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1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

4. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

5. Alte Geschichte - S. 93

1872 - Mainz : Kunze
93 ©tdbte mit 2lu§naf)me üon £groߧ. (Sinnahme biefer ©tabt nadf) ftebenmonatlicher Belagerung (332); jrceimalige $rieben§anerbie= tungen be§ Sdarius gurücfgettttefen, oon dem er unbebingte Unter= roerfung, 5lnerfennung als §err non Slften oerlangt. Unters loerfung t>on ganj ©grien, (Sinnahme be§ toohloertheibigten ©a^a; freiwillige Unterwerfung be3 dou je den ^erfern feinbticfjen 2leggp= tens. §ier Anlegung der erften Sileyanberftabt 2lte*;anbria, Huge ©dfjonung der Religion der Unterworfenen; friebtic^er Sefucjj bes 9lmmon§tempel§ in der Dafe; ©erudite oon feiner göttlichen 5lb= funft, die an biefen Ssefnc^ fid^ fnüpfen. 5kacf) Orbnung der ägpptifdfjen Sßertoaltung (2leggpter, ©rieten, 2ftam>onier die hofften Beamten) Slufbruch oon Memphis (331); Marfch über den Gruptyrat, 33t Stigris: in der ©bene oon Slrbela fte^t bas gahlloje £Reid^g^eer, bas Sdarius aufs neue jufammengebracht. 23ei dem affgrifchen Sd or f e ©augamela groß^e ©c^lad^t (5tcot). 331). ©ieg eine3e^ lang [treitig gemacht; raä^renb ^ßarmenion auf dem linfen ginget bebrängt wirb, entfdfjeibet auf dem redeten Slleyanbers Seapferfeit und Sdarius feige $lucf)t den ilampf. $olge bes ©iegs öffnen fiel) ihm die §auptftäbte bes perfifd^en ^eid^S: Babglon, ©ufa, nad£) einem .Kampf gegen bas 23ergoolf beruhter und gegen den Satrapen Slriobar^anes $perfepolis mit ihren ungeheuren, aber in den ^dnben der Werfer nu^lofen ©dfjct^en 0per)epoli3 120000 Talente). Sftieberbrennung der Burg oon ^ßerfepolis: der p a n= h e 11 e n i f ch e 9t a ch e § u g gegen ^erften bamit §u (Snbe; allmähliche Slenberung in der ©tetlung 2llej:anber3. c. S31ö gur Sftüdffehr oorn tnbifdfjen $elbguge (331 biä 325). Sdarius, der nach der ©flacht nach ©fbatana, der §aupt= ftabt Mebiens, entminen, flüchtet, als er hört, baf? Slleyanber mie= der gegen ihn aufgebrochen burcfj die „faspifdfjen £hore/> nac§ ^en ö ft liehen ©atrapieen. 2luf dem 2bege gunehmenbe ^luftöfung unter feinen Gruppen, t)on benen die gried^ifd^en ©ölbner am läng= ften aushalten. Berfchwörung einiger ©rofjen feiner Umgebung, beren §aupt Beffos der ©atrap oon Baftrien; oon biefen der ^önig gefeffelt und, als Slle^anber ihren fxüd^tenben $ug erreicht, niebergeftofjen: die Berfcf)Worenen entrinnen, Sdarius ßeichnam $u ^ßafargaba beigefe^t. 2llej:anber in den öftticljen und norblicfjen ©atra= p i e e n 330—327. Sbährenb im Sßeften der % u f ft a n b der $Peloponnefierunter dem fpartanifchen .König 2lgis burd(j 2lnti= paters ©ieg bei Megalopolis ('Slrfabien 330) nieberge= fcf)lagen wirb, unterwirft 2llej:anber die ^rooinjen £>rangiana,

6. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

7. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

8. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 224

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
224 Die mittlere Zeit. 44 n. Chr. 759 b. Chr, ria unter feinem Scepter. Aber schon 44 n. Chr. starb er, und die Römer nahmen wieder Besitz von feiner Herrschaft. 227) Unter den Juden selbst hatte sich die feste Überzeugung ausgebildet, daß jetzt die Zeit nahe fei, in der die Prophezeiung Jakobs in Erfüllung gehen werde. Vor allem waren es die Pharisäer, zu denen die Priester und Leviten alle gehörten, in denen die Hoffnung und der Glaube an den Erlöser lebte. Mit ihnen teilten Unzählige das Verlangen nach dem Messias mit jener heiligen Sehnsucht, welcher schon Jsaias Ausdruck in den Worten gegeben: „Tauet, ihr Himmel, von oben, die Wolken mögen den Gerechten herab regnen; die Erde thue sich auf und sprosse den Heiland!" (Jesaias 45, 8.) Anmerkungen. 1. Herodes der Große war ein Mensch, der mit dem Könige Antiochus an Blntdnrst gewetteifert hätte, wenn ihm dieselbe Macht wäre verliehen gewesen. Er rottete das Geschlecht der Makkabäer völlig ans. Gleich beim Regierungsantritt ließ er 45 vornehme Anhänger des Antig<>nils (s. Nro. 135) und alle Mitglieder des Hohen-rates ermorden und zog ihre Güter ein. Er tötete feine eigenen Verwandten , seine Brüder, seine Gemahlin Mariamne und seine zwei Söhne Ar ist obul und Alexander. Bezeichnend ist, daß Kaiser Angn stns in einem Wortspiele sich äußerte, er möchte lieber zu den Säuen als zu den Söhnen des Herodes gehören. Als er in Jericho fühlte, daß er am Sterben sei, ließ er die Häupter der Juden holen und in die Reuubahu sperren, mit dem Befehl, daß man sie nach seinem Tode niederhauen solle, damit es eine Landestrauer gäbe. Dieser Befehl blieb zum Glücke unvollstreckt. Einem solchen Wüterich war der beth-lehemitische Kindermord, der in die letzten Jahre seines Lebens fiel, und durch den etwa 12—16 Kiuder getroffen wurden, eiue Kleinigkeit. Er starb 4 n. Chr. — Herodes Ii. Antipas war es, der den Johannes den Täufer enthaupten ließ und zu dem Jesus Christus von Pilatus gesandt wurde. Er war der Laudesherr von Galiläa, hielt sich aber -es Osterfestes wegen gerade in Jerusalem auf. — Herodes Agrippal, ist jener Herodes, der den Juden zu Gefallen den Apostel Jakobus hinrichten und den Petrns einkerkern ließ (Apg: 12, 1—19). Nicht lange darauf traf ihn das Strafgericht Gottes zu Cäsarea. Er hatte im Theater, wo er den Tyriern Audienz gab, sich göttliche Ehre erweisen lassen. Auf einmal fielen thu Würmer im Innern des Leibes an und in fünf Tagen war er eine Leiche. — Die römischen Prokuratoren oder Saubpfleger residierten in dem genannten Cäsar ea, einer See- und Hafenstadt in Judäa, an der Grenze von Galiläa und ‘Samaria (noch h. Kaisarieh). Sie waren die Stellvertreter des Prä-'tors von Syrien, unter dem Judäa stand. Am Osterfeste kam der Prokurator jedesmal mit Truppen nach Jerusalem, um Unruhen niederzuhalten. Der bekannteste Landpfleger ist Pontius Pilatus, der sechste in der Reihe dieser Beamten. Er wurde später wegen seiner Erpressungen abgesetzt und nach Vienne in die Verbannung geschickt, wo er sich selbst entleibte.

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 645

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 231. Nordamerika. 645 die seinigen gehalten hatte. Sein Kopf war lange in Konstantinopel auf der Zinne des Großherrlichen Palastes aufgesteckt. 3. Der erste, der sich 1801 an die Spitze der Serbier stellte, war Czerny Georg (Kam Georg). Es gelang ihm 1806, Belgrad zu erobern. Die Russen boten sich an, die Serbier zu unterstützen, wenn sie die russische Oberhoheit anerkennen wollten, aber die Serbier weigerten sich dessen. Da Czerny seine Streitkräfte zersplittern mußte, wurden die Türken wieder Meister, und er mußte sich auf österreichisches Gebiet flüchten. Im Jahre 1815 erregte Milo sch Obrenowitfch, früher Knecht und Viehhüter, einen neuen Aufstand. Czerny wollte nun zurückkehren, wurde aber durch Mörder, die Milosch gedungen hatte, an der Grenze getötet. Milosch fürchtete in ihm einen Nebenbuhler. Milosch selbst mußte seiner Willkür wegen abdanken (1839), aber seinem Nachfolger Alexander Kar age org e witsch, d. i. dem Sohn des Kara Georg (Czerny), ging es nicht besser, und Milosch wurde wieder zur Herrschaft berufen. Cr starb 1860. Es folgte sein Sohn Michael Obrenowitsch, und die Skuptschina (Volksvertretung) erklärte die Herrschaft in feiner Familie erblich (1861). 4. Mehemed Ali wurde 80 Jahre alt und zuletzt ganz stumpfsinnig. Für ihu regierte in den letzten Jahren fein Sohn Ibrahim Pascha. Dieser starb aber kurze Zeit vor feinem Vater (1848). Nach dem Tode Mehemed Alis wurde sein Enkel Abbas Pascha, und nach dessen Ermordung (1854) Said Pascha, ein Sohn Mehemed Ali's, von der Pforte als Vizekönig anerkannt. „Nach ihm folgte dessen Nesse Jsmael Pascha (seit 1863), welcher Ägypten eine Art Konstitution geben wollte, uach dem ersten Versuche aber wieder davon abstand. 5. Gülh ane ist ein Kiosk (Lustschloß) des Sultans bei Konstantinopel. Der Hattischerif (heilige Schrift) oder Hat-i-hnmajnm von 1856 enthält unter Anderm: Bestätigung aller den Christen erteilten geistlichen Rechte und Freiheiten, Erhaltung des kirchlichen Vermögens in seinem Bestände, das Recht, eigene Schulen, Kirchen, Hospitäler und Kirchhöfe zu haben, das Recht jeder Gemeinde, Unterrichtsanstalten zu errichten. Abdul Medschid, der im Alter von 16 Jahren seinem Vater Mahmnd Ii. (1804—1839) gefolgt war, starb 1861 und es folgte ihm sein Bruder Abdul Azis. 8 231. Nordamerika. (Seit 1787.) 643) Nach Beendigung des Krieges mit England fühlten die Nordamerikaner das Bedürfnis, die errungenen Rechte gesetzlich zu sichern und sie jedem Einwohner zu verbürgen. So geteilt auch die Meiuungeu und die Interessen waren, so gelang es doch dem Kongreß, der mit den einzelnen Staaten unterhandelte, eine aus der breitesten Grundlage politischer und religiöser Freiheit beruhende Verfassung zu stände zu bringen. Es ist ein in der Weltgeschichte einzig dastehendes Ereignis, daß in einem Staate
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