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1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem-
lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd-
lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen
Bollbürgergenieinden zerstreut.
2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit
standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen:
a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich
(in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge-
meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver-
waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die
Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger.
b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von
Rom bestellter Präfekt Recht sprach.
e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts,
die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be-
sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen.
Zweite Abteilung.
Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe-
rungen 264—133 v. Ehr.
Erster Abschnitt.
Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.)
1. Der erste pmüsche Krieg (264—241).
Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam-
mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk,
Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff
bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt,
beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und
theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein-
lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo-
von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten
Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se-
nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf
der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur-
sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem
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Extrahierte Ortsnamen: Latium Etrurien Rom Sardinien Corsika
139
1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem-
lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd-
lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen
Vollbürgergemeinden zerstreut.
2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit
standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen:
a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich
(in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge-
meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver-
waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die
Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger.
d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von
Rom bestellter Präfekt Recht sprach.
e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts,
die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be-
sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen.
Zweite Abtheilung.
Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe-
rungen 264 -133 v. Ehr.
Erster Abschnitt.
Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.)
t. Der erste punische Krieg (264—241).
Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam-
mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk,
Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff
bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt,
beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und
theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein-
lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo-
von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten
Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se-
nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf
der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur-
sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem
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Extrahierte Personennamen: Carthago
Extrahierte Ortsnamen: Latium Etrurien Rom Rom Sardinien Corsika
T
18 Die ältesten Völker bis zur Gründung der Persermonarchie.
befruchtenden Einfluß auf die Erde offenbart. Erdbeben, Wasserfluchen,
Mißwachs, Seuchen u. s. w. beweisen, daß die Ordnung des Himmels
gestört ist, und diese Störung hat ihre Ursache darin, daß die Ordnung
im Reiche gelitten hat und der Kaiser von ihr abgewichen ist, was nun
sein Volk und er mit ihm büßen muß, bis die wohlthätige Ordnung
des Himmels die Ordnung auf der chinesischen Erde wieder herstellt.
Von dem Kaiser, dem Vater des ganzen Volkes, kommt diesem also
alles Heil und Glück wie der einzelnen Familie durch den Familienvater,
und eben deßwegen ist der unbedingteste Gehorsam gegen den Kaiser
auch die erste Pflicht des ganzen Volkes.
Unter dieser Verfassung mögen die Chinesen ihre glücklichen Perio-
den gehabt haben (wie sie auch-wirklich viel von den langen und segens-
reichen Negierungen ihrer alten Kaiser zu erzählen wissen), denn offen-
bar mußte sie die Liebe zu Ackerbau und friedlichem Gewerbe außer-
ordentlich pflegen; doch „die Himmelssöhne" störten die Ordnung oft
genug und „die Kinder" zeigten sich alsdann nicht minder ausgeartet.
Da sich aber die Wirkung chinesischer Revolutionen in den Jahrhunder-
ten vor Christus auf China selbst beschrankt, so zählen wir die Reihen
ihrer Dynastieen nicht auf, und nennen nur die der Tschin von 249—206
vor Christus, welche dem Reiche seinen heutigen Namen gegeben hat.
Unter dieser Dynastie wurde die große Mauer gebaut, welche die Nord-
gränzc gegen die Einfälle der Barbaren schützen sollte, die in zahllosen
Schwärmen das Hochland Mittelasiens bewohnten und als Hiongnu ein
mächtiges Reich gründeten. Die große Mauer, eines der größten Werke
der menschlichen Hand (sie erstreckt sich 300 Meilen weit vom Meer-
busen Rhu Hai bis an das Gebirge Kueulun und den Gebirgssee Si
Hai oder Westmeer, aus welchen Gegenden die Chinesen herstammen),
verhinderte aber den Einbruch der Barbaren nicht, der Hiongnu so
wenig als später der Mongolenhorden, doch ermannten sich die Chine-
sen immer wieder, vertrieben oder unterwarfen die Eindringlinge und
verfolgten sie weit in das mittelasiatische Hochland. Die letzte einhei-
mische Dynastie, die der Ming, unter welcher China seine größte Aus-
dehnung erreicht hatte, unterlag 1644 den unausgesetzten Angriffen der
Mandschu, denen die Dynastie der Tsching angehört, welche bis aus die
neueste Zeit in China herrscht. Dieser tungusische Mamm ist. aber in
den Chinesen aufgegangen, indem die Eroberer von ver ihnen weit über-
legenen Kultur der Besiegten mehr und mehr annahmen. Der Man-
dschu auf dem Throne in Peking nennt sich Himmelssohn wie seine
Vorgänger aus den chinesischen Dynastieen, führt dieselbe väterliche
Sprache und übt denselben unbeschränkten Despotismus. Ein zahlreicher
Beamtenftand, in neun Rangstufen gesondert, durch Knöpfe und Federn
ausgezeichnet, wacht über den Vollzug der unzähligen Gesetze und Ver-
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Extrahierte Personennamen: Christus
Extrahierte Ortsnamen: China Hochland_Mittelasiens Westmeer China China Peking
r
88 Das römische Reich unter den Imperatoren.
auch auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens geltend, da die verschiedenen
Verhältnisse, welche die Kirche in beiden Theilen der weltlichen Gewalt
gegenüber hatte, auch die Bedingungen ihrer Wirksamkeit verschieden
gestaltete. Im Westen stand die Kirche arianischen und heidnischen Für-
sten und Völkern gegenüber, und im Osten gehörten die sämmtliche Be-
völkerung und die Herrscher ihr an. Dieser Unterschied war jedoch
nicht unbedingt zu Gunsten der Kirche im Osten. Im Westen hatte die
Kirche an den römischen Bewohnern des Reiches Bundesgenossen, mit-
telst deren sie an der Bekehrung der noch nicht zu ihr Gehörigen ar-
beiten konnte. Die Duldung und Achtung, welche mit Ausnahme der
Vandalen die germanischen Fürsten gegen die Vorgefundenen Verhältnisse
bewiesen, erstreckte sich auch auf die Kirche und eine gewisse Absonderung,
in welcher sie sich den Unterworfenen gegenüber hielten, wirkte in dieser
Beziehung förderlich. Schon die römischen Beherrscher des Westens
hatten das Beispiel eines angemessenen Verhaltens gegen die Kirche
gegeben. Im Jahre 445 hatte auf Veranlassung einer Entscheidung,
die Papst Leo gegen Erzbischof Hilarius von Arelate getroffen, ein Er-
laß Valentiuiaus die Bischöfe des Reiches angewiesen, sich in Allem dem
Ansehen des römischen Stuhles zu fügen und auf jede Vorladung vor
demselben zu erscheinen. Während so die Staatsgewalt die Handhabung
der kirchlichen Ordnung sicherte, hielt sie sich fern von Streitigkeiten,
die sich über die Lehre entspannen. Die seit Anfang des fünften Jahr-
hunderts verbreitete Irrlehre des brittischen Mönches Pelagius, wodurch
die Lehre von der göttlichen Gnade zu Gunsten der sittlichen Freiheit
des Menschen verzerrt war, wurde ohne alles Zuthun der weltlichen
Gewalt bekämpft und überwunden, und gerade, weil die weltliche Ge-
walt an dem Kampfe keinen Theil nahm, erfolgte dessen Beendigung,
um die der hl. Augustinus das größte Verdienst hat, mit großer Schnel-
ligkeit. Im Osten hatte sich schon in der Zeit der arianischen Streitig-
keiten Seitens der weltlichen Gewalt die Neigung gezeigt, entscheidend
einzugreifen, und da sie ihren unbefugten Entscheidungen Nachdruck gegen
die Bischöfe zu geben suchte, befanden sich diese in einer unsicheren und
bedrohten Stellung, ohne daß das Einschreiten, wozu der Papst ver-
möge seines Primates verpflichtet war, den gewünschten Erfolg hatte.
Die ganze Negierung war dort despotischer und erstreckte ihren Des-
potismus auch auf die Kirche. Gegenüber einer Unterwürfigkeit, wie
sie Theodosius einst dem Erzbischöfe von Mediolanum bewiesen hatte, steht
dort das Beispiel des heiligen Johannes Chrpsostomus, der wegen seines
Eiferns gegen die in Constantinopel bei dem Volke und am Hofe ein-
gerissene Lasterhaftigkeit durch die im Namen ihres Gatten Arkadius
regierende Eudoria in die Verbannung geschickt wurde. Ein weites
Feld zur Einmischung in kirchliche Angelegenheiten war durch die nestoria-
>
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Extrahierte Personennamen: Leo Leo Hilarius_von_Arelate Mönches_Pelagius Augustinus Theodosius Mediolanum Johannes_Chrpsostomus
48 Das römische Reich unter den Imperatoren.
des Rheines, woraus hervorgeht, daß das Zehntland verloren oder un-
sicher war. Constantius erkämpft seinen größten Sieg über sie in den
Gegenden der Maasquellen im Lande der Lingonen. Zu den Alemannen
und Franken gesellt sich aber an den Grenzen der westlichen Provinzen
noch ein neues germanisches Volk, die Saronen oder Sachsen. Die
Unternehmungen dieses Volkes gehen von den nordwärts der unteren
Elbe gelegenen Gegenden, dem südlichen Theile der dort zwischen Nord-
see und Ostsee gelegenen Halbinsel aus. Durch sie beginnt sich ein
Waffeubund gleich dem gothischen, dem alemannischen und dem fränki-
schen zu begründen. Es wirkt aber hierbei, wie sich aus dem später
bei ihnen sichtbaren Gegensätze von Freien und Unfreien ergibt, nicht
bloß die freie Vereinigung von Gefolgschaften, sondern auch gewaltsame
Unterwerfung. Die Bildung dieses Bundes ist nicht ohne Einfluß auf
die Franken, deren Gebiet sich durch dessen Ausbreitung vermindert.
Zur Zeit des Diocletianus, wo derselbe noch in der Kindheit ist, er-
scheinen die Sachsen, denen sich vielleicht schon Abenteurer aus den
Völkern der Chauken und Friesen angeschlossen haben, auf Seefahr-
ten an den gallischen und brittischen Küsten plündernd und mit einem
Unternehmen zu ihrer Abwehr steht die Erhebung des Carausius in
Verbindung, der von der gallischen Stadt Bononia aus mit der gegen
die Seeräuber bestimmten Flotte nach Britannien übergeht.
25. Mit der Theilung der Negierungsgewalt erfolgte eine grund-
sätzliche Feststellung unbedingt monarchischer Handhabung derselben durch
ihre Träger. Die einzige Gewalt, welche neben den Herrschern noch
einen Einfluß hatte üben können, war der Senat. Im Laufe des drit-
ten Jahrhunderts hatten nun schon die Unterscheidung von senatorischen
und cäsarischen Provinzen und die Trennung der Staatskasse, des Ae-
rariums, von der Kasse des Herrschers, dem Fiscus, aufgehört. Jetzt ver-
lor durch die Wahl neuer Herrschersitze der Senat jeden Einstuß auf die
Negierung des Reiches und wurde eine Obrigkeit für die Stadt Rom, wie
auch die Prätorianer in Ohnmacht versanken. Der streng monarchischen
Form der Regierung entsprachen neue Formen, in welche das Leben der
Beherrscher sich kleidete. Nach dem Muster, welches das neue persische
Reich darbot, bildete sich für jeden der Herrscher eine förmliche Hofhal-
tung, in deren Mitte der Kaiser, nicht bloß mit dem bisher schon ge-
bräuchlichen Purpur, sondern auch mit dem morgeuländischen Diadem
geschmückt, nur unter erschwerenden Formen zugänglich war und von
den Zugelasscnen mittelst der persischen Sitte des Niederfallens begrüßt
wurde. Alle die von Diocletianus in's Werk gesetzten Veränderungen
konnten, da sie äußerlicher Art waren und den Lauf einer in tiefliegen-
den Verhältnissen gegebenen Auflösung nicht zu hemmen vermochten,
nur vorübergehend wirken. Um jedoch sein Werk nicht den Zufällen,
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Extrahierte Personennamen: Constantius
Extrahierte Ortsnamen: Rheines Sachsen Sachsen Bononia Britannien Rom Niederfallens
104- Das oströmische Reich bis gegen Ende des achten Jahrhunderts,
Halter mit dem Titel Dur die einzelnen Landschaften verwalteten. Der
lange Krieg hatte das Land verödet, viele seiner Städte entvölkert und
eine Menge von alten Werken der Kunst, namentlich in dem schwer
heimgesuchten Nom, vernichtet. In Nom hatte während des Krieges
das Consulat aufgehört und nur der Senat bestand bedeutungslos fort.
Für die kirchlichen Verhältnisse war die eingetretene Veränderung
wichtig durch die engere Verbindung, in welche der Papst mit dem
Kaiser trat und welche die am Hofe von Constantinopel herrschende
Neigung zu Eingriffen in die kirchlichen Angelegenheiten auch im Westen
fühlbar machte. Kurz nach dem Sturze des Ostgothenreiches ward der
Versuch, das Nömerreich neu zu begründen, noch weiter nach Westen,
bis nach Spanien ausgedehnt, wo die Kraft der Westgothen sich in
inneren Kämpfen aufreiben zu wollen schien.
9. So hatte das oströmische Reich unter Justinianus sich über das
Gebiet, auf welches es ursprünglich beschränkt gewesen, hinaus erstreckt
und besaß eine Ausdehnung, in welcher es noch als die eigentliche
Fortsetzung des alten römischen Reiches gelten konnte. Doch war diese
neue Macht nur eine vorübergehende. Auch im Osten und Norden
wurde die Ruhe nur für einige Zeit hergestellt. Denn der zweite per-
sische Krieg, den Vitiges erregt und den Belisarius geführt hatte, wurde
nach Belisarius' Abberufung im Jahre 545 durch einen Waffenstillstand
beendigt und ein dritter während der Jahre 549 bis 556 führte zu
Friedensunterhandlungen, die im Jahre 563 damit schlossen, daß die
Perser auf die Hoheit über die Lazier verzichteten. Den nordischen
Barbaren gegenüber mußte aber das Reich das Verfahren beobachten,
die einen durch die andern zu bekämpfen, wodurch immer neue Feinde
an die Stelle der alten traten. So boten sich als Bundesgenossen
gegen Bulgaren und Hunnen, gegen welche Belisarius, ehe er in Folge
unverschuldeten Verdachtes sein Leben in der Dunkelheit endete, seine
letzten Kriege zu führen hatte, die in ihrem Rücken erscheinenden Avaren
dar, denen dadurch der Weg nach Westen gebahnt wurde.
10. Im Innern war Justinianus hauptsächlich durch die dop-
pelte Sorge für Gesetzgebung und für Schlichtung kirchlicher Wirren
beschäftigt. Nach der Sammlung rechtlicher Entscheidungen, welche
Hadrianus veranstaltet hatte, war eine fernere unter dem jüngeren
Theodosius, das Theodosische Rechtsbuch, gefolgt. Die Unvollständigkeit
beider veranlaßte ein umfassenderes Rechtsbuch, welches der Rechtsge-
lehrte Tribonianuö im Aufträge des Kaisers unter seiner Leitung
aufstellen ließ. Es umfaßte eine geordnete Sammlung kaiserlicher
Verfügungen, den Codex, eine Sammlung von Entscheidungen der
Rechtsgelehrten, die Digesten oder Pandekten, und eine Anleitung zum
Studium des römischen Rechtes, die Institutionen. Das Ganze, im
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Frankreich, England und Spanien im Zeitalter der Kreuzzüge. 399
Deter Iii. und Jakob, daß der erstere Aragonien, Catalonien und Va-
lencia als Königreich Aragonien, der letztere die balearischen Inseln und
die jenseits der Pyrenäen dem Reiche noch verbliebenen Gebiete von
Roussillon und Montpellier als Königreich Majorca erhielt« Peter Hl.
erweiterte bald seinen Antheil noch durch die Erwerbung von Sicilien,
die den Bestrebungen der folgenden Könige im Westen neue Ziele an-
wies. Ferdinands Nachfolger Alphons X. erwarb sich durch Gelehrsam-
keit, der er sich auch durch Erweiterung der Universität Salamanca
förderlich erwies, den Beinamen des Weisen, stürzte aber sein Reich
durch mangelhafte Verwaltung und willkührliche Handlungen in vielfache
Unruhe und gewann durch Annahme der auf ihn gefallenen deutschen
Königswahl weder an Macht noch an Ansehn.
16. Ohne Verbindung mit den übrigen spanischen Neichen verfolgte
gleich ihnen das junge Reich Portugal den nach Süden weisenden Weg
der Eroberung, und mehr als einmal leisteten nordische Kreuzfahrer, die
zur See an seine Küsten kamen, und hier erfolgreicheren und leichteren
Kampf, als im heiligen Lande, vor sich sahen, nachdrücklichen Beistand.
Alphons I., der Sohn des Begründers des Staates, nahm nach einem
im Jahre 1139 bei Ourique erfochtenen großen Siege den königlichen
Namen an, welchen Papst Innocenz H. gegen Versprechen eines jähr-
lichen Zinses bestätigte. Eine Versammlung der Großen des Reiches,
Cortes genannt, zu Lamego im Jahre 1143, gab dem Reiche die ersten
Grundlagen für künftige Ordnung, indem sie die Regeln der Erbfolge
festsetzte, die zum Adel gehörigen Familien bestimmte, in deren Kreis
sie alle Theilnehmer der Schlacht bei Ourique aufnahm, und sich über
die sittlichen Bedingungen für Erhaltung des Adels aussprach, auch
Vorschriften über Lehenwesen und Recht gab. Noch konnte das Reich,
aus dem das neue Reich hervorgegangen war, in die Abtrennung sich
nicht fügen, und es bedurfte noch im Jahre 1179 einer Erklärung
Alexanders Iii., um einen deshalb zwischen Leon und Portugal entstan-
denen Krieg, der bei Badajoz Alphons in Ferdinands Ii. Gefangenschaft
gebracht hatte, zu Gunsten der Selbstständigkeit Portugals zu beenden,
das jedoch seine galicischen Gegenden an Leon abtreten mußte. Ehe
dies geschah, hatte das neue Reich, auf ritterliche Tugend und Ehre
gegründet, sich schon den Nachbarreichen völlig ebenbürtig gezeigt. Im
Jahre 1147 war die nachherige Hauptstadt des Landes, Lissabon, erobert.
Noch ehe die spanischen Reiche ihre großen Siege über die Almohaden
erfochten, hatte Alphons dieselben bei Santarem im Jahre 1185 besiegt,
Johanniter und Templer ins Land berufen, und zwei neue geistliche
Ritterorden gestiftet, von denen der eine die neue Miliz hieß und später
nach der Stadt Evora und noch später nach der Stadt Avis benannt
wurde, der andere zum Andenken an den in einer Schlacht bewährten
TM Hauptwörter (50): [T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel]]
TM Hauptwörter (100): [T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin], T33: [Stadt Meer Italien Neapel Hauptstadt Rom Insel Genua Spanien Land], T89: [Stadt Spanien Insel Land Jerusalem Reich Afrika Jahr Araber Herrschaft], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T45: [Spanien Stadt Portugal Granada Madrid Valencia Königreich Ebro Provinz Hauptstadt], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T16: [König Heinrich Karl Frankreich Neapel Sohn England Philipp Herzog Bruder], T148: [Kirche Macht Staat Deutschland Kampf Frankreich Reich Reformation Zeit Gewalt], T4: [Orden Ritter Peter Kreuzzug Land Jahr Jerusalem Johanniter Arnold Frankreich]]
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich England Spanien Aragonien Aragonien Montpellier Sicilien Ferdinands Salamanca Portugal Alexanders Portugal Ferdinands Portugals Lissabon