das Eigentum der amerikanischen Bürger vor der Kaperet zu sichern. So hart dieser Schritt war, so hatte er bei den praktischen Amerikanern doch eine gute Folge, nämlich die Steigerung der einheimischen Industrie. Mit England kamen die Vereinigten Staaten wegen Aus-1812- dehnung des Territoriums zu Land sowohl, als zur See in Krieg. 1814' Die Engländer hatten sogar die Bundeshauptstadt Washington De- wieder in Besitz bekommen, aber im Frieden zu Gent gab Eng-3i8u.1 land alle Eroberungen wieder heraus, und die Amerikaner verpflichteten sich nur, den afrikanischen Negerhandel aufzugeben und zu dessen Unterdrückung mitzuwirken. Handelsverträge zwischen England und den Vereinigten Staaten verschafften dem Verkehr bald wieder eine entsprechende Ausdehnung. 1832. 645) Seit 1832 kam die Frage über die Fortdauer der Skla- verei, welche in den südlichen Provinzen bestand, in Anregung. In den Nordstaaten fanden die Menschenrechte eher ihre Anerkennung , während die Südstaaten, deren weitläufige Zucker-, Kassee-, Reis-, Baumwollen- und Tabakpflanzungen von Negern bebaut wurden, das Sklavenhalteit als unentbehrlich ansahen. Die 1848.Frage wurde wichtiger, als Kansas (1856) und Kalifornien

8. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 693

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 244. Großbritannien. 693 § 244. Großbritannien. (Seit 1870.) 686) Großbritannien, welches es verstanden hatte, in den großen europäischen Fragen sich den Frieden zu bewahren, war dafür desto mehr in seinen Kolonien in Anspruch genommen, wo es, wie in Abessinien (s. Nr. 634), unfruchtbare Lorbeeren errang, welche ihm an Geld und Mannschaft sehr teuer zu stehen kamen, wie die Siege über die Asch ant is, die Zulus und andere Stämme. Sehr ernsthaft gestalteten sich die Verhältnisse in Afghanistan, dem Lande, welches Persien von der englischen Besitzung in Vorderindien trennt, und mit dessen Herrscher Doste Mohammed es den Briten gelungen war, nach vielen blutigen Kämpfen ein Schutz- und Trntzbündnis abzuschließen, wodurch die englischen Besitzungen sowohl gegen Persien, als gegen den russischen Einfluß gesichert erschienen. Allein nach dessen Tode 1855-suchte der neue Herrscher Schir-Ali sich dem englischen Einflute zu entziehen, was die Engländer wieder zur Besetzung des Landes veranlaßte, die nicht ohne blutige Kämpfe gelang. Schir-i878. Ali sowohl, als nach dessen Tode der Sohn Nakub-Khau,1079. traten wieder in ein Bündnis mit England, konnten es jedoch nicht verhindern, daß die Engländer von Aufständischen angegriffen wurden, wodurch diese sich genötigt sahen, fortwährend in Asgha-uistan Krieg zu fithrat. Die Annexion der Transvaalschen Republik in Südafrika sah England sich wieder aufzugeben veranlaßt, da dies in England selbst eine allgemeine Mißstimmung hervorrief. Fortwährend hat es auch mit den Kaffern im Kaplande und an dejsen Grenze Kämpfe zu bestehen. Dagegen erhielt es von der Türkei im Wege eines Vertrags die Insel Cypern, die jetzt unter englischer Herrschaft fo schlecht regiertists. wird^als vorher unter türkischer. Dagegen nahm die Königin den Titel Kaiserin von Indien (Empress of India) an. wc. 687) Eine fortwährende Wunde am britannischen Staatskörper bleibt Irland, welchem die Engländer nicht gerecht zu werden verstehen, obwohl sie die Unhaltbarkeit der Zustände einsehen und>_ das englische Ministerium eitte Besserung anzubahnen bestrebt ist. Die Aushebung der englischen Hochkirche in Irland brachte keine Erleichterung, und von Jahr zu Jahr stieg wi. die von amerikanischen Feniern genährte Erbitterung. Die agrarischen Morde nahmen zu, wie die Massenaustreibungen zunahmen, und es bildete sich unter der irischen Bevölkerung eine Land-

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 169

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 61. Die Zeit zwischen dem ersten und zweiten pnnischen Kriege. 166 schwören müssen. Um .diesem Eidschwur nachzukommen, entschloß sich Haunibal, den Krieg gegen die Römer selbst herbeizuführen. Er zog deshalb gegen Sagn nt und eroberte es, konnte sich aber des Besitzes nicht erfreuen, denn die Sagunter zündeten die Stadt an und verbrannten sich mit ihren Weibern, Kindern und Schätzen in ihren eigenen Häusern. Die Römer ließen alsbald durch Qu intus Fabius Maximus die Auslieferung Hanni-bals verlangen, und als der Senat in Karthago diese ver- ^ weigerte, wurde der Krieg erklärt. bl Gl,r' Anmerkungen. 1. Telamon, h. Telcmione, im früheren Toskana am Tyrrhenischen Meere; Gades, H. Cadix; Neu-K ar t h a g o, H. Carthagena; S a-g und lag am Mittelländischen Meere, in der Gegend, wo Valencia lieqt also noch herwärts des Ebro, heute Murviedro. 2. Der^erste illyrische Krieg dauerte von 230—228 v. Chr. und hatte zur Folge, daß Demetrius von Pharos, der Statthalter von Ja0ict)ici (j?orfu), welcher diese Alltel Quslieseite, von den Mömern sie wie-der .als Eigentum und zugleich die Statthalterschaft über Jllyrien erhielt, topater ober trieb er Seeräubern und wollte von Rom sich uuabhäuaiq machen. Der römische Konsul Amilius nahm ihm deshalb die ^nsel Pharos, wo er residierte, und alle feine Besitzungen weg und nötigte ihn, nach Makedonien zu fliehen (219 v. Chr.). Illyrieu ward Provinz.^ Die Griechen gestatteten fortan aus Dankbarkeit den Römern den Zutritt zu den Olympischen und zu den Jsthmischen Spielen 3. Den Galliern kamen die Gäsäten unter dem Könige Viri-d.omar zu Hilfe. Dieser bot dem Konsul M. Claudius Marcellus einen Zweikampf an, der angenommen und in welchem der Gallier besiegt wurde. Dies wirkte entmutigend auf die Gallier. Die Gäsaten gogen frd) zurück. Die Römer gingen das erste Mal über den Po, nahmen Je ed to (aitum und andere gallische Städte ein, und legten an der Grenze von Mittelitalien die Kolonien Placentia (Piacenza), Mit-n ua_ (Modena) und 6 r emo na an und führten die Flaminische Straße, welche von Rom bis Ariminnm (Rimini) sich rog, von da an unter dem Namen Amilische Straße bis nach Placeutia fort. 4. Spamen war zur Zeit Hannibals im Innern von Kelten, an der Küste von Renern bewohnt; nach letzteren nannten die Auswärtigen das ßand Serien Seit der Vermischung beider Völker nannte man tue Einwohner Keltiberer. Die Hauptflüsse sind der Jberus (Ebro) der Sduerus (Duero), Tajus (Tajo), Auas (Guadiana) und Bätis (Guadalquivir). Der Ebro fließt in das Mittelländische, die anderen Flusse tu das Atlantische Meer. Außer den bereits genannten Stadien Gades, Hispalis, Neu-Karthago sind noch zu bemerken: Bar-etno (Sarceuono), Toledum (Toledo), Tarraco (Tarragoua), Portus Eale (Oporto), Numantia, das in Trümmern liegt, und ?!? den vielen einzelnen Völkerschaften sind hervorzuheben: die Gallier im Nordwesten; die Vasconen (Basken), die !1 ^utierttn Norden und die Susi tan er im Westen. Das Land hatte mcht nur Überfluß an Produkten aus dem Pflanzen-reiche, sondern auch an Metallen. Gold und Silber fand man nicht Rolfus, Weltgeschichte. 3. Auff. o

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 255

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 93. Die christliche Kirche. 255 welche am Don wohnten. In heißem Kampfe unterlagen die Alanen, vereinigten sich aber mit den Hunnen und beide warfen sich nun gemeinsam aus die Goten. Die Ostgoten wanderten aus; die Westgoten dagegen unter den Häuptlingen Alawif und Fritiger baten den Kaiser Valeus um die Erlaubnis, in der Bulgarei sich niederlassen zu dürfen. Valens bewilligte es, aber unter sehr harten Bedingungen. Sie sollten nicht nur ihre Waffen abgeben und einen Teil ihrer Kinder in die kleinasiatischen Städte als Geiseln senden, sondern auch ihre Lebensmittel teuer bezahlen. Es sollen über eine Million Menschen, worunter 200 000 streitbare Männer, gewesen sein. Die römischen Beamten gaben ihnen um vieles Geld schlechte Nahrungsmittel, so daß sie ihre Sklaven und Kinder verkaufen mußten, um nicht Hungers zu sterben. So zogen denn die Goten es vor, eher in offenem Kampfe zu sterben, als elend umzukommen. In der Schlacht von Adrianopel wurden mit dem Kaiser Valens alle römischen Generale bis auf drei getötet, und zwei Drittelte des Heeres kamen um. 5. Zu Theffalonich wurde der Statthalter ermordet. Theodosius ließ im Zorne unter dem Vorwande öffentlicher Spiele die Einwohner in das Amphitheater locken und 7000 niederhauen ohne Unterschied, die Unschuldigen mit den Schuldigen. Als er bald darauf in Mailand die Kirche besuchen wollte, trat ihm Ambrosius entgegen und wehrte es ihm, weil seine Hände mit Blut befleckt feien. Theodosius erkannte sein Unrecht, nahm die auferlegte Buße an und gab ein Gesetz, daß Todesurteile erst dreißig Tage nach dem Ausspruche vollstreckt werden sollten. 8 93. Die christliche Kirche. 259) Seit die Kirche der Freiheit und des Schutzes sich erfreute, konnte sich die kirchliche Amtsgewalt auf ihreu verschiedenen Rangstufen (Hierarchie) ordnungsgemäß entwickeln. Wir finden deshalb in dieser Zeit schon Erzbischöfe, Primaten und Patriarchen, welche an die Spitze des Episkopates in den einzelnen Ländern traten und ein hervorragendes Ansehen genossen. Ganz besonders konnte das Papsttum die ihm von Christus zugewiesene Aufgabe immer umfassender erfüllen und wurdeu die Nachfolger des Petrus allgemein als die von Gott eingesetzten Vorsteher anerkannt. Ihnen allein blieb der Name Papst, weil man in ihnen den gemeinsamen Vater der Christenheit verehrte. Auch die Kirchenzucht wurde nach bestimmten Satzungen gegen Ungehorsame angewendet. Die Streitigkeiten in Glanbenssachen wurden ans ökumenischen d. i. allgemeinen Konzilien, die Diszipliuarsacheu in der Regel auf Provinzialsynoden untersucht und entschieden. 260) Aber auch das praktische Christentum brachte neue Lebeusverhältnisse hervor. Seit der Decianischen Verfolgung flüchteten sich viele Christen in die Einsamkeit (Eremns), um fern
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