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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte des Altertums - S. 213

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 33,2. Der 5. und 6. König und die Änderung der römischen Verfassung. 213 zugleichen, und die Sicherheit des Staates dadurch zu erhöhen. Tul-lius machte deshalb das Wahlrecht und den Heeresdienst nicht mehr von der Herkunft sondern von dem Vermögen abhängig, sodaß jeder freie Einwohner zur Teilnahme an der Staatsregierung gelangen konnte. Rom wurde in 4 städtische und 26 ländliche Bezirke (Tribus) und die gesamte Bevölkerung in fünf Vermögensklassen eingeteilt. Die zur 1. Klasse Gehörigen mußten wenigstens 100 000 Aß (ungefähr 7800 M.), die der 2. Klasse 75 000, die der 3. Klasse 50 000, die der 4. Klasse 25 000, die der 5. Klasse 12 500 Aß im Vermögen haben. Diejenigen Einwohner, deren Besitz die Höhe der 5. Klasse nicht erreichte, hießen Proletarier und waren weder zu Steuern noch zum Kriegsdienst verpflichtet. Nach den 5 Vermögensklassen war auch der Heeresdienst geordnet. Die gesamte Bewohnerschaft war in 193 Centurien (Abteilungen) eingeteilt, von welchen 18 die Reiter oder Ritter und 175 das Fußvolk enthielten. Auf die 1. Vermögensklasse kamen 18 Centurien Reiter und 80 Centurien Fußvolk; auf die 2., 3. und 4. Klasse je 20, auf die 5. Klasse 30 Centurien; aus die Werkleute und Spielleute, welche dem Heere beigegeben waren, kamen je 2; die Proletarier bildeten zusammen eine Centurie. In den Volksversammlungen hatte jede Centurie eine Stimme; die erste Klasse hatte deshalb, wenn die Centurien derselben einig waren, stets die Entscheidung in den Händen. Jeder Bürger war vom 17.—40. Jahr zum Kriegsdienst im Felde, vom 40.—60. Jahre zum Besatzungsdienst in den Städten verpflichtet. Da der Besitz wechselte, so wurde alle fünf Jahre eine neue Vermögensab-schätzung (ein Census) vorgenommen. Servius Tullius hatte aber durch diese Verfassungsänderung so sehr den Haß der Patrizier aus sich geladen, daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, infolge deren er von feinem eigenen Schwiegersohn, Tarquinius Supsrbus, gestürzt und ermordet wurde. Die Sage berichtet darüber in folgender Weise: In seiner Familie hatte der gute König viel Kummer; er besaß keine Söhne sondern nur zwei Töchter, die beide Tullia hießen. Die eine war eine fromme, sanfte und edle Jungfrau, ihre Schwester dagegen war ungestüm, leidenschaftlich und herrschsüchtig. Beide vermählte Servius zwei ihnen ähnlichen Männern, den Söhnen des erschlagenen Königs Tarquinius Priscus, und zwar gab er die sanfte Tullia dem herrschsüchtigen Lucius, die ungestüme Schwester dem gutmütigen Ar uns. Allein die Hoffnung des Vaters, die heftigen Gemüter durch die Verbindung mit einem sanfteren zu mildern, schlug fehl: die leidenschaftliche Tullia tötete ihren Gemahl und Tulius seine Gemahlin, worauf sich beide mit einander vermählten. Dem herrschsüchtigen Ehepaar regierte nun der greise Servius

2. Geschichte des Altertums - S. 300

1889 - Wiesbaden : Kunze
300 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen." Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre." Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien. Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf

3. Geschichte des Altertums - S. 116

1889 - Wiesbaden : Kunze
116 Zweiter Abschnitt. Erster Zeitraum. freiem Himmel berufen und faßte durch bloßes Ja oder Nein Beschlüsse über das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders über Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Da die Ungleichheit des Vermögens mancherlei Anlaß zu Ruhestörungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Güterbesitze herzustellen. Zu dem Ende teilte er die Ländereien der Spartaner in 9000 größere Ackerlose, sodaß jede Spartanerfamilie ein eigenes, unteilbares und nach dem Recht der Erstgeburt zu vererbendes Gut erhielt, ferner die der Lakedämonier oder Periöken in 30 000 kleinere, wovon aber auch jedes Los eine Familie ernähren konnte. Den Gebrauch der Gold- und Silbermünzen hob er auf und führte statt derselben eisernes Geld ein. Zum Schutze der heimischen Sitten verbot er das Reisen ins Ausland und erschwerte den Aufenthalt Fremder im Lande. Um seine Mitbürger an Einfachheit und Genügsamkeit zu gewöhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige mußten an denselben teil nehmen und jeder Bürger einen monatlichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen rc. dazu liefern. Bei diesen Mahlzeiten wurde strenge Mäßigkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht aß und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewöhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrühe, Blut, Essig, Rüben rc. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rühmen hören, ließ sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht bereiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da sagte ihm der Koch: „Herr, die beste Würze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas gebadet haben." Besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Erziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Behörde in Augenschein genommen. War es schwächlich oder mißgestaltet, so wurde es in dem benachbarten Gebirge Ta^getos ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mädchen im elterlichen Hause; dann übernahm der Staat ihre Erziehung auf seine Kosten. Die Jugend sollte sich vor allem abhärten und an Entbehrungen und Ertragen des Schmerzes gewöhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, welches sie sich mit eigenen Händen im Eurotas brachen, erhielten schmale Kost und wurden alljährlich am Altare der Artemis blutig gegeißelt. Dabei kam es vor, daß Knaben, welche die Geißelhiebe nicht aushalten konnten, ohne Schmerzenslaute auszustoßen, tot nieder fielen. Ein Knabe hatte einmal einen Fuchs gefangen und unter seiner

4. Geschichte des Mittelalters - S. 85

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Die Frauen. 85 2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch. 3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre

5. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1888 - Wiesbaden : Kunze
8. Die Franken unter den Merowingern. 41 welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld. Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna. Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen. §. 8. Die franken unter tsen Seramingem. Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 45

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 8. Die Franken unter den Merowingern. 45 Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König, welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel- haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde. Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod- wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg

8. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51 und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang. Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre 4*

9. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 98

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 98 — hatten ein verschwenderisches Leben geführt und dem Lande eine ungeheure Schuldenlast aufgebürdet. Bürger und Bauern hatten unerschwingliche Abgaben zu leiste», während die Adeligen und anderen höheren Staude ganz steuerfrei waren und die einträglichsten Ämter besaßen. Die Leiden des Volkes wurden noch dadurch erhöht, daß der König die Steuern nicht durch Beamte, sondern durch Pächter eintreiben ließ; diese erpreßten die Abgaben mit unerhörter Härte und Grausamkeit. Der hohe Adel sah mit Geringschätzung auf Bürger und Bauersmann. Fast schien es, als ob jener nur dazu da wäre, das sauer erworbene Gut der geringen Leute leichtsinnig zu verprassen. Glühende Erbitterung gegen Adel und Regierung bemächtigte sich des Volkes. Dazu raubten ungläubige Männer durch ihre schlechten Schriften dem Volke die Religion und die Achtung vor dem Gesetze. Sie predigten ohne Scheu offenen Aufruhr gegen Altar und Thron. „Die Menschen," verkündeten sie, „sind vollkommen frei, und alle haben gleiche Rechte!" Gottes Gebot und gesetzliche Ordnung wollte man nicht mehr anerkennen; ja, es galt für vornehm, freche Gotteslästerungen im Munde zu führen. Die hl. Schrift lehrt uns aber, daß jede Obrigkeit von Gott gewollt ist. Der Weltapostel Paulus schreibt im Briefe an die Römer: „Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt; denn es giebt keine Gewalt außer von Gott, und die, welche besteht, ist von Gott angeordnet. Wer demnach sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes." Wir schulden also der Obrigkeit Treue und Gehorsam schon um des Gewissens willen, weil Gott es von uns verlangt. Aber die Obrigkeit ist auch eingesetzt zu unserem Besten. Ihr verdanken wir Ordnung, Freiheit und Sicherheit des Lebens und Eigentums. Damit sie dieser ihrer Aufgabe nachkommen kann, müssen wir ihr nicht nur Abgaben zahlen, sondern, wenn nötig, auch unser Gut und Blut einsetzen zu ihrer und des Vaterlandes Verteidigung. Wehe dem Volke, das sich über die durch die Obrigkeit gezogenen Schranken hinwegsetzt! Ihm wird es ergehen, wie dem verblendeten französischen Volke, das jenen falschen Ein-sprechnngen nur zu willig Gehör schenkte. Ausbruch der Revolution. Vergebens versuchte der König Ludwig Xvi. das drohende Unheil abzuwenden. Er berief im Jahre 1789 eine Versammlung von Adeligen, Geistlichen und Bürgeru und Bauern (Nationalversammlung) nach Versailles, um zu beraten, mie dem sinkenden Staate aufzuhelfen fei. Aber bald entstand hier die größte Uneinigkeit, und die meisten Adeligen und Geistlichen zogen sich zurück. Mit Ungestüm verlangten die Vertreter des Bürger- und Bauernstandes, daß sofort alle Vorrechte der anderen Stände abgeschafft würden. Aufwiegler steigerten überall die Erregung des Volkes, das mit Gewalt sich seine Freiheit zu erkämpfen drohte. Am tollsten trieb es der Pariser Pöbel. Um die Ruhe zu erhalte», zog der König einige Regimenter Soldaten um Paris zusammen. Das entflammte die Wut des Volkes noch mehr, und in Paris ging jetzt der wilde Tanz los. Das dortige Staatsgefängnis, die Bastille, war dem Volke längst ein Dorn im Auge; man fabelte von unschuldig Eiu-gekerterten, die dort schmachten sollten. „Nach der Bastille!" rief das aufgewiegelte Volk, rottete sich zusammen, erstürmte das verhaßte Ge-

10. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 206

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 206 — Vorteile im täglichen Leben. Nicht minder wichtig sind die im täglichen Leben erreichten Vorteile. Im Jahre 1875 gelangte eine nene Münz-, Maß- und Gewichtsordnnng zur Einführung. Zur wesentlichen Erleichterung von Handel und Verkehr hatte man jetzt ini ganzen Reiche gleiche Münzen, gleiches Maß und gleiches Gewicht. — Das Jahr 1879 brachte einheitliche Regelung der Rechtspflege für das ganze Reich. Die Aburteilung vou Übertretungen, Vergehen und Verbrechen erfolgt nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches; auch ein bürgerliches Gesetzbuch über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wurde in Angriff genommen, nach sorgfältiger Beratung fertig gestellt und tritt mit dem Jahre 1900 in Kraft. Der höchste Gerichtshof ist das Reichsgericht in Leipzig. In den meisten kleinen Städten ist ein Amtsgericht mit einem Richter an der Spitze. Große Städt.' haben vielfach ein Landgericht, jede Provinz ein Oberlandesgericht. In der Regel steht es dem Verurteilten frei, gegen das Erkenntnis des niederen Gerichts bei dem höheren Gerichte Berufung einzulegen bis zur Entscheidung des Reichsgerichts. „Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus." Die Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich. Damit auch das Volk Anteil an der Rechtsprechung habe, sind bei den Amtsgerichten die Schöffengerichte, bei den Landgerichten die Schwurgerichte bestellt. Die Schöffen und Geschworenen haben bei der Entscheidung genau dasselbe Stimmrecht wie der Richter. Zu diesen Ehrenämtern ist jeder selbständige Deutsche wählbar, der über 30 Jahre alt ist, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und keine Armenunterstützung bezieht. Das Reich übernahm ferner das Post- und Telegraphen-wesen, das mit Ausnahme von Bayern und Württemberg für ganz Deutschland durch das Reichspostamt geleitet wird. Großen Erfolg hatte die kaiserliche Post. An der Spitze stand als Generalpostmeister ein Mann mit seltenen Geistesgaben, Heinrich Stephan, der Sohn eines einfachen Handwerksmannes aus Stolp in Pommern. Das ganze Reich ist in große Bezirke, Oberpostbireftioneit, eingeteilt, die einen Oberpostdirektor an der Spitze haben. Diesem sind die Post- und Telegraphenämter der Bezirke unterstellt. Postanstalten hat jede Stadt und jedes größere Dorf. In kleineren Dörfern finden wir Post-agenturen oder Posthilfsstellen. Unzählige Briefkasten nehmen Briefe it. a. zur Beförderung an. Die Bahnpost befördert die Postsachen auf der Eisenbahn; die Feldpost tritt bei Ausbruch eines Krieges in Thätigkeit. Im Jahre 1875 wurde der Weltpostverein gegründet, der mit Ausnahme einiger Gebiete in Afrika und Australien den ganzen Erdball umspannt. Für 10 Pf. Porto, ja auf der Postkarte für 5 Pf. gelangt eine Nachricht mit größter Schnelligkeit und beispielloser Sicherheit bis zu der fernsten Gemeinde des weiten Reiches; im Bezirke des Weltpostvereins beträgt das Briefporto 20 Pf., für Postkarte 10 Pf. Diese Schnelligkeit und Sicherheit tritt erst in ihr rechtes Licht, wenn wir bedenken, daß alljährlich im deutschen Reiche durch die Post mehr als 700 Millionen Briefe und 250 Millionen Postkarten besorgt werden müssen. Briefe und Postkarten an Militärpersonen sind portofrei; sie müssen dann aber mit der Aufschrift versehen sein: „Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers." Drucksachen dürfen nur unter Streif- oder Kreuzband und in offenem Umschlage eingeliefert werden, so daß der Inhalt leicht
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