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1. Geschichte des Altertums - S. 300

1889 - Wiesbaden : Kunze
300 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen." Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre." Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien. Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf

2. Geschichte des Mittelalters - S. 85

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Die Frauen. 85 2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch. 3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre

3. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1888 - Wiesbaden : Kunze
8. Die Franken unter den Merowingern. 41 welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld. Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna. Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen. §. 8. Die franken unter tsen Seramingem. Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 45

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 8. Die Franken unter den Merowingern. 45 Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König, welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel- haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde. Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod- wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg

5. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51 und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang. Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre 4*

6. Die römische Kaiserzeit und die Germanen - S. 3

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Rugustus 3 immer einer von ihnen oberster Priester ist, auch wenn zwei oder drei zugleich herrschen, so üben sie über Den öffentlichen Götteröienst in seinem gesamten Umfange die Hufficht aus. Die tribunizifche Gewalt gibt ihnen das Recht, Den Maßnahmen jeöes anöeren Beamten, wenn sie ihren Beifall nicht finöen, entgegenzutreten, und sichert ihnen ferner Unverletzlichkeit. Das Dolfstribunat zu befleiöen, halten sie als Angehörige des Pa-trizierstanöes nicht für angemessen, aber die gesamte Macht der Tribunen legen sie sich in ihrer weitesten Rusbehnung bei, und auch die Zählung ihrer Regierungsjahre erfolgt nach diesem Amte, wie wenn sie es alljährlich mit den jedesmaligen Tribunen erhielten. Diese ämter übernahmen die Kaiser von der Republik unter den gleichen Hamen, um den Schein zu wahren, als besäßen sie keine Macht ohne Verleihung des Volkes. Aber die Kaiser erwarben auch noch ein anderes Recht, das keinem früher in Rom in vollem Umfange offen eingeräumt wurde, und auf Grund dessen allein sie schon berechtigt waren, die eben erwähnten und alle anderen Befugnisse auszuüben: sie sind nämlich von den Gesetzen entbunden, wie der lateinische Ausdruck besagt, d.h. sie sind von jedem gesetzlichen Zwange befreit und brauchen sich an keinerlei schriftliche Verordnungen zu halten. So ist unter diesen republikanischen Titeln die gesamte staatliche Gewalt in ihrer £)anö vereinigt: sie haben daher die Stellung von Königen, nur daß sie diesen lästigen Hamen nicht führen. ß) Kriegerische Unternehmungen des Rugustus.1 aa) Unterwerfung der Parther. Goldmünze vom Jahre 18—17 v. Chr. (Lohen, Medailles imperiales 18 p. 75). Senat und Volk von Rom dem Imperator Cäsar Rugustus, zum elften Itiale Konsul, im sechsten Jahre seiner tribunizischen Gewalt, nachdem er die Bürger und Feldzeichen aus den Händen der Parther zurückgewonnen hatte. bb) Unterwerfung der Rlpenvölker. Corpus Inscriptionum Latinarum V 7817. Dem Imperator Cäsar Rugustus, dem Sohne des göttlichen (Cäsar), dem obersten Priester, als er zum vierzehnten Male Imperator war, zum siebzehnten' Ittale die tribunizifche Gewalt innehatte, Senat und Volk von Rom, weil unter seiner Führung und Oberleitung alle Rlpenftärmne, die vom oberen3 bis zum unteren4 Hteerc hin wohnten, unter die Herrschaft des römischen Volkes gebracht worden find. y) Friedenstätigkeit des Rugustus.5 Corpus Inscriptionum Latinarum Xii 3151. Imperator Cäsar Rugustus, der Sohn des göttlichen (Cäsar), Konsul zum elften Male, im achten Jahre feiner tribunizischen Gewalt, gab der Kolonie Core und Mauern. 1 Stehe auch Monumentum Ancyranum (vgl. S. 4 Rnm. 6)" Kap. 26—33. 7—6 v. Chr. 3 Rdriatisches Meer. 4 Tyrrhenisches Meer. 5 Inschrift aus Uemaufus (= Rimes) v. 3. 16—15 v. Chr. 1*

7. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 18

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
18 I. Ausbreitung des röm.-kath. Christentums mal so geschwächt und heruntergebracht, daß sie selbst dem Götzendienst zu entsagen und den christlichen Glauben anzunehmen gelobten. Aber wenn sie einerseits mehrmals bereit waren, dem nachzukommen, so waren sie anderseits jedesmal sogleich eifrig bei der Hand, das Gegenteil zu tun. so daß es schwer zu sagen ist, ob man ihre Geneigtheit zu dem einen oder dem andern mit größerem Rechte behaupten darf- denn seitdem der Krieg mit ihnen seinen Anfang nahm, ist kaum ein Jahr verflossen, in dem nicht ein solcher Wechsel mit ihnen vorging. Hber in feinem hohen Sinne und seiner in Glück und Unglück sich gleichbleibenden Beharrlichkeit ließ sich der König durch keinen Wankelmut von ihrer Seite ermüden, noch von dem, was er sich einmal vorgenommen hatte, abbringen; vielmehr ließ er ihnen niemals ihr treuloses Verhalten ungestraft hingehen, sondern entweder zog er in eigener Person gegen sie zu Felde oder schickte seine Grafen mit Heeresmacht gegen sie aus, um für ihr Tun Rache und eine gerechte Sühne zu nehmen. Zuletzt, nachdem er alle, die ihm Widerstand geleistet hatten, besiegt und unterjocht hatte, riß er 10 000 mit Weib und Kind von ihren Wohnsitzen auf beiden Ufern der Elbe los und siedelte sie in vielen Abteilungen in verschiedenen Gegenden Deutschlands und Galliens an. Unter der Bedingung aber, die vom König gestellt, von den Sachsen angenommen ward, nahm der Krieg, der sich so viele Jahre hingezogen hatte, ein (Ende, daß sie dem heidnischen Götzendienst und den heimischen Religionsgebräuchen entsagten, die Sakramente des christlichen Glaubens annähmen und mit den Franken zu einem Volke sich verbänden." b) Kapitular von Paderborn 785 (?). Capitulatio de partibus Saxoniae. M. 0. Capitularia I, S. 68ff. „1. (Es sollen alle Kirchen Christi, welche in Sachsen gebaut und Gott geweiht sind, nicht geringere, sondern größere und ausgezeichnetere (Ehre haben, als die nichtigen Götzenbilder genossen. 2. Wenn jemand seine Zuflucht in die Kirche nimmt, so soll sich niemand unterfangen, ihn mit Gewalt daraus zu vertreiben, sondern er möge Frieden haben, bis er der Gerichtsversammlung sich stellen kann. Und wegen der (Ehre (Bottes und der Verehrung der heiligen dieser Kirche möge er ungeschädigt sein an Leib und Leben. . . 3. Wenn jemand mit Gewalt in eine Kirche eindringt und in ihr mit Gewalt sich etwas aneignet oder stiehlt oder die Kirche durch Feuer vernichtet, so soll er es mit dem Leben büßen. 4. Wenn jemand die heiligen vierzigtägigen Fasten aus Geringschätzung des christlichen Glaubens verabsäumt und Fleisch ißt, soll er es mit dem Leben büßen. Doch möge der Geistliche in Betracht ziehen, ob nicht etwa eine Notlage ihn zwang, Fleisch zu essen. 7. Wenn einer den Körper eines Toten nach heidnischer Sitte ver-

8. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 11

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
B. Vas Frankenreich. 1. Lhlodovech U B. Das Frankenreich. I. Ausbreitung -erzrankenherrschaft und der röm.-kath. Christentums über die westgermanischen Völker. Lhlodovech. a) Übertritt zum Christentum. Doppelbericht: «) Hicetius 1 von Trier. Hoch Baud, Kirchengefchichte Deutschlands I, S. 108. Du hast von Deiner Großmutter, der Frauen seligen Angedenkens dhrodechilde, gehört, wie sie in das Reich der Franken kam, und wie sie den Herrn Lhlodovech zum katholischen Glauben bekehrte. (Er, ein Mann scharfen Geistes, wie er war, wollte nicht ruhen, bis er sich von seiner Wahrheit überzeugt hatte. Als er sie erkannte, begab er sich demütig Zu den Schwellen der heiligen Ittaria und ließ sich unverweitt taufen. Wieviel ihm nach seiner Taufe gegen Alarich, gegen Gundobald gelungen, das hast Du gehört, und wieviel seine Söhne in dieser Welt besaßen, das ist Dir wohlbekannt. ß) Gregor v. Tours2, Historia Francorum Ii, 31s; ed. flrnbt, M. G. Ss. rerum Merovingicarum I. 1884, S. 92 f. Die Königin aber ließ nicht ab, in ihn zu dringen, daß er den wahren Gott erkenne und ablasse von den Götzen, aber auf keine weise konnte er zum Glauben bekehrt werden, bis er endlich einst mit den Alamannen in einen Krieg geriet; da zwang ihn die Not, zu bekennen, was sein herz vordem verleugnet hatte. Hls die beiden Heere zusammenstießen, kam es zu einem gewaltigen Blutbad, und Lhlodovech war nahe daran, völlig vernichtet zu werden. Hls er das sah, erhob er seine Augen zum Himmel, sein herz wurde gerührt, seine Augen füllten sich mit Dränen, und er sprach: „Jesus Christ, Lhrodechilde sagt, du seist der Sohn des lebendigen (Bottes; Hilfe sollst du dem Bedrängten, Sieg geben denen, die auf dich hoffen, — ich flehe dich demütig um deinen mächtigen Beistand. Gewährst du mir jetzt den Sieg über diese meine Feinde, und erfahre ich so jene Ittacht, die das Volk, das deinem Hamen sich weiht, 1 Bischof Hicetius schreibt diesen Brief im zweiten Jahrzehnt nach Lhlodo. vechs Tode. ®eb- um 540, gest. 594. Zehn Bücher fränkischer (Beschichte, entstanden 577—591. (Er schrieb die fränkische (Beschichte als Hörner. Seine Familie gehörte zu den angesehensten Galliens zur Seit der fränkischen (Eroberung. — Hach lüattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im mittelalter I, 107—108 ist Gregors Darstellung von Lhlodovech schon durchaus sagenhaft, weil feine Quelle die lebendige Überlieferung war. 3 Welcher Bericht ist glaubwürdiger? — hauck (a. a. Q). 1,106—108) sieht den Bericht des Hicetius als den glaubwürdigeren an; den Gregors bezeichnet er als Sage. 2*

9. Renaissance und Humanismus - S. 24

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
24 B. Deutschland (Es ist eine Lust zu leben, töilibalb, wenn es mich auch noch nicht nach Ruhe gelüstet. Nimm den Strick, Barbarei, und suche dir einen Drt der Verbannung. 2. ctn Kurfürst Friedrich von Sachsen über ctrminius als Führer zur deutschen Freiheit. Sbernburg, U* September 1520. ...Wie unziemlich, schändlich und erbärmlich ist's, daß die Nation, die die Königin aller Nationen ist, irgend jemand dienstbar sei und nun gar müßigen Pfaffen! 3ch wenigstens schäme mich, sooft ich sehe, daß der Papst in Rom einem unserer Fürsten etwas gebeut. Aber er tut’s, sooft er mag, und sooft es sein Vorteil ist. Rn (Euch aber hat er gehorsame Diener, wie ich sehe, nur Du bist dem Luther hold, den alle verlassen haben, und ich denke, Du hegst bis jetzt dies Fünklein von der Vorväter Stärke, das einst den heilvollsten Brand entzünden kann. 3ch bitte Dich, tu das auch ferner. Denn es ist not, daß es also sei, und auf niemand dürfen wir in dieser Sache mehr hoffen als auf Dich. Denn die Sachsen waren immer freie Männer und allezeit unüberwindlich. Und oft, wenn schon ganz Deutschland niedergetreten war, sind sie allein aufrecht gestanden, 'haben allein die fremden Herrn vertrieben und sich stets aller Knechtschaft gewidert. Denn ich rechne zu (Euch die Westfalen, das aber sind die alten Cherusker und (Ihausen, die im Krieg mit den Römern so ein herrliches Zeugnis ihrer Tapferkeit gegeben haben und deutschen Landen den Hrminius gegeben haben, den besten und tapfersten Feldherrn, der je auf Erden gewesen ist. Das Zeugnis haben ihm auch seine Feinde gegeben, und er hat nicht bloß sein Heimatland, sondern ganz Deutschland aus den Händen der Römer entrissen, damals als sie am mächtigsten waren. Damals hat er sie oft und unvergleichlich schwer geschlagen, sie weidlich vertrieben und verjagt. Und er, der uns von der Knechtschaft erlöst hat, was soll er jetzt in jener weit denken, wenn er, der selbst die tapferen Römer, die Herren der weit, hier nicht hat herrschen lassen wollen, uns untertänig sieht weichlichen pfäfflein und weibischen Bischöfen? Muß er sich nicht seiner Nachkommen schämen? Vii. Johannes Müller von Königsberg (Regtomontanus) an den (Erfurter Christian Koöer über die (Erneuerung der Astronomie. Nürnberg, 4. Juli 1471. . . . Jüngst, als ich am Hofe meines Herrn, des Königs von Ungarn1, weilte, trafen dort aus Italien Prophezeiungen auf das vorige Jahr ein; ihre Widersprüche waren so zahlreich und offenkundig, daß die Verfasser sich absichtlich widersprochen zu haben schienen, jedenfalls 1 Matthias (Eoroinus (1458—90), als humanistischer Mäzen weitberühmt.

10. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 70

1885 - Wiesbaden : Bergmann
70 Recht und Gericht. Das älteste dieser Volksrechte ist das der Salsranken, die Lex Salica. Es scheint entstanden, bald nachdem die Salsranken sich auf römischem Boden festgesetzt, also im 5. Jahrhundert, noch vor der Begründung des fränkischen Reiches durch Chlodowech. Wie die Einleitung zur Lex Salica besagt, betrauten die Franken mit der Ab-sassnng dieses Rechtsbnches einige ihrer Vornehmen. Die eine Handschrift spricht von zwei, andere von sechs, eine dritte von vier solchen; nach letzterer hießen dieselben Wisogastis, Bodogastis, Saligastis und Widogastis. Diese berieten „an drei Malbergen" alles sorgfältig und brachten so das Gesetz zu stände. Später erhielt dasselbe (durch Chlodowech und andere Könige) mancherlei Zusätze, worin den neuer? dings wieder veränderten Verhältnissen Rechnung getragen, insbesondere auf Vergehen gegen die Diener oder Getreuen des Königs Strafen gesetzt wurden. Die erste Abfassung der Lex Salica enthält 65 §§, eine spätere 99. Im 6. Jahrhundert entstanden die Gesetzbücher der rechtsrheinischen Franken, der Alemannen, der Burgunder, im 8. das bojoarische, noch später die der Thüringer, der Sachsen und der Friesen. Da im fränkischen Reiche der Grundsatz galt, daß jeder Genosse eines Stammes nach seinen Stammesrechten gerichtet werden mußte, so haben die Volksrechte der im fränkischen Reiche vereinigten Stämme eine hervorragende Bedeutung. Sie find zugleich wichtige Quellen für die Kenntnis des wirtschaftlichen und sittlichen Lebens dieser Stämme. Auch Langobarden und Gothen hatten ihre Volks-rechte, die mit ihnen abstarben. Ju den Volksrechten ward vorwiegend wohl das schon in Kraft bestehende herkömmliche Recht ausgezeichnet, jedoch auch manche Bestimmung getroffen, welche sich auf die neuen Verhältnisse bezog. Die meisten und wichtigsten Bestimmungen der Volksrechte sind strafrechtlicher Natur: sie zählen die Vergehen und Verbrechen auf, welche mit Strafe bedroht sind, und bestimmen die betreffende Strafe. Andere als Geldstrafen kommen im falifchen Gesetzbuch nicht vor, aber es sind daselbst auch nur Vergehen und Verbrechen gegen Privatpersonen verzeichnet; von öffentlichen Verbrechen wie Landes- oder Hochverrat ist nicht die Rede. Die Verleitung eines Richters zu einer ungesetzlichen Handlung und die Weigerung des Richters, Recht zu sprechen, werden, wie es scheint, nicht als öffentliche Vergehen betrachtet, daher auch nur mit Geldstrafen belegt. Erst in späteren Volksrechten, z. B. dem alemannischen, ist auch der Fall vorgesehen,*) wo jemand „ein *) §. 25 des alemannischen Gesetzbuches. Ähnlich in dem bajoarischen.
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