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1. Bilder aus der Mecklenburgischen Geschichte - S. 102

1898 - Berlin [u.a.] : Süsserott
102 Der Stndestreit und die Keichserekution unter Herzog Karl Leopold. Im Verlaufe des 17. und 18. Jahrhunderts wurden in einer ganzen Anzahl europischer Staaten die aus dem Mittelalter berkommenen land-stndischen Verfassungen *) beseitigt und durch eine unumschrnkte Regierung der Fürsten ersetzt. Auch die deutschen Fürsten wurden von diesem Streben nach Absolutismus ergriffen und sttzten sich dabei auf einige Bestimmungen des westflischen Friedens, nach denen ihnen die volle Landeshoheit zu-gesprochen war. Dem gegenber beriefen sich die in ihren Freiheiten be-drohten Stnde auf eine andere Bestimmung des westflischen Friedens, wonach es aller Orten in allen Stcken bei den vorigen Rechten, Gesetzen, Herkommen und Gewohnheiten eines jeden Landes bleiben" sollte, und wandten sich klagend an den Kaiser, der i. I. 1671 den Streit in ihrem Sinne entschied. Er schreckte aber damit die Fürsten von weiteren Versuchen, die stndischen Vorrechte zu beseitigen, um so weniger ab, als er sich selbst in seinen Erblanden an seine eigene Entscheidung nicht band. Auch die mecklenburgische Geschichte dieser Zeit ist erfllt von Streitig-keiten zwischen Fürsten und Stnden. Ihren Hhepunkt erreichten sie unter der Regierung des Herzogs Karl Leopold (1713-47). Dieser trat gleich nach seinem Regierungsantritt offen mit der Absicht hervor, keinerlei stndische Beschrnkung der frstlichen Landeshoheit anerkennen zu wollen; be-sonders beanspruchte er das Recht, zu Zwecken der Landesverteidigung Steuern auszuschreiben und nach eigenem Ermessen zu verwenden. Jhu leitete dabei neben dem Streben nach unumschrnkter Herrschaft di-e berzeugung, da zum besseren Schutze des Landes gegen die unseligen, in jedem europischen Kriege sich wiederholenden Durchzge fremder Truppen das stehende Heer Mecklenburgs erhht und Festungen angelegt werden mten; die Bewilligung der dazu erforderlichen Mittel aber war nach frheren Erfahrungen von den Stnden nicht zu erwarten, so erlie denn der Herzog gleich im ersten Jahre seiner Regierung, ohne die Stnde zu befragen, ein Steueredikt, worin er die Ritterschaft mit besonders starker Kontribution belastete. Auch verweigerte er die Besttigung der alten Pri-vilegien der Stadt Rostock, unter denen die Steuerfreiheit und der Verzicht der Fürsten auf das Besatzungsrecht die wichtigsten waren. Um Rostock seinen Willen aufzuzwingen, bemchtigte er sich halb mit List, halb mit Gewalt der Schlssel der Stadt. Dann belegte er sie mit einer starken Besatzung, begann ihre alten Verteidigungswerke instand zu setzen und lie die stdtische Steuerhebestelle durch frstliche Beamte ver-walten. Als sich die Stadt klagend an den Reichshofrat wandte, ntigte er durch Gewaltmaregeln die Brgerschaft, im Schweriner Vergleich (1715), auf die stdtischen Gerechtsame zu verzichten, ein Verzicht, der freilich auf Antrag der Ritterschaft vom Kaiser fr ungltig erklrt wurde. Um des Widerstandes Herr werden zu knnen, sah sich Karl Leopold nach einem mchtigen auswrtigen Verbndeten um und fand ihn in dem Zaren Peter dem Groen, der noch im Kriege mit Schweden be-griffen war. Er vermhlte sich mit dessen Nichte Katharina (19. April 1716 *) Vgl. oben S. 60.

2. Geschichte des Altertums - S. 143

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
Sparta. Die lykurgische Verfassung. 143 gesunden blieben unter Obhut der Mutter bis zum siebenten Lebensjahre. Dann kamen sie in die Erziehungshuser, wo sie, in Riegen und Rotten (Agelai oder Buai und Ilm) geteilt, unter Aufsicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst, Klte fr nichts achten und bten sich im Ringen, Schwimmen, Wersen u. s. w. Vom zwlften Jahre an trugen sie kein Untergewand mehr und schliefen auf bloem Eurotasschils. Zum Beweis ihrer Ausdauer in Ertragung krperlicher Schmerzen lieen sich alljhrlich 15- oder 16jhrige Knaben am Altare der Artemis bis aufs Blut peitschen; wer am lngsten aushielt, war der Bomomkes, d. i. Altarsieger. Vom 18. bis zum 20. Jahre lagen die Jnglinge hauptschlich Waffen-bungen ob und leisteten z. B. bei der Kryptia militrische Dienste, durften auch zu bestimmten Zeiten Jagd als eine Vorbung fr den Krieg betreiben. Auch listiger Diebstahl von Lebensmitteln war als Vorschule zu Kriegslisten gestattet; den entdeckten oder ertappten Schelm aber traf empfindliche Strafe. Bescheidenheit und Besonnenheit sowie Krze im Reden, Gehorsam und Ehr-furcht gegen Obere und Greise waren die zu erstrebenden Tugenden. Die Ausbildung fr den Beruf des Kriegers lie keine Beschftigung mit Knsten und Wissenschaften zu, sie mten denn gerade wieder dem hphern Zweck der Wahrhaftigkeit und Vaterlandsliebe gedient haben. Daher lernten Knaben und Jnglinge die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte der Ahnen und in Lobgesngen den Preis der Götter. Mit dem 20. Jahre begann die Verpflichtung zum Kriegsdienst, die bis zum 60. dauerte; zugleich trat der junge Krieger in eine Zeltgenossenschaft ein, nahm also an den erwhnten Svssitien. oder Pheiditien teil, fr die er seinen Beitrag an Naturalien und Geld zu liefern hatte. Das Hauptgericht war die Bapha oder Haimatia, eine Art Schweineschwarzsauer, Schweinefleisch mit Blut, Essig und Salz gekocht, dazu gab es einen Becher Wein und Gerstenbrot. Auer der berhmten schwarzen Suppe" gab es aber auch fters ein gespendetes Sondergericht von Wildbret oder von einem Opfertier, auch Nachtisch von Kse, Feigen und Oliven. So mager war also die Kost nicht. Die Opfermahl-zeiten gewhrten Abwechslung und neben geistiger Erhebung durch Gesnge und Festzge auch leiblichen Genu. Die Wohnungen waren Blockhuser; nur Axt und Sge durften bei ihrem Bau gebraucht werden. Jede Familie hatte ein Staatslehen (Kleros), das unveruerlich und unteilbar war. Kein Kleros durfte durch Heirat einer Erbtochter mit einem andern Kleros vereint werden; daher sorgte das Gesetz fr die Verheiratung der Erbtchter und kinderlosen Witwen. Kein Spartiate bebaute sein Feld selbst oder trieb ein Gewerbe. Dafr waren die Heloten oder Periken da. In Kriegszeiten wurden zwar, wie angedeutet, auch diese beiden Bevlkerungsklassen als Leicht-

3. Geschichte des Altertums - S. 350

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
350 Das Altertum. Die Rmer. Ritt erstnde angehrigen Pchtern (publicani) eine reiche Geldquelle, fr die Provinzen ein stetiger Aderla. Zu diesen ritterlichen Blutegeln gesellten sich noch die wuchernden Bankiers und Wechsler (negociatores), die wie heutzutage auch zu gemeinsamen Geschften societates grndeten. Mit dem errafften Mammon erkauften die Bewerber um ein Amt durch Geldspenden, Austeilung von Lebensmitteln oder Darbietung von Vergngungen, wie Schauspiele u. dgl., die feilen Stimmen der Menge in Rom, während die brigen Brger der ganz Italien zerstreut waren und ihr Stimmrecht nicht ausbten. Bei der migen Stadtbevlkerung griff der Gedanke rasch und tief Wurzel, da der Rmer zu etwas Besserem da sei, als Karst und Grabscheit zu führen, wenn er eben das Schwert aus der Hand gelegt habe. Seit der Staat Unterthanen hatte, griff man auch zu diesem nicht mehr, sondern wlzte die Last des Kriegsdienstes hauptschlich den Bundes-genossen zu, ohne diesen im vollen Brgerrecht ein quivalent fr die Leistung zuzuwenden. So schwand einerseits die alte Wehrkraft, anderseits steigerte sich in den Belasteten die Mistimmung, die schlielich zum Kriege ausbrechen mute. Je mehr der gemeine Mann in Rom den Reichtum und die Pracht der Vornehmen anschwellen sah, desto weniger hielt auch er an der alten ein-fachen Sitte fest, forderte wie diese an der Beute seinen Anteil und hielt es fr billig, auf Kosten der eroberten Welt zu leben. Was die obern Zehn-tausend spendeten, stillte nicht den Hunger und reizte nur den Appetit; man nahm es als hingeworfene Brocken von dem groen Schmause, den der welt-gebietende Staat dem ganzen Volke schuldete und den einstweilen die Vor-nehmen allein verzehrten. Neid, Unzufriedenheit, Groll wuchsen mit der zu-nehmenden Habsucht und Verschwendung, jene in den untern Schichten, diese in den obern; sittliche Fulnis durchdrang beide. Die Provinzen standen unter einem Statthalter, einem Konsul oder Prtor nach Ablauf des Amtsjahres, einem Prokonsul mit einem Heere, einem Proprtor, gewhnlich ohne Heer. Diese herrschten als Leiter der allgemeinen Angelegenheiten, Militrgouverneure und Oberrichter, wie Könige, nur dem Senate verantwortlich. Die Rechte der Provinzialstdte waren verschieden: die privilegierten zerfielen in Bundesstdte (civitates foederatae), die hnlich den italischen Bundesgenossen anstatt Steuern ge-wohnlich Truppen oder Schiffe stellten, und Freistdte, von denen die liberae Selbstverwaltung, aber Abgabenpflicht besaen, die liberae et immunes Selbstverwaltung und Steuerfreiheit genossen. Die nichtprivi-legierten Städte, in nichtgriechischen und nichtphnikischen Lndern erst durch die Rmer als Kolonien, Municipien und Städte mit latinischem Rechte eingerichtet, erhielten die Verfassung der italischen Unterthan-Stdte, unter-

4. Geschichte des Altertums - S. 142

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
142 Das Altertum. Die Griechen. anlaste, derselben in der demokratischen Institution des Ephorats ein Gegengewicht zu schaffen. Der Stifter fiel durch Mrderhand. Ursprnglich wohl eine der brgerliche Flle richtende Behrde, fnf an der Zahl, vom König ernannt auf einjhrige Amtsdauer, benutzten die Ephoren (d. i. Auf-sehet) die Zeiten innerer Unruhen zu bedeutender Erweiterung ihrer Macht. Nachdem sie ihre Wahl aus dem Volke durch das Volk erreicht hatten, eroberten sie ein knigliches Recht nach dem andern, so da sie seit dem 5. Jahrhundert als die eigentlichen Machthaber erscheinen, ja als Tyrannen-kolleg. Sie leiteten Gerusia und Apella und fhrten die Beschlsse derselben aus, urteilten mit den Geronten der Kriminalverbrechen und konnten jeden Beamten wegen seiner Amtsfhrung vor Gericht fordern, selbst die Könige zur Rechenschaft ziehen, mit den Geronten zu einem Gericht vereinigt der jeden Beamten das Todesurteil fllen, die Könige in Haft nehmen bis zur gerichtlichen Entscheidung; fr sich allein durften sie Verhaftungen und Geld-ben ansetzen. Sie bten als Sittenrichter die Aufsicht der jeden Privat-mann, besonders der die Jugenderziehung, der die Periken und Heloten und besaen gegen letztere in der Kryptia diskretionre Gewalt. Sie allem durften neue Gesetze vorschlagen und konnten in dringenden Fllen sogar Beamte in der Verrichtung ihres Amtes einstellen; spter wurden sie auch Schatzmeister und hatten demnach unbestritten die hchste und gefhrlichste Gewalt in Hnden. Alle neun Jahre beobachteten sie in einer sternenhellen Nacht den Himmel: eine fallende Sternschnuppe war das Zeichen, da die Könige einen religisen Versto gemacht hatten; bis zu einer aus Delphi oder Olympia eingeholten Entscheidung muten die Könige sich jeder amtlichen Thtigkeit enthalten. Ein monatlicher Eid auf die Verfassung vor den Ephoren, das steht wohl ziemlich einzig in der Weltgeschichte da. Das Ephorat leitete schlielich die ganze innere und uere Politik. c. ffentliche Erziehung. Da die Eroberer sich gegenber der alten Bevlkerung des Landes in der Minderzahl befanden, sahen sie sich zu steter Kriegsbereitschaft gezwungen. Ihre Lage ntigte sie zu der fast ausschlielich kriegerischen Ausbildung, welche Sparta seinen eigenartigen Charakter aufprgt, den eines Feldlagers selbst im Frieden. Spartas Existenz hing von seiner Wehrkraft ab. Diese zu erhalten war der Zweck der strengen Zucht, die das ganze Leben der Spar-tarier regelte. Damit der Spartiate ein gehorsamer, nchterner Brger und im Felde ein unberwindlicher Krieger werde, berwachte der Staat die ganze Heranbildung des jungen Geschlechts. Die neugeborenen Kinder wurden von den ltesten der Phyle auf ihre krperliche Tauglichkeit untersucht, die ge-birechlichen in einer Felsenschlucht des Taygetos ausgesetzt. Die krftigen und

5. Geschichte des Altertums - S. 310

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
310 Das Altertum. Die Rmer. Die Lyrische Kolonie Karthago (Neustadt) verdankte ihre Blte der gnstigen Lage unweit der alten Mndung des Bagradas in fruchtbarer Landschaft, hinter dem besten Hafen Nordafrikas, dem Golfe von Tunis. Frhe von Tyrus unabhngig und dieses berflgelnd, ward es die erste Handels- und Seemacht im Westen des Mittelmeeres und gegen die Griechen, besonders in der Kyrenaika, erst Schutz und Vorort der liby-phnikischen Städte Utika, Gro- und Klein-Leptis, Hadrumetum, Hippo u. a., dann Be-Herrscherin derselben, wie es noch berall geschehen ist, wo der Schwache sich an den Mchtigen lehnte. Auerdem legte Karthago von der kyrenischen Grenze bis nach Mauretanien viele hundert Städte an, die in strenger Unter-thnigkeit gehalten wurden. In diesen Kolonien vereinigte es die libyschen Eingeborenen und schickte denselben aus seiner rmern Brgerschaft einen phnikischen Grundstock, den es mit Landbesitz ausstattete und mit der Magi-stratur oder dem Ehrenrechte bekleidete; dadurch erreichte es einen doppelten Zweck: 1. es entledigte sich armer Brger und machte sie reich, 2. diese muten der Mutterstadt treu bleiben, wenn sie sich in ihrem Besitz und Vor-recht erhalten wollten. Ein Teil der Libyer vermischte sich nicht mit den Phnikern und trieb Ackerbau, ein anderer fhrte, landeinwrts gedrngt, ein unabhngiges Nomadenleben (Numider), hielt sich jedoch von dem Einflsse der Karthager in keiner Weise frei; denn die Fürsten und Huptlinge der Libyer vertauschten das Zelt mit festen Stdten und Burgen, heirateten adelige Tchter aus Karthago und gerieten in eine der Untertnigkeit verwandte Bundesgenossenschaft. Diese Stmme waren Abnehmer karthagischer Fabrikate, lieferten Pro-dukte ihrer Jagd und Viehzucht; ihre Karawanen vermittelten den Handel Karthagos nach dem innern Afrika, welches hinwiederum seine Schtze an die Ksten lieferte: Goldstaub, Elfenbein, Gummi, Ebenholz und Sklaven. Besonders war es der Stamm der Nasamonen, der im Dienste des kartha-gischen Handels die Sahara durchzog und vielleicht bis an den Niger vor-drang. Die Kultur der Nigerlnder, von welcher am Ende des vorigen Jahr-Hunderts der Reisende Mungo Park berrascht war, geht vermutlich auf diesen alten lebhaften Verkehr zurck. Den Hauptvorteil aber zog immer Karthago. Die Libyer und Libyphniker lieferten ihm Fuvolk, mit denen die karthagischen Feldherren die Soldtruppen zu zgeln im stnde waren; die Numider stellten leichte Reiterei. Die unterworfenen Orte und Land-schaften entrichteten in Naturalien und Geld hohe Abgaben, welche die Herr-schende Stadt in bedrngten Zeiten bis zur Hlfte des Ertrags steigerte. Bei der rationellen Bewirtschaftung des Bodens, welche die Karthager be-trieben die lateinische Bearbeitung der Schrift des Mago der die Acker-Wirtschaft wurde vom rmischen Senate den italischen Landwirten empfohlen,

6. Geschichte des Altertums - S. 318

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
318 Das Altertum. Die Rmer. denen freilich eine kurzsichtige Kriegspartei wieder zu weitgehende Forderungen stellen wollte, einen verhltnismig gnstigen Frieden, den der unber-wundene Hamilkar vermitteln mute und mit vieler Klugheit vereinbarte unter folgenden Bedingungen: 1. Die Karthager treten Sicilien ab und zahlen fr die abziehenden Truppen auf den Kopf das Lsegeld von 18 De-naren (12 Mark); 2. sie entrichten eine Kriegsentschdigung von 1000 Ta-lenten sogleich und von 2200 Talenten (im ganzen = 16 500 000 Mark) in zehn Jahresraten. Ferner muten sie, wie natrlich, die rmischen Gefangenen ohne Lsegeld freigeben; dagegen blieb ihnen die geforderte Auslieferung der Waffen und berlufer erlassen, und in dem gegenseitigen Versprechen, die Bundesgenossen weder anzugreifen noch dem Bundeshaupt abspenstig zu machen, lag die Anerkennung der politischen Unabhngigkeit Karthagos. <1. Ergebnisse des Krieges. ) Sicilien wurde, auer dem Gebiete Hierons, die erste rmische Provinz (provincia pro vincia anstatt des Festlandes, nmlich Italien; vgl. pro consule). In einem solchen aueritalischen Verwaltungsbezirk leitete die brgerlichen und militrischen Geschfte ein Stellvertreter des Konsuls, ein Prokonsul oder ein Prtor (seit 227 gab es vier Prtoren). Fr die Finanzen, stand ihm ein Oustor zur Seite. Die Städte erhielten eine Municipalverfaffung; aus den allein zu den mtern fhigen vermgenden Brgern entstand der sptere Provinzialadel. brigens besaen auch einzelne Städte in den Provinzen das latinische Recht oder Kolonialrechte, sowie das ius italicum (s. oben S. 301). ) In die Zeit nach dem Kriege fllt wohl auch die weitere Demokra-tisierung der Centuriatkomitien, die mit der Tribusordnung in der Weise in Verbindung gesetzt werden, da alle Klassen gleiche Stimmenzahl erhalten und jede 70 Centurien umfat, 35 iuniores und 35 seniores. Die Prrogative wird durch das Los bestimmt. r) Gegenseitige Verluste während des Krieges. Der Krieg hatte beide Staaten auerordentliche Opfer gekostet an Geld, Menschen und Schiffen, ungerechnet die Verluste durch Verwstung. Die Zahl der- Menschenopfer lt sich nicht bemessen. An Schiffen waren den Rmern 600 groe Linienschiffe, ihren Gegnern 500 zu Grunde gegangen. Und was war das Endergebnis der gewaltigen Anstrengungen? Beide Städte haten sich aufs bitterste; beide wuten, da dieser Krieg die Entscheidung nicht herbeigefhrt hatte und ein zweiter, noch grerer bevorstehe; es kam feit-dem darauf an, welche Republik am besten gerstet auf den Kampfplatz treten werde.
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