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1. Alte Geschichte - S. 30

1869 - Mainz : Kunze
30 Iii. Nationale Emigungsmmel. Die Zersplitierung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren,) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: der gemein- same Götterglanbe ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 14). Der Sage nach der nufpuxog der Erde, in Wahrheit das Centrum der Hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und seit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelaugt; eilt höchstes Tribunal über die ^Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik, weit über die Grenzen Griechenlands und seiner oft auf Anregung des Orakels ausgesandten Kolonien von oft entscheidender Autorität. Ein Erdspalt mit ansströmenden gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken (nnv/ua £v9ovat.aotiy.ov). lieber dem Schlund neben dem heiligen Lorbeerbaum der goldne Drei- fuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen (bald s/u/Lutga bald u/uftou) von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprünglich nur eine Pythia und ein uqoytjvrig oder uq6f.kx.vvic, später zwei Priesterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels aus ganz Griechenland bis in die späteren Zeiten; — Einwirkung mehr aus das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Ausnahmen; — Große Tempel- schätze in den Thesauren. B. Die tamphiktyonien. Einungen von Nachbarstaaten (äfiyixvioveg) zu religiöser Fest- feier um ein Bundesheiligthnm. Am bedeutendsten die Delphische

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

4. Alte Geschichte - S. 26

1870 - Mainz : Kunze
26 Iii. Nationale Einmngsmittkl. Die Zersplitterung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben. dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: Der gemein- same Götterglaube ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 13). Der Sage nach der ,Nabel' der Erde, in Wahrheit das Centrum der hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und feit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelangt; ein höchstes Tribunal über die Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik. Ein Erdspalt mit ausströmendeu gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken, lieber dem Schlund der goldne Dreifuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprüng- lich nur eine Pythia und ein Priester, später zwei Priefterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels auf ganz Griechenland bis in die Mteren Zeiten; — Einwirkung mehr auf das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Aus- nahmen; — Große Tempelschätze. B. Die Ainphictimien. Einungen von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein Bundesheiligthum. Am bedeutendsten die Delphische Amphictyonie, zum Schutz des Delphischen Heiligthnms und des Demetertempels zu Anthela bei den Thermopylen. sowie zur Besorgung der pythischen Spiele, schon im hohen Alterthum ge- gründet, aber wohl erst im achten Jahrhundert zu festen Formen

5. Alte Geschichte - S. 71

1870 - Mainz : Kunze
71 meinten, unterhält er sich mit Jedem, zieht Freunde an sich und sucht mit ihnen — selbst bedürfnislos, und ohne Lohn — ein wahres begriffsmäßiges Wissen aufzuerbauen im Gegen- satz gegen die nur von der Oberfläche der Dinge geschöpften Vor- stellungen : seine Gespräche vorzugsweise aus Erkenntniß des Menschen und seiner Pflichten (das „Lerne dich selbst kennen" des delphischen Tempels), nicht aus Naturphilosophie gerichtet; sein Satz, daß die Tugend ein Wissen sei. Ohne sich mit dem Volksglauben in Widerspruch zu setzen, entfaltet er so eine heilsam- anregende Thütigkeit, leistet dem Staat seine Pflichten pünktlich, kämpft bei Potidäa, Delion, Amphipolis, widersteht allein dem Un- recht beim Arginusenprozeß (s. S. 67), ebenso beit 30 Tyrannen, ohne weitere Anfechtung (außer den „Wolken" des Aristophanes 424), bis er in seinem 70. Jahr angeklagt wird, „daß er die Jugend verderbe, an die Götter des Staats nicht glaube, andre neue Gottheiten einführe." Bertheidigungsrede vor dem Heliastengericht, welche in der Form, die ihr sein Schüler Plato gegeben, das erhabenste Denkmal ejnes reinen Gottesbewußtseins, das wir aus dem Alterthum besitzen, ebendeßwegen seinen Richtern unverständ- lich bleibt. Dennoch nur mit sehr geringer Mehrheit schuldig ge- sprochen, reizt er das Gericht durch seinen Gegenstrafantrag, „ihm als Staatswohlthäter einen Platz im Prytaneion zu geben"; wird zum Tode verurtheilt. Kurzer Aufschub, während das Schiff mit der Festgesandtschafl nach Delos geht. Zurückweisung eines Fluchtantrags (Critou), weil man den Gesetzen auch wo sie Unrecht haben gehorchen müsse: nach Gesprächen mit seinen Freunden über die Unsterblichkeit der Seele trinkt er den Gift- becher und leidet so den Tod, den er mit seinen letzten Worten („dem Heilgotte schulden wir einen Hahn, vergeßt nicht ihn zu opfern") als eine Genesung bezeichnet. 3. Der Zug des jüngeren Cyrus, der Rückzug der Zehn- tau s en d uu d die Verw icklun gen mit den Persent (401—394). a. Auf Darms Ii. folgt im Jahr 404 Artaxerxes Ii. Mnemon, dessen jüngerer Bruder Cyrus mit Lysander int Bunde dett Spartanern zum Sieg im peloponnesischen Kriege verholfen hat. Ehrgeizige Plane des Fürsten, unterstützt von seiner Mutter Parysatts; mit Hülse seiner Verbindungen in Griechenland, mittelbar (durch Lysanders Einfluß) von Sparta unterstützt, sammelt er neben zahlreichen barbarischen Truppen eine griechische Söldnermacht von 13000 Mann unter verschiedenen Führern, deren bedeutendster

6. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

7. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 56

1877 - Altenburg : Pierer
56 Alte Geschichte. Vierter Abschnitt. Versammlungen abgestimmt werden. Der Senat hatte die Berathnng aller Staatsgeschfte, verwaltete die Finanzen und leitete die Angelegenheiten der unterworfenen Völker. Tie vorzglichsten ordentlichen Magistrate waren folgende: 1) Die beiden Co nsuln (denen durch die zwlf Victoren die Fasce vorgetragen wurden) beriefen den Senat, prsidirten in der Volksversammlung und befehligten das Heer. 2) Die Prtoren hatten die Besorgung des ganzen Gerichtswesens. 3) Die Censoren hatten das Vermgen der Br-ger zu schtzen, den Senat zu ergnzen und die Aufsicht der die Sitten zu führen. 4) Die Onstoren verwalteten den ffentlichen Schatz. 5) Die curilischen Aedilen hatten die Aufsicht der die ffentlichen Gebude, der die Spiele ?c. Da das Aedilenamt gewhnlich das erste in der Reihe der hheren Magistraturen war und die Aedilen (seit dem ersten punischen Kriege) die Kosten zu den groen Festspielen selbst tragen muten, so waren dadurch alle Aermeren von den hheren Aemtern ausgeschlossen. 6) Die Wrde der Volkstribunen war durch das Recht, die Volksversammlung zu be-rufen und Gesetzvorschlge zu machen, einflureich. Alle diese Magistrate konn-ten wegen ihrer Verwaltung zur Rechenschaft gezogen werden und wurden (mit Ausnahme der Censoren) auf ein Jahr gewhlt. Unter den aueror-dentlichen Magistraten war am bedeutendsten der Dictator, der vom Konsul auf Senatsbeschlu aus der Zahl der gewesenen Konsuln auf sechs Monate ernannt wurde und sich einen Magister equitum whlte. Er vereinigte auf diese Zeit in seiner Person die hchste Gewalt. Diestaats-einnahmen bestanden in den Abgaben (Kopf- und Vermgenssteuer) der rmischen Brger, im Pachtgelbe fr die Staatslndereien, in den Hafen-zollen und in der Kriegsbeute. Sittenreinheit und Geistesgre der Rmer steht in biefem Zeit-rume am erhabensten ba. Die Stadt war noch eng, bte Huser einfach, das Leben bet Groen frei von Luxus. Confuln und Dictatoren bebauten ihre Aecker, die Weiber verfertigten die Kleiber. Erst mit dem Anfang der puni-schen Kriege wrbe Silbergelb eingefhrt. Dritte Periode der rmischen Geschichte. Vomanfang der punischen Kriege bis zu den Gracchifchen Unruhen. 264 133 v. Chr. . 27. Carthago und Syraens. 1. Das Gebiet von Carthago umfate auer der unfrucht-baren Gegend um die Syrien den blhenden Kstenstrich des heutigen Tunis. Im Westen grenzte es an Numidten (jetzt Algier); im Sden war es durch den Atlas von der Wste getrennt. Carthago, eine alte phnicische Kolonie, um 850, nach anderen Angaben 814 durch Einwanderung edler Geschlechter aus Tyrus erweitert, bald durch See- und Karawanenhandel mchtig, unterwarf

8. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 27

1878 - Mainz : Kunze
— 27 — in der Arginusenschlacht vor dem erbitterten Volke zu vertheidigen wagte, wie er auch das Treiben der Dreißig scharf mißbilligte. Trotz seiner Unbescholtenheit traf ihn im Jahr 399 die schwere Anklage: er glaube nicht an die vaterländischen Götter, führe neue Gottheiten ein und verderbe die Jugend. Wie leicht es auch war alle diese Vorwürfe zu entkräften, so ließ der Haß des Volkes sich doch nicht beschwichtigen, das ihm nicht verzeihen konnte, daß er sich keinem Autoritätsglauben beugte, daß er die Wahl der Beamten durchs Loos für verwerflich erklärte, und endlich daß Alkibiades und Kritias seine Schüler gewesen waren. War er doch schon früher durch Aristophanes Gegenstand des Spottes der Komödie geworden, wobei freilich die laxen Ansichten der Sophisten über Recht und Unrecht ihm unverdientermaßen zugeschrieben wurden, vielleicht nur deshalb, weil er unter allen Philosophen der populärste war. Dennoch wäre er der Verurteilung entgangen, wenn er das Mitleid seiner Richter angerufen hätte; aber er hielt sich für zu gut, um seine Grundsätze zu widerrufen. Ins Gefängnis geworfen weigerte er sich zu fliehen, weil er den Gesetzen der Vaterstadt, auch wenn sie zu seinem Verderben angewandt würden, nicht ungehorsam werden wollte. So trank er, ein mehr als siebzigjähriger Greis, den Schierlingsbecher im frohen Vorgefühl eines bessern Lebens nach dem Tode. § 17. Thebens Hegemonie. Bei einem Zuge der Spartaner gegen Olynth, welches seine Bundesgenossenschaft nicht auflösen wollte, besetzte ihr Anführer Phöbidas die Burg von Theben, die Kadmeia, und verschaffte den thebanifchen Aristokraten die Herrschaft in ihrer Stadt (382). Aber nur drei Jahre genossen diese die Früchte ihres Verraths, denn die vertriebenen oder geflüchteten Häupter der Volkspartei, an ihrer Spitze Pelopidas, die in Athen freundliche Aufnahme gefunden hatten,nöthigten sie durch Ueberrumpelung zur Niederlegung der angemaßten Würden und die Spartaner zum Abzug. In dem nun entstehenden Kriege kämpften zuerst die Athener als Bundesgenossen der Thebaner und erreichten durch den See-

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher
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