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1. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

2. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 18

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
T 18 Die ältesten Völker bis zur Gründung der Persermonarchie. befruchtenden Einfluß auf die Erde offenbart. Erdbeben, Wasserfluchen, Mißwachs, Seuchen u. s. w. beweisen, daß die Ordnung des Himmels gestört ist, und diese Störung hat ihre Ursache darin, daß die Ordnung im Reiche gelitten hat und der Kaiser von ihr abgewichen ist, was nun sein Volk und er mit ihm büßen muß, bis die wohlthätige Ordnung des Himmels die Ordnung auf der chinesischen Erde wieder herstellt. Von dem Kaiser, dem Vater des ganzen Volkes, kommt diesem also alles Heil und Glück wie der einzelnen Familie durch den Familienvater, und eben deßwegen ist der unbedingteste Gehorsam gegen den Kaiser auch die erste Pflicht des ganzen Volkes. Unter dieser Verfassung mögen die Chinesen ihre glücklichen Perio- den gehabt haben (wie sie auch-wirklich viel von den langen und segens- reichen Negierungen ihrer alten Kaiser zu erzählen wissen), denn offen- bar mußte sie die Liebe zu Ackerbau und friedlichem Gewerbe außer- ordentlich pflegen; doch „die Himmelssöhne" störten die Ordnung oft genug und „die Kinder" zeigten sich alsdann nicht minder ausgeartet. Da sich aber die Wirkung chinesischer Revolutionen in den Jahrhunder- ten vor Christus auf China selbst beschrankt, so zählen wir die Reihen ihrer Dynastieen nicht auf, und nennen nur die der Tschin von 249—206 vor Christus, welche dem Reiche seinen heutigen Namen gegeben hat. Unter dieser Dynastie wurde die große Mauer gebaut, welche die Nord- gränzc gegen die Einfälle der Barbaren schützen sollte, die in zahllosen Schwärmen das Hochland Mittelasiens bewohnten und als Hiongnu ein mächtiges Reich gründeten. Die große Mauer, eines der größten Werke der menschlichen Hand (sie erstreckt sich 300 Meilen weit vom Meer- busen Rhu Hai bis an das Gebirge Kueulun und den Gebirgssee Si Hai oder Westmeer, aus welchen Gegenden die Chinesen herstammen), verhinderte aber den Einbruch der Barbaren nicht, der Hiongnu so wenig als später der Mongolenhorden, doch ermannten sich die Chine- sen immer wieder, vertrieben oder unterwarfen die Eindringlinge und verfolgten sie weit in das mittelasiatische Hochland. Die letzte einhei- mische Dynastie, die der Ming, unter welcher China seine größte Aus- dehnung erreicht hatte, unterlag 1644 den unausgesetzten Angriffen der Mandschu, denen die Dynastie der Tsching angehört, welche bis aus die neueste Zeit in China herrscht. Dieser tungusische Mamm ist. aber in den Chinesen aufgegangen, indem die Eroberer von ver ihnen weit über- legenen Kultur der Besiegten mehr und mehr annahmen. Der Man- dschu auf dem Throne in Peking nennt sich Himmelssohn wie seine Vorgänger aus den chinesischen Dynastieen, führt dieselbe väterliche Sprache und übt denselben unbeschränkten Despotismus. Ein zahlreicher Beamtenftand, in neun Rangstufen gesondert, durch Knöpfe und Federn ausgezeichnet, wacht über den Vollzug der unzähligen Gesetze und Ver-

4. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 88

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
r 88 Das römische Reich unter den Imperatoren. auch auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens geltend, da die verschiedenen Verhältnisse, welche die Kirche in beiden Theilen der weltlichen Gewalt gegenüber hatte, auch die Bedingungen ihrer Wirksamkeit verschieden gestaltete. Im Westen stand die Kirche arianischen und heidnischen Für- sten und Völkern gegenüber, und im Osten gehörten die sämmtliche Be- völkerung und die Herrscher ihr an. Dieser Unterschied war jedoch nicht unbedingt zu Gunsten der Kirche im Osten. Im Westen hatte die Kirche an den römischen Bewohnern des Reiches Bundesgenossen, mit- telst deren sie an der Bekehrung der noch nicht zu ihr Gehörigen ar- beiten konnte. Die Duldung und Achtung, welche mit Ausnahme der Vandalen die germanischen Fürsten gegen die Vorgefundenen Verhältnisse bewiesen, erstreckte sich auch auf die Kirche und eine gewisse Absonderung, in welcher sie sich den Unterworfenen gegenüber hielten, wirkte in dieser Beziehung förderlich. Schon die römischen Beherrscher des Westens hatten das Beispiel eines angemessenen Verhaltens gegen die Kirche gegeben. Im Jahre 445 hatte auf Veranlassung einer Entscheidung, die Papst Leo gegen Erzbischof Hilarius von Arelate getroffen, ein Er- laß Valentiuiaus die Bischöfe des Reiches angewiesen, sich in Allem dem Ansehen des römischen Stuhles zu fügen und auf jede Vorladung vor demselben zu erscheinen. Während so die Staatsgewalt die Handhabung der kirchlichen Ordnung sicherte, hielt sie sich fern von Streitigkeiten, die sich über die Lehre entspannen. Die seit Anfang des fünften Jahr- hunderts verbreitete Irrlehre des brittischen Mönches Pelagius, wodurch die Lehre von der göttlichen Gnade zu Gunsten der sittlichen Freiheit des Menschen verzerrt war, wurde ohne alles Zuthun der weltlichen Gewalt bekämpft und überwunden, und gerade, weil die weltliche Ge- walt an dem Kampfe keinen Theil nahm, erfolgte dessen Beendigung, um die der hl. Augustinus das größte Verdienst hat, mit großer Schnel- ligkeit. Im Osten hatte sich schon in der Zeit der arianischen Streitig- keiten Seitens der weltlichen Gewalt die Neigung gezeigt, entscheidend einzugreifen, und da sie ihren unbefugten Entscheidungen Nachdruck gegen die Bischöfe zu geben suchte, befanden sich diese in einer unsicheren und bedrohten Stellung, ohne daß das Einschreiten, wozu der Papst ver- möge seines Primates verpflichtet war, den gewünschten Erfolg hatte. Die ganze Negierung war dort despotischer und erstreckte ihren Des- potismus auch auf die Kirche. Gegenüber einer Unterwürfigkeit, wie sie Theodosius einst dem Erzbischöfe von Mediolanum bewiesen hatte, steht dort das Beispiel des heiligen Johannes Chrpsostomus, der wegen seines Eiferns gegen die in Constantinopel bei dem Volke und am Hofe ein- gerissene Lasterhaftigkeit durch die im Namen ihres Gatten Arkadius regierende Eudoria in die Verbannung geschickt wurde. Ein weites Feld zur Einmischung in kirchliche Angelegenheiten war durch die nestoria- >

5. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 48

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
48 Das römische Reich unter den Imperatoren. des Rheines, woraus hervorgeht, daß das Zehntland verloren oder un- sicher war. Constantius erkämpft seinen größten Sieg über sie in den Gegenden der Maasquellen im Lande der Lingonen. Zu den Alemannen und Franken gesellt sich aber an den Grenzen der westlichen Provinzen noch ein neues germanisches Volk, die Saronen oder Sachsen. Die Unternehmungen dieses Volkes gehen von den nordwärts der unteren Elbe gelegenen Gegenden, dem südlichen Theile der dort zwischen Nord- see und Ostsee gelegenen Halbinsel aus. Durch sie beginnt sich ein Waffeubund gleich dem gothischen, dem alemannischen und dem fränki- schen zu begründen. Es wirkt aber hierbei, wie sich aus dem später bei ihnen sichtbaren Gegensätze von Freien und Unfreien ergibt, nicht bloß die freie Vereinigung von Gefolgschaften, sondern auch gewaltsame Unterwerfung. Die Bildung dieses Bundes ist nicht ohne Einfluß auf die Franken, deren Gebiet sich durch dessen Ausbreitung vermindert. Zur Zeit des Diocletianus, wo derselbe noch in der Kindheit ist, er- scheinen die Sachsen, denen sich vielleicht schon Abenteurer aus den Völkern der Chauken und Friesen angeschlossen haben, auf Seefahr- ten an den gallischen und brittischen Küsten plündernd und mit einem Unternehmen zu ihrer Abwehr steht die Erhebung des Carausius in Verbindung, der von der gallischen Stadt Bononia aus mit der gegen die Seeräuber bestimmten Flotte nach Britannien übergeht. 25. Mit der Theilung der Negierungsgewalt erfolgte eine grund- sätzliche Feststellung unbedingt monarchischer Handhabung derselben durch ihre Träger. Die einzige Gewalt, welche neben den Herrschern noch einen Einfluß hatte üben können, war der Senat. Im Laufe des drit- ten Jahrhunderts hatten nun schon die Unterscheidung von senatorischen und cäsarischen Provinzen und die Trennung der Staatskasse, des Ae- rariums, von der Kasse des Herrschers, dem Fiscus, aufgehört. Jetzt ver- lor durch die Wahl neuer Herrschersitze der Senat jeden Einstuß auf die Negierung des Reiches und wurde eine Obrigkeit für die Stadt Rom, wie auch die Prätorianer in Ohnmacht versanken. Der streng monarchischen Form der Regierung entsprachen neue Formen, in welche das Leben der Beherrscher sich kleidete. Nach dem Muster, welches das neue persische Reich darbot, bildete sich für jeden der Herrscher eine förmliche Hofhal- tung, in deren Mitte der Kaiser, nicht bloß mit dem bisher schon ge- bräuchlichen Purpur, sondern auch mit dem morgeuländischen Diadem geschmückt, nur unter erschwerenden Formen zugänglich war und von den Zugelasscnen mittelst der persischen Sitte des Niederfallens begrüßt wurde. Alle die von Diocletianus in's Werk gesetzten Veränderungen konnten, da sie äußerlicher Art waren und den Lauf einer in tiefliegen- den Verhältnissen gegebenen Auflösung nicht zu hemmen vermochten, nur vorübergehend wirken. Um jedoch sein Werk nicht den Zufällen,

6. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 104

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
104- Das oströmische Reich bis gegen Ende des achten Jahrhunderts, Halter mit dem Titel Dur die einzelnen Landschaften verwalteten. Der lange Krieg hatte das Land verödet, viele seiner Städte entvölkert und eine Menge von alten Werken der Kunst, namentlich in dem schwer heimgesuchten Nom, vernichtet. In Nom hatte während des Krieges das Consulat aufgehört und nur der Senat bestand bedeutungslos fort. Für die kirchlichen Verhältnisse war die eingetretene Veränderung wichtig durch die engere Verbindung, in welche der Papst mit dem Kaiser trat und welche die am Hofe von Constantinopel herrschende Neigung zu Eingriffen in die kirchlichen Angelegenheiten auch im Westen fühlbar machte. Kurz nach dem Sturze des Ostgothenreiches ward der Versuch, das Nömerreich neu zu begründen, noch weiter nach Westen, bis nach Spanien ausgedehnt, wo die Kraft der Westgothen sich in inneren Kämpfen aufreiben zu wollen schien. 9. So hatte das oströmische Reich unter Justinianus sich über das Gebiet, auf welches es ursprünglich beschränkt gewesen, hinaus erstreckt und besaß eine Ausdehnung, in welcher es noch als die eigentliche Fortsetzung des alten römischen Reiches gelten konnte. Doch war diese neue Macht nur eine vorübergehende. Auch im Osten und Norden wurde die Ruhe nur für einige Zeit hergestellt. Denn der zweite per- sische Krieg, den Vitiges erregt und den Belisarius geführt hatte, wurde nach Belisarius' Abberufung im Jahre 545 durch einen Waffenstillstand beendigt und ein dritter während der Jahre 549 bis 556 führte zu Friedensunterhandlungen, die im Jahre 563 damit schlossen, daß die Perser auf die Hoheit über die Lazier verzichteten. Den nordischen Barbaren gegenüber mußte aber das Reich das Verfahren beobachten, die einen durch die andern zu bekämpfen, wodurch immer neue Feinde an die Stelle der alten traten. So boten sich als Bundesgenossen gegen Bulgaren und Hunnen, gegen welche Belisarius, ehe er in Folge unverschuldeten Verdachtes sein Leben in der Dunkelheit endete, seine letzten Kriege zu führen hatte, die in ihrem Rücken erscheinenden Avaren dar, denen dadurch der Weg nach Westen gebahnt wurde. 10. Im Innern war Justinianus hauptsächlich durch die dop- pelte Sorge für Gesetzgebung und für Schlichtung kirchlicher Wirren beschäftigt. Nach der Sammlung rechtlicher Entscheidungen, welche Hadrianus veranstaltet hatte, war eine fernere unter dem jüngeren Theodosius, das Theodosische Rechtsbuch, gefolgt. Die Unvollständigkeit beider veranlaßte ein umfassenderes Rechtsbuch, welches der Rechtsge- lehrte Tribonianuö im Aufträge des Kaisers unter seiner Leitung aufstellen ließ. Es umfaßte eine geordnete Sammlung kaiserlicher Verfügungen, den Codex, eine Sammlung von Entscheidungen der Rechtsgelehrten, die Digesten oder Pandekten, und eine Anleitung zum Studium des römischen Rechtes, die Institutionen. Das Ganze, im

7. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 399

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Frankreich, England und Spanien im Zeitalter der Kreuzzüge. 399 Deter Iii. und Jakob, daß der erstere Aragonien, Catalonien und Va- lencia als Königreich Aragonien, der letztere die balearischen Inseln und die jenseits der Pyrenäen dem Reiche noch verbliebenen Gebiete von Roussillon und Montpellier als Königreich Majorca erhielt« Peter Hl. erweiterte bald seinen Antheil noch durch die Erwerbung von Sicilien, die den Bestrebungen der folgenden Könige im Westen neue Ziele an- wies. Ferdinands Nachfolger Alphons X. erwarb sich durch Gelehrsam- keit, der er sich auch durch Erweiterung der Universität Salamanca förderlich erwies, den Beinamen des Weisen, stürzte aber sein Reich durch mangelhafte Verwaltung und willkührliche Handlungen in vielfache Unruhe und gewann durch Annahme der auf ihn gefallenen deutschen Königswahl weder an Macht noch an Ansehn. 16. Ohne Verbindung mit den übrigen spanischen Neichen verfolgte gleich ihnen das junge Reich Portugal den nach Süden weisenden Weg der Eroberung, und mehr als einmal leisteten nordische Kreuzfahrer, die zur See an seine Küsten kamen, und hier erfolgreicheren und leichteren Kampf, als im heiligen Lande, vor sich sahen, nachdrücklichen Beistand. Alphons I., der Sohn des Begründers des Staates, nahm nach einem im Jahre 1139 bei Ourique erfochtenen großen Siege den königlichen Namen an, welchen Papst Innocenz H. gegen Versprechen eines jähr- lichen Zinses bestätigte. Eine Versammlung der Großen des Reiches, Cortes genannt, zu Lamego im Jahre 1143, gab dem Reiche die ersten Grundlagen für künftige Ordnung, indem sie die Regeln der Erbfolge festsetzte, die zum Adel gehörigen Familien bestimmte, in deren Kreis sie alle Theilnehmer der Schlacht bei Ourique aufnahm, und sich über die sittlichen Bedingungen für Erhaltung des Adels aussprach, auch Vorschriften über Lehenwesen und Recht gab. Noch konnte das Reich, aus dem das neue Reich hervorgegangen war, in die Abtrennung sich nicht fügen, und es bedurfte noch im Jahre 1179 einer Erklärung Alexanders Iii., um einen deshalb zwischen Leon und Portugal entstan- denen Krieg, der bei Badajoz Alphons in Ferdinands Ii. Gefangenschaft gebracht hatte, zu Gunsten der Selbstständigkeit Portugals zu beenden, das jedoch seine galicischen Gegenden an Leon abtreten mußte. Ehe dies geschah, hatte das neue Reich, auf ritterliche Tugend und Ehre gegründet, sich schon den Nachbarreichen völlig ebenbürtig gezeigt. Im Jahre 1147 war die nachherige Hauptstadt des Landes, Lissabon, erobert. Noch ehe die spanischen Reiche ihre großen Siege über die Almohaden erfochten, hatte Alphons dieselben bei Santarem im Jahre 1185 besiegt, Johanniter und Templer ins Land berufen, und zwei neue geistliche Ritterorden gestiftet, von denen der eine die neue Miliz hieß und später nach der Stadt Evora und noch später nach der Stadt Avis benannt wurde, der andere zum Andenken an den in einer Schlacht bewährten
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