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1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Griechische Geschichte - S. 52

1893 - Dresden : Ehlermann
52 Zweite Periode. 10. Athens Glanzzeit. 2) Die Bundesgenossen werden in immer grssere Abhngigkeit gebracht und sind zuletzt Unterthanen. Sie zahlen Tribute (Auflagen") und sind athenischer Gerichtsbarkeit in allen grsseren Strafsachen unterworfen. Nur Samos, Chios, Lesbos behalten ihre Selbstndigkeit. Zchtigung Abtrnniger, wie Samos, Byzanz. Ein Bundesstaat wird so unter Athens Fhrung gebildet von der 300 (grsstenteils See-) Stdten *) und Inseln. Die Steuern werden nach Bezirken erhoben (der Jonische, Karische, Insel-, Hellespontische, Trakische Tribut), durch den Schatzmeister verrechnet und ihre Betrge, auf Marmortafeln eingetragen, zur ffentlichen Kenntnis gebracht. Besatzungen werden in die Städte gelegt und Beamte (700) zur Besorgung der Bundesangelegenheiten in die Bezirke gesendet. Eine Truppe von 2500 Schwerbewaffneten, 1600 Bogenschtzen, 2000 Besatzungsmannschaften, 20 Kreuzer und andere Schiffe im Dienste des Bundes. 3) Aufschwung von Handel und Gewerbe. Einfuhr von Lebensbedarf (bei dem kargen Boden Attikas doppelt notwendig), wie Getreide, dessen Zufuhr Athen sich sogar durch Zwangsmassregeln sichert, Hlsenfrchte, Salzfische u. a., von Schiffbauholz, Elfenbein, Metallen, Spezereien u. a. Ausfuhr von Erzeugnissen des Gewerbfleisses und der Kunstindustrie. Attische Thon- und Metallwaren sehr geschtzt. Eine geschickte Handelspolitik leitet den berseeischen Handel vorwiegend nach Athen. Ungemeines Wachsen des Wohlstandes. 4) Verschnerung der Reichshauptstadt durch glanzvolle Bauten und bildnerischen Schmuck. Blhendes geistiges Leben, dessen Frderer Perikles ist (s. u. 12). Das athenische Bundesreich zwar ein einheitliches Staatswesen, doch kein nationales Reich. Neben Athen Sparta und der peloponnesische Bund. Zwei Grossmchte im kleinen Griechenland. (Vergl. Preussen u. sterreich vor 1866). Gegensatz: 1) des Stammes (Jonier Dorier); 2) der Verfassung (demokratisch aristokratisch). Eifersucht Spartas auf die wachsende Macht Athens. Daher 5) Notwendigkeit eines Entscheidungskampfes zwischen den beiden Grossmchten (vergl. Preussen und sterreich); Perikles sucht den Ausbruch bis zur Vollendung der Kriegs- *) Zeitweis auch auf peloponnesische Bundesgenossen wie Acher und auf Botier erstreckt

3. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 52

1891 - Dresden : Höckner
— 52 — sondern schädigte auch das Ansehen der Ostgoten nach außen. Amalasunthas Ermordung durch ihren Gemahl Theodat gab Justinian den willkommenen Vorwand zum Kriege. 5. Belisar begann ihn mit der Besetzung Siciliens, während ein kaiserlicher Heerhaufe das wichtige Salona und demnächst das ganze gotische Dalmatien einnahm. Der Abfall der Römer und die Parteiungen unter den Goten lieferten ihm bald einen großen Teil Uuteritaliens mit Neapel in die Hände. Infolgedessen erhoben die Goten an Stelle des unfähigen Theodat, des letzten Amalers, den tapferen Vitiges(536—539) auf den Schild. Aber dieser ließ Rom unverteidigt in Belisars Hände fallen (536) und erkaufte die Hilfe der treulosen Frankenkönige mit Abtretung der Provence und des südlichen, bisher von der fränkischen Eroberung verschonten Alamanniens. Der Versuch, Rom durch lange Belagerung wiederzugewinnen, mißlang, und der König mußte sich schließlich in Ravenna ergeben. Die ostgotische Herrschaft war auf das linke Poufer beschränkt. 6. Allein nach Belisars Abzug erhoben sich die Goten zu einem nationalen Aufschwung. Unter ihrem thatkräftigen und edlen König Totilas (541—552) eroberten sie fast ganz Italien samt Rom zurück. Auch Belisar, der jetzt wieder zurückkehrte, vermochte mit seinen ungenügenden Streitkräften nichts gegen sie auszurichten, wenn er auch das entfestigte Rom wiedergewann und behauptete. Nach seiner Abberufung (548) siel auch die Hauptstadt wieder in die Hände der Goten, und immer bedrohlicher zog sich ihre wachsende Macht um Ravenna, den letzten Waffenplatz der Byzantiner neben Ancona, zusammen. 7. Da brach steh seit 552 der neue byzantinische Oberseld-herr Narses mit einem Heer buntgemischter (auch lango-barbischer) Soldtruppen von Salona ans einen Weg nach 552 Mittelitalien. Bei dem Dorfe Taginä in Tuscien erlag der tapfere Totilas mit seinen todesmutigen Scharen der überlegenen römischen Taktik. Nach der Einnahme Roms vernichtete Narses die Trümmer des gotischen Volkes unter ihrem letzten König Tejas nach einem heldenmütigen Verzweiflungskampfe berselben 553 am Vesuv 553 und brachte endlich auch Tejas' jüngsten Bruder Aligern, den hartnäckigen Verteidiger von Cumä und des dort 555 bewahrten gotischen Königsschatzes, zur Ergebung (555). Das verwüstete Italien war eine oströmische Provinz (Exarchat von Ravenna).

4. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 79

1891 - Dresden : Höckner
— 79 — lung (Gericht über seine Ankläger). Nach dem Beschlusse einer großen Versammlung von Bischöfen und Geistlichen des fränkischen wie des römischen Adels und Volkes setzte ihm darauf der Papst am 25. December 800 im St. Peter am Grabe des Apostels 800 die Kaiserkrone aufs Haupt und salbte ihn unter dem Zuruf des Volkes. 3. Die vornehmsten Aufgaben des neuen Kaisers waren nächst der Wahrung von Ordnung und Frieden im Innern des Reiches der Schutz der abendländischen Christenheit gegen Ungläubige und die Ausbreitung des Evangeliums nach außen (neue Eidesleistung aller Unterthanen). Darum kämpfte Karl gegen die Tschechen in Böhmen, unterwarf die Sorben und zwang den Dänenkönig, der nach der Eroberung Nordalbingiens seine Macht bereits über Obotriten und Friesen ausgedehnt hatte, durch einen Zug bis an die Weser 811 zur Anerkennung der Eidergrenze. Gegen neue Raubsahrten der Normannen ließ Karl die Flußmündungen befestigen und Kriegsschiffe rüsten. In Spanien wurde die Reichsgrenze in fortgesetzten Kämpfen (unter Leitung des jungen Ludwig, des Königs von Aquitanien) bis zum Ebro vorgeschoben und am Ende auch Byzanz zur Anerkennug des fränkischen Kaisertums gezwungen, mit dem großen abbafidischen Kalifen Harun al Raschid durch Gesandtschaften und Geschenke freundschaftliche Beziehungen angeknüpft. 4. Zum Schutze war die ganze Reichsgrenze ringsum mit festen Marken, militärisch organisierten Grenzlandschaften unter einem Markgrafen (nicht selten mit dem Titel Herzog) umgeben, der meist auch über das Heeresaufgebot der dahinter liegenden Gaugrafschaften verfügte. Es waren: die britische Mark im Nordwesten Galliens, die dänische zwischen Eider und Schlei, die sächsische im östlichen Holstein, die sorbische längs der Saale, die böhmische im Nordgau auf dem linken Donauufer, die avarische oder Ostmark zwischen der Enns und dem Wiener Walde und die spanische zwischen Pyrenäen und Ebro. c) Reichsverfafsung und Verwaltung, Vasallentum. 1. Die Grundlagen der merowingischen Verfassung wurden im wesentlichen auch im neuen Reiche beibehalten und nur in manchen Beziehungen weitergebildet. Bei Ausdehnung derselben auf die unterworfenen Stämme wurde das Volksherzogtum beseitigt, nicht aber das Stammesrecht (die lex Saxonum erst jetzt aufgezeichnet). Über diefes erhob sich jedoch eine umfassende

5. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

6. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

7. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

8. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher
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