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1. Deutsche Geschichte von der Reformation bis auf Friedrich den Großen - S. 66

1892 - Berlin : Nicolai
66 dreihundert Hausstätten öde. Die Bürger hatten die Zinsen und Steuern nicht mehr entrichten können; da sich Käufer nicht fanden, waren sie davon gegangen. Die ländliche Bevölkerung war überaus dünn, in Ostpreußen wohnten auf einer Quadratmeile 600 Menschen. Der König rief daher Kolonisten in das Land und unterstützte sie durch Betriebsmittel. In Ostpreußen gründete er sechs Städte, zweihundertdreiundzwanzig Dörfer und verwandelte so öde Gegenden in fruchtbare Landschaften. Das im Havelbogeu liegende große Havel- und Rhinlnch war ein Morast, nicht einmal zur Viehweide tauglich. Trotz des Widerspruchs der Bewohner ging er an die Entwässerung. Er zog durch den Bogen des Flusses deu großen Hauptgraben und eine Menge Nebengräben und schuf so au 22 Quadratmeilen fruchtbares Wieseu- und Ackerland. Er legte dort Ackerwirtschaften au. So gründete er Königshorst; er wohnte dort in einem Bretterhause, um die Arbeiten zu sördern. Auch gründete er dort eine Lehranstalt für Butter- und Käsebereitung. Bauernmädchen, die sie gelernt und eine Prüfung bestanden hatten, erhielten eine Aussteuer, auch wohl einen „langen Kerl" zum Manne. Die Bauern. Die Bauern waren dem Gutsherrn erbnnterthänig und mit Hofdiensten belastet; sie waren infolge davon gleichgültig und träge. Der König wußte, wie ganz anders der freie Bauer auf seinem Eigentnme wirtschaftete. Er hätte sie gern alle im ganzen Staate frei gemacht, aber in die Rechte der Gutsherren konnte er nicht eingreifen. Da gab er sie wenigstens ans den Staats- und königlichen Gütern frei und erließ Gesetze, die zu ihrem Schutze dienten. So dursten sie nicht mehr geschlagen werden, die Gutsherren die Höfe nicht „legen", d. h. die Bauern nicht zwingen, ihnen das Gut gegen einen geringen Kaufpreis zu überlasten; er beschränkte die Hofcbicnste. Die Städte. Die Städte hatten noch die Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten, als da sind die Stadtgüter und Forsten, die öffentlichen Gebänbe, die Straßen, das Feuerlöschwesen, die Armenunterstützung, Kirchen, Schulen u. a. Es war aber auf biesem Gebiete im Lause der Zeit infolge von Nachlässigkeit und Unreblichfeit große Un-orbnung eingerissen. Die Magistratsämter würden nur aus einzelnen Familien besetzt, die Bürgerschaft nicht mehr gefragt, Rechnungen über das Stabtvermögen nicht gelegt. Der König griff auch hier ein. Er schickte Kommissionen in die Stabte, ließ alles untersuchen, schuf Qrbnung und stellte die Verwaltung unter die Aufsicht des Staates. Er ließ die verlassenen Hausstellen neu besetzen, gab Mittel zum Ausbau der Häuser und Steuererlasse. So bankt ihm eine Reihe von Städten ihre Wieber-herstellung. In Berlin würde die Friebrichstabt fertig gestellt; Potsbam fast neu aufgebaut. Hier legte er das große Militärwaisenhaus an. Das platte Laub hat seine Nahrung durch den Ackerbau, die Stabte durch die Gewerbe. Auf sie wanbte der König seine weitere Sorge. Er

2. Von Friedrich dem Großen bis auf die neueste Zeit - S. 40

1892 - Berlin : Nicolai
40 Aufhebung der Erbunterthänigkeit. Zwar hatten schon Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große den Anfang zur Befreiung des Bauernstandes gemacht. Sie hatten auf den Domänen und Krongütern die Erbunterthänigkeit aufgehoben und die Dienste festgesetzt und beschränkt. Aber die große Mehrzahl der Bauern, alle die zu den Rittersitzen und Städten gehörten, waren in dem alten Zustande geblieben. Nun hob der König die Erbunterthänigkeit der Bauern im ganzen Lande auf, ent-180? schädigte die Ritter für die verlorenen Dienste der „Unterthanen" dadurch, daß die Bauern einen Teil ihrer Äcker an sie abtreten mußten. Die Bauern wurden — es kam diese Gesetzgebung erst etwas später unter dem Staatskanzler b. Hardenberg zum Abschluß — dadurch freie Eigentümer ihrer Güter. Auch Bürgerliche durften fortan Rittergüter erwerben, allen aber, Bürgerlichen wie Adligen wurde freigestellt, ein beliebiges Gewerbe zu treiben. Diese Stein-Hardenbergschen Gesetze schufen einen arbeitsamen, sparsamen, von Liebe zu König und Vaterland erfüllten Bauernstand. Die Städteordnung. In dem Städter war ein rechter Bürgersinn nicht vorhanden. Da ihm die freie Bethätigung an den städtischen Angelegenheiten entzogen war, war dem Bürger auch die lebhafte Teilnahme an den Geschicken der Stadt und des Staates abhanden gekommen. Auf Steins Anregung gab Friedrich Wilhelm die Städteordnung, wie sie der Hauptsache nach noch jetzt in den Städten besteht. Sie überläßt — unter Aussicht des Staates — den Bürgern die Verwaltung der Stadt. Sie wählen die Stadtverordneten und diese den Rat (Magistrat), an dessen Spitze der Bürgermeister steht. Der Rat führt die Stadtregierung, ist aber, vornehmlich bei Geldausgaben, an die Beschlüsse der Stadtverordneten gebunden. Die unbesoldete Arbeit im Dienste seiner Stadt ist dem Bürger seitdem Ehrensache; die Städte-ordnung weist ihm ein Feld nützlicher Thätigkeit an, in der er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des Ganzen verwenden kann. So 1809 wird sein Sinn ans den engen Schranken der eigenen Interessen ans das Allgemeine hingelenkt. Das Heer. Der König erkannte die Gebrechen, an welchen die Heeresverfassnng litt. Auch daraus erklärte sich das Zaudern, gegen Napoleon in den Kampf zu gehen. Eine Anzahl von vaterländischem Geiste erfüllter Offiziere umgab ihn und hielt in ihm den Glauben an die Zukunft fest; der greise aber jugendsrische Blücher, in dem sich der Haß gegen Napoleon verkörperte („der Kerl muß runter!"), Gneisenan, Boyen, Grolmann; vor allen aber Scharnhorst, der gelehrte Beherrscher der Kriegswissenschast. Er war es, der den Plan feststellte, nach dem die Neubildung des Heeres geschehen sollte. An die Stelle des alten, zum Teil aus Söldnern bestehenden Heeres, trat das Volksheer, das nur aus Söhnen des Landes bestand. Die allgemeine Wehrpflicht wurde das Grundgesetz der Wehrverfassung. Jeder Preuße, der die körperliche Taug-

3. Vaterländische Geschichte - S. 179

1898 - Berlin : Nicolai
179 Gern hätte Friedrich die Erbunterthänigkeit der Bauern aufgehoben; er gedenkt derselben stets mit Abscheu. Eiue völlige Umgestaltung derselben wagte er jedoch nicht. Um den Edelmann zu schonen, nahm er davon Abstand und behielt auch die Fronen bei, beschränkte sie jedoch auf drei Wochentage. Die Bauerngüter schützte er in ihrem Bestand, hinderte die Einziehung derselben und ihre Umwandlung in Vorwerke. Die Bauern nahmen teil an den allgemeinen Rechtswohlthaten. Ungerechtigkeiten gegen Niedere ahndete derkönig stets mit großerstrenge; durch harte Strafandrohung schützte er auch den Bauern gegen Mißhandlung. — Die zu den königlichen Gütern gehörenden Bauernhöfe mußten den auf denselben wohnenden Bauern erb- und eigentümlich überlassen werden. Das sind die „Anfänge der Bauernbefreiung". 3. Industrie; Handel; Steuerwesen. — Der Bürgerstand. Gleich seinen Vorfahren lag dem Könige die Hebung der Gewerb-thätigkeit und des Handels am Herzen. Auch er wünschte, daß möglichst alle Gebrauchsgegenstände im Lande hergestellt würden. Unter den Gewerben hoben sich besonders die Leinenindustrie und die Woll-sabrikation. Friedrich gründete in Berlin die : erste Porzellansabrik und legte die erste Zuckersiederei an. — In Schlesien blühten die Leinweberei und der Bergbau. Zur Belebung und Erleichterung des Verkehrs wurden von 1743 — 46 der Planesche und der Finow-Kanal angelegt; später trat der Bromberger-Kanal hinzu. Chansseen fehlten noch gänzlich. — Der Staat hatte sich das Recht vorbehalten, einzelne Gegenstände, wie Kaffee und Tabak, ausschließlich zu verkaufen (Monopol). Wegen des hohen Steuerzuschlags blühte der Schmuggel. In Berlin wurde die königliche Bank und die Seehandlungsgesellschaft gegründet. In ersterer konnten die Kaufleute Geld zu mäßigen Zinsen erhalten, durch letztere wurde der Außenhandel kräftig unterstützt. Zum Besten des Staates hielt es Friedrich für geboten, den Wettbewerb des Auslandes durch hohe Zölle fernzuhalten. — Unablässig bemüht, die Steuerkraft des Volkes zu heben, stellte er an dieselbe hohe Anspüche. Das Accisewesen des großen Kurfürsten, die indirekten Steuern, dehnte er auf alle Waren aus und erhöhte die Beträge. Dadurch legte er der Bevölkerung eine schwere Last auf. Der Ertrag der Steuern kam freilich dem ganzen Lande und damit jedem Einzelnen wieder zu gute. Die Acciseverwaltung nannte man „Regie". Die Eintreibung der Steuer ordnete der König 12*

4. Geschichtsbilder für die Mittelstufe höherer Mädchenschulen - S. 90

1896 - Berlin : Rentel
— 90 — Z>er Kriede ;u Kuberlnsburg. 1763. Als Maria Theresia sich von Rußland verlassen sah, gab sie endlich die Hoffnung auf, den König von Preußen zu besiegen; denn ihre Hilfsmittel waren erschöpft, und das Volk sehnte sich nach Frieden. Dieser wurde nun auch endlich auf dem Jagdschlösse Hubertusburg (zwischen Leipzig und Riesa) abgeschlossen, und Friedrich behielt ganz (Schlesien. — Durch den 7jährigen Krieg kam Preußen zu hohem Ansehen und wurde nach demselben als eine europäische Großmacht anerkannt, die in Deutschland unter allen übrigen Staaten die einflußreichste Stellung hatte. Standbilder. Auf dem mit Gartenanlagen versehenen Wilhelmsplatz in Berlin sind den sechs hervorragendsten Helden der drei schlesischen Kriege: Schwerin, Winterfeld, Seydlitz, Keith, Zieten, Leopold von Anhalt-Dessau, bronzene Standbilder errichtet. 48. Friedrich der Große als Regent. Der Bauernstand. Der Bauernstand war zu Friedrichs Zeit iu Preußen, wie in ganz Deutschland, noch von der Gutsherrschaft abhängig und mußte derselben Frondienste und Vorspann leisten. Als der König das Landvolk von diesen Lasten befreien wollte, stieß er auf Hindernisse. So wiesen z. B. die Bauern in Hinterpommern die Freiheit zurück, weil sie bei Ablösung der Lasten das freie Brennholz, das sie bisher gehabt, verlieren sollten. Wo es dem Könige nicht gelang, die Leibeigenschaft aufzuheben, da milderte er durch menschenfreundliche Verordnungen den schlimmen Zustand der Bauern. Der Versuch, die Bauern aus ihrer Abhängigkeit zu befreien, lief sogar mitunter übel ab. Es kam vor, daß diese Leute, nachdem sie für unabhängig erklärt und somit Eigentümer von Höfen, Ackergerät und Vieh geworden waren, ihr Eigentum verkauften und sich dann um Lohn in einen Dienst begaben. I)er Adel. Um die adligen Güter, welche in den Kriegen oft sehr gelitten hatten, wieder zu heben, gründete der König die sogenannte Landschaft, eine Geldbank, von welcher die Güter Geld leihen durften, das billig verzinst wurde. Sämtliche Gutsbesitzer einer Provinz mußten sich zu diesem Zweck für einander verbürgen und somit für die gegenseitige Sicherheit

5. Leitfaden der preußischen Geschichte - S. 36

1892 - Berlin : Simion
- 36 — lichkeit verdrängt, — wie die Freunde desselben sagten zum Nutzen besserer Ordnung; denn die Rechtspflege sei unbehilflich geworden und leide unter der großen Verschiedenheit des oft unzureichenden Herkommens. In der Mark kam das neue Wesen um so leichter auf, weil hier die mittelalterlichen Formen nie einen großen Inhalt und starke Wurzeln gehabt. Adel und Städte waren ohne den Reichtum und die großen Erinnerungen des Rittertums und Bürgertums im Reich; die Geistlichkeit hatte im Markgrafen stets den Herrn gefühlt; die landesherrliche Macht konnte daher ohne viel Gefahr die Verschmelzung der Sonderstaaten im Staate zu einem Ganzen vornehmen. Schon Joachim I. waltete thatsächlich fast unumschränkt, wie er denn auch eine ungemein hohe Vorstellung von seiner landesherrlichen Würde und Autorität hatte und daher eine Reformation von unten als Rebellion betrachtete. Joachim Ii., ein milder Charakter, ließ wegen seiner steten und meist selbstverschuldeten Geldnot die ständische Macht wieder aufkommen; unter den folgenden, besser geordneten Verwaltungen nahm der Fürst die Zügel des Staates wieder fester in die Hand. Joachim Friedrich legte durch die Errichtung einer Art von Staatsministerium den ersten Grund zu der bürokratischen Staatsverwaltung, deren Idee ist, daß der Fürst mit seinen Beamten planmäßig nicht bloß die allgemeinen Staatssachen, sondern auch die besonderen Angelegenheiten der Gemeinden leitet. Diese Bevormundung war nötig, da die Stände, insbesondere der Adel und die städtischen Patrizier, zwar nach oben ihre Macht verloren, aber nach unten desto stärker drückten. Die Masse des Volks, zumal der Bauernstand, geriet in immer größere Knechtschaft und Not; alle Lasten des Staats, durch Söldner- und Beamtentum sehr vermehrt, wurden von den oberen Ständen fast ganz auf die unteren gewälzt. Zwei Aufgaben fielen hier also den Hohenzollern zu, indem sie sich dem Absolutismus näherten: den morschen Feudalstaat des Mittelalters durch ein zweckmäßiges neues Staatswesen zu ersetzen und jedem im Staat das Seine zu geben oder wiederzuverschaffen; — durch die erste wurden sie die Vertreter des Zeitgeistes, durch die zweite die Anwälte des armen Mannes. Die Neuzeit vertraten sie auch auf dem kirchlichen Gebiete. Seit 1539,ist der Protestantismus ein Hauptlebenselement ihrer Politik gewesen. Für das evangelische Deutschland hatte dies um so segensreichere Folgen, als der Augsburger Religionsfriede 1555 zwar zwischen Lutheranern und Katholiken einen langen Waffenstillstand festsetzte, aber durch die unheilvolle Bestimmung „cujus

6. Leitfaden der preußischen Geschichte - S. 106

1892 - Berlin : Simion
— 106 — Der Tilsiter Friede dehnte den Rheinbund bis an die Elbe, Frankreichs Herrschaft bis an die Weichsel aus. Denn die abgetretenen deutschen Provinzen Preußens gab Napoleon als ein Königreich Westfalen seinem Bruder Jerome und' die polnischen als ein G^oßherzogtum Warschau dem Kurfürsten von Sachsen, den er auch zum König machte; beide Fürsten mußten dasür in den Rheinbund treten. Das Königreich Sachsen (dem auch die „Republik" Danzig untergeben wurde) hatte nunmehr (mit Warschau) etwa denselben Umfang, wie das Königreich Preußen, welches nur 2869 Quadratmeilen mit 4 938>000 Einwohnern behielt. Vii. Preußens Wiedergeburt und Befreiungskrieg 1807-1815. Die Wiedergeburt. § 73. Zerstückelt, beschimpft und von dem übermütigen Sieger geknebelt und ausgesogen, lag Preußen im tiefsten Elend darnieder; aber das Unglück läuterte, stählte den König und das Volk. Friedrich Wilhelm beschloß jetzt, den Staat von Grund aus neu zu gestalten, und berief (am 4. Oktober 1807) zu diesem Zwecke als obersten Minister den Freiherrn Karl vom und zum Stein (geb. 26. Oktober 1757 in Nassau, f 1831), einen Mann, begeistert für Vaterland und Freiheit, Recht und Ehre, und gleich fähig, alte Mißbrauche kühn auszurotten, wie neues Leben klug zu pflanzen. Seine Absicht war, der Nation rechte Liebe zum Vaterlande und unbezwingliche Kraft zu dessen Verteidigung einzuflößen, und sein Mittel, nach Beseitigung aller drückenden Vorrechte jedem Staatsbürger Gleichheit' vor dem Gesetz, möglichste Freiheit seiner Kräfte, Teilnahme an der Verwaltung der Gemeindesachen und dadurch an der Lenkung der Geschicke des ganzen Staats zu geben. Der König ging auf seine Ratschläge ein, und so wurde zuerst der Zustand der Bauern verbessert; sie waren noch größtenteils unfrei, und die Äcker, die sie bebauten, gehörten meist nicht ihnen, sondern ihren Herren. Aus dieser elenden Lage hat Friedrich Wilhelm 111. den Bauernstand befreit. Zuerst hob er (durch Gesetz vom 9. Dfißkllsüi über den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des ^Grundeigentums) ihre Erbunterthänigkeit unter die Gutsherrschaft auf: der Bauer durfte fortan ohne guts-

7. Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 103

1893 - Berlin : Nicolai
103 vornehme Beamte mit dem Stocke. — Eine seiner ersten Regierungshandlungen war, daß er die prunkvolle Hofhaltung seines Vaters abschaffte und die Schar der Hofbedienten entließ. Dieselbe Sparsamkeit führte er auch in die Verwaltung des Landes ein. Alle überflüssigen Beamten wurden entfernt, dagegen über die einzelnen Zweige der Verwaltung Behörden eingesetzt, deren Thätigkeit er genau überwachte, ißx bezahlte nicht nur alle Schulden, welche ihm sein Vater hinterlassen hatte, sondern seine Staatskasse war so gefüllt, daß es ihm für notwendige Ausgaben nie an Geld fehlte. Eine so sparsame und geordnete Regierung war für unser Land ein großer Segen. Denn noch blutete dasselbe an den Wunden, welche ihm der dreißigjährige Krieg geschlagen hatte. Es gab noch zahlreiche wüst liegende Felder; Schutt und-Asche bezeichneten die Stellen, wo früher blühende Dörfer gestanden; selbst in manchen Städten waren ganze Häuserreihen noch nicht wieder aufgebaut. Hier legte der König kräftig Hand an. Er überließ die verödeten Felder Altbauern umsonst, ja er gab ihnen noch Hülfsgelder obenein, um die Wirtschaftshöfe wieder herzustellen. So blüheten Städte und Dörfer aus dem Schutte empor. Zahlreiche Ansiedler wanderten ans fremden Ländern ein; Holländer legten Kuhwirtschaften an und lehrten die Preußen eine mehr ergiebige Butter- und Käsebereitung. Als ein versolgungssüchtiger Bischof von Salzburg die Evangelischen in seinem Lande zwingen wollte, katholisch zu werden und die Auswanderung der Glaubenstreuen verbot, setzte der König es beim Kaiser durch, daß er das Verbot zurücknahm. Dann siedelte er 17000 Salzburger in Preußen an, gab ihnen Land und Geld für die Einrichtung ihrer Wirtschaften und baute ihnen Schulen und Kirchen. Breite Strecken des havelländischen Luchs ließ er austrocknen und legte auf dem so gewonnenen Acker und Weideland Gutswirtschaften (Königshorst) an. Das Los der Bauern erleichterte er dadurch, daß er auf den königlichen Gütern die Leibeigenschaft milderte. Wie er in den Dörfern die Landwirtschaft hob, so förderte er in den Städten den Gewerbfleiß. Er zog Wollweber, Färber und andere Handwerker in das Land, er legte selbst Fabriken an (Lagerhaus) und ließ darin besonders das blaue Tuch für die Soldaten verfertigen. Da er der Meinung war, daß die Bewohner eines Landes desto wohlhabender würden, je weniger sie Gebrauchsgegenstände aus dem Auslande bezögen.

8. Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 84

1893 - Berlin : Nicolai
als Fremdlinge angesehen. Um sich mit demselben näher zu verbinden und die noch rohen Sitten desselben zu mildern, stiftete Friedrich eine Gesellschaft, deren Mitglieder sich verpflichteten, ein sittlich frommes Leben zu führen und in Gefahr und Not einander beizustehen. Seine Versammlungen hielt dieser Orden in der Marienkirche zu Brandenburg. Das Zeichen desselben war das an einer Halskette hängende Bild eines Schwanes, weshalb man ihn den Schwanenorden genannt hat. Friedrich war ein Mann von frommer Gesinnung, aber seine markgräflichen Rechte übte er auch gegen die Geistlichkeit strenge aus. Nachdem er sich gegen das Ende seines Lebens in seine fränkische Heimat zurückgezogen hatte, ging die Regierung auf seinen Bruder Albrecht über, welcher sich wegen seiner Tapferkeit den Beinamen „Achilles" erworben hatte. Er war ein Herrscher von großer Klugheit und Festigkeit, wegen seines Stolzes aber bei den Märkern nicht sehr beliebt. Die Regierung überließ er meist seinem Sohne Johann und erschien nur, wenn diesen die Feinde allzu heftig drängten. Er zwang endlich die pommerschen Herzöge, anzuerkennen, daß sie seine Vasallen seien, und den Herzog Hans von Sagan, ihm Krossen, Züllichau und Sommerfeld abzutreten. Johann befand sich beständig in großer Geldverlegenheit, denn damals waren die Einkünfte des Landes gering und die Stände (Bischöfe, Herren, Ritter und Städte) karg im Bewilligen von Steuern (Beden), denn sie sahen meist nur auf den eigenen Vorteil, das Wohl des ganzen Landes kümmerte sie wenig. Daher legte Albrecht einen Zoll auf Waren, welche von auswärts in die Mark eingeführt wurden. Er gab das Achilleische Hausgesetz, in welchem er verordnete, daß die märkischen Lande stets ungeteilt aus den ältesten Sohn, die fränkischen aus die jüngeren übergehen sollten. — Nach seinem Tode folgte ihm Johann, wegen seiner Gelehrsamkeit „Cicero" genannt. Er war in der Mark geboren und ausgewachsen, kannte das Wesen der Märker und ward von diesen daher nicht mehr als Fremdling angesehen. Um die Einnahme zu erhöhen, ließ er sich einen Zoll auf Bier (Bierziese) bewilligen. Als die Städte der Altmark sich demselben widersetzten, und Stendal sogar einen Aufstand erregte, erschien der Kurfürst schnell mit zahlreicher Mannschaft, zwang die Stadt zur Ergebung und bestrafte die Rädelsführer. — Die Märker standen damals an Bildung hinter andern deutschen Stämmen zurück

9. Leitfaden der griechischen und römischen Altertümer - S. 184

1899 - Berlin : Weidmann
184 Rom. gung (in crucem agere, cruci affigere) bestimmt. Der Verbrecher murbca einen Halsblock von der Gestalt eines Balkens (patibulum) tragend, zur Richtstätte geführt und dort an einem Pfahle (palus, crux) so hoch hinausgezogen, daß seine Füße keine Stütze ans der Erde fanden. Das patibulum bildete den Querbalken des Kreuzes. Die Hände und die Füße des Gekreuzigten pflegten angenagelt zu werden. Über die Freilassung der Sklaven s. § 195. Die Gastfreunde und Klienten. 318. Die Gastfreundschaft (hospitium) war ein Vertrag, zwischen Zwei Gemeinden oder einer Person und einer Gemeinde oder zwei Personen unter Austausch von Urkunden, die in den Heiligtümern der Gemeinden aufbewahrt wurden, oder von Erkennungsmarken (tesserae Hospitales) geschlossen. Der Vertrag, der für die Nachkommen verbindlich war, verpflichtete nicht nur zur gastlichen Ausnahme, sondern auch zum Beistand in Rechts-streitigkeiten und Geschäften. Das hospitium publicum wurde von den Römern für ausgezeichnete Verdienste an einzelne Personen oder Gemeinden und besonders an befreundete Könige verliehen. Der römische Gastfreund war für auswärtige Gemeinden und Privatpersonen der Bevollmächtigte (patronus) in Staats- und Privatgeschäften (etwa den heutigen Konsuln vergleichbar). Diese gaftrechtliche Verbindung zwischen Fremden und Römern wurde schließlich der Klientel gleich. Die Klienten gehörten zu der Familie ihres Schutzherrn (patronus). Der Patronus sorgte daher für den Klienten wie für feine Familienangehörigen^ während dieser seinen Schutzherrn in Notfällen zu unterstützen hatte und in den Krieg und in die Fremde begleitete. Die Verletzung der gegenseitigen Pflichten galt als Verbrechen. Auch unterworfene Gemeinden traten in ein Schutzverhältnis meist des Römers, der die Unterwerfung bewirkt hatte, z. B, hatten die Sikuler als ihren Schutzherrn Marcellus. Den Klienten bezüglich ihrer Abhängigkeit standen die Freigelassenen gleich. Das Schutzverhältnis (clientela) erbte auf die Nachkommen fort, doch lockerte es sich im Laufe der Zeit immer mehr, bis unter den Kaisern der Stand der Klienten ganz aushörte. Mit diesem Namen wurden dann Leute bezeichnet, die sich vornehmen Häusern anschlossen, um gegen gewisse Dienstleistungen, wie Morgenbegrüßung (salutatio) und Begleitung des Herrn bei Ausgängen, Bewirtung und Geschenke zu erhalten. Es gehörte damals zum guten Ton, eine große Menge solcher Parasiten um sich zu haben. Statt des Mahles wurde es Sitte, eine kleine Geldsumme (sportula, eigentlich das Körbchen für Speisen) zu verabfolgen. Das tägliche Leben. 319. Während in alter Zeit emsige Thätigkeit und rastlose Ausnutzung der Tagesstunden Lebensregel des Hausherrn und seiner Gattin war, traten

10. Leitfaden der griechischen und römischen Altertümer - S. 32

1899 - Berlin : Weidmann
32 Griechenland. 5000 Periöken mit je einem Heloten als Schildträger. Die gesamte lace-dämonische Streitmacht zahlte also damals 10000 Hopliten und 40000 He-loten. Da aber die Zahl der Spartiaten stetig abnahm, und die der Periöken wuchs, |o formierte man nicht mehr besondere Abteilungen aus den beiden Bevölkerungsklaffen, sondern man mischte sie nach festem Verhältnis. 59. Die taktische Einheit bildete der Lochos (6 X6/o?), der in 4 Pente-kostyen (t; irsvrzjxoatik) Ku 4 Enomotien (r, geteilt war. Gegen Ende des peloponnesifchen Krieges erscheinen als größere, selbständig operierende Truppenkörper 6 Moren |xopa), deren jebe aus 2 Lochen bestand. Der Lochos hatte wie früher 4 Pentekostyen, die Pentekostys aber von nun ein nur 2 Enomotien. Die Stärke der Mora war verschieden, wohl nach dem Umfange der Aushebung. Die Angaben schwanken zwischen 400 und 1000 Mann, die gewöhnliche Stärke wird 600, die der Feldarmee also 3600 Betragen haben. 1 Mora = 2 Lochen = 8 Pentekostyen = 16 Enomotien = 600 Mann 1 Lochos = 4 Pentekostyen = 8 Enomotien = 300 - 1 Pentekostys = 2 Enomotien = 75 - 1 Enomotie = 37 - 60. Den Oberbefehl über das ganze Heer hatte der eine der beiden Könige. Seinen <^tab bildeten 6 Polemarchen, die auch einzeln zu selbständigen Operationen an die Spihe je einer Mora gestellt wurden. Den Lochos führte ein Lochage (6 Xo/ayög), unter ihm 4 Pentekosteres (o Tisvttjzoot^p) und 8 Euomotarchen (6 svcofxotap^yjs) die kleineren Abteilungen . Außerhalb dieser Gliederung standen die 300 Ritter (o? i--stc), die als Bedeckung dev Königs trotz ihres Samens zu Fuß fochten. Eigene Reiterei stellte Sparta erst seit 424 aus, erst 400, dann 600 Mann in 6 Moren zu je 2 Schwadronen (6 ouxa^oc). An ihrer Spitze standen Hip par mosten (6 [--ap^oa-r^). Die Heloten dienten als Leichtbewaffnete und -Lroßknechte (ot axsuocpopoi). 61. Völlig getrennt von dem lacedämonifchen Bürgerheere (xö ro/a-"txöv otpareufia) blieben die Truppen der Bundesgenossen (oi au^a/oi) (§ 82), die von spartanischen Befehlshabern (oi cevayoo kommandiert wurden. Die Verwendung von Söldnern (oi £svoi), die während des peloponuesischeu Krieges begann, wurde später bei Feldzügen außerhalb des hellenischen Festlandes die -Kegel. Die Feld Herrn zogen zwar mit einer kleinen Truppenmacht aus, unterhielten und ergänzten das Heer dann aber mit persischem Gelde (§ 66). Solche Expeditionen leitete der Befehlshaber der Flotte <6, v«6apzoc). Dieses neugeschaffene Amt gewann bei dem Umfange der kriegerischen Unternehmungen bald größere Bedeutung als das des Königs. Der Nauarch wurde auf ein Aahr ernannt und sollte fein Amt nur einmal bekleiden, von welcher Bestimmung in einem Falle zu Gunsten Lysanders eine Ausnahme gemacht wurde. Ihm zur ^eite stand als Unterfeldherr und Stell-
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