§. 31, 1. Geschichte der Römer. Das Land und seine Bewohner. 199
Mitte des Landes, in den sogenannten Abruzzen, wo er in dem Gran Sasso seine höchste Höhe erreicht. Der mittlere Apennin teilt die Halbinsel in eine östliche und westliche Hälfte.
Die Osthälfte steht der Westhälfte in jeder Hinsicht nach. Letztere zeichnet sich nicht nur durch ihre größere Ausdehnung, sondern auch durch eine reichere Mannigfaltigkeit vor der Ostküste aus. Vulkanische Einflüsse haben hier bis zum Vesuv hin zur Bildung des Bodens beigetragen. Und obgleich die damit zusammenhängenden Erdspalten mit ihren Schwefeldünsten, die Ausdünstungen der sumpfigen Ma-remmen im südlichen Toskana und der pontinischen Sümpfe im ehemaligen Kirchenstaat, ganze Landschaften unbewohnbar gemacht haben, so ist es doch die Westhälfte, welcher Italien seine geschichtliche Bedeutung verdankt. Der A r n u s (Arno), die Tiber mit dem Anio, der Garigliano und der Silarus (Sele) sind die bedeutendsten Flüsse auf dieser Seite.
Der südliche Apennin spaltet sich in eine südwestliche Spitze, die mit dem Kap Spartivento, und in eine südöstliche, die mit dem Kap Leu ca endet. Als Fortsetzung erscheint der Apennin auf Sizilien, wo der Ätna die vulkanische Natur des südlichen Apennins wiederholt. Die Gebirge von Sardinien und Korsika stehen für sich da.
Das Klima Italiens ist im allgemeinen höchst milde und durch Gebirge, Flüsse und Meeresnähe gemäßigt; nur auf den Alpen liegt den größten Teil des Jahres Schnee.
Einteilung. Italien zerfällt in Ober-, Mittel- und Unteritalien.
Oberitalien war von gallischen Stämmen bewohnt und wurde bis zum Ende der Republik nicht zu Italien gerechnet. Es enthielt drei Landschaften: die westliche war Ligurien mit Genua, dem Haupthandelsplatze des Landes; die mittlere (die heutige Lombardei) hieß das cisalpinifche (diesseits der Alpen gelegene) Gallien und wird durch den Po in eine nördliche und südliche Hälfte geteilt ; in der nördlichen sind Turin, Vercellä, Mediolanum (Mailand), Mantua und Verona, in der südlichen Parma, Mutina (Modena), Bononia (Bologna) und Ravenna bemerkenswerte Städte. Östlich von dieser Landschaft lag das Land der Veneter, Venetia, mit den Städten Patavium (Padua) und Aquileja.
Mittelitalien erstreckte sich von der Macra und dem Rubico im Norden bis zum Silarus und Frento im Süden und umfaßte folgende 6 Landschaften:
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Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum.
lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen."
Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre."
Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien.
Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf
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§. 16. Die Frauen.
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2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch.
3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre
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Erste Periode des Mittelalters.
der Übergabe Ravennas sicherte Theodorich seinem Gegner Leben und Freiheit zu; allein wenige Tage nachher wurde Odoaker einer Verschwörung beschuldigt und bei einem Mahle getötet. Theodorich eroberte ganz Italien und erhob Verona und Ravenna zu seinen Residenzen. Auch Sizilien, die südlichen Alpenländer und Südgallien unterwarf er seinem Zepter.
Er behandelte die Bewohner seines neu gestifteten Reiches mild und gerecht und hielt römische Sitten und Gebräuche möglichst bei. Seinen Goten (gegen 200 000 streitbare Männer) gab er das Drittel der Ländereien, welche Odoakers Leute in Besitz hatten, ließ die Gesetze und die Verfassung des römischen Staates bestehen, sodaß die Römer stets nach römischem Rechte gerichtet wurden, und machte alle Unterthanen steuerpflichtig. Die Goten dagegen behielten ihre eigenen Einrichtungen. Ihnen wies er den Wehrstand als ihren Beruf an, die Geschäfte des bürgerlichen Lebens den Römern. Darum mußten die Goten unablässig in den Waffen sich üben, und ihre Kinder durften feine römischen Schulen besuchen, weil nach der Vorstellung des Königs diejenigen nicht ohne Furcht die feindlichen Schwerter erblicken würden, welche schon jung vor der Rute des Lehrers gezittert hätten. Sowie er fein Volk zu tüchtigen Kriegern heranzubilden bemüht war, ebenso förderte er unter den Eingebornen Ackerbau, Gewerbe, Kunst und Wissenschaft.
Aber die Römer fügten sich nur mit Unwillen der Gotenherrschaft, und die religiösen Streitigkeiten zwischen Arianern und Katholiken dauerten fort. Die verschiedenen Religionsparteien verfolgten sich aller Orten, doch der arianisch gesinnte Theodorich war weit davon entfernt, die Katholiken seines Landes irgendwie zu kränken oder zur Änderung ihrer Ansichten zu zwingen. Trotzdem erntete er nur Undank. Da nämlich im griechischen Reiche unter der Regierung des Kaisers Justin die Arianer grausam verfolgt wurden, so erachtete es Theodorich für feine Pflicht,-, feinen bedrängten Glaubensbrüdern beizustehen, und bat durch den Bifchof Johannes den Kaiser Justin, er möge die den Arianern im griechischen Reiche entrissenen Kirchen zurückgeben. Justin empfing den römischen Bifchof mit großen Ehren, lehnte aber dessen Vermittelung ab. Dadurch wurde Theodorich so argwöhnisch, daß er nicht nur den heimkehrenden Bischof einkerkern ließ, sondern auch in feiner Umgebung eine Verschwörung ahnte. Der römische Senator Albinus wurde angeklagt, er stehe mit Kaiser Justin in verräterischem Brieswechsel, und Theodorich mißtraute jetzt der ganzen römischen Adelspartei. Boethius, der reichste und gebildetste Senator,
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8. Die Franken unter den Merowingern.
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welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld.
Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna.
Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen.
§. 8. Die franken unter tsen Seramingem.
Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.
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§. 8. Die Franken unter den Merowingern.
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Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute
und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König,
welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel-
haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der
Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich
einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid
zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde.
Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod-
wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen.
Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen
Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren
teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg
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§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51
und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang.
Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre
4*
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
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Recht und Gericht.
Das älteste dieser Volksrechte ist das der Salsranken, die Lex Salica. Es scheint entstanden, bald nachdem die Salsranken sich auf römischem Boden festgesetzt, also im 5. Jahrhundert, noch vor der Begründung des fränkischen Reiches durch Chlodowech. Wie die Einleitung zur Lex Salica besagt, betrauten die Franken mit der Ab-sassnng dieses Rechtsbnches einige ihrer Vornehmen. Die eine Handschrift spricht von zwei, andere von sechs, eine dritte von vier solchen; nach letzterer hießen dieselben Wisogastis, Bodogastis, Saligastis und Widogastis. Diese berieten „an drei Malbergen" alles sorgfältig und brachten so das Gesetz zu stände. Später erhielt dasselbe (durch Chlodowech und andere Könige) mancherlei Zusätze, worin den neuer? dings wieder veränderten Verhältnissen Rechnung getragen, insbesondere auf Vergehen gegen die Diener oder Getreuen des Königs Strafen gesetzt wurden. Die erste Abfassung der Lex Salica enthält 65 §§, eine spätere 99. Im 6. Jahrhundert entstanden die Gesetzbücher der rechtsrheinischen Franken, der Alemannen, der Burgunder, im 8. das bojoarische, noch später die der Thüringer, der Sachsen und der Friesen. Da im fränkischen Reiche der Grundsatz galt, daß jeder Genosse eines Stammes nach seinen Stammesrechten gerichtet werden mußte, so haben die Volksrechte der im fränkischen Reiche vereinigten Stämme eine hervorragende Bedeutung. Sie find zugleich wichtige Quellen für die Kenntnis des wirtschaftlichen und sittlichen Lebens dieser Stämme. Auch Langobarden und Gothen hatten ihre Volks-rechte, die mit ihnen abstarben.
Ju den Volksrechten ward vorwiegend wohl das schon in Kraft bestehende herkömmliche Recht ausgezeichnet, jedoch auch manche Bestimmung getroffen, welche sich auf die neuen Verhältnisse bezog. Die meisten und wichtigsten Bestimmungen der Volksrechte sind strafrechtlicher Natur: sie zählen die Vergehen und Verbrechen auf, welche mit Strafe bedroht sind, und bestimmen die betreffende Strafe. Andere als Geldstrafen kommen im falifchen Gesetzbuch nicht vor, aber es sind daselbst auch nur Vergehen und Verbrechen gegen Privatpersonen verzeichnet; von öffentlichen Verbrechen wie Landes- oder Hochverrat ist nicht die Rede. Die Verleitung eines Richters zu einer ungesetzlichen Handlung und die Weigerung des Richters, Recht zu sprechen, werden, wie es scheint, nicht als öffentliche Vergehen betrachtet, daher auch nur mit Geldstrafen belegt. Erst in späteren Volksrechten, z. B. dem alemannischen, ist auch der Fall vorgesehen,*) wo jemand „ein
*) §. 25 des alemannischen Gesetzbuches. Ähnlich in dem bajoarischen.
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Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
J8 wirtschaftliche Zustände, Nahrung, Kleidung, Wohnung.
nationem) verteilt wurden, sodann darin, daß ein Teil des Grund und Bodens als Gemeinbesitz zurückbehalten ward. In diesen beiden Vorgängen hat man die ersten Ansätze späterer wirtschaftlicher Zustände zu erkennen, die dann durch das ganze deutsche Mittelalter hindurch und zum Teil bis auf die Neuzeit sich erhalten haben, des Gegensatzes von großem und kleinem (adligem und bäuerlichem) Grundbesitz und des Lystems der sog. „Markgenossenschaften."*)
immerhin war der erste Schritt zu einem festeren Privatbesitz am Grund und Bodeu und damit der Übergang von der bloßen Viehzucht zum Ackerbau, von der mehr nomadischen zu einer mehr seßhaften Lebensweise gemacht. Taeitns spricht weit bestimmter als Cäsar von einem Getreidebau, ja auch von einem Obstbau Der Germanen, wenn auch dieses „Feldobst" nicht sonderlich schmackhaft sein mochte, nennt verschiedene Getreidearten, die angebaut wurden: Hafer,
Gerste, weniger Korn. Auch Rettige werden erwähnt und als „besonders groß" gerühmt. Feinere Gemüse, wie Spargel, kamen wohl nur am Rhein und an der Donau vor, ebenso Wein. Letzteren kauften die Germanen öfters von den Römern; manche Stämme jedoch, z. B. die Sueven,, verboten seine Einfuhr als verderblich für die Sitten.
Bei der Viehzucht sahen die Germanen mehr auf die Menge als auf die Vorzüglichkeit der einzelnen Stücke. Sie hielten viel Vieh, aber es war unansehnlich. Den Rindern fehlte sogar, wie Tacitns behauptet, der Schmuck der Hörner, die Pserde waren klein und weder durch Gestalt noch durch Schnelligkeit ausgezeichnet.
Einfach wie ihre Wirtschaft war natürlich auch ihre Nahrung. Die Erzeugnisse der Viehzucht, „Milch, Käse, Fleisch", wie Cäsar sagt, standen in erster Reihe der Nahrung, dann Wild, welches die Jagd lieferte, an den Flüffen und am Meere auch Fische, dazu vielleicht noch manche Waldbeeren, von den Erzeugnissen des Ackerbaues Gemüse, Obst, Getreide, letzteres wahrscheinlich mehr in der Form von Brei oder dergleichen, als in der des gebackenen Brotes. Als Getränk diente
*) Die Stelle bei Taeitus („Germania" Kap. 26) wird verschieden ausgelegt. Manche verstehen unter dem arva mutantur den sog. Fruchtwechsel, und unter dem superest ager die Brache, so daß die alten Germanen schon die Dreifelderwirtschaft gekannt hätten, was doch kaum glaublich ist. Wenn man unter arva das Fruchtland, unter ager das Weideland versteht, so wäre letzteres als Gemeindeland zurückbehalten worden, wie das thatsächlich im späteren Deutschland geschah. Freilich ist ein jährlicher Besitzwechsel der Kultur nicht günstig, allein wir sinden diese Einrichtung doch vielfach selbst noch bis zur Gegenwart herab z. B. in Rußland.
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Extrahierte Personennamen: Cäsar Cäsar Cäsar
Extrahierte Ortsnamen: Rhein Donau Deutschland Rußland
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