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1. Alte Geschichte - S. 30

1869 - Mainz : Kunze
30 Iii. Nationale Emigungsmmel. Die Zersplitierung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren,) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: der gemein- same Götterglanbe ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 14). Der Sage nach der nufpuxog der Erde, in Wahrheit das Centrum der Hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und seit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelaugt; eilt höchstes Tribunal über die ^Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik, weit über die Grenzen Griechenlands und seiner oft auf Anregung des Orakels ausgesandten Kolonien von oft entscheidender Autorität. Ein Erdspalt mit ansströmenden gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken (nnv/ua £v9ovat.aotiy.ov). lieber dem Schlund neben dem heiligen Lorbeerbaum der goldne Drei- fuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen (bald s/u/Lutga bald u/uftou) von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprünglich nur eine Pythia und ein uqoytjvrig oder uq6f.kx.vvic, später zwei Priesterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels aus ganz Griechenland bis in die späteren Zeiten; — Einwirkung mehr aus das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Ausnahmen; — Große Tempel- schätze in den Thesauren. B. Die tamphiktyonien. Einungen von Nachbarstaaten (äfiyixvioveg) zu religiöser Fest- feier um ein Bundesheiligthnm. Am bedeutendsten die Delphische

2. Alte Geschichte - S. 22

1869 - Mainz : Kunze
22 aus dem Hause des Kadmos, Jokaste, Oedipus, Eteokles, Poly-. neikes, der Argeierkönig Adrafios. 6. Der Trojanische Krieg (1193—1184), der Glanz- punkt jener Heldenzüge, eine gemeinsame Thal der griechischen Stämme; — wohl die mythische und poetische Wiederspieglung eines wirklichen Factums. 6. Verfajsuug des heroischen Zeitalters. Im Homer, unsrer Quelle, findet sich vielleicht ein Abbild der politischen und socialen Zustände der Entstehungszeit der Dichtungen, vielleicht aber auch gemischt mit alten Ueberlieferungen und dichterisch aus geschmückt. In den politischen Zuständen der Heroenzeit sind schon die Keime der späteren Staatsentwicklung, ein monarchisches, aristo- kratisches, demokratisches Element sichtbar. Die Form war ein patriarchalisches Königthum, erblich, aus Zeus zurück- geführt, die Fürsten Sioytvhg, öioxqtcpug. Dreifaches König samt: priesterliches, kriegerisches, richter- liches; — Oy.rjnzroliyol ßuöixijtg, v.ijqv't-, xe/ztvog, yequxa V0n der Beute, dcozlvui und freiwillige, &£f.aoxxg bestimmte Gaben. Dem König zur Seite ein Herrenstand und Waffenadel als ßovxij , ■— ysqovxtg, rjyfjxootg ßss /¿¿Sovitg, aqioxoi, uvuy.teg, ßaoilfjtg, in den Städten wohnend. Die Volksgemeinde (üfi/Lvz, die Gemeinfreiem in Phylen und Phratrien getheilt, iu Volksversammlungen zusammenkommend, doch nur, um die Beschlüsse des Rathes anzunchmen oder als Zeugen der Verhandlungen. Sclav en (cfyiwfg, olxtjtg, tiovxoi) theils im Kriege gefangen, theils durch Kauf erworben.

3. Alte Geschichte - S. 120

1869 - Mainz : Kunze
120 Er wurde vom Mars während eines Gewitters in den Himmel entrückt, eine Todesart, die wieder nicht stimmt zu einer historischen Person. Die Königswürde sollte zwischen Latinern und Sabinern wechseln. Zweiter König wurde nach einem einjährigen Inter- regnum der Sabiner: Numa Pompilius (715—672). Er stammte aus Cures wie Titus Tatius, dessen Schwieger- sohn er war. Wie in Romulus der kriegerische Geist der Römer, so war in Numa Religion, Friede und Recht personisicirt*). Er- setzte für die drei Hauptstaatsgottheiten je einen Priester ein, den Flamen Dialis, Martialis und Quirinalis. Der erste der vornehmste; seine Auszeichnungen und besonderen Verpflichtungen. Dann setzte er die Priestercollegien ein, d. h. Genossenschaften von Sachver- ständigen in religiösen Dingen. 1) Das Collegium der 5 pontifices, welches die Aufsicht hatte über das gesammte Religionswesen, insbesondere über Ritnalhandlungen und über das gesammte Priesterpersonal; den Vorsitz führte der unverantwortliche pontifex maximus. 2) Das Collegium der anzuros, die aus dem Fluge und Geschrei der Vögel und andern Zeichen die Zukunft lasen. 3) Das Collegium der 12 Salier, Priester des Mars, welche im Atonal März singend und tanzend einen Umzug durch die Stadt hielten. Sie führten auch die Aussicht über den vom Himmel gefallenen heiligen Schild (ancile), welcher zu den Staatskleinodien gehörte. 4) Setzte er die Vestalinnen ein, welche das Feuer der Vesta, der Schutzgöttin des Staatsheerdes, zu hüten hatten. 5) Schuf er das Institut der Fetialen **), welche den Streit Roms mit andern Völkern beilegen und den Krieg, wenn dieser nicht zu vermeiden war, unter den herkömmlichen Formen ankündigen, überhaupt die Beziehungen der Völker nach streng hergebrachten Regeln vermitteln sollten. Numa baute einen Tempel des Janus und Terminus. *) Daß Mima so aufzufassen, daß er nicht der Schöpfer der römischen Religion und ihrer Einrichtungen ist, geht aus der Betrachtung hervor, daß die Latiner und Sabiner schon vor der Gründung Roms ihre Religion und ihren Cultus gehabt haben müssen und daß sich die dem Könige Numa zugeschriebenen Einrichtungen im Allgemeinen bei den Latinern oder Sabinern wieder finden. **) Ihre Einsetzung wird auch andern Königen zugeschrieben.

4. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

5. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

6. Alte Geschichte - S. 93

1872 - Mainz : Kunze
93 ©tdbte mit 2lu§naf)me üon £groߧ. (Sinnahme biefer ©tabt nadf) ftebenmonatlicher Belagerung (332); jrceimalige $rieben§anerbie= tungen be§ Sdarius gurücfgettttefen, oon dem er unbebingte Unter= roerfung, 5lnerfennung als §err non Slften oerlangt. Unters loerfung t>on ganj ©grien, (Sinnahme be§ toohloertheibigten ©a^a; freiwillige Unterwerfung be3 dou je den ^erfern feinbticfjen 2leggp= tens. §ier Anlegung der erften Sileyanberftabt 2lte*;anbria, Huge ©dfjonung der Religion der Unterworfenen; friebtic^er Sefucjj bes 9lmmon§tempel§ in der Dafe; ©erudite oon feiner göttlichen 5lb= funft, die an biefen Ssefnc^ fid^ fnüpfen. 5kacf) Orbnung der ägpptifdfjen Sßertoaltung (2leggpter, ©rieten, 2ftam>onier die hofften Beamten) Slufbruch oon Memphis (331); Marfch über den Gruptyrat, 33t Stigris: in der ©bene oon Slrbela fte^t bas gahlloje £Reid^g^eer, bas Sdarius aufs neue jufammengebracht. 23ei dem affgrifchen Sd or f e ©augamela groß^e ©c^lad^t (5tcot). 331). ©ieg eine3e^ lang [treitig gemacht; raä^renb ^ßarmenion auf dem linfen ginget bebrängt wirb, entfdfjeibet auf dem redeten Slleyanbers Seapferfeit und Sdarius feige $lucf)t den ilampf. $olge bes ©iegs öffnen fiel) ihm die §auptftäbte bes perfifd^en ^eid^S: Babglon, ©ufa, nad£) einem .Kampf gegen bas 23ergoolf beruhter und gegen den Satrapen Slriobar^anes $perfepolis mit ihren ungeheuren, aber in den ^dnben der Werfer nu^lofen ©dfjct^en 0per)epoli3 120000 Talente). Sftieberbrennung der Burg oon ^ßerfepolis: der p a n= h e 11 e n i f ch e 9t a ch e § u g gegen ^erften bamit §u (Snbe; allmähliche Slenberung in der ©tetlung 2llej:anber3. c. S31ö gur Sftüdffehr oorn tnbifdfjen $elbguge (331 biä 325). Sdarius, der nach der ©flacht nach ©fbatana, der §aupt= ftabt Mebiens, entminen, flüchtet, als er hört, baf? Slleyanber mie= der gegen ihn aufgebrochen burcfj die „faspifdfjen £hore/> nac§ ^en ö ft liehen ©atrapieen. 2luf dem 2bege gunehmenbe ^luftöfung unter feinen Gruppen, t)on benen die gried^ifd^en ©ölbner am läng= ften aushalten. Berfchwörung einiger ©rofjen feiner Umgebung, beren §aupt Beffos der ©atrap oon Baftrien; oon biefen der ^önig gefeffelt und, als Slle^anber ihren fxüd^tenben $ug erreicht, niebergeftofjen: die Berfcf)Worenen entrinnen, Sdarius ßeichnam $u ^ßafargaba beigefe^t. 2llej:anber in den öftticljen und norblicfjen ©atra= p i e e n 330—327. Sbährenb im Sßeften der % u f ft a n b der $Peloponnefierunter dem fpartanifchen .König 2lgis burd(j 2lnti= paters ©ieg bei Megalopolis ('Slrfabien 330) nieberge= fcf)lagen wirb, unterwirft 2llej:anber die ^rooinjen £>rangiana,

7. Alte Geschichte - S. 26

1870 - Mainz : Kunze
26 Iii. Nationale Einmngsmittkl. Die Zersplitterung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben. dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: Der gemein- same Götterglaube ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 13). Der Sage nach der ,Nabel' der Erde, in Wahrheit das Centrum der hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und feit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelangt; ein höchstes Tribunal über die Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik. Ein Erdspalt mit ausströmendeu gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken, lieber dem Schlund der goldne Dreifuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprüng- lich nur eine Pythia und ein Priester, später zwei Priefterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels auf ganz Griechenland bis in die Mteren Zeiten; — Einwirkung mehr auf das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Aus- nahmen; — Große Tempelschätze. B. Die Ainphictimien. Einungen von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein Bundesheiligthum. Am bedeutendsten die Delphische Amphictyonie, zum Schutz des Delphischen Heiligthnms und des Demetertempels zu Anthela bei den Thermopylen. sowie zur Besorgung der pythischen Spiele, schon im hohen Alterthum ge- gründet, aber wohl erst im achten Jahrhundert zu festen Formen

8. Alte Geschichte - S. 112

1870 - Mainz : Kunze
112 Er wurde vom Mars während eines Gewitters in den Himmel entrückt, eine Todesart, die wieder nicht stimmt zu einer historischen Person. Die Königswürde sollte zwischen Latinern und Sabinern wechseln. Zweiter König wurde nach einem einjährigen Inter- regnum der Sabiner: Numa Pompilins (715—672). Er stammte aus Cures wie Titus Tatius, dessen Schwieger- sohn er war. Wie in Romulns der kriegerische Geist der Römer, so war in Numa Religion, Friede und Recht personificirt *). Er setzte für die drei Hauptstaatsgottheiten je einen Priester eilt, den Flamen Dialis, Martialis und Qnirinalis. Der erste der vornehmste; seine Auszeichnungen und besonderen Verpflichtungen. Dann setzte er die Priestercollegien ein, d. h. Genossenschaften von Sachver- ständigen in religiösen Dingen. 1) Das Collegium der 5 xontiüo68, welches die Aufsicht hatte über das gesammte Religionswesen, insbesondere über Ritualhandlungen und über das gesammte Priesterpersonal; den Vorsitz führte der unverantwortliche pontifex maximus. 2) Das Collegium der angures, die aus dem Fluge und Geschrei der Vögel und andern Zeichen die Zukunft lasen. 3) Das Collegium der 12 Salier, Priester des Mars, welche im Monat März singend und tanzend einen Umzug durch die Stadt hielten. Sie führten auch die Aufsicht über den vom Hinnnel gefallenen heiligen Schild (aneile), welcher zu den Staatskleinodien gehörte. 4) Setzte er die Vestalinnen ein, welche das Feuer der Vesta, der Schutzgöttin des Staatsheerdes, zu hüten hatten. 5) Schuf er das Institut der Fetialen**), welche den Streit Roms mit andern Völkern beilegen und den Krieg, wenn dieser nicht zu vermeiden war, unter den herkömmlichen Formen ankündigen, überhaupt die Beziehungen der Völker nach streng hergebrachten Regeln vermitteln sollten. Numa baute einen Tempel des Janus und Terminus. *) Daß Numa so aufzufassen, daß er nicht der Schöpfer der römischen Religion und ihrer Einrichtungen ist, geht ans der Betrachtung hervor, daß die Latiner und Sabiner schon vor der Gründung Roms ihre Religion und ihren Cultus gehabt haben müssen und daß sich die dem Könige Nuina zngcschriebcnen Einrichtungen im Allgemeinen bei den Latinern oder Sabinern wieder finden. **) Ihre Einsetzung wird auch andern Königen zugeschriebcn.

9. Alte Geschichte - S. 27

1870 - Mainz : Kunze
27 ausgebildet. Aufstellung gewisser völkerrechtlicher und bundes- freundlicher Grundsätze. Zwö lf Theilnehmer, mit je 2 Stimmen, darunter Dorier und Joner (mit den Vororten Sparta und Athen), Böotier, Thesfaler, Phocier. Zwei jährliche Versamm- lungen, im Frühling und Herbst, bei den genannten Bundes- heiligthümern, besonders bei den Thermopylen. Unter diesem Völkerbund ward wohl zuerst der Gesammtname der Hellenen heimisch, denn Amphictyon, der Sohn des Hellen, der mythisch- personifizierte Urheber des Bundes. 0. Die Volksfeste. Wettkampfe zu Ehren der Götter wurden zu geselligen und volksthümlichen Eiuigungspunkten der verschiedenen Stämme. Die Sieger gefeiert von Griechenlands größtem Lyriker, dem Thebäer Pindarus. Aus der großen Menge dieser Feste haben sich nur vier zu Nationalfesten erhoben. Das größte, nur für Hellenen bestimmte a. Die Olympien, zu Ehrendes Zeus im kunst- geschmückten Haine Altis an: Alpheus in Elis gefeiert. Ihr Ursprung tvird mythisch auf Herakles, Pelops oder Oxylus zurückgeführt; erneuert werden sie 884 durch den Eleerkönig 884 Jp h itus und den Spartaner Ly curgus unter dorischem Ein- fluß und Mitwirkung des Delphischen Orakels; zuerst die Pelo- ponnesier, dann ganz Griechenland verknüpfend. Die Feier fand alle vier Jahre vom 10—16. Tage des ersten Monats im Jahre statt; die Olympiadenrechnung seit 776 (erste Aufzeichnung des Siegers). Die Wettspiele bestanden anfangs blos im Wettlauf, dazu kam der Doppellauf, hierauf der ,Fünfkampf', ferner (seit 680) das Wagenrennen mit dem Viergespann u. s. w. Preis ein Oelzweig. Während der heiligen Festzeit Waffenruhe und freies Geleit. Die Olynipien stellten fast bis zum Beginn des Mittelalters herab eine Art Einheit der Hellenen dar. 1). Die nem ei scheu Spiele, bei Nemea in Argolis dem Zeus zu Ehren alle zwei Jahre gefeiert. c. Die isth mi schen bei Korinth alle zw ei Jahre zu Ehren des Poseidon. d. Die pythischen in alter Zeit von 8 zu 8, seit 586 alle 4 Jahre in Delphi zu Ehren des. Apollon. Ursprünglich auch musische, seit 586 ritterliche und gymnische Wettspiele.

10. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem
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