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1. Für Seminare - S. 140

1912 - Breslau : Hirt
140 B. Länderkunde. — I. Asien. und bedeutendenmänner; der Ahnenkultus bildet auch die „Grundlage des Familien- lebeus, in dem sich große Hochachtung vor den Eltern und vor dem Alter zu erkennen gibt". Im allgemeinen sind die Chinesen religiös gleichgültig und in groben Aber- glauben versunken. Jm>V wohnen viele Mohammedaner; die Zahl der Christen wird auf 1,15 Mill. angegeben. Bis vor kurzem wurde das chinesische Riesenreich, zwanzigmal so groß wie das Deutsche Reich, von einem Kaiser, der sich „Sohn des Himmels" nannte, beherrscht. Der jüngste Aufstand des Volkes veranlaßte den Herrscher abzudanken und führte zur Umwandlung der Monarchie in eine Republik. 79. Chinesische Gerichtsverhandlung. Auch in ihren Gesetzen und in ihrer Rechtspflege zeigen die Chinesen viel Eigenart. Der höchste Gerichtshof in Peking heißt Strasamt. Dieser hat auch die Entscheidung über Todesstrafen. Die verhängten Strafen sind streng, oft grausam. (1) Besiedlung. China ist das Land der großen Städte. Namentlich Fluß- straßen und Meeresbuchten erscheinen als Siedluugslagen bevorzugt. Jm X: Peking (1600), „Nordresidenz", bildet ohne die Vorstädte ein Rechteck von 32qkm Fläche mit 5 m dicker und 6 m hoher Umfassungsmauer, die durch 16 Tore Einlaß gewährt. Die Maudschustadt, in der viele Tempel, Moscheen, der Kaiser- palast und die Prachtstraße der europäischen Gesandtschaften liegen, ist von der äußerst belebten, aber ungepstasterten und unsauberen Chinefenstadt-durch eine Mauer getrennt. Pekings Seehafen ist Tientfin (800), der Hauptstapelplatz für den Handel Nordchinas und der Mongolei. In der Mitte, in den tee- und seidenreichsten Provinzen: Schänghai (700), Mittelpunkt des Tee-, Seiden- und Baumwollhandels, wurde der bedeutendste Ver- tragshasen Chinas mit regelmäßigen Dampferverbindungen nach Europa und Amerika; es ist der Sitz zahlreicher deutscher Handelshäuser. Hanköu-Wu- tschang (1500) amjäntsekiäng, der hier 3£km breit ist, entwickelte sich zum Stapel- platz für den europäischen, meist britischen Handel und zum Endpunkt der europäischen,

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 12

1911 - Breslau : Hirt
12 Aus der Geschichte des Altertums. Den Versuch, die Reichsgrenze vom Rhein nach der Elbe zu verschieben, gibt man nach einer schweren Niederlage endgltig auf; die Germanen bleiben frei. Die Christengemeinden breiten sich trotz ihrer rechtlosen Stellung im Staat und trotz der Verfolgungen durch die kaiserlichen Beamten der das ganze Reichsgebiet aus und gewinnen bestndig neue Anhnger. 1. Das Rmische Kaiserreich. 1. Das Julisch-Klaudische Herrscherhaus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.). Das'rmische Kaisertum ist eine Schpfung des Augustus. Als C. Julius Csar Octavianus sich im Jahre 27 v. Chr. den Anschein gab, auf sein auerordentliches Imperium verzichten und dem Gemeinwesen seine Freiheit zurckgeben zu wollen, bertrugen ihm Volk und Senat einen Teil seiner Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl der das Heer und die Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in denen ein "Heer stand, ausgenommen Afrika. (gypten wurde als kaiserliches Privateigentum behandelt.) Am 16. Januar des Jahres 27 v. Chr. empfing Octavian den Namen Augustus", der Erhabene, der Erlauchte". Mehrere Jahre hintereinander wurde er zum Konsul erwhlt, alljhrlich zum Tribunen, womit ihm die tribunizische Saerosanctitas und das Vetorecht erneuert wurden; dazu war er Mitglied der obersten Priester-kollegien. Dem Senate blieb die Verfgung der die Staatskasse, das ra-rium, und die Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er nahm an der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung Anteil. Das Volk bte das Recht aus, die Beamten zu whlen, doch war es an den Vorschlag der Kaiser gebunden, bis Tiberius auch diesen letzten Rest seiner politischen Aufgaben an den Senat bertrug. Die Reihen-folge der mter blieb erhalten, nur waren alle Beamten dem Kaiser untergeordnet. Augustus nahm den Titel eines Knigs nicht an, er wollte nichts als der Princeps, der erste Brger, sein*); er vermied sorgsam wie den Namen so den Schein der Monarchie; die Rechte, die dem Senat verblieben, htete er sich anzutasten. Es entstand eine Form der Verfassung, die man als Dyarchie, Zweiherrschaft, Herrschaft des Princeps und des Senats, bezeichnet hat. In Wahrheit war der Princeps das Oberhaupt, er hatte die grere Gewalt in den Hnden und geno als Tribun das Recht, gegen jeden Beschlu des Senats sein Veto einzulegen und ihn da-durch aufzuheben. Allmhlich bildeten die Kaiser eine besondere Verwaltung aus mit eigener Kasse, dem Fiskus, und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe dem Ritterstande entnahmen. *) Princeps senatus hatte in den Zeiten der Republik derjenige geheien, der die Ehre hatte, im Senate zuerst um seine Meinnng befragt zu werden.

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 62

1911 - Breslau : Hirt
62 Aus der Geschichte des Mittelalters. 30. Innere Zustnde. Die Herrschaft der Frankenknige reichte vom Atlantischen Meere bis etwa zum Bhmerwalde, sie berhrte das Mittelmeer und die Kste des Kanals. In der Bevlkerung berwogen im Westen die Keltormer, da-gegen waren die stlichen Stmme, Franken, Alamannen, Bayern und Thringer, uuvermischt germanisch. Die Merowinger waren weit entfernt davon, ihre Lnder zu einem Staatsganzen zu verknpfen oder die gesamte romanische und germanische Bevlkerung zu einer neuen Einheit zu verschmelzen. Die Abhngigkeit der einzelnen Vlkerschaften war nur lose, die ehemals selbstndigen >z. B. Bayern) behielten ihren Herzog; der Treueid des Herzogs, die jhrliche Zahlung eines Zinses waren die einzigen Merkmale seiner Unterwerfung. Den unterworfenen Stmmen, z. B. Bayern und Thringen, wurde es leicht, sich wieder zu befreien. Die Verfassung der Urzeit, bei der im Ding die oberste Entscheidung lag, hat sich nicht erhalten. Sogar bei den salischen Franken bestand eine Versammlung des ganzen Volkes nur noch als Heerschau, die alljhrlich im Mrz vom Könige oder seinem Beamten abgehalten wurde Mrzfeld). Die oberste Gewalt ist auf den König bergegangen. Die Knigs-wrde war erblich in der Familie der Merowinger, ein Recht der Erst-geburt gab es nicht, sondern nach germanischer Sitte wurde das Reich unter die Shne geteilt. Das Abzeichen der Merowinger war das lang herab-wallende Haar, von Jnsignien der kniglichen Wrde findet sich allein der Speer; auf mit Ochsen bespanntem Wagen fuhr der König zur Volksverfamm-lung; Erhebung auf den Schild kannte man nach 550 nicht mehr. Der König bot das Heer auf und hielt Gericht ab. Das wichtigste Recht, das ihm zustand, war das der kniglichen Banngewalt, d. h. das Recht, Gebote und Verbote auf militrischem und brgerlichem Gebiet mit zwingender Gewalt zu erlassen und die Strafe des Knigsbannes (60 Solidi) auf ihre Nichtbefolgung zu setzen. Seine Einknfte bestanden in den Ertrgen der Knigsgter, den Steuern und Zllen, die er von den ehemals rmischen Untertanen, ebenso wie von den bis dahin steuerfreien Franken erhob, den Gerichtsbuen und freiwilligen Geschenken der Germanen. Der König bte seine Gewalt durch die Grafen aus. In den gallo-rmischen Gebieten fiel die Grafschaft mit der civitas (d. h. der Stadt samt der sie umgebenden Landgemeinde) zusammen, woraus sich Namen wie Worms-gau und Speyergau erklären. In den germanischen Gebieten deckte sich die Grafschaft in der Regel mit dem (alten) Gau: doch konnte eine Grafschaft auch mehrere Gaue umfassen ( 36). Der König lie die Grafen nicht vom Volke whlen; er ernannte sie selbst. Sie schalteten aber als seine Vertreter mit groer Selbstndigkeit. Sie beriefen die Freien zum Heere und fhrten sie dem Könige zu. Wie sie die Befehlshaber waren, so waren sie die obersten Richter, die an Stelle des frheren Volksgerichts Recht sprachen. Nicht aus dem Herkommen wurden die Entscheidungen geschpft, sondern aus (lateinisch) geschriebenen Gesetzsammlungen. Unter andern sind die der salischen und ripnarischen Franken erhalten. Die Merowinger hatten keine feste Residenz, sondern zogen mit ihrem Hofstaat umher, von einem Knigsgut zum andern. Der Hof stand

4. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

5. Leitfaden für den Geschichts-Unterricht in Mittelschulen und den unteren Klassen höherer Lehranstalten - S. 137

1879 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
5. Unterg. d. westr. Reichs. Theodorich u.d. Ostgothen. 6. Chlodwign.d. Franken. 137 stiegen die Gothen in die Poebene hinab. In drei Schlachten geschlagen, barg sich Odoaker hinter den Mauern und Sümpfen von Ravenna. Drei Jahre lang vertheidigte er sich aufs Tapferste. Endlich zwangen ihn Mangel und Seuchen und das Murren der Bewohner zur Uebergabe. Er erhielt Zusicherung des Lebens und der Freiheit, und die Gothen zogen in die Stadt. Die ersten493 Tage vergingen unter Gastmählern und Lustbarkeiten. Da wurde Odoaker beim lärmenden Gelage von Theodorichs eigener Hand niedergestoßen, und der Sohn und die vornehmsten Anhänger des Gemordeten folgten ihm in den Tod. Wie schon Odoaker, so nahm auch Theodorich den dritten Theil alles Grund und Bodeus für sein Volk in Anspruch. Aber er führte die Theilung nicht gewaltthätig und regellos durch, sondern nach festen Bestimmungen und unter der Leitung römischer Beamten. Auch sonst hatten die Italiener keine Ursache, sich über die Herrschaft des Gothenkönigs zu beklagen. Er ließ die alte Verfassung und Gesetzgebung bestehen, behielt den Senat und die übrigen alten Behörden bei und besetzte die Stellen mit Römern. Nur in einer Hinsicht hielt er eine Trennung zwischen Gothen und Römern fest. Handel, ' Gewerbthätigkeit, Ackerbau und alle Künste des Friedens blieben den alten Bewohnern überlassen; den Gothen wies er den Wehrstand und mit ihm unablässige kriegerische Uebung zum Beruf au und machte sie so gewissermaßen zur Kriegerkaste des Reichs. Italien blühte unter der trefflichen Regierung des germanischen Königs zu neuem Wohlstand empor. Dennoch wollte es ihm nicht gelingen, eine dauernde Versöhnung zwischen beiden Völkern zu bewirken. . Eine tiefe Verstimmung bemächtigte sich Theodorichs. Da wurde ihm hinterbracht, daß der Senator Albi-nns mit dem griechischen Kaiser einen hochverräthischen Briefwechsel unterhalte, der die Vertreibung der Gothen aus Italien zum Gegenstände habe. Albiuus wurde ins Gefängniß geworfen, und als Boethius, den Theodorich zu den höchsten Ehrenstellen erhoben, sich des Verklagten lebhaft annahm, wurde er ebenfalls ins Gefängniß geschleppt und ohne Verhör hingerichtet. Dasselbe Schicksal traf seinen greisen Schwiegervater Symmachus, der über den Tod des edlen Eidams zu laut gemurrt. Der Kummer über die übereilte Handlung verbitterte die letzten Lebenstage des Gothenkönigs und stürzte ihn endlich ins Grab. Seine Tochter Amalasuntha setzte seine Asche in einer Porphyr-526 Vase unter dem von ihm selbst errichteten Grabmale zu Ravenna bei. 6. Chlodwig und die Franken. Im Jahre 481 wurde der junge, 15jährige Chlodwig, Sohn Childerichs und Enkel des Meroväus, König der salischen

6. Leitfaden für den Geschichts-Unterricht in Mittelschulen und den unteren Klassen höherer Lehranstalten - S. 139

1879 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
7. Untergang des Vandalenreichs und des Ostgothenreichs. 139 Jetzt gedachte Chlodwig auch seine Absichten auf Burgund zu verfolgen. Er forderte einen Theil des Landes als Erbe seiner Gemahlin, und als es ihm verweigert wurde, überzog er Gnndo-bald mit Krieg. Zwar siegte Chlodwig in der Schlacht bei Dijon, aber erst seinen Söhnen gelang es, die Burgunder gänzlich zu unterwerfen. — Hierauf rüstete sich Chlodwig gegen die Westgothen. „Es bekümmert mich", sprach der listige König, „daß diese Arianer den schönsten Theil Galliens besitzen; laßt uns aufbrechen, sie mit Gottes Hülfe besiegen und ihr Land in unsere Gewalt bringen." In der Mutigen Schlacht bei Poitiers erlitten die Westgothen eine gänzliche Niederlage, ihr König Alarich siel, und Chlodwig nahm alles Land bis zur Garoune in Besitz. So hatte denn Chlodwig sein Reich über den größten Theil Galliens ausgebreitet. Aber noch war er nicht König über das gesammte Frankenvolk. Um auch die übrigen Stämme unter seiner Herrschaft zu vereinigen, räumte er deren Fürsten durch Gewaltthat und Hinterlist aus dem Wege. Den einen ließ er ohne allen Grmtd samt seinem Sohne gefangen nehmen, des langen Haarschmuckes (des Zeichens der fränkischen Königswürde) berauben, in ein Kloster stechn und zuletzt todten. Dann kam die Reihe an drei Brüder. Von Chlodwig geschlagen, wollten sie die Flucht ergreifen, wurden aber von ihren eigenen, durch Geschenke bestochenen Waffengefährten gefaugeu genommen und vor deu Sieger geführt, der sie mit eigener Hand niederschlug. Nun wurde das Reich der Rheinfranken der Gegenstand seines Gelüstes. Er gab dem Sohne des oben genannten Siegbert zu verstehen, daß wenn er seinen Vater beseitigen und dessen Herrschaft einnehmen wolle, ihm Chlodwigs Beistand nicht fehlen würde. Der unnatürliche Sohn folgte dem treulosen Rathe. Dafür wurde er nun von Chlodwigs Gesandten, welche gekommen waren, um einen Theil von Siegberts Schätzen in Empfang zu nehmen, ermordet und Chlodwig an seiner Statt auf deu Schild erhoben. Dieser genoß die Frucht seiner Frevel nicht lange. Er starb 511 im 45. Jahre seines Lebens, nachdem er sein mit Blut und Unrecht aufgebautes Reich unter seine vier Söhne getheilt hatte. 7. Untergang des Vandalenreichs und des Ostgothenreichs. Die Bedrückungen und Verfolgungen, die schon Geiserich über die katholische Kirche und Geistlichkeit im Vandalenreiche verhängte, nahmen unter seinen Nachfolgern einen noch viel heftigeren Charakter an. Erst Hilderich erließ ein Duldungsgesetz, das den Katholiken freie Religionsübung gestattete. Dadurch* erregte er aber wieder die Unzufriedenheit seines Volkes, und es gelang seinem Vetter Gelimer, ihn vom Throne zu stoßen. Aus diesen Vorgängen nahm der oströmische Kaiser Justinian

7. Geschichte des Altertums - S. 83

1909 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Kapitel Xii. Entstehung des Christentums. 83 Statthalter Quinctilius Varns verdarb durch seine herrische, schroffe und unkluge Art alles wieder. Als er gar freie Germanen nach römischer Art mit Ruten durchprügeln ließ, riß diesen die Geduld. Der junge Häuptling (Herzog) der Cherusker westlich vom Harz hatte längere Zeit im römischen Heer gedient und war sogar Offizier geworden. Wie es üblich war, hatte ihn eine vornehme römische Familie, die der Arminier, adoptiert, so daß er den Namen Armiuius führte. Seinen deutschen Namen wissen wir nicht (vermutlich hieß er Siegfried). Der brachte eine Verschwörung zustande, lockte den Varns, wie er es von den Römern gelernt hatte, in einen Hinterhalt und vernichtete im Teutoburger Wald das ganze römische Heer. Varns kam um. Die Folge der furchtbaren Schlacht war, daß das ganze rechtsrheinische Land den Römern verloren ging. Nur der Umsicht des Tiberius, der wieder hier das Kommando übernahm, gelang es, das Reich vor größerem Schaden zu hüten. Er sicherte die Rheingrenze durch starke Lager. Diese wuchsen allmählich zu Städten, die noch heute als blühende Orte im Rheinlande weiter bestehen. Dasselbe gilt von der Donaugreuze. (Solche Orte sind z. B. kanten aus Castra vetera [altes Lager], Köln aus Colonia Agrippina [Kolonie des Agrippa], Mainz aus Moguntiacum, Passau aus Castra Batavorum [Lager der Bataver], Wien aus Vindobona, die Augustusstädte, $■ B. Augusta Vindelicorum ist Augsburg u. a.) Einige Jahre darauf drang der Sohn des Drnsns, Germaniens, über den Rhein und schlng sich in schweren Schlachten mit Arminins herum, ohne aber viel auszurichten. Der neue Kaiser Tiberins wünschte diese Angriffe hier nicht und rief den Germaniens zurück. Der ist dann bald gestorben. Tiberius hatte aber ganz recht mit seiner Politik, denn die Germanen fielen bald wieder übereinander her und schwächten sich selbst außerordentlich. Arminins schlug den Angriff Marbods, eines mächtigen Häuptlings, im Osten zurück. Daraus ist er selbst bald umgekommen. Kapitel Xii. Entstehung des Christentums. In die Regierungszeit des Augustus fällt die Geburt des Stifters der christlichen Religion, Jesus aus Nazareth in Galiläa. Wenn die Römer ein fremdes Volk bezwangen, so nahmen sie auch die Götter desselben in die religiöse Gemeinschaft des Reiches auf, so daß allmählich eine gewaltige Zahl von Göttern in den religiösen Vorstellungen sich vereinigten. Einige Jahrzehnte vor dem Regierungsanfang Augustus' war auch das jüdische Land ein Teil des Reiches geworden (Pompejns hatte es einverleibt). Aber der jüdische Gott Jahve wurde von den Juden unter t>er Annahme verehrt, daß er der einzige Gott sei. Außer ihm sei kein Gott. Darum vertrug sich die Verehrung dieses Gottes nicht mit der übrigen Götterwelt zusammen. Doch die Römer waren nachsichtig und störten die -Juden nicht in ihrer Gottesanschauung. Die Juden aber sahen mit Ver- 6* Varus. Armiuius. Schlacht im Teutoburger Walde. 9 n. Chr. Germaniens.

8. Erzählungen aus der Geschichte des Altertums und der deutschen Geschichte - S. 20

1909 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
20 Ii. Lebensbilder ans der römischen Geschichte. Bisher war zwischen den Römern und Germanen leidlich Friede gewesen. Die Germanen lernten viel von den klugen Römern, die Gegenden am Rhein wurden mit römischen Ansiedelungen bedeckt, Ackerbau und Obstbau eingeführt. Man hörte mehr römisch sprechen als deutsch. Da kam ein neuer Statthalter hierher, uameus Quinctilins Varns. Der kam aus dem fernen Syrien, wo er gewohnt gewesen war, daß die Leute vor ihm tief Diener machten, ihm seine Füße küßten und so lange vor ihm auf den Knien lagen, bis er gnädig erlaubte, aufzustehen. Er wunderte sich fehr, daß den Germanen solche feinen Sitten ganz unbekannt waren. Deshalb wollte er ihnen erst richtigen Anstand beibringen, und wenn sich die steifen Nacken gar nicht beugen wollten, so ließ er wohl einmal einem den Kops einfach abhauen. Für geringe Vergehen ließ er nach römischem Recht mit Ruten schlagen und reizte die freiheitliebenden Menschen aufs äußerste. Obenein verlangte er viele Abgaben und Geschenke und machte sich immer verhaßter. Anfangs suchten verständige Männer ihn durch Vorstellungen zu einer anderen Behandlungsart zu bewegen. Umsonst. Da riß Arrniuius die Geduld. Er brachte eine große Verschwörung freier germanischer Männer zusammen. Dann empörte sich plötzlich ein entfernter Stamm in der Gegend des Teutoburger Waldes. Varns wollte dorthin aufbrechen, doch wurde er von dem Che-rnskerhäuptling Segestes gewarnt. Arminius liebte nämlich Segestes' Tochter Thusnelda, aber Segestes wollte sie ihm nicht zur Frau geben. Da raubte Arminius sich die Braut. Gern ist ihm Thusnelda gefolgt. Segestes aber ging zu Varus und verklagte Arminius, gleichzeitig nannte er diesen als den Anstifter des Aufruhrs. Aber Varus ließ sich nicht belehren, er war allein so klug. Er zog mit 40000 erprobten Soldaten noch im September nach den wilden Gegenden des Teutoburger Walbes, als das Wetter bamals schon so zu sein pflegte, wie jetzt im November. Da es keine Wege gab, würde der Marsch sehr beschwerlich. In dem sumpfigen Walbboben blieben Wagen, Tiere und Menschen stecken. Unter vielem Schimpfen kam man erschöpft vorwärts. Da tönte wilbes Geheul durch den Walb. Speere fausten zwischen den Bäumen htnburch, und vorn war mit einem Male der enge Weg verrammelt. Man mußte ein Lager aufschlagen. Aber das war eine Arbeit mit Hinbernissen. Schrecklich heulte der Sturm in den Baumkronen, schrecklicher tönte das Kampfgeheul der wilben Germanen, der lange römische Zug würde burch-brechen; die einzelnen Kolonnen, die ohne Führer kämpfen mußten, balb überwältigt. Und so war auch die Hauptmasse, bei der Varus sich befanb, balb umzingelt. Als der Feldherr sah, daß alles verloren war, gab er sich selbst den Tod. In gräßlicher Schlacht ist das ganze römische Heer vernichtet worden. Nur einem Teil der Reiter gelang es sich zu retten. Als die chreckliche Nachricht zum Kaiser Augustus gelangte, ist dieser ganz trostlos gewesen. Er glaubte, die Germanen würden auf Rom losrücken und rief unaufhörlich: „Varns, Varus, gib mir boch meine Legionen tuieber!"

9. Führer bei dem Unterrichte in der Heimatkunde - S. 89

1897 - Breslau : Hirt
Ii. Lehrgebiet: Der Heimatort. 89 Wozu dient das Mehl? Nicht alle Getreidearten dienen zur Brotbereitung; welche werden hierzu uicht benutzt? Wozu dient der Hafer? Wozu wird die Gerste vorwiegend gebraucht? Ihr nanntet außer den Getreide- arten noch andere Feldfrüchte, die in unserer Gegend gezogen werden; welche? Welcher Teil der Pflanze liefert bei der Kartoffel, der Zuckerrübe und der weißen Rübe den Ertrag? Wie nennt man deshalb diese Feld- früchte? Wem dient die Kartoffel zur Nah- rung? Was geschieht mit der Zuckerrübe? Wo geschieht dies? Wo befindet sich eine Zuckerfabrik? Wir lernten nun schon zwei Feld- früchte kennen, die der Landmann nicht für sich selbst zieht, sondern deren ganzen Ertrag er verkauft; welche waren es? Wie nennt man solche Gewächse, weil sie als Handelsware dienen? Gerste und Zuckerrübe müssen noch verarbeitet und in ganz andere Stoffe verwandelt werden, ehe sie die ge- wünschten Erzeugnisse liefern; für welches Gewerbe liefert die Gerste und für welches die Zuckerrübe die Rohstoffe? Was sind Bier und Zucker im Ver- gleich zu diesen Rohstoffen? Das Mehl dient zur Bereitung des Brotes. Hafer und Gerste. Der Hafer dient als Futter für die Pferde. Die Gerste wird vorwiegend zur Bereitung des Bieres gebraucht. Kartoffeln, Zuckerrüben,weiße Rüben, Klee, Wicken. Bei diesen Gewächsen liefert die Wurzel den Ertrag. Man nennt sie Wurzelfrüchte. Sie dient wie das Getreide dem Menschen zur Nahrung. Aus der Zuckerrübe wird Zucker gewonnen. Es geschieht dies in der Zucker- fabrik. In dem Nachbardorfe E. Die Gerste und die Zuckerrübe. Man nennt sie Handelsgewächse. Die Gerste liefert für das Bier- brauereigewerbe und die Zuckerrübe für das Zuckergewerbe die Rohstoffe. Sie sind fertige Erzeugnisse.

10. Römische Geschichte - S. 40

1889 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 40 — Los — erfolgt jetzt durch den Senat, auf dessen Beschluß auch r1!6 'Pjttamr eintritt. Minderung der potestas consularis durch Die Abzweigungen neuer Ämter. ^^.^oren mit Spezialaufträgen (zur Vollziehung 363. einer religiösen Ceremonie 363), ein eigentümliches Symptom der fortschreitenden oligarchisch-republikanischen Richtung. £muhb , F2®elho} der Kumulierung kurulischer Ämter meberbetici ^ s Wtederbefletdung ohne einen Zwischenraum vou düng bc- Zehn wahren. schränkt. Die Tribunen erhielten Sitz im Senat. In den Senat beruft (legit) früher der Konsul, jetzt der Censor. Jeder gewesene kurulische Ädil, Prätor Konsul hat Sitz und Stimme, doch reichten die e kaum zur Ausfüllung der Lücken hin. Der Senat erwarb bald das Wesen der Macht, die Komitien behielten den Schein. Jedenfalls ist jetzt die Einheit des Volks und dadurch die Kraft zur Eroberung Italiens vorhanden. So trifft in günstigster Weise die Idee der Herrschaft in Italien mit der Erlangung der Macht dazu zusammen. Äußere Geschichte: 343-290 Erlangung des Übergewichts (Hegemonie) in Mittel-Italien. Ausbreitung _ Der Niebergang der etruskischen Macht (s. o. S. 32/33), der Verfall der griechischen Kolonien imb die seit 448 (s. o. S. 29) erkannte Unmöglichkeit, im Tiberthal vorzubringen, treibt den Uberschuß der sabellischen Bevölkerung aus dem Gebirge nach Sübosteu, besonbers in die Tiefebene (Campanien, auch Lu-eauieu). Die Einigung der Griechen (achäischer Bnnb erneuert) bleibt unwirksam, weil Dionysius I von Syrakus (zur See) mit beit Italikern (zu Laube) gemeinschaftliche Sache macht im Kampf gegen die Etrusker. Um die Zeit, in der Rom an der Pforte Campaniens steht, sinb die Sabeller das herrschenbe Volk in ganz Unter-Italien; nur gebulbet sinb die griechischen Küstenstädte, frei ein Teil von Apulien. Sie haben also schon Rom über-Entfremdung troffen an Ausdehnung, aber sie sind zersplittert in unte?°inan-Stämme, die einzeln gegen Rom in den Kampf ziehen, und i>er. vermischen sich mit den Hellenen und Autochthonen. Bei einem Teil von ihnen reißt Üppigkeit ein (Nb. reiche Gräberfunde!). Das eigentliche Samninm aber blieb unberührt. Daher Gegensatz zwischen den Sabellern der Tiefebene (auch kurzweg Campaner genannt) und denen des Gebirges. 354. (Nb. Die schlimmste Art der Zersplitterung). 354 hatten die Römer ein Bündnis mit den Samnitern geschlossen (s. o.
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TM Hauptwörter (200)200

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