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1. Alte Geschichte - S. 4

1869 - Mainz : Kunze
) ' 4 In diese Nacht leuchtet das Christen thum, in direct vorbe- reitet durch den Verfall der heidnischen Volksreligionen, direct durch die Geschichte des Volkes Gottes (in geistigem Sinne das Bindeglied zwischen Morgen- und Abendland); — aber in sich ein neues göttliches Licht. Wunderbares Zusammentreffen dieser weltüberwindenden Neubildung der Menschheit mit der größten Machtentfaltung des römischen Reiches. Dessen Zer- setzung und Auflösung durch das Christenthum und seine Haupt- träger die Germanen ist das Ende der Alten Geschichte. —

2. Alte Geschichte - S. 30

1869 - Mainz : Kunze
30 Iii. Nationale Emigungsmmel. Die Zersplitierung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren,) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: der gemein- same Götterglanbe ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 14). Der Sage nach der nufpuxog der Erde, in Wahrheit das Centrum der Hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und seit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelaugt; eilt höchstes Tribunal über die ^Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik, weit über die Grenzen Griechenlands und seiner oft auf Anregung des Orakels ausgesandten Kolonien von oft entscheidender Autorität. Ein Erdspalt mit ansströmenden gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken (nnv/ua £v9ovat.aotiy.ov). lieber dem Schlund neben dem heiligen Lorbeerbaum der goldne Drei- fuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen (bald s/u/Lutga bald u/uftou) von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprünglich nur eine Pythia und ein uqoytjvrig oder uq6f.kx.vvic, später zwei Priesterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels aus ganz Griechenland bis in die späteren Zeiten; — Einwirkung mehr aus das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Ausnahmen; — Große Tempel- schätze in den Thesauren. B. Die tamphiktyonien. Einungen von Nachbarstaaten (äfiyixvioveg) zu religiöser Fest- feier um ein Bundesheiligthnm. Am bedeutendsten die Delphische

3. Alte Geschichte - S. 22

1869 - Mainz : Kunze
22 aus dem Hause des Kadmos, Jokaste, Oedipus, Eteokles, Poly-. neikes, der Argeierkönig Adrafios. 6. Der Trojanische Krieg (1193—1184), der Glanz- punkt jener Heldenzüge, eine gemeinsame Thal der griechischen Stämme; — wohl die mythische und poetische Wiederspieglung eines wirklichen Factums. 6. Verfajsuug des heroischen Zeitalters. Im Homer, unsrer Quelle, findet sich vielleicht ein Abbild der politischen und socialen Zustände der Entstehungszeit der Dichtungen, vielleicht aber auch gemischt mit alten Ueberlieferungen und dichterisch aus geschmückt. In den politischen Zuständen der Heroenzeit sind schon die Keime der späteren Staatsentwicklung, ein monarchisches, aristo- kratisches, demokratisches Element sichtbar. Die Form war ein patriarchalisches Königthum, erblich, aus Zeus zurück- geführt, die Fürsten Sioytvhg, öioxqtcpug. Dreifaches König samt: priesterliches, kriegerisches, richter- liches; — Oy.rjnzroliyol ßuöixijtg, v.ijqv't-, xe/ztvog, yequxa V0n der Beute, dcozlvui und freiwillige, &£f.aoxxg bestimmte Gaben. Dem König zur Seite ein Herrenstand und Waffenadel als ßovxij , ■— ysqovxtg, rjyfjxootg ßss /¿¿Sovitg, aqioxoi, uvuy.teg, ßaoilfjtg, in den Städten wohnend. Die Volksgemeinde (üfi/Lvz, die Gemeinfreiem in Phylen und Phratrien getheilt, iu Volksversammlungen zusammenkommend, doch nur, um die Beschlüsse des Rathes anzunchmen oder als Zeugen der Verhandlungen. Sclav en (cfyiwfg, olxtjtg, tiovxoi) theils im Kriege gefangen, theils durch Kauf erworben.

4. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

5. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 29

1870 - Mainz : Kunze
29 Gauen. — In engeren Bezirken die Gerichtstage an den Mal- statten unter dem Vorsitz der Grafen, der rechtskundigen Mit- wirkung des iudex 8. ceuteuarius und der Theilnahme der Ge- meinde. Ueber mehrere Grafschaften wurden als Heerführer Herzoge (duces) gefetzt, die im deutschen Frankenreich, als Ver- treter der einzelnen Stämme, der Reichseinheit und dem König gegenüber bald eine mehr selbständige Herrschergewalt Annahmen. — Der Pfalzgraf (comes palatii) Stellvertreter beim Königsgericht. Heerschau und Volksversammlung identisch wie Volk und Heer, unter Chlodwig noch am 1. März als Mürzfeld (campus Martius) zusammentretend, hören dann in Gallien auf, in An- strafien bestehen sie, aber durch den Einfluß der leudes (s. und.) mit mehr aristokratischem Charakter fort. — Große Autorität der Geistlichkeit im Frankenreiche; — im Episkopate lebte das römische Element besonders kräftig fort, die Bischöfe anfangs nur Römer. — Rasches Sinken des Frankenreichs im 7. Jahr- hundert. Gründe: 1) die schwankende Thronfolge und die zersplitterten Reichs- theilungen; 2) Die Uebergriffe der mächtigen Großen des Reiches; 3) Der sittliche Verfall des Königshauses; 4) Das Aufleben der lange gewaltsam unterdrückten localen und nationalen Unterschiede. Die Rettung und Neugründung des Reiches gieng aus von den Haus meiern (rnaiores dormís), die an Stelle der un- fähigen Könige die Regierung übernahmen. — Dieses Amt ragte bald unter allen zahlreichen Hofämtern der merowingischen Dy- nastie hervor. Ursprünglich Vorsteher des königlichen Hauses und Gutes, dann Vertreter des Königs den leudes d. i. den mit Gütern belehnten Gefolgsleuten (auch fideles und domines d. h. Mannen des Königs genannt) gegenüber, wurden sie allmählich in dem Kampf der Aristokratie gegen die Königsgewalt die Häupter der Großen, von denen sie zuletzt sogar gewählt wurden, und eigent- liche Regenten des Landes. Jedes der drei Reiche, Austrasien, Neustrien, Burgund, hatte anfangs einen besonderen Majordomus, bis der Austrasische die Gesammtgewalt an sich riß. Dies die That der Karolinger; — ein deutsches Geschlecht in wun- derbarer Stufenfolge seiner vier Hauptvertreter. Der Stamm- vater dieses großen Geschlechtes Pippin der ältere oder von Landen, führte mit Bischof Arnulf von Metz gemeinsam für

7. Alte Geschichte - S. 26

1870 - Mainz : Kunze
26 Iii. Nationale Einmngsmittkl. Die Zersplitterung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben. dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: Der gemein- same Götterglaube ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 13). Der Sage nach der ,Nabel' der Erde, in Wahrheit das Centrum der hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und feit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelangt; ein höchstes Tribunal über die Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik. Ein Erdspalt mit ausströmendeu gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken, lieber dem Schlund der goldne Dreifuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprüng- lich nur eine Pythia und ein Priester, später zwei Priefterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels auf ganz Griechenland bis in die Mteren Zeiten; — Einwirkung mehr auf das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Aus- nahmen; — Große Tempelschätze. B. Die Ainphictimien. Einungen von Nachbarstaaten zu religiöser Festfeier um ein Bundesheiligthum. Am bedeutendsten die Delphische Amphictyonie, zum Schutz des Delphischen Heiligthnms und des Demetertempels zu Anthela bei den Thermopylen. sowie zur Besorgung der pythischen Spiele, schon im hohen Alterthum ge- gründet, aber wohl erst im achten Jahrhundert zu festen Formen

8. Alte Geschichte - S. 111

1870 - Mainz : Kunze
111 3. Die ersten vier Könige. Rom war Anfangs von Königen regiert. Die uns über- lieferten Nachrichten über dieselben beruhen nicht auf gleichzeitiger Aufzeichnung, sondern aus Sage und Construkiion. Die Könige sind nämlich vielfach Träger von Mythen und solchen Sagen, in denen die später Vorgefundenen Thalfachen ihre Entstehung und Deutung finden sollen*). Der Könige sind sieben. Romul ns (753—716)**). Romulus ist keine historische Person. In ihm ist das personificirt, was sich später im römischen Staate Großes fand und was Rom zur Weltherrschaft geführt hat. 1) Der kriege- rische Geist des römischen Volkes. Die Stadt wird, der Sage nach, durch Eröffnung eines Asyls bevölkert; die benachbarten Städte weisen aber das Gesuch um Conubium zurück. Romulus veranstaltet daher das Fest der Consualien, wozu er die Latiner und Sabiner einladet. Während desselben rauben die römischen jungen Leute die anwesenden Jungfrauen (Raub der Sabinerinnen). Es entspinnt sich ein Krieg mit den drei Städten Caenina, Cru- stumerium und Antemnä, die einzeln besiegt werden, darauf mit den Sabinern. In dem letzteren Kriege (Titus Tatius) und der späteren Aussöhnung erkennt man einen Versuch, die Entstehung des sabinischen Bestandtheiles im römischen Staate nachzuweisen. In unglaublicher Weise ist der Krieg gegen Fidenä, namentlich aber der gegen Veji ausgeschmückt, in welchem Romulus einmal mehr als die Hälfte von 15000 Etruskern mit eigener Hand er- schlagen haben soll. 2) Der lebendige Glaube an die provi- dentielle Sendung des römischen Volkes. Romulus ist bei jedem Schritt von den Auspicien geleitet, in seinen letzten Worten ver- kündet er, daß Rom durch das Schwert die Welt erobern werde. 3) Ist der Senat, die dritte Säule römischer Größe, von Romulus eingesetzt. *) Vielen Erzählungen, die an die Könige geknüpft werden, wird gewiß etwas Thatsächliches zu Grunde liegen; die Grenze aber zwischen diesem und der Fiktion zu finden und die Reihenfolge der Ereignisse zu bestimmen, ist eine vielfach unlösbare Aufgabe. **) Die Regiernngsjahre find sicher auch unhistorisch; wir geben sie aber doch zur Orientirung, weil nun einmal in dem Rahmen ihrer Chronologie so viel Material zurecht gelegt worden ist.

9. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-
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