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1. Die Weltgeschichte - S. 47

1835 - Mainz : Kupferberg
S o l o n. 47 das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t. tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi- menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver- boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be- schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa bezwungen. Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die Demokratie, drohen mit Aufruhr. Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592. durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt, und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz- gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie an den Gerichten selbst Thcil erhält: 1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital- zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person zu borgen. 2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande: ») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten des Bürgerthums. 1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver- treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen. «) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken. 3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai, Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß, und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der

2. Die Weltgeschichte - S. 71

1835 - Mainz : Kupferberg
V /V , Königs Herrschaft. Si o m u l u ü. (Aee» Lsrellti»), setzen den verdrängten Numltor wieder aufv.6 den Thron, und gründen Rom auf dem palatinischen Hügel. 75 Remus erschlagen. ^ ^ I. Königsherrschaft. Von Rom's Erbauung bis zur Vertreibung der Könige, von 75 i bis 510 v. Ch. G. 244 n. R. E. Mythen dauern fort*). * Der aus drei verschiedenen Stämmen gebrìdete römische Staat vergrößert sich schnell durch bezwungene Völker; aber die alten Patricier behaupten sich in ihren Vorrechten. Tyranneie» de6 Königsgeschlechtes fuhren mit dem Sturze desselben eine neue Verfassung herbei. 1. Iiornalus mit dreihundert Celeres und Victoren (Fasccs). Rom — Asyl. (Senat (Patres), Patricier, Ple- bejer (?). Patrone, Clienten. Drei Tribns (Ortsstämme, Districte), dreißig Cnrien (Geschlechtsstämme, jeder mit zehn Geschlechtern). Raub der Sabinerinnen. Die Sabiner unter Titus Tatius erobern den saturnischen (capitolini- schen) Berg (Tarpeja), und nachdem sie sich mit den Römern ausgeglichen, bauen sie diesen mit dem qnirinalischen Berge , an, — Quirite», Tatius Mitregent, alsbald erschlagen; auch Romulus verschwindet — tzuiriuus. *) Die Römer rechneten vor dem Augustus gewöhnlich nach Consnln, oder nach der Verbannung der Könige; erst zur Zeit des Augustns wurde die Zeitrechnung nach Gründung der Stadt allgemein. Diese wird aber von den Alten verschieden angegeben. Ihre Bestimmung hängt ab von der Zeit der Einnahme Roms durch die Gallier, welche bald Ol. 98,1, oder 2, bald nach Varro Ol. 97,2. angeseyt wird, von wo man dann Z6o oder 364 Jahre bis zur Erbauung Roms zurück- rechnete. Also: Ol. 97,2 — 386, und 386 von 776 — 390, und 590 + 364 — 754 v. Ch. G. — Ol. 6,3, d. h. im dritten Jahre der sechsten Olympiade, so daß zwei volle Jahre dieser Olympiade ver- flossen waren. Nach Cato war es Ol. 7,1; nach Fabius Ol. 8,1. Die Uebertragung auf unsere Zeitrechnung bleibt immer mit Einem Jahre schwankend, da der Monat April, als Gründungsmonat der Stadt, eine spätere unhistorische Bestimmung ist, und wir somit ebensowohl von 777 als von 776 abziehen können.

3. Die Weltgeschichte - S. 72

1835 - Mainz : Kupferberg
Römische Könige. 72 v.c.g. 715. 2. Nuina Pompilius aus Cures; Verthcilung der Königs- guter, götterdienstliche Anordnungen: Pontífices, Auguren rc. 675. 3. Tullus Hostilius bezwingt Alba durch den Kampf der Horaticr und Cnriatier, zerstört es wegen der Treulosig- keit seines Dictators Mettius Fuffetius, und verpflanzt die Albaner auf den cölischen Hügel; sein Tod. 643. 4. Ancus Marcius stellt den Götterdienst wieder her, versetzt besiegte Latiner auf den aventinischcn Hügel (Ple- bejer?), verbindet das Janiculum mit Rom, und gründet Ostia an der Tiber-Mündung. 619. 5. Tarquinius Priscus (Lucumo von Tarquinii) erbaut die Cloaken, das Forum, Mauer um Rom, Circus max., besiegt Sabiner und Latiner (sein Triumph), vermehrt den Senat durch hundert Mitglieder (Zaires minorum jjentium 9 Repräsentanten jener Albaner?) und verdoppelt die alten drei Rittcrstamme ans den Plebejern; sein Tod. 581. 6. Servius Tullius vereint mit der Stadt den quirina- lischen, esquilinischen und viminalsschen Hügel, macht Rom zum Haupte des latinischen Bundes, theilt die Plebejer in dreißig Tribus (Regionen — Comitia tributa), und Patricier mit Plebejern nach dem Census ihres Vermögens in sechs Classen mit 195 Centurien, — hiernach die Art des Kriegs- dienstes, der Steuern und des Abstimmens (Comitia centu- riata); sein Tod (Tnllia). 534. 7. L. Tarquinius Superbus gewinnt ganz Latium, die Volsker, Gabii (List des Sertus), vollendet das Capitol, drückt Plebejer und Patricier, und wird nach dem Selbst- morde der Lucretia vorzüglich durch Brutus rc. verbaunt. Ii. Rom als Republik. Don der Vertreibung der Könige bis zum Punischen Kriege, von 510 bis 204 v. Ch. oder 244 — 490 n. R. E. * Die Anfangs rein aristokratische Verfassung ver- liert allmalig im Parteikampfe der Patricier und Ple- bejer ihre patricischen Vorrechte, und geht in eine voll- kommene Republik über, welche als solche die Eroberung Italiens vollendet.

4. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

5. Die Weltgeschichte - S. 115

1835 - Mainz : Kupferberg
/ Sa lische oder Fränkische Kaiser. 113 gegen Griechen und Sarazenen, wird geschlagen bei Basan-n.s.v. tello 982, und stirbt zu Rom. 4) Otto Iii. unter Vormundschaft seiner Mutter durch 982. Gerbert, Meinwerk und Bernward gebildet (Mirabilia mundi), schlagt Lothar zurück, bekriegt Wenden, züchtigt den despo- tischen Crescentius in Rom, — Kaiser (Gerbert — Pabstlooo. Sylvester Ii.); will nach seiner Wallfahrt nach Gnesen Rom zu seinem Sitze machen (Empörung der Römer), stirbt zu Paterno 22 Jahre alt. 5) Heinrich Ii. der Heilige von Baiern, zieht dreimall002. in das unruhvolle Italien (seine Gefahr in Pavia ), — Kaiser; schenkt den Normänncrn Wohnsitze daselbst; kämpft gegen Polen; verschönert die Kirchen (Bamberg), stirbt 1024. Insignien des gekrönten Königs; Reichserzämter: Kämmerer, Truchseß, Mundschenk, Marschall. Pfalzgrafen — königliche Stellver- treter; Burggrafen. Ordalien. Bisthümer für die Slaven zu Bran- denburg, Havelberg re., für die meißnischen Wenden zu Meissen, Merse- burg, Zeiz; Erzbisthum zu Magdeburg 968. — Bearbeitung der Metalle allgemeiner seit der Entdeckung der unter Otto I. entdeckten Harzberg- werke. Gothische Bauart, — Münster zu Strasburg begonnen 1015. Die Sitten der Nation noch sehr roh, — Straßenraub rc. 3. Salische oder fränkische Kaiser, von 1024— 1125. * Konrad und Heinrich Iii. besaßen noch Kraft genüge u m mit Herrscher-Gewalt das U e b e r g e w i ch t der Herzoge nieder zu beugen; aber der unglückliche Heinrich Iv. muß seine Versuche schwer büßen; große Verwirrung erzeugt er im Reiche, und durch seine Charakterschwäche den Für- sten verhaßt, muß er sich demüthigen vor dem unbeugsamen Pabste, der unaufhaltsam seinen Plan, die weltliche Macht der geistlichen nnterzuordnen, weiter verfolgt; und wenn auch Heinrich V. den Päbstem zu trotzen verstand, so vermochte er doch den Herzogen die schon eingeführte Erblichkeitihrerwürdennichtzuentreißen. 1) K o n r a d Ii. der ältere, von den versammelten 1024. Nationen am Rheine gewählt, erweitert in Italien als Kaffer die Normännischen Besitznngen, dämpft die Empörung seines Stiefsohnes, Herzogs Ernst von Schwaben mit Welf und 8 *

6. Die Weltgeschichte - S. 43

1835 - Mainz : Kupferberg
©parta. 45 In Griechenland selbst heben sich indessen Sparta undv.c.g. Athen vor allen anderen Staaten in politischer Macht wie in Kunst und Wissenschaft empor. Spart a. * Das Mißverhältnis; zwischen den herrschenden Doriern und den bezwungenen Lakedämoniern (Achäern) erzeugt Reibungen und Empörungen, welche zur gänzlichen Unterdrückung mehrer achäisch-lakedä»ionischer Städte führen, und so die drei Stände: dorische Spar tinten als die gebietenden Vollbürger, Lakedämonier als die unter- geordneten H a l b b ü r g e r, und H e i l o t e n als die Leibeigenen der S p a r t i a t e n schärfer a b s o n d e r n, w i e dieses nachher durch die lykurgischeu Gesetze noch fester bestimmt wird. Darauf treten die Spartaner in ihrem nur kriegerisch gebildeten Geiste immer anmaßender auf, und r e i s s e n, nachdem sie d i e Messenier unterjocht, die Hegemonie wenigstens im Peloponnes an sich. Die mit den Heraklidcn eingedrungenen Dorier dulden 1104. gerne die zurückgebliebenen achaischen Lakedämonier und Spar- taner, tragen den Namen derselben auf sich selbst über, und machen Sparta zu ihrem Herrschersitze. P r o k l e 6 und Eurysthenes herrschen als Könige neben einander, — Eurytiden und Ägiden. Die alsbald empörten Landbe- wohner werden zum Theile zu Heiloten gemacht; aber auch in Sparta brechen Unruhen aus gegen die herrschenden Könige, mehre werden gestürzt, bis endlich Lykurgoaz als Vormund für seinen Neffen Charilaos, und, nachdem er von seinen 885. Reisen zurückgekehrt, als Gesetzgeber auftrift, und Ruhe und Ordnung herstcllt. Seine Hauptgesetze, die manches schon früher Bestandene mitumfaffen mögen, sind folgende: 1. Ein Senat (Geronia) von acht und zwanzig Männern, wenigstens sechzig Jahre alt, unter dem Vorsitze der beiden Könige, durch das Volk gewählt, lebenslänglich und unverantwortlich, um Staatsangelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung vorzu- bereiten K.

7. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

8. Die Weltgeschichte - S. 46

1835 - Mainz : Kupferberg
46 Athe n. Athen. " Die Athenäer offenbaren schon jetzt im wiederhol- ten Wechsel ihrer Verfassung die Unftetigkeit ihres Charakters. Die aristokratische Archonten - Herrschaft wird durch Solon's weise Gesetze beschränkt, und nachdem noch eine kurze Zeitlang die Tyrannis von den Peisistra- tiden mit besonderem Glanze behauptet worden, bildet sich durch Kleistenes die Demokratie fester und bleibender aus. Nach dem Tode des Kodros folgt Archonten-Herr- schaft (verantwortlich einer Volksversammlung oder einem Rathe der Eupatridcn?). Auswanderung der attischen Joncr unter den unzufriedenen jüngeren Söhnen des Kodros mit Messenicrn rc. nach Asien. a) Dreizehn lebenslängliche Archonten ans des Kodros Familie von 1068 — 752 v. Ch./ bis Ol. 7,1/ von Medon bis Alkmaon. Sieben zehnjährige Archonten, die vier ersten aus des Kodros Geschlecht, die folgenden aus andern Fami- lien der Eupatriden, von 752—682 v. Ch., Ol. 7,1.—Ol. 24,3. c) Neun jährliche Archonten zugleich, aus den Eupatriden durchs Loos gewählt, von 682—594 v. Ch., Ol. 24,3 — Ol. 46,3: ein Eponymos für das Gerichtswesen in allen Personen-Rechten, und den Schutz der Familien; ein Basileus für die Aufsicht über die Staatsreligion, Feste, Opfer, Klagen über Mord :c.; ein Polcmarchos für das Kriegswesen mit der Aufsicht über Fremde und Beisassen, und sechs Thesmotheten, welche die Uebercinstimmung der Gesetze begutachteten und deren Aenderungen beantragten, auch Eigenthumsstreitigkeiten schlichteten. Die Gesetzgebung bleibt einer Volksversammlung, durch die Archonten be- schränkt. Ueberdies noch mehre Gerichtshöfe: Arciopagos, Prytaneion rc. Die aristokratischen Eupatriden setzen den Staat durch 624. innere Zerrüttung in Gefahr. Der Archon Drakon sucht durch seine Gesetze die Verfassung umzugestaltcn, bewirkt aber

9. Die Weltgeschichte - S. 48

1835 - Mainz : Kupferberg
48 Sohn, Regel ohne Kriegsdienst, nimmt aber Theil an der Volksversammlung und den Gerichten. 4. Ein Rath von vierhundert Bürgern aus den drei ersten Klassen, hundert aus jeder der vier Phylen, keiner unter dreißig Jahren alt, jährlich nach vorhergegangener Prüfung (Dvkimasia) durchs Loos neu gewählt; jede Phyle hatte drei Monate hindurch die Prytauie (für die laufenden Angelegenheiten), in fünf Ordnungen getheilt, wovon jede eine Woche lang unter einem täglich wechselnden Epistates die Proe- drie besaß. Die Prytanen machten ihre Anträge dem ganzen Rathe, dieser berathfchlagte darüber,und ließ seinen Beschluß der Volksversamm- lung vvrtragen. Der Epistates verwahrte das Staatsfiegel mit den Schlüsseln zum Schatze und zur Akropolis. Nach Ablauf des Jahres mußte der Nath die Euthyne (Rechenschaftsablegung) bestehen. 5. Volksversammlung wahrscheinlich in jedem Monate einmal auf der Pnyr, besucht von jedem Bürger, sobald er in seinem achtzehnten Jahre Schild und Speer erhalten; sie billigte oder verwarf das Probu- leuma der Prytanen, stimmte ab durch Aufhebung der Hände, auch in besonderen Fällen verdeckt mit Bohnen oder Steinchen. Die Ordnung beobachteten die Nomophylaken und Proedroi. Verhandelt wurden: Gesetzgebung, Magistratswahlen, Krieg und Frieden, Bündnisse, Ge- sandtschaften, Finanz-Vorschläge rc. 6. Die Heliäa, ein Gericht von sechstausend Bürgern, die über dreißig Jahre alt waren, für höhere politische Entscheidungen aus der Volksversammlung jährlich durchs Loos gewählt. 7. Neun jährlich gewählte Archonten, einer doppelten Prüfung unterworfen, der Dokimasia beim Antritt des Aintes und der Euthyne während und nach der Führung desselben. Ihr Geschäftskreis wie bei den früheren; ausserdem mit dem Vorsitze in den Volksgerichten und der Einführung der Rechtshändel in dieselben. Die Thesmoteren leiteten die Erlösung der Heliasten, die gerichtlichen Prüfungen der Magistraten, die Bestimmung der Gerichtstage rc. 8. Der Areiopagos aus untadeligen, abgetretenen Archonten gebildet, auf Lebenszeit, das höchste Gericht, auf dem Hügel des Ares, mit der Aufsicht über die öffentliche Erziehung, den sittlichen Anstand, Aber redlichen Erwerb der Bürger, über Erhaltung des Cultus, über Bestechungen und falsche Zeugnisse, über Mord, Frevel gegen die Götter, über ungerechte Volksbeschlüsse rc. Die Gränzen seiner Macht blieben seinem moralischen Ermessen überlassen. Solon verläßt Athen, nachdem das Volk seine auf der Burg aufgestellten Gesetze auf hundert Jahre beschworen, er

10. Die Weltgeschichte - S. 73

1835 - Mainz : Kupferberg
Nom als Republik. Con su ln. 73 i. Von den C o n s uln bis zu den Decemvirn,"-C.s. bis 451 v. Ch. oder 303 n. N. E. » Die beiden durch die Centurien jährlich neu aus den P a t r i c i e r n g e w ä h l t e n C o n suln behalten d i e volle könig- liche Gewalt. Die alsbald den Plebejern bewilligten V o l ks t r i b n n e n streben nach deranerkennung ihrertribus- C o m i t i e n, nach einem A n t h e i l e am Gemeingute, sowie nach der Feststellung geschriebener Gesetze. Sagen blicken noch immer hindurch. J. Brutus und T. Collaiinus, die ersten Consttln, ergänzen den Senat, — Patres conscripti. Brutus läßt seine in eine Verschwörung verwickelte Söhne hinrichten. Col- latinus legt seine Würde nieder. Valerius folgt ihm, gibt, nachdem Brutus am Walde Arsta gegen die Tarquinier und Vejenter (Aruns) gefallen, seine den Plebejern günstige Ge- setze — Publicola. Porse nn a, König von Clnsium, erobert das Zaniculum und belagert Rom, — Horatius Cocles, Mucius Scävola; Frieden unter harten Bedingungen. Titus Lartius, der erste Dictator, auf sechs Monate mit 499. einem Magister equitum, schließt mit den Latinern Waffen- stillstand; aber Postumius schlägt sie am See Regillus. Tar- quinius geht nach Cumä. Die durch den Wucher der Patricier wie durch die anhal- tenden Feldzüge verarmten und gedrückten Plebejer verweigern unwillig den Kriegsdienst, und da die Versprechungen des Consuls Scrvilius wie des Dictators M. Valerius unerfüllt bleiben ^so erzwingen sie sich durch ihren gewaffneten Auszug über den Anio auf den heiligen Berg (Menenius Agrippa) zwei Volkstribunen, Sicinius Bellulus und L. Junius, 493. mit Unverletzlichkeit und dem Ablehnungsrechte in Allem, was die Plebejer betraff — veto, sowie die Aufhebung der Schuld- kontracte der Unvermögenden; darauf fünf Tribunen und später zehn. Volskischcr Krieg. Marcius Coriolanus siegt, wird 490« wegen seiner Vorschläge gegen die Plebejer zur Zeit der
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