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1. Geschichte des Altertums - S. 300

1889 - Wiesbaden : Kunze
300 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen." Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre." Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien. Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf

2. Geschichte des Mittelalters - S. 85

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Die Frauen. 85 2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch. 3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre

3. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1888 - Wiesbaden : Kunze
8. Die Franken unter den Merowingern. 41 welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld. Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna. Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen. §. 8. Die franken unter tsen Seramingem. Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 45

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 8. Die Franken unter den Merowingern. 45 Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König, welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel- haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde. Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod- wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg

5. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51 und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang. Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre 4*

6. Griechische Geschichte - S. 52

1893 - Dresden : Ehlermann
52 Zweite Periode. 10. Athens Glanzzeit. 2) Die Bundesgenossen werden in immer grssere Abhngigkeit gebracht und sind zuletzt Unterthanen. Sie zahlen Tribute (Auflagen") und sind athenischer Gerichtsbarkeit in allen grsseren Strafsachen unterworfen. Nur Samos, Chios, Lesbos behalten ihre Selbstndigkeit. Zchtigung Abtrnniger, wie Samos, Byzanz. Ein Bundesstaat wird so unter Athens Fhrung gebildet von der 300 (grsstenteils See-) Stdten *) und Inseln. Die Steuern werden nach Bezirken erhoben (der Jonische, Karische, Insel-, Hellespontische, Trakische Tribut), durch den Schatzmeister verrechnet und ihre Betrge, auf Marmortafeln eingetragen, zur ffentlichen Kenntnis gebracht. Besatzungen werden in die Städte gelegt und Beamte (700) zur Besorgung der Bundesangelegenheiten in die Bezirke gesendet. Eine Truppe von 2500 Schwerbewaffneten, 1600 Bogenschtzen, 2000 Besatzungsmannschaften, 20 Kreuzer und andere Schiffe im Dienste des Bundes. 3) Aufschwung von Handel und Gewerbe. Einfuhr von Lebensbedarf (bei dem kargen Boden Attikas doppelt notwendig), wie Getreide, dessen Zufuhr Athen sich sogar durch Zwangsmassregeln sichert, Hlsenfrchte, Salzfische u. a., von Schiffbauholz, Elfenbein, Metallen, Spezereien u. a. Ausfuhr von Erzeugnissen des Gewerbfleisses und der Kunstindustrie. Attische Thon- und Metallwaren sehr geschtzt. Eine geschickte Handelspolitik leitet den berseeischen Handel vorwiegend nach Athen. Ungemeines Wachsen des Wohlstandes. 4) Verschnerung der Reichshauptstadt durch glanzvolle Bauten und bildnerischen Schmuck. Blhendes geistiges Leben, dessen Frderer Perikles ist (s. u. 12). Das athenische Bundesreich zwar ein einheitliches Staatswesen, doch kein nationales Reich. Neben Athen Sparta und der peloponnesische Bund. Zwei Grossmchte im kleinen Griechenland. (Vergl. Preussen u. sterreich vor 1866). Gegensatz: 1) des Stammes (Jonier Dorier); 2) der Verfassung (demokratisch aristokratisch). Eifersucht Spartas auf die wachsende Macht Athens. Daher 5) Notwendigkeit eines Entscheidungskampfes zwischen den beiden Grossmchten (vergl. Preussen und sterreich); Perikles sucht den Ausbruch bis zur Vollendung der Kriegs- *) Zeitweis auch auf peloponnesische Bundesgenossen wie Acher und auf Botier erstreckt

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 52

1891 - Dresden : Höckner
— 52 — sondern schädigte auch das Ansehen der Ostgoten nach außen. Amalasunthas Ermordung durch ihren Gemahl Theodat gab Justinian den willkommenen Vorwand zum Kriege. 5. Belisar begann ihn mit der Besetzung Siciliens, während ein kaiserlicher Heerhaufe das wichtige Salona und demnächst das ganze gotische Dalmatien einnahm. Der Abfall der Römer und die Parteiungen unter den Goten lieferten ihm bald einen großen Teil Uuteritaliens mit Neapel in die Hände. Infolgedessen erhoben die Goten an Stelle des unfähigen Theodat, des letzten Amalers, den tapferen Vitiges(536—539) auf den Schild. Aber dieser ließ Rom unverteidigt in Belisars Hände fallen (536) und erkaufte die Hilfe der treulosen Frankenkönige mit Abtretung der Provence und des südlichen, bisher von der fränkischen Eroberung verschonten Alamanniens. Der Versuch, Rom durch lange Belagerung wiederzugewinnen, mißlang, und der König mußte sich schließlich in Ravenna ergeben. Die ostgotische Herrschaft war auf das linke Poufer beschränkt. 6. Allein nach Belisars Abzug erhoben sich die Goten zu einem nationalen Aufschwung. Unter ihrem thatkräftigen und edlen König Totilas (541—552) eroberten sie fast ganz Italien samt Rom zurück. Auch Belisar, der jetzt wieder zurückkehrte, vermochte mit seinen ungenügenden Streitkräften nichts gegen sie auszurichten, wenn er auch das entfestigte Rom wiedergewann und behauptete. Nach seiner Abberufung (548) siel auch die Hauptstadt wieder in die Hände der Goten, und immer bedrohlicher zog sich ihre wachsende Macht um Ravenna, den letzten Waffenplatz der Byzantiner neben Ancona, zusammen. 7. Da brach steh seit 552 der neue byzantinische Oberseld-herr Narses mit einem Heer buntgemischter (auch lango-barbischer) Soldtruppen von Salona ans einen Weg nach 552 Mittelitalien. Bei dem Dorfe Taginä in Tuscien erlag der tapfere Totilas mit seinen todesmutigen Scharen der überlegenen römischen Taktik. Nach der Einnahme Roms vernichtete Narses die Trümmer des gotischen Volkes unter ihrem letzten König Tejas nach einem heldenmütigen Verzweiflungskampfe berselben 553 am Vesuv 553 und brachte endlich auch Tejas' jüngsten Bruder Aligern, den hartnäckigen Verteidiger von Cumä und des dort 555 bewahrten gotischen Königsschatzes, zur Ergebung (555). Das verwüstete Italien war eine oströmische Provinz (Exarchat von Ravenna).

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 79

1891 - Dresden : Höckner
— 79 — lung (Gericht über seine Ankläger). Nach dem Beschlusse einer großen Versammlung von Bischöfen und Geistlichen des fränkischen wie des römischen Adels und Volkes setzte ihm darauf der Papst am 25. December 800 im St. Peter am Grabe des Apostels 800 die Kaiserkrone aufs Haupt und salbte ihn unter dem Zuruf des Volkes. 3. Die vornehmsten Aufgaben des neuen Kaisers waren nächst der Wahrung von Ordnung und Frieden im Innern des Reiches der Schutz der abendländischen Christenheit gegen Ungläubige und die Ausbreitung des Evangeliums nach außen (neue Eidesleistung aller Unterthanen). Darum kämpfte Karl gegen die Tschechen in Böhmen, unterwarf die Sorben und zwang den Dänenkönig, der nach der Eroberung Nordalbingiens seine Macht bereits über Obotriten und Friesen ausgedehnt hatte, durch einen Zug bis an die Weser 811 zur Anerkennung der Eidergrenze. Gegen neue Raubsahrten der Normannen ließ Karl die Flußmündungen befestigen und Kriegsschiffe rüsten. In Spanien wurde die Reichsgrenze in fortgesetzten Kämpfen (unter Leitung des jungen Ludwig, des Königs von Aquitanien) bis zum Ebro vorgeschoben und am Ende auch Byzanz zur Anerkennug des fränkischen Kaisertums gezwungen, mit dem großen abbafidischen Kalifen Harun al Raschid durch Gesandtschaften und Geschenke freundschaftliche Beziehungen angeknüpft. 4. Zum Schutze war die ganze Reichsgrenze ringsum mit festen Marken, militärisch organisierten Grenzlandschaften unter einem Markgrafen (nicht selten mit dem Titel Herzog) umgeben, der meist auch über das Heeresaufgebot der dahinter liegenden Gaugrafschaften verfügte. Es waren: die britische Mark im Nordwesten Galliens, die dänische zwischen Eider und Schlei, die sächsische im östlichen Holstein, die sorbische längs der Saale, die böhmische im Nordgau auf dem linken Donauufer, die avarische oder Ostmark zwischen der Enns und dem Wiener Walde und die spanische zwischen Pyrenäen und Ebro. c) Reichsverfafsung und Verwaltung, Vasallentum. 1. Die Grundlagen der merowingischen Verfassung wurden im wesentlichen auch im neuen Reiche beibehalten und nur in manchen Beziehungen weitergebildet. Bei Ausdehnung derselben auf die unterworfenen Stämme wurde das Volksherzogtum beseitigt, nicht aber das Stammesrecht (die lex Saxonum erst jetzt aufgezeichnet). Über diefes erhob sich jedoch eine umfassende

9. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 70

1885 - Wiesbaden : Bergmann
70 Recht und Gericht. Das älteste dieser Volksrechte ist das der Salsranken, die Lex Salica. Es scheint entstanden, bald nachdem die Salsranken sich auf römischem Boden festgesetzt, also im 5. Jahrhundert, noch vor der Begründung des fränkischen Reiches durch Chlodowech. Wie die Einleitung zur Lex Salica besagt, betrauten die Franken mit der Ab-sassnng dieses Rechtsbnches einige ihrer Vornehmen. Die eine Handschrift spricht von zwei, andere von sechs, eine dritte von vier solchen; nach letzterer hießen dieselben Wisogastis, Bodogastis, Saligastis und Widogastis. Diese berieten „an drei Malbergen" alles sorgfältig und brachten so das Gesetz zu stände. Später erhielt dasselbe (durch Chlodowech und andere Könige) mancherlei Zusätze, worin den neuer? dings wieder veränderten Verhältnissen Rechnung getragen, insbesondere auf Vergehen gegen die Diener oder Getreuen des Königs Strafen gesetzt wurden. Die erste Abfassung der Lex Salica enthält 65 §§, eine spätere 99. Im 6. Jahrhundert entstanden die Gesetzbücher der rechtsrheinischen Franken, der Alemannen, der Burgunder, im 8. das bojoarische, noch später die der Thüringer, der Sachsen und der Friesen. Da im fränkischen Reiche der Grundsatz galt, daß jeder Genosse eines Stammes nach seinen Stammesrechten gerichtet werden mußte, so haben die Volksrechte der im fränkischen Reiche vereinigten Stämme eine hervorragende Bedeutung. Sie find zugleich wichtige Quellen für die Kenntnis des wirtschaftlichen und sittlichen Lebens dieser Stämme. Auch Langobarden und Gothen hatten ihre Volks-rechte, die mit ihnen abstarben. Ju den Volksrechten ward vorwiegend wohl das schon in Kraft bestehende herkömmliche Recht ausgezeichnet, jedoch auch manche Bestimmung getroffen, welche sich auf die neuen Verhältnisse bezog. Die meisten und wichtigsten Bestimmungen der Volksrechte sind strafrechtlicher Natur: sie zählen die Vergehen und Verbrechen auf, welche mit Strafe bedroht sind, und bestimmen die betreffende Strafe. Andere als Geldstrafen kommen im falifchen Gesetzbuch nicht vor, aber es sind daselbst auch nur Vergehen und Verbrechen gegen Privatpersonen verzeichnet; von öffentlichen Verbrechen wie Landes- oder Hochverrat ist nicht die Rede. Die Verleitung eines Richters zu einer ungesetzlichen Handlung und die Weigerung des Richters, Recht zu sprechen, werden, wie es scheint, nicht als öffentliche Vergehen betrachtet, daher auch nur mit Geldstrafen belegt. Erst in späteren Volksrechten, z. B. dem alemannischen, ist auch der Fall vorgesehen,*) wo jemand „ein *) §. 25 des alemannischen Gesetzbuches. Ähnlich in dem bajoarischen.

10. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 26

1885 - Wiesbaden : Bergmann
26 Standesverhältnisse: ,freie und Unfreie, Adel, Fürsten, Könige, Priester. und auch bic wichtigeren, bevor sie an bic Stammesgemeinde gelangen, vorberaten. Sic treten in der Stammesgemeindc als Rcbncr auf nnb stellen Anträge, über welche dann letztere abstimmt. Sie sind es, welche bic herangereiften Jünglinge für wehrhaft erklären nnb mit dem Waffen schmuck bekleiden. Sie allein haben das Recht, ein Gefolge um sich zu sammeln und mit diesem Kriegszuge auf eigene Hand zu unternehmen. Aus ihnen werden bic Richter bcr Gaue genommen, bic auch im Kriegsfälle bic Mannschaft ihres Gaues befehligen. Sie werben durch Gescheute nicht nur von den eigenen Volksgenossen, sondern auch von sremden Völkern geehrt. Aus ihrer Mitte endlich wirb zweifelsohne bcr Herzog (dux) gewühlt, bcr bcn Oberbefehl über bat ganzen Stamm im Kriege führt. Tenn, wenn Tacitus sagt: „die Herzoge werden aus Grund ihrer Tapferkeit gewählt," so meint er damit gewiß nicht, daß der erste beste tapfere Krieger zum Herzog erhoben worden fei, sondern nur, daß unter den Häuptlingen oder Fürsten selbst erst wieder hervorragende Tapferkeit bei der Wahl zum Herzoge den Außschlag gegeben habe. Das Amt des Herzogs war fein bleibendes: es erlosch fofort mit dem Ende des Kriegszuges. Ter freie Germane wollte sich einer militärischen Obergewalt keinen Augenblick länger als durchaus notwendig unterwerfen. Selbst während des Krieges übte der Herzog (wie Tacitus ausdrücklich hervorhebt) weniger durch seine Befehle, als durch sein Beispiel einen entscheidenden Einfluß auf die vou ihm geführte Mannschaft. Auch Könige kommen bei den Germanen schon in dieser Zeit vor, jedoch nicht bei allen Stämmen, auch, wie es scheint, nicht vom Anbeginn an. Cäsar weiß von Königen der Germanen noch nichts. Dem Ariovift, mit dem er Krieg führte, hatte der römische Senat früher, um ihn für sich zu gewinnen, den Titel eines Königs und eines Freundes des römischen Volkes (wie das römischer Brauch war) verliehen, und Ariovift hatte diesen Titel sich gefallen lassen, mag dann wohl auch von seinen eigenen Stammesgenoffen als König anerkannt worben sein, weil bcr Kriegszug, in dem er befehligte, von längerer Dauer war und eine feste einheitliche Obergewalt erheischte. Tacitus unterscheidet solche Stämme, „welche regiert werden", von anderen, „welche die Freiheit vorziehen". Jene findet er vorzugsweise unter den östlichen Germanen. Es könnte nun wohl fein, daß gerade bicfe, bic wahrscheinlich mit ihren wilden Nachbarn, bat Sarmatcn, sich häufig im Kriegszustände befanbcit, bic Notwendigkeit einer einheitlichen Gewalt früher anpfititbcit hätten, als bic mehr im Innern
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