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1. Alte Geschichte - S. 30

1869 - Mainz : Kunze
30 Iii. Nationale Emigungsmmel. Die Zersplitierung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren,) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: der gemein- same Götterglanbe ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 14). Der Sage nach der nufpuxog der Erde, in Wahrheit das Centrum der Hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und seit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelaugt; eilt höchstes Tribunal über die ^Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik, weit über die Grenzen Griechenlands und seiner oft auf Anregung des Orakels ausgesandten Kolonien von oft entscheidender Autorität. Ein Erdspalt mit ansströmenden gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken (nnv/ua £v9ovat.aotiy.ov). lieber dem Schlund neben dem heiligen Lorbeerbaum der goldne Drei- fuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen (bald s/u/Lutga bald u/uftou) von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprünglich nur eine Pythia und ein uqoytjvrig oder uq6f.kx.vvic, später zwei Priesterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels aus ganz Griechenland bis in die späteren Zeiten; — Einwirkung mehr aus das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Ausnahmen; — Große Tempel- schätze in den Thesauren. B. Die tamphiktyonien. Einungen von Nachbarstaaten (äfiyixvioveg) zu religiöser Fest- feier um ein Bundesheiligthnm. Am bedeutendsten die Delphische

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Erdkunde - S. 27

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
27 — fügte. Die sittliche und geistige Veredelung der Kulturvölker aber vermittelte die christliche Schule, indem sie die Herzen mit göttlichen Grundsätzen, den Geist aber mit Schätzen des Wissens erfüllte. Die ansässigen Völker mußten natürlich bald das Bedürfnis fester Gesetze und einer starken Obrigkeit empfinden. Es entstand daher die staatliche Ordnung. Die Verfassungsformen der Staaten sind verschieden. Man unterscheidet Monarchien und Republiken, je nachdem die höchste Gewalt im Staatsverbande einem einzelnen (dem Fürsten) oder dem Volke zukommt. Im erstern Falle nennt man die Staatsverfassung eine monarchische, im letztern eine republikanische. Ist in der Monarchie der Wille des Herrschers allein maßgebend oder regiert derselbe nach bestimmten Gesetzen unabhängig vom Volke, so ist die Verfassung eine despotisch- bezw. autokratisch-monar- chische. Hat aber (gemäß einer Konstitution oder Verfassungs- bestimmung) das Volk einen gewissen Anteil an der Gesetzgebung und Verwaltung, so heißt die Verfassung „konstitutionelle Monarchie". Bei den Nomaden besteht die patriarchalische Leitung eines Häuptlings oder Familienältesten. Ganz „wilden" Völkern aber ist die staatliche Ordnung fremd. Europa. I. Wagerechte Gliederung. Europa nimmt mit einem Flächen- inhalt von 19 Mill. qkm unter den fünf Erdteilen die vierte Stelle ein. Auf den ersten Blick erscheint es als eine nach Südwesten schmal auslaufende Halbinsel Asiens; aber die natürlichen Grenzen gegen Asien (das Uralgebirge, der Uralfluß, das Kaspische Meer und die Manytschniederung zwischen dem Kaspischen und Asowschen Meere) sowie seine eigenartige Natur, Bevölkerung und geschichtliche Ent- Wicklung machen Europa zu einem selbständigen Erdteile. Die größte Längenausdehnung (5700 km) hat Europa von Südwesten nach Nordosten. Die Breite nimmt von Osten nach Westen 2*

4. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

5. Alte Geschichte - S. 31

1872 - Mainz : Kunze
31 2) 2tn ©teile biefeä $önigtf)um§ tritt oom neunten = ljunbert an, namentlich aber im achten eine Slriftofratie, die burcf) die (Sroberung^üge der lebten ^afjrfjunberte mastig geraor= den, ftatt der früher nur berat^enben ©tellung jurn $ürftenf)au§ die Stljeilnaljme am Regiment erhalt, enblic^ baä Äönigtfjum gan§ oerbrängt und allein die Regierung an ftdj gieljt. $n den Rauben des> fjeeenifdfjen 2tbet§ (der ©efd^le^ter) liegt der größte ©runbbefi^, eine p^ere 23ilbmtg, Ärieg^erfa^rung, die Ölecfjtgfunbe, die ^ßriefterämter, babei fte|t berfelbe mit dem belpfjtfcfjen Orafet in engfter Sberbinbung« 3) 23efonbers> die Kolonien, in benen die politifd)e (Sntraicllung f crueller gel)t und rao ftatt der eigentlichen ©eburtäariftofratie immer 5£imofratie erfdfjeint, bereiten den Uebergang jur Sdemofratie üor. ©eeroefen, § anbet, beraeglidjer 33e[i^, ;gei[tige Ssilbung ent= roicfelten das> ©täbteteben und den 23ürgerftanb. ©eit der Glitte beä fiebenten $af)rf)unbert3 aucij im*3jhitterlanbe, befonberä in den Äüftenftaaten, erbitterte ^arteifämpfe groifc^en Stbel und Sboß um ftfirifttid)e ©efe|e, recf)tlice)e und potitifd^e ©leid^ftehung. Sden ©ieg erfämpft die Sdemofratie in der Siegel burc| die Uebergang^eit der grannig. ^m fiebenten und fecijften 3a^r= Jjunbert treten meift geiftrg bebeutenbe $üf)rer be§ $olf3, felbft t)on Slbel, an die ©piise des> 2$olfs> gegen die Steeinmadfjt i^rer ©tanbe§= genoffen. 2lu§ den 2sotf3fül)rern raerben Mein^err^er, neue ,be= mofratii^e Könige'. Sdurcfj sie gldngenbe ©ntraictlung be§ bürger= liefen Seben§, fömft und ^ßracf)ttiebe, 33egünftigung der ^ßoefte und der Anfänge der Sffiiffenjcfjaft, materielle Hebung des> ‘üjlittelftanbeä und der ärmeren Ssolmlaffen. (Snge Sserbinbung der ^ettenifd^en Scannen unter einanber, an barbarifc§e dürften angelernt ®ocf) ist die grannig nur eine norübergefienbe (Srfd^einung, o|ne tiefere Söurjeln im 2mmeben, nur augnafim§roeije jur ©rünbung non Sdpnaftien füfjrettb; enblido burcf) die ©efcfjtechter, of)ne 2öiber= ftanb be§ Sdemoä, geftürgt. 'Jtber die bürgerliche ©leidjljett mar burd) sie feftgefteut; die 31bels^err|c^aft fe^rt nictjt roieber.

6. Alte Geschichte - S. 160

1872 - Mainz : Kunze
160 burdf) Sbeftcd^ung eine günftige 2benbung ju geben, Bi3 bev für 23e= ftecf)ung unzugängliche und tüchtige D. @äciliu§ 3fteteflu§ den 06er= Befehl erhalt nnb ifjn 109 am $Iuffe gftutljut fcf)lägt und §ur §lucf)t nadfj Mauretanien ju feinem ©c^roiegcroater 23ocd)u§ nötigt. 107 erhielt der Segat beö 2fteteüu§, $ftariu3, den Oberbefef)! und fcfjlug den ^ugurtlja nebft 23occf)u3 Bei(5irta 107. Sdemouäftor beä $ftariu£, ©ulla, gelang «8, den 33ocd^u§ §ur Auflieferung 3u= gurt^a’S gu Beroegen (106), der im £riutnpf)e aufgcfufjrt rourbe und in einem unterirbifdfjen Werfer (dem Xullianum) urnfam. (5iferfucf)t gtüifcfjen Marius und ©u£(a, der ficf) die 23eenbigung bc§ Krieges §ufcf)rieb. £)a§ föjnigreicfj 9lumibien mürbe geteilt; ein @tü<J roarb jur römifdfjen ^ßroüin§ gezogen, ein ©tüdi erhielt 23occf)u§ üou Mauretanien, ein brittef roa^rfdfjeintice) ein (Snm bef Maftniffa. 4. $cr Ätieg mit Den (Sitttbcrn und £cutoueit. (113-jlol). (§§ ftopfcn um biefe 3eit 3u£rf* an Pforten bcä römifd^en 3faidf)e3 die germanifdjen Sbölferfdfjaften, biebeftimmtraaren, baffctbe nadf) ungefähr t)iertf)albf)unbert 3a^rcn 5u zertrümmern. ^eimat der (Simbern der cimbrifdfje (5fierfone§ (@dfj(e3raig=.S£>ol= ftein und 3>ütlanb), der Teutonen die £üfte der Oftfee. ©runb der 2lu§raanberung, nadf) einigen eine Ueberfcfjmemmung, nadj an= bern Ueberüölferung. ^ad) uielfadfjen Säuberungen ftojjert die (5im= Bern juerft im 3a^re in Noricum mit den Römern §ufammen, die iljre §errfcf)aft big jenfeitf der 3xtpen auggebefynt Ratten, ©er (Sonful (Sn. $papirius> Sarbo bei Sftoreja (im je^igen .^ärntfjen) 113 gefd)tagcn. Sftacfj üietfad^en ^Säuberungen der ßimbern und Teutonen burd) ©affien, felbft Spanien erhielt 104 Mariuä gegen sie den Dber= Befefjl ©eine Maßregeln gur ^erftellung der Sdifciplin (Dtfjonecanal) und jur ©rmutf)igung der©ofbaten. 23ei Aquae Sextiae (2ii£ in der ^rotjence) fdfjtug er 102 die Teutonen entfcf)eibenb. Sdarauf $og er den (Simbern nadf), meiere nadf) Italien uoraufgeeift raaren und feinen (Sollegen (Satuluf fjart bebrängten und befiegte sie 101 in den Oftaubifdjen Reibern bei Sbercellä. 5- Srcfortnberjuilj be§ Stufus. $cr Sunbcsßenoffcntricg (91-88). 9ftariu3, nadf) der Ofticffeljr auf dem cimbrifdfjen Kriege die Hoffnung be§ 2solfe3, uerbinbet fidf) mit den d entlegenen Sbotfs^

7. Alte Geschichte - S. 26

1870 - Mainz : Kunze
26 Iii. Nationale Einmngsmittkl. Die Zersplitterung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben. dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: Der gemein- same Götterglaube ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 13). Der Sage nach der ,Nabel' der Erde, in Wahrheit das Centrum der hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und feit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelangt; ein höchstes Tribunal über die Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik. Ein Erdspalt mit ausströmendeu gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken, lieber dem Schlund der goldne Dreifuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprüng- lich nur eine Pythia und ein Priester, später zwei Priefterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels auf ganz Griechenland bis in die Mteren Zeiten; — Einwirkung mehr auf das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Aus- nahmen; — Große Tempelschätze. B. Die Ainphictimien. Einungen von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein Bundesheiligthum. Am bedeutendsten die Delphische Amphictyonie, zum Schutz des Delphischen Heiligthnms und des Demetertempels zu Anthela bei den Thermopylen. sowie zur Besorgung der pythischen Spiele, schon im hohen Alterthum ge- gründet, aber wohl erst im achten Jahrhundert zu festen Formen

8. Alte Geschichte - S. 71

1870 - Mainz : Kunze
71 meinten, unterhält er sich mit Jedem, zieht Freunde an sich und sucht mit ihnen — selbst bedürfnislos, und ohne Lohn — ein wahres begriffsmäßiges Wissen aufzuerbauen im Gegen- satz gegen die nur von der Oberfläche der Dinge geschöpften Vor- stellungen : seine Gespräche vorzugsweise aus Erkenntniß des Menschen und seiner Pflichten (das „Lerne dich selbst kennen" des delphischen Tempels), nicht aus Naturphilosophie gerichtet; sein Satz, daß die Tugend ein Wissen sei. Ohne sich mit dem Volksglauben in Widerspruch zu setzen, entfaltet er so eine heilsam- anregende Thütigkeit, leistet dem Staat seine Pflichten pünktlich, kämpft bei Potidäa, Delion, Amphipolis, widersteht allein dem Un- recht beim Arginusenprozeß (s. S. 67), ebenso beit 30 Tyrannen, ohne weitere Anfechtung (außer den „Wolken" des Aristophanes 424), bis er in seinem 70. Jahr angeklagt wird, „daß er die Jugend verderbe, an die Götter des Staats nicht glaube, andre neue Gottheiten einführe." Bertheidigungsrede vor dem Heliastengericht, welche in der Form, die ihr sein Schüler Plato gegeben, das erhabenste Denkmal ejnes reinen Gottesbewußtseins, das wir aus dem Alterthum besitzen, ebendeßwegen seinen Richtern unverständ- lich bleibt. Dennoch nur mit sehr geringer Mehrheit schuldig ge- sprochen, reizt er das Gericht durch seinen Gegenstrafantrag, „ihm als Staatswohlthäter einen Platz im Prytaneion zu geben"; wird zum Tode verurtheilt. Kurzer Aufschub, während das Schiff mit der Festgesandtschafl nach Delos geht. Zurückweisung eines Fluchtantrags (Critou), weil man den Gesetzen auch wo sie Unrecht haben gehorchen müsse: nach Gesprächen mit seinen Freunden über die Unsterblichkeit der Seele trinkt er den Gift- becher und leidet so den Tod, den er mit seinen letzten Worten („dem Heilgotte schulden wir einen Hahn, vergeßt nicht ihn zu opfern") als eine Genesung bezeichnet. 3. Der Zug des jüngeren Cyrus, der Rückzug der Zehn- tau s en d uu d die Verw icklun gen mit den Persent (401—394). a. Auf Darms Ii. folgt im Jahr 404 Artaxerxes Ii. Mnemon, dessen jüngerer Bruder Cyrus mit Lysander int Bunde dett Spartanern zum Sieg im peloponnesischen Kriege verholfen hat. Ehrgeizige Plane des Fürsten, unterstützt von seiner Mutter Parysatts; mit Hülse seiner Verbindungen in Griechenland, mittelbar (durch Lysanders Einfluß) von Sparta unterstützt, sammelt er neben zahlreichen barbarischen Truppen eine griechische Söldnermacht von 13000 Mann unter verschiedenen Führern, deren bedeutendster

9. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

10. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 7

1877 - Altenburg : Pierer
China. Indien. Assyrien. Babylonien. 7 zum Selbstmorde steigert, theils in dem Taumel der wildesten Ausschweifung (Siwcidienst). Die Stelle freier Sittlichkeit vertreten zahllose den einzelnen Kasten vorgeschriebene Pflichten und Gebruche; daher ist der sittliche Zustand des Volkes zu allen Zeiten ein sehr verderbter gewesen. Aus dem Vischnu-dienste ging im sechsten Jahrhundert v. Chr. der Buddhaismus hervor, welcher jeden Kasten-Unterschied und die Lehre von der Wiedergeburt verwarf, Liebe und Barmherzigkeit gegen alle Wesen als hchste Tugend lehrte , das Nichts als das Princip aller Dinge setzte und als hchstes Glck die Einheit mit dem Nichts (Nirvana), d. h. die vollkommenste Passivitt, anerkannte. Die Lehre Bnddha's (d. h. des Weisen) verbreitete sich schnell der ganz Indien, ward aber, weil sie Gleichheit der Menschen predigte, von den Brahminen heftig verfolgt und in ganz Vorderindien wieder ausgerottet. Im ersten Jahrhundert vor Christo drang sie (als Fo-Glaube) in China ein, und vermischte sich dort mit den Sittenlehren des Con-fn-tse, welcher ums Jahr 500 v. Chr. lebte. Auch in Tibet und der Mongolei hat sich der Buddhais-mus, obschon in sehr verderbter Gestalt, verbreitet, das Schamanenthum (die Religion der Zauberei) verdrngt und sich (als Lamaismus) bis aus den heutigen Tag erhalten. Zum Brahmaismus bekennen sich gegenwrtig noch der 110, zum Buddhaismus etwa 230 Millionen Menschen. Die alt-indische Literatur umfat alle hauptschlichen Dichtungs-arten. Nicht allein die heiligen Bcher der Inder, sowie ihre Gesetze und Sagen, sondern auch ihre Lehrbcher der verschiedenen Wissenschaften (Philo-sophie, Grammatik, Geographie, Geschichte, Mathematik, Medicin) waren in Versen abgefate Lehrdichtung. Neben zwei greren Volksepen (Mahab-harata und Ramajana) fand die indische Kunst Poesie ihre hchste Aus-bildung durch Kalidasa, dessen berhmtestes Drama Sfuntla ist. Auch das Thierepos und die Fabel haben ihren Ursprung bei den Indern. Die Sprache der alten Inder war das Sanskrit, welches seit dem Einfall der Mohamedaner eine tobte Sprache ist und nur von den Brahmanen er-lernt wirb. Sie ist ein Zweig des inbogermanijchen Sprachstammes (s. Ein-leitung) und daher mit der persischen, griechischen, lateinischen und gothi-schen Sprache verwanbt. Die Denkmler der inbischen Baukunst (Felsen-tempel und Pagoben) bertreffen die aller andern Völker an Groartigkeit, wenn ihtutt auch die klassische Schnheit der Formen fehlt. . 3. Babylonien. Assyrien 1. Das alte Babylonische Reich, 2000 1250 v. Chr. Die Geschichte Babylons geht bis in die ltesten Zeiten hinaus, wo der Sage nach das aus den Bergen Armeniens eingewanderte semitische Volk der Chalder, unter Anfhrung Nimrods, eines Nachkommens Noahs, in den fruchtbaren Gegenden am Euphrat und Tigris ein Reich grndete, dessen Hauptstadt Babylon wurde und das durch Handel, Knste und Wissenschaften schnell emporblhte. Von der frhen Cultur des Landes zeugen noch heut zahlreiche Ruinen
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