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1. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 100

1906 - München : Oldenbourg
100 24. Die Residenzen der bayerischen Herzoge. Der Rüden Meute jagt und bellt, Es stürmt der Reiter Troß In froher Weidlust jubelnd nach Dem Kaiser hoch zu Roß. Wie plötzlich aber ist die Lust In Trauer umgestimmt, Es jammert eines Hornes Schall, Den man weithin vernimmt. Der Bayer-Kaiser stürzt vom Roß, Ihn hat der Tod erjagt; Den Sterbenden umsteht ^'s (Befolg, Das weinend um ihn klagt. „Was ich gefehlt, vergib, o Herr! Bin ich von Schuld nicht rein, War treu mein Glaube, treu das Herz, Nimm auf die Seele mein !" So endigte des gähen Tods Ludwig elendiglich, Die Kaiserwiese heißt der Ort, Wo er so schnell erblich. Sein Prunkbett war ein Wiesenfleck, Das Laub sein Baldachin, Der Krone Gold ein Sonnenstrahl, Der ihm das Haupt beschien. Sein Leichenstein wird in dem Dom Jur Lieben Frau geschaut, Den Herzog Sigismundus hat Zu München auferbaut. 24. Die Residenzen der bayerischen Herzoge. Von Joseph Widemann.* Als um das Jahr 500 die Bajuwaren in das nach ihnen benannte Land zwischen Donau und Alpen einwanderten, gab es hier bereits eine beträchtliche Anzahl fester Städte. Wie in allen Provinzen, so hatten die Römer auch in Vindelizien und Norikum an geeigneten Punkten Standlager errichtet, die sich zu mehr ober minder ansehnlichen Städten entwickelten. Die bebeutenbfte ber-felben war Castra Regina, Regens bürg. Schon die Kelten, die ältesten bekannten Bewohner des Landes, hatten hier am Eintritt der Donau in die weite nieberbayerische Ebene, nahe der Münbnng zweier nicht unbebeutenber Nebenflüsse, eine Anfieblung gegrünbet, wie der alte Name der Stadt, Ratisbona, beweist. Regensburg würde benn auch die Resibenz der bajnwarischen Herzoge aus dem Agifolsingergeschlecht. Hierher kam der heilige Emmeram an den Hos des Herzogs Theobo; hier besuchte Bischof Rupert von Worms, der Gründer des Bistums Salzburg, den Bajuwarenherzog und prebigte seinem Volke. Nach dem Sturze Tassilos kam Bayern an die Karolinger. Auch jetzt behauptete Regensburg seinen Rang als erste Stadt des Landes. Hier rüstete Karl der Große 791 zum Heereszug gegen die Aüaren; im nächsten Jahre versammelte er hier eine Synobe, ans der die Lehren des Bischofs Felix von Urgel und der Aboptianer öerbammt würden. Ludwig der Deutsche und der tatkräftige Arnulf wählten Regensburg mit Vorliebe zu ihrer Restbenz. Unter der Regierung des schwachen letzten Karolingers, Lnbwigs des Kinbes, kam das Volksherzogtum in Bayern wieber empor. Hinter Regens-

2. Geschichte des Altertums - S. 300

1889 - Wiesbaden : Kunze
300 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen." Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre." Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien. Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf

3. Geschichte des Mittelalters - S. 85

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Die Frauen. 85 2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch. 3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre

4. Die außereuropäischen Erdteile - S. 84

1911 - München : Oldenbourg
84 Australien. lisch. Auf der Nordinsel die Hauptstadt Wellington. — Die Ureinwohner der Insel, die Maori, sind stark im Rückgang; die Weißen Mill.) treiben hauptsächlich Viehzucht und Bergbau. Polynesien oder Ozeanien. Polynesiens umfaßt alle jene Inseln, welche zwischen den beiden Wende- kreisen durch den Stillen Ozean ausgestreut sind. Die Inseln sind teils vulkanisch teils Koralleninseln; erstere sind natur- gemäß hoch, letztere, die Werke der Korallentiere, flach. Häufig bilden die Korallenbauten einen Ring oder Glieder eines Ringes, welche eine innere seichte See, eine Lagune, umschließen. Solche Bildungen heißeu Atolle. — Die Mittelwärme hält sich hier fast überall nahe bei 27° C; nur um ein paar Grade unterscheiden sich Tag und Nacht, der kälteste Monat und der wärmste. Das weitaus wichtigste Erzeugnis der Inseln ist die Kokos- Palme. Sie macht namentlich die unfruchtbaren Koralleneilande erst bewohnbar, indem sie den Insulanern alles zu ihrem Lebensunterhalte Nötige liefert; die kopfgroßen Früchte enthalten die erfrischende Kokosmilch; ihre Kernmasse, die Kopra^), ist ein gesuchter Handelsartikel, die Faserhülle der Nüsse dient zu Fäden, Stricken, Matten und Segeln, die angebohrten Stämme liesern den Palmwein, der Stamm Holz zum Boot- und Hausbau. An sonstigen Nahrungspflanzen sind noch zu erwähnen die Sagopalme und der Brotfruchtbaum, Bananen und mehrere Knollengewächse. — Die Tierwelt ist ärmlich; Säugetiere fehlten ursprünglich fast gänzlich, ein Zeichen der uralten Lostrennung dieser Inseln vom Festlande. — Die Inseln werden größtenteils von Polynesiern, einer Abart der malaiischen Rasse, bewohnt. Sie zeichnen sich durch schönen Körperbau und geistige Regsamkeit aus. Besondere Geschicklichkeit bekunden sie im Seewesen. — Die Zahl der Kolonisten ist gering; denn wenn auch die Ei- lande malariafrei sind, so führt doch die ununterbrochene Treibhauswärme bei längerem Aufenthalte zu Erkrankungen. Im großen und ganzen ist der Wert der Südseeinseln in kolo- nialer Beziehung mäßig, da deren Bevölkerung und Landflächen ziemlich gering find. Als Schiffahrts-und Kohlenstationen zwischen Amerika einerseits und Australien anderseits werden sie aber eine wichtige Rolle spielen, sobald der Mittelamerikanische Kanal er- öffnet sein wird; denn durch diesen werden die betreffenden Kon- tinente um vieles einander näher gerückt. Die deutschen Besitzungen s. S. 99. Die sonstigen Inselgruppen sind: der Fidschi-Archipel und die Tonga-oder Freundschafts-Jnseln, beide englisch. — Die Cooks-Inseln, die Gesellschafts-Jnfeln mit -' < 1) Vom griech. polys — viel und nösos — Insel. — Südsee wurde der Große Ozean von dem spanischen Entdecker Balbao genannt, weil er ihn beim Vordringen über die Landenge von Panama zuerst im S. erblickte. 2) Kopra nennt man die getrockneten Stücke des Kokosnußkerns, woraus das Kokosöl gewonnen wird.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1888 - Wiesbaden : Kunze
8. Die Franken unter den Merowingern. 41 welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld. Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna. Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen. §. 8. Die franken unter tsen Seramingem. Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 45

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 8. Die Franken unter den Merowingern. 45 Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König, welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel- haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde. Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod- wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg

7. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51 und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang. Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre 4*

8. Die mittlere und neue Welt - S. 7

1873 - München : Lindauer
faate veranlaßte die dritte Christenverfolgung, bei weichender Bischof Klemens von Rom, der Bischof Srnreon von Jerusalem und der Bischof Ignatius von Anüochren den Martyrtod fanden, ^raian starb zu Sel?nns in Cilieien. Der Spanier ^ P Alins Hadriauus (117-138), durch Trajans Wütwe. Ploti'ua auf den Trou erhoben, Lab Dacien und dre Lander ienseits des Euphrat, welche sein Vorgänger den Parthern entrissen hatte, auf und sicherte die Grenzen des Relches^urchneue Befestigungen (in Britannien gab er dte Befestrgungslrnre des Agrrkola auf und errichtete weiter südwärts, von New Castle brs zur ^olway-bncht, die Pikten mau er; in Deutschland legte er euren Grenzwall an, der von Pföring bis an den Rhein der Nenwred stch erstreck e und später allgemein die Teusel s m a u er; genannt wurde). Die Anlegung einer römischen Kolonie (Alra Kaprtolrna) ans den Trümmern Jerusalems und eines dem Juprter Kapttolrnusge-weihten Tempels an der Stelle des Mischen erregte euren Aufstand der von dem Betrüger Bar-Coch'ba (d. r. Sohn des Sterns^^ getäuschten Juden, die nach einem drerjährrgen Kampfe (lcw—ldoj teils vernichtet, teils vertrieben wurden. , , . 3itr Verbesserung der inneren Verhaltnrst e bererste H adr ra n die meisten Provinzen seines Reiches, verschönerte dre ^tadte (tu Athen Vollendung des dem olympischen Zeus gewrdmeten Herlr^. tums rrnd Erbauung eines neuen Stadtteiles, der Hadnansstadt, rn Rom die moles Hadiiani als Grabstätte für steh und serne Fanulre, in A lera nbrva viele Denkmäler, in Tibnr erne prachtvolle Lrlla^ nnraab sick mit einem geheimen Staatsrat (consistorram prmcipis), verlieh den Staatsämtern eine neue Einrichtung (officia palatma, publica und militaria) und ordnete die Rechtspflege, rndem er dur ) Salvius Jrrliauus die Edikte des Prätoren sammeln und f Edik- (edictnm perpetuum) verkünden lieft. Ihm folgte durch Adoptrou T. Antonius Pius (138-161), ein mrlder, ernsrchtsvoller Regent, unter welchem das Volk der Kaledonrer ueuerdrugs bekämpft und die von Agrikola gewonnene Nordgrenze des rom sch Britanniens wieder hergestellt wurde. Aus Uesen folgte dre erste Dovvelreaiernna, indem seine beiden Adoptivsöhne , Lucius Berus (161-170) und Markus Aurelms Antonrnus (161—180), zubenannt der Philosoph, gemeurschaftlrch den ~ion bestiegen. Um den Berns aus Rom zu entfernen, ubertrug ihm Markus Aurelius den Krieg gegen dre Parther, dre nach langwierigem Kampfe (161—166) von Avidrus Kassrus, er Legaten des Berns, besiegt und zur Herausgabe des von Hadnan vimtvhpn T)d rnrwlscken dre p eurvrannre oer Mauumau u u h u«, dessen Ausgang keiner der beiden Kaiser erlebte,

9. Die mittlere und neue Welt - S. 2

1873 - München : Lindauer
er durch 12 Prätoren ausüben ließ, und die ausübende Gewalt (die Exekutive). Die Konsulwürde verlieh ihm das Recht, Edikte (Verfugungen) zu erlassen, wo-aeaen die Gewalt Gesetze zu geben, den vom Monarchen beeinflußten Komitien blieb die auch die Wahlen zu den Ämtern vornahmen. Der aller Selbständigkeit beraubte Senat ward als Verleiher aller Würden, auch des Imperiums, am aeseben- die von Oktaviauus nen ernannten Beamten, der Prafektus urbr, em mit richterlichen Befugnissen in Kriminal- inid Appcuatwussacheu bekleideter Po-lüeivräsident und die (meist) zwei Präsekti prätorio, Befehlshaber der ron Oktavianns errichteten Leibwache der 10 prätorianischen Kohorten, ^ren ganz und aar vom Kaiser abhängig. — Seinen Nachfolger wählte der Kaiser durch Adoption, ?n der Mac durch Verleihung des Cäsartitels oder durch Annahme zum Mit-reaentm. — Die Provinzen teilte Oktavian in kaiserliche Provinzen (provinciae Cäsaris seu principis), bte einer militärischen Besatzung bedurfte, und unmittelbar unter dem Kaiser standen, der ferne Person durch einen pra^ toriauischen Leaaten (legatus oder propraetor) vertreten ließ, und tu serta-torische Provinzen (provinciae senatus), die, weil sie beruhigt waren, keine militärische Besatzung hatten und durch einen jährlich wechselnden Prokonsnl verwaltet wurden. Die nach dem Jahre 27 v. Chr erworbenen Lander wurden d n kaiserlichen Provinzen zugezählt. - Das in festen Lagern uu ergebrach e Land beer verteidigte die Grenzen am Rhein, an der Donau und am Euphrat, die in die Häfen von Forum Julii (in Venetien), Ravenna und Mifenum verteilte Flotte überwachte das Meer. , V r Die von Augustus unternommenen Krrege hatten vornehmlich Sicherung der' alten und Gewinnung neuer vorteilhafter Grenzen nun Zwecke. So wurde, um die untere Donau als Grenze zu gewinnen, im Jahre 29 Mosten erobert. Zur Beruhigung Span re ns wurden die noch ungezwungenen Ka'ntabrer und Astu'rer nach secksiäbriaem Kriege (25—19) unterworfen uni) auf der pyr maischen Halbinsel 16 Militärkolonien gegründet. Die Ostgrenze des Reiches, bte Euphratlinie, ward durch einen Zug gegen bte Parth er gesichert, deren König P hr aa'tes auf die Nachricht von dem Ein-tveffen des Augustus in Syrien (20) die ehedem (t. I. 53 tu 36) von Krassus und Antonius erbeuteten Feldzeichen auslieferte. Um die obere und mittlere Donau gegen die Deutschen zu schützen und die wichtigen Alpenpässe zu gewinnen, wurden seit 1b v. Ehr. die Provinzen Norikum, Rätien und Vtndel.tcren und mehrere Städte wie Augusta Naurako'ruin (Augst der Basel), Augusta Vindeliko'rum (Augsburg) gegründet, denen etwas spater Jic-qv um (Negiuisburg, Negensbnrg), Juva'via Salzburg), Bin d o'b o >i a (Wien) u. a. sich anraten. Sson 12-10 und >. dvüctte Tiber ins, des Kaisers älterer Stiefsohn, zwei Litt pornngenin Pannonien, währenddrnsns, des Kaisers jüngerer Stiefsohn, im nordwestlichen Teil des freien Germaniens siegreich vordrang. Nach dem Tode des Drnsns (f 9 v. Chr.) setzte Liberi ns die Eroberungen in Ger man ien fort, aber fern im 7 n. Ehr. unternommener Versuch, das vom Marfomauuenfurstcn Marbod im Quellgebiete der Elbe gegründete Sueven reich zu unterwerfen, scheiterte an einem von den Pannontern und ©almatiern erregten Aufstande, und die Niederlage, welche der römische Statt-Halter P. Quintilius Varus im Jahre 9 u. Chr. im Terrto-

10. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 70

1885 - Wiesbaden : Bergmann
70 Recht und Gericht. Das älteste dieser Volksrechte ist das der Salsranken, die Lex Salica. Es scheint entstanden, bald nachdem die Salsranken sich auf römischem Boden festgesetzt, also im 5. Jahrhundert, noch vor der Begründung des fränkischen Reiches durch Chlodowech. Wie die Einleitung zur Lex Salica besagt, betrauten die Franken mit der Ab-sassnng dieses Rechtsbnches einige ihrer Vornehmen. Die eine Handschrift spricht von zwei, andere von sechs, eine dritte von vier solchen; nach letzterer hießen dieselben Wisogastis, Bodogastis, Saligastis und Widogastis. Diese berieten „an drei Malbergen" alles sorgfältig und brachten so das Gesetz zu stände. Später erhielt dasselbe (durch Chlodowech und andere Könige) mancherlei Zusätze, worin den neuer? dings wieder veränderten Verhältnissen Rechnung getragen, insbesondere auf Vergehen gegen die Diener oder Getreuen des Königs Strafen gesetzt wurden. Die erste Abfassung der Lex Salica enthält 65 §§, eine spätere 99. Im 6. Jahrhundert entstanden die Gesetzbücher der rechtsrheinischen Franken, der Alemannen, der Burgunder, im 8. das bojoarische, noch später die der Thüringer, der Sachsen und der Friesen. Da im fränkischen Reiche der Grundsatz galt, daß jeder Genosse eines Stammes nach seinen Stammesrechten gerichtet werden mußte, so haben die Volksrechte der im fränkischen Reiche vereinigten Stämme eine hervorragende Bedeutung. Sie find zugleich wichtige Quellen für die Kenntnis des wirtschaftlichen und sittlichen Lebens dieser Stämme. Auch Langobarden und Gothen hatten ihre Volks-rechte, die mit ihnen abstarben. Ju den Volksrechten ward vorwiegend wohl das schon in Kraft bestehende herkömmliche Recht ausgezeichnet, jedoch auch manche Bestimmung getroffen, welche sich auf die neuen Verhältnisse bezog. Die meisten und wichtigsten Bestimmungen der Volksrechte sind strafrechtlicher Natur: sie zählen die Vergehen und Verbrechen auf, welche mit Strafe bedroht sind, und bestimmen die betreffende Strafe. Andere als Geldstrafen kommen im falifchen Gesetzbuch nicht vor, aber es sind daselbst auch nur Vergehen und Verbrechen gegen Privatpersonen verzeichnet; von öffentlichen Verbrechen wie Landes- oder Hochverrat ist nicht die Rede. Die Verleitung eines Richters zu einer ungesetzlichen Handlung und die Weigerung des Richters, Recht zu sprechen, werden, wie es scheint, nicht als öffentliche Vergehen betrachtet, daher auch nur mit Geldstrafen belegt. Erst in späteren Volksrechten, z. B. dem alemannischen, ist auch der Fall vorgesehen,*) wo jemand „ein *) §. 25 des alemannischen Gesetzbuches. Ähnlich in dem bajoarischen.
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