Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte des Altertums - S. 300

1889 - Wiesbaden : Kunze
300 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen." Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre." Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien. Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf

2. Geschichte des Mittelalters - S. 85

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Die Frauen. 85 2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch. 3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre

3. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1888 - Wiesbaden : Kunze
8. Die Franken unter den Merowingern. 41 welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld. Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna. Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen. §. 8. Die franken unter tsen Seramingem. Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 45

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 8. Die Franken unter den Merowingern. 45 Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König, welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel- haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde. Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod- wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg

5. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51 und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang. Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre 4*

6. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 70

1885 - Wiesbaden : Bergmann
70 Recht und Gericht. Das älteste dieser Volksrechte ist das der Salsranken, die Lex Salica. Es scheint entstanden, bald nachdem die Salsranken sich auf römischem Boden festgesetzt, also im 5. Jahrhundert, noch vor der Begründung des fränkischen Reiches durch Chlodowech. Wie die Einleitung zur Lex Salica besagt, betrauten die Franken mit der Ab-sassnng dieses Rechtsbnches einige ihrer Vornehmen. Die eine Handschrift spricht von zwei, andere von sechs, eine dritte von vier solchen; nach letzterer hießen dieselben Wisogastis, Bodogastis, Saligastis und Widogastis. Diese berieten „an drei Malbergen" alles sorgfältig und brachten so das Gesetz zu stände. Später erhielt dasselbe (durch Chlodowech und andere Könige) mancherlei Zusätze, worin den neuer? dings wieder veränderten Verhältnissen Rechnung getragen, insbesondere auf Vergehen gegen die Diener oder Getreuen des Königs Strafen gesetzt wurden. Die erste Abfassung der Lex Salica enthält 65 §§, eine spätere 99. Im 6. Jahrhundert entstanden die Gesetzbücher der rechtsrheinischen Franken, der Alemannen, der Burgunder, im 8. das bojoarische, noch später die der Thüringer, der Sachsen und der Friesen. Da im fränkischen Reiche der Grundsatz galt, daß jeder Genosse eines Stammes nach seinen Stammesrechten gerichtet werden mußte, so haben die Volksrechte der im fränkischen Reiche vereinigten Stämme eine hervorragende Bedeutung. Sie find zugleich wichtige Quellen für die Kenntnis des wirtschaftlichen und sittlichen Lebens dieser Stämme. Auch Langobarden und Gothen hatten ihre Volks-rechte, die mit ihnen abstarben. Ju den Volksrechten ward vorwiegend wohl das schon in Kraft bestehende herkömmliche Recht ausgezeichnet, jedoch auch manche Bestimmung getroffen, welche sich auf die neuen Verhältnisse bezog. Die meisten und wichtigsten Bestimmungen der Volksrechte sind strafrechtlicher Natur: sie zählen die Vergehen und Verbrechen auf, welche mit Strafe bedroht sind, und bestimmen die betreffende Strafe. Andere als Geldstrafen kommen im falifchen Gesetzbuch nicht vor, aber es sind daselbst auch nur Vergehen und Verbrechen gegen Privatpersonen verzeichnet; von öffentlichen Verbrechen wie Landes- oder Hochverrat ist nicht die Rede. Die Verleitung eines Richters zu einer ungesetzlichen Handlung und die Weigerung des Richters, Recht zu sprechen, werden, wie es scheint, nicht als öffentliche Vergehen betrachtet, daher auch nur mit Geldstrafen belegt. Erst in späteren Volksrechten, z. B. dem alemannischen, ist auch der Fall vorgesehen,*) wo jemand „ein *) §. 25 des alemannischen Gesetzbuches. Ähnlich in dem bajoarischen.

7. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 26

1885 - Wiesbaden : Bergmann
26 Standesverhältnisse: ,freie und Unfreie, Adel, Fürsten, Könige, Priester. und auch bic wichtigeren, bevor sie an bic Stammesgemeinde gelangen, vorberaten. Sic treten in der Stammesgemeindc als Rcbncr auf nnb stellen Anträge, über welche dann letztere abstimmt. Sie sind es, welche bic herangereiften Jünglinge für wehrhaft erklären nnb mit dem Waffen schmuck bekleiden. Sie allein haben das Recht, ein Gefolge um sich zu sammeln und mit diesem Kriegszuge auf eigene Hand zu unternehmen. Aus ihnen werden bic Richter bcr Gaue genommen, bic auch im Kriegsfälle bic Mannschaft ihres Gaues befehligen. Sie werben durch Gescheute nicht nur von den eigenen Volksgenossen, sondern auch von sremden Völkern geehrt. Aus ihrer Mitte endlich wirb zweifelsohne bcr Herzog (dux) gewühlt, bcr bcn Oberbefehl über bat ganzen Stamm im Kriege führt. Tenn, wenn Tacitus sagt: „die Herzoge werden aus Grund ihrer Tapferkeit gewählt," so meint er damit gewiß nicht, daß der erste beste tapfere Krieger zum Herzog erhoben worden fei, sondern nur, daß unter den Häuptlingen oder Fürsten selbst erst wieder hervorragende Tapferkeit bei der Wahl zum Herzoge den Außschlag gegeben habe. Das Amt des Herzogs war fein bleibendes: es erlosch fofort mit dem Ende des Kriegszuges. Ter freie Germane wollte sich einer militärischen Obergewalt keinen Augenblick länger als durchaus notwendig unterwerfen. Selbst während des Krieges übte der Herzog (wie Tacitus ausdrücklich hervorhebt) weniger durch seine Befehle, als durch sein Beispiel einen entscheidenden Einfluß auf die vou ihm geführte Mannschaft. Auch Könige kommen bei den Germanen schon in dieser Zeit vor, jedoch nicht bei allen Stämmen, auch, wie es scheint, nicht vom Anbeginn an. Cäsar weiß von Königen der Germanen noch nichts. Dem Ariovift, mit dem er Krieg führte, hatte der römische Senat früher, um ihn für sich zu gewinnen, den Titel eines Königs und eines Freundes des römischen Volkes (wie das römischer Brauch war) verliehen, und Ariovift hatte diesen Titel sich gefallen lassen, mag dann wohl auch von seinen eigenen Stammesgenoffen als König anerkannt worben sein, weil bcr Kriegszug, in dem er befehligte, von längerer Dauer war und eine feste einheitliche Obergewalt erheischte. Tacitus unterscheidet solche Stämme, „welche regiert werden", von anderen, „welche die Freiheit vorziehen". Jene findet er vorzugsweise unter den östlichen Germanen. Es könnte nun wohl fein, daß gerade bicfe, bic wahrscheinlich mit ihren wilden Nachbarn, bat Sarmatcn, sich häufig im Kriegszustände befanbcit, bic Notwendigkeit einer einheitlichen Gewalt früher anpfititbcit hätten, als bic mehr im Innern

8. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 27

1885 - Wiesbaden : Bergmann
5tanbesverf)ältmffe: Freie und Unfreie, Adel, Fürsten, Könige, Priester. 27 Germaniens wohnenden. Gewiß ist, daß überall da, wo wir Stammeskönige finden, sich auch ein bestimmter Grund zur Errichtung einer solchen straffen Königsgewalt nachweisen laßt. Die Cimbern standen bei ihren großen Eroberungszügen unter Königen; Marbod machte sich zum König der Markomannen, um die zuvor getrennten Stämme zu einer festen Masse zu vereinigen; Armin wollte das gleiche zum Schutz gegen die Römer thun, scheiterte aber an der Eifersucht der Fürsten. Später, in der Völkerwanderung, treten fast überall au der Spitze der Stämme Könige ans. Anderer Art waren wohl jene Könige, die Tacitus catch erwähnt, aber mit dem Beisatze, daß sie keine Macht hätten, zu befehlen, daher nur „durch Überredung" Einfluß gewinnen könnten, und die er fast auf eine Stufe mit den „Fürsten" stellt. Noch zur Zeit des Fraukeu-reichs kommen solche bei Gregor von Tours unter dem Namen reguli oder regales vor, „kleine Könige", zum Unterschied von den, über einen ganzen Stamm gebietenden, Heereskönigen. Neben den weltlichen Gewalten gab es auch eine geistliche, die Priester. Aber auch ihre Befugnisse waren nur beschränkte und bei weitem nicht so ausgedehnte wie die der Druiden in Gallien. Eine geschlossene Körperschaft scheinen sie nicht gebildet zu haben. Sie hatten lediglich die weltlichen Obrigkeiten zu unterstützen. In den Stammesversammlungen geboten sie Ruhe, damit die Fürsten sprechen könnten. Im Kriege wurden die, welche sich eines militärischen Vergehens schuldig gemacht, von den Heerführern ihnen zur Bestrafung übergeben. Außerdem mögen sie vor der Schlacht den Willen der Götter durch Weissagungen erkundet, bereit Beistand durch Gebete und Opfer angerufen haben. Achtes Kapitel Das Gericht und die Stammesversammlung. Mas politische Leben der alten Germanen, wie es sich im Frieden entfaltete, war doppelter Art. Ein Teil davon bestand in der Rechtspflege, b. H. in der Regelung der Verhältnisse von Mein und Dein, der Ausgleichung von Streitigkeiten zwischen einzelnen Volksgenossen und der Bestrafung von Vergehen, der andere in der Beratung und Beschlußfassung üb er gemeinsame Art ge-

9. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

10. Erdkunde - S. 257

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 257 — Geist des Mittelalters konnte solche Prachttempel zur Ehre Gottes aufführen. Und zur Ausführung eines solch heiligen Unternehmens trug alles bei, was von diesem Geiste beseelt war. Unter Gebet und Gesang wallten oft große Züge von Gläubigen an den Ort, wo dem Herrn eine würdige Wohnung gebaut werden sollte, und ein jeder spendete frendig sein Scherflein; unter Gebet und Gesang gingen die Werkleute täglich an die Arbeit. Und nicht etwa bloß arme Leute waren es, die auf solche Weise Gott zu dienen suchten — nein, auch Reiche und Mächtige drängten sich herbei, um ent- weder selbst Hand ans Werk zu legen oder dessen Vollendung durch große Spenden zu fördern. Wie nun der Straßburger Münster ein beredter Wortführer des hingebenden christlichen Kunstsinnes im Mittelalter ist, so ist er auch als echt deutscher Bau ein beständiger Mahner an das elfässische Volk, stets seiner deutschen Abstammung eingedenk zu sein. Eine Fernsicht im Wheingau. Der Rheingau gehört zu den herrlichsten Gebieten unseres Vater- landes. In einem engen Thale durchbricht der Rhein das Schiefer- gebirge, dessen Berge sich in malerischen Formen aus den grünen Fluten erheben, welche von schnellen Dampfern und schaukelnden Nachen belebt werden. Von den Höhen aus genießt man entzückende Fernsichten (vgl. Bild 17, S. 59). Eine der schönsten hiervon ist diejenige, welche sich dem staunenden Blicke von der Burgruine Klopp aus bietet. Diese ruht auf dem Gipfel eines Weinberges, der sich steil hinter der Stadt Bingen erhebt. Rechts liegt die lachende, vom Rheine durchströmte Landschaft, mit freundlichen Ortschaften übersät. Das Auge reicht über den Johannisberg bis zu den blau dämmernden Höhen bei Heidelberg und dem fernen Melibocus im Odenwald?. Zur linken Seite verliert sich der Rhein hinter dunkeln, waldgekrönten Felsen. Hier ist alles groß und erhaben, dort an- mutig und heiter. Mitten in den Fluten des Rheines steht, umtobt von der wilden Brandung, der Mäuseturm. Ihm gegenüber sieht
   bis 10 von 198 weiter»  »»
198 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 198 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 2
1 1
2 0
3 0
4 7
5 27
6 7
7 41
8 0
9 5
10 36
11 8
12 2
13 0
14 0
15 10
16 5
17 0
18 1
19 10
20 20
21 1
22 2
23 20
24 25
25 1
26 16
27 10
28 2
29 1
30 2
31 6
32 1
33 15
34 3
35 0
36 1
37 135
38 4
39 2
40 1
41 3
42 6
43 13
44 0
45 12
46 6
47 1
48 45
49 2

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 11
1 539
2 84
3 86
4 47
5 8
6 33
7 63
8 94
9 151
10 9
11 15
12 47
13 50
14 74
15 24
16 283
17 2758
18 9
19 87
20 130
21 96
22 59
23 201
24 70
25 66
26 355
27 4
28 88
29 29
30 30
31 85
32 39
33 13
34 61
35 106
36 114
37 79
38 88
39 632
40 23
41 200
42 132
43 124
44 15
45 327
46 67
47 9
48 7
49 18
50 8
51 13
52 207
53 93
54 115
55 178
56 155
57 9
58 94
59 90
60 46
61 15
62 6
63 500
64 34
65 77
66 52
67 118
68 465
69 135
70 7
71 250
72 148
73 20
74 29
75 147
76 79
77 1203
78 25
79 20
80 8
81 42
82 232
83 132
84 69
85 56
86 101
87 234
88 108
89 63
90 182
91 75
92 771
93 7
94 975
95 31
96 58
97 17
98 382
99 7

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 105
1 67
2 177
3 29
4 12
5 21
6 161
7 15
8 10
9 15
10 292
11 43
12 190
13 80
14 32
15 16
16 37
17 9
18 48
19 279
20 20
21 5
22 7
23 16
24 99
25 76
26 10
27 66
28 140
29 11
30 3
31 67
32 64
33 195
34 466
35 1
36 28
37 18
38 66
39 73
40 5
41 37
42 115
43 74
44 3
45 142
46 70
47 53
48 46
49 26
50 88
51 154
52 22
53 38
54 115
55 4
56 243
57 1
58 49
59 255
60 12
61 3
62 31
63 27
64 48
65 25
66 9
67 7
68 9
69 4
70 10
71 17
72 37
73 16
74 28
75 73
76 38
77 46
78 92
79 11
80 21
81 554
82 18
83 98
84 125
85 65
86 30
87 58
88 12
89 70
90 60
91 91
92 33
93 12
94 32
95 59
96 10
97 12
98 24
99 34
100 169
101 108
102 106
103 35
104 64
105 46
106 5
107 81
108 43
109 60
110 46
111 15
112 44
113 333
114 184
115 45
116 25
117 67
118 52
119 128
120 44
121 65
122 60
123 52
124 149
125 67
126 111
127 334
128 283
129 380
130 15
131 213
132 111
133 137
134 58
135 14
136 147
137 96
138 60
139 49
140 23
141 2
142 106
143 105
144 7
145 64
146 157
147 17
148 48
149 189
150 1
151 21
152 146
153 33
154 16
155 49
156 49
157 7
158 14
159 110
160 198
161 5
162 33
163 72
164 41
165 47
166 85
167 20
168 100
169 15
170 3
171 23
172 37
173 145
174 8
175 373
176 19
177 219
178 70
179 75
180 30
181 169
182 117
183 230
184 163
185 54
186 77
187 131
188 97
189 73
190 23
191 19
192 656
193 211
194 34
195 133
196 106
197 162
198 5
199 18