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1. Für Seminare - S. 140

1912 - Breslau : Hirt
140 B. Länderkunde. — I. Asien. und bedeutendenmänner; der Ahnenkultus bildet auch die „Grundlage des Familien- lebeus, in dem sich große Hochachtung vor den Eltern und vor dem Alter zu erkennen gibt". Im allgemeinen sind die Chinesen religiös gleichgültig und in groben Aber- glauben versunken. Jm>V wohnen viele Mohammedaner; die Zahl der Christen wird auf 1,15 Mill. angegeben. Bis vor kurzem wurde das chinesische Riesenreich, zwanzigmal so groß wie das Deutsche Reich, von einem Kaiser, der sich „Sohn des Himmels" nannte, beherrscht. Der jüngste Aufstand des Volkes veranlaßte den Herrscher abzudanken und führte zur Umwandlung der Monarchie in eine Republik. 79. Chinesische Gerichtsverhandlung. Auch in ihren Gesetzen und in ihrer Rechtspflege zeigen die Chinesen viel Eigenart. Der höchste Gerichtshof in Peking heißt Strasamt. Dieser hat auch die Entscheidung über Todesstrafen. Die verhängten Strafen sind streng, oft grausam. (1) Besiedlung. China ist das Land der großen Städte. Namentlich Fluß- straßen und Meeresbuchten erscheinen als Siedluugslagen bevorzugt. Jm X: Peking (1600), „Nordresidenz", bildet ohne die Vorstädte ein Rechteck von 32qkm Fläche mit 5 m dicker und 6 m hoher Umfassungsmauer, die durch 16 Tore Einlaß gewährt. Die Maudschustadt, in der viele Tempel, Moscheen, der Kaiser- palast und die Prachtstraße der europäischen Gesandtschaften liegen, ist von der äußerst belebten, aber ungepstasterten und unsauberen Chinefenstadt-durch eine Mauer getrennt. Pekings Seehafen ist Tientfin (800), der Hauptstapelplatz für den Handel Nordchinas und der Mongolei. In der Mitte, in den tee- und seidenreichsten Provinzen: Schänghai (700), Mittelpunkt des Tee-, Seiden- und Baumwollhandels, wurde der bedeutendste Ver- tragshasen Chinas mit regelmäßigen Dampferverbindungen nach Europa und Amerika; es ist der Sitz zahlreicher deutscher Handelshäuser. Hanköu-Wu- tschang (1500) amjäntsekiäng, der hier 3£km breit ist, entwickelte sich zum Stapel- platz für den europäischen, meist britischen Handel und zum Endpunkt der europäischen,

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 12

1911 - Breslau : Hirt
12 Aus der Geschichte des Altertums. Den Versuch, die Reichsgrenze vom Rhein nach der Elbe zu verschieben, gibt man nach einer schweren Niederlage endgltig auf; die Germanen bleiben frei. Die Christengemeinden breiten sich trotz ihrer rechtlosen Stellung im Staat und trotz der Verfolgungen durch die kaiserlichen Beamten der das ganze Reichsgebiet aus und gewinnen bestndig neue Anhnger. 1. Das Rmische Kaiserreich. 1. Das Julisch-Klaudische Herrscherhaus (31 v. Chr. bis 68 n. Chr.). Das'rmische Kaisertum ist eine Schpfung des Augustus. Als C. Julius Csar Octavianus sich im Jahre 27 v. Chr. den Anschein gab, auf sein auerordentliches Imperium verzichten und dem Gemeinwesen seine Freiheit zurckgeben zu wollen, bertrugen ihm Volk und Senat einen Teil seiner Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl der das Heer und die Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in denen ein "Heer stand, ausgenommen Afrika. (gypten wurde als kaiserliches Privateigentum behandelt.) Am 16. Januar des Jahres 27 v. Chr. empfing Octavian den Namen Augustus", der Erhabene, der Erlauchte". Mehrere Jahre hintereinander wurde er zum Konsul erwhlt, alljhrlich zum Tribunen, womit ihm die tribunizische Saerosanctitas und das Vetorecht erneuert wurden; dazu war er Mitglied der obersten Priester-kollegien. Dem Senate blieb die Verfgung der die Staatskasse, das ra-rium, und die Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er nahm an der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung Anteil. Das Volk bte das Recht aus, die Beamten zu whlen, doch war es an den Vorschlag der Kaiser gebunden, bis Tiberius auch diesen letzten Rest seiner politischen Aufgaben an den Senat bertrug. Die Reihen-folge der mter blieb erhalten, nur waren alle Beamten dem Kaiser untergeordnet. Augustus nahm den Titel eines Knigs nicht an, er wollte nichts als der Princeps, der erste Brger, sein*); er vermied sorgsam wie den Namen so den Schein der Monarchie; die Rechte, die dem Senat verblieben, htete er sich anzutasten. Es entstand eine Form der Verfassung, die man als Dyarchie, Zweiherrschaft, Herrschaft des Princeps und des Senats, bezeichnet hat. In Wahrheit war der Princeps das Oberhaupt, er hatte die grere Gewalt in den Hnden und geno als Tribun das Recht, gegen jeden Beschlu des Senats sein Veto einzulegen und ihn da-durch aufzuheben. Allmhlich bildeten die Kaiser eine besondere Verwaltung aus mit eigener Kasse, dem Fiskus, und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe dem Ritterstande entnahmen. *) Princeps senatus hatte in den Zeiten der Republik derjenige geheien, der die Ehre hatte, im Senate zuerst um seine Meinnng befragt zu werden.

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 62

1911 - Breslau : Hirt
62 Aus der Geschichte des Mittelalters. 30. Innere Zustnde. Die Herrschaft der Frankenknige reichte vom Atlantischen Meere bis etwa zum Bhmerwalde, sie berhrte das Mittelmeer und die Kste des Kanals. In der Bevlkerung berwogen im Westen die Keltormer, da-gegen waren die stlichen Stmme, Franken, Alamannen, Bayern und Thringer, uuvermischt germanisch. Die Merowinger waren weit entfernt davon, ihre Lnder zu einem Staatsganzen zu verknpfen oder die gesamte romanische und germanische Bevlkerung zu einer neuen Einheit zu verschmelzen. Die Abhngigkeit der einzelnen Vlkerschaften war nur lose, die ehemals selbstndigen >z. B. Bayern) behielten ihren Herzog; der Treueid des Herzogs, die jhrliche Zahlung eines Zinses waren die einzigen Merkmale seiner Unterwerfung. Den unterworfenen Stmmen, z. B. Bayern und Thringen, wurde es leicht, sich wieder zu befreien. Die Verfassung der Urzeit, bei der im Ding die oberste Entscheidung lag, hat sich nicht erhalten. Sogar bei den salischen Franken bestand eine Versammlung des ganzen Volkes nur noch als Heerschau, die alljhrlich im Mrz vom Könige oder seinem Beamten abgehalten wurde Mrzfeld). Die oberste Gewalt ist auf den König bergegangen. Die Knigs-wrde war erblich in der Familie der Merowinger, ein Recht der Erst-geburt gab es nicht, sondern nach germanischer Sitte wurde das Reich unter die Shne geteilt. Das Abzeichen der Merowinger war das lang herab-wallende Haar, von Jnsignien der kniglichen Wrde findet sich allein der Speer; auf mit Ochsen bespanntem Wagen fuhr der König zur Volksverfamm-lung; Erhebung auf den Schild kannte man nach 550 nicht mehr. Der König bot das Heer auf und hielt Gericht ab. Das wichtigste Recht, das ihm zustand, war das der kniglichen Banngewalt, d. h. das Recht, Gebote und Verbote auf militrischem und brgerlichem Gebiet mit zwingender Gewalt zu erlassen und die Strafe des Knigsbannes (60 Solidi) auf ihre Nichtbefolgung zu setzen. Seine Einknfte bestanden in den Ertrgen der Knigsgter, den Steuern und Zllen, die er von den ehemals rmischen Untertanen, ebenso wie von den bis dahin steuerfreien Franken erhob, den Gerichtsbuen und freiwilligen Geschenken der Germanen. Der König bte seine Gewalt durch die Grafen aus. In den gallo-rmischen Gebieten fiel die Grafschaft mit der civitas (d. h. der Stadt samt der sie umgebenden Landgemeinde) zusammen, woraus sich Namen wie Worms-gau und Speyergau erklären. In den germanischen Gebieten deckte sich die Grafschaft in der Regel mit dem (alten) Gau: doch konnte eine Grafschaft auch mehrere Gaue umfassen ( 36). Der König lie die Grafen nicht vom Volke whlen; er ernannte sie selbst. Sie schalteten aber als seine Vertreter mit groer Selbstndigkeit. Sie beriefen die Freien zum Heere und fhrten sie dem Könige zu. Wie sie die Befehlshaber waren, so waren sie die obersten Richter, die an Stelle des frheren Volksgerichts Recht sprachen. Nicht aus dem Herkommen wurden die Entscheidungen geschpft, sondern aus (lateinisch) geschriebenen Gesetzsammlungen. Unter andern sind die der salischen und ripnarischen Franken erhalten. Die Merowinger hatten keine feste Residenz, sondern zogen mit ihrem Hofstaat umher, von einem Knigsgut zum andern. Der Hof stand

4. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

5. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 64

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
64 Die Langobarden bis zum Verlust ihrer Selbständigkeit. feit während der wärmeren Monate nicht brauchbar erhielten, *) Hungersnot aus. Gregor, der mit zwei Befehlshabern die ganze Verteidigung lenste, vermochte bei der dichten Umschließung feine neuen Lebensrnittel zu schaffen, sah sich also genötigt, mit den Feinden zu unterhandeln. Er schickte ein reiches Lösegeld und verpflichtete sich zu einem jährlichen Tribut von 500 Pfund Golb. Agilulf, der feine Krieger durch Sommerhitze und Fieberluft, fein Königtum durch einige rebellische Herzöge in Oberitalien gefährbet sah, nahm das Anerbieten an. Dann kehrte er schnell nach Norben zurück, brachte die Aufrührer — Zangrulf von Verona, Warnegauz von Pavia und den unverbesserlichen Gaibulf von Bergamo — in seine Gewalt und ließ sie alle drei hinrichten. Während der König so mit starker Hand Den Aufruhr im Innern des Reiches erstickte, bemühte sich Gregor eifrig, einen allgemeinen Frieden zwischen Langobarden und Kaiserlichen anzubahnen. In Byzanz machte er bewegliche Vorstellungen von der Not Italiens, das nach Frieden schmachte; auf Agilulf suchte er durch Theudelinde und durch den Erzbischof Con-stantius von Mailand zu wirken. Aber wenn auch der König geneigt war, seinen Vorstellungen Gehör zu geben, fo konnte er doch die Eigenmächtigkeit und Raublust der Herzöge von Benevent und Spoleto noch nicht bewältigen. Namentlich Arichis von Benevent erwies sich widerspenstig und unternahm im Jahre 596 einen verheerenden Eroberungszug gegen die noch römischen Städte in Kampanien, Lucanien und Bruttium. Auch der Exarch Romanus wollte nichts von Unterhandlung hören. Endlich, als er gestorben war, schloß — im Frühling 599 — fein Nachfolger Kallinifos im Namen des Kaisers und des Papstes einen endgültigen Frieden mit Agilulf; auch die Herzoge von Benevent und Spoleto traten — obwohl nicht ohne Vorbehalt — bei. Die beiden schönen Briefe an das Königspaar, die der ehrwürdige Gregor voll dankbarer Freude den Boten Agilulfs, welche ihm die Friedenskunde Überfracht hatten, mitgab und die auch Paulus Diakonus feinem Werke einschaltet, lauten folgendermaßen. „Gregorius an Theudelinda, die Königin der Langobarden. Wie sich Eure Hoheit mit gewohntem Eifer und Edelmut den Abschluß des Friedens hat angelegen sein lassen, haben wir ans dem Bericht unsers Sohnes, des Abtes Probus, ersehen. Und es war ja nicht anders von Euerm christlichen Sinn zu erwarten, als daß Ihr in der Sache des Friedens Eure Mühwaltuug und Güte vor allem bewieset. Darum sagen wir Dank dem allmächtigen Gott, daß er in feiner Gnade Euer Herz lenkt und, wie er Euch den wahren Glauben verlieh, fo auch Euch immerdar das ihm Wohlgefällige vollbringen läßt. Denn fei überzeugt, treffliche Tochter, daß fein *) Weise a. a. O. S. 181.

6. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 116

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
116 Die Langobarden bis zum Verlust ie)rer Selbständigkeit. sieben Jahre später wieder einmal ihre Einfälle in Gallien erneuerten und bis in die Provence vordrangen, schickte Karl, der gerade in Sachsen beschäftigt war, Gesandte mit Geschenken an Liutprand und ersuchte um Beistand gegen die Ungläubigen, der auch sofort gewährt wurde. Mit dem ganzen Heer der Langobarden rückte der König über die Seealpen, die räuberischen Araber zu vertreiben. Aber die bloße Nachricht vom Herannahen der Langobarden genügte, um die Ungläubigen zum eiligen Rückzug zu bewegen, so daß Liutprand ohne Schwertstreich heimkehren konnte. Wie sehr sich Karl für so treue Hilfe dankbar erwies, werden wir bei der Besprechung von Liutprands Streitigkeiten mit den Päpsten sehen. Diese ziemlich verwickelten und zum Teil unklaren Verhältnisse sind es, die wir jetzt betrachten müssen. Liutprand, ein frommer Katholik, hatte jene Schenkung von Kirchen-gütern in der Provinz „Cottische Alpen", die einst König Aripert der Zweite dem päpstlichen Stuhle gemacht hatte, bestätigt und zeigte überhaupt die unverkennbare Absicht, mit dem römischen Bischof, dessen geistliche Autorität er unbedingt anerkannte, auch in weltlichen Dingen in gutem Einvernehmen zu bleiben. Die Päpste aber, obwohl sie seit dem Ausbruch des Bilderstreites den Byzantinern, also den Feinden der Langobarden, selbst feindlich gegenüberstanden, waren doch niemals von aufrichtiger Freundschaft für die Langobarden erfüllt; denn da sie nach weltlicher Unabhängigkeit strebten, so mußte ihnen der langobardische König, der noch dazu so in der Nähe war, ebenso unbequem sein als der oströmische Kaiser, der die Bischöfe von Rom gerade so wie die im Orient seinen Verfügungen und Launen Unterthan wissen wollte. Deshalb arbeiteten die Päpste der immer wachsenden Macht des Langobardenkönigs auf alle mögliche Weise entgegen, soweit sie dies ohne eine direkte Förderung der byzantinischen Macht in Italien thun konnten. Die Neigung, göttliche Wesen in Bildern darzustellen, war dem ganzen heidnischen Altertum gemein gewesen, während die Lehre Mosis streng den Menschen verbot, sich ein Bildnis des Göttlichen zu machen; bei den Christen finden wir seit dem zweiten Jahrhundert Bildnisse des Heilandes und bald liebte man es auch, die Kirchen mit bildlichen Darstellungen aus der heiligen Geschichte zu schmücken. Darüber erhob sich innerhalb bet Christenheit im vierten Jahrhundert ein Streit, der lange unentschieden hin und her wogte. Die Sitte, Bilder des Heilands, der Jungfrau Maria und gewisser Heiligen förmlich anzubeten, beklagt schon der große Kirchenvater Augustin. Gregor der Große wollte die Bilder in den Kirchen nicht missen und sagte, gewiß nicht unzutreffend, die Silber seien die Bücher der Armen, Ungebilbeten, ans welchen sie, ba sie nicht lesen könnten, boch etwas Kenntnis der heiligen Geschichte zu schöpfen vermöchten. Von einer wirk-

7. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 289

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Chlodowechs Söhne und Enkel bis znm Tode Chlothars. 289 ist noch eine Lade, wo wir unsern Feind noch nicht gesucht haben." Die Kirchendiener versicherten, es seien nur Meßgewande darin. Jene aber verlangten den Schlüssel und sprachen: „Wenn ihr sie nicht gleich öffnet, so schlagen wir sie ohne weiteres in Stücke." Da wagten die Kirchendiener nicht, sie länger zu reizen und gaben ihnen den Schlüssel. Jene öffneten die Lade, rissen die Gewände heraus und fanden den Parthenius. Und sie frohlockten und riefen: „Gott hat unsern Feind in unsere Hände gegeben." Sie schlugen ihn darauf mit Fäusten, spieen ihm ins Gesicht, banden ihn mit den Händen auf dem Rücken an eine Säule und steinigten ihn." An der Ausführung seiner großartigen Pläne hinderte den König Theudebert der Tod. Der bedeutende Herrscher starb, nachdem er lange Zeit gekränkelt hatte, in der ersten Hälste des Jahres 548 und hinterließ das austrasische Frankenreich seinem unmündigen Sohne Theudobald, einem unkriegerischen, kraftlosen Knaben. Kaiser Justinian ließ ihn sogleich auffordern, die fränkischen Truppen aus Italien zu ziehen und ihm die vertragsmäßige Hilfe gegen die Goten zu leisten. Theudobald wies diese Forderung zwar zurück, erklärte sich aber bereit, zurückzugeben, was sein Vater den Oströmern unrechtmäßig entrissen habe, und deswegen eine Gesandtschaft nach Byzanz zu senden. Dennoch blieben die fränkischen Besatzungen in Oberitalien nach wie vor in den besetzten Gegenden. Als Narses 551 mit einem starken Heere von Nordosten her in Italien eindringen wollte, um den Totila zu bekämpfen, suchten ihm die Franken den Weg durch Venetien zu verlegen und behaupteten Verona gegen Valentin, den Unterfeldherrn des Narses.*) Nach dem Heldentode des Totila bei Taginä (552) suchte Teja, der die letzten Trümmer der gotischen Macht zusammenraffte, vergebens den Beistand der Franken zu gewinnen, denn diese waren, wie Prokop sehr treffend bemerkt, lediglich aus ihren eigenen Vorteil bedacht und wollten sich weder für Goten noch für Römer aufopfern, sondern Italien für sich selbst gewinnen. So sahen sie gleichgültig zu, wie Teja am Vesuv in ruhmvollem Kampfe unterging. Zwar dachten auch jetzt noch die hie und da in festen Plätzen hausenden Goten an Widerstand gegen Narses und wandten sich um Hilfe an Theudobald. Aber dieser entartete Sohn seines heldenhaften Vaters wies sie ab. Er scheute sich, den Kampf mit Byzanz aufzunehmen. Doch konnte er nicht hindern, daß zwei alamannische Herzöge, Leuthnri und Butilin, die großen Einfluß an Theudobalds Hofe besaßen, auf eigene Hand ein aus Franken und Alamannen gemischtes Heer von 75000 Mann nach Italien führten, um dort gegen die Byzantiner und also dem Anschein nach für die Goten zu kämpfen, hauptsächlich aber, um ihren eigenen Vorteil zu verfolgen und mit reicher *) Siehe Band 2, S. 338 it. 343. Klee, Geschichtsbilder. Iii. Iq

8. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 224

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
224 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. der Fall war; er griff aber auch sonst vielfach schützend, leitend und ergänzend ein. Jedem Volksgenossen versprach und gewährte er Schutz gegen Unrecht, entweder durch die von ihm ernannten Beamten oder in eigener Person; nur dem, der sich dem Gesetze nicht fügte, versagte er seinen Königsschutz. An ihn konnte vor der Entscheidung des Volksgerichts Berufung eingelegt werden. Die Verbindung mit dem Könige verlieh höheres Recht; wer sich in seinem Gefolge befand*) oder von ihm ein Amt empfangen hatte, genoß eines höheren Wergeldes. Unter den Königsbeamten ragen besonders die Grafen, d. H. die Vorsteher der Gaue, hervor. Der Graf (garafio) ist durch ein dreifaches Wergeld ausgezeichnet; er kann dem Urteile des Volksgerichts durch Beitreibung der Buße Nachdruck verschaffen, er erhebt das Friedensgeld, das dem Könige von jeder Buße zukommt, hat aber anfangs an der Leitung des Gerichts keinen Anteil; er ist ursprünglich kein richterlicher, sondern der höchste Verwaltungsbeamte des Gaues. Unterbeamte des Grasen sind die drei „Sakebarone", die für jeden einzelnen Gerichtssprengel oder eine „Hundertschaft"**) bestellt sind und innerhalb einer solchen Bußzahlungen für den König eintreiben. Dem Sakebaro steht als ein vom Volk erwählter Beamter der „Thnngin" oder „Centenarius", der die Leitung und den Vorsitz im Gericht innerhalb einer Hundertschaft (centena) hat. Uber das Strafrecht der salischen Franken unterrichtet uns das altertümlichste deutsche Rechtsbuch, die berühmte Lex salic a, deren ältester Text ans 65 Titeln d. h. Abschnitten bestehend, wahrscheinlich erst unter Chlodowech nach der Reichsgründung verfaßt, die aber ihrer Grundlage nach in eine weit ältere Entstehungszeit zurückreicht; denn bei den Satzungen, durch die sie zustande kam, war lediglich das alte Gewohnheitsrecht maßgebend; Aufzeichnungen älterer Weistümer***) wurden benutzt, teilweise auch unverändert hereingenommen; von Einwirkung des römischen Rechtes zeigt sich keine Spur. In einem Prologe, der dem Gesetzbuch vorausgeht, heißt es unter andern: „Das auswähltet) unlängst zum katholischen Glauben bekehrte Volk der Franken hat, als es noch im Heidentum befangen war, feiner Art gemäß nach Recht und Gerechtigkeit verlangend, das salische Gesetz durch die Vornehmsten des Volkes, welche damals seine Lenker waren (es sind die Thungine gemeint), versaßt; aus *) In truste dominica, daher antrustio s. v. w. königlicher Gefolgsmann. **) Dies Wort ist also nicht mehr gleichbedeutend mit Gau, sondern es bezeichnet bei den Franken eine Unterabteilung, einen Bezirk des Gaues, so auch bei den Alamannen und später bei den Angelsachsen; dagegen kennen die übrigen deutschen Stämme den Hundertschaftsbezirk nicht. ***) Vgl. Band 1, S. 71. t) Hier folgen die oben T. 195 mitgeteilten rühmenden Beiwörter.

9. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 233

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Chlodowech bis zu seinem Übertritt zum katholischen Christentum. königs Eurich abgewartet; denn der Angriff auf Syagrins konnte leicht zu unfreundlichen Berührungen mit den Westgoten führen, und den Kampf mit dem kriegserfahrenen, siegreichen Eurich herauszufordern, scheute sich der Knabe gewiß mit Recht. Ein Bündnis, das er auch mit Chararick, einem andern Gaukönig, schloß, brachte ihm freilich keinen Vorteil, da dieser es vorzog, erst den Ausgang des Kampfes abzuwarten. Daß der „wildstürmende", beutegierige Chlodowech überhaupt Waffenhilfe bei seinen Vettern suchte, beweist unzweifelhaft noch Mißtrauen in seine eigene unerprobte Streitkraft. Aber gleich der erste Erfolg des jungen Eroberers war ein glänzender. Nach alter Sitte forderte er den römischen „König" auf, Ort und Tag der Schlacht zu bestimmen, und dieser zögerte nicht und stellte sich ungescheut zum Kampfe. Aber als es — ohne Zweifel nicht weit von Soissons — zur Schlacht kam, und er sein Heer in harte Bedrängnis kommen sah, da gab er kleinmütig feine Sache auf, wandte den Rücken und flüchtete sich geradeswegs nach Tolofa (Toulouse) zum Westgotenkönig Alarich dem Zweiten, der ihn in seinen Schutz nahm. Allein Chlodowech ging in Vernichtung seiner Gegner gern gründlich zu Werke, er sandte Boten an Alarich, die die Auslieferung des Syagrins verlangten, und fügte, wie wenigstens Gregor von Tours erzählt, die Drohung hinzu, er werde die Westgoten angreifen, wenn sie seinen Feind länger beschützten. Und wirklich war die Überlegenheit der Franken so stark und die Achtung vor ihrer Kriegstüchtigkeit und Kampfbereitschaft so begründet, daß der Gotenkönig Bedenken trug, mit ihnen ohne Not zu brechen und den Flüchtling und Gast preisgab. Der Unglückliche wurde ausgeliefert. Chlodowech ließ ihn in den Kerker werfen und dann heimlich mit dem Schwerte umbringen. Das Reich des Syagrins nahm er zunächst bis zur Seine in Besitz; die südwestlichen Teile bis zur Loire brachte er erst in den nächsten Jahren, und zwar meist durch Vertrag in Besitz. Die Provinzialen unterwarfen sich gern; denn sie konnten es auf äußerst milde Bedingungen hin. Die Masse des salischen Volkes wanderte nicht in die neu erworbenen Länder, sondern blieb im großen und ganzen in den alten Wohnsitzen östlich der Somme; die Frauken nahmen keine Landteilung vor; der christliche Glaube, die persönliche Freiheit und der Privatbesitz blieb den Römern unangetastet ; nur die öffentlichen Ländereien, das alte römische Staatsgut und alles herrenlose Land nahm der König in Anspruch und vergab es dann teils zu freiem Eigentum teils als Amtsgut zur Benutzung auf Zeit.*) Seinen Herrschersitz verlegte er nun von Tournai nach Soissons. So lag nun der Schwerpunkt feines Reiches nicht mehr in den altsalischen, sondern in den neuerworbenen gallisch römischen Gebieten. Die Provinzialen er- *) Vgl. oben S. 220.

10. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 237

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
Chlodowech bis zu seinem Übertritt zum katholischen Christentum. 237 mit dir zu reden." Sie gewährte ihm seine Bitte und sagte dann zu ihm: „Nun rede." Da sprach Aurelianus: „Der Frankenkönig Chlodowech sendet mich zu dir. Wenn es Gott gefällt, will er dich zu seiner Gemahlin erhöhen; und damit du meinen Worten trauest, sendet er dir diesen Ring." Sie nahm das Kleinod, freute sich von Herzen und sprach: „Hier, nimm hundert Goldschillinge zum Lohn für deine Mühe und dazu diesen meinen Ring. Jetzt aber kehre schnell zu deinem Herrn zurück und sage ihm: wenn er mich zum Weibe nehmen will, so muß er unverweilt bei meinem Oheim Gundobad um mich freien, und die Gesandten, die er schickt, müssen alles sofort vertragsmäßig abschließen und eine Zusammenkunft so schnell als möglich anberaumen taffen. Denn wenn man nicht eilt, dies ins Werk zu richten, so fürchte ich, wird der weise Aridius, Gundobads Ratgeber, aus Konstantinopel zurückkehren, und dann möchte auf feinen Rat, wenn er früher ankäme, alles wieder rückgängig gemacht werden." Aurelianus machte sich in demselben Aufzug, in dem er gekommen war, auf die Heimreise, Und als er schon nahe am Gebiet von Orleans und nicht mehr weit von seinem Wohnorte war. gesellte sich zu ihm auf dem Wege ein armer Bettler als Fahrtgenosfe; der stahl ihm, als er sich sorglos zum Schlummer niedergelegt hatte, den Sack mit den Goldstücken. Als er nun vom Schlafe erwachte, sah er es tiefbekümmert und ging eilends nach seinem Hause. Von hier sandte er sogleich alle seine Knechte aus, den Bettler zu suchen, der ihm seinen Sack gestohlen hatte. Sie erwischten ihn auch und brachten ihn zu Aurelianus; der ließ ihn dreimal tüchtig mit Ruten streichen und hieß ihn dann sich seines Weges scheren. Dann begab sich Aurelianus schleunigst zu König Chlodowech, erzählte ihm alles der Ordnung nach und meldete, was ihm aufgetragen war. Da nun Chlodowech Chlothildens Rat billigte, schickte er Gesandte an Gundobad und bat ihn um die Hand seiner Nichte Chlothilde. Gundobad scheute sich, Chlodowechs Werbung abzuweisen, und hoffte durch diese Ehe ihn zum Freunde zu gewinnen. Deshalb versprach er sie ihm zu geben. Da boten die Gesandten nach fränkischer Sitte Goldschilling und Silberpfennig,*) feierten im Namen ihres Königs die Verlobung und verlangten, daß sofort eine Zusammenkunft anberaumt würde, um dem König die Braut zu übergeben. Unverzüglich wurde die Zusammenkunft zu Chllons an der Saone anberaumt und alles zur Hochzeit gerüstet. Die vornehmen Franken eilten dorthin, nahmen Chlothilde von Gundobad in Empfang, hoben sie in eine Sänfte und führten sie samt vielen Schätzen Chlodowech zu. Chlothilde hatte aber vernommen, daß Aridius bereits vom Kaiser aus Byzanz zurück- *) Das war ein Symbol, wodurch die Verlöbnis (der Brautkauf) rechtsgültig gemacht wurde, das Zeichen, daß der Bräutigam die Kaufsumme (den Malschatz oder die Brautmiete) zahlte und der Mundwalt des Mädchens sie annahm.
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