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1. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

2. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 4

1870 - Mainz : Kunze
Vorgeschichte. I. Die Leiten. a, Ursprung, Wohnsitze, ©itten: Die Celten kamen als das erste Volk des indogermanischen Sprachstamms aus Asien nach Europa, wo sie iberische und finnische Stämme vorfanden. Ihre Wohnsitze vor Einwandrung der Germanen durch ganz West- europa diesseits der Alpen, auch in Deutschland; später ihre Hauptsitze in Gallien und Britannien, in der pyrenäischen Halb- insel mit den iberischen Völkern um die Herrschaft ringend. Städteleben ans der einen, Hirtenleben ans der andern Seite ; Ackerbau und Heimatsgefühl treten zurück gegen die Wanderlust. Stände: 1) die Druiden, ein hochangesehener Priesterstand, zugleich Lehrer und Richter des Volks, von Kriegsdienst und Steuerzahlung frei; 2) ein übermächtiger Adel (egnites) mit zahlreichem Dienstgcfolge (ambacti); 3) ein machtloses Volk; kein erblicher Sclavenstand. — Ueber ihre Götterlehre und ihren Glauben an eine Seelenwandrung vergl. Cac«. bell. Gail. Vi. 14 und 17. Die Celten, ursprünglich von hoher kriegerischer Tüchtigkeit, doch streit- und neueruugssüchtig, ohne die nachhal- tige Kraft und den sittlichen Kern der Germanen, daher bis auf geringe Reste (in Hochschottland, Irland, Niederbretagne, Wales) aus der Geschichte verschwunden. b. Celten und Römer: Die ersten Wanderungen der /. Celten nach Oberitalien unter Bellovesus zur „Reit des Tarquinius 1 P^riscus; die Waudersage bei Liv. V. 34. Dann Niederlassungen im Pothal, Gründung von Mediolanum; Zug gegen Rom unters Prennus 39<ö v. Chr., dies Alliensis. Durch den Sieg der Römer

4. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

5. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 75

1877 - Altenburg : Pierer
Das Christenthum. 75 (comites, duces). Die oberste Leitung der Staatsangelegenheiten hatte das Konsistorium des Kaisers. Die Menge der Beamten veranlate eine Ver-mehrung der Abgaben (Grund- und Gewerbesteuer), welche fast unerschwinglich wurden. 43. Das Christenthum. Whrend des allgemeinen Elends unter den rmischen Kaisern Hatte sich die Lehre Jesu Christi immer weiter verbreitet. Schon durch die Apostel waren in Klein-Asien, Griechenland und Italien viele christliche Gemeinden gestiftet worden, die sich schnell vermehrten, da berall die Glaubensfreudigkeit und Tugend der Christen Nach-eiferung erweckte. Die grausamen Verfolgungen, welche sie unter Nero (64), Trajan (107), Decius (249) und anderen Kaisern erdul-beten, vermehrten die Zahl der Glubigen, und das Blut jedes Mr-tyrers rief neue, krftigere Glaubenshelden hervor. Gallienus war der erste Kaiser, welcher die Christen beschtzte, und (Konstantin machte das Christenthum zur Staatsreligion. Die Gottesverehrung war anfangs fehr einfach; sie bestand int Lesen der Bibel, Predigten, Gebeten, Liebesmahlen und dem Abend-mahl. Die Diakonen hatten die Sorge fr Arme und Kranke, Pres-byter und Episkopen (Bischfe) waren die Vorsteher der ganzen Ge-meinde, und lehrten, wie jeder andere. Bald bildeten die Kirchen-Beamten einen abgesonderten Stand (Klerus) mit verschiedenen Ab-stufungen. Die kleineren Gemeinden fchlosfen sich an die greren Mutterstdte an. von denen sie ausgegangen waren und deren Bi-fchfe als Nachfolger der Apostel betrachtet wurden. Unter ihnen waren die Metropolitane von Rom, Alexandrien und Antiochien am angesehensten. Durch Konstantin erhielt die Gottesverehrung ein greres Ge-prange; der Klerus bekam Gterbesitz, eigene Gerichtsbarkeit und Ein-flu auf die Staatsangelegenheiten. Zugleich wurden die Streitig-feiten der die Lehre, besonders der die Natur Christi, mit immer grerer Heftigkeit gefhrt. Auf der Kirchenverfammlung zu Nica (325) wurde die Lehre des Arms (Christus sei ein Geschpf Gottes, alfo nicht gleichen, sondern nur hnlichen Wesens mit dem Vater) als ketzerisch verdammt: sie verbreitete sich aber unter den Vandalen, Gothen und Burgundern (s. . 63). Im fnften Jahrhundert wurde das Ansehen der Bischfe, die nun allein noch auf den Synoden stimmten, immer grer; unter den fnf Patriarchen waren die zu Constantinopel und Rom die mchtigsten. Der Gottesdienst wrbe prunkvoller; Altre. Weihrauch und pomphafte Feierlichkeiten wrben aus dem Heibenthum aufgenommen. In dieser Zeit wrbe auch die Verehrung der Mrtyrer und Heiligen allgemein (Reliquien und Wallfahrten), so wie die Anrufung der Heiligen (der Apostel, der Jungfrau Maria tc.) zur Frbitte bei Gott.

6. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 85

1877 - Altenburg : Pierer
Europa nach der Vlkerwanderung. 85 der Burgunder (Nibelungen), welche 534 den Franken unter-warfen wurden. 4) Die in Britannien 449 gestiftete angelschsische Heptarchie wurde 827 zu einem Knigreiche vereinigt. 5) Die Alemannen im sdwestlichen Deutschland wurden 496, die Thringer 530, die Bojoaren oder Baiern 788 und die Sachsen 803 von den Franken unterworfen. 6) Die Ostgothen wohnten bis 489 in Ungarn und zogen dann nach Italien, wo sie das Reich Odoakers zerstrten und bis 554 herrschten. 7) Die Langobarden zogen, nachdem sie die Gepiden in Ungarn unterworfen, 568 nach Italien und wurden 774 von den Franken besiegt. 8) In das stliche Europa bis zur Elbe, Saale, dem Bhmerwald und den Alpen drangen flavische, in Dacien finnische und tartarische Völker (Awaren und Bulgaren) ein. 9) Das o str misch e oder griechische Kaiserthum umfate auer der Hmus-Halbiusel ganz Klein-Afien, Syrien, Palstina, Aegypten und die stlichen Inseln des Mittelmeeres, unter Justinian auch Nord-Afrika und Italien. . 51. Die Germauen auf rmischem Boden. Obgleich die Deutschen in den eroberten Lndern nur langsam in die rmische Kultur eingingen, indem sie die Geschfte des Frie-dens verachteten und der greren Unabhngigkeit wegen gewhnlich auf einzelnen Hfen lebten, so wurden sie doch schnell mit den sinn-lichen Genssen der von ihnen besiegten Völker bekannt und hatten bald die alte sittliche Einfachheit verloren. Erst als das Christenthum einen greren Einflu auf sie gewann, wurden sie fr hhere Bil-dung empfnglich. Whrend bei den germanischen Vlkern, welche auf deutschem Boden blieben bis zu ihrer Vereinigung mit dem Frankenreiche, die alte Verfassung fort-bestand, entwickelte sich bei den in die rmischen Provinzen eingewanderten Germanen durch Verschmelzung der deutschen und der rmischen Verfassung ein neues Staatsleben, dessen Grundlage die Ausbildung einer (spter erb-lichen) Knigsmacht und des Lehnswesens war. Bei der Eroberung der meisten rmischen Provinzen waren die Einwohner nicht verjagt, ihr Land nicht verwstet worden; die Ostgothen und Lango-barden hatten nur den dritten Theil, die Burgunder die Hlfte, die West-gothen zwei Drittheile der Lnder fr sich genommen. Hrter verfuhren die Angelsachsen und Vandalen, welche die Besiegten grtenteils zu Leibeigenen machten. Bei den Gothen, Burgundern, Longobarden und Franken dagegen trat die Masse des unterworfenen Volks in das Verhltnis} der Unfreien, indem sie einem freien Manne zinspflichtig und von der Landgemeinde aus^

7. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 86

1877 - Altenburg : Pierer
I 86 Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. geschlossen wurde, und die vornehmeren Rmer wurden sogar in das Gefolg? des Knigs aufgenommen. Die rmische Stdteverfassung und das rmische Recht bestand fr die Unterworfenen fort; auch die Verwaltung der Provinzen wurde so viel als mglich beibehalten, nur vereinfacht von den Knigen den Grafen bergeben. Diese fhrten im Frieden den Vorsitz in den Gerichten; im Kriege befehligten sie die Gaugemeinde, und waren einem, gleichfalls vom Könige gewhlten Herzoge untergeordnet. Die freien Germanen blieben anfangs in demselben Verhltnis, in welchem sie vor der Einwanderung gestanden hatten; denn sie waren auf ihren Gtern unumschrnkte Gebieter, sie zahlten keine Steuern und leisteten nur dann Kriegsdienste, wenn der Krieg durch die Volksversammlung beschlossen war. Dagegen wurde das Verhltni der Heerknige in den er-oberten Lndern ein ganz anderes. Diese traten nmlich den Rmern gegen-ber an die Stelle der Imperatoren; sie boten das unterworfene Volk nach Willkr zum Kriege auf, erhoben von demselben Steuern, bildeten sich einen dem rmischen hnlichen Hosstaat und nahmen bald auch die ueren Zeichen der Herrscherwrde an. Sie hatten ferner schon bei der Einwanderung einen groen Theil des eroberten Landes erhalten; darauf nahmen sie auch dte kaiserlichen Domnen in Besitz und eigneten sich endlich noch manches zu, was Gemeindegut war. Die Hauptsttze der Könige war ihr Gefolge, dessen Zahl und Bedeu-tung in den neuen Reichen schnell zunahm. Da nmlich Volkskriege sich nicht so oft ereigneten, als die Kampflust der Germanen sie herbeiwnschte, indem es fr den König vorteilhafter war, die Kriege durch das Aufgebot semer Vasallen zu führen, so begaben sich Viele in das Gefolge des Knigs, um ihm in seinen Fehden beizustehen. Sie erhielten sr die geleisteten Kriegs-dienstelndereien, welche (im Gegensatz zu den Alloden) Lehen, beneficia oder feuda, genannt wurden. Anfangs konnten die Könige die Lehen zurcknehmen; spter wurden sie auf Lebenszeit gegeben, endlich wurdeu sie erblich. Die sie empfingen, hieen Getreue, Vasallen (Leudes); sie waren bald im alleinigen Besitz der hheren Hof- und Staatsmter, namentlich der Grafen-stellen, und wurden dadurch neben der Geistlichkeit der bedeutendste und mach-tiaste Stand im Staate. Durch die den Vasallen gewhrten Vortheile lieen sich immer mehr Besitzer von Alloden bewegen, ihre Gter vom König zu Lehen zu nehmen, und der Stand der vollkommen freien Männer trat immer mehr zurck und verschwand endlich fast ganz. Dadurch nahm die Macht der Könige so zu, da sie die Gewalt, welche ihnen der die Rmer zustand, all-mhlich auch auf die Germanen ausdehnen konnten. Namentlich maten sie sich das Recht an. auch diejenigen, welche nicht Vasallen waren, zum Kriege aufzubieten; die Volksversammlungen traten immer mehr in den Hinter-arund, und die ffentlichen Angelegenheiten wurden zuletzt nur noch von den Vasallen und den (von den Knigen ernannten) Bischfen berathen. -Me die Kniae so vergaben auch die Kirche und weltliche Groe unter hnlichen Bedingungen Gter und Rechte an Vasallen. Dies ist der Ursprung der Feu-dal- oder Lehnsverfassung, welche spter auf alle germanischen und selbst auf einen Theil der slavischen Lnder bertragen worden ist.

8. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 88

1877 - Altenburg : Pierer
88 Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. Das Land wurde in Herzogtmer eingetheilt, von denen einige, wie Friaul, Spoleto, Benevent, fast unabhngig von den Wahlknigen waren. Das berwundene Volk wurde nicht so mild behandelt, wie frher von den Ostgothen, das Land jedoch gut angebaut. Die rmischen Landbewohner gaben den dritten Theil des Ertrags und leisteten Frohndienste; die Stdte-bewohner zahlten dem Könige oder einem Herzoge Zins. Nachdem die Könige Luitprand und Aistulf, durch den Bilderstreit begnstigt, viele griechische Städte Ober-Jtaliens in Besitz genommen hatten, mute Letzterer, durch den Frankenknig Pipin gezwungen, 755 das Eroberte an den Papst Stephan Ii. abtreten. Aistnlss Nachfolger Desiderius unterlag 774 Karl dem Groen, der das langobardische Reich mit dem frnkischen vereinigte. 2. Das Exarchat verloren die griechischen Kaiser in Folge eines Aufstandes, den das Verbot der Bilderverehrung 728 in Rom, Ravenna und Venedig erregte. Der Papst Stephan Ii. wurde darauf 755 von Pipin, der ihn gegen die Langobarden untersttzte, als weltlicher Herr der die Besitzungen der rmischen Kirche (Patrimonium. Petri) und das Exarchat von Ravenna besttigt (donatio Pipini), und so der Grund zum Kirchenstaate gelegt, teilten und ein Theil von Calabrien wrbe im neunten Jahrhundert von den Arabern erobert: Apulien blieb noch bis zum Anfang des elften Jahrhunberts unter griechischer Herrschaft. . 54. Justinian. 555. Nach mehreren schwachen Kaisern herrschte Justinian (von 527 565) der das byzantinische (ostrmische, griechische) Kaiserthum. Dieser zerstrte durch seinen Feldherrn Belisar 534 das Vandalen-reich in Afrika; boch ging die Provinz ums Jahr 650 an bic Araber verloren. Nachdem Beiisar auch Sardinien, Corsica, teilten und Italien (s. . 52) unterworfen, wrbe er (549) zurckgerufen, worauf Narfes die Eroberung Italiens vollenbete. Whrenb so das Reich durch neue Provinzen vergrert wrbe, verwsteten Awaren und Bulgaren (trotz der vielen Festungen an der Donau) das Land rn an den Hellespont. Auch die Kriege gegen die mchtigen Perser unter Kosrul. wurden so unglcklich gefhrt, da ihnen der Frtcde abgekauft werden mute. Im Innern des Reichs herrschten heftige Religionskriege und Kmpfe der Circusparteien (die Blauen und die Grnen), an denen der Hof und das ganze Volk Antheil nahm. Justinian lie durch Tribonian die rmischen Gesetze sammeln (corpus juris), baute die Sophienkirche, grndete Festungen an der Donau und am Euphrat und fhrte den Seidenbau in Europa ein. . 55. Verfall des byzantinischen Reichs. Heraclius (610641) verlor alle asiatischen Provinzen an die Perser unter Kosru Ii., eroberte dann Klein-Asien wieder, drang

9. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 96

1877 - Altenburg : Pierer
96 Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. die meisten Sachsen, unter ihnen Widukind und Albion, lieen sich taufen. Doch erst 803 fand der Krieg, nach neuen erfolglosen Em-prungen und Verheerungen, ein Ende, indem allmhlich die einzelnen Stmme sich zur Aufnahme des Christenthums und frnkischer Beamten (Grafen) sowie zur Zahlung des Zehnten an die Geistlichkeit verstanden. So wurden'die Sachsen mit dem Frankenreiche vereint, behielten aber ihre heimischen Privatrechte, die Karl aufzeichnen lie (leges Saxonum). Zur weiteren Verbreitung des Christenthums wurden zu Paderborn, Osnabrck, Bremen, Mnster Bisthmer angelegt. 2. Eroberung Nord-Italiens 774. Vom Papste Hadrian I. gegen die Langobarden (f. . 53) zu Hilfe gerufen, ging Karl der die Alpen, eroberte Pavia, schickte den König Defiderius ins Kloster und vereinigte das langobardifche Reich mit dem frnkischen. 3. Eroberung Nord-Spaniens 778. Karl zog, durch spanische Statthalter gerufen, der die Pyrenen, eroberte das Land bis an den Ebro (spanische Mark) und besetzte Pampelona und Saragossa. Auf dem Rckzge erlitt er durch die Gebirgsvlker eine Niederlage im Thale Roncesvalles, wo Roland siel. 4. Tassilo, Herzog von Baiern, in die Verschwrung des Herzogs von Benevent und anderer langobardischen Groen verwickelt, wurde 788 ins Kloster geschickt und Baiern mit dem Reiche vereinigt. 5. In dem Kriege gegen die ruberischen Awaren unterwarf Karl 791 das Land bis an die Raab und grndete die sterreichische Mark. Das awarische Volk war in den Kriegen so zusammenge-schmolzen, da es bald ganz verschwand. 6. Nach einem weniger glcklichen Kriege gegen die Slaven und Dnen waren alle Völker des Reichs beruhigt. Dieses erstreckte sich sdlich bis zum Ebro und zur Tiber, stlich bis zur Raab und Elbe, nrdlich bis zur Eider. 7. Als Karl am Weihnachtstage des Jahres 800 durch den Papst Leo Iii. zum rmischen Kaiser gekrnt wurde, erschien seine Herrschaft als die^hchste weltliche Macht der katholischen Christenheit. Nachdem durch Tassilos Absetzung die alten Volks herzge abgeschafft waren, wurde dieeintheilung in Gaue der das ganze Reich ausgedehnt. An der Spitze jedes Gaues stand ein Graf, dem das Gericht und der Heer-bann des Gaues untergeordnet war. Das Gauger ich t, welches nicht mehr, wie frher, aus der ganzen Gemeinde, sondern aus den Grafen und sieben Schffen bestand, wurde theils an bestimmten Tagen, theils auf besondere Veranlassung berufen. Zum Heerbann war jeder freie Franke verpflichtet; Aermere rsteten gemeinschaftlich einen Mann aus. Wer das Heer ohne des Knigs Erlaubni verlie, verwirkte Gut und Leben. Schon unter Karl dem Groen wurden oft rmere Freie von den Grafen durch Aufbrdung von Lasten gezwungen, sich in die Hrigkeit zu begeben. Tie Grafengewalt selbst wurde als ein Lehen angesehen, mit dem meistentheils die Belehnung mit Grundbesitz verbunden war, und sie konnte daher, wie alle Lehen, vom Könige jederzeit zurckgenommen werden. Zur Beaufsichtigung der Grafen theilte

10. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 80

1877 - Altenburg : Pierer
So Mittlere Geschichte. Erster Abschnitt. an den Rhein, wohnten zahlreiche, zum Theil nomadisirende Krieger-stamme, welche im dritten und vierten Jahrhundert ihre Herrschaft der viele slavische Völker bis in das sdliche Rußland ausdehnten und unter dem allgemeinen Namen der Sueven zusammengefat werden. Die wichtigsten derselben waren die Semnonen in der Mark Brandenburg; die Langobarden in Mecklenburg und Vorpommern; die Burgunder in Hinterpommern und Westpreuen; die Rugier, Heruler und Scyren in Ostpreuen; die Wandalen in der Lausitz; die Hermunduren am Thringer Walde; die Markomannen an der oberen Donau, seit Augustus in Bhmen; die Quaden in Mhren; die Gothen an der Weichsel. Das Land der sehaften Germanen zerfiel in einzelne Hfe, deren jeder von einem freien Germanen bewohnt wurde, und zwischen denen sich die gemeinschaftlichen Wlder und Weiden hinzogen. Im eignen Haus und Hofbezirk war der freie Mann Priester, Richter und König, und zugleich unumschrnkter Herr der sein Weib, seine Kinder und seine Knechte. Die Shne traten aus der vterlichen Gewalt, wenn sie in der Volksversammlung wehrhaft gemacht und dadurch fr volljhrig erklrt wurden. In der Regel erbte der lteste Shn das ganze Grundeigenthum und die Knechte seines Vaters; die jngeren Shne legten sich entweder auf Gemeindegut eine neue Wirtschaft an, oder sie bernahmen von einem freien Manne Gter gegen einen Zins und wurden Unfreie. Nicht selten begaben sich auch freie Männer, die in der Heimath keinen ehrenvollen Unterhalt fanden, in das Gefolge reicher Grundbesitzer oder glcklicher Kriegsfrsten, verpflichteten sich ihnen zu Treue und Ritterdienst, und erhielten von ihnen Unterhalt und Waffen oder ein Grundstck zur Benutzung (beneficium). Sie hieen dann Degeue, Gefhrten (comites, Grafen) oder Bassen, und waren, da sie kein freies Eigenthum besaen, von der Volksgemeinde ausgeschlossen. Zum gemeinsamen Schutz bestanden Markgenossenschaften, zu denen sich die freien Männer eines Weilers unter dem Vorsitz eines Dorfgrafen (Decanus) versammelten, und die greren Gaugenossenschaften, an deren Spitze der Gaugraf oder der Fürst stand. Zur Anfhrung im Kriege whlte die Versammlung des ganzen Volks einen Herzog, dessen Ansehn bei den bestndigen Kriegen durch den ihm zukommenden greren Antheil an der Beute und durch die steigende Vermehrung seines Gefolges oft schnell zunahm. Der Sohn wurde wenn er dem Vater hnlich war, in der Regel zu feinem Nachfolger gewhlt, und so entstanden bei den meisten deutschen Stmmen Fürsten- und K-nigsgeschlechter, deren Macht sich im Frieden auf den Vorsitz im Gericht und in der Volksversammlung beschrnkte. Die suevischen Völker lebten in dem eroberten Lande in der Regel als ackerbauende Nomaden fort, indem das ganze Grundeigenthum der Gesammt-heit des Volkes gehrte und durch die Fürsten alljhrlich zur Benutzung ver-theilt wurde. Da bei ihuen die ganze Verfassung auf den Krieg berechnet war, so hatten auch ihre Heerknige eine grere Macht als die Fürsten der brigen Germanen. Whrend bei den bestndigen Fehden viele zuvor freie germanische Völker in Abhngigkeit geriethen, sammelten sich um die
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