Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Die Weltgeschichte - S. 122

1835 - Mainz : Kupferberg
122 Interregnum. Westgotheu. n.t.t» 1246. Heinrich Raspe, von geistlichen Fürsten als Gegen- könig gewählt, stirbt im folgenden Jahre bedeutungslos, und auch sein Nachfolger, Graf Wilhelm von Holland, gelangt zu keinem Ansehen. Verwirrung in Deutschland immer größer. 1250. Friedrich stirbt, seinem verhängnißvollen Geschicke unterliegend, in Fiorentino, beigesetzt zu Palermo. 5. Interregnum 1250—1273. * Nachdem bei* mächtige hohen stau fische Stamm in den lombardischen und sic ili scheu Streitigkeiten ein jam- mervolles Ende gefunden, wird Deutschland immer m e h r eine Beute des Raubes und der Gewalt, der Habsucht und der Willkühr, und von den fremden Fürsten, die mit ihren Schätzen seinen Thron sich erkaufen, kann kein Heil i h m e r b l ü h e n. 1) Konrad Iv., Friedrichs Sohn, schon 1236 zum römischen Könige gewählt, setzt den unseligen Kampf in Italien fort, stirbt, mit seinem Halbbruder Manfred entzweit, in 1254.seinem Lager bei Lavello, und Manfred bemächtigt stch, Kon- radin's ungeachtet, des sicilischen Thrones 1258. 2) Wilhelm von Holland, seit 1247 gewählt, gelangt 1256. zu keinem Ansehen, stirbt im Kriege gegen die Friesen bei Medenblik. 1257. 3) Richard, Graf von Cornwallis, durch die Partei des Erzbischofs von Cöln, und Alfons X. von Castilien*) durch die Partei des Erzbischofs von Trier zu Frankfurt gewählt; jener kehrt mehrmals in das unruhvolle England nach Oktai's Tod zurück. Unter den folgenden Chanen werden noch andere Theile Asiens bezwungen (Tibet, Syrien, China); aber seit 1294 zerfällt das große Reich durch mehrfache Theilungen. -') Die durch den Einbruch der Araber seit 711 in die Gebirge von Asturien hinaufgedrängten christlichen Westgothen gründen durch ihre Eroberungen allmälig mehre unabhängige Königreiche: Navarra, Oviedo, Leon, Castilien, Arragonien; beide letztere vereinigen int eilften Jahrhundert allen christlichen Besitz in sich, und die Araber erheben sich seit ihrer Niederlage bei Tolosa 1212 nicht mehr empor. Castilien wird neben Arragonien von eigenen Königen beherrscht (Alfons X. von 1152— 1284) bis 1506, wo sich beide vereinigen, s. hinten die Tabelle.

3. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

4. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

5. Alte Geschichte - S. 23

1872 - Mainz : Kunze
Sie erften ^ctljrfjunberie btefer ^ertobe fiitb node) feljr bunfel, Ijalb mgäjtfdj, f)alb fjiftorifdfj; audfj oon der Oltjmpiabenredfjnung an ist die ©efcfjidfjtgfunbe no cf) lücfentjaft und groeifelfjaft. §auptpunfte der ©ntroicflung: 2lugbtlbung eineg f)eeenifcf)en ‘iftationalcfiarafterg; die Monifation, in der fid) bag reichte ßeben und «Streben beg Volfeg entfaltet; bag ©täbteleben und die Verfaffungen; Vilbung oon Vünbniffen (avfifia/iai); religiöfe ©ntrmcflung; die Anfänge der Literatur und £unft. I. |>te ^öfßettmttbenwg. 21m Anfang der griedfjiftfjen ©efdjidjte liegen grofje ,2öanbe= rungen und Sseroegungen der ©tämme, die ficfj in der Slugfenbung Don Kolonien fortfe^en und im ?Crutterianbe die $olge fjaben, baf} burdj bag erobernbe Vorbringen und ©mporfommen beg bortfc^en ©tamme§ der ©cejroerpunft der griedjifdjen ©efd()itf)te eine 3^it lang nacf) dem ©üben, in den ^ßeloponneg oerlegt rairb. — @rft nadjbem die toanbernben ©tämme §ur 3ftu§e gekommen, beginnt eine geregelte innere (Sntra icf lung der einzelnen ©taaten. 2lug den ^Säuberungen gemein neugeborneg ©riedjjens lanb, mit neuen ©tämmen, ©taaten und ©tabten ^eroor. ©ag Uebergeroicfjt beg Stcijäifcfjen ©tammeg tritt gang prücf, die beiben Ijellenifdfjen ©rof^mädfjte, ©partaalg die Vertreterin begborifcfjen, Sitten alg die§auptmadf)t beg jonifcfjen ©tammeg treten fjeroor. a. effalifcfye Sßanberung: ,3ug *>er (oieeeic§t burd) illgrifdfje Varbaren gebrängten) £l>effaler aug £f)egprotien über den ^ßinbog in bag Stfjalgebiet beg ^ßeneioö, das niad) iljnen benannte Sanb, beffen frühere Verooljner tljeitg in die ©ebirge gefdfjeudfejt, tljeilg gu leibeignen (ntvsorai) gemalt raerben. 2rad) langen Kämpfen loerben die Stljeffaler Herren beg Sanbeg, gelangen übrigeng nie ju gu eingreifenber Vebeutung in der gried£)ifc(jen ©efdfjidfjte. 2lnfangg einzelne gürftentpmer, dann silbelgl)errfdf)aft, auf dem 3r;eiterbienft Beru^enb; bag Sanb immer oljne (Sinljeit. Vergebliche Verfuge, in Sdlittelgriecfjenlanb üorjubringen; Kämpfe mit Vöotern und 5)31)0= fiern im 6. 2>af)rf)unbert.

6. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

7. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

8. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 86

1877 - Altenburg : Pierer
I 86 Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. geschlossen wurde, und die vornehmeren Rmer wurden sogar in das Gefolg? des Knigs aufgenommen. Die rmische Stdteverfassung und das rmische Recht bestand fr die Unterworfenen fort; auch die Verwaltung der Provinzen wurde so viel als mglich beibehalten, nur vereinfacht von den Knigen den Grafen bergeben. Diese fhrten im Frieden den Vorsitz in den Gerichten; im Kriege befehligten sie die Gaugemeinde, und waren einem, gleichfalls vom Könige gewhlten Herzoge untergeordnet. Die freien Germanen blieben anfangs in demselben Verhltnis, in welchem sie vor der Einwanderung gestanden hatten; denn sie waren auf ihren Gtern unumschrnkte Gebieter, sie zahlten keine Steuern und leisteten nur dann Kriegsdienste, wenn der Krieg durch die Volksversammlung beschlossen war. Dagegen wurde das Verhltni der Heerknige in den er-oberten Lndern ein ganz anderes. Diese traten nmlich den Rmern gegen-ber an die Stelle der Imperatoren; sie boten das unterworfene Volk nach Willkr zum Kriege auf, erhoben von demselben Steuern, bildeten sich einen dem rmischen hnlichen Hosstaat und nahmen bald auch die ueren Zeichen der Herrscherwrde an. Sie hatten ferner schon bei der Einwanderung einen groen Theil des eroberten Landes erhalten; darauf nahmen sie auch dte kaiserlichen Domnen in Besitz und eigneten sich endlich noch manches zu, was Gemeindegut war. Die Hauptsttze der Könige war ihr Gefolge, dessen Zahl und Bedeu-tung in den neuen Reichen schnell zunahm. Da nmlich Volkskriege sich nicht so oft ereigneten, als die Kampflust der Germanen sie herbeiwnschte, indem es fr den König vorteilhafter war, die Kriege durch das Aufgebot semer Vasallen zu führen, so begaben sich Viele in das Gefolge des Knigs, um ihm in seinen Fehden beizustehen. Sie erhielten sr die geleisteten Kriegs-dienstelndereien, welche (im Gegensatz zu den Alloden) Lehen, beneficia oder feuda, genannt wurden. Anfangs konnten die Könige die Lehen zurcknehmen; spter wurden sie auf Lebenszeit gegeben, endlich wurdeu sie erblich. Die sie empfingen, hieen Getreue, Vasallen (Leudes); sie waren bald im alleinigen Besitz der hheren Hof- und Staatsmter, namentlich der Grafen-stellen, und wurden dadurch neben der Geistlichkeit der bedeutendste und mach-tiaste Stand im Staate. Durch die den Vasallen gewhrten Vortheile lieen sich immer mehr Besitzer von Alloden bewegen, ihre Gter vom König zu Lehen zu nehmen, und der Stand der vollkommen freien Männer trat immer mehr zurck und verschwand endlich fast ganz. Dadurch nahm die Macht der Könige so zu, da sie die Gewalt, welche ihnen der die Rmer zustand, all-mhlich auch auf die Germanen ausdehnen konnten. Namentlich maten sie sich das Recht an. auch diejenigen, welche nicht Vasallen waren, zum Kriege aufzubieten; die Volksversammlungen traten immer mehr in den Hinter-arund, und die ffentlichen Angelegenheiten wurden zuletzt nur noch von den Vasallen und den (von den Knigen ernannten) Bischfen berathen. -Me die Kniae so vergaben auch die Kirche und weltliche Groe unter hnlichen Bedingungen Gter und Rechte an Vasallen. Dies ist der Ursprung der Feu-dal- oder Lehnsverfassung, welche spter auf alle germanischen und selbst auf einen Theil der slavischen Lnder bertragen worden ist.

9. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 99

1877 - Altenburg : Pierer
Ursprung der ppstlichen Macht. 99 der Keuschheit und des Gehorsams bereinstimmten. Von Aegypten verbreitete sich das Klosterleben am Ende des dritten Jahrhunderts der alle stlichen Provinzen des rmischen Reichs, wo die Mnche bald groen Einflu auf kirchliche, wie auf weltliche Angelegenheiten erhielten und im vierten Jahrhundert der Italien und Gallien. Whrend der Vlkerwanderung und der folgenden traurigen Zeiten waren die Klster der einzige Zufluchtsort der Bedrngten, sowie der elmge Sitz der Wissenschaften. Mit ihrer Anzahl nahm ihr Reich-thum und ihr Einflu auf Civilifation und Bodenkultur zu be-sonders seitdem Benedict von Nursia 530 schriftliche Statuten S fr seine Mnche aufgesetzt und ihnen dadurch bestimmte Verpflichtungen auferlegt hatte. Die Benedictiner, deren Regel bald in allen Klstern galt, wurden durch ein unverbrchliches Gelbde, das den Gott geopferten" auf Lebenszeit band, zum Beten, zur Handarbeit und zur Kmdererziehnng verpflichtet. Sie waren die heldenmthigsten Glau-bensboten in den heidnischen Lndern; von ihren Klstern ging zuerst ein sorgfltiger Anbau des Bodens aus. Spter wirkten sie auch auf die Unterdrckung der Ketzerei und die Anerkennung eines gemein-; samen Oberhauptes der Kirche hin. Als ein solches Oberhaupt der Kirche galt im Abendlande der vorzugsweise papa (Vater) genannte rmische Bischof. Schon i unter den rmischen Kaisern hatten die Bischfe von Rom, welches 1 seit Jahrhunderten der Mittelpunkt der ganzen Welt gewesen, von wo die meisten Gemeinden des Abendlandes ausgegangen waren, zu-gleich als Nachfolger des Apostels Petrus und gesttzt auf Matth, i 16, 18, einen besonderen Vorrang und eine oberrichterliche Gewalt [ erlangt, die aber zum Theil verloren ging, als die germanischen Völker (meist Arianer) die rmischen Provinzen besetzten. Doch schon Leo der Groe (450) gewann auf diese einen groen Einflu, und | Gregor I. der Groe (600) wurde als oberster Bischof des ganzen m Abendlandes verehrt. Unter ihm begann der Uebertritt der West-gothen und Langobarden zum rmisch-katholischen Glauben, und durch seine Missionre, namentlich durch Augustinus, wurde England zum Ehristenthume bekehrt. Die Franken und Burgunder, schon lngst durch katholische Priester unterrichtet, wurden dem rmischen Stuhl durch Bonifacius oder Winfried untergeordnet. Dieser war es auch, der (718755) einen Theil der D eutschen bekehrte und viele Abteien und Bisthmer (Fulda, Wrzburg, Salzburg, Erfurt, Re-gensburg) stiftete, nachdem schon im siebenten Jahrhundert englische und irlndische Mnche (Columbanus, Gallus ic.) im sdlichen Deutschland das Christenthum gepredigt hatten. Zu der Zeit, bis aus diese Weise die Einheit der abend-lndischen (rmisch-katholischen) Kirche hergestellt wurde, erfolgte die Trennung derselben von der griechischen Kirche. Die alte Eifersucht zwischen dem rmischen Bischof und dem Patriarchen von Constantinopel hatte in dem Bilderstreit (f. . 55) neue Nahrung

10. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 109

1877 - Altenburg : Pierer
Frnkische Kaiser. Fortsetzung. Die Normannen. 109 noch Eigenthum des Reichs; der bei weitem grere war Fürsten und Herren oder Klstern zum Lehen gegeben, und davon war wieder ein groer Theil als Afterlehen an Kirchen, Stifter und Ritter vergeben. Eine noch grere Ausdehnung hatte das Lehnswesen dadurch erhalten, da nicht blos Lnde-reien. sondern auch Gerichtsbarkeit, Zlle, Befreiung von gemeinsamen Lasten?c. als Lehen ertheilt wurde. Die durch das Herkommen schon lngst eingefhrte Erblichkeit der kleineren Lehen wurde bald auch auf die greren ausgedehnt, und durch Konrad Ii. fr Italien durch ein Gesetz bestimmt. Einzelnen wurde sogar die Vererbung ihrer Lehen auf weibliche Verwandte gestattet. Durch das Lehnsverhltni waren die Vasallen zur Treue gegen den Lehnsherrn und zur Sorge fr seine Ehre und Sicherheit verpflichtet; sie muten bestimmte Kriegsdienste leisten, bei den Gerichtssitzungen des Lehns-Herrn erscheinen und ihm Hlfsgelder zahlen. Verletzung dieser Pflichten zog den Verlust des Lehens nach sich. Der Lehnsherr dagegen mute den Vasallen in seinen Rechten und seiner Ehre schtzen. Whrend der unruhigen Zeiten unter Heinrich Iv. begannen die Städte sich zu heben. Am ltesten waren die rmischen Städte am Rhein und an der Donau; im mittleren, nrdlichen und stlichen Deutschland entstanden sie meist bei Bischoffitzen oder kniglichen Pfalzen, um welche sich die gemeinen Freien ansiedelten, die sich nicht unter die Dienstmannschaft des Adels be-geben wollten. Dagegen gerieth der Bauernstand, der gegen die Be-drckungen der Vasallen bei den Knigen keinen Schutz mehr fand, fast ber-all in das Verhltni der Hrigkeit. Anfangs konnte Jeder dadurch feine Freiheit wiedererlangen, da er den Grundbesitz, an dem die Dienstbarkeit haftete, aufgab; bald aber wurde die Unfreiheit der Grundstcke auch auf die Personen ausgedehnt, und das Hrigkeitsverhltni artete in vllige Leib-Eigenschaft und nicht selten in die hrteste Sklaverei aus. 69. Die Normannen. Die Normannen (in England Dnen genannt), ein in Nor-wegen, Schweden und Dnemark wohnendes germanisches Volk, er-schienen zuerst ums Jahr 800. Von dieser Zeit an plnderten sie jhrlich die Ksten Deutschlands, Frankreichs und Englands (f. . 64). Im loten und Ilten Jahrhundert wurden sie im nrdlichen Frankreich, in Unter-Italien und in England das herrschende Volk. 1. Nach vielen Plnderungszgen erhielten die Normannen 911 durch Karl den Einfltigen im nrdlichen Frankreich Wohnsitze. Ihr Anfhrer Rollo (in der Taufe Robert genannt) wurde als Herzog mit der Normandie und der Lehnshoheit der die Bretagne belehnt; sie selbst nahmen schnell die Sprache und Sitte der Eingeborenen an. 2. Vom Jahre 1000 an waren Pilger aus der Normandie nach Unter-Italien gekommen, und hatten dort in den Kmpfen der Laugo-barden, Griechen und Saracenen mitgefochten. Es folgten ihnen viele ihrer Landsleute, alle tapfer und listig, unter Anfhrung der Grafen von Hauteville. Als sie nach einem Zuge gegen die Araber auf
   bis 10 von 128 weiter»  »»
128 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 128 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 1
1 0
2 0
3 2
4 25
5 6
6 4
7 6
8 1
9 6
10 24
11 12
12 2
13 0
14 0
15 2
16 3
17 1
18 0
19 3
20 15
21 0
22 6
23 19
24 1
25 6
26 22
27 18
28 2
29 0
30 0
31 8
32 3
33 2
34 10
35 1
36 0
37 44
38 0
39 2
40 8
41 1
42 10
43 3
44 4
45 9
46 13
47 1
48 37
49 1

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 5
1 404
2 45
3 79
4 61
5 11
6 19
7 162
8 123
9 265
10 14
11 3
12 30
13 57
14 36
15 28
16 236
17 1858
18 11
19 67
20 162
21 69
22 49
23 171
24 32
25 91
26 239
27 4
28 56
29 22
30 18
31 53
32 28
33 25
34 58
35 94
36 87
37 102
38 37
39 362
40 18
41 306
42 94
43 179
44 31
45 251
46 60
47 5
48 5
49 19
50 7
51 9
52 161
53 65
54 74
55 112
56 254
57 6
58 157
59 92
60 85
61 25
62 10
63 316
64 25
65 69
66 42
67 112
68 449
69 273
70 3
71 183
72 150
73 109
74 49
75 81
76 70
77 710
78 37
79 7
80 15
81 20
82 159
83 156
84 46
85 51
86 153
87 143
88 70
89 47
90 202
91 51
92 665
93 16
94 488
95 31
96 79
97 27
98 408
99 10

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 55
1 28
2 11
3 13
4 5
5 24
6 71
7 20
8 4
9 17
10 195
11 18
12 20
13 21
14 23
15 6
16 37
17 9
18 29
19 237
20 110
21 2
22 3
23 1
24 14
25 28
26 8
27 33
28 40
29 3
30 1
31 23
32 35
33 112
34 26
35 2
36 7
37 5
38 22
39 41
40 6
41 19
42 11
43 19
44 1
45 117
46 15
47 29
48 121
49 7
50 17
51 14
52 18
53 24
54 103
55 2
56 165
57 2
58 38
59 104
60 13
61 5
62 26
63 29
64 38
65 9
66 2
67 12
68 6
69 2
70 5
71 24
72 20
73 23
74 13
75 35
76 10
77 55
78 93
79 10
80 20
81 174
82 8
83 53
84 13
85 24
86 20
87 62
88 190
89 5
90 38
91 61
92 47
93 5
94 7
95 14
96 7
97 4
98 42
99 27
100 59
101 63
102 23
103 52
104 61
105 28
106 4
107 21
108 32
109 42
110 11
111 4
112 13
113 120
114 55
115 27
116 4
117 7
118 39
119 34
120 16
121 30
122 22
123 18
124 40
125 16
126 50
127 236
128 184
129 44
130 7
131 57
132 81
133 77
134 175
135 0
136 112
137 30
138 80
139 38
140 50
141 5
142 56
143 55
144 3
145 60
146 96
147 4
148 41
149 102
150 4
151 13
152 44
153 57
154 5
155 32
156 33
157 3
158 22
159 134
160 92
161 0
162 22
163 47
164 2
165 31
166 49
167 16
168 20
169 10
170 3
171 12
172 14
173 83
174 1
175 125
176 44
177 181
178 47
179 35
180 8
181 98
182 127
183 151
184 88
185 16
186 122
187 109
188 76
189 20
190 1
191 20
192 429
193 130
194 24
195 27
196 38
197 133
198 4
199 9