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1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

4. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

5. Alte Geschichte - S. 27

1870 - Mainz : Kunze
27 ausgebildet. Aufstellung gewisser völkerrechtlicher und bundes- freundlicher Grundsätze. Zwö lf Theilnehmer, mit je 2 Stimmen, darunter Dorier und Joner (mit den Vororten Sparta und Athen), Böotier, Thesfaler, Phocier. Zwei jährliche Versamm- lungen, im Frühling und Herbst, bei den genannten Bundes- heiligthümern, besonders bei den Thermopylen. Unter diesem Völkerbund ward wohl zuerst der Gesammtname der Hellenen heimisch, denn Amphictyon, der Sohn des Hellen, der mythisch- personifizierte Urheber des Bundes. 0. Die Volksfeste. Wettkampfe zu Ehren der Götter wurden zu geselligen und volksthümlichen Eiuigungspunkten der verschiedenen Stämme. Die Sieger gefeiert von Griechenlands größtem Lyriker, dem Thebäer Pindarus. Aus der großen Menge dieser Feste haben sich nur vier zu Nationalfesten erhoben. Das größte, nur für Hellenen bestimmte a. Die Olympien, zu Ehrendes Zeus im kunst- geschmückten Haine Altis an: Alpheus in Elis gefeiert. Ihr Ursprung tvird mythisch auf Herakles, Pelops oder Oxylus zurückgeführt; erneuert werden sie 884 durch den Eleerkönig 884 Jp h itus und den Spartaner Ly curgus unter dorischem Ein- fluß und Mitwirkung des Delphischen Orakels; zuerst die Pelo- ponnesier, dann ganz Griechenland verknüpfend. Die Feier fand alle vier Jahre vom 10—16. Tage des ersten Monats im Jahre statt; die Olympiadenrechnung seit 776 (erste Aufzeichnung des Siegers). Die Wettspiele bestanden anfangs blos im Wettlauf, dazu kam der Doppellauf, hierauf der ,Fünfkampf', ferner (seit 680) das Wagenrennen mit dem Viergespann u. s. w. Preis ein Oelzweig. Während der heiligen Festzeit Waffenruhe und freies Geleit. Die Olynipien stellten fast bis zum Beginn des Mittelalters herab eine Art Einheit der Hellenen dar. 1). Die nem ei scheu Spiele, bei Nemea in Argolis dem Zeus zu Ehren alle zwei Jahre gefeiert. c. Die isth mi schen bei Korinth alle zw ei Jahre zu Ehren des Poseidon. d. Die pythischen in alter Zeit von 8 zu 8, seit 586 alle 4 Jahre in Delphi zu Ehren des. Apollon. Ursprünglich auch musische, seit 586 ritterliche und gymnische Wettspiele.

6. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

7. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

8. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 627

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 225. Deutschland in den Bewegungsjahren. 627 falls, weil das Parlament sich auf die Seite der Revolution stellte. Diejenigen Abgeordneten aus den andern Ländern, welche für einen Erbkaiser gestimmt hatten, traten großenteils freiwillig aus, da sie alle gesetzlichen Mittel erschöpft sahen und zur Revolution nicht schreiten wollten. Der Rest des Parlaments, 104 Mitglieder an der Zahl, das sogen. Rumpfparlament, siedelte nach Stuttgart über und wählte eine aus fünf Abgeordneten bestehende Reichsregentschaft. Allein die wnrttembergische Regierung hielt es für eiu Gebot der Selbsterhaltung, diese sogenannte Regentschaft, welche nur vom sechsten Teil der Nationalversammlung erwählt worden war, aufzufordern, das Land zu verlassen. Da die Regentschaft aber der Aufforderung keine Folge leistete, so wnrde dieses Parlament durch Militär verhindert, sich wieder zu versammelu. Dasselbe löste sich nun auf, da es uir- ^ geuds eine Stätte wnßte, wo es tagen konnte. im. Anmerkungen. 1. Siebenpfeifer, ein vormaliger bayrischer Beamter, dann Zei-tnngsredakteur in Neustadt an der Hardt, hatte einen Aufruf zu einer Versammlung auf dem Schlosse zu Hambach ergehen lassen, angeblich um den Jahrestag der Erteilung der bayrischen Verfassung zu begehen, in der That aber, um den politischen Gesinnungen Ausdruck geben zu können. Es hatten sich 30 000 Teilnehmer eingefunden. Siebenpfeifer und Dr. Wirth, der eine Rede gehalten hatte, wurden bald nachher verhaftet. 2. Die deutschen Farben sind eigentlich schwarz und gold, von dem schwarzen Reichsadler auf goldenem Grunde, welche Farben jetzt noch Österreich trägt. Zu diesen Farben fügte die Deutsche Burschenschaft 1817 noch rot hinzu, weil Württemberg drei schwarze Löwen mit blutroter Tatze im goldenen Felde führt, um an die Größe Deutschlands unter den schwäbischen Kaisern zu erinnern. 3 Bayern, Württemberg, Preußen und beide Hessen vereinigten sich am 22. März 1833 zu einem Zollgebiet. Am 30. März 1833 trat Sachsen bei, am 11. Mai die thüringischen Staaten, am 12. Mai 1835 Baden, am 10. Dezember 1835 Nassau und am 2. Januar 1836 Frankfurt. Der Verein nahm hiernach den Namen: „Deutscher Zollverein" an. 4. Der Privatdozeut Rauschenplat aus Göttingen und der polnische Major Michalewski stürmten am 3. April 1833, nachts halb zehn Uhr, zu Frankfurt am Main die Hauplwache und die Konstablerwache und ließen e>turm läuten, in der Hoffnung, die Bevölkerung in Frankfurt werde sich anschließen und die Bundestagägefandten gefangennehmen. Allein das Frankfurter Bataillon unterdrückte den Aufstand mit leichter Mühe. Es wurde nun wieder eine Untersuchungskommisston eingesetzt, und in 23 Buudesstaateu wurden 1800 Personen verhaftet. 5. Bei der Abstimmung erhielt Friedrich Wilhelm Iv. als deutscher Kaiser 290 Stimmen; 248 Mitglieder enthielten sich der Ab- stimmung. Von 105 österreichischen Deputierten stimmten nur fünf für

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 645

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 231. Nordamerika. 645 die seinigen gehalten hatte. Sein Kopf war lange in Konstantinopel auf der Zinne des Großherrlichen Palastes aufgesteckt. 3. Der erste, der sich 1801 an die Spitze der Serbier stellte, war Czerny Georg (Kam Georg). Es gelang ihm 1806, Belgrad zu erobern. Die Russen boten sich an, die Serbier zu unterstützen, wenn sie die russische Oberhoheit anerkennen wollten, aber die Serbier weigerten sich dessen. Da Czerny seine Streitkräfte zersplittern mußte, wurden die Türken wieder Meister, und er mußte sich auf österreichisches Gebiet flüchten. Im Jahre 1815 erregte Milo sch Obrenowitfch, früher Knecht und Viehhüter, einen neuen Aufstand. Czerny wollte nun zurückkehren, wurde aber durch Mörder, die Milosch gedungen hatte, an der Grenze getötet. Milosch fürchtete in ihm einen Nebenbuhler. Milosch selbst mußte seiner Willkür wegen abdanken (1839), aber seinem Nachfolger Alexander Kar age org e witsch, d. i. dem Sohn des Kara Georg (Czerny), ging es nicht besser, und Milosch wurde wieder zur Herrschaft berufen. Cr starb 1860. Es folgte sein Sohn Michael Obrenowitsch, und die Skuptschina (Volksvertretung) erklärte die Herrschaft in feiner Familie erblich (1861). 4. Mehemed Ali wurde 80 Jahre alt und zuletzt ganz stumpfsinnig. Für ihu regierte in den letzten Jahren fein Sohn Ibrahim Pascha. Dieser starb aber kurze Zeit vor feinem Vater (1848). Nach dem Tode Mehemed Alis wurde sein Enkel Abbas Pascha, und nach dessen Ermordung (1854) Said Pascha, ein Sohn Mehemed Ali's, von der Pforte als Vizekönig anerkannt. „Nach ihm folgte dessen Nesse Jsmael Pascha (seit 1863), welcher Ägypten eine Art Konstitution geben wollte, uach dem ersten Versuche aber wieder davon abstand. 5. Gülh ane ist ein Kiosk (Lustschloß) des Sultans bei Konstantinopel. Der Hattischerif (heilige Schrift) oder Hat-i-hnmajnm von 1856 enthält unter Anderm: Bestätigung aller den Christen erteilten geistlichen Rechte und Freiheiten, Erhaltung des kirchlichen Vermögens in seinem Bestände, das Recht, eigene Schulen, Kirchen, Hospitäler und Kirchhöfe zu haben, das Recht jeder Gemeinde, Unterrichtsanstalten zu errichten. Abdul Medschid, der im Alter von 16 Jahren seinem Vater Mahmnd Ii. (1804—1839) gefolgt war, starb 1861 und es folgte ihm sein Bruder Abdul Azis. 8 231. Nordamerika. (Seit 1787.) 643) Nach Beendigung des Krieges mit England fühlten die Nordamerikaner das Bedürfnis, die errungenen Rechte gesetzlich zu sichern und sie jedem Einwohner zu verbürgen. So geteilt auch die Meiuungeu und die Interessen waren, so gelang es doch dem Kongreß, der mit den einzelnen Staaten unterhandelte, eine aus der breitesten Grundlage politischer und religiöser Freiheit beruhende Verfassung zu stände zu bringen. Es ist ein in der Weltgeschichte einzig dastehendes Ereignis, daß in einem Staate
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