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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 222

1861 - Münster : Coppenrath
r — 222 — Die pragmatische Sanction (1713). — Durch den spani- schen Erbfolgekrieg hatte der Kaiser erfahren, welches Unglück für Fürsten und Völker eine unbestimmte Thronfolge haben kann. Da er nun ohne männliche Erben war, so fühlte er sich verpflichtet, die Erbfolge in Oesterreich durch ein aus- drückliches Gesetz gegen jeden Streit und Anspruch festzusetzen. Er erließ deshalb unter dem Namen pragmatische Sank- tion*) (gesetzliche Anordnung) eine Erbfolgeordnung, welche drei Punkte festsetzte: 1) Die sämmtlichen zur österreichischen Monarchie gehörigen Lander sollen nie getheilt werden. 2) Dieselben fallen in Ermangelung männlicher Nachkommen an Karl's Töchter und deren Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt. 3) Stirbt diese Linie aus, so erben die Töchter Joseph's I. und deren Nachkommen. Für die Anerkennung und Gewährleistung dieser Bestimmungen sowohl von Seiten der betheiligten Staaten als auch der auswärtigen Mächte war der Kaiser in den letzten siebenzehn Jahren seiner Regie- rung unablässig bemüht. Jene waren bald für die Plane des Kaisers gewonnen; aber erst nach und nach gelang es, auch die auswärtigen Mächte dafür zu gewinnen oder gar zu er- kaufen. Dem Beschlüsse, wodurch das deutsche Reich dieselben anerkannte, widersprachen Bayern und Sachsen, die mit dem österreichischen Hause verwandt waren. Letzteres suchte er durch seine Unterstützung bei der Bewerbung um die Krone Polens zu gewinnen und verwickelte sich dadurch in einen Krieg, durch welchen er einen Theil der mit vielfachen Opfern garantirten Länder verlor. Der polnische Erbfotgckricg (1733 — 1738). — Im Jahre 1733 starb August Ii., König von Polen. Ueber die Wahl seines Nachfolgers kam es auf dem polnischen Reichstage zu *) Pragmatische Sanction heißt im Allgemeinen ein vom Landes- sürsten über eine wichtige Staatsangelegenheit verfassungsmäßig fest- gestellter Grundsatz, welcher für ewige Zeiten unverletzlich und in Kraft bleiben soll.

2. Erdkunde - S. 203

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 203 Portugal besitzt einen Teil von Senegambien sowie Angola, das große Gebiet südlich der Kongomündung. Der uuter der Souveränität des Königs der Belgier stehende Kongo st aat (auf 2 250 000 qkm und 14 Mill. E. geschätzt) reicht nur mit einem schmalen Streifen bis an die Mündung des Kongo, breitet sich aber in Centralasrika über den größten Teil seines Stromgebietes aus. (Bodenbeschaffenheit, Klima und Produkte der aufgezählten Ge- biete sind zumeist ähulich wie in Kamerun, siehe unten.) Deutsche Schutzgebiete sind: 1. Togo, 2. Kamerun, 3. Deutsch-Südwestafrika. Togo (82 000 qkm und 21/4 Mill. E., darunter etwa 100 Deutsche) liegt in Oberguinea zwischen der englischen Goldküste und dem französischen Dahome. Die Küste, nnr etwa 60 km lang, ist wegen der heftigen Brandung schwer zugänglich. Nach innen steigt das Land allmählich zu einer fruchtbaren, wohlbebanten Hoch- ebene und gut bewaldeten Gebirgszügen an. Die wichtigsten Er- zeugnisse sind Palmöl, Palmkerne und Kautschuk. Haupthafen ist Klein-Popo (5000 E.), Regierungssitz Lome (4000 E.). Kamerun (zu 495 000 qkm, also fast so groß wie das Deutsche Reich, und 3 Mill. E. geschützt, unter denen 250 Deutsche) liegt am innersten Teil des Guiueabusens zwischen Französisch-Kongo und Britisch-Nigerland. Die Ostgrenze bildet im allgemeinen der 15.° östl. L. von Greenwich bis zum Tsadsee. Nach seiner Oberflächen- gestalt besteht Kamerun aus einem schmalen, sumpfigen, feucht heißen und ungesunden Küstengebiet, das von einem Urwaldgürtel umschlossen wird. Jenseits desselben erhebt sich ein grasreiches, ziemlich gesundes Hochland, das im Norden zu dem Gebirge von Adamaua ansteigt. Doch steigt auch aus dem Küstenlande das vulkauische Kamerun- gebirge (4000 in) empor. Die zahlreichen Flüsse sind wegen der Stromschnellen nur streckenweise schiffbar. Die wichtigsten Ausfuhr- artikel sind Kautschuk, Palmöl, Palmkerne und Elfenbein. In neuester Zeit sind mit wachsendem Ersolg Kakao- und Kaffeepflanzuugen an- gelegt worden. Handelsmittelpunkt und Regierungssitz ist Kamerun.

3. Erdkunde - S. 207

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 207 Nördlich schließt sich daran das deutsche Schutzgebiet Deutsch- Ostafrika (941000 qkm, also fast zweimal so groß als Deutschland, und 3 Mill. E., darunter etwa 700 Deutsche). Das Gebiet erstreckt sich an der Küste vom Rovuma bis zum Wangafluß und landeinwärts über den Kilima-Ndscharo quer durch den Victoriasee und entlang dem Tauganyika- und Nyassasee. Die politischen Grenzen sind: Im Norden Britisch-Ostasrika, im Westen der Kongostaat, im Süden Britisch-Centralasrika und der portugiesische Freistaat von Ostafrika. Bild 75. Abessinier (König Menelik Ii.). und reichlichen Ertrag. Bei dem lichen Verkehrsweges in das Innere kann der in Aussicht genommene Bau einer Eisenbahn für die Erschließung des Landes und Förderung des Handels von großer Bedeutung werden. Ausfuhrartikel siud: Elfen- bein, Kautschuk (verdickter Saft einer Schlingpflanze), Kopal (bernstein- artiges Harz) und Tabak. Der Regierungssitz ist Dar-es-Saläm mit 6000 E. (Bild 74). Größere Handelsplätze sind: Tanga (4000 E.), Pangani (4000 E.) und vor allem Bagamoyo (10000 E.). Britisch-Ostasrika (über 1 Mill. qkm mit angeblich 6 Mill. E.) umschließt das Saud nördlich von Deutsch-Ostafrika bis zum Jubfluß. Hauptort ist Mombasa (15 000 E.). Das Kaiserreich Abessinien (Habesch) (508 000 qkm, 41f2 Mill. E.) auf dem mächtigen, schwer zugänglichen Hochland gl. N. ist ein Wie Kamerun, so hat auch Deutsch-Ostafrika einen schmalen, stark bewässerten, fruchtbaren, aber ungesunden Küstenstrich, dem sich nach innen ein grasreiches, von Gebirgen durchzogenes Hoch- land anschließt. An der Nord- grenze erhebt sich die vulkauische p fruchtbar. Die Anpflanzung von Kaffee und Tabak verspricht guten Masse des Kilima-Ndscharo bis zu 6130 m. Das Gebiet ist vollständigen Mangel eines natür-

4. Erdkunde - S. 81

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 81 — Lechfeld. — Lindau, in lieblichster Lage auf einer Insel im Bodensee, treibt lebhaften Handel mit der Schweiz. — Kempten (18 000 E.) an der Jller vermittelt die Ausfuhr von Käse und Butter des dnrch treffliche Rindviehzucht be- kauuteu Algäues. Das Königreich Sachsen (15000 qkm, 3 788000 E.) breitet sich vom Nord- abhange des Erz- und Lan- sitzer-Gebirges bis in die norddeutsche Tiefebeue aus und gehört fast ganz zum Stromgebiete der Elbe. Die Bewohner sind größten- teils protestantisch. Sachsen wird in vier Kreishauptmannschaften eingeteilt. 1. Die Dresdener Kreishauptmaunschaft. Dresden, in schöner Lage an der Elbe (390 000 E.), ist Haupt- und Resi- denzstadt. Seiner prächtigen Bauten wie auch der reicheu Kunst- sammlungen (weltberühmte Gemäldegalerie) wegen wird es „Elb- Florenz" genannt. Technische Hochschule. — Meißen an der Elbe (19 000 E.) hat die älteste Porzellanfabrik Europas. — Frei- berg an der Mulde (30 000 E.), inmitten des großen Bergwerk- bezirkes gelegen, hat eine Bergakademie. 2. Die Leipziger Kreishauptmaunschaft. Die Univer- fitätsstadt Leipzig am Zusammenfluß der Pleiße und Weißen Elster (430 000 E.) liegt in einer Ebene, auf welcher schon wieder- holt entscheidende Schlachten geschlagen wurdeu (Völkerschlacht iiu Bild 26. Nürnberg: Dürerhaus.

5. Erdkunde - S. 200

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 200 — zerstörten frühern Hauptstadt Chartum gegenüber angelegte Omdnr- man, nnweit des Znsammenflusses des Weißen und Blauen Nils. Das eigentliche Ägypten breitet sich am Mittel- und Unter- lause des Nils aus; es reicht östlich bis zum Roten Meere, westlich mit unbestimmter Grenze bis in die Libysche Wüste. Den Kern des Landes bildet das Nilthal, das in Oberägypten nur eine Breite von 15 bis 20 km hat, in Unterägypten aber mit der Spaltung des Stromes sich bedeutend erweitert. Nur das Nilthal (ungefähr 30 000 qkm) ist anbaufähig; die regelmäßigen jährlichen Überschwemmungen Bild 72. Pyramiden. erzeugen eine außerordentliche Fruchtbarkeit. Die wichtigsten Pro- dnkte sind: Baumwolle, Getreide, Reis und Zucker. Der Handel hat dnrch die Erbauung von Eisenbahnen wie auch durch Eröffnung des Sueskanals in neuester Zeit einen lebhaften Aufschwung genommen. Die Bevölkerung — an 10 Millionen auf 1 Million qkm — ist in Unterägypten am dichtesten, wo auf 1 qkm un- gefähr 250 Menschen treffen. Mehr als 3/4 der Bewohner bilden die Fellachen (— Pflüger), größtenteils Taglöhner. — Herrschende Religion ist der Islam; doch giebt es über 1/2 Million Christen, zumeist Kopten, daneben an 60 000 Katholiken.

6. Erdkunde - S. 202

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 202 — welche in früher Jahreszeit nach Europa versandt werden, ferner von Getreide, Wein, Olivenöl, Vieh, Korkholz und Halfa, d. i. Steppen- gras, welches zur Papierbereitnng verwendet wird. — Die Haupt- stadt Algier (alsche, arabisch El-Dschesair) mit 92 000 E. steht in lebhafter Handelsverbindung mit Marseille. — Andere größere Orte sind: Oran mit 81 000 und Konstantine mit 48000 E. Marokko (812 009 qkm und 8 Millionen E.) ist ein Snltanat, dessen mohammedanische Einwohner dnrch ihren wilden Haß gegen die Christen berüchtigt sind. Das Land ist mit Ausnahme des südlichsten Teiles sehr fruchtbar, wird aber schlecht ver- waltet. — Hauptort ist das gewerbereiche Fes. zugleich wichtigster Handelsplatz des Innern, mit etwa 150 000 E. Von dieser Stadt haben die roten türkischen Mützen ihren Namen. — Die alte Haupt- stadt Marokko (ca. 50 000 E.) liegt prächtig am Fuße des schnee- bedeckten Atlas. — Tanger (20 000 E.), unfern der Straße von Gibraltar, ist der bedeutendste Seehandelsplatz. West- und Südafrika. Mit Ausnahme der Negerrepnblik Liberia an der Pfeffer- küste (85 000 qkm und 2 Mifi. E.) ist das ganze Gebiet in den Händen europäischer Mächte. Frankreich besitzt: 1. Senegambien und dessen Hinterland am Niger bis zu der bedeutenden Karawanenhandelsstadt Timbnktu, 2. die Elfeubeiuküste und Dahoine in Oberguinea, 3. Französisch- Kongo in Niederguinea. Zu Großbritannien gehört: 1. das Land am untern Gambia, 2. Sierra Leone, 3. die Goldküste, 4. Lagos mit der lebhasten Handelsstadt gl. N. (37 000 E.) und das Gebiet des untern Niger, 5. die Kapkolonie und Natal, endlich 6. Britisch- Süd- und Centralasrika, das sich vom Kapland nordwärts bis Deutsch-Ostafrika und dem Kongostaat erstreckt. 1

7. Bd. 4 - S. 5

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
§ 1. Deutschlands Ernüchterung 5 Staatskasse warf er mit seinem Privatbeutel zusammen. Dagegen gieng der Freund Göthe's und Schillers, Karl August von Sachsen-Weimar allen Fürsten voran in Ertheiluug einer wirklich freisinnigen Verfassung 1816. Hier dursten die Vertreter des Volks an der Gesetzgebung mitarbeiten und die Verwaltung der Finanzen beaufsichtigen ; ein Beispiel, das auf die übrigen sächsischen Herzoge nicht ohne Wirkung blieb. Mehr jedoch geschah in Süddeutschland für die Einführung eines geordneten Rechtslebens. König Maximilian I. (1799 —1825) war im Grunde napoleonisch gesinnt und sein Minister Montgelas, früher ein Jllumi-nat, hatte sehr rücksichtslos resormirt, um 83 geistliche und weltliche Länder zu einem neuen Baiern zusammen zu schmelzen; er hatte 200 Klöster aufgehoben, sodann protestantische Männer nach München eingeladen und damit wohl etwas Licht im stockkatholischen Lande verbreitet, aber auch die Kirchenmänner bitter gekränkt. Er mußte 1817 abtreten, worauf dann ein Concordat der Kirche versprach, sie in allen kanonischen Rechten zu schützen. Veröffentlicht wurde es erst, nachdem 1818 eine ständische Verfassung gegeben worden war, freisinnig, aber mit dem Concordat im Widerstreit. Da hals denn 1821 eine königliche Erklärung nach, welche den Katholiken erlaubte, die Versassuug nur so zu beschwören, daß sie dadurch zu nichts verbindlich gemacht werden, was den katholischen Kirchensatzungen entgegen wäre! — War diese Verfassung gewissermaßen der Eifersucht gegen Preußen entsprungen, so fiel die badische 1818 vermöge der Eifersucht gegen Baiern noch freier und vielversprechender aus. Baiern sprach nämlich als Erbe der alten Pfalz den nördlichen Theil Badens an, worüber sich ein Streit entspann, der erst 1819 geschlichtet wurde. — In Württemberg entbrannte ein heißer Kampf über das „alte Recht,“ das der Rheinbundsionig über den Hansen geworfen hatte. Wilhelm I. (1816—64) bot hier 1817 eine gute Verfassung an, welche aber die Stände hartnäckig verwarfen,

8. Bd. 4 - S. 222

1878 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
222 Ii. Die Zeit neuer Staatenbildungen. mäßigten Führern der Magyaren, einem Deak, Andrassy, Eötvös rc. geradezu Alles, was sie verlangten, setzte ein eigenes ungarisches Ministerium ein und schuf das einheitliche Reich zur östreich-ungarischen Monarchie um. Das heißt: die Landtage der einzelnen Theile dauern fort, aber sie theilen sich in zwei Gruppen; die Länder der alten Stephanskrone, die jenseits der Leitha liegen, heißen hinfort Transleithanien und werden von Pest aus regiert. Die 17 übrigen werden Cisleithanien genannt und haben ihren Reichstag in Wien. Am 8. Juni 1867 erschien Franz Joseph in Ofen, natürlich in den engen Hosen und dem Dolman der magyarischen Nationaltracht. In der Kirche fragte erst der Primas die Bischöfe, ob der Thronbewerber der Krone würdig scheine; und als sie es bejaht, ertheilte er dem neuen „König" den Segen, worauf Graf Andrassy ihm die Krone des h. Stefan auf's Haupt setzte und alles Volk befriedigt rief: Eijen a Kiral.y, es lebe der König! Jetzt erst war eigentlich Franz Joseph König geworden, nämlich jenseits der Leitha; die 19 Jahre ungesetzlichen Regierens waren ihm damit verziehen. Dafür wendete er den Magyaren einen Vortheil um den andern zu: Siebenbürgen und Kroatien, bald auch Slavonien und die Militärgrenze mußten sich von den Magyaren regieren lassen. Diese durften eine Landwehr (Honved) schassen, die nur unter ungarischem Befehl stand rc. Wenn somit der Schwerpunkt der Monarchie nach Pest verlegt war, hatte dennoch Transleithanien nur 30 Procent der gemeinsamen Kosten und Leistungen zu übernehmen, während es 50 Procent Antheil an den gemeinsamen Rechten erhielt. — Diese finanzielle Erleichterung war es allein, was den zahlreichen Deutschen und Slaveu in den genannten Gebieten die neue,Ordnung der Dinge noch etwas annehmlich machen konnte; im Ue'brigen wußten sie aus Erfahrung, daß die magyarische Herrschaft eine willkürlichere ist als die der Wiener Herren, und sich mit der Pflege des Rechts und der Sicherheit, mit der Sorge für

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 303

1881 - Münster : Coppenrath
303 Staaten je eine volle, die brigen aber nur je eine halbe oder Viertel-stimme erhielten. Alle Bundesglieder verpflichteten sich, keinen Krieg und keine fremden Bndnisse gegen den Bund oder gegen Bundes-glieder einzugehen; Streitigkeiten unter den Bundesgliedern sollten durch Austrge entschieden werden. Gegen das Ausland sollte der Staa-tenbnnd eine Gesamtmacht bilden, und ein Bundesheer von 300 000 Mann in zehn einzelnen Korps stellen, zu welchem jeder Staat nach dem Verhltnisse der Bevlkerung seinen Beitrag lieferte. Die Festungen Luxemburg, Mainz und Landau wurden zu Bundesfestungen erklrt. Am 5. November 1816 wurde die Bundesversammlung feierlich erffnet. Der deutsche Bund, das erkannten schon damals selbst frstliche Stimmen, verwirklichte nur unvollkommen die Hoffnungen Deutschlands; die Sehnsucht seiner besten Shne nach Kaiser und Reich" war nicht verwirklicht. Wenn schon durch die Verteilung der Stimmen im engeren Rate die grten Unebenheiten hervorgerufen werden konnten, so lag doch in der berordnung sterreichs der Preußen, trotzdem dieses die weiften deutschen Unterthanen hatte, ein noch viel gefhrlicherer Keim, aus dem das rgste Zerwrfnis erwachsen konnte. Auch dem Drange der deutschen Völker nach innerer brgerlicher Freiheit war nicht die gebhrende Rechnung getragen. Der deutsche Bund war das Werk einer Staatskunst, die den gegebenen Verhltnissen und den Bedrfnissen der Nation nur unvollstndig gengte. Zweite Unterabteilung. (Der Rundgang der Revolution burd) Europa und Amerika.) Der Graf Mirabeau, jener leidenschaftliche Redner der National-'' Versammlung, hat einst den Ausspruch gethau: Die franzsische Revo-htfioit wird die Reise um die Welt machen!" Die Wahrheit dieser Voraussagung ist durch die Ereignisse der folgenden Jahrzehnte vollauf bewiesen worden. Kaum findet sich ein Land in Europa, au welchem jener in Frankreich erstandene Geist der Umwlzung und des Umsturzes spurlos vorbergegangen wre; in manchen Staaten war die Erscht-Gerung eine gewaltsame, in einigen ist sogar eine vllige Umnderung der staatsbrgerlichen Verhltnisse erfolgt. Im Nachstehenden wollen ^ir eine kurze bersicht der die wichtigsten Vorgnge dieser Art geben.

10. Geschichte der Deutschen - S. 269

1856 - Münster : Cazin
Cnltrrrge schichte der Deutschen in der neuern Zeit. I. Politische Bildung. § 220. Die Veränderungen, welche die Verfassung Deutschlands durch die Bestimmungen des ewigen Landfriedens,^..^- des westfälischen Friedens und der deutschen Bundesacte erlitt, sassuug. " haben wir bereits bei der Darstellung der dieselben herbeifüh- renden äußeren Begebenheiten kennen gelernt. Zur Handhabungg., Neichs- des ewigen Landfriedens war das R e i ch s k a m m e r g e- kammerge- r i ch t und das Reichsregiment eingerichtet. Jenes entschied rtc^- über die Streitigkeiten der Reichsunmittelbaren in erster Instanz, in letzter dagegen über die der andern Reichsglieder. Die Ver- hältnisse des Kammergerichts wurden im Jahre 1548 durch eine die Kammerverfassung, die Gerichtsbarkeit und die Prozeß-Reichskam- ordnung neu regulirende Kammergerichtsordnung, sowie im Jahre"^'6srichts- 1555 auf dem Augsburger Reichstage durch die Bestimmung, or nu 8‘ daß die Mitglieder aus Katholiken und Protestanten gewählt Personal, werden sollten, geregelt. Letztere Bestimmung namentlich be- wirkte die allgemeine Aufnahme des Reichskammergerichts.
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