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1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

4. Alte Geschichte - S. 23

1872 - Mainz : Kunze
Sie erften ^ctljrfjunberie btefer ^ertobe fiitb node) feljr bunfel, Ijalb mgäjtfdj, f)alb fjiftorifdfj; audfj oon der Oltjmpiabenredfjnung an ist die ©efcfjidfjtgfunbe no cf) lücfentjaft und groeifelfjaft. §auptpunfte der ©ntroicflung: 2lugbtlbung eineg f)eeenifcf)en ‘iftationalcfiarafterg; die Monifation, in der fid) bag reichte ßeben und «Streben beg Volfeg entfaltet; bag ©täbteleben und die Verfaffungen; Vilbung oon Vünbniffen (avfifia/iai); religiöfe ©ntrmcflung; die Anfänge der Literatur und £unft. I. |>te ^öfßettmttbenwg. 21m Anfang der griedfjiftfjen ©efdjidjte liegen grofje ,2öanbe= rungen und Sseroegungen der ©tämme, die ficfj in der Slugfenbung Don Kolonien fortfe^en und im ?Crutterianbe die $olge fjaben, baf} burdj bag erobernbe Vorbringen und ©mporfommen beg bortfc^en ©tamme§ der ©cejroerpunft der griedjifdjen ©efd()itf)te eine 3^it lang nacf) dem ©üben, in den ^ßeloponneg oerlegt rairb. — @rft nadjbem die toanbernben ©tämme §ur 3ftu§e gekommen, beginnt eine geregelte innere (Sntra icf lung der einzelnen ©taaten. 2lug den ^Säuberungen gemein neugeborneg ©riedjjens lanb, mit neuen ©tämmen, ©taaten und ©tabten ^eroor. ©ag Uebergeroicfjt beg Stcijäifcfjen ©tammeg tritt gang prücf, die beiben Ijellenifdfjen ©rof^mädfjte, ©partaalg die Vertreterin begborifcfjen, Sitten alg die§auptmadf)t beg jonifcfjen ©tammeg treten fjeroor. a. effalifcfye Sßanberung: ,3ug *>er (oieeeic§t burd) illgrifdfje Varbaren gebrängten) £l>effaler aug £f)egprotien über den ^ßinbog in bag Stfjalgebiet beg ^ßeneioö, das niad) iljnen benannte Sanb, beffen frühere Verooljner tljeitg in die ©ebirge gefdfjeudfejt, tljeilg gu leibeignen (ntvsorai) gemalt raerben. 2rad) langen Kämpfen loerben die Stljeffaler Herren beg Sanbeg, gelangen übrigeng nie ju gu eingreifenber Vebeutung in der gried£)ifc(jen ©efdfjidfjte. 2lnfangg einzelne gürftentpmer, dann silbelgl)errfdf)aft, auf dem 3r;eiterbienft Beru^enb; bag Sanb immer oljne (Sinljeit. Vergebliche Verfuge, in Sdlittelgriecfjenlanb üorjubringen; Kämpfe mit Vöotern und 5)31)0= fiern im 6. 2>af)rf)unbert.

5. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 102

1870 - Mainz : Kunze
102 Heinrich Vii regiert fast unabhängig vom Parlament, das er in den letzten 13 Jahren nicht beruft. Grafschaft Castilien: dann haus der spanischen Mark erwachsen) Barcelona, Navarra, Aragonien. Politische und geistige Blüthezeit des Chalifats von Cordova im 10. Jahrhundert, unter Auslösung des Chalifats in einzelne selbständige Fürstenthiimer (unter Malis) seit 1031. Trotz der zweimaligen Kräftigung der arabischen Herrschaft von Afrika aus im 11. und 12. Jahrhundert, durch die Morab erben und Almochad en, und trotz der häufigen Fehden der Christen untereinander wurde sie. int Anfang des 13. Jahrh. fast aus / 9f * »v--7 l, J". A £ V t>~r» J- Granada beschränkt. Der Cid, Rodrigo Diaz von Bivar (ch 1099) im Dienste Castiliens. Aufschwung des Kampfes zwischen Kreuz und Halb- mond feit den Kreuzzügen und seit der Stiftung der geistlichen Ritter-fci'x* orden von Calatrava. Alcantara und S. Jago di Compostella. Mannig-" fache Verbindungen und Theilungen der christlichen Staaten. Aus allem Wechsel giengen am Schluß des Mittelalters als selbständige 1284—1328 mit Frankreich vereinigt) und das 1094 durch den durch das Streben nach Vereinigung der Theile der Halbinsel am Ende des Mittelalters; endlich durch die großen Entdeckungen, die, von Por- tugal und Castilien ausgehend, dem Lande erst seine 'wlle weltge- schichtliche Bedeutung geben. S. Iii, 25. Die Reiche des Nordens (Skandinavien f. Iii, 41; Polen und Rußland, s. Iii, 77) greifen noch nicht bestimmend in den Gang der allgemeinen Geschichte ein. Abderrhaman Iii. Cordova Hauptsitz arabischer Wissenschaft. s Bibliothek -

7. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

8. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 109

1877 - Altenburg : Pierer
Frnkische Kaiser. Fortsetzung. Die Normannen. 109 noch Eigenthum des Reichs; der bei weitem grere war Fürsten und Herren oder Klstern zum Lehen gegeben, und davon war wieder ein groer Theil als Afterlehen an Kirchen, Stifter und Ritter vergeben. Eine noch grere Ausdehnung hatte das Lehnswesen dadurch erhalten, da nicht blos Lnde-reien. sondern auch Gerichtsbarkeit, Zlle, Befreiung von gemeinsamen Lasten?c. als Lehen ertheilt wurde. Die durch das Herkommen schon lngst eingefhrte Erblichkeit der kleineren Lehen wurde bald auch auf die greren ausgedehnt, und durch Konrad Ii. fr Italien durch ein Gesetz bestimmt. Einzelnen wurde sogar die Vererbung ihrer Lehen auf weibliche Verwandte gestattet. Durch das Lehnsverhltni waren die Vasallen zur Treue gegen den Lehnsherrn und zur Sorge fr seine Ehre und Sicherheit verpflichtet; sie muten bestimmte Kriegsdienste leisten, bei den Gerichtssitzungen des Lehns-Herrn erscheinen und ihm Hlfsgelder zahlen. Verletzung dieser Pflichten zog den Verlust des Lehens nach sich. Der Lehnsherr dagegen mute den Vasallen in seinen Rechten und seiner Ehre schtzen. Whrend der unruhigen Zeiten unter Heinrich Iv. begannen die Städte sich zu heben. Am ltesten waren die rmischen Städte am Rhein und an der Donau; im mittleren, nrdlichen und stlichen Deutschland entstanden sie meist bei Bischoffitzen oder kniglichen Pfalzen, um welche sich die gemeinen Freien ansiedelten, die sich nicht unter die Dienstmannschaft des Adels be-geben wollten. Dagegen gerieth der Bauernstand, der gegen die Be-drckungen der Vasallen bei den Knigen keinen Schutz mehr fand, fast ber-all in das Verhltni der Hrigkeit. Anfangs konnte Jeder dadurch feine Freiheit wiedererlangen, da er den Grundbesitz, an dem die Dienstbarkeit haftete, aufgab; bald aber wurde die Unfreiheit der Grundstcke auch auf die Personen ausgedehnt, und das Hrigkeitsverhltni artete in vllige Leib-Eigenschaft und nicht selten in die hrteste Sklaverei aus. 69. Die Normannen. Die Normannen (in England Dnen genannt), ein in Nor-wegen, Schweden und Dnemark wohnendes germanisches Volk, er-schienen zuerst ums Jahr 800. Von dieser Zeit an plnderten sie jhrlich die Ksten Deutschlands, Frankreichs und Englands (f. . 64). Im loten und Ilten Jahrhundert wurden sie im nrdlichen Frankreich, in Unter-Italien und in England das herrschende Volk. 1. Nach vielen Plnderungszgen erhielten die Normannen 911 durch Karl den Einfltigen im nrdlichen Frankreich Wohnsitze. Ihr Anfhrer Rollo (in der Taufe Robert genannt) wurde als Herzog mit der Normandie und der Lehnshoheit der die Bretagne belehnt; sie selbst nahmen schnell die Sprache und Sitte der Eingeborenen an. 2. Vom Jahre 1000 an waren Pilger aus der Normandie nach Unter-Italien gekommen, und hatten dort in den Kmpfen der Laugo-barden, Griechen und Saracenen mitgefochten. Es folgten ihnen viele ihrer Landsleute, alle tapfer und listig, unter Anfhrung der Grafen von Hauteville. Als sie nach einem Zuge gegen die Araber auf

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher
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