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1. Die Weltgeschichte - S. 73

1835 - Mainz : Kupferberg
Nom als Republik. Con su ln. 73 i. Von den C o n s uln bis zu den Decemvirn,"-C.s. bis 451 v. Ch. oder 303 n. N. E. » Die beiden durch die Centurien jährlich neu aus den P a t r i c i e r n g e w ä h l t e n C o n suln behalten d i e volle könig- liche Gewalt. Die alsbald den Plebejern bewilligten V o l ks t r i b n n e n streben nach deranerkennung ihrertribus- C o m i t i e n, nach einem A n t h e i l e am Gemeingute, sowie nach der Feststellung geschriebener Gesetze. Sagen blicken noch immer hindurch. J. Brutus und T. Collaiinus, die ersten Consttln, ergänzen den Senat, — Patres conscripti. Brutus läßt seine in eine Verschwörung verwickelte Söhne hinrichten. Col- latinus legt seine Würde nieder. Valerius folgt ihm, gibt, nachdem Brutus am Walde Arsta gegen die Tarquinier und Vejenter (Aruns) gefallen, seine den Plebejern günstige Ge- setze — Publicola. Porse nn a, König von Clnsium, erobert das Zaniculum und belagert Rom, — Horatius Cocles, Mucius Scävola; Frieden unter harten Bedingungen. Titus Lartius, der erste Dictator, auf sechs Monate mit 499. einem Magister equitum, schließt mit den Latinern Waffen- stillstand; aber Postumius schlägt sie am See Regillus. Tar- quinius geht nach Cumä. Die durch den Wucher der Patricier wie durch die anhal- tenden Feldzüge verarmten und gedrückten Plebejer verweigern unwillig den Kriegsdienst, und da die Versprechungen des Consuls Scrvilius wie des Dictators M. Valerius unerfüllt bleiben ^so erzwingen sie sich durch ihren gewaffneten Auszug über den Anio auf den heiligen Berg (Menenius Agrippa) zwei Volkstribunen, Sicinius Bellulus und L. Junius, 493. mit Unverletzlichkeit und dem Ablehnungsrechte in Allem, was die Plebejer betraff — veto, sowie die Aufhebung der Schuld- kontracte der Unvermögenden; darauf fünf Tribunen und später zehn. Volskischcr Krieg. Marcius Coriolanus siegt, wird 490« wegen seiner Vorschläge gegen die Plebejer zur Zeit der

2. Die Weltgeschichte - S. 74

1835 - Mainz : Kupferberg
74 .© c c e ui u t r ». d.c.g. Hungersnot!) in den Couiitiis tributis verbannt; dringt mit den Volskern (Attius Tullus) bis vor Rom, und läßt sich nur durch seine Mutter Veturia und seine Gemalin Volumnia zum Rückzüge bewegen, — sein Tod. Engeres Bündniß zwischen Rom, den Latinern und Her- nikern gegen Volsker, Aequer und Vejenter. 486. Spurius Cassius dreimal Consul, siegt gegen Volsker; seine lex agraria für die Plebejer, — Gemeingut; sein Tod. Furchtbare Gährung in Rom durch die Volkstribunen; Gefahr 477. durch die Volsker. Das edle Geschlecht der Fabier opfert sich unter dem Consul Ca6so Fabius an der Cremera auf. 472. Die Tex Publilia des Volkstribunen Bolero behauptet sich gegen den grausamen Appius Claudius , und die Lex 462. Terentilla (geschriebene Gesetze) des Terentilius Arfa wird nach den blutigsten Parteikämpfen (Caeso Quinctius), nachdem das Capitol durch die Sabiner unter Herdonius auf 458; kurze Zeit erobert worden, und Cincinnatus, der strenge Patricier, als Dictator den Minucius am Algidus gegen die Aequer gerettet, vom Senate angenommen. 2. Von den Decemvirn bis zu dem ersten ple- bejischen Consul, von 451 bis 366 v. Ch. G. oder 303 bis 388 n. R. E. # Die Plebejer gehen immer weiter in ihren Forde- rungen, und streben nun nach gleichen Rechten mit den Patriciern an der Staatsverwaltung. 451. 449. Patricische Decemviri mit dictatorischer Gewalt entwerfen zehn Gesetztafeln, wozu die im folgenden Jahre neu gewählten (unter ihnen fünf Plebejer) noch zwei zufügen; aber Appius vorzüglich zeigt sich als Tyrann, sucht seine Würde lebens- länglich zu behaupten. Sabiner und Aequer brechen ein. Tod des Siccius Dentatus, der Virginia. Die Plebejer empört, ziehen auf den aventinischen und heiligen Berg. Die Decemvirn gestürzt, die alte Verfassung hergestellt. L. Virginius und L. Icilius Volkstribunen und L. Vale- rius und M. Horatius Consuln, — Gesetze zu Gunsten der

3. Alte Geschichte - S. 30

1869 - Mainz : Kunze
30 Iii. Nationale Emigungsmmel. Die Zersplitierung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren,) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: der gemein- same Götterglanbe ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 14). Der Sage nach der nufpuxog der Erde, in Wahrheit das Centrum der Hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und seit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelaugt; eilt höchstes Tribunal über die ^Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik, weit über die Grenzen Griechenlands und seiner oft auf Anregung des Orakels ausgesandten Kolonien von oft entscheidender Autorität. Ein Erdspalt mit ansströmenden gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken (nnv/ua £v9ovat.aotiy.ov). lieber dem Schlund neben dem heiligen Lorbeerbaum der goldne Drei- fuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen (bald s/u/Lutga bald u/uftou) von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprünglich nur eine Pythia und ein uqoytjvrig oder uq6f.kx.vvic, später zwei Priesterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels aus ganz Griechenland bis in die späteren Zeiten; — Einwirkung mehr aus das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Ausnahmen; — Große Tempel- schätze in den Thesauren. B. Die tamphiktyonien. Einungen von Nachbarstaaten (äfiyixvioveg) zu religiöser Fest- feier um ein Bundesheiligthnm. Am bedeutendsten die Delphische

4. Alte Geschichte - S. 134

1869 - Mainz : Kunze
Die Patricier in der Verwaltung der von ihnen ausschließ- lich occupirten Staatsämter den Plebejern gegenüber an keine be- stimmten Gesetze gebunden; das Recht ungeschrieben und nur den erstern bekannt; die Ausübung der Gerichtsbarkeit ziemlich will- kürlich, das Strafmaß hing von dem Ermessen der Consuln ab. Die terentilische Rogation ging dahin, daß für die consu- larische Amtsgewalt bestimmte Gesetze aufgestellt werden sollten; sie stieß aus den heftigsten Widerstand, wurde aber von den Tri- bunen zehn Jahre hinter einander ausgenommen, während welcher Rom der Schauplatz der leidenschaftlichsten Kämpfe und Raufereien war. Gewaltthätigkeiten der Patricier unter Führung des frechen Patriciers Käso Quintius, des Sohnes des L. Quintius Cin- cinnatus. Der Sabiner Appius Herdonius erobert das Capitol. Die Rogation wurde im Laufe des Kampfes auf die Abfassung einer geschriebenen für Patricier und Plebejer gemeinschaftlichen- Criminal- und Civilgesetzgebung ausgedehnt*). 457 Beschwichtigungsversuche von Seiten der Patricier: 1) 457 die Ernennung von 10 Tribunen (decem tribuni creati sunt, bini ex singulis classibus), 2) Anweisung des Aventin an die Plebejer zur Ansiedlung (lex Icilia de Aventino publicando) 456**). In diese Kämpfe hinein fällt der Krieg mit den Aequern, die vom Algidus aus fast jährlich Einfälle in das römische Ge- biet machten. Ein römisches auf dem Algidus eingeschlosfenes Heer wird durch den vom Pfluge geholten Diktator L. Quintius Cincinnatus (ein Beispiel altrömischer Sittlichkeit, Einfachheit und Genügsamkeit) entsetzt (458). Der Feldzug mit manchen un- glaublichen Einzelheiten ausgestattet. 450 Das Decemvirat 451 und 450. Vorher begab sich eine aus drei Männern bestehende Commission nach Athen, um die be- rühmten solonischeu Gesetze und griechisches Staatswesen kennen zu lernen***). Im Jahre 451 zehn Männer (decemviri con- sulari potestate legibus scribundis), sümmtlich Patricier, in der *) Livius Iii. 34 nennt die Zwölftafelgesetze > tbus omnis publici privatique iuris. **) Der Aventin wird erst jetzt der Plebs überlassen; man muß daher billiger Weise bezweifeln, daß die Uebersiedlung der Plebs auf diesen Berg schon zur Zeit des Ancus Martius stattgesunden habe. Jedenfalls kami die Occu- palion damals nur eine partielle gewesen sein. ***) Schwegler Iii. p. 18.

5. Alte Geschichte - S. 130

1869 - Mainz : Kunze
130 In der Zeit der Noth, namentlich der Kriegsnoth, welche die Vereinigung der Gewalten in einer Hand und ein einheit- liches, rasches Handeln erheischte, wurde ein Diktator gewählt mit unumschränkter, unverantwortlicher, der Provokation nicht unterliegender Amtsgewalt, die aber höchstens sechs Monate dauerte. Die Consuln und übrigen Magistratspersonen (die später entstehenden Tribunen ausgenommen) legten, so lange ein Dik- tator regierte, ihr Amt nieder, nahmen es aber wieder auf, so- bald der Diktator zurücktrat. Der Senat hatte zu bestimmen, wann die Wahl eines Diktators nöthig wäre und gab einem der beiden Consuln den Auftrag, aus den gewesenen Consuln (con- sulares) dieselbe zu vollziehen. Das Imperium erhielt der Dik- tator durch die Curien (lex euriutu äe imperio). Der Diktator wählte sich einen Gehülfen in dem magisier equitum, welcher von dem ihm in der Schlacht zusallenden Commando über die Reiterei benannt war. 2. Angebliche Versuche des Tarquinius, den Thron wieder zu erobern. Das latinische Bündniß. 403. Was erzählt wird über die Versuche des Königs: 1) durch eine Verschwörung in Rom, 2) durch einen Krieg in Verbindung mit Porsena den Thron wieder zu erobern ist sagenhaft (Be- denken erregen Brutus, Horatius Cocles, Mucius Scävola, Cloelia, dann aber wohlverbürgte anders lautende Nachrichten. Als Thatsache stellt sich heraus, daß Rom in einem Kampfe mit Etrurien vollständig unterlag, was den Verhältnissen ganz entspricht, indem dieses damals aus der Höhe seiner Macht stand und mit Carthago das tyrrhenische Meer beherrschte. Rom mußte seine Besitzu.ngen auf dem rechten Ufer des Tiber abtreten und durfte sich des Eisens nur zum Ackerbau bedienen. Etrurien kann nicht für den Thron des Tarquinius eingetreten sein: der vollständige Sieg hätte die Einsetzung desselben zur Folge gehabt. Der Krieg wurde für Etrurien geführt, beffen Arrondirung (die Etrusker saßen auch in Campanien) Rom und Latium im Wege standen. Krieg mit den Sabinern. Auch der Krieg der Latiner gegen Rom, die sich wahrschein- lich in Folge der römischen Niederlage für unabhängig erklärten, ist nicht für Tarquinius geführt worden und entstellt. Die Schlacht am See Regillus, worin die Römer unter ihrem Diktator Aulus

6. Alte Geschichte - S. 137

1869 - Mainz : Kunze
137 aufsicht (regimen morum disciplinaeque Romanae) entwickelte sich erst später aus dem Amte der Censur, Die zwei Censaren wur- den gewählt in den Centuriatcomitien; die Amtsdauer fünf, seit 434 anderthalb Jahre. Häufig wurden statt der Militärtribunen Consuln gewählt?) Ueberhaupt nehmen die Patrizier eine übermüthige Stellung ein, was sich namentlich in der Ermordung des Volksfreundes Sp. Maelius, eines reichen plebejischen Ritters, der bei einer Hungersnoth Getreide vertheilte und des Strebeus nach der Kö-' nigsherrschaft beschuldigt wurde (439), zeigte. . 439 Als im Jahre 421 nach dem Verlangen der Patrizier die 421 Wahl der Quästoren (Anfangs als Gehülfen der Könige Criminal- richter, seit Einführung der Republik Finanzbeamte, Verwalter des im Tempel des Saturnus beruhenden Staatsschatzes) auf vier erhöht wurde, setzten es die Tribunen durch, daß die Plebejer für zulässig zu diesem Amte erklärt wurden (nt pars quaestorum ex plebe fieret). Zwei Quästoren sollten in der Stadt sein (quae- stores urbani, aerarii), zwei sollten die Consuln im Felde beglei- ten.* **)^) 409 drei plebejische Quästoren. Dle Plebejer glaubten 409 mit diesem Siege sich den Weg zum Consulate geöffnet zu haben. 3. Sturz der etruskischen Macht (396). Einnahme Roms durch die Gallier (389). Einen bedeutenden Schritt zur Eroberung Italiens thaten die Römer in der Bezwingung Vejis, während auf der andern Seite die Einnahme ihrer eignen Stadt durch die Gallier nur von vorübergehender Wirkung war. Den Sturz der etruskischen Macht führte ein Zusammenfluß von Ereignissen herbei: 1) Die Uebermacht der griechischen See- macht (besonders der syracusanischen) auf dem tyrrhenischen Meere; 2) die Unterwerfung der Etrusker in Campanien durch die sa- bellischen Völkerschaften; 3) die Ausbreitung der Celteu im nörd- lichen Gallien; 4) die innere Uneinigkeit; 5) die Siege der Römer. *) Ob Consuln oder Militärtribunen zu wählen seien, hing von dem Er- messen des Senates ab. Von 444—409 zwanzig Consulate und 45 Militär- tribunale. Von 408 an werden die Militärtribunale Regel. **) Zwei Quästoren reichten später bei der Ausdehnung der römischen Kriege nicht mehr aus; ihre Zahl wurde 267 aus acht, durch Sulla auf zwanzig, durch Cäsar sogar auf vierzig erhöht.

7. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

8. Alte Geschichte - S. 131

1869 - Mainz : Kunze
131 Postumius gesiegt haben sollen, ist poetisch ausgeschmückt (Dios- curen), nach homerischer Weise aus Einzelkämpfen bestehend. Der Inhalt des im Jahre 493 zwischen Rom und dreißig latinischen^ Städten abgeschlossenen Schutz- und Trutzbündnisses zeigt, daß der Krieg zu Gunsten der Latiner entschieden worden ist; der Friede lautete nämlich auf 1) Conubium; 2) Wechselseitiges Recht in fremden Gebieten Grundstücke zu erwerben, Geschäfte zu treiben und rechtsgültig zu handeln. 3) Theilnahme an Opfern und Festen. 4) Theilnahme an gemeinschaftlich gemachter Beute. Tod des Tarquinius 496 bei dem Tyrannen Aristodemus von Cumä. 3. Die Auswanderung der Plebs und das Tribunal. 494. Ursachen. Die Patricier, vom Druck des Königkhums befreit, wenden sich gegen die Plebejer. Die Patricier, im Besitze aller bürgerlichen und priesterlichen Aemter, ohne Conubium mit den Plebejern. Die Plebs durch die Einfälle der Feinde, durch un- entgeltliche Kriegsdienste und schwere Steuern verarmt und ver- schuldet. Der ager publicus auf Kosten der Plebejer vom Tri- butum befreit. Strenge des Schuldrechts, hoher Zinssatz; am Ende des Jahres wurden die nicht gezahlten Zinsen zum Capital geschlagen; der Schuldner hastete mit seiner Person für die Zahlung, der Gläubiger ergriff ihn, wenn das Darlehn am Ende des Jahres nicht bezahlt war, ohne vorangegangenes richterliches Urtheil, ließ ihn in Arbeitshäusern arbeiten und legte ihn, um ihm die Flucht abzuschneiden, fest; Mißhandlungen kamen häufig hinzu. Im Jahre 495 !cuit die Gährung während eines Krieges mit den 495 Volskern zum Ausbruch angeblich durch einen bent Schuldgesäng- niß entsprungenen, schrecklich Centurio. Die Ple- bejer , welche den Kriegsdienst verweigerten, durch ein Edikt des milden und verständigen Consnls Servilius beschwichtigt, welches jeden Theilnehmer an: Kriege für unangreifbar erklärte. Die Plebejer strömen jetzt haufenweise aus den Schuldge- fängnissen. Die Volsker und bald darauf auch die Sabiner und Aurnnker geschlagen. Nach der Rückkehr die siegenden Schuldner von dem andern Cónsul Appius Claudius*) wieder verhaftet. *) Appius Claudius, Sabiner, war 504 nach Rom gekommen. Die ganze Familie zeichnete sich durch Hochmuth und Plebejerhaß aus, besonders Appius Claudius der Decemvir. y*

9. Alte Geschichte - S. 169

1869 - Mainz : Kunze
169 Das Ziel seiner Einrichtungen war nach Schwächung der Beam- tengewalt die Herrschaft des Senates zu sichern. Die Centuriat- comitien bildeten allein die gesetzgebende Gewalt; die tribunicische Gewalt war schon dadurch gebrochen; um das Tribunal völlig lahm zu legen, setzte er fest, daß den Tribunen jedes höhere Eh- renamt unzugänglich sein sollte. Die richterliche Gewalt gab er dem Senate zurück; die stehenden Gerichtshöfe für bestimmte Ver- brechen vermehrt. Durch die lex de civitate erhielt Sulla die Befugniß, Städte und Landschaften zu bestrafen, wie er durch die lex de proscriptione das Geschick einzelner Bürger in Händen hatte. Die lex de magistratibus setzte die Beschränkungen fest, unter denen die Ehrenämter zugänglich waren. Auch die Cenfur wurde beseitigt. Sulla legte 79 die Diktatur nieder, um in Pu-79 teoli den: Vergnügen zu leben; er starb daselbst 78. 78 Dritter Abschnitt. Von dem Tode Sulla's bis zum Tode Cäsar's (78-—44). 1. Der Krieg gegen Lepidus (78—77) und Sertorius (80—72). Die folgenden Kriege, der Krieg gegen den Consul M. Aemi- lius Lepidus, der sertorianische, der Fechter- und Sklavenkrieg, der Krieg gegen die Seeräuber, der dritte Krieg gegen den Mi- thridates knüpfen sich an die Person des Pompejus, der von Sul- la's Tode an bis zum Jahre 60 das Feld beherrschte, wo er von Cäsar abgelöst wurde. Cu. Pompeiusmagnus, der Sohn des En. Pompeius Stra- bo, eines Mannes von zweideutiger politischer Haltung, geboren lo6, kämpft in dem Bundesgenossenkriege und gegen die Maria- ner, verbirgt sich, so lange diese siegreich sind. Nach Sulla's Rückkehr wird er dessen eifrigster Vorkämpfer. Pompeius ohne feste politische Gesinnung, den Verhältnissen dienend, nicht berufen in einer bewegten Zeit die erste Stelle einzunehmen. Sein auf unerhörtem Glücke fußendes Selbstbewußtsein und sein Ehrgeiz größer als seine Kraft. M. Aemilius Lepidus, der Vater des Triumvir, sucht nach Sulla's Tod dessen Verfassungsform umzustoßen, sammelt ein

10. Alte Geschichte - S. 171

1869 - Mainz : Kunze
171 3. Verfassungsänderungen des Pompejus. Pompejus wandte sich, wie auch Crassus, dem Volke zu, um durch dieses die Senatspartei, die ihn beneidete und haßte, zu beugen. Nachdem schon durch das Gesetz des Consuls C. Aure- lius Cotta 75, (lex Aurelia tribunicia: ut tribunis plebis liceret 75 postea alios magistratus capere), den Tribunen die höheren Aem- ter wieder eröffnet worden waren, stellte Pompejus, der ün Jahre 70 mit M. Licinius Crassus das Consulat bekleidete, die tribuni-70 eische Gewalt in ihrem früheren Umfange wieder her (Pompejus tribuniciam potestatem restituit, cuius Sulla imaginem sine re reliquerat). Auch steuerte er den ungeheueren Erpressungen, welche sich die Senatspartei als Statthalter in den Provinzen zu Schulden kommen ließ, indem auf seinen Antrieb der Prätor L. Aurelius Cotta den Gesetzvorschlag durchbrachte, daß die durch Sulla dem Senate zurückgegebenen Gerichte zwischen diesem, den Rittern und Schatztribunen getheilt würden (L. Cotta lege sua iuclicia inter tres ordines communicavit, senatum, equites, tribnnos aerarius). Die letzteru waren durch ihr Vermögen und ihre Interessen dem Ritterstande sehr nahestehende Plebejer, so daß in den Gerichten der Ritterstaud vorherrschend war. Auch die von Sulla beseitigte Censur wurde erneuert und ihr auch wahr- scheinlich die fünfjährige Dauer wieder gegeben; Pompejus be- zweckte damit, den Senat von seinen faulen und schädlichen Ele- menten zu reinigen. Wie sehr Pompejus mit der Senatspartei zerfallen war, zeigte sich bei der Frage über den Oberbefehl in dem Seeräuberkriege. Er nahm nach seinem'consulate keine Pro- vinz an, sondern lebte (69—67) als Privatmann in Rom, bis ihm der Oberbefehl gegen die Seeräuber übertragen wurde. 4. Der Sceräuberkrieg (67). Die Mangelhaftigkeit der römischen Seemacht und die Bür- gerkriege hatten der Seeräuberei, der auch von Mithridates Vor- schub geleistet wurde, einen ungeheuren Umfang gegeben; die See- räuber (verarmte Bewohner Kleinasiens, Flüchtlinge re.), hatten 1000 Schiffe und 400 feste Plätze und führten förmliche Kriege; Cäsar, Clodius sowie zwei Prätoren mit ihren Insignien von ihnen gefangen, Misenum, Cajeta, selbst Ostia überrumpelt. Ihre Sitze hauptsächlich Cilicien und Creta. Nach vielen vereinzelten im Ganzen resultatlosen Angriffen
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