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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 80

1914 - Düsseldorf : Schwann
80 Nach den Neuwahlen stand aber die Mehrheit der Abgeordneten gegen die Durchfhrung der Reformplne, und schlielich strich die Kammer alle Ausgaben fr die Verstrkung des Heeres. In dieser ernsten Lage trat ein neuer Mann auf den Plan. 110* Bismarck. Otto von Bismarck war geboren am 1. April 1815 auf dem Gute Schnhausen in der Altmark; seine Mutter stammte aus einer Leipziger Gelehrtenfamilie Menden. Er studierte die Rechte in Gttingen und Berlin und verbte manchen tollen Studentenstreich. Das Beamtenleben im Gerichts- und Verwal-tungsdienste gefiel ihm nicht; ich will selbst Musik machen", schrieb er an seinen Vater. So ging er auf den Gutsbesitz seiner Familie in Pommern und bezog nach des Vaters Tode das Stamm-gut Schnhausen. Hier vermhlte er sich mit der Tochter eines pommerschen Landedelmannes von Puttkamer. Als Politiker trat Bismarck zuerst in dem Vereinigten Landtage von 1847 auf; geschickt und unerschrocken sprach er fr die Rechte des Knigtums. Friedrich Wilhelm Iv. machte ihn zum Gesandten am Bundestage in Frankfurt. Hier vertrat er voll Festigkeit die Gleich-berechtigung Preuens mit dem feindseligen sterreich. Er lie sich nichts gefallen. Als der hohe Prsidialgesandte sich in einer Sitzung herausnahm zu rauchen, zndete sich Bismarck zum Entsetzen der Anwesenden in aller Ruhe ebenfalls eine Zigarre an. Haben Sie", fragte ihn auf der Reise spttisch ein sterreichischer General, schon vor dem Feinde gestanden?" Jawohl," war die schlagfertige Ant-wort, in Frankfurt am Main!" Einige Jahre spter wurde Bismarck Gesandter in St. Peters-1 Qa9 brg, dann fr kurze Zeit in Paris. Von dort rief ihn der lu^ bedrngte König, der bereits an Abdankung dachte, auf den Rat des Kriegsministers zu sich. Wollen Sie mir helfen?" fragte der Monarch. Ja, Majestt!" sagte Bismarck einfach. Und er half ihm. Da das Abgeordnetenhaus in seinem Gegensatze zur Regierung soweit ging, ihr berhaupt alle ntigen Staatsgelder zu verweigern, so erklrte der neue Ministerprsident, da die Regierungsmaschine nicht still stehen knne"; er werde deshalb die Steuern auch ohne die verfassungsmige Zustimmung der Volksvertretung verwenden. So geschah es, und die Heeresreform wurde trotz des heftigsten Widerspruches im Landtage zu Ende gefhrt. Der Konflikt", d. h. Streit, mit dem Abgeordnetenhause endete erst, als man an dem gln-zenden Ausgange des Krieges von 1866 die Notwendigkeit der Reform erkannte. Zunchst aber sollte die Schrfe des preuischen Schwertes sich anderswo erproben.

2. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 570

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
570 Die Zeit von 1815 bis 1857. dem erleichterten Kreditwesen zu Schulden und oft genug zur Verarmung führte, die noch immer die reichlichste Quelle der Unzufriedenheit gewesen ist. Außerdem hatte die junge Generation auf den Schulbänken viel lernen müssen; die deutschen Negierungen hatten wetteifernd für ihren Unterricht gesorgt und die Väter durch Gesetze gezwungen, die Söhne Sachen lernen zu lassen, denen sie, wenn es von ihrem Willen abge- hangen hätte, immer fremd geblieben wären. Diese mannigfaltigen Kennt- nisse konnten nicht anders als sehr oberflächlich sein, aber dieser Grad der Bildung reizt am meisten zum leichtfertigen Verneinen, zum vor- schnellen Aburtheilen, zum unzufriedenen Raisonnieren. Die junge Ge- neration wurde überhaupt fast unaufhörlich gespornt und angetrieben, in der Kindheit durch den Unterricht, später durch die unaufhörlichen Verän- derungen, welche von Oben herab durch Verordnungen im hergebrachten Zustande hervorgerufen wurden; das Stetige und Gleichförmige der Lebens- gewohnheiten, wie es früher geherrscht hatte, wurde von oben herab nicht mehr geduldet, und so konnte es kaum anders sein, als daß der Charakter der jungen Generation ein unruhiger werden mußte. Kehren wir jedoch zu dem Gange der Ereignisse zurück, denn sie erklären sich selbst am besten. Wie durch die Konstitutionen in einzelnen deutschen Mittel- und Kleinstaaten das Volksleben verbittert und ein Theil der Staatsbeamten in ein schiefes Licht gebracht wurde, davon ist oben die Rede gewesen; in ihrem Gefolge zog auch die Mißstimmung gegen den Bundestag oder vielmehr gegen Oesterreich und Preußen, welche jeder Konstitution, wenn dieselbe flügge geworden ihre Flügel versuchte, durch Bundesbeschlüsse oder geheime Konferenzbeschlüsse die Schwungfedern ausrißen. Die Konstitutionen standen zwar in keinem großen Ansehen, weil das Volk selten eine gute Frucht derselben sah und sie viel Geld kosteten; aber man betrachtete sie einmal als Eigenthum und ärgerte sich über das beständige Zerren an denselben, man hätte sie lieber geradezu weggegeben. Oesterreich nahm man es weniger übel, weil man ihm keine Zuneigung für Konstitutionen anmuthen konnte und es überhaupt eine konsequente Haltung beobachtete und keine unnöthigen Worte machte; dagegen ärn- tete die preußische Regierung für ihre Bemühungen um die deutschen Konstitutionen einen sehr aufrichtigen Haß, einmal darum, weil sie bis 1824 den Glauben an das Zustandekommen einer preußischen Konstitu- tion genährt hatte, sodann weil jedermann wußte, daß sie sich doch nur von dem Wiener Kabinete leiten ließ, und endlich weil sie alle ihre Schritte in dieser Richtung mit Anpreisungen der an der Spree einhei- mischen politischen Weisheit begleitete, den Konstitutionellen aber be- schränkten Verstand, Unerfahrenheit, Nachäfferei des Franzosenthums u. dgl. vorwerfen ließ. Damit wurden die konstitutionellen Doktrinäre aber nicht von ferne bekehrt; daß die Konstitutionen in den Kleinstaaten

3. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 580

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
580 Die Zeit von 1815 bis 1857. war eine selbstständige Republik, die im Großen Rathe des Kantons vier Stimmen hatte, der Bischof von Sitten hatte ebenfalls vier, es galt aber kein Beschluß des Großen Rathes, wenn derselbe nicht von den Zehnten sanktioniert wurde. Die sechs („westlichen") Zehnten des Unterwallis waren an Volkszahl den sieben („östlichen") des Ober- wallis beträchtlich überlegen, im Großen Rathe aber schwächer vertreten (24 gegen 48 Stimmen), was zur Folge hatte, daß die wenigen Kantonal- beamtungen in der Regel oberwallisischen Familien oder solchen unter- wallisischen übertragen wurden, die mit jenen der gleichen politischen Partei angehörten. Deßwegen stimmte Wallis in der Tagsatzung immer konservativ, wie auch in dem Kantone von 1815 — 40 nichts wesentlich verändert wurde. Indessen wurden die unterwallisischen Zehnten durch die Kantonalverfassung nicht im mindesten gehindert, wenn sie für gut fanden, z. B. das Strombett der Rhone zu regulieren, die Sümpfe aus- zutrocknen , den Weinreben Pfähle zu geben, statt sie wild über den Boden hinwachsen zu lassen, sich und ihre Kinder fleißiger zu waschen, Schulhäuser zu bauen, und wenn ihnen die höheren Lehranstalten in Sitten oder das Zesuitenkolleg in Brieg nicht behagte, ihre Söhne in Genf oder Lausanne, in Berlin oder Paris studieren zu lassen. Nichts- destoweniger begann im Unterwallis bereits 1833 durch die vier unter- sten Zehnten eine Agitation gegen die Verfassung von 1815; sie erklärten in einer Adresse an den Staatsrath, „wir wollen niemand das Gesetz machen, wir wollen es aber auch von niemand empfangen; wir können nicht länger unter unfern Miteidgenossen, im Schooße der 22 Kantone, die durch ihre Freiheit glücklich sind, eine abgesonderte, entwürdigte Kaste bilden; nein, der Helotiömus ist für uns nicht gemacht!" In solcher Form unterschrieben die Unterwalliser ihr Begehren „wir wollen Reprä- sentation nach der Kopfzahl und damit das Uebergewicht in dem Großen Rathe und allen Landesbehörden". Die Agitation führte damals zu nichts, wurde aber 1838 mit größerer Energie ausgenommen; als der Zehnte Sitten und theilweise auch Siders sich 1839 mit den sechs west- lichen vereinigten, wurde ein Verfassungsrath aufgestellt, eine Verfassung entworfen und dieselbe von Unterwallis angenommen, von Oberwallis aber zurückgewiesen. Die Tagsatzung schickte auf das Verlangen von Oberwallis zwei eidgenössische Repräsentanten, unter deren Auspicien eine neue Verfassung entworfen wurde, die jedoch von Oberwallis keine bessere Aufnahme als die frühere fand, worauf die Tagsatzung (der 6. September 1839 in Zürich hatte gewirkt) eine neue Vermittlung beschloß, aber nicht zu Stande brachte. Ober- und Unterwallis trennten sich thatsächlich, indem der eine Theil in Siders, der andere in Sitten eine Regierung einsetzte; beide Theile suchten im Mittelwallis Boden zu gewinnen und wegen des Dorfes Evolenaz im Zehnten Herens kam der

4. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 791

1874 - Mainz : Kunze
Deutsches Reich — Geschichtlicher U eberblick. 791 natürlich die Angelegenheiten des Bundes ganz anders betrachten, als der österreichische Kaiser. Beide Mächte hatten verschiedene Ziele im Auge und übten deshalb oft entgegengesetzten Einfluß auf die anderen Bundesglieder. Der Bundestag vermochte nichts dagegen. Ohne Oberhaupt, unterhielt er auch keine Gesandtschaften bei fremden Mächten; das war nur Sache der Groß- staaten Preußen und Oesterreich, neben deren Botschaftern man an fremden Höfen auch Gesandte von unsern Mittelstaaten sah, die sich häufig und nachtheilig genug von außerdeutschen Mächten beeinflussen ließen. Der Bundestag galt deshalb im Auslande wenig, der Zollverein war sogar wichtiger, und niemand konnte sichs verhehlen, daß mit dem lockern Staaten- bunde von 1815 nichts zustande gekommen, was politisch besser gewesen wäre als der vorherige Reichsverband. So wenig demnach dieser Staatenbund befriedigen konnte, so hatte doch mindestens die Zusage ständischer Verfassungen, womit auch bald einige Staaten rühmlich vorangingen, etwas Erfreuliches. Fürs erste athmete Deutschland wenigstens wieder von fremdem Joche frei, und genoß des lange entbehrten Friedens, und der Friede war dauernd und in vieler Beziehung beglückend, wie der, welcher den Thaten Friedrichs des Großen gefolgt war. Der deutsche Fleiß schaffte die Ruinen fort, die an den Krieg erinnerten; der Landbau verbesserte sich, die Gewerbe blühten wieder aus, die Zahl brauchbarer Heerstraßen wuchs, und bald fuhren Dampfschiffe auf den Strömen, denen eifrigst die Anlage von Eisenbahnen folgte. Der Verkehr im Innern belebte sich, wie der in den Häfen des Nordens, wo namentlich Hamburg und Bremen zu Welthandelsplätzen ersten Ranges heranwuchsen, von den innern Zollschranken fiel eine nach der an- dern, und der Staatshaushalt der meisten Länder ward geregelt wie selten zuvor, sowohl in Preußen, wo der Könige Einfachheit und Sparsamkeit wirkte, als auch da, wo das Institut der neuen ständischen Kammern zu- nächst in finanzieller Hinsicht seine Notwendigkeit bewährte und den Bauern- stand in der Ablösung von allerlei mittelalterlichen Lasten, Zehnten z. B. und Druck der Jagdrechte, zu erleichtern suchte. So hob sich das Selbst- gefühl der Bürger und Bauern. Da und dort wurden auch neue Gefetz- bücher berathen und eingeführt; wie denn überhaupt im geistigen Gebiete nicht mindere Regsamkeit herrschte, als im materiellen. Am Schul- Wesen wurde hin- und hergeändert, oft fogar gebessert, außer daß man in Betreff der Volksschulen zu sehr sparte, und für den höhern Unterricht häufig zu ausgedehnte Lehrpläne und Examina vorschrieb. — Das Studium der mathematischen und der Naturwissenschaften verbreitete sich in dieser Friedenszeit ganz besonders, sowohl wegen des eignen innern Werthes, als auch wegen des industriellen Nutzens; wer hat nicht die Namen: Fraun-

5. Die Neuzeit - S. 123

1884 - Mainz : Kirchheim
Concil von Trient. 126 geordnet. Zugleich wurde die Ausarbeitung eines Katechismus, des sogenannten römischen, verfügt, der im Jahre 1566 er-schien und nach Form und Inhalt ein wahres Meisterwerk ge* nannt zu werben verbient. Nachbem am 3. Dezember 1563 die 25. und letzte Sitzung des Coneils ftattgefunben , erfolgte am 4. der feierliche Schluß besselben durch den Karbinal Marone. Die Bulle, durch welche Papst Pius Iv. das Concil als ein ökumenisches anerkannte, erschien am 6. Januar 1564. Die Glaubeusentscheiduugeu des Concils wurden nach dem Schluß desselben in eine kurze Glaubensformel— das Tridentinis che Glaubensbekenn t-nis — zusammengefaßt, welche bis auf biesentag als das unter* fcheibenbe Kennzeichen der Katholiken den Protestanten gegenüber gebraucht wirb. Selbst protestantische Schriftsteller, die sich die Unparteilichkeit des Urteils zu bewahren gewußt, haben anerkannt, daß alle Beschlüsse des Concils mit der würdevollsten Ruhe, mit inniger Glaubenswärme, auf Grunb der heiligen Schrift ober der kirchlichen Überlieferung und früherer Concilien, ganz in dem Geiste und in der Sprache der alten Kirche abgefaßt sind. Auch verdient hervorgehoben zu werden, daß weder Luther noch irgend ein Glaubensneuerer je dabei genannt, sondern nur ihre irrtümlichen Behauptungen ausdrücklich verworfen wurden. Die Beschlüsse des Drit)entmischen Concils wurden, wie nicht anders zu erwarten war, von den Protestanten nicht angenommen ; aber auch bei den einzelnen katholischen Fürsten stießen dieselben auf Widerstand. In den meisten italienischen Staaten, sowie in Portugal und Polen unterlag die Verkündigung derselben keiner Schwierigkeit. Philipp Ii. von Spanien nahm für feine Länder die Glanbensentfcheidnngen an, die Reformdekrete jedoch nur „unbeschadet der königlichen Rechte." Auch Frankreich erhob gegen einige Discipliuarvorschrifteu Widerspruch, weshalb auch eine förmliche Annahme aller Beschlüsse des Concils nicht von seiten des Staates, wohl aber auf verschiedenen Proüin-zialconcilien erfolgte. In Deutschland wurden die Tridentini-schen Beschlüsse erst nach Ferdinands I. Tode (1564), unter feinem Sohn und Nachfolger Maximilian Ii. verkündet. Trotz aller entgegenstehenden Hinberaiffe gelangten jeboch die Beschlüsse des Concils von Trient nach und nach , Dank den Bemühungen vieler durch Gelehrsamkeit und Tugenb hervorleuchteten Männer aus dem Priester- und Laienftande, in allen katholischen Ländern zur Durchführung, und bald zeigten sich die Früchte der durch basfelbe angebahnten wahren Reformation

6. Erdkunde - S. 30

1888 - Freiburg im Breisgau : Herder
30 Die Verfassungsformen der Staaten sind verschieden. Man unterscheidet Monarchien und Republiken, je nachdem die höchste Gewalt im Staatsverbande einem einzelnen (dem Fürsten) oder dem Volke zukommt. Im ersteren Falle nennt man die Staats- verfassung eine monarchische, im letztern eine republikanische. Ist in der Monarchie der Wille des Herrschers allein maßgebend oder regiert derselbe nach bestimmten Gesetzen unabhängig vom Volke, so ist die Verfassung eine despotisch- bezw. autokratisch- monarchische. Hat aber (gemäß einer Konstitution oder Verfassungs- bestimmung) das Volk einen gewissen Anteil an der Gesetzgebung und Verwaltung, so heißt die Verfassung: „Konstitutionelle Mo- narchie". Bei den Nomaden besteht die patriarchalische Leitung eines Häuptlings oder Familienältesten. Ganz „wilden" Völkern aber ist die staatliche Ordnung fremd K Europa. I. Wagerechte Gliederung. Europa hat einen Flächeninhalt von 9 682000 qkm (176000 m Meilen), nimmt also der Größe nach unter den fünf Erdteilen die vierte Stelle ein. — Auf den ersten Blick scheint Europa eine nach Südwesten schmal anslaufende Halb- insel Asiens zu sein; das ist aber nicht der Fall; denn 1. ist Europa von Asien durch natürliche Grenzen deutlich geschieden (nämlich durch das Uralgebirge, den Uralflnß, das Kaspische Meer und den Kaukasus oder richtiger durch die Manytschniedernng zwischen dem Kaspischen und Schwarzen Meere); 2. unterscheidet es sich seiner- ganzen Natur nach so sehr von Asien, daß Europa als selb- ständiger Erdteil anerkannt werden muß. Die äußersten Punkte Europas sind: Im Norden das Nordkap auf der Insel Magerö, über 710 nördl. Br. — im Süden das Kap Tarifa in Spanien, 36 o nördl. Br. — im Westen das t Die vorstehenden Grundlehren aus der mathematischen und physischen Erdbeschreibung sind vom Verfasser der „Weltkunde" für die vorliegende „Erd- kunde" geschrieben worden.

7. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 553

1855 - Mainz : Kunze
Deutscher Bunv — Geschichte. 551 souveräner Mitglieder des Bundes gebildet, also auch solcher Fürsten, die ihre Hauptthrone im Ausland hatten. Den mächtigeren verlieh man mehr Stimmen als den schwachen; über wichtige Gegenstände nämlich, wo es Grundgesetze des Bundes beträfe, sollten 70 Stimmen, sonst nur 17 abzugeben, und zur ent- schiednen Mehrheit zwei Drittel derselben erforderlich sein. Für gemeinschaftliche Kriege setzte man die Zahl der Bundestruppen fest, nämlich ein Procent der Be- völkerung, und ferner die Verpflichtung, daß kein Bnndesglied für sich allein mit dem Feinde unterhandeln dürfe. Auch wurden sofort die Festungswerke von Mainz, Luxemburg. Landau, Rastadt und Ulm, dem Bunde zur Verfügung gestellt. Alle Souveränitäten blieben dabei dem Auslande gegenüber durchaus selbständig, mit eignen Gesandten und Verträgen. Was schließlich die Wünsche des deutschen Volkes betraf, so versprach die Bundesakte (§. 13) land ständische Verfas- sungen, jedoch ohne nähere Bestimmungen über das Wann und Wie. was den Regierungen überlassen blieb. So wenig der Slaatenbnnd an sich befriedigte, so hatte doch die Zusage ständischer Verfassungen, womit auch bald einige Staaten rühmlichst vorangingen, etwas Erfreuliches; und da vom Bundestage möglicherweise viel Gutes ausgehen konnte, so mußte man sich vorläufig dabei beruhigen. Fürs Erste athmete Deutsch- land wieder von fremdem Joche frei, und genoß des lange entbehrten Friedens, und der Friede war dauernd und in vieler Beziehung beglückend, wie der, welcher den Thaten Friedrichs des Großen gefolgt war. Der deutsche Fleiß schaffte die Ruinen fort, die an den Krieg erinnerten; der Landbau verbesserte sich, die Gewerbe blühten wieder auf, die Zahl brauchbarer Heerstraßen wuchs, und bald fuhren Dampfschiffe auf den Strömen, denen zuletzt eifrigst die Anlage von Eisenbahnen folgte. Der Verkehr im Innern belebte sich, wie der in den Häfen des Nordens und des adriatischen Meers. Selbst von den innern Zoll- schranken fiel eine nach der andern, hauptsächlich durch den preußischen Zoll- verein; und der Staatshaushalt der nieisten Länder ward geregelt wie selten zuvor, sowohl in Preußen, wo des vorigen Königs Einfachheit und Sparsamkeit wirkte, als auch da, wo das Institut der neuen ständischen Kammern zunächst in finanzieller Hinsicht seine Nothwendigkeit bewährte und den Banerstand in der Ablösung von allerlei mittelaltrigen Lasten, Zehnten z. B. und Druck der Jagdrechte, zu erleichtern suchte. So hob sich das Selbstgefühl der Bürger und Bauern. Hie und da wurden auch neue Gesetzbücher berathen und eingeführt; wie denn überhaupt im geistigen Gebiete nicht mindere Reg- samkeit herrschte, als im materiellen. Am Schulwesen wurde hin und her geändert, oft sogar gebessert, außer daß man in Betreff der Volksschulen noch zu sehr sparte, und für den höhern Unterricht zu ausgedehnte Lehrpläne und Examina vorschrieb, als gälte es, die Jugend mit Wissen zu überfüllen und blaffe frühzeitige Gelehrsamkeit über gesunde Bildung zu stellen. Das Studium der Naturwissenschaften und der Mechanik verbreitete sich in dieser Friedenszeit ganz besonders, sowohl wegen seines eignen innern Werthes, als auch wegen seines industriellen Nutzens; wer hat nicht die Namen Gerstner, Rose, Liebig, Befiel, Humboldt re. gehört! In der Geschichte ver-
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