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1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Alte Geschichte - S. 30

1869 - Mainz : Kunze
30 Iii. Nationale Emigungsmmel. Die Zersplitierung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren,) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: der gemein- same Götterglanbe ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 14). Der Sage nach der nufpuxog der Erde, in Wahrheit das Centrum der Hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und seit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelaugt; eilt höchstes Tribunal über die ^Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik, weit über die Grenzen Griechenlands und seiner oft auf Anregung des Orakels ausgesandten Kolonien von oft entscheidender Autorität. Ein Erdspalt mit ansströmenden gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken (nnv/ua £v9ovat.aotiy.ov). lieber dem Schlund neben dem heiligen Lorbeerbaum der goldne Drei- fuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen (bald s/u/Lutga bald u/uftou) von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprünglich nur eine Pythia und ein uqoytjvrig oder uq6f.kx.vvic, später zwei Priesterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels aus ganz Griechenland bis in die späteren Zeiten; — Einwirkung mehr aus das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Ausnahmen; — Große Tempel- schätze in den Thesauren. B. Die tamphiktyonien. Einungen von Nachbarstaaten (äfiyixvioveg) zu religiöser Fest- feier um ein Bundesheiligthnm. Am bedeutendsten die Delphische

3. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

4. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

5. Alte Geschichte - S. 23

1872 - Mainz : Kunze
Sie erften ^ctljrfjunberie btefer ^ertobe fiitb node) feljr bunfel, Ijalb mgäjtfdj, f)alb fjiftorifdfj; audfj oon der Oltjmpiabenredfjnung an ist die ©efcfjidfjtgfunbe no cf) lücfentjaft und groeifelfjaft. §auptpunfte der ©ntroicflung: 2lugbtlbung eineg f)eeenifcf)en ‘iftationalcfiarafterg; die Monifation, in der fid) bag reichte ßeben und «Streben beg Volfeg entfaltet; bag ©täbteleben und die Verfaffungen; Vilbung oon Vünbniffen (avfifia/iai); religiöfe ©ntrmcflung; die Anfänge der Literatur und £unft. I. |>te ^öfßettmttbenwg. 21m Anfang der griedfjiftfjen ©efdjidjte liegen grofje ,2öanbe= rungen und Sseroegungen der ©tämme, die ficfj in der Slugfenbung Don Kolonien fortfe^en und im ?Crutterianbe die $olge fjaben, baf} burdj bag erobernbe Vorbringen und ©mporfommen beg bortfc^en ©tamme§ der ©cejroerpunft der griedjifdjen ©efd()itf)te eine 3^it lang nacf) dem ©üben, in den ^ßeloponneg oerlegt rairb. — @rft nadjbem die toanbernben ©tämme §ur 3ftu§e gekommen, beginnt eine geregelte innere (Sntra icf lung der einzelnen ©taaten. 2lug den ^Säuberungen gemein neugeborneg ©riedjjens lanb, mit neuen ©tämmen, ©taaten und ©tabten ^eroor. ©ag Uebergeroicfjt beg Stcijäifcfjen ©tammeg tritt gang prücf, die beiben Ijellenifdfjen ©rof^mädfjte, ©partaalg die Vertreterin begborifcfjen, Sitten alg die§auptmadf)t beg jonifcfjen ©tammeg treten fjeroor. a. effalifcfye Sßanberung: ,3ug *>er (oieeeic§t burd) illgrifdfje Varbaren gebrängten) £l>effaler aug £f)egprotien über den ^ßinbog in bag Stfjalgebiet beg ^ßeneioö, das niad) iljnen benannte Sanb, beffen frühere Verooljner tljeitg in die ©ebirge gefdfjeudfejt, tljeilg gu leibeignen (ntvsorai) gemalt raerben. 2rad) langen Kämpfen loerben die Stljeffaler Herren beg Sanbeg, gelangen übrigeng nie ju gu eingreifenber Vebeutung in der gried£)ifc(jen ©efdfjidfjte. 2lnfangg einzelne gürftentpmer, dann silbelgl)errfdf)aft, auf dem 3r;eiterbienft Beru^enb; bag Sanb immer oljne (Sinljeit. Vergebliche Verfuge, in Sdlittelgriecfjenlanb üorjubringen; Kämpfe mit Vöotern und 5)31)0= fiern im 6. 2>af)rf)unbert.

6. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

7. Alte Geschichte - S. 26

1870 - Mainz : Kunze
26 Iii. Nationale Einmngsmittkl. Die Zersplitterung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben. dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: Der gemein- same Götterglaube ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 13). Der Sage nach der ,Nabel' der Erde, in Wahrheit das Centrum der hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und feit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelangt; ein höchstes Tribunal über die Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik. Ein Erdspalt mit ausströmendeu gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken, lieber dem Schlund der goldne Dreifuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprüng- lich nur eine Pythia und ein Priester, später zwei Priefterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels auf ganz Griechenland bis in die Mteren Zeiten; — Einwirkung mehr auf das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Aus- nahmen; — Große Tempelschätze. B. Die Ainphictimien. Einungen von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein Bundesheiligthum. Am bedeutendsten die Delphische Amphictyonie, zum Schutz des Delphischen Heiligthnms und des Demetertempels zu Anthela bei den Thermopylen. sowie zur Besorgung der pythischen Spiele, schon im hohen Alterthum ge- gründet, aber wohl erst im achten Jahrhundert zu festen Formen

8. Alte Geschichte - S. 71

1870 - Mainz : Kunze
71 meinten, unterhält er sich mit Jedem, zieht Freunde an sich und sucht mit ihnen — selbst bedürfnislos, und ohne Lohn — ein wahres begriffsmäßiges Wissen aufzuerbauen im Gegen- satz gegen die nur von der Oberfläche der Dinge geschöpften Vor- stellungen : seine Gespräche vorzugsweise aus Erkenntniß des Menschen und seiner Pflichten (das „Lerne dich selbst kennen" des delphischen Tempels), nicht aus Naturphilosophie gerichtet; sein Satz, daß die Tugend ein Wissen sei. Ohne sich mit dem Volksglauben in Widerspruch zu setzen, entfaltet er so eine heilsam- anregende Thütigkeit, leistet dem Staat seine Pflichten pünktlich, kämpft bei Potidäa, Delion, Amphipolis, widersteht allein dem Un- recht beim Arginusenprozeß (s. S. 67), ebenso beit 30 Tyrannen, ohne weitere Anfechtung (außer den „Wolken" des Aristophanes 424), bis er in seinem 70. Jahr angeklagt wird, „daß er die Jugend verderbe, an die Götter des Staats nicht glaube, andre neue Gottheiten einführe." Bertheidigungsrede vor dem Heliastengericht, welche in der Form, die ihr sein Schüler Plato gegeben, das erhabenste Denkmal ejnes reinen Gottesbewußtseins, das wir aus dem Alterthum besitzen, ebendeßwegen seinen Richtern unverständ- lich bleibt. Dennoch nur mit sehr geringer Mehrheit schuldig ge- sprochen, reizt er das Gericht durch seinen Gegenstrafantrag, „ihm als Staatswohlthäter einen Platz im Prytaneion zu geben"; wird zum Tode verurtheilt. Kurzer Aufschub, während das Schiff mit der Festgesandtschafl nach Delos geht. Zurückweisung eines Fluchtantrags (Critou), weil man den Gesetzen auch wo sie Unrecht haben gehorchen müsse: nach Gesprächen mit seinen Freunden über die Unsterblichkeit der Seele trinkt er den Gift- becher und leidet so den Tod, den er mit seinen letzten Worten („dem Heilgotte schulden wir einen Hahn, vergeßt nicht ihn zu opfern") als eine Genesung bezeichnet. 3. Der Zug des jüngeren Cyrus, der Rückzug der Zehn- tau s en d uu d die Verw icklun gen mit den Persent (401—394). a. Auf Darms Ii. folgt im Jahr 404 Artaxerxes Ii. Mnemon, dessen jüngerer Bruder Cyrus mit Lysander int Bunde dett Spartanern zum Sieg im peloponnesischen Kriege verholfen hat. Ehrgeizige Plane des Fürsten, unterstützt von seiner Mutter Parysatts; mit Hülse seiner Verbindungen in Griechenland, mittelbar (durch Lysanders Einfluß) von Sparta unterstützt, sammelt er neben zahlreichen barbarischen Truppen eine griechische Söldnermacht von 13000 Mann unter verschiedenen Führern, deren bedeutendster

9. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

10. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 99

1877 - Altenburg : Pierer
Ursprung der ppstlichen Macht. 99 der Keuschheit und des Gehorsams bereinstimmten. Von Aegypten verbreitete sich das Klosterleben am Ende des dritten Jahrhunderts der alle stlichen Provinzen des rmischen Reichs, wo die Mnche bald groen Einflu auf kirchliche, wie auf weltliche Angelegenheiten erhielten und im vierten Jahrhundert der Italien und Gallien. Whrend der Vlkerwanderung und der folgenden traurigen Zeiten waren die Klster der einzige Zufluchtsort der Bedrngten, sowie der elmge Sitz der Wissenschaften. Mit ihrer Anzahl nahm ihr Reich-thum und ihr Einflu auf Civilifation und Bodenkultur zu be-sonders seitdem Benedict von Nursia 530 schriftliche Statuten S fr seine Mnche aufgesetzt und ihnen dadurch bestimmte Verpflichtungen auferlegt hatte. Die Benedictiner, deren Regel bald in allen Klstern galt, wurden durch ein unverbrchliches Gelbde, das den Gott geopferten" auf Lebenszeit band, zum Beten, zur Handarbeit und zur Kmdererziehnng verpflichtet. Sie waren die heldenmthigsten Glau-bensboten in den heidnischen Lndern; von ihren Klstern ging zuerst ein sorgfltiger Anbau des Bodens aus. Spter wirkten sie auch auf die Unterdrckung der Ketzerei und die Anerkennung eines gemein-; samen Oberhauptes der Kirche hin. Als ein solches Oberhaupt der Kirche galt im Abendlande der vorzugsweise papa (Vater) genannte rmische Bischof. Schon i unter den rmischen Kaisern hatten die Bischfe von Rom, welches 1 seit Jahrhunderten der Mittelpunkt der ganzen Welt gewesen, von wo die meisten Gemeinden des Abendlandes ausgegangen waren, zu-gleich als Nachfolger des Apostels Petrus und gesttzt auf Matth, i 16, 18, einen besonderen Vorrang und eine oberrichterliche Gewalt [ erlangt, die aber zum Theil verloren ging, als die germanischen Völker (meist Arianer) die rmischen Provinzen besetzten. Doch schon Leo der Groe (450) gewann auf diese einen groen Einflu, und | Gregor I. der Groe (600) wurde als oberster Bischof des ganzen m Abendlandes verehrt. Unter ihm begann der Uebertritt der West-gothen und Langobarden zum rmisch-katholischen Glauben, und durch seine Missionre, namentlich durch Augustinus, wurde England zum Ehristenthume bekehrt. Die Franken und Burgunder, schon lngst durch katholische Priester unterrichtet, wurden dem rmischen Stuhl durch Bonifacius oder Winfried untergeordnet. Dieser war es auch, der (718755) einen Theil der D eutschen bekehrte und viele Abteien und Bisthmer (Fulda, Wrzburg, Salzburg, Erfurt, Re-gensburg) stiftete, nachdem schon im siebenten Jahrhundert englische und irlndische Mnche (Columbanus, Gallus ic.) im sdlichen Deutschland das Christenthum gepredigt hatten. Zu der Zeit, bis aus diese Weise die Einheit der abend-lndischen (rmisch-katholischen) Kirche hergestellt wurde, erfolgte die Trennung derselben von der griechischen Kirche. Die alte Eifersucht zwischen dem rmischen Bischof und dem Patriarchen von Constantinopel hatte in dem Bilderstreit (f. . 55) neue Nahrung
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