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1. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

2. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 123

1870 - Mainz : Kunze
123 Postumius gesiegt haben sollen, ist poetisch ansgeschmückt (Dios- curen), nach homerischer Weise aus Einzelkämpfen bestehend. Der Inhalt des im Jahre 493 zwischen Rom und dreißig latinischen Städten abgeschlossenen Schutz- und Trutzbündnisses zeigt, daß der Krieg zu Gunsten der Latiner entschieden worden ist; der Friede lautete nämlich auf 1) Conubium; 2) Wechselseitiges Recht in fremden Gebieten Grundstücke zu erwerben, Geschäfte zu treiben und rechtsgültig zu handeln. 3) Theilnahme an Opfern und Festen. 4) Theilnahme an gemeinschaftlich gemachter Beute. Tod des Tarquinius 496 bei dem Tyrannen Aristodemus von Cumä. 3. Die Auswanderung der Plebs und das Tribunat. 494. Ursachen: die Patricier, vom Drnck des Königthums befreit, wenden sich gegen die Plebejer. Die Patricier, im Besitze aller bürgerlichen und priesterlichen Aemter, ohne Conubium mit den Plebejern. Die Plebs durch die Einfälle der Feinde, durch un- entgeltliche Kriegsdienste und schwere Steuern verarmt und ver- schuldet. Der ager publicus auf Kosten der Plebejer vom Tri- butum befreit. Strenge des Schüldrechts, hoher Zinssatz; am Ende des Jahres wurden die nicht gezahlten Zinsen zum Capital geschlagen; der Schuldner haftete mit seiner Person für die Zahlung, der Gläubiger ergriff ihn, wenn das Darlehn am Ende des Jahres nicht bezahlt war, ohne vorangegangenes richterliches Urtheil, ließ ihn in Arbeitshäusern arbeiten und legte ihn, um ihm die Flucht abzuschneiden, fest; Mißhandlungen kamen häufig hinzu. Im Jahre 495 kam die Gährung während eines Krieges mit den Volskern zum Ausbruch angeblich durch einen dem Schuld- gefängniß entsprungenen, schrecklich mißhandelten Centurio. Die Plebejer, welche den Kriegsdienst verweigerten, durch ein Edikt des milden und verständigen Consuls Seroilius beschwichtigt, welches jeden Theilnehmer an: Kriege für unangreifbar erklärte. Die Plebejer strömen jetzt haufenweise aus den Schuldge- fängnissen. Die Volsker und bald darauf auch die Sabiner und Aurunker geschlagen. Nach der Rückkehr die siegenden Schuldner von dem andern Consul Appius Claudius*) wieder verhaftet. *) Appius Claudius, Sabiner, war 504 nach Rom gekommen. Die ganze Familie zeichnete sich durch Hochmuth und Plebejerhaß aus, besonders Appius Claudius der Decemvir.

4. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 57

1878 - Mainz : Kunze
von ihrem unruhigen Nachbar Massinissa lieber alles gefallen, als daß sie den Zorn der Sieger reizten. Und doch schreckte man an der Tiber vor dem Namen der Punierstadt wie vor einem Gespeuste, doch schloß der alte Cato, sonst ein ehren-werther Charakter, jede seiner Senatsreden mit der Mahnung: „Karthago muß zerstört werden." Ein Vorwand zur Kriegserklärung war durch Massinissa bald gegeben. Rom forderte, die Karthager sollten selber ihre Stadt zerstören und sich im Binnenlande ansiedeln. Gegen diese Zumutung, sich den Lebensnerv zu zerschneiden, empörte sich das ganze Volk und rüstete sich zum Verzweiflungskampfe, der bei der Zuchtlosigkeit der römischen Belagerungsarmee wirklich einige Aussicht auf Erfolg bot. Endlich wurde Publius Cornelius Scipio Aeniilianus, nachdem er die Disciplin verbessert hatte, Herr der Stadt, und nun verrichteten die Römer das Zerstörungswerk. Der größte Theil der Bevölkerung suchte im Handgewühl oder in den Flammen den Tod (146). Nicht geringeren Ruhm im ausdauernden Kampfe erwarben sich die Spanier unter der Führung des Lnsitaners V iriathus (149—139). Als er von Mörderhand gefallen, widerstand doch noch Numantia, zu dessen Belagerung man keinen Geringeren als den genannten Scipionen herbeirufen mußte. Die Stadt fiel nach 15 Monaten durch Huuger (133). Nunmehr besaß Rom folgende Provinzen: 1) Siciliens Westhälfte seit 241. 2) Sardinien und Korsika seit 238. 3) Siciliens Osthälfte seit 210. 4) Einen großen Theil Spaniens in zwei Provinzen geschieden seit 202. 5) Makedonien. 6) Achaia. 7) Afrika, die letzten drei seit 146. 8) Asien seit 133. In Syrien und Aegypten herrschte, sein Einfluß, die Eroberung Galliens wurde, nachdem Oberitalien fast romani-siert worden war, vorbereitet. § 36. Zustände im Innern. In Rom gab es abgesehen vom Tribunat und der Diktatur folgende Beamten: 1) Quästoren d. i. Zahlmeister. 2) Aedilen, welche für polizeiliche Ordnung zu sorgen und die Feste zu veranstalten hatten. 3) Prätoren, Vorsteher der Gerichtshöfe; ihrer waren allmählich sechs geworden. 4) Consnln. 5) Censoren, die nur aus gewesenen Con-suln gewählt wurden. Zur Bekleidung eines jeden dieser Aemter war ein bestimmtes Alter vorgeschrieben, so sollte z. B. ein Quästor 31, ein Eonsnl 43 Jahre alt sein, auch konnte Keiner zu einer höheren Würde

5. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

6. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 161

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 59. Der Krieg mit Tarent und mit Pyrrhus. 161 geriet Rom in Not, beim obwohl Fabius überall siegte, so erlitt boch sein Kollege Ca jus Marcius Rutillns so schwere Nieberlaaen, das; ein Diktator aufgestellt wnrbe. Fabins ernannte seinen Feind, bat Papyrins Kursor, bazn. Als einmal der Sohn 2t. Fabius Mari-mus Gurges eine Nieberlage erlitten und beshalb als Konsnl abaesetzt werben sollte, bat der Vater beim Volke für ihn, ließ sich bemselben als Unterfelbherrn beigeben und erfocht mit ihm jenen Sieg, der den Gavius Pontius zum Gefangenen machte. Dem triumphierenben Sohne folgte der Vater zu Pserbe. Den Beinamen Marimns (der Größte) erhielt Fabius übrigens wegen seines ausgezeichneten Wirkens als Censor. ^ Beenbiguug der Kriege mit den Samnitern würden auch noch die Saturn-, bte lauge Zeit mit beit Römern verbnnben waren voll-staubig unterthanig gemacht. Es würden alle Bünbnisse der einzelnen Stabte aufgelöst, boch lteß man manchen Stäbteu, welche trenaeblieben waren, die Selbstänbigkeit. Diese hieß mau Mn n izi pien, b h solche welche Antttl nehmen an den Rechten, aber auch an beit Lasten des ronnschen Volkes. In der Regel behielten sie ihre Ortsgesetze, manchmal aud) Ditbobngfettcn; andere Städte dagegen waren den römischen Obricr fetten unterworfen. Die Bürger der einen erhielten, wenn sie nach Rom zogen und einen Sohn in der Provinz zurückließen, das volle Stimmrecht, anbere bagegen nicht. Sie mußten sogar ans den römischen Legionen austreten und buchen außerhalb ihres Ortes webet- Grunbbesitz erwerben noch heiraten. So waren diese Stabte in ihrem Interesse qeteift und es war bähet in Zukunft an ein gemeinsames Hanbeln nicht zu benfetu Um sie im Zaume zu halten und ihre Verbinbung unterciuanber ctbjuschnetben, gntnbeten die Römer überbies in ihrem Gebiete, tjaimt-«chltch an der Grenze Kolonien. bereu Insassen vollberechtigte römische Burger waren Im Lause der Zeit verwischte sich jeboch der Unterschieb unter beit Städten und es bekamen alle gleiche Mnnizipalrechte Auf btese Selbstänbigkeit waren die Stabte sehr eifersüchtig, und daß jede sich intt der aitberit für gleichberechtigt hielt, würde hauptsächlich die Ursache vielen Stabteknege im Mittelalter und der Abneigung, die heute noch bet vielen gegen bte italienische Einheit besteht. 8 59. Der Krieg mit Tarent und mit pyrrhus. (282—272 v. Chr.) 166) Nach Beendigung der Samniterkriege erstreckte sich die römische Herrschaft über ganz Mittelitalien und die römische Re= ???- s, 278 000 Bürger, wohlgeübt in den Waffen und stets bereit, ;edem tfemde die Spitze zu bieten, wozu es au Gelegenheit mcht maugelte. Cs gefiel Rom namentlich den Bet-mittler unter den kleineren Staaten zu machen, um dadurch Gelegenheit zu erhalten, sich m die inneren Angelegenheiten derselben machen zu tonnen. Als nun die Lnkaner gegen die Küstenstadt V1 \Veute .^chische Kolonie, feindselig verfuhren, wandten stch die Anwohner von Thurii au die Römer um Hilfe. Diese geboten den Lukanern Einhalt, und da die Lukaner'uicht darauf

7. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 169

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 61. Die Zeit zwischen dem ersten und zweiten pnnischen Kriege. 166 schwören müssen. Um .diesem Eidschwur nachzukommen, entschloß sich Haunibal, den Krieg gegen die Römer selbst herbeizuführen. Er zog deshalb gegen Sagn nt und eroberte es, konnte sich aber des Besitzes nicht erfreuen, denn die Sagunter zündeten die Stadt an und verbrannten sich mit ihren Weibern, Kindern und Schätzen in ihren eigenen Häusern. Die Römer ließen alsbald durch Qu intus Fabius Maximus die Auslieferung Hanni-bals verlangen, und als der Senat in Karthago diese ver- ^ weigerte, wurde der Krieg erklärt. bl Gl,r' Anmerkungen. 1. Telamon, h. Telcmione, im früheren Toskana am Tyrrhenischen Meere; Gades, H. Cadix; Neu-K ar t h a g o, H. Carthagena; S a-g und lag am Mittelländischen Meere, in der Gegend, wo Valencia lieqt also noch herwärts des Ebro, heute Murviedro. 2. Der^erste illyrische Krieg dauerte von 230—228 v. Chr. und hatte zur Folge, daß Demetrius von Pharos, der Statthalter von Ja0ict)ici (j?orfu), welcher diese Alltel Quslieseite, von den Mömern sie wie-der .als Eigentum und zugleich die Statthalterschaft über Jllyrien erhielt, topater ober trieb er Seeräubern und wollte von Rom sich uuabhäuaiq machen. Der römische Konsul Amilius nahm ihm deshalb die ^nsel Pharos, wo er residierte, und alle feine Besitzungen weg und nötigte ihn, nach Makedonien zu fliehen (219 v. Chr.). Illyrieu ward Provinz.^ Die Griechen gestatteten fortan aus Dankbarkeit den Römern den Zutritt zu den Olympischen und zu den Jsthmischen Spielen 3. Den Galliern kamen die Gäsäten unter dem Könige Viri-d.omar zu Hilfe. Dieser bot dem Konsul M. Claudius Marcellus einen Zweikampf an, der angenommen und in welchem der Gallier besiegt wurde. Dies wirkte entmutigend auf die Gallier. Die Gäsaten gogen frd) zurück. Die Römer gingen das erste Mal über den Po, nahmen Je ed to (aitum und andere gallische Städte ein, und legten an der Grenze von Mittelitalien die Kolonien Placentia (Piacenza), Mit-n ua_ (Modena) und 6 r emo na an und führten die Flaminische Straße, welche von Rom bis Ariminnm (Rimini) sich rog, von da an unter dem Namen Amilische Straße bis nach Placeutia fort. 4. Spamen war zur Zeit Hannibals im Innern von Kelten, an der Küste von Renern bewohnt; nach letzteren nannten die Auswärtigen das ßand Serien Seit der Vermischung beider Völker nannte man tue Einwohner Keltiberer. Die Hauptflüsse sind der Jberus (Ebro) der Sduerus (Duero), Tajus (Tajo), Auas (Guadiana) und Bätis (Guadalquivir). Der Ebro fließt in das Mittelländische, die anderen Flusse tu das Atlantische Meer. Außer den bereits genannten Stadien Gades, Hispalis, Neu-Karthago sind noch zu bemerken: Bar-etno (Sarceuono), Toledum (Toledo), Tarraco (Tarragoua), Portus Eale (Oporto), Numantia, das in Trümmern liegt, und ?!? den vielen einzelnen Völkerschaften sind hervorzuheben: die Gallier im Nordwesten; die Vasconen (Basken), die !1 ^utierttn Norden und die Susi tan er im Westen. Das Land hatte mcht nur Überfluß an Produkten aus dem Pflanzen-reiche, sondern auch an Metallen. Gold und Silber fand man nicht Rolfus, Weltgeschichte. 3. Auff. o

8. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 261

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 95. Unabhängige Staaten infolge der Völkerwanderung. 261 Geistesgaben und seltenen Regenteneigenschaften, aber auf seinen Raubzügen ein grausamer Würger, der sich selbst zur Godegisel (Geißel Gottes) berufen glaubte. So lange er Krieg gegen Ost-Rom führte, war er stets siegreich. Als er aber seine Waffen auch gegen Gallien und Deutschland kehrte, verbanden sich die deutscheu Stämme mit den Römern . und Theodor ich, der König der Westgoten, trat ebenfalls auf ihre Seite. Als die ungeheuren Heere bei Chalous an der Marne einander gegenüberstanden, da zweifelte Attila selbst ant Siege und begann die Schlacht erst nachmittags drei Uhr, damit die Nacht den Kampf bald beendige. Es sollen auf beiden Seiten 160—300 000 Menschen gefallen fein. Attila mußte sich zurückziehen, seine Macht war gebrochen. Das nächste Jahr brach er in Italien ein und erschreckt flohen die Völker vor ihm her. Rom zitterte. Da trat ihm Papst Leo I. an der Spitze einer römischen Gesandtschaft entgegen und bewog ihn zur Umkehr, indem er ihn auf die Strafgerichte Gottes hinwies. Als Attila später gefragt wurde, warum er dem Papste so große Ehrfurcht bewiesen und alles gethan habe, was er verlangte, antwortete der Hunne, hinter dem Bischöfe sei noch ein anderer Mann in priesterlichem Gewände, von schöner, ehrwürdiger Gestalt und glänzendem Haare gestanden und habe mit gezücktem Schwert ihm mit dem Tode gedroht. Die Zusammenkunft fand statt bei P es chier a. Bald nach seiner Umkehr erreichte Attila der Tod (453). Die Hunnen, die keinem ihrer Häuptlinge das Vertrauen schenkten, das Attila genossen, trennten sich in verschiedene Horden und wurden in die Länder hinter dem Schwarzen Meere zurückgedrängt. 4. Reihenfolge der oströmischen Kaiser. Arkadins 395 bis 408. — Theodosins Ii. 408—450. — Marciau 450—457. — S e o I., ein Thrakier, 457—472. — Leo Ii., ein Enkel Leos I. und von ihm zum Mitregenten angenommen, 473—474. —Zeno 474—491. Er war der Vater des ihm vorhergehenden Leo Ii. und Gemahl der Ariadne, der Tochter Leos I. Er soll von seiner eigenen Gattin in ein Grabgewölbe gesperrt und so lebendig begraben worden sein. Ariadne reichte hierauf ihre Hand einem alten und rechtschaffenen Minister, dem Anastasius, der aber zu schwach war, weshalb das Reich völlig zerrüttet wurde (491—518). 8 95. Unabhängige Staaten infolge der Völkerwanderung. 265) Infolge der großen Bewegung, welche durch den Übergang der Hunnen über die Wolga stattfand, waren die Vandalen, ein germanischer Stamm, nach Spanien gezogen. Als S-ß-iii4aliu§z der römische Statthalter in Afrika, seine Stellung am Hofe Valentinians Iii. zu Navenna durch Atztius gefährdet sah,' rief er "die Vaudalen zu Hilfe. Ihr König Genserich kam mit 80 000 Mann über die Meerenge von Gibraltar, doch nicht als Freund und Helfer, sondern als Feind und Eroberer. Bonifacius wollte sich nun mit dem römischen Hofe versöhnen und forderte die Vandalen anf, das Land zu verlassen. Aber diese siegten in zwei Schlachten und nötigten den Bonifacius, 429.

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 263

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 95. Unabhängige Staaten infolge der Völkerwanderung. 263 mischen. P et tontu § M arimns , der den Valentinian Iii. hatte niederhauen lassen, wollte dessen Gemahlin Endoxia zwingen, ihm die Hand zu reichen. Diese rief Genserich zu Hilfe. Geuserich kam nach Rom. Auch ihm ging Papst Leo entgegen und erwirkte durch seine Fürbitte wenigstens Schonung des Lebens der Einwohner und der Häuser, sowie der Kirchen der heiligen Apostel Petrus und Paulus. Die Stadt aber wurde geplündert, und man ging mit den herrlichsten Werken der Kunst in einer Weise um, daß rohe und barbarische Zerstörungswut heute noch Vandalismus genannt wird. Der (Sudoxia kam die begehrte Hilfe teuer zu stehen. Sie ward mit ihren zwei Kindern als Gefangene abgeführt und schmachtete sieben Jahre zu Karthago im Kerker. 2. Theodorich I., König der Westgoten, der auf den Katalanischen Feldern stritt, aber den Sieg mit dem Leben bezahlen mußte, darf nicht verwechselt werden mit Theodor ich dem Großen, König der Ostgoten, der den ödoafer stürzte. Thorismund, der Sohn Theodorichs, erhielt als Anteil der in der Hunnenschlacht gemachten Beute eine 250 kg schwere, mit Edelsteinen besetzte Schüssel. In der Schlacht bei Von gl 6 an der Vienne (507) unterlagen die Westgoten zwar den Franken, doch hielten sie sich noch eine Zeitlang und König Amalarich erhielt sogar Klotilde, die Tochter des Franken Chlodwig, zur Gemahlin. Als er aber sie zwingen wollte, vorn katholischen Glauben abzufallen und arianisch zu werden, rief Klotilde ihre Brüder zu Hilfe Bei Narbonne wurde Ainalarich geschlagen (531). Jetzt gaben die Goten Gallien aus, zogen nach Spanien und wählten Toletum (Toledo) zur Hauptstadt. Der berühmteste König ist R ec-cared I., der sich für die katholische Religion entschied, „die durch Gründe der Schrift und durch Wunder unterstützt werde" (587). Der letzte König war Roderich, der bei Leres de la Frontera geschlagen wurde. 3. Hengist und Horsa waren Seeräuber, die 449 mit drei großen Schiffen an der Nordküste Englands landeten. Der König von Kent forderte sie aus, gegen die Kaledonier (Schotten) zu ziehen. Sie segelten nun nach Hause und holten sich Verstärkung. Die sieben Königreiche, welche die Angelsachsen gründeten, sind: Kent, ©ujjer, W es sey, ($ s [e r, Wesiengländ, Nort h u mb er la nf>((Roartshöm-berländ) und Mercia. Leider mußte unter den Angelsachsen das Christentum, das bereits Ausnahme gefunden, dem Heidentum wieder weichen; es wurde gänzlich ausgerottet. Erst 150 Jahre nachher wurde Ethelb ert, König von Kent, wieder für das Christentum gewonnen. Egbert, der Gründer des angelsächsischen Einheitsstaates, war König von Weffer. 4. Die Burgunder (sie sollen ihren Namen von den Burgen haben) wohnten ursprünglich am Baltischen Meere, zogen mit den Sueven und Vandalen nach Italien, wo ein Hause von ihnen unter Rhadagais Florenz belagerte. Aber die Stadt wurde durch Stilicho entsetzt und die Burgunder geschlagen. Die übriggebliebenen setzten sich nun im Gebiete der Rhone, Loire und Seine fest. Der letzte König, Godo-mar, unterlag den Franlenkönigen Ehildebert und Chlotar. Diese machten das Land tributpflichtig. Es behielt feine Herzoge, die aber Vasallen der Könige von Frankreich waren.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 20

1867 - Mainz : Kunze
20 Einleitung. Rugierfürsten Odoaker (I. S. 201). Gestatte mir, daß ich mit meinem Volke dahin ziehe und ihn vertreibe. Siege ich mit Gottes Beistand, dann möchte ich als Euer Sohn und Diener die Herrschaft Italiens besitzen; werde ich besiegt, so seid Ihr des Iahrgeldes ledig, welches Euch jetzt belästigt." Zeno willfahrte den Bitten Theodorichs und ent- ließ ihn mit reichen Geschenken. gründet in Also brach der ganze Stamm der Gothen im Frühjahr 489 auf: ostgomäes d-^^uner, Weiber und Kinder mit den Heerden und der gesammten Reich, 493. Habe und stieg die Alpen hinab in das Tiefland von Oberitalien. Bei Aquileja verlor Odoaker die erste Schlacht, er mußte sich bis Verona zurückziehen. Hier erfocht Theodorich, welcher seitdem in der Heldensage Dietrich von Bern genannt wird, einen zweiten Sieg und schloß seinen Gegner in Ravenna ein. Odoaker widerstand noch drei Jahre, mußte aber zuletzt Land und Krone an Theodorich abtreten, welcher seitdem den Pnrpurmantel anlegte*). Ganz Italien gehorchte seinen Befehlen; Verona und Ravenna erhob er zu seinen Residenzen. Auch Sicilien, die südlichen Alpenländer und Südgallien unterwarf er seinem Scepter. Theodorich ward allgemein geliebt und hochgeehrt. Theodortch Theodorich behandelte die Bewohner seines neu gestifteten Reiches herrscht ge- mild und gerecht. Er behielt römische Sitten und Gebräuche möglichst bei. Seinen Gothen gab er das Drittel der Ländereien, welches Odo- akers Leute gehabt hatten, ließ die Gesetze und die Verfassung des römischen Staates bestehen, so daß die Römer stets nach römischem Rechte gerichtet wurden, und machte alle Unterthanen steuerpflichtig. Die Gothen wurden nach gothischem Herkommen gerichtet, und es kam eher vor, daß die Gothen nach römischem, als die Römer nach gothi- schem Rechte abgeurtheil wurden. Den Gothen wies er den Wehr- ^ stand als ihren Beruf an, die Geschäfte des bürgerlichen Lebens den Tein'sbov/ Römern. Darum mußten die Gothen unablässig in den Waffen sich tapfer, üben, und ihre Kinder durften keine römischen Schulen besuchen, weil nach der Vorstellung des Königs diejenigen nicht ohne Furch die feind- lichen Schwerter erblicken würden, welche schon jung vor der Ruthe des Lehrers gezittert hätten. Sowie er sein Volk zu tüchtigen Kriegern heranzubilden bemüht war, ebenso förderte er unter den Eingebornen Ackerbau, Gewerbe, Kunst und Wissenschaft. ') Bei der Uebergabe Ravennas sicherte Theodorich seinem Gegner Leben und Freiheit zu; allein wenige Tage nachher ließ er ihn bei einem Mahle todten, angeblich weil Odoaker eine Verschwörung im Schilde geführt habe.
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