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1. Geschichte des Altertums - S. 300

1889 - Wiesbaden : Kunze
300 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. lichen Aberglauben und schob die Untersuchung auf, um weitere Befehle zu vernehmen." Trajan erwiderte: „Du hast den richtigen Weg eingeschlagen. Denn es läßt sich für diese Untersuchung keine allgemein gültige Norm angeben. Man muß die Christen nicht aufsuchen; wenn sie aber angegeben und überwiesen werden, muß man sie bestrafen; wenn indessen einer Reue zeigt und unsere Götter anruft, so soll ihm verziehen werden. Anklagen ohne Namensunterschrift können nicht angenommen werden, weil das ein sehr gefährliches Beispiel und dem Geiste meines Zeitalters entgegen wäre." Unter den vielen Christen, welche unter Trajans Regierung den Märtyrertod erlitten, war auch der 120 Jahre alte Bischof Simon von Jerusalem, welcher gekreuzigt wurde, so wie der ehrwürdige Bischof Ignatius von Antiochia, welchen der Kaiser selbst verhörte. Trajan war zornig über den frommen Mann und warf ihm vor, er sei vom bösen Geist besessen, verletze die Befehle seines Kaisers und reiße noch andere mit ins Verderben. Ignatius ent-gegnete dem Kaiser in freudigem Todesmute: „Wer Jesum freudig im Herzen trägt und seine Gebote treulich hält, ist nicht vom bösen Geist besessen; wohl aber jeder, der Jesum verleugnet! Eure heidnischen Götter sind böse Geister, welche die Menschen mit schädlichem Aberglauben umstricken. Und darum glaube ich nur an einen Gott und keinen andern neben ihm!" Der Kaiser ließ den edlen Glaubenshelden gefesselt nach Rom führen, wo er zur Belustigung des heidnischen Pöbels im Colosseum von zwei Löwen zerrissen wurde. Christliche Brüder sammelten sorglich die Gebeine des glaubensstarken Märtyrers und brachten sie als Reliquien nach Antiochien. Hadrianus 117—138, der folgende Kaiser, war Trajans Vetter. Er ließ dem römischen Reiche in Rechtspflege und Verwaltung viele sorgfältige Verbesserungen angedeihen und bereiste, um die Lage des ungeheuren Reichs genau kennen zu lernen, dasselbe größtenteils zu Fuß. „Ein Kaiser," sagte er, „muß wie die Sonne alle Teile seines Reiches beleuchten." Die von Trajan jenseits des Euphrats gemachten Eroberungen gab er wieder auf; das unterworfene Britannien schützte er im Norden durch den Pictenwall gegen feindliche Einfälle. Seinen Hof zierten Schriftsteller, Künstler und Gelehrte; der bedeutendste darunter war der Grieche Plutarch (t 120), unter dessen zahlreichen Schriften die vergleichenden Lebensbeschreibungen griechischer und römischer Feldherrn und Staatsmänner (§. 61, 3) besondere Erwähnung verdienen. Hadrian selbst war von großer Kunstliebe beseelt und ließ Rom und viele Städte seines Reiches durch treffliche Bau- und Bildwerke verschönern. Auf

2. Geschichte des Altertums - S. 127

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 20, 1. Die Perserkriege: Der Aufstand der Ionier. 127 Adels zu Gunsten des Volkes vollends gebrochen wurde. Die vier Stämme (Phylen), in welche das athenische Volk bis jetzt zerfiel, hob er auf, und bildete nach völliger Vermischung derselben zehn Bezirke oder Stämme. Jeder Bezirk hatte 50 Mitglieder in den Rat zu wählen, sodaß derselbe statt 400 jetzt 500 Mitglieder zählte. Die Beratungen desselben mußten fortan öffentlich stattfinden ; die Archonten wurden aus der Zahl der Bewerber durch das Los festgestellt. Damit eine Tyrannis in dem athenischen Staate in Zukunft nicht wiederkehre, wurde der Ostrazismus oder das Scherbengericht eingeführt, wodurch ein Bürger auf zehn Jahre aus dem Staate verbannt werden konnte. Schien weiterhin der Einfluß eines Bürgers dem Staate gefährlich, so hatte der Rat bei der Volksversammlung anzufragen, ob der Ostrazismus vorzunehmen sei. Wurde die Frage bejaht, so wurde der Tag für das Scherbengericht festgesetzt. Jeder Teilnehmende erhielt dann ein Täfelchen (Ostrakon oder Scherbe), auf welches der Name des Staatsgefährlichen zu schreiben war. Hatte der dritte Teil der Bürgerschaft (6000) den Namen desselben auf die Täfelchen gesetzt, so war dieser für die vorgeschriebene Zeit verbannt und mußte den Staat verlaßen, ohne jedoch seiner Ehre und seines Vermögens dabei verlustig zu gehen. Die Adeligen in Athen riefen gegen diese Verfassungsänderungen zwar die Spartaner zu Hilfe, allein vergeblich. Als die Spartaner hierauf den Hippias nach Athen zurückführen wollten, versagten ihnen die eigenen Bundesgenossen den Beistand. Zweiter Zeitraum. Vom Beginn der Perserkriege bis zur Entstehung der makedonischen Weltherrschaft durch Alexander den Großen 500-336 v. Chr. §. 20. Die Perserkriege 500—449. 1. Der Aufstand der Ionier. 1)ie griechischen Kolonien an der Westküste Kleinasiens waren durch ihren Handel frühzeitig zu großem Wohlstand gelangt, verloren aber ihre Unabhängigkeit an die Lyder und wurden dann mit Lydien durch Cyrus dem Perserreiche eingefügt. Nachdem der Zug des Perserkönigs Darius I. gegen die Skythen in Europa (§. 7, 2) mißglückt war, hofften die Ionier auf Befreiung von dem Perserjoch und ließen sich deshalb durch Histiäus zu einer Erhebung bewegen. Histiäus hatte nämlich die Landschaft am unteren Strymon in

3. Geschichte des Mittelalters - S. 85

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Die Frauen. 85 2. Unter den germanischen Frauen nahmen die gotischen und fränkischen die erste Stelle ein. Auch sie wurden, wie die altgermanischen Frauen, geachtet und ihre Geistesgaben anerkannt; man räumte ihnen gesetzlich sogar manche Vorrechte vor den Männern ein und bestrafte Unbilden, Mißhandlungen und Verletzungen, welche den Frauen zugefügt wurden, gewöhnlich doppelt so hart, als ähnliche, an Männern verübte Vergehen. Doch ist auf der andern Seite nicht zu übersehen, daß bei den Franken, wie bei den alten Germanen, die Frau eine verschiedene Behandlung erfuhr. So konnte bei den alten Germanen verlangt werden, daß sich die Frau mit dem toten Manne verbrennen lasse, und es kam vor, daß der Mann das Recht beanspruchte, die Frau zu verschenken oder zu verkaufen. Das salische Gesetz der Franken schloß die Töchter von der Erbschaft aus und betrachtete nur die Söhne als erbberechtigt. Dieser Artikel des salischen Gesetzbuches handelte eigentlich nur von Privatbesitzungen, wurde nachher aber auch auf die Besetzung des Thrones angewandt, dadurch wurde das weibliche Geschlecht von der Thronfolge ausgeschlossen. Auch bei den Ostgoten herrschte ähnlicher Brauch. 3. In der Geschichte der Goten werden mehrere ausgezeichnete Frauen genannt. Die Töchter Theodorichs des Großen (§. 7), Theudegota und Ostrogota, waren, erstere an den Westgotenkönig Alarich, die zweite an den burgundischen Prinzen Sigmund vermählt. Theodorich vermählte sich zum zweitenmale mit Chlodwigs Schwester Audosletis, mit welcher er eine Tochter, Amalasunla, empfing. Nach Theodorichs Tod folgte Amalafuntas Sohn, Athalarich, und seine Mutter führte die Vormundschaft. Als sie ihrem Sohne eine römische Erziehung geben wollte, wurde das Volk unwillig und zwang die Königin, dem Prinzen gotische Herrn zu Gesellschaftern zu geben. Diese verleiteten den Prinzen zu allen Lastern und führten seinen frühen Tod herbei. Nun bestieg Amalafunta den Thron (§. 7); da die Goten aber einer Frau zu gehorchen für unmännlich hielten, so reichte die Königin ihrem Vetter Theodat die Hand und erhob ihn zum Mitregenten; dieser, ein habsüchtiger, gelehrter und schon bejahrter Mann, hatte eidlich zugesagt, er werde die Regierung der Königin überlassen. Allein bald nach seiner Ankunft in Ravenna ließ er seine Wohlthäterin festnehmen, auf eine Insel des Bolsenasees bringen und im Bade erdrosseln. Ihre Tochter Mathasuinta war zuerst an den Ostgotenkönig Vitiges, nach dessen Tod an den Bruder des Kaisers Justinian vermählt und fand ein frühes Ende (§. 16, 6). Theodorichs Schwestertochter war an den thüringischen Herzog Hermansried verheiratet; ihre

4. Geschichte des Mittelalters - S. 288

1888 - Wiesbaden : Kunze
288 Vierte Periode des Mittelalters. hieß der Kessel fang. Später bediente man sich der Kreuzprobe. Man stellte nämlich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Kreuz und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von zwei Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimmprobe galt es als Beweis der Schuld, wenn der ins Wasser Gestürzte nicht untersank. Bei der Probe des geweihten Bissens gab man dem Angeschuldigten unter den ärgsten Verwünschungen eine geweihte Hostie in den Mund. Konnte er diese ohne Mühe verschlucken, und blieb er auch nachher ohne Krankheit und Schmerzen, so wurde er für unschuldig erklärt. Endlich wird noch das Bahrrech t erwähnt. Man legte die Leiche eines Ermordeten auf eine Bahre und ließ den des Mordes Verdächtigen die Wunde berühren. Sobald das Blut aus derselben oder Schaum aus dem Munde des Gemordeten trat, oder wenn der Tote sich veränderte, so war der Angeklagte des Mordes schuldig. Manchmal nahm man statt der Leiche nur die Hand des Ermordeten; dies nannte man „das Scheingehen". Tie Ordalien kamen im 15. Jahrhundert ab; länger hielt sich die Tortur. Die Folter oder Tortur war ein Mittel zur Erregung heftiger körperlicher Schmerzen bei dem Angeklagten, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Die Tortur hatte mehrere Grade. Der erste Grad bestand in Peitschenhieben bei ausgespanntem Körper und im Zusammenquetschen der Daumen in eingekerbten oder mit stumpfen Spitzen versehenen Schraubstöcken; derzweite in heftigem Zusammenschnüren der Arme mit härenen Schnüren, im Zusammenschrauben der Beine mit ähnlichen Werkzeugen, den spanischen Stieseln. Ein kreuzweises Zusammenpressen der Daumen und großen Zehen geschah durch das sogenannte mecklenburgische Instrument. Der dritte Grad bestand im Ausrecken des Körpers mit rückwärts aufgehobenen Armen auf einer Bank oder Leiter oder durch die eigene Schwere des Körpers, wobei Gewichte an die Füße gehängt wurden. Diese Marter wurde noch durch Brennen in der Seite, auf den Armen, an den Nägeln erhöht. Außerdem gab es noch eine Menge anderer Peinigungsmittel, z. B. die pommersche Mütze, welche den Kops aus eine bedenkliche Weise zusammenpreßte; der gespickte Hase, eine Rolle mit stumpfen Spitzen, über welche der auf der Leiter ausgespannte Körper auf-und abgezogen wurde. Gewöhnlich setzte man die Folter fort, bis ein Geständnis erfolgte. Leugnete der Beklagte, so fuhr man fort, den-

5. Geschichte des Mittelalters - S. 41

1888 - Wiesbaden : Kunze
8. Die Franken unter den Merowingern. 41 welcher sich durch seine Kenntnisse und Biederkeit das volle Vertrauen des Königs erworben, dagegen durch seine strenge Gerechtigkeitsliebe unter dem Volke Feinde gemacht hatte, erschien vor dem König und suchte ihm den gefaßten Verdacht zu benehmen. Unter anderem beteuerte er, wenn Albmus schuldig wäre, so teilte der ganze Senat das Verbrechen des Angeklagten. Aber Theodorich gab leider den Verleumdungen böswilliger Menschen mehr Gehör und ließ die angesehensten Senatoren mit Boethius einkerkern. Dieser und sein Schwiegervater Symmachus wurden hingerichtet und starben mutig und geduldig im vollen Bewußtsein ihrer Unschuld. Theodorich sah bald sein Unrecht ein und sein Gewissen ließ ihm keine Ruhe mehr. Bei Tische glaubte er einst in dem aufgesperrten Rachen eines Fisches die Leiche eines unschuldig Gemordeten zu sehen, welcher nach Rache dürstete. Von Reue ergriffen, verfiel er in eine Krankheit und starb 526 zu Ravenna. Nach Theodorichs Tode sank die Macht der Goten bald wieder von ihrer Höhe. Seine Tochter Amalasunta (§. 16, 3), eine feingebildete Frau, übernahm für ihren unmündigen Sohn Athalarich die Regierung. Da aber der Sohn starb und die Goten einer Frau zu gehorchen nicht gewohnt waren, so reichte Amalasunta ihrem Vetter Theodat die Hand. Theodat strebte nach der Alleinherrschaft und ließ sie im Bade ersticken. Dies bewog den griechischen Kaiser Iustinian (§. 10), dem Ostgotenreich in Italien 555 ein Ende zu machen. §. 8. Die franken unter tsen Seramingem. Chlodwig 481—511. Von den germanischen Reichen, welche aus den Trümmern Westroms entstanden, war das Reich der Franken allein von Dauer. Die Franken hatten ihre ursprünglichen Wohnsitze an der Elbe und Weser verlassen und waren über den Rhein vorgedrungen, um sich in Belgien und Gallien aus Kosten der Römer eine neue Heimat zu gründen. Sie waren in die ripuarischen und falischen Franken geteilt, von denen jene an beiden Usern des Niederrheins, diese im nördlichen Gallien wohnten und zu Anfang dieses Zeitraums (476) unter verschiedenen Fürsten standen. Unter diesen wurde Chlodwig der Begründer des Frankenreichs. Er war der Enkel Merowigs, des Ahnherrn der merowingischen Königsfamilie der Franken und erst 15 Jahre alt, als er 481 seinem Vater in der Regierung der salischen Franken folgte.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 45

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 8. Die Franken unter den Merowingern. 45 Chlodwig diese Drohung vernahm, ließ er beide enthaupten und nahm ihr Reich und ihre Schätze ebenfalls in Besitz. Nun hatte Chlodwig noch einen Vetter, den König Ragnachar in Cambrap, einen üppigen, geizigen, unbeliebten Mann. Durch unechten Schmuck von Erz verleitete Chlodwig einige Leute seines Gefolges zur Treulosigkeit gegen ihren König. Als dieser nun wider Chlodwig zu Felde zog, wurde er geschlagen, und als Ragnachar sloh, fingen ihn seine eignen Leute und führten ihn samt seinem Bruder gebunden vor den König, welcher beide mit seiner Streitaxt niederhieb. Nach diesen frevel- haften Thaten besorgte Chlodwig Nachstellungen von andern Verwandten, welche sich vielleicht gerettet haben könnten. Darum klagte er einmal laut in der Volksversammlung: „Wehe mir, daß der Himmel mir alle meine Blutsverwandten genommen, und daß ich einsam bin auf Erden." Er hoffte durch diese Worte Mitleid zu erregen und die Überlebenden feiner Anverwandten kennen zu lernen. Aber alle Anwesenden schwiegen. Nun war er der Überzeugung, daß sein Land seinen Söhnen verbleiben werde. Durch kriegerischen Mut, List und Verstellung war Chlod- wig der Gründer des fränkischen Reiches geworden, das von den Sevennen, der Garonne und dem atlantischen Meere über den Rhein hinaus bis zu Neckar, Main und der Werra reichte. Mit germanischen Völkerschaften waren keltische und romanische Völkerreste staatlich vereinigt und von dem gleichen religiösen Band umschlossen worden. Deutsche Kraft verband sich mit römischer Form und verlieh dem neugegründeten Staate feste Grundlagen zu dauernder Herrschaft. Chlodwig starb in feinem 45. Lebensjahr 511 zu Paris, wo er in der Kirche begraben liegt, welche er den Aposteln zu Ehren hatte aufführen lassen. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwigs Reich wurde unter seine 4 Söhne verteilt. Der älteste erhielt den östlichen, rein deutschen Teil, Australien, mit der Hauptstadt Metz, die drei jüngeren teilten sich in das westliche, ursprünglich romanische Gebiet, Neustrien. Das Reich galt trotzdem als ein einiges, und die Brüder führten ihre Eroberungen gemeinsam aus. Mit den Sachsen verbunden , eroberten sie 530 Thüringen und vereinigten den südlichen Teil desselben mit ihrem Land, während der nördliche von den Sachsen in Besitz genommen wurde. Nach Gundobalds Tode unterwarfen sie 532 Burgund, welches fortan den dritten Hauptteil des Frankenreiches bildete. Als später die Ostgoten in Italien nach Amalasuntas Tode mit dem griechischen Kaiser Justinian Krieg

7. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 10. Vandalen und Ostgoten. Belisar und Narses. 51 und wurde auf dem Zuge nach Karthago von den katholischen Römern, die unter dem Drucke der arianischen Vandalen standen, mit Jubel als Befreier begrüßt. Den kecken Gelimer, welcher den König Hilderich unmittelbar nach Belisars Landung hatte hinrichten lassen, besiegte er in zwei Schlachten, sodaß er schon nach drei Monaten die Eroberung des Vandalenreiches nach Konstantinopel melden sonnte.) Gelimer hatte sich auf einem Berge verschanzt; er vermochte sich aber nicht lange zu halten und schickte, wie erzählt wird, einen Boten an Belisar mit der Bitte um ein Stücklein Brot, damit er feinen Hunger stillen, um einen Schwamm, damit er seine rotgeweinten Augen netzen, und um eine Laute, damit er das Lied seines Jammers zu ihren Klängen singen könne. Der Hunger zwang ihn zur Übergabe. Nachdem Belisar das Vandalenreich 534 in eine Provinz des griechischen Kaiserreiches verwandelt hatte, kehrte er von Karthago nach Konstantinopel zurück und feierte einen glänzenden Triumph. In großem, festlichem Zuge ging er von feinem Hause zur Rennbahn bescheiden zu Fuß; ihn begleiteten Gelimer in goldenen Ketten, die vornehmsten Vandalen und eine große Schar Diener, welche die erbeuteten Kostbarkeiten nachtrugen. Juftinian schenkte Gelimer das Leben und wies ihm Güter in Galatien an, das Vandalenvolk aber fand unter den Bewohnern des nördlichen Afrika feinen Untergang. Die leichte Eroberung des Vandalenreichs veranlaßte Juftinian nach dem Tode Amalafuntas, feine Hand auch nach dem Dstgoten-reiche auszustrecken. Belisar übernahm abermals den Oberbefehl, eroberte 535 Sizilien und zog von hier aus nach Unteritalien, wo er willig aufgenommen wurde, da die meisten Katholiken den gotischen Arianern feindlich gesinnt waren. Er eroberte Rom und hielt sich gegen eine dreißigfache Übermacht, die der gotische König Vitiges, der Nachfolger des ermordeten Theodat, heranführte, bis neue Truppen von Konstantinopel erschienen. Die Goten übertrugen nun Belisar die Krone Italiens; er nahm sie scheinbar an und machte sich zum Herrn von ganz Italien, blieb aber feinem Kaiser treu. Doch dieser lohnte ihn mit Undank und rief ihn ab. Ohne Murren kehrte Belisar mit dem gefangenen Vitiges und dem reichen Schatze Theodorichs heim und legte denselben seinem kaiserlichen Gebieter ehrfurchtsvoll zu Füßen. Aber nochmals mußte Belisar gegen die aufständischen Goten, welche den jungen Totilas zum König erhoben hatten, nach Italien ziehen; allein da ihm aus Mißtrauen und Eifersucht die nötigen Hilfsmittel versagt wurden, so bat er um seine Entlassung. Er kehrte zurück, schlug zehn Jahre 4*

8. Geschichte des Mittelalters - S. 120

1854 - Weimar : Böhlau
120 im folgenden Frühling von den Alpen hinab in Italien ein. In drei Schlachten, 489 in der Gegend von Aquileja und bei Ve- rona , 490 an der Adda, ward Odoaker geschlagen und schloß sich in das feste Ravenna ein Theodorich belagerte Odoaker in Ravenna, und dieser vertheidigte sich drei Jahre lang, bis zu- letzt das Murren der Einwohner ihn zwang, einen Vergleich mit den Gothen zu schließen. Er übergab 493 die Stadt unter der Bedingung, daß er Leben und Freiheit behalte, ward aber bald nachher, weil Theodorich ihm nicht traute, mit seinem Gefolge nie- dergehauen. Seine Schaaren verstärkten die des Theodorich. Nach dem Falle von Ravenna unterwarf sich Italien dem Sie- ger, und die Ostgothen, welche höchstens 200,000 streitbare Män- ner waren, nahmen nun den dritten Theil aller Ländereien Ita- liens, welchen Odoakers Leute gehabt hatten, für sich in Anspruch. Theodorich hatte, wie auch die letzten weströmischen Kaiser, seinen Wohnsitz meistens in Ravenna. Sein Reich erstreckte sich zuletzt über Italien und Sicilien, ferner von der Ostküste des adriatischen Meeres bis zur Donau, daun über das Gebirgsland von Noricum und Rhätien und einen Theil des südlichen Galliens, ja nach 508 auch über Spanien. Die mächtigsten Fürsten anderer germanischen Reiche knüpfte Theodorich durch Heirathsverbindungen an sich und verschwägerte sich mit den Königen der Franken, Burgunder, West- gothen, Vandalen und Thüringer. Sein Ansehen war so groß, daß selbst von den Aestyern oder Esten, welche die Küsten der Ost- see bewohnten, Geschenke in Ravenna einliefen. Im Heldenliede wird Theodorich als Dietrich von Bern (Verona) gefeiert. Theodvrich ließ die Gesetze und die ganze Verfassung des römischen Staates fortbestehen; er behielt den Senat, die Statthalter der Provinzen und die Behörden bei und besetzte diese in der Regel mit Römern. Es veränderte sich in Italien auch jetzt nichts wei- ter, als daß ein gothischer König die Stelle des römischen Kaisers einnahm. Theodorich erkannte sogar die Ehrenrechte des griechischen Kaisers über Italien an und ließ sich von ihm im Besitze des Landes bestätigen. Auf diese Weise dauerten aber auch der Druck und die Lasten der künstlichen Staatsmaschine der alten Zeit fort. Für die Gothen und die Römer gab es nur ein Recht, das römische. Die Streitigkeiten zwischen Römern und Gothen schlichtete der gothische Graf mit Zuziehung eines rechtskundigen Römers. Um das Ver- ständniß und die Anwendung des römischen Rechts zu erleichtern, ließ Theodorich über die am meisten vorkommenden Gegenstände ei- nen Auszug aus demselben anfertigen und machte ihn um das Jahr 500 in der Form eines Edictes bekannt. Die Gothen blieben ganz abgesondert unter ihren Herzögen, Grafen und Hauptleuten. Diese militärische Eintheilung wurde auch bei der Ansiedelung beibehalten, und die Befehlshaber im Kriege blieben zugleich im Frieden die Richter und Beamten. Der Beruf der Gothen war der Wehrstand und die kriegerischen Uebungen; den Römern war die bürgerliche Thätigkeit überlassen. Theodorich behandelte die Italiener nicht als Unterworfene, sondern suchte durch Milde und Gerechtigkeit ihre Liebe zu gewinnen. Er nahm Italiener in seine Dienste und über- trug ihnen die wichtigsten Angelegenheiten. Cassiodorus, einer

9. Geschichte des Mittelalters - S. 123

1854 - Weimar : Böhlau
123 die Straßen, wurden ohne Unordnung einquartirt, und Belisar gab in Gelimer's Palast seinen Hauptleuten ein fröhliches Gast- mahl. Nach einer zweiten unglücklichen Schlacht überließ Gelimer, obgleich er sich in seinem festen Lager noch lange hätte vertheidi- gen können, Lager, Gepäck und Schätze den Feinden und floh in ein zwar unzugängliches, aber auch von allen Hülfsmitteln ent- blößtes Bergschloß. Hier erduldete er mehrere Monate lang un- sägliches Elend, sah sich aber endlich durch Hunger zur Ergebung gezwungen (534). Sardinien, Korsika, die balkarischen Inseln und die afrikanischen Küstenstädte ergaben sich den Griechen. Die ge- fangenen Vandalen und diejenigen, welche freiwillig griechische Dienste nahmen, erhielten Standlager an der persischen Grenze. Die we- nigen Vandalen, welche in Afrika zurückblieben, verloren sich un- ter der übrigen Bevölkerung des Landes. Gelimer erhielt von Ju- stinian, nachdem er zu Constantinopel im Triumphe aufgeführt wor- den war, ansehnliche Güter in Kleinasien, wohin er sich mit seiner Familie und seinen Freunden zurückzog. Die Vernichtung der vandalischen Macht reizte Justinian, mit dem ostgothischen Reich in Italien dasselbe zu versuchen. In die- sem regierte für den erst sieben Jahre alten Athalarich seine auf römische Weise gebildete Mutter Amalasuntha, deren Gemahl bereits gestorben war. Eine weibliche Regierung war aber gegen Sitte und Herkommen, und die Herrschaft über die Gothen erfor- derte einen Mann und einen Krieger. Die Ereignisse nach Theo- dorichs Tode bewiesen, daß das ostgothische Reich nur durch die Kraft und Charakterfestigkeit des Herrschers erhalten worden war. Auch zeigten sich bald die traurigen Folgen davon, daß die Verfas- sung und Verwaltung römisch, das Militär hingegen und alles, was sich geltend machen konnte, gothisch war. Amalasuntha fühlte sich wegen ihrer römischen Bildung mehr zu den Römern, als zu den Gothen hingezogen, sie suchte die Ersteren für sich zu gewin- nen, knüpfte mit dem Hofe in Constantinopel Verbindungen an und ließ ihren Sohn nicht zur Uebung in den Waffen, sondern zu den Wissenschaften anhalten. Darüber gerieth sie mit den gothischen Großen in offenen Zwist, und diese weigerten sich, als ihr Sohn bereits 534 starb, ihr die Regierung ferner zu überlassen. Ama- lasuntha vermählte sich deshalb mit einem ihr nahe verwandten Go- then, Theodat. Aber dieser war kaum als Mitregent anerkannt, als er die Königin verhaften und aus dem Wege räumen ließ. Amalasuntha hatte die Griechen bei ihrer Unternehmung gegen das Vandalenreich unterstützt und mit Justinian in freundlichem Ver- nehmen gestanden; ihre Ermordung gab daher Justinian einen Vorwand zum Kriege gegen ihren Mörder. Die durch Theodat's schlechte Regierung unter den Gothen entstandene Zwietracht und die Abneigung der katholischen Italiener gegen die Herrschaft der arianischen Gothen bestärkten den griechischen Kaiser in der Hoff- nung Italien zu erobern. Belisar wurde mit einem Heere nach Sicilien geschickt (535) und unterwarf sich die Insel innerhalb we- niger Wochen, während zu derselben Zeit ein anderes griechisches Heer die Ostgothen in Dalmatien angriff und ihnen dieses Land Das Ende des vstgoldischen Reichs.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 132

1854 - Weimar : Böhlau
132 Uebersicht der Staaten in Gallien und Deutschland. heres Wehrgeld ausgezeichnet waren. Reichskanzler war der Proto- notarius; andere Hofbeamte waren der Marschall, der Kämmerer, der Schenk, der Hausmeier und andere. Neue Gesetze wurden mit die- sen Großen und den Richtern des Landes berathen und dem Volks- heer zur Annahme vorgelegt. Jede größere, mit ihren Befestigun- gen erhaltene Stadt war der Sitz eines Judex, Dux oder Comes, welcher die Verwaltung und Rechtspflege über das Gebiet und die Stadt handhabte. Unter diesen Richtern oder Herzögen standen an- dere mit ähnlichen, nur geringeren Befugnissen. Allmälig nahmen die Langobarden in Italien mildere Sitten an, und im Verkehre mit den Italienern, die in der Entwickelung der bürgerlichen Ver- hältnisse weit vorgeschritten waren, fühlten sie das Bedürfniß, ihre alten Rcchtsgewvhnheiten in Verbindung mit dem, was sie von den Gesetzen der Unterworfenen angenommen hatten, aufzuzeichnen. Die erste Aufzeichnung der longobardischen Gesetze ward durch den Kö- nig Rotharis (636 — 652) im Jahre 643 vorgenommen und ward durch die folgenden Könige, durch Grimoalb (662 — 671) und besonders durch Luitprand (712—744) verbessert und bereichert. So entstand nach und nach ein Gesetzbuch, welches, neben dem von vielen Städten beibehaltenen römischen Rechte, sich in Italien Jahr- hunderte lang erhielt und selbst nach dem Untergange des Longo- barden-Reiches noch lange in Geltung blieb. In demselben waren das bürgerliche Recht und das Strafgesetz nicht von einander ge- trennt. Auf Staatsverbrechen war die Todesstrafe gesetzt; jedes an- dere Vergehen, selbst die Tödung eines freien Mannes, wurde mit Geld und Geldeswerth gebüßt. Die schwerste körperliche Verletzung war niedriger angeschlagen, als die geringste Beraubung. Gewalt- thätigkeiten gegen Weiber und Entführungen wurden ebenso wie ein Mord bestraft; denn die Keuschheit galt nach den alten germa- nischen Sitten und Begriffen dem Leben gleich. Aus dem Bedürf- niß der Longobarden, sich durch fremde Abenteurer zu verstärken, ist es zu erklären, daß aus anderen Ländern zu ihnen geflüchtete Leute, wenn sie im Kriege zu gebrauchen waren, gleiches Recht mit den anderen Freien hatten. Einzelne von ihnen erwarben durch Verdienste sogar die Begünstigung nach ihren heimathlichen Gesetzen leben zu dürfen. Bei den Sachsen galten diese Leute für durchaus rechtlos und hießen Biesterfreie; in dem späteren deutschen Rechte wurden sie Wildfänge genannt. Die Hexerei wird im longobardi- schen Gesetz als etwas Ungereimtes hingestellt, und die Tödung ei- ner Hexe als Mord angesehen. Auch in Beziehung auf den Zwei- kampf, welcher in Ermangelung eines anderen Beweises bei allen germanischen Völkern als Gottesurtheil gebräuchlich war, zeigte Luitprand freiere Ansichten, indem er zwar den gerichtlichen Zwei- kampf als ein altes Herkommen beibehielt, aber Zweifel wegen der Untrüglichkeit eines solchen Gottesurtheils aussprach. In Gallien hatten sich bis in die zweite Hälfte des fünften Jahrhunderts die fränkischen Völkerschaften über das ganze Land am Niederrhein und in Belgien bis zur Somme hin ausge- breitet; zwischen der Somme, dem Kanal und dem atlantischen Meere, in Armorica, hatten sich aus England geflüchtete Britten
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