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1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

4. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

5. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

6. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-

7. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 60

1878 - Mainz : Kunze
- 60 — den Livius Drusus, bestimmten noch weiter gehende Anträge beim Volk einzubringen. Von der Unausführbarkeit derselben überzeugt, glaubten sie, werde das Volk sich dazu verstehen auch einige bereits rechtskräftig gewordene Gesetze des Gracchus abzuschaffen. Aber es entstand ein Aufruhr, in welchem Cajus zur Flucht genötigt wurde und sich durch einen Sklaven den Tod geben ließ (121). Seine Gesetze blieben zwar bestehen, wurden aber lässig ausgeführt und brachten daher nicht den erwarteten Nutzen. Während jener Unruhen richtete sich die römische Eroberungslust gegen das südliche Gallien (Frankreich). Dort lag eine alte griechische, mit Rom seit lange befreundete Pflanzstadt Massilia (Marseille). Zu ihrem Beistand murbett verschiedene Züge gegen benachbarte keltische Stämme unternommen, Aquä Sextiä (Aix) als Colonie angelegt und 12l das ganze Land zwischen Pyrenäen und Cevennen zur Provinz gemacht. Noch heute trägt daher dasselbe bett Namen Provence. § 38. Marius. Weniger Ruhm erntete Rom in dem jugurthinischen Kriege (112 — 106). Iugurtha der Enkel Massimffas hatte seine Vettern nach einander aus dem Wege geräumt, um sich die Alleinherrschaft in Numidien zu verschaffen. Klagen gegen ihn fruchteten bei dem bestochenen Senate nichts, und als endlich das Volk eine Kriegserklärung erzwang, ließen sich die gegen ihn geschickten Feldherrn für Geld zur Unthätigkeit bestimmen. Jugurtha konnte in seinem Uebermute rühmen, ganz Rom sei käuflich. Erst der Optimat Metellus rettete gegen ihn am Flusse Muth ul die römische Ehre und zwang ihn nach Mauretanien (Marocco) zu seinem Schwiegervater Bacchus zu fliehen. Beide besiegte der Consul des Jahres 107, Marius, aber die Festnahme Jugurthas gelang dem Quästor Cornelius Sulla. Er wurde im Triumphe in Rom aufgeführt und verhungerte im Kerker. Schon vor diesem afrikanischen Kriege waren die Kimbern und Teutonen, germanische Volksstämme, in den Alpen erschienen und hatten den Consul Papirius Carbo bei Noreja(113) geschlagen. Darauf zogen sie nach Südgallien, vernichteten mehrere römische Heere und theilten sich endlich, um zu gleicher

8. Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte - S. 124

1873 - Heilbronn : Scheurlen
124 Chlodwig und die Franken. nicht gleich einen Angriff, sondern wandte sich vorher gegen die Alemannen. Diese wohnten damals von der Lahn bis zur Schweiz an beiden Rheinufern und in Schwaben bis zum Lech, und da sie den in Köln residirenden Sieg-496. bert, den Fürsten der ripuarischen Franken bekriegten, so eilte Chlodwig diesem zu Hilfe, besiegte die Alemannen, schlug den größten Theil ihres Landes zum Frankenreich und vertheilte die Gegenden zwischen Rems und Main unter seine fränkischen Krieger. Da er in jener Schlacht das Gelübde gethan hatte, wenn ihm der Gott der Christen helfe, ein Christ zu werden, so ließ er sich bald nach seinem Siege mit 3000 Franken zu Rheims von dem Bischof Remigius taufen und nahm den katholischen Glauben an (nach dem Bekenntnisse des Athanasius), wozu sich seine Gemahlin Klotilde schon längst bekannte, während alle übrigen abendländischen Fürsten, auch die burgundischen, den arianischen Glauben hatten. Übrigens hatte Chlodwigs Übertritt zum Christenthum auf seine Gesinnung und Handlungsweise nicht den geringsten Einfluß, wohl aber sehr bedeutenden auf die Bekehrung der Franken. Darauf 501. zog er gegen den burgundischen König Gundobald, schlug ihn bei Dijon und machte ihn zinsbar, doch nur auf kurze Zeit; denn Gundobald erhob sich bald wieder, schlug und töbtete seinen verräterischen Bruder Godegisel und machte sich zum alleinigen und selbständigen Herrn des burgundischen Reiches. Nachdem auch die Briten in der Bretagne sich dem Chlodwig unterworfen hatten, wandte er sich gegen die Westg othen unter A larich Ii., dem Schwiegersohn des Ostgothenkönigs Theoderich. Mit Hilfe der Burgunder und der 507. ripuarischen Franken schlug er die Westgothen bei Vougls unweit Poitiers und nahm ihnen alles Land von der Loire bis zu den Pyretiäen. Damit er nicht vollends alles nehme, erhob sich Theoderich gegen ihn, und dessen Feldherr Jbbas schlug die Franken und Burgunder, so daß den Westgothen wenigstens die Landschaft Languedoc mit der Hauptstadt Narbonne blieb, während ihre bisherige Hauptstadt Toulouse Chlodwig zufiel, und das Land zwischen der Rhone und den Cottischen Alpen zum Ostgothenreiche geschlagen wurde. Nach diesen Eroberungen wünschte Chlodwig, auch die Franken am Niederrhein unter seine Gewalt zu bringen, ließ mehrere fränkische Fürsten ermorden, töbtete zwei mit eigener Hand und fragte die ripuarischen Franken in einer Versammlung, ob sie sich seinem großen Reiche anschließen wollten. Diese setzten ihn nach beutscher Sitte auf einen Schilb und hoben ihn als ihren König in die Höhe. So würde Chlodwig durch seine Eroberungen und Grausamkeiten Herr von fast ganz Gallien und einem Theile Deutschlanbs und machte aus Gallien ein Frankenreich ober Frankreich. Er starb balb barauf 511. in seinem 45. Lebensjahre. Seiner Anorbnung zufolge würde nun, nach der unklugen Sitte jener Zeit, das Reich unter seine 4 Söhne vertheilt, so beiß der älteste von ihnen den ostfränkischen Theil ober Australien mit der Hanptstabt Metz, die brei jüngeren den westlichen Theil ober Neustrien bekamen mit den Hauptstädten Paris, Orleans und Soissons. Die Söhne führten des Vaters Plan aus,' bezwangen nach einem langjährigen Kriege die Burgunber im-523-534.ter Gunbomar und vereinigten Burgunb mit dem fränkischen Reiche, ließen aber den Burgunbern, wie allen Unterworfenen, ihre eigenen Gesetze und 530.Einrichtungen. Auch eroberten sie das Land der Thüringer, welche unter ihrem König Hermannfried standen, mit Hilfe der Sachsen, schlugen den südlichen Theil Thüringens bis zur Unstrut zum Frankenreiche und überließen den nördlichen den Sachsen. Die Provence wurde von den Nachfolgern

9. Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte - S. 107

1873 - Heilbronn : Scheurlen
Krieg mit den Teutschen. Tiberius. Caligula. 107 Tiberius stand von allen weiteren Eroberungen in Deutschland ab. Dagegen kämpfte nun der niederdeutsche Cheruskerbund mit dem unter Marbod stehenden oberdeutschen Markomannenbunde, der von der March und Donau bis zur Spree und Saale sich erstreckte. Marbod mußte sich zurückziehen, wurde von dem Gothen Catualda in Böhmen überfallen, aus seinem Lande vertrieben, begab sich in den Schutz der Römer und starb zu Ravenna. Hermann wurde nach glücklich beendigtem Kriege von neidischen und hinterlistigen Verwandten und Freunden ermordet. Anfangs regierte Tiberius mild, bald aber grausam und despotisch. Er vernichtete durch Aufhebung des Rechts der Volksversammlung, die Magistrate zu wählen, den letzten Rest der Volksfreiheit und behandelte den Senat wie eine Versammlung von Sklaven. Unter ihm kam jenes heillose Spionir- und Angebersystem (delatores) auf, wobei die besten Bürger wegen Majestätsverbrechen angeklagt und mit Verbannung, Tod und Vermögenseinziehung bestraft wurden. Seinen Neffen und Adoptivsohn Germaniens, der als Liebling des Volkes des Kaisers Mißtrauen im höchsten Grade erregte, _ schickte er in den Orient, wo verschiedene Verhältnisse zu ordnen waren, und ließ ihn durch den syrischen Statthalter Piso in Antiochia vergiften, später auch dessen Gemahlin und zwei Kinder tödten. Sein Günstling war der listige und lasterhafte 19. Älius Sejanus, der, zur Befestigung seiner eigenen Macht, dem Kaiser rieth, für die Prätorianer, welche indessen in Rom und der Umgegend zerstreut gewesen waren, große befestigte Kasernen in Rom zu erbauen (castra praeto-riana). Sejan ließ des Tiberius einzigen Sohn Drusus vergiften und wollte 23. dessen Witwe heiraten, was ihm der Kaiser abschlug. Endlich beredete er, um seine Herrschsucht ohne Scheu befriedigen zu können, den Kaiser, Rom zu verlassen und auf der Insel Capreä (Capri) zu wohnen. Tiberius verlebte26. hier den Rest seines Lebens in Ausschweifungen versunken, während Sejan zu Rom als Kaiser schaltete und sich des Thrones zu bemächtigen suchte. Als dies Tiberius erfuhr, machte er Macro zum Gardepräfekten und ließ Sejan verhaften und tödten. Übrigens wurden die Provinzen unter ihm gut verwaltet und mit den Staatsgeldern haushälterisch umgegangen, so daß er einen Schatz von 135 Millionen Thalern zurückließ. Als er auf seiner Villa bei Misenum krank wurde und in einer Ohnmacht wie todt da lag, wurde des Germaniens jüngster Sohn, Caligula, als Kaiser begrüßt. Aber der alte Kaiser wachte wieder auf, und nun ließ ihn Macro schnell durch Decken, die über ihn hergeworfen wurden, ersticken. 37. Der neue fünfundzwanzigjährige Kaiser, Cajus Cäsar Caligula (ca-37-41. ligula, Soldatenstiefelchen, wie er sie als Kind bei dem Heere seines Vaterz trug), begieng viele von Wahnsinn zeugende Handlungen, verschwendete in einem einzigen Jahre den Schatz des Tiberius, erklärte sich selbst für einen Gott, baute sich einen Tempel, ernannte sein Lieblingspferd zum Priester, ließ während seiner Mahlzeit Menschen foltern und tödten und wünschte dem ganzen römischen Volke nur einen Kopf, um ihn mit einem Hiebe abhauen zu können. Sein Wahlspruch war: oderint, dura metuant, „man mag mich Haffen, wenn man mich nur fürchtet." Um auch als Feldherr zu glänzen, unternahm er einen Feldzug an den Rhein, ließ Deutsche aus seiner Leibwache auf dem rechten Rheinufer sich verstecken und dann als Gefangene herüberbringen, plünderte Gallien aus, fuhr bei dem heutigen Boulogne, unter dem Vorgeben, nach Britannien zu segeln, eine Strecke weit ins Meer, ließ als Beutestücke Muscheln auflesen und hielt wegen dieser Heldenthaten zu Rom

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 645

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 231. Nordamerika. 645 die seinigen gehalten hatte. Sein Kopf war lange in Konstantinopel auf der Zinne des Großherrlichen Palastes aufgesteckt. 3. Der erste, der sich 1801 an die Spitze der Serbier stellte, war Czerny Georg (Kam Georg). Es gelang ihm 1806, Belgrad zu erobern. Die Russen boten sich an, die Serbier zu unterstützen, wenn sie die russische Oberhoheit anerkennen wollten, aber die Serbier weigerten sich dessen. Da Czerny seine Streitkräfte zersplittern mußte, wurden die Türken wieder Meister, und er mußte sich auf österreichisches Gebiet flüchten. Im Jahre 1815 erregte Milo sch Obrenowitfch, früher Knecht und Viehhüter, einen neuen Aufstand. Czerny wollte nun zurückkehren, wurde aber durch Mörder, die Milosch gedungen hatte, an der Grenze getötet. Milosch fürchtete in ihm einen Nebenbuhler. Milosch selbst mußte seiner Willkür wegen abdanken (1839), aber seinem Nachfolger Alexander Kar age org e witsch, d. i. dem Sohn des Kara Georg (Czerny), ging es nicht besser, und Milosch wurde wieder zur Herrschaft berufen. Cr starb 1860. Es folgte sein Sohn Michael Obrenowitsch, und die Skuptschina (Volksvertretung) erklärte die Herrschaft in feiner Familie erblich (1861). 4. Mehemed Ali wurde 80 Jahre alt und zuletzt ganz stumpfsinnig. Für ihu regierte in den letzten Jahren fein Sohn Ibrahim Pascha. Dieser starb aber kurze Zeit vor feinem Vater (1848). Nach dem Tode Mehemed Alis wurde sein Enkel Abbas Pascha, und nach dessen Ermordung (1854) Said Pascha, ein Sohn Mehemed Ali's, von der Pforte als Vizekönig anerkannt. „Nach ihm folgte dessen Nesse Jsmael Pascha (seit 1863), welcher Ägypten eine Art Konstitution geben wollte, uach dem ersten Versuche aber wieder davon abstand. 5. Gülh ane ist ein Kiosk (Lustschloß) des Sultans bei Konstantinopel. Der Hattischerif (heilige Schrift) oder Hat-i-hnmajnm von 1856 enthält unter Anderm: Bestätigung aller den Christen erteilten geistlichen Rechte und Freiheiten, Erhaltung des kirchlichen Vermögens in seinem Bestände, das Recht, eigene Schulen, Kirchen, Hospitäler und Kirchhöfe zu haben, das Recht jeder Gemeinde, Unterrichtsanstalten zu errichten. Abdul Medschid, der im Alter von 16 Jahren seinem Vater Mahmnd Ii. (1804—1839) gefolgt war, starb 1861 und es folgte ihm sein Bruder Abdul Azis. 8 231. Nordamerika. (Seit 1787.) 643) Nach Beendigung des Krieges mit England fühlten die Nordamerikaner das Bedürfnis, die errungenen Rechte gesetzlich zu sichern und sie jedem Einwohner zu verbürgen. So geteilt auch die Meiuungeu und die Interessen waren, so gelang es doch dem Kongreß, der mit den einzelnen Staaten unterhandelte, eine aus der breitesten Grundlage politischer und religiöser Freiheit beruhende Verfassung zu stände zu bringen. Es ist ein in der Weltgeschichte einzig dastehendes Ereignis, daß in einem Staate
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