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1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

4. Alte Geschichte - S. 23

1872 - Mainz : Kunze
Sie erften ^ctljrfjunberie btefer ^ertobe fiitb node) feljr bunfel, Ijalb mgäjtfdj, f)alb fjiftorifdfj; audfj oon der Oltjmpiabenredfjnung an ist die ©efcfjidfjtgfunbe no cf) lücfentjaft und groeifelfjaft. §auptpunfte der ©ntroicflung: 2lugbtlbung eineg f)eeenifcf)en ‘iftationalcfiarafterg; die Monifation, in der fid) bag reichte ßeben und «Streben beg Volfeg entfaltet; bag ©täbteleben und die Verfaffungen; Vilbung oon Vünbniffen (avfifia/iai); religiöfe ©ntrmcflung; die Anfänge der Literatur und £unft. I. |>te ^öfßettmttbenwg. 21m Anfang der griedfjiftfjen ©efdjidjte liegen grofje ,2öanbe= rungen und Sseroegungen der ©tämme, die ficfj in der Slugfenbung Don Kolonien fortfe^en und im ?Crutterianbe die $olge fjaben, baf} burdj bag erobernbe Vorbringen und ©mporfommen beg bortfc^en ©tamme§ der ©cejroerpunft der griedjifdjen ©efd()itf)te eine 3^it lang nacf) dem ©üben, in den ^ßeloponneg oerlegt rairb. — @rft nadjbem die toanbernben ©tämme §ur 3ftu§e gekommen, beginnt eine geregelte innere (Sntra icf lung der einzelnen ©taaten. 2lug den ^Säuberungen gemein neugeborneg ©riedjjens lanb, mit neuen ©tämmen, ©taaten und ©tabten ^eroor. ©ag Uebergeroicfjt beg Stcijäifcfjen ©tammeg tritt gang prücf, die beiben Ijellenifdfjen ©rof^mädfjte, ©partaalg die Vertreterin begborifcfjen, Sitten alg die§auptmadf)t beg jonifcfjen ©tammeg treten fjeroor. a. effalifcfye Sßanberung: ,3ug *>er (oieeeic§t burd) illgrifdfje Varbaren gebrängten) £l>effaler aug £f)egprotien über den ^ßinbog in bag Stfjalgebiet beg ^ßeneioö, das niad) iljnen benannte Sanb, beffen frühere Verooljner tljeitg in die ©ebirge gefdfjeudfejt, tljeilg gu leibeignen (ntvsorai) gemalt raerben. 2rad) langen Kämpfen loerben die Stljeffaler Herren beg Sanbeg, gelangen übrigeng nie ju gu eingreifenber Vebeutung in der gried£)ifc(jen ©efdfjidfjte. 2lnfangg einzelne gürftentpmer, dann silbelgl)errfdf)aft, auf dem 3r;eiterbienft Beru^enb; bag Sanb immer oljne (Sinljeit. Vergebliche Verfuge, in Sdlittelgriecfjenlanb üorjubringen; Kämpfe mit Vöotern und 5)31)0= fiern im 6. 2>af)rf)unbert.

5. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

6. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

7. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 98

1877 - Altenburg : Pierer
98 Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. der Kaiser bei einer neuen Theilung Ludwig von Baiern und die Shne des (838) gestorbenen Pipin, starb aber schon 840 beim Ausbruch des Krieges. Gegen Lothar, der das ganze Reich an sich reien wollte, der-einigten sich Ludwig und Karl der Kahle und besiegten ihn (841) in der blutigen Schlacht bei Fontenaille in Burgund. Im Vertrage von Verdun (843) erhielt Lothar als Kaiser Italien und Mittelfranken (das Land zwischen Rhein, Rhone, Maas und Scheide also Provence, den grten Theil von Burgund, Elsa, Ripuarien und Friesland Lotharingen); Ludwig erhielt Ostfranken (Deutschland stlich vom Rhein auer Friesland und die Städte Speier, Worms und Mainz); Karl der Kahle bekam West-sranken (Frankreich, d. h. Neustrien. Aquitanien, Septimanien, die spanische Mark, Burgund westlich der Rhone und Saone), und Flandern. Nach Kaiser Lothars Tode (im Kloster Prm) fielen seine Lnder an seine drei Shne. Sein ltester Sohn Ludwig (Ii) erhielt Italien und die Kaiserwrde. Lotharingen aber theilten sich, nachdem die beiden jngeren Shne Lothars bald gestorben waren, ihre Oheime Karl der Kahle und Ludwig der Deutsche im Vertrage zu Meersen an der Maas 870; die eigentlich deutschen Provinzen kamen an Deutschland, also Friesland, Ripuarien bis zur Maas, die Mosel-lande, Elsa, auch Metz und Diedenhofen und ein Stck von Burgund bis zur Saone und dem Genfer See; die romanischen (Provence und ein Stck von Burgund) vereinte Karl der Kahle mit Frankreich, so da hierdurch die Trennung der beiden Lnder nach Rationalitten in ein ostfrnkisches oder deutsches und ein westfrnkisches oder romanisches vollendet wurde. . 63. Ursprung der ppstlichen Macht. Unter den Trmmern des westrmischen Reiches hatte sich nur eine Macht, die der Geistlichen, aufrecht erhalten. Da sie als die Gebildetsten des Volks, die vornehmsten Rathgeber der Könige wurden und das Bedrfni geistlichen Beistandes sie in allen Lebensverhltnissen unentbehrlich machte, so erstreckte sich in den neuen Staaten ihr Einflu bald der die Kirche hinaus. Zugleich suchten sie, wie frher im rmi-schen Reiche, von der weltlichen Macht immer unabhngiger zu werden. Dennoch blieb bis zum zehnten Jahrhundert die Abhngigkeit der Kirche vom Staate berall sehr groß, da die Bischfe durch Annahme von Lehen Vasallen der Fürsten wurden, die sie hufig in Person auf ihren Kriegszgen begleiteten, und da die Besetzung der geistlichen Stellen allein von den Knigen abhing. Eine Hauptsttze der Kirche war das Mnchs Wesen. In Aegypten waren zuerst durch das Zusammenleben von Einsiedlern oder Anachoreten Klster entstanden, die von ihren Stiftern besondere Regeln empfangen hatten, welche alle in dem Gelbde der Armuth,

8. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 159

1877 - Altenburg : Pierer
Schmalkaldischer Krieg. 159 In Frankreich verbreitete sich besonders durch den in Genf wirkenden Johann Calvin (f 1564) die Reformation. In den protestantischen Lndern erhielt der Landesfrst die hchste Gewalt in kirchlichen Angelegenheiten; die Einknfte der eingezogenen Bisthmer und Klster wurden zum groen Theil fr Universitten und Schulen verwendet. Mit der Reformation erwachte ein neuer Geist des Forschens; der blinde Glaube, den die katholische Kirche verlangt hatte, hrte auf, und die Freiheit der Erkenntni, die nun Jedem gestattet wurde, war sowohl fr die Wissen-schaft (Copernicus, t 1543) als fr alle Verhltnisse der brgerlichen Gesell-schast von den wohlthtigsten Folgen. In Deutschland wirkte die Reformation, besonders durch Luthers Bibelbersetzung, auch auf die Ausbildung der Sprache ein. Die lutherische Kirche verbreitete sich der Norddeutschland, Preußen, Kurland, Liefland, Schweden, Norwegen und Dnemark, die reformirte Kirche der groe Theile der Schweiz, Westdeutschlands, Frankreichs, Gro-britanniens und der das jetzige Holland. Gegen die Reformation haben die Jesuiten mit groem Erfolge gekmpft. Dieser, durch den Spanier Ignatius Loyola gestiftete, 1540 vom Papste besttigte Orden hatte bald in allen Lndern Kollegien, und wute berall der Aufklrung krftig entgegenzuwirken. Durch Gewandtheit, Gelehrsamkeit und eine sehr gefllige Moral gewannen die Mitglieder (sie waren Beichtvter, Minister, Missionre, Erzieher?c.) einen auerordentlichen Einflu. 1773 wurde der Orden durch Clemens Xiv. aufgehoben, 1814 jedoch durch Pius Vii. wiederhergestellt. . 96. Der Abfall der Niederlande. 1581. Philipp Ii. (15561598), ein finsterer, mitrauischer Despot, in Castilien unumschrnkter Herr, veranlate durch seine Versuche, die Freiheit der Niederlande zu vernichten, den Absall derselben. Ein Theil der Grafschaften und Herzogthmer, in welche die Niederlande getheilt waren (s. . 80), war 1369 durch Vermhlung Philipps des Khnen mit der Erbin von Flandern, Artois und Franche Eomt an das jngere burgundische Haus gekommen, das binnen hundert Jahren (s. S. 125) auch die brigen durch Erbschaft oder Vergleich erlangte. Namentlich erwarb Johann der Unerschrockene (14041419) durch seine Vermhlung mit Margarethe von Holland und Hennegau Ansprche auf diese Grafschaften, die dann seinem Sohne Philipp dem Guten 1433 zufielen. Dieser erbte noch Brabant und Limburg, kaufte Namur und Luxemburg, und wurde so der reichste Fürst seiner Zeit, sein Hof der glnzendste in Europa. Unter Karl dem Khnen (14671477), welcher Geldern eroberte, nahmen die Reichthmer noch zu, gleichzeitig aber auch Ueppigkeit und Verschwendung. Brgge, Gent und (seit 1500) Antwerpen waren Mittelpunkte des europischen Handels; in letztere Stadt fuhren wchentlich 2000 Frachtwagen, ohne die Getreidefuhren, in ihren Hafen liefen tglich 500 Schiffe ein. Die Produkte

9. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 99

1877 - Altenburg : Pierer
Ursprung der ppstlichen Macht. 99 der Keuschheit und des Gehorsams bereinstimmten. Von Aegypten verbreitete sich das Klosterleben am Ende des dritten Jahrhunderts der alle stlichen Provinzen des rmischen Reichs, wo die Mnche bald groen Einflu auf kirchliche, wie auf weltliche Angelegenheiten erhielten und im vierten Jahrhundert der Italien und Gallien. Whrend der Vlkerwanderung und der folgenden traurigen Zeiten waren die Klster der einzige Zufluchtsort der Bedrngten, sowie der elmge Sitz der Wissenschaften. Mit ihrer Anzahl nahm ihr Reich-thum und ihr Einflu auf Civilifation und Bodenkultur zu be-sonders seitdem Benedict von Nursia 530 schriftliche Statuten S fr seine Mnche aufgesetzt und ihnen dadurch bestimmte Verpflichtungen auferlegt hatte. Die Benedictiner, deren Regel bald in allen Klstern galt, wurden durch ein unverbrchliches Gelbde, das den Gott geopferten" auf Lebenszeit band, zum Beten, zur Handarbeit und zur Kmdererziehnng verpflichtet. Sie waren die heldenmthigsten Glau-bensboten in den heidnischen Lndern; von ihren Klstern ging zuerst ein sorgfltiger Anbau des Bodens aus. Spter wirkten sie auch auf die Unterdrckung der Ketzerei und die Anerkennung eines gemein-; samen Oberhauptes der Kirche hin. Als ein solches Oberhaupt der Kirche galt im Abendlande der vorzugsweise papa (Vater) genannte rmische Bischof. Schon i unter den rmischen Kaisern hatten die Bischfe von Rom, welches 1 seit Jahrhunderten der Mittelpunkt der ganzen Welt gewesen, von wo die meisten Gemeinden des Abendlandes ausgegangen waren, zu-gleich als Nachfolger des Apostels Petrus und gesttzt auf Matth, i 16, 18, einen besonderen Vorrang und eine oberrichterliche Gewalt [ erlangt, die aber zum Theil verloren ging, als die germanischen Völker (meist Arianer) die rmischen Provinzen besetzten. Doch schon Leo der Groe (450) gewann auf diese einen groen Einflu, und | Gregor I. der Groe (600) wurde als oberster Bischof des ganzen m Abendlandes verehrt. Unter ihm begann der Uebertritt der West-gothen und Langobarden zum rmisch-katholischen Glauben, und durch seine Missionre, namentlich durch Augustinus, wurde England zum Ehristenthume bekehrt. Die Franken und Burgunder, schon lngst durch katholische Priester unterrichtet, wurden dem rmischen Stuhl durch Bonifacius oder Winfried untergeordnet. Dieser war es auch, der (718755) einen Theil der D eutschen bekehrte und viele Abteien und Bisthmer (Fulda, Wrzburg, Salzburg, Erfurt, Re-gensburg) stiftete, nachdem schon im siebenten Jahrhundert englische und irlndische Mnche (Columbanus, Gallus ic.) im sdlichen Deutschland das Christenthum gepredigt hatten. Zu der Zeit, bis aus diese Weise die Einheit der abend-lndischen (rmisch-katholischen) Kirche hergestellt wurde, erfolgte die Trennung derselben von der griechischen Kirche. Die alte Eifersucht zwischen dem rmischen Bischof und dem Patriarchen von Constantinopel hatte in dem Bilderstreit (f. . 55) neue Nahrung

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-
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