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1. Neuere Geschichte - S. 8

1869 - Mainz : Kunze
8 1477 er die Habsburgsche Hausmacht aufs neue durch feine Vermählung mit Maria, der Tochter Karls des Kühnen, Erbin von Burgund (S. Ii, 97) später durch die seines Sohnes Philipp des Schönen "oe mit Johanna, der Erbin von Spanien (nach dem Tod des Jn- fanten). Maximilian — Maria -— Ferdinand v. Aragon — Jsabella v. Castilicn t 1519 f 1482 f 1516 f 1504 Philipp der Schöne --- Johanna die Wahnsinnige ch 1506 p 1555 Karl I und V gcb. 1500 ch 1558. Diese Quelle von Habsburgs Aufschwung ist aber zugleich der Anfang des jahrhundertelangen Gegensatzes der Habsburgischen und der französischen Macht, der Grund zu Deutschlands Schwäch- ung, auch zur Hemmung der Kirchenreformation. b. Reformen der Reichsverfassung unter ihm. Des Königs Interesse ist vorwiegend nach Außen gerichtet: auf Er- weiterung seiner Hausmacht, Herstellung der europäischen Bedeu- tung des deutschen Kaiserthums, auf den Schutz der Reichsgrenzen, daher auf Erhöhung der Streitkräfte des Reichs. Tie Stände suchen die Schäden im Innern, doch mit Wahrung ihrer In- teressen, zu heilen. In diesem Gegensatz der Königsgewalt und der ständischen Ansprüche zersplittern sich die Kräfte des Reichs, die Maximilian nicht zu organisieren verstand. Erster Versuch, dem Reich eine Verfassung zu geben, auf dem 1495reichstag zu Worms 1495; — Verdienste des patriotischen Kurfürsten - Erzkanzlers Berthold von Mainz. 1. Allgemeine Reichssteuer, der s. g. gemeine Pfennig nach der Kopfzahl; 2. Allgemeiner ewiger Landfriede und Reichskammergericht, das in des Kaisers Namen Recht sprach, mit festem Sitz (zuerst in Frankfurt a. M., zuletzt in Wetzlar), Abbild der Reichsver- fassung, der Kammerrichter vom Kaiser, die 16 Beisitzer von den Stünden ernannt; 3. Ein Reichsrath als Centralgewalt und immerwährende Regierungsbehörde aus Mitgliedern der Stände i5oo (ausgeführt erst auf dem Augsburger Reichstag 1500); 4. (in 1512 dieser Form erst auf dem Kölner Reichstag 1512). Die Ein- theilung des Reiches in 10 Kreise, besonders zur Exemtion der reichskammergerichtlichen Urtheile, mit Kreishauptleuten an der Spitze: Oesterreich, Baiern, Franken, Schwaben, Oberrhein, Niederrhein, Burgund, Westfalen, Niedersachsen, Obersachsen —

2. Neuere Geschichte - S. 85

1869 - Mainz : Kunze
85 der Grafschaft Tecklenburg gleichzeitig durch Kauf. Wirkliche Abtretung des Kreises Schwiebus gegen eine Geldsumme 1694. 1). Erhebung Preußens zum Königreiche 1701. 1701 Der Plan schon vom großen Kurfürsten vorbereitet, durch die Erhebung des sächsischen Kurhauses auf den polnischen, die Aussichten des hannövrischen auf den englischen Thron beschleunigt, durch die kaiserliche Einwilligung (gegen das Versprechen in dem drohenden Kriege um das spanische Erbe 8000 Mann Hülfs- truppen zu stellen) vom 16. November 1700 gereift. Die Krö- nung in Königsberg am 18., Stiftung des schwarzen Adlerordens (suiim ciiique) am 17. Januar 1701. Der Titel König in Preußen bis zur ersten Theilung Polens, dann von Preußen. o. Geistiges Streben: Stiftung der Universität Halle 1692 (Eröffnung 1694), der Akademie der Künste 1699, der Societät der Wissenschaften 1700 (Einweihung 1711) durch Leibnitz (f 1716) und der Kurfürstin Sophie Charlotte*) Einfluß. — Mit dem Glanze des Hofes gieng eine bedeutende Kunstblüthe Hand in Hand. Friedrich Wilhelm I 1713 — 1740, seines Vaters Ge- gensatz durch bürgerliche Einfachheit, soldatische Strenge und die Richtung auf das rein Nützliche; mit seinem persönlichen Interesse vor allem dem Heerwesen und dem Landbau zugewandt. Im Innern: Vollendung der absoluten Königsgewalt, Beseitigung der letzten Reste ständischer Rechte (außer in seinen rheinischen Besitzungen): sich stabiliere die Zonvarainets wie einen rolüer von llrones' 1717 an die preußischen Stünde. Entwicklung der materiellen Kräfte und der Streitmacht des Landes, die er bei einer Bevölkerung von nicht 2 ff- Millionen auf 83000 Mann brachte. Sein Hauptgehülfe bei der Mehrung und den inneren Reformen des Heeres der Fürst Leopold von Anhalt- Dessau, der ,alte Dessauerll Besserung der Finanzen; — Hebung des Volksunterrichts. Aufnahme der vertriebenen prote- stantischen Salzburger in seine preußisch-lithauischen Gebiete 1732. Nach Außen: Seine Erwerbung des Oberquartiers Gel- dern (im Utrechter Frieden 1713, s. oben S. 76) und eines Theils von Vor-Pommern (im Frieden zu Stockholm nach dem nordischen Kriege 1720, s. oben S. 81) vergrößert den Staat um 116 Q. M. Später dreht sich seine auswärtige Politik um *) Tochter des ersten Kurfürsten von Hannover; nach ihr Charlottenburg, früher Lietzenburg, genannt.

3. Neuere Geschichte - S. 96

1869 - Mainz : Kunze
96 Wicklung der Cavallerie und Artillerie Friedrichs Werk. Die Militärakademie 1765 und Ingenieurschule 1775. Reformen in der Rechtspflege; das „allgemeine Land- recht", namentlich durch den Großkanzler von Carmer bearbeitet, theilweife 1784 veröffentlicht, erst 1794 rechtsgültig. Die Pflege der Bildungsanstalten trat gegen die materielle Fürsorge zurück; für die Künste war im allgemeinen keine günstige Periode; Hauptbauten unter und durch Friedrich: das Berliner Opernhaus 1740—1742, Sanssouci 1745—1747; das großartige neue Palais in Potsdam 1763—1770 u. s. w. Das neue Leben der vaterländischen Literatur, zu dessen Weckung seine eigenen Großthaten mitgewirkt, blieb dem Könige fremd. b. Aeußere Ereignisse. 1. Erste Theilung Polens 1772. Um einer bedenklichen Isolierung unter den europäischen Mächten vorzubeugen, schließt Friedrich 1764 zunächst auf 8 Jahre ein Schutzbündniß mit Rußland, mit Rücksicht auf die Zustände im Königreich Polen, dessen Thron nach Augusts Iii Tode (1763) erledigt war. Verkommene Zustände in Polen: Die Krone mitten unter absoluten Monarchieen ohne Macht, der Adel politisch allein be- rechtigt und allmächtig, die Anarchie der Reichstage, (das liberum veto seit der Mitte des 17. Jahrhunderts), kein Bürgerstand, leibeigner Bauernstand. Das Interesse der russischen, auf die völlige Herrschaft über Polen gerichteten Politik wollte die Erhaltung der inneren Schwäche; Preußen schloß sich an. Königswahl des Stanislaus Augustus Poniatowski unter russischem und preußischem Einfluß 1764. Rußlands von Preußen, England, Dänemark, Schweden unterstützte Forderung, beu Dissidenten d. h. Nicht-Katholiken, die seit 1733 entzogenen Rechte zurückzugeben, stößt bei dem Reichstag und dem König selbst auf Widerstand, daher 1767 die i76?s. g. General-Conföd eration zu Radom unter dem Fürsten Radziwill, gegen die Erweiterung der königlichen Macht. Gewalt- same Maßregeln Rußlands gegen die Gegner rufen eine allge- meine Bewegung, Krieg, zuletzt völlige Anarchie hervor. Die i768 Gegen-Conföderation zu Bar 1768 wider den fremden

4. Alte Geschichte - S. 32

1869 - Mainz : Kunze
32 b. Die nemeischen Spiele, bei Nemea in Argolis dem Zeus zu Ehren alle zwei Jahre gefeiert. 6. Die isth mischen bei Korinth alle zw ei Jahre zu Ehren des Poseidon. d. Die pythischen in alter Zeit von 8 zu 8, seit 586 alle 4 Jahre in Delphi zu Ehren des Apollon. Ursprünglich auch musische, seit 586 ritterliche und gymnische Wettspiele. Der Wechsel der Verfassnngsformen läßt sich am klarsten an der Geschichte Athens erkennen, während Sparta wesentlich in den einmal angenomnienen Formen beharrte. Beide Städte ge- langen zu ihrer Bedeutung zunächst durch die politische Ei- nigung (Centralisation) ihrer Landschaft, ein Fortschritt, der in Athen am besten glückte. Aber auch anderwärts regt sich in dieser Periode das mehr oder minder gelingende Streben, durch Einigung der Landschaft unter einem Hauptort ein poli- tisches Ganzes herzustellen, so in Argolis und Böotien. Die griechischen Verfassnngsformen {nolivttai) wechseln mit einer gewissen Gesetz- und Regelmäßigkeit, so daß man von einer Periode des Königthums, der Adelsherrschaft, der Volksherrschaft reden könnte. Doch finden sich diese Formen nicht blos nach- einander, sondern auch nebeneinander in den verschiedenen Staaten, im buntesten Wechsel in den Kolonien. Schema der griechischen Verfassungen nach Aristoteles 1) Das althellenische heroische Königthum (s. oben S. 22) ist auch im Anfang dieser ersten Periode die herrschende Staatsform, mit kriegerischem Charakter, nur wenig beschränkt, doch immerhin weit entfernt von orientalischer Despotie. Mit dem Erbrecht mußte sich persönliche Tüchtigkeit, überlegene Helden- kraft verbinden. Iv. Aelteste Verfassungen. (Pol. Iii, 4, 7) Grundformen Ausartungen {nuqty.ßdaeiß) 1. /uovuq/ja oder ßuoixtiu, 2. Uqunohqaxiu, 3. noxithu (Kòrjf.ioy.oaria)

5. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.

6. Alte Geschichte - S. 126

1869 - Mainz : Kunze
126 P olitische Bedeutung. Die Centurien, durch den König berufen, versammelten sich ceuturienweise auf dem Campus Mar- tius (eomitia eeuturiata). Sie hatten sich über die Vorlagen der Könige entweder bejahend oder verneinend zu äußern. Die Abstimmung erfolgte nach Centurien, deren jede 1 Stimme hatte. Uebergewicht der Reichen nach der servianifchen Verfassung. Finanzielle Bedeutung. Die Besteuerung, die früher nach Köpfen (viritim) stattfand, konnte jetzt nach Maßgabe des Cenfus vorgenommen werden und jeder steuerte in seiner Tribus nach seinem Vermögen (ex eermu). Zur Ermittelung des Vermögens wurde auf dem Marsfelde alle fünf Jahre nach einem feierlichen Sühnopfer (Inltrum) eine Zählung und Schatzung (emmus) des Volkes vorgenommen. Jeder Bürger war bei strenger Strafe gehalten, fein Vermögen richtig anzugeben. 2. Servius hob die Stellung Roms dem latinifchen Bunde gegenüber. Gemeinschaftlicher Bau des Dianentempels auf dem Aventinus, worin sich Roms Vorrang ausspricht. 3. Bau der von Tarquinius Priscus begonnenen Ringmauer, in die auch der Viminalis und Esquilinus hineingezogen wurden. Seiner schauderhaft ausgeschmückten Ermordung liegt wohl als historischer Kern eine durch seine Reformen hervorgerufene patricifche Revolution und feine gewaltsame Entthronung zu Grunde. Larquinms Hnprrbus (534—510). Seine gewaltsame Erhebung auf den Thron. Stellung nach innen: Absolute Herrschaft ohne Befragung des Senates. Will- kürliche Besteuerung nach Köpfen. Seine Gerichtsbarkeit wird Mittel zur Bereicherung und zur Beseitigung feiner Feinde. Volks- versammlungen verboten. Geheime Polizei und Leibwache. Die Plebs niedergehalten durch entsetzliche Frohndienste bei dem Bau des Jupitertempels so wie der von Tarquinius Priscus in An- griff genommenen Cloaken, namentlich der cloaca maxima re. Nach außen: Roms glänzende Stellung. Verbindung mit den herrschenden Familien in den latinifchen Städten. Latium in Abhängigkeit von Rom. Krieg mit Gabii: die Sage von der durch die List des Sextus Pompejus bewerkstelligten Einnahme desselben. Sein Krieg mit den Volskern, die Colonien Signia und Cireeji. Des Sextus Tarquinius Frevelthat an der Lucretia.

7. Alte Geschichte - S. 33

1869 - Mainz : Kunze
33 2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr- hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie, die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter) liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung, die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem delphischen Orakel in engster Verbindung. 3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De- mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter- lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und politische Gleichstellung. Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr- hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher, neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver- bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber- gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt. Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels- herrschaft kehrt nicht wieder. Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.) 3

8. Alte Geschichte - S. 141

1869 - Mainz : Kunze
141 Der Censor Appins Claudius nahm Männer vom niedrigsten 312 Stande in den Senat ans und reihte Freigelassene und besitzlose Leute in die Tribus ein; 304 wurden aber die letztern in die vier 304 städtischen Tribus ausgenommen, die dadurch an Bedeutung und Ansehen viel verloren. Nachdem die Kämpfe der Patrizier und Plebejer in der po- litischen Gleichstellung um die Mitte des vierter: Jahrhunderts ihr Ende gefunden, bildet sich an der Stelle des Patricats die Oligarchie des Amtsadels, der regierenden Familien aus; ihre Uebermacht und Willkür dem regierten Volke gegenüber führt allmählich diejenigen Mißverhältnisse herbei, welche wir zur Zeit der Gracchen vorfinden. Die Tribunen treten, nachdem die Plebs ihres Schutzes nicht mehr bedurfte, in den Dienst des groß- ßen unterdrückten Volkes und gewinnen ungemein an Bedeutung. Dritter Abschnitt. Bon der politischen Gleichstellung der Plebejer (An- f.ang der Demokratie) und den Samniterkriegen bis zur Unterwerfung Italiens. 366 resp. 342—266. 1. Erster Samniterkrreg (342—340) und letzter Latinerkrieg (340—337). Nachdem die etruskische Macht gebrochen, begannen die Rö- mer den Krieg mit dem zweiten Hauptfeinde, den Samnitern, welche Etrusker und Griechen in Carnpanien unterdrückt hatten und vom tyrrhenischen bis zum adriatischen Meere herrschten. Die Römer waren im Vortheil durch größere Centralisation ihres Staatswesens. Die staatlichen Einrichtungen der Sabeller mehr eine lose Föderation, als ein geschlossener Organismus. Dies gilt namentlich auch von den Samnitern, welche in ihren schwer zugänglichen Bergen offene Ortschaften bewohnten und zur Bil- dung eines städtischen Bürgerthums nicht vorschritten. Mit einer- vollkommeneren Heeresorganisation traten ferner die Römer den Samnitern entgegen. Die Legionen, bisher eine phalanxartige, wenig gegliederte Masse. Nunmehr behufs leichterer Bewegung die Aufstellung nach Manipeln in beu drei Schlachtreihen der hastati, principes und triarii. Nachdem die Zwietracht im In-

9. Alte Geschichte - S. 182

1869 - Mainz : Kunze
182 Staates war. Nachdem er schon gleich nach der Schlacht bei 46 Pharsalus Diktator geworden war, erhielt er 46 diese Würde auf 10 Jahre, ebenso die Censur unter dem Namen praekeetura mo- 45 rum (sein recensus populi) auf 3 Jahre, 45 das Consulat auf 10 Jahre, sowie die früher genannten Aemter auf Lebenszeit. Die Zahl der Senatoren wurde aus seinen Anhängern auf 900 vermehrt; mit dem Namen des Imperators erhielt er den In- begriff aller militärifchen Gewalt. Aeußere Ehrenbezeugungen: 46 Triumph über Gallien, Aegypten, Pontus, Afrika, 45 über Spanien, fein Triumphwagen von weißen Rosien gezogen, worin sich göttliche Ehre aussprach (Eamillus), er durfte das Triumphalkleid und den Lorbeerkranz immer tragen, seine Statue wurde neben die der Könige gestellt, eine andere Statue stand im Tempel des Quirinus mit der Auf- schrift „dem unüberwindlichen Gotte", eine Tribus und der Monat Quintilis nach ihm (Julius) benannt, er faß im Senat, vor Gericht und bei den Volksspielen auf goldenem Stuhle, durfte Münzen mit feinem Bilde schlagen re. Cäsar machte von diesen Befugnissen einen unumschränkten Gebrauch, um seine großartigen Ziele zu erreichen. Diese gingen dahin, den durch ungeheure Mißverhältnisse im Vermögen (Mil- lionäre und Bettler), durch beispiellosen Luxus der Großen, durch Gesetz- und Zuchtlosigkeit verkommenen römischen Staat wieder zu beleben und zu kräftigen. Um bent Luxus zu steuern, gab er die lex sumptuaria; er reinigte die Stadt durch Ausführung von Colonien von einer großen Masse brodlofen Proletariats, dem zurückbleibenden gab er Beschäftigung, erließ ein milderes die persönliche Freiheit aufs neue garantirendes Schuldrecht, schritt strenge gegen Amtsverkauf, Ehebruch und Ehescheidung, gegen Ge- waltthätigkeit und Unruhestiftung ein (leges de vi et maiestate, qnae iubent ei, qui de vi itemque ei, qui maiestatis damna- tus sit, aqua et igni interdici). Vorzüglich sorgte er für die Provinzen, indeni er sie gegen das empörende Raubsystem der Statt- halter, gegen die Hartherzigkeit römischer Kapitalisten und Wuche- rer schützte; ferner war er bemüht, dieselben durch Gründung von Colonien nüt latinisch-hellenischem Wesen zu durchdringen und da- durch mit Italien zu einem einheitlichen Ganzen zu verschmelzen (Mittelmeermonarchie). Er ordnete unter Zuziehung des alexan- drinischen Gelehrten Sosigenes die in Verwirrung gerathene rö- mische Zeitrechnung: julianischer Kalender.

10. Erdkunde - S. 177

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 177 — fuhrartikel sind: Seide und Seidenwaren, Thee, Reis, Kampfer, Kupfer, Porzellan, Lack- und Papierware!?. Japan zählt auf einem Flächenraum von 417 000 qkm 45 Mil lionen E., ist also dichter bevölkert als das Deutsche Reich. — Die Japaner (Bild 58) sind -— im Gegensatze zu den stammverwandten Chinesen — dem europäischen Einflüsse leicht zugänglich, sehr gut begabt und ungemein strebsam, die Errungenschaften der christlichen Bild 58. Heiden in Japan bei einer religiösen Feier. Civilisation sich anzueignen. Darum haben sich in Japan so schnell wie in keinem andern asiatischen Staate europäische Sitten und Ein- richtungen eingebürgert. Eisenbahnen und Telegraphen durchziehen das Land; überall erstehen Fabriken; die Staatsverfassung und Verwaltung, das Heer- und Unterrichtswesen sind nach europäischem Muster eingerichtet. In ihrem Wesen freundlich und zuvorkommend, doch mit Würde und Selbstbewußtsein, können die Japaner durch ein ausgesprochenes Gefühl für Anstand und Schicklichkeit manchem Europäer zuin Vorbild dienen.
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