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Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum.
lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen."
Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre."
Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien.
Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf
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§. 20, 1. Die Perserkriege: Der Aufstand der Ionier. 127
Adels zu Gunsten des Volkes vollends gebrochen wurde. Die vier Stämme (Phylen), in welche das athenische Volk bis jetzt zerfiel, hob er auf, und bildete nach völliger Vermischung derselben zehn Bezirke oder Stämme. Jeder Bezirk hatte 50 Mitglieder in den Rat zu wählen, sodaß derselbe statt 400 jetzt 500 Mitglieder zählte. Die Beratungen desselben mußten fortan öffentlich stattfinden ; die Archonten wurden aus der Zahl der Bewerber durch das Los festgestellt. Damit eine Tyrannis in dem athenischen Staate in Zukunft nicht wiederkehre, wurde der Ostrazismus oder das Scherbengericht eingeführt, wodurch ein Bürger auf zehn Jahre aus dem Staate verbannt werden konnte. Schien weiterhin der Einfluß eines Bürgers dem Staate gefährlich, so hatte der Rat bei der Volksversammlung anzufragen, ob der Ostrazismus vorzunehmen sei. Wurde die Frage bejaht, so wurde der Tag für das Scherbengericht festgesetzt. Jeder Teilnehmende erhielt dann ein Täfelchen (Ostrakon oder Scherbe), auf welches der Name des Staatsgefährlichen zu schreiben war. Hatte der dritte Teil der Bürgerschaft (6000) den Namen desselben auf die Täfelchen gesetzt, so war dieser für die vorgeschriebene Zeit verbannt und mußte den Staat verlaßen, ohne jedoch seiner Ehre und seines Vermögens dabei verlustig zu gehen.
Die Adeligen in Athen riefen gegen diese Verfassungsänderungen zwar die Spartaner zu Hilfe, allein vergeblich. Als die Spartaner hierauf den Hippias nach Athen zurückführen wollten, versagten ihnen die eigenen Bundesgenossen den Beistand.
Zweiter Zeitraum.
Vom Beginn der Perserkriege bis zur Entstehung der makedonischen Weltherrschaft durch Alexander den Großen 500-336 v. Chr.
§. 20. Die Perserkriege 500—449.
1. Der Aufstand der Ionier.
1)ie griechischen Kolonien an der Westküste Kleinasiens waren durch ihren Handel frühzeitig zu großem Wohlstand gelangt, verloren aber ihre Unabhängigkeit an die Lyder und wurden dann mit Lydien durch Cyrus dem Perserreiche eingefügt. Nachdem der Zug des Perserkönigs Darius I. gegen die Skythen in Europa (§. 7, 2) mißglückt war, hofften die Ionier auf Befreiung von dem Perserjoch und ließen sich deshalb durch Histiäus zu einer Erhebung bewegen.
Histiäus hatte nämlich die Landschaft am unteren Strymon in
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Extrahierte Personennamen: Alexander Alexander Cyrus Cyrus Darius_I. Histiäus
Extrahierte Ortsnamen: Athen Athen Westküste_Kleinasiens Europa
§. 16. Die Frauen.
85
2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch.
3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre
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Vierte Periode des Mittelalters.
hieß der Kessel fang. Später bediente man sich der Kreuzprobe. Man stellte nämlich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Kreuz und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von zwei Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimmprobe galt es als Beweis der Schuld, wenn der ins Wasser Gestürzte nicht untersank. Bei der Probe des geweihten Bissens gab man dem Angeschuldigten unter den ärgsten Verwünschungen eine geweihte Hostie in den Mund. Konnte er diese ohne Mühe verschlucken, und blieb er auch nachher ohne Krankheit und Schmerzen, so wurde er für unschuldig erklärt. Endlich wird noch das Bahrrech t erwähnt. Man legte die Leiche eines Ermordeten auf eine Bahre und ließ den des Mordes Verdächtigen die Wunde berühren. Sobald das Blut aus derselben oder Schaum aus dem Munde des Gemordeten trat, oder wenn der Tote sich veränderte, so war der Angeklagte des Mordes schuldig. Manchmal nahm man statt der Leiche nur die Hand des Ermordeten; dies nannte man „das Scheingehen". Tie Ordalien kamen im 15. Jahrhundert ab; länger hielt sich die Tortur.
Die Folter oder Tortur war ein Mittel zur Erregung heftiger körperlicher Schmerzen bei dem Angeklagten, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Die Tortur hatte mehrere Grade. Der erste Grad bestand in Peitschenhieben bei ausgespanntem Körper und im Zusammenquetschen der Daumen in eingekerbten oder mit stumpfen Spitzen versehenen Schraubstöcken; derzweite in heftigem Zusammenschnüren der Arme mit härenen Schnüren, im Zusammenschrauben der Beine mit ähnlichen Werkzeugen, den spanischen Stieseln. Ein kreuzweises Zusammenpressen der Daumen und großen Zehen geschah durch das sogenannte mecklenburgische Instrument. Der dritte Grad bestand im Ausrecken des Körpers mit rückwärts aufgehobenen Armen auf einer Bank oder Leiter oder durch die eigene Schwere des Körpers, wobei Gewichte an die Füße gehängt wurden. Diese Marter wurde noch durch Brennen in der Seite, auf den Armen, an den Nägeln erhöht. Außerdem gab es noch eine Menge anderer Peinigungsmittel, z. B. die pommersche Mütze, welche den Kops aus eine bedenkliche Weise zusammenpreßte; der gespickte Hase, eine Rolle mit stumpfen Spitzen, über welche der auf der Leiter ausgespannte Körper auf-und abgezogen wurde. Gewöhnlich setzte man die Folter fort, bis ein Geständnis erfolgte. Leugnete der Beklagte, so fuhr man fort, den-
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8. Die Franken unter den Merowingern.
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welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld.
Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna.
Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen.
§. 8. Die franken unter tsen Seramingem.
Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.
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§. 8. Die Franken unter den Merowingern.
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Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute
und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König,
welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel-
haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der
Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich
einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid
zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde.
Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod-
wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen.
Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen
Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren
teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg
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§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51
und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang.
Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre
4*
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Erste Periode des Mittelalters.
später die eingefallenen Bulgaren und rettete dadurch seinen Kaiser und die Hauptstadt, um neuen Undank zu erfahren. Man beschuldigte ihn der Teilnahme an einer Verschwörung und beraubte ihn 563 seiner Würde und seiner Freiheit. Zwar überzeugte sich Justinian von Belisars Unschuld und schenkte ihm nach sechsmonatlicher Haft die Freiheit, setzte ihn auch in seine Würden wieder ein; aber der Schmerz über diese Verkennung brach dem greisen Feldherrn das Herz. Er starb 565, und Justinian zog unter dem Vorwande, daß
er keine Erben hinterlassen habe, sein Vermögen an sich.
Spätere Berichte schmücken die Schicksale Belisars dichterisch aus. Belisar habe aus dem Gefängnis einen Beutel herabgelassen und die Vorübergehenden um eine milde Gabe angesprochen. Dieses Märchen hat noch ein anderes hervorgerufen. Belisar sei auf Justinians Befehl geblendet worden und habe, von einem Knaben geleitet, in den
Straßen Konstantinopels sein Brot erbetteln müssen.
Nach Belisars Abberufung erhielt Narses, ein gewandter Höfling und ein Held wie Belisar, die Führung des Krieges. Er stet 552 in Oberitalien ein und besiegte die Goten an den Apenninpässen bei Tagina, wo König Totilas mit seinen Tapfern den Heldentod starb. Darauf folgte er den übrigen Ostgoten, die jetzt den kühnen Tejas zu ihrem König erwählten, an den laktarischen Berg südlich von Neapel. Hier schnitt er ihnen die Zufuhren vom Meere aus ab und drängte zum furchtbaren Entscheidungskampf. Die kleine Schar der Goten kämpfte mit Löwenmut, allen voran der tapfere Tejas, bis ihn beim Schildwechsel eine feindliche Lanze tödlich traf. Nach dreitägigem, heldenmütigem Ringen, bei welchem der größte Teil der Goten fiel, schickten die letzten, etwa noch 1000 Männer, Gesandte an Narses und erklärten, sie sähen jetzt ein, daß Gott ihnen das Land Italien nicht zum Eigentum beschert habe; darum wollten sie abziehen und freies Geleit erbitten. Narses gewährte ihnen dieses, und sie zogen über die Alpen zurück, wo sie verschwanden. So wurde nach 20jährigem Kriege dem Ostgotenreiche 555 ein Ende gemacht. Italien wurde unter dem Namen Exarchat eine Provinz des griechischen Reiches und Narses Statthalter; er nahm fernen Sch
in Ravenna. 4^ . r
Auch Narses fiel, wie sein großer Vorgänger, m Konstantmopet
in Ungnade und wurde, als ihn die Römer verklagten, abberufen.
Die herrschsüchtige Kaiserin Sophie, die Gemahlin Justins Ii.,
schickte dem Besieger der Goten der Sage nach Rocken und Spindel
und lud ihn ein, er möge nun heim kommen und tu den Stuben
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Extrahierte Personennamen: Belisars Belisars Narses König_Totilas Narses Sophie Justins
§. 11, 3. Pcters des Großen Nachfolger.
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Als Potemkin starb, hinterließ er trotz seiner Verschwendung 50 Millionen Rubel.
Katharina war eine majestätische, prachtliebende, gut unterrichtete Frau. Sie hat ein eigenes Gesetzbuch verfaßt, im Drama sich versucht und mit den berühmtesten Gelehrten Frankreichs, Voltaire, Montesquieu und Diderot, im Brieswechsel gestanden. Ihre Festigkeit, Ruhe und Unerschrockenheit in den größten Gefahren ließen sie nie erzittern oder erbeben; ein kühnes, treffendes Wort fehlte ihr nie, und ihr Urteil war durchdringend, klar und scharf. Ein Ausspruch Katharinas bei Gelegenheit ihrer Siege ist bezeichnend: „Es war nötig, daß ich zu erwerben suchte, was ich nicht mitbrachte. Ich kam arm nach Rußland, — Polen und die Krim sind meine Mitgift, die ich Rußland hinterlasse." Als sie nach 34jähriger Regierung starb, bestieg ihr Sohn Paul I. 1796 den Thron.
§. 12. $)reu§en 6is ju tedhdi (fern Großen.
1. Ältere Geschichte Brandenburgs.
Die Grundlage des preußischen Staates bildet die Mark Brandenburg. Diese wurde bis zur Völkerwanderung von den Sem-nonen bewohnt, einem germanischen Volksstamm, der zu den nomadischen Sueven gehörte, welche sich in vielen Stämmen zwischen Elbe und Memel ausgebreitet hatten. Als die Sueven während der Völkerwanderung nach Westen zogen, rückten Slaven, von den Deutschen Wenden genannt, von Osten her bis zur Elbe vor. Zu diesen gehörten: in Mecklenburg die Dbotriten, in Brandenburg die Milzen, südlich davon die Sorben. Sie trieben Ackerbau und liebten ein enges Zusammenleben in Dörfern und Städten. Als Götter verehrten sie Belbog, den Gott des Guten, Zernebog, den Gott des Bösen. Der Donnergott hieß Perun oder Perkun, der Gott der Fruchtbarkeit Swantewit, der Schlachtengott Rade-gast; der Gott des Himmels, der Erde und der Unterwelt war der dreiköpfige Triglas. Die Götter wurden in Hainen und Tempeln in (unförmlichen) Bildern dargestellt und durch Opfer verehrt.
Als Karl der Große die Sachsen unterworfen und zum Christentum bekehrt hatte, rückte er 789, mit den Obotriten verbunden, gegen die Milzen im Brandenburgischen und machte sie zinspflichtig. Dann legte er am linken User der Elbe entlang Marken an, wie die rnittelelbische und thüringische und sicherte die Grenzen durch An-
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Extrahierte Personennamen: Katharina Diderot Karl_der_Große Karl
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
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Recht und Gericht.
Das älteste dieser Volksrechte ist das der Salsranken, die Lex Salica. Es scheint entstanden, bald nachdem die Salsranken sich auf römischem Boden festgesetzt, also im 5. Jahrhundert, noch vor der Begründung des fränkischen Reiches durch Chlodowech. Wie die Einleitung zur Lex Salica besagt, betrauten die Franken mit der Ab-sassnng dieses Rechtsbnches einige ihrer Vornehmen. Die eine Handschrift spricht von zwei, andere von sechs, eine dritte von vier solchen; nach letzterer hießen dieselben Wisogastis, Bodogastis, Saligastis und Widogastis. Diese berieten „an drei Malbergen" alles sorgfältig und brachten so das Gesetz zu stände. Später erhielt dasselbe (durch Chlodowech und andere Könige) mancherlei Zusätze, worin den neuer? dings wieder veränderten Verhältnissen Rechnung getragen, insbesondere auf Vergehen gegen die Diener oder Getreuen des Königs Strafen gesetzt wurden. Die erste Abfassung der Lex Salica enthält 65 §§, eine spätere 99. Im 6. Jahrhundert entstanden die Gesetzbücher der rechtsrheinischen Franken, der Alemannen, der Burgunder, im 8. das bojoarische, noch später die der Thüringer, der Sachsen und der Friesen. Da im fränkischen Reiche der Grundsatz galt, daß jeder Genosse eines Stammes nach seinen Stammesrechten gerichtet werden mußte, so haben die Volksrechte der im fränkischen Reiche vereinigten Stämme eine hervorragende Bedeutung. Sie find zugleich wichtige Quellen für die Kenntnis des wirtschaftlichen und sittlichen Lebens dieser Stämme. Auch Langobarden und Gothen hatten ihre Volks-rechte, die mit ihnen abstarben.
Ju den Volksrechten ward vorwiegend wohl das schon in Kraft bestehende herkömmliche Recht ausgezeichnet, jedoch auch manche Bestimmung getroffen, welche sich auf die neuen Verhältnisse bezog. Die meisten und wichtigsten Bestimmungen der Volksrechte sind strafrechtlicher Natur: sie zählen die Vergehen und Verbrechen auf, welche mit Strafe bedroht sind, und bestimmen die betreffende Strafe. Andere als Geldstrafen kommen im falifchen Gesetzbuch nicht vor, aber es sind daselbst auch nur Vergehen und Verbrechen gegen Privatpersonen verzeichnet; von öffentlichen Verbrechen wie Landes- oder Hochverrat ist nicht die Rede. Die Verleitung eines Richters zu einer ungesetzlichen Handlung und die Weigerung des Richters, Recht zu sprechen, werden, wie es scheint, nicht als öffentliche Vergehen betrachtet, daher auch nur mit Geldstrafen belegt. Erst in späteren Volksrechten, z. B. dem alemannischen, ist auch der Fall vorgesehen,*) wo jemand „ein
*) §. 25 des alemannischen Gesetzbuches. Ähnlich in dem bajoarischen.
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