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1. Geschichte des Altertums - S. 201

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 31, 2. Das Religionswesen. Einteilung der römischen Geschichte. 201 Gewerbe und einen ausgedehnten Handel zur See, bildeten ihr Religionsund Staatswesen aus und stiegen zu großer Macht und hoher Kultur auf, durch welche sie auch auf die Römer bildend einwirkten. Ihr Staat zerfiel in 12 selbständige Stadtgemeinden, die zu einem Bunde vereinigt waren. An der Spitze jedes Stadtgebietes stand ein W a h l k ö n i g (Lucumo), der aus einer der vornehmen Familien hervorging. Seine Würde kennzeichnete der elfenbeinerne Thronstuhl, die purpurumsäumte Toga, mit welcher er bekleidet war, und die 12 Liktoren (Diener), welche ihm Stabbündel mit je einem Beil vorantrugen. Die Etrusker schufen große, den griechischen verwandte Säulentempel und führten den Gewölbebau ein. Die wieder aufgefundenen, von ihnen hergestellten Grabkammern weisen thönerne, bemalte Vasen, Bildsäulen und allerlei Gerätschaften und Schmucksachen aus Bronce, Silber, Gold und Bernstein auf. Die Italiker. Die südlich von den Etruskern wohnenden Völkerschaften werden mit dem Namen Italiker zusammengefaßt und zerfallen in zwei Gruppen, in die Latiner und die cimbrisch-sabellischen Stämme. Die Latiner dehnten sich von der Tiber längs der Meeresküste in dem nach ihnen genannten Latium aus. Sie bildeten 30 von einander unabhängige S t a d t g e m e i n d e n, die zu einem Bundesstaat mit der Hauptstadt Albalonga vereinigt waren. Die Sabeller wohnten in Mittel- und Unteritalien und teilten sich in mehrere Stämme, von welchen die Sabiner den ältesten bildeten. Die Sabiner wohnten östlich von den Latinern in den Berglandschaften des mittleren Apennin und waren ein einfaches, Ackerbau treibendes Naturvolk. Aus ihnen gingen die kriegerischen Samniter hervor. Andere sabellische Völkerschaften waren: die Campaner, Lucaner, Bruttier rc. Im Süden Italiens wohnten außer diesen noch die Japygier, die den Griechen nahe verwandt waren und vermutlich den ältesten Volksstamm Italiens bildeten. An den südlichen Küsten hatten die Griechen zahlreiche Niederlassungen gegründet, weshalb der Süden Italiens auch Großgriechenland genannt wurde. 2. Das Religionswesen. Einteilung der Geschichte. Die Religion der Römer hatte Ähnlichkeit mit derjenigen der stammverwandten Griechen, war aber nicht so poesievoll ausgebildet wie dieselbe. Wie die Griechen, so erhoben auch die Römer Naturkräfte zu persönlichen, göttlichen Wesen, die sie dem ernsten Wesen des

2. Geschichte des Altertums - S. 300

1889 - Wiesbaden : Kunze
300 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen." Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre." Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien. Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf

3. Geschichte des Mittelalters - S. 85

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Die Frauen. 85 2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch. 3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre

4. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1888 - Wiesbaden : Kunze
8. Die Franken unter den Merowingern. 41 welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld. Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna. Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen. §. 8. Die franken unter tsen Seramingem. Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 45

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 8. Die Franken unter den Merowingern. 45 Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König, welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel- haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde. Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod- wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg

6. Geschichte des Mittelalters - S. 49

1888 - Wiesbaden : Kunze
§• 9. Das oströmische Reich. Justinian. 49 licfje Kanzler Tribonian die römischen Gesetze im Corpus juris oder Codex Justinianeus, welcher die Hauptgrundlage der meisten bestehenden Rechtsbücher bildet. Seine Residenz ließ Justinian mit 25 christlichen Tempeln schmücken, worunter die Sophienkirche, das großartigste Denkmal des byzantinischen Baustils, die erste Stelle einnahm. Sechs Jahre lang war von zeitweise loooo Menschen daran gebaut worden. Als sie vollendet war, ries Justinian voll Bewunderung aus: „Gelobt sei Gott, ich habe dich überwunden, Salomo!" Auch mit herrlichen Wasserleitungen, Brücken, Hospitälern und Festungswerken ließ er die Hauptstadt versehen. Freilich verursachte der bedeutende Kostenaufwand viele Steuern, welche hart aus allen Ständen des Reiches lasteten. Aber dasür suchte er in anderer Weise den Wohlstand zu heben, indem er Handel und Gewerbe förderte, viele Arbeiter beschäftigte und den Seidenbau einführte, der eine vorzügliche Erwerbsquelle Chinas bildete, das jede Verbreitung in andere Länder bis dahin zu verhindern gewußt hatte. Es war nämlich einigen Mönchen geglückt, Eier der Seidenwürmer in ihren ausgehöhlten Wanderstäben aus China nach Europa zu bringen, wo dieselben ausgebrütet und erhalten wurden. Seitdem trieb man im Abendland Seidenbau, welcher sich um 1150 von Griechenland nach Italien, 1450 nach Frankreich und 1700 auch nach Deutschland verbreitete. Justinian legte bei allen Gelegenheiten den besten Willen und eine außergewöhnliche Thätigkeit an den Tag, allein der Erfolg entsprach nicht immer seinem guten Willen, und sremdes Verdienst war es vorzüglich, was seine Regierung zu einer gefeierten machte. Er wollte z. B. die Zwistigkeiten der Grünen und Blauen beilegen, sachte sie aber noch mehr an; in den religiösen Streitigkeiten suchte er zu vermitteln und die Glaubenseinheit herbeizuführen, entzweite aber die Geistlichen im Osten und Westen noch mehr; er strebte darnach, mehrere Provinzen des römischen Reiches zu retten, richtete sie aber entweder zu Grunde oder mußte sie wieder aufgeben. Gegen die Perser, die im Bunde mit den Ostgoten 540 den Krieg unter ihrem König Kosro8 erneuert hatten, konnte er sein Reich nur gegen Bewilligung eines jährlichen Tributs schützen. 16 Jahre nach Theo-doras Tod starb Justinian 565 im 83. Jahre seines Lebens und hinterließ das Reich feinem schwachen Neffen Justin Ii. (565—578). sittliche fiebert an dem byzantinischen Kaiserhof geriet in der Folge imniermehr in Verfall. Lasterhafte Fürsten wurden auf den Thron erhoben und gestürzt. Dabei blieb das Interesse den kirchlichen Angelegenheiten zu- Casfians Weltgeschichte. Ii. 5. Aufl. v. Ph. Beck. 4

7. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51 und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang. Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre 4*

8. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 70

1885 - Wiesbaden : Bergmann
70 Recht und Gericht. Das älteste dieser Volksrechte ist das der Salsranken, die Lex Salica. Es scheint entstanden, bald nachdem die Salsranken sich auf römischem Boden festgesetzt, also im 5. Jahrhundert, noch vor der Begründung des fränkischen Reiches durch Chlodowech. Wie die Einleitung zur Lex Salica besagt, betrauten die Franken mit der Ab-sassnng dieses Rechtsbnches einige ihrer Vornehmen. Die eine Handschrift spricht von zwei, andere von sechs, eine dritte von vier solchen; nach letzterer hießen dieselben Wisogastis, Bodogastis, Saligastis und Widogastis. Diese berieten „an drei Malbergen" alles sorgfältig und brachten so das Gesetz zu stände. Später erhielt dasselbe (durch Chlodowech und andere Könige) mancherlei Zusätze, worin den neuer? dings wieder veränderten Verhältnissen Rechnung getragen, insbesondere auf Vergehen gegen die Diener oder Getreuen des Königs Strafen gesetzt wurden. Die erste Abfassung der Lex Salica enthält 65 §§, eine spätere 99. Im 6. Jahrhundert entstanden die Gesetzbücher der rechtsrheinischen Franken, der Alemannen, der Burgunder, im 8. das bojoarische, noch später die der Thüringer, der Sachsen und der Friesen. Da im fränkischen Reiche der Grundsatz galt, daß jeder Genosse eines Stammes nach seinen Stammesrechten gerichtet werden mußte, so haben die Volksrechte der im fränkischen Reiche vereinigten Stämme eine hervorragende Bedeutung. Sie find zugleich wichtige Quellen für die Kenntnis des wirtschaftlichen und sittlichen Lebens dieser Stämme. Auch Langobarden und Gothen hatten ihre Volks-rechte, die mit ihnen abstarben. Ju den Volksrechten ward vorwiegend wohl das schon in Kraft bestehende herkömmliche Recht ausgezeichnet, jedoch auch manche Bestimmung getroffen, welche sich auf die neuen Verhältnisse bezog. Die meisten und wichtigsten Bestimmungen der Volksrechte sind strafrechtlicher Natur: sie zählen die Vergehen und Verbrechen auf, welche mit Strafe bedroht sind, und bestimmen die betreffende Strafe. Andere als Geldstrafen kommen im falifchen Gesetzbuch nicht vor, aber es sind daselbst auch nur Vergehen und Verbrechen gegen Privatpersonen verzeichnet; von öffentlichen Verbrechen wie Landes- oder Hochverrat ist nicht die Rede. Die Verleitung eines Richters zu einer ungesetzlichen Handlung und die Weigerung des Richters, Recht zu sprechen, werden, wie es scheint, nicht als öffentliche Vergehen betrachtet, daher auch nur mit Geldstrafen belegt. Erst in späteren Volksrechten, z. B. dem alemannischen, ist auch der Fall vorgesehen,*) wo jemand „ein *) §. 25 des alemannischen Gesetzbuches. Ähnlich in dem bajoarischen.

9. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 26

1885 - Wiesbaden : Bergmann
26 Standesverhältnisse: ,freie und Unfreie, Adel, Fürsten, Könige, Priester. und auch bic wichtigeren, bevor sie an bic Stammesgemeinde gelangen, vorberaten. Sic treten in der Stammesgemeindc als Rcbncr auf nnb stellen Anträge, über welche dann letztere abstimmt. Sie sind es, welche bic herangereiften Jünglinge für wehrhaft erklären nnb mit dem Waffen schmuck bekleiden. Sie allein haben das Recht, ein Gefolge um sich zu sammeln und mit diesem Kriegszuge auf eigene Hand zu unternehmen. Aus ihnen werden bic Richter bcr Gaue genommen, bic auch im Kriegsfälle bic Mannschaft ihres Gaues befehligen. Sie werben durch Gescheute nicht nur von den eigenen Volksgenossen, sondern auch von sremden Völkern geehrt. Aus ihrer Mitte endlich wirb zweifelsohne bcr Herzog (dux) gewühlt, bcr bcn Oberbefehl über bat ganzen Stamm im Kriege führt. Tenn, wenn Tacitus sagt: „die Herzoge werden aus Grund ihrer Tapferkeit gewählt," so meint er damit gewiß nicht, daß der erste beste tapfere Krieger zum Herzog erhoben worden fei, sondern nur, daß unter den Häuptlingen oder Fürsten selbst erst wieder hervorragende Tapferkeit bei der Wahl zum Herzoge den Außschlag gegeben habe. Das Amt des Herzogs war fein bleibendes: es erlosch fofort mit dem Ende des Kriegszuges. Ter freie Germane wollte sich einer militärischen Obergewalt keinen Augenblick länger als durchaus notwendig unterwerfen. Selbst während des Krieges übte der Herzog (wie Tacitus ausdrücklich hervorhebt) weniger durch seine Befehle, als durch sein Beispiel einen entscheidenden Einfluß auf die vou ihm geführte Mannschaft. Auch Könige kommen bei den Germanen schon in dieser Zeit vor, jedoch nicht bei allen Stämmen, auch, wie es scheint, nicht vom Anbeginn an. Cäsar weiß von Königen der Germanen noch nichts. Dem Ariovift, mit dem er Krieg führte, hatte der römische Senat früher, um ihn für sich zu gewinnen, den Titel eines Königs und eines Freundes des römischen Volkes (wie das römischer Brauch war) verliehen, und Ariovift hatte diesen Titel sich gefallen lassen, mag dann wohl auch von seinen eigenen Stammesgenoffen als König anerkannt worben sein, weil bcr Kriegszug, in dem er befehligte, von längerer Dauer war und eine feste einheitliche Obergewalt erheischte. Tacitus unterscheidet solche Stämme, „welche regiert werden", von anderen, „welche die Freiheit vorziehen". Jene findet er vorzugsweise unter den östlichen Germanen. Es könnte nun wohl fein, daß gerade bicfe, bic wahrscheinlich mit ihren wilden Nachbarn, bat Sarmatcn, sich häufig im Kriegszustände befanbcit, bic Notwendigkeit einer einheitlichen Gewalt früher anpfititbcit hätten, als bic mehr im Innern

10. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 27

1885 - Wiesbaden : Bergmann
5tanbesverf)ältmffe: Freie und Unfreie, Adel, Fürsten, Könige, Priester. 27 Germaniens wohnenden. Gewiß ist, daß überall da, wo wir Stammeskönige finden, sich auch ein bestimmter Grund zur Errichtung einer solchen straffen Königsgewalt nachweisen laßt. Die Cimbern standen bei ihren großen Eroberungszügen unter Königen; Marbod machte sich zum König der Markomannen, um die zuvor getrennten Stämme zu einer festen Masse zu vereinigen; Armin wollte das gleiche zum Schutz gegen die Römer thun, scheiterte aber an der Eifersucht der Fürsten. Später, in der Völkerwanderung, treten fast überall au der Spitze der Stämme Könige ans. Anderer Art waren wohl jene Könige, die Tacitus catch erwähnt, aber mit dem Beisatze, daß sie keine Macht hätten, zu befehlen, daher nur „durch Überredung" Einfluß gewinnen könnten, und die er fast auf eine Stufe mit den „Fürsten" stellt. Noch zur Zeit des Fraukeu-reichs kommen solche bei Gregor von Tours unter dem Namen reguli oder regales vor, „kleine Könige", zum Unterschied von den, über einen ganzen Stamm gebietenden, Heereskönigen. Neben den weltlichen Gewalten gab es auch eine geistliche, die Priester. Aber auch ihre Befugnisse waren nur beschränkte und bei weitem nicht so ausgedehnte wie die der Druiden in Gallien. Eine geschlossene Körperschaft scheinen sie nicht gebildet zu haben. Sie hatten lediglich die weltlichen Obrigkeiten zu unterstützen. In den Stammesversammlungen geboten sie Ruhe, damit die Fürsten sprechen könnten. Im Kriege wurden die, welche sich eines militärischen Vergehens schuldig gemacht, von den Heerführern ihnen zur Bestrafung übergeben. Außerdem mögen sie vor der Schlacht den Willen der Götter durch Weissagungen erkundet, bereit Beistand durch Gebete und Opfer angerufen haben. Achtes Kapitel Das Gericht und die Stammesversammlung. Mas politische Leben der alten Germanen, wie es sich im Frieden entfaltete, war doppelter Art. Ein Teil davon bestand in der Rechtspflege, b. H. in der Regelung der Verhältnisse von Mein und Dein, der Ausgleichung von Streitigkeiten zwischen einzelnen Volksgenossen und der Bestrafung von Vergehen, der andere in der Beratung und Beschlußfassung üb er gemeinsame Art ge-
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