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1. Geschichte des Altertums - S. 300

1889 - Wiesbaden : Kunze
300 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen." Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre." Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien. Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf

2. Geschichte des Altertums - S. 327

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 62, 2. Die römischen Frauen bis zum Ende der Republik. 327 das Jahr 43 v. Chr. hatten die Triumvirn Antonius, Octavian und Lepidus, da sie Geld brauchten, drückende Steuern ausgeschrieben und Gold und Silber bei Privaten und aus dem Tempel der Vesta genommen. Da diese auf ungerechte Weise zusammengebrachte Summe zur Bestreitung ihrer kriegerischen Maßregeln noch nicht ausreichte, so legten sie noch 1400 reichen Frauen, welche Anverwandte berühmter, verbannter Personen waren, eine höchst drückende Geldsteuer auf. Vergebens hatten die Frauen um Nachlaß gebeten und darauf aufmerksam gemacht, daß sie gesetzlich nur verpflichtet seien, einen kleinen Beitrag zur Unterstützung der Ritter zu leisten. Jetzt sammelten sich die Frauen auf den Straßen, machten sich Bahn und verlangten, von den Triumvirn gehört zu werden. Hortensia, die Tochter eines berühmten Redners, redete frei über die ihnen zugemutete Ungerechtigkeit und erzürnte die Machthaber so sehr, daß diese Gewalt gegen die Frauen gebraucht haben würden, wenn das Volk nicht laut zu murren angefangen hätte. Die Triumvirn gaben nach und erhoben nur von 400 Frauen die verlangte Steuer. Durch die glücklichen Kriege der Römer in Asien kam allmählich großes Unglück und Sittenverderbnis nach Rom. Prunkliebe, Genußsucht, Müßiggang, Schwelgerei und Laster aller Art ergriffen Männer und Frauen. Ein trübes Bild von tiefer Entsittlichung, deren die vornehmsten Frauen Roms sich schuldig gemacht hatten, geben die Nachrichten von der Entdeckung der Bacchanalien (Bacchusfeste) in Rom. Dieselben waren aus Campanien nach Rom verpflanzt worden. Anfangs wurden nur Frauen in diesen Geheimdienst eingeweiht; bald wurden auch Männer zugelassen und bei nächtlichen Gelagen große Vergehen verübt. Mord, Betrug, Giftmischerei, blieben denselben nicht fremd. Da entdeckte ein junger Mann, welchen die eigne Mutter hatte einweihen lassen wollen, dem Konsul die unzüchtigen Feste. Eine strenge Untersuchung, welche sofort eingeleitet wurde, enthüllte die gräßlichsten Vergehen; über 7000 Männer und Frauen hatten sich der Teilnahme an den Bacchanalien schuldig gemacht. Die Hauptverbrecher fielen unter dem Beile des Henkers, und ein Senatsbeschluß untersagte die Feier dieser greulichen Feste in Rom und Italien 186 aufs strengste. Der römische Dichter Plautus (f 184 v. Chr.) klagt, daß der Putztisch der römischen Frauen zum Unglück der Männer eingerichtet sei- Dreißig Arbeiter waren nötig, die Kleidungsstücke einer Frau anzufertigen, und fünfzehn verschiedene Moden wechselten in einem Jahre. Es ist leicht einzusehen, daß durch diesen unglaublichen Luxus nicht

3. Geschichte des Altertums - S. 123

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 18. Solon und seine Gesetzgebung in Athen. 123 führte er eine Erleichterung der Schuldenlast (Seisachtheia) in dem niederen Volke durch. Er setzte den üblichen hohen Zinsfuß herab, hob die wegen Schulden erteilten Freiheitsstrafen auf und erniedrigte den Münzfuß so, daß 73 Drachmen *) fernerhin den Wert von 100 hatten, die Schulden demnach um 27 °/0 erniedrigt wurden und in dem neuen Münzfuß zu entrichten waren. Darnach führte er eine neue Verfassung (594) ein. Die Staatsverfassung Solons beseitigte die Vorherrschaft der Aristokratie und ging dadurch zur Volksherrschast oder Demokratie über, daß nicht mehr das Vorrecht der Geburt, sondern der Grundbesitz und die daraus gegründete Staatssteuer zum Maßstab für die Teilnahme an der Staatsgewalt genommen wurde. Die Bürgerschaft zerfiel nach dem Ertrage ihres Grundbesitzes von jetzt ab in vier Klassen; Fremdlinge und Sklaven waren ausgeschlossen. Die Bürger, welche jährlich 500 Scheffel Getreide oder ein entsprechendes Maß Wein oder Öl ernteten, bildeten die erste Klasse; der Ertrag von 300 Scheffeln war maßgebend für die zweite Klaffe, der von 150 Scheffeln für die dritte Klaffe und ein solcher unter 150 Scheffel für die vierte Klaffe. Die Bürger der ersten Klasse konnten zur Archontenwürde, die der drei ersten Klaffen zu den übrigen Staatsämtern gelangen. An den Volksversammlungen und Volksgerichten konnten alle Bürger teilnehmen. Die Volksversammlung hatte die höchste Gewalt im Staate. Sie entschied über Krieg und Frieden, wählte die Beamten und beschloß über die Anträge des Rates. Der Rat oder die Bule bestand aus 400 Mitgliedern der drei ersten Klaffen, welche über 30 Jahr alt fein mußten. Er bildete den Ausschuß der Volksversammlung, hatte die Verwaltung des Staates und die Leitung der Finanzen unter sich. Täglich hielt er öffentliche Sitzungen ab, und je der zehnte Teil feiner Mitglieder, die Prytanie oder die Pry-tanen mußten den ganzen Tag in dem Prytaneion versammelt bleiben, wo sie auch aßen und schliefen, bis die ein Zehntel des Jahres dauernde Amtszeit um war. Was in der Volksversammlung beschlossen worden war, führten die 9 Archonten aus, die jährlich aus der ersten Bürgerklasse gewählt wurden und auch den Volksgerichten beizuwohnen hatten. Wenn sie ihr Amt tadellos verwaltet hatten, so wurden sie lebenslänglich Mitglieder des obersten Gerichtshofes. Dies war der Areopag. Derselbe hatte über die schwersten Verbrechen zu urteilen, die Amtsführung der Archonten zu beauf- *) 1 Drachme = 6 Obolen, 1 Obolos = 13 Ps.

4. Geschichte des Altertums - S. 127

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 20, 1. Die Perserkriege: Der Aufstand der Ionier. 127 Adels zu Gunsten des Volkes vollends gebrochen wurde. Die vier Stämme (Phylen), in welche das athenische Volk bis jetzt zerfiel, hob er auf, und bildete nach völliger Vermischung derselben zehn Bezirke oder Stämme. Jeder Bezirk hatte 50 Mitglieder in den Rat zu wählen, sodaß derselbe statt 400 jetzt 500 Mitglieder zählte. Die Beratungen desselben mußten fortan öffentlich stattfinden ; die Archonten wurden aus der Zahl der Bewerber durch das Los festgestellt. Damit eine Tyrannis in dem athenischen Staate in Zukunft nicht wiederkehre, wurde der Ostrazismus oder das Scherbengericht eingeführt, wodurch ein Bürger auf zehn Jahre aus dem Staate verbannt werden konnte. Schien weiterhin der Einfluß eines Bürgers dem Staate gefährlich, so hatte der Rat bei der Volksversammlung anzufragen, ob der Ostrazismus vorzunehmen sei. Wurde die Frage bejaht, so wurde der Tag für das Scherbengericht festgesetzt. Jeder Teilnehmende erhielt dann ein Täfelchen (Ostrakon oder Scherbe), auf welches der Name des Staatsgefährlichen zu schreiben war. Hatte der dritte Teil der Bürgerschaft (6000) den Namen desselben auf die Täfelchen gesetzt, so war dieser für die vorgeschriebene Zeit verbannt und mußte den Staat verlaßen, ohne jedoch seiner Ehre und seines Vermögens dabei verlustig zu gehen. Die Adeligen in Athen riefen gegen diese Verfassungsänderungen zwar die Spartaner zu Hilfe, allein vergeblich. Als die Spartaner hierauf den Hippias nach Athen zurückführen wollten, versagten ihnen die eigenen Bundesgenossen den Beistand. Zweiter Zeitraum. Vom Beginn der Perserkriege bis zur Entstehung der makedonischen Weltherrschaft durch Alexander den Großen 500-336 v. Chr. §. 20. Die Perserkriege 500—449. 1. Der Aufstand der Ionier. 1)ie griechischen Kolonien an der Westküste Kleinasiens waren durch ihren Handel frühzeitig zu großem Wohlstand gelangt, verloren aber ihre Unabhängigkeit an die Lyder und wurden dann mit Lydien durch Cyrus dem Perserreiche eingefügt. Nachdem der Zug des Perserkönigs Darius I. gegen die Skythen in Europa (§. 7, 2) mißglückt war, hofften die Ionier auf Befreiung von dem Perserjoch und ließen sich deshalb durch Histiäus zu einer Erhebung bewegen. Histiäus hatte nämlich die Landschaft am unteren Strymon in

5. Geschichte des Mittelalters - S. 85

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Die Frauen. 85 2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch. 3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre

6. Geschichte des Mittelalters - S. 288

1888 - Wiesbaden : Kunze
288 Vierte Periode des Mittelalters. hieß der Kessel fang. Später bediente man sich der Kreuzprobe. Man stellte nämlich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Kreuz und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von zwei Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimmprobe galt es als Beweis der Schuld, wenn der ins Wasser Gestürzte nicht untersank. Bei der Probe des geweihten Bissens gab man dem Angeschuldigten unter den ärgsten Verwünschungen eine geweihte Hostie in den Mund. Konnte er diese ohne Mühe verschlucken, und blieb er auch nachher ohne Krankheit und Schmerzen, so wurde er für unschuldig erklärt. Endlich wird noch das Bahrrech t erwähnt. Man legte die Leiche eines Ermordeten auf eine Bahre und ließ den des Mordes Verdächtigen die Wunde berühren. Sobald das Blut aus derselben oder Schaum aus dem Munde des Gemordeten trat, oder wenn der Tote sich veränderte, so war der Angeklagte des Mordes schuldig. Manchmal nahm man statt der Leiche nur die Hand des Ermordeten; dies nannte man „das Scheingehen". Tie Ordalien kamen im 15. Jahrhundert ab; länger hielt sich die Tortur. Die Folter oder Tortur war ein Mittel zur Erregung heftiger körperlicher Schmerzen bei dem Angeklagten, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Die Tortur hatte mehrere Grade. Der erste Grad bestand in Peitschenhieben bei ausgespanntem Körper und im Zusammenquetschen der Daumen in eingekerbten oder mit stumpfen Spitzen versehenen Schraubstöcken; derzweite in heftigem Zusammenschnüren der Arme mit härenen Schnüren, im Zusammenschrauben der Beine mit ähnlichen Werkzeugen, den spanischen Stieseln. Ein kreuzweises Zusammenpressen der Daumen und großen Zehen geschah durch das sogenannte mecklenburgische Instrument. Der dritte Grad bestand im Ausrecken des Körpers mit rückwärts aufgehobenen Armen auf einer Bank oder Leiter oder durch die eigene Schwere des Körpers, wobei Gewichte an die Füße gehängt wurden. Diese Marter wurde noch durch Brennen in der Seite, auf den Armen, an den Nägeln erhöht. Außerdem gab es noch eine Menge anderer Peinigungsmittel, z. B. die pommersche Mütze, welche den Kops aus eine bedenkliche Weise zusammenpreßte; der gespickte Hase, eine Rolle mit stumpfen Spitzen, über welche der auf der Leiter ausgespannte Körper auf-und abgezogen wurde. Gewöhnlich setzte man die Folter fort, bis ein Geständnis erfolgte. Leugnete der Beklagte, so fuhr man fort, den-

7. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1888 - Wiesbaden : Kunze
8. Die Franken unter den Merowingern. 41 welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld. Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna. Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen. §. 8. Die franken unter tsen Seramingem. Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 45

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 8. Die Franken unter den Merowingern. 45 Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König, welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel- haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde. Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod- wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg

9. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51 und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang. Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre 4*

10. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 206

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 206 — Vorteile im täglichen Leben. Nicht minder wichtig sind die im täglichen Leben erreichten Vorteile. Im Jahre 1875 gelangte eine nene Münz-, Maß- und Gewichtsordnnng zur Einführung. Zur wesentlichen Erleichterung von Handel und Verkehr hatte man jetzt ini ganzen Reiche gleiche Münzen, gleiches Maß und gleiches Gewicht. — Das Jahr 1879 brachte einheitliche Regelung der Rechtspflege für das ganze Reich. Die Aburteilung vou Übertretungen, Vergehen und Verbrechen erfolgt nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches; auch ein bürgerliches Gesetzbuch über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wurde in Angriff genommen, nach sorgfältiger Beratung fertig gestellt und tritt mit dem Jahre 1900 in Kraft. Der höchste Gerichtshof ist das Reichsgericht in Leipzig. In den meisten kleinen Städten ist ein Amtsgericht mit einem Richter an der Spitze. Große Städt.' haben vielfach ein Landgericht, jede Provinz ein Oberlandesgericht. In der Regel steht es dem Verurteilten frei, gegen das Erkenntnis des niederen Gerichts bei dem höheren Gerichte Berufung einzulegen bis zur Entscheidung des Reichsgerichts. „Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus." Die Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich. Damit auch das Volk Anteil an der Rechtsprechung habe, sind bei den Amtsgerichten die Schöffengerichte, bei den Landgerichten die Schwurgerichte bestellt. Die Schöffen und Geschworenen haben bei der Entscheidung genau dasselbe Stimmrecht wie der Richter. Zu diesen Ehrenämtern ist jeder selbständige Deutsche wählbar, der über 30 Jahre alt ist, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und keine Armenunterstützung bezieht. Das Reich übernahm ferner das Post- und Telegraphen-wesen, das mit Ausnahme von Bayern und Württemberg für ganz Deutschland durch das Reichspostamt geleitet wird. Großen Erfolg hatte die kaiserliche Post. An der Spitze stand als Generalpostmeister ein Mann mit seltenen Geistesgaben, Heinrich Stephan, der Sohn eines einfachen Handwerksmannes aus Stolp in Pommern. Das ganze Reich ist in große Bezirke, Oberpostbireftioneit, eingeteilt, die einen Oberpostdirektor an der Spitze haben. Diesem sind die Post- und Telegraphenämter der Bezirke unterstellt. Postanstalten hat jede Stadt und jedes größere Dorf. In kleineren Dörfern finden wir Post-agenturen oder Posthilfsstellen. Unzählige Briefkasten nehmen Briefe it. a. zur Beförderung an. Die Bahnpost befördert die Postsachen auf der Eisenbahn; die Feldpost tritt bei Ausbruch eines Krieges in Thätigkeit. Im Jahre 1875 wurde der Weltpostverein gegründet, der mit Ausnahme einiger Gebiete in Afrika und Australien den ganzen Erdball umspannt. Für 10 Pf. Porto, ja auf der Postkarte für 5 Pf. gelangt eine Nachricht mit größter Schnelligkeit und beispielloser Sicherheit bis zu der fernsten Gemeinde des weiten Reiches; im Bezirke des Weltpostvereins beträgt das Briefporto 20 Pf., für Postkarte 10 Pf. Diese Schnelligkeit und Sicherheit tritt erst in ihr rechtes Licht, wenn wir bedenken, daß alljährlich im deutschen Reiche durch die Post mehr als 700 Millionen Briefe und 250 Millionen Postkarten besorgt werden müssen. Briefe und Postkarten an Militärpersonen sind portofrei; sie müssen dann aber mit der Aufschrift versehen sein: „Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers." Drucksachen dürfen nur unter Streif- oder Kreuzband und in offenem Umschlage eingeliefert werden, so daß der Inhalt leicht
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